Überblick über Bundesförderprogramme zum Erreichen der Klimaziele und zur Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse

Drucksache 21/5962Antwortauf die Kleine Anfrage 21/441113.05.202629 Seiten12 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium für Wirtschaft und EnergieGesellschaftspolitik, soziale GruppenUmweltWirtschaft1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Deutschland muss seine Klimaziele erreichen. Nur so kann es die katastrophalen Folgen der Klimakrise abfedern, den sozialen Zusammenhalt stärken und seine wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sichern.

Förderprogramme des Bundes spielen dabei eine entscheidende Rolle und tragen zu Klimaschutz und Klimaanpassung bei. Sie ermöglichen die dringend notwendigen Investitionen in nachhaltige Technologien, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, eine umweltgerechte Land- und Forstwirtschaft sowie in den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen. Gleichzeitig können die entsprechenden Bundesförderprogramme soziale Gerechtigkeit und die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse voranbringen.

Insgesamt zeigen Analysen die Relevanz von Förderungen allgemein sowie auch die Wirksamkeit der Förderprogramme und ihrer Ziele im Einzelnen. So konnte etwa die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) entscheidend zu mehr Energieeffizienz von Gebäuden beitragen (www.energiewechse l.de/KAENEF/Redaktion/DE/PDF-Anlagen/BEG/beg-evaluation-2022-kurzfa ssung.pdf?__blob=publicationFile&v=4) und die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) die gleichwertigen Lebensverhältnisse durch gezielte Förderung in strukturschwachen Räumen stärken (www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2021/heft/13/beitrag/die-wirkung-v on-grw-investitionszuschuessen-ein-beitrag-zum-aufholprozess.html). Die Bundesfördermittel leisten aktuell auch einen wichtigen Beitrag, um es Kommunen zu ermöglichen, zukunftsorientierte Projekte angehen zu können. Gleichzeitig können sie die strukturellen Probleme der Kommunalfinanzen nicht lösen. Aus diesem Grund hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch eine grundsätzliche Verbesserung der finanziellen Lage der Kommunen gefordert (Bundestagsdrucksache 21/1310).

Ohne ausreichend dimensionierte, zielgerichtete und langfristig ausgerichtete Förderung drohen gravierende negative Folgen für Klimaschutz, Wohlstand und gesellschaftliche Stabilität. Ein wirksames Förderregime muss deshalb nicht nur in der Höhe ausreichend dimensioniert sein, sondern auch zielgerichtet über die Bundesländer und die strukturschwachen Regionen und Einkommensgruppen wirken, damit Unterschiede bei Ressourcen, Wirtschaftsstruktur und Betroffenheit ausgeglichen werden können.

Frage 1 + 1a + 1b + 1c + 1d + 1e + 1f + 1g + 1h + 1i + 1j + 1k + 1l + 1m + 1n + 1o + 1p + 1q + 1r + 1s + 1t + 1u + 1v + 1w + 1x + 1y + 1z Seite 2

1Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Fördervolumen, die Anzahl der jeweils eingereichten Anträge und die Anzahl der jeweiligen Bewilligungen seit dem Jahr 2019, beziehungsweise seit ihrer Einführung, sofern sie nach 2019 aufgelegt wurden, für die folgenden aufgelisteten Förderprogramme entwickelt (die Liste der folgenden Förderprogramme bitte nach Jahr, zuständigem Ressort, Anzahl der eingereichten Anträge und Anzahl der bewilligten Anträge tabellarisch aufschlüsseln):

1aAktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK),

1bNationale Klimaschutzinitiative (NKI),

1cFörderinitiative „KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen“,

1dBundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW),

1eBundesförderung für effiziente Gebäude– Heizungsförderung,

1fBundesförderung für effiziente Gebäude Effizienzmaßnahmen,

1gBundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW),

1hFörderprogramm Klimaschutzverträge,

1iBundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK