Entwicklung der Kostenelemente und der Einnahmen aus Trassenpreisen im Zeitraum von 2019 bis 2026

Drucksache 21/5965Antwortauf die Kleine Anfrage 21/523313.05.20268 Seiten9 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium für VerkehrVerkehr
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Mit Schreiben vom 21. November 2025, das den Fragestellenden vorliegt, hat die Deutsche Bahn (DB) InfraGO AG im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zur Festlegung der Obergrenze der Gesamtkosten (OGK) für die Netzfahrplanperiode 2025/2026 gegenüber der Bundesnetzagentur (BNetzA) umfangreiche zusätzliche Kostenpositionen dargelegt. In der Zusammenstellung des Unternehmens ergibt sich daraus für das Jahr 2026 eine Summe von rund 9,195 Mrd. Euro.

Nach Darstellung der DB InfraGO AG ergeben sich erhebliche Mehrkosten insbesondere in den Bereichen Instandhaltung, bauaffine Kosten, Kapitalverzinsung, Personalaufbau, KRITIS-Schutz (KRITIS = kritische Infrastruktur) sowie aus regulatorischen Effekten (Inflations- und Produktivitätsfaktoren, Mindestinstandhaltungsbeitrag). Gleichzeitig verweist das Unternehmen auf eine geplante Instandhaltungsförderung des Bundes in Höhe von 4,115 Mrd. Euro im Rahmen des Dritten Nachtrags zur Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III (LuFV III).

Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches parlamentarisches Interesse daran, aufzuklären, aus welchen Kostenbestandteilen sich die für das Jahr 2026 dargestellte Summe zusammensetzt, wie sich diese Kostenbestandteile seit 2019 entwickelt haben und aus welchen Einnahmen bzw. Finanzierungsquellen sie in den jeweiligen Jahren gedeckt wurden. Insbesondere vor dem Hintergrund steigender Trassenpreise und möglicher Auswirkungen auf den Schienenpersonen- und Schienengüterverkehr besteht ein Interesse an Transparenz über Zusammensetzung, Finanzierung und Entwicklung der zugrunde liegenden Kosten. Der Bund hatte mit der Umwidmung von Haushaltsgeldern die Mehrkosten teilweise finanziert. Nach Ansicht der Fragestellenden muss geklärt werden, wie diese Kosten sich in den vorherigen Jahren entwickelt haben und aus welchen Einnahmen diese bisher finanziert worden sind.

Frage 1 Seite 2

Wie setzen sich die von der DB InfraGO AG im Schreiben vom 21. November 2025 an die Bundesnetzagentur für das Jahr 2026 dargestellten Gesamtkosten von rund 9,195 Mrd. Euro im Einzelnen zusammen (bitte nach Kostenblöcken und in Millionen Euro aufschlüsseln)?

Antwort

Nach Auskunft der DB AG setzen die Kosten von rd. 9,2 Mrd. Euro auf dem am 7. März 2023 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) per Beschluss beschiedenen Ausgangsniveau der Gesamtkosten (AGK) für die 2. Regulierungsperiode 2024–2028 i. H. v. 6.290 Mio. Euro auf. Das AGK wurde in der Folge auf Basis der gesetzlichen Regelungen im Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) und unter Berücksichtigung der Bescheide der BNetzA zu jahresscheibenscharfen Obergrenzen der Gesamtkosten (OGK) für die Jahre 2024, 2025 und 2026 fortentwickelt. Das OGK 2026 wurde für die DB InfraGO AG vom Verwaltungsgericht Köln im Januar 2025 per Eilbeschluss vorläufig auf 7.841 Mio. Euro festgesetzt. Im nächsten Schritt wurde aufgrund des Ansatzes eines aktuelleren Zinssatzes sowie der Aktualisierung der Indexreihen PI (Inflation) und PF (Produktivität), mit denen die jährliche OGK errechnet wird, eine OGK 2026 i. H. v. 7.830 Mio. Euro ermittelt. Abzüglich der Instandhaltungs-(IH)Aufwandsförderung sowie zuzüglich Mehraufwand IH sowie Mehraufwand von bauaffinen Kosten und weiterer Mehraufwand ergab sich eine Zwischensumme von rd. 8,4 Mrd. Euro. Hinzugerechnet wurde ein Effekt aus der Verwendung der Indexreihen bis Ist 2024 sowie ein Effekt aus Absenkung des Mindestinstandhaltungsbeitrags (MIB) nach § 4.3 LuFV III für 2026. So ergaben sich die Gesamtkosten von 9.195 Mio. Euro.

Tabelle auf Seite 2 · 12 Zeilen × 2 Spalten
OGK 2026
OGK 2026 (VG Köln: EK-Zins = 5,2 Prozent bzw. 3,7 Prozent)7.841
OGK 2026 (EK-Zins = 5,2 Prozent bzw. 3,85 Prozent)7.830
abzgl. IH-Aufwandsförderung-3.850
Zwischensumme3.980
zzgl. Mehr-Aufwand IH2.980
zzgl. Mehr-Aufwand in „Bauaffinen Kosten“719
zzgl. Mehr-Aufwand aus übr. äußeren Einflüssen697
Effekt aus Verwendung aktueller PI-PF-Werte602
Effekt aus MIB-Absenkung § 4.3 LuFV III217
Summe9.195
Frage 2 + 4 Seite 2

2Welche Kostenbestandteile wurden von der DB InfraGO AG in den Jahren von 2019 bis 2026 jeweils bei der Ermittlung der Kostenbasis des Mindestzugangspakets bzw. der Trassenpreisbildung berücksichtigt oder gegenüber der Bundesnetzagentur geltend gemacht?

4Wie hoch waren die in Frage 2 genannten Kostenbestandteile in den Jahren von 2019 bis 2026 jeweils pro Jahr (bitte in Millionen Euro sowie tabellarisch nach Kostenarten ausweisen)?

Antwort

Die Fragen 2 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Beschluss-Datenbank der Bundesnetzagentur verwiesen.

Frage 3 Seite 3

Welche der im Schreiben vom 21. November 2025 der DB InfraGO AG an die Bundesnetzagentur aufgeführten Kostenpositionen sind bereits in den Jahren von 2019 bis 2025 angefallen, und in welcher Höhe sind diese Kosten in den jeweiligen Jahren jeweils angefallen (bitte in Jahresscheiben und nach Kostenarten aufschlüsseln)?

Antwort

Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) zeigt die folgende Tabelle die Höhe der angefallenen Kosten der Jahre 2019 bis 2025, welche im Schreiben vom 21. November 2025 angeführt waren sowie die IH-Förderung. Bei den seinerzeitigen Positionen Anstieg EK/FK in Kapitalverzinsung, Effekt aus MIB-Absenkung und Verwendung aktueller PI/PF Werte handelt es sich nicht um Kostenpositionen im eigentlichen Sinne, sondern um kalkulatorische Positionen bzw. im Rahmen der OGK-Herleitung anzuwendende rechtliche Vorgaben. Hierfür können folglich keine Ist-Kosten dargestellt werden.

Tabelle auf Seite 3 · 11 Zeilen × 8 Spalten
In Mio. Euro2019202020212022202320242025
IH Förderung000002.5312.917
Aufwand Instandhaltung-1.986-2.152-2.265-2.475-3.214-3.963-4.473
nicht refinanzierter Projektaufwand-82-146-131-185-262-342-341
Transportleistungen-107-111-123-134-210-283-268
Anreizsystem-8-14-19-27-32-40-53
Eigenanteil SEV § 11c Abs 5 BSWAG00000-7-10
Kosten Diesellokpool § 11c BSWAG00000-6-1
Personalkosten Betriebspersonal-961-989-967-979-1.063-1.096-1.226
Pönale Infrastrukturmängel/Schadenersatz000-10-78-336-325
KRITIS-98-90-109-131-181-264-324
Rekrutierung- und Ausbildungskosten-70-75-81-88-110-123-135
Frage 5 Seite 3

Wie haben sich die einzelnen Kostenblöcke der Kostenbasis des Mindestzugangspakets in den Jahren von 2019 bis 2026 jeweils absolut und prozentual entwickelt?

Antwort

Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) haben sich die Kosten des Mindestzugangspakets von 2019 bis 2025 wie folgt entwickelt. Für das Jahr 2026 liegen noch keine Ist-Zahlen vor.

Tabelle auf Seite 3, 4 · 21 Zeilen × 8 Spalten
In Mio. Euro2019202020212022202320242025
Materialaufwand-1 838-2 063-2 332-2 553-3 276-3 978-4 340
%1213928219
Personalaufwand-2 741-2 876-3 038-3 198-3 549-3 903-4 494
%565111015
Abschreibungen-575-600-597-574-586-660-865
%4-1-421331
Sonstige betriebliche Aufwendungen-1 176-1 272-1 343-1 321-1 720-2 047-2 333
%86-2301914
Aktivierte Eigenleistungen9321 0751 2451 3611 5891 7632 039
%15169171116
Sonstige betriebliche Erträge6726267329688372 9453 515
%-71732-1425219
Neutrales Ergebnis1461529610295356416
%5-377-727417
Sonstiges2201312-159
%-7-87-4332-5-105-9843
Kalkulatorische Zinsen-538-556-585-620-697-744Liegt noch nicht vor
%356127
Bahnsteige-388
Gesamtkosten Mindestzugangspaket-5 116-5 512-5 822-5 820-7 295-6 268-6 391
Frage 6 Seite 4

Aus welchen Einnahmen bzw. Finanzierungsquellen wurden die in den Jahren von 2019 bis 2026 bei der Kostenbasis des Mindestzugangspakets bzw. der Trassenpreisbildung berücksichtigten Kosten jeweils gedeckt (bitte in Jahresscheiben und nach Kostenblöcken aufschlüsseln)?

Antwort

Nach Auskunft der Deutschen DB AG werden alle ertragswirksamen Einnahmen zur Deckung der gesamten Kosten herangezogen, so dass eine Zuordnung einzelner Einnahme- bzw. Finanzierungsquellen zu einzelnen Kostenpositionen nicht möglich ist. Die in der Antwort zu Frage 5 ausgewiesenen Kosten des Mindestzugangspakets berücksichtigen bereits kostenmindernde Erträge aus Bundesmitteln sowie weitere anrechenbare Erträge. Dieses Vorgehen entspricht der gesetzlichen Vorgabe im ERegG, dass Erträge kostenmindernd zu berücksichtigen sind. Die so ermittelten Kosten des Mindestzugangspakets sind durch Trassenentgelte zu decken.

Frage 7 + 7a + 7b + 7c + 7d + 7e + 7f Seite 4

7Wie hoch waren in den Jahren von 2019 bis 2025 jeweils die Einnahmen der DB InfraGO AG bzw. ihrer Rechtsvorgängerinnen aus

7aTrassenentgelten,

7bBundesmitteln im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung,

7csonstigen Bundesmitteln,

7dEigenkapitalzuführungen des Bundes,

7eFremdkapital sowie

7fsonstigen Einnahmen (bitte aufgliedern)?

Antwort

Die Trassenentgelte und sonstigen Einnahmen können der von der DB AG zur Verfügung gestellten Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 4 · 6 Zeilen × 8 Spalten
Werte in Mio. Euro2019202020212022202320242025
Trassenpreissystem5.1875.1895.4885.7365.8126.0086.678
Anlagenpreissystem265279278286290313337
Stationspreissystem9059179669961.0201.033797
Vermietung Empfangsgebäude369318288329350356384
Sonstige Umsatzerlöse6343507193150294
Sonstige betriebliche Erträge (exkl. staatliche Zuschüsse)805701745962876701940

Die Bundesmittel im Rahmen der LuFV (b) sowie die sonstigen Bundesmittel können der folgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 5 · 2 Zeilen × 9 Spalten
InfraGO in Mio. EuroIST 2019IST 2020IST 2021IST 2022IST 2023IST 2024IST 2025
Bundesmittel 7bZufluss LuFV BKZ (ohne EK)4.0435.1155.1025.1245.1807.2737.422
Bundesmittel 7cnicht LuFV1.7901.9142.8892.8042.9203.2812.260

Eigenkapitalzuführungen des Bundes 2019–2025:

Tabelle auf Seite 5 · 1 Zeilen × 8 Spalten
Werte in Mio. Euro2019202020212022202320242025
EK-Zuführung--2.1251.3491.1255.5008.314

DB InfraGO AG

Netto-Finanzschulden

Mio. Euro

Tabelle auf Seite 5 · 2 Zeilen × 9 Spalten
20182019202020212022202320242025
Bestand 31.12.10.79611.58712.01710.43410.50111.96711.09210.044
Veränderung ggü. Vorjahr792430-1.583671.465-875-1.048

Vorzeichenkonvention:

„+“ Verschuldung, Erhöhung der Verschuldung

„-“ Guthaben, Reduktion der Verschuldung

Frage 8 + 9 Seite 5

8In welcher Höhe wurden die in Frage 7 genannten Einnahmen in den Jahren von 2019 bis 2026 jeweils zur Finanzierung der einzelnen Kostenblöcke eingesetzt (bitte in Jahresscheiben, nach Finanzierungsquelle und Kostenblock darstellen)?

9Welche der im Schreiben vom 21. November 2025 genannten Kostenpositionen wurden in den Jahren von 2019 bis 2025 ganz oder teilweise bereits über Trassenentgelte finanziert, welche über Bundesmittel, welche über Eigenkapital oder Fremdkapital und welche über sonstige Einnahmen?

Antwort

Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Nach Auskunft der Deutschen DB AG können die Einnahmen (u. a. die Trassenentgelte) der DB InfraGO AG grundsätzlich nicht einzelnen Kostenblöcken zugeordnet werden. Eine Ausnahme stellen die IH-Zuschüsse dar, die dem Grunde nach den Instandhaltungskosten zugerechnet werden können.

Frage 10 + 11 Seite 6

10Welche Entwicklung der einzelnen Kostenblöcke des Mindestzugangspakets wird für die Jahre von 2027 bis 2030 erwartet, insbesondere beim Instandhaltungsaufwand, bei bauaffinen Kosten, bei der Kapitalverzinsung, beim Betriebspersonal sowie bei KRITIS-bezogenen Kosten?

11Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung aus der in Frage 10 angegebenen Entwicklung auf die Trassenpreise im Schienenpersonenfernverkehr, Schienenpersonennahverkehr und Schienengüterverkehr?

Antwort

Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Nach Auskunft der Deutschen DB AG liegt für die Geschäftsjahre 2027 ff. keine vom Aufsichtsrat beschlossene Mittelfristplanung vor. Zudem gibt es noch keine finale Zusicherung des Bundes hinsichtlich der Finanzmittelausstattung der DB InfraGO AG, da die Verhandlungen zur Leistungsvereinbarung (LV) InfraGO erst im Juni 2026.

Frage 12 Seite 6

Plant die Bundesregierung, die im Haushaltsverfahren 2026 vorgesehene Finanzierung gestiegener Instandhaltungskosten aus dem Sondervermögen in den folgenden Jahren fortzusetzen, und wenn ja, in welcher Höhe jeweils?

Antwort

Die Bundesregierung beabsichtigt, die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III (LuFV III) zum 1. Januar 2027 durch eine neue Leistungsvereinbarung (LV InfraGO) abzulösen. Der Deutsche Bundestag hat am 13. November 2025 auf Bundestagsdrucksache 21/2787 eine Entschließung angenommen, in der die Instandhaltungsfinanzierung aus dem Sondervermögen begrüßt wurde. Daher beabsichtigt die Bundesregierung, weiterhin Mittel zur Finanzierung von Instandhaltungskosten aufzuwenden. Aufgrund des frühen Zeitpunkts im Angebotsprozess zur LV InfraGO ist derzeit nicht absehbar, welcher Anteil der für das Bestandsnetz zur Verfügung stehenden Mittel für die Instandhaltung gebunden wird.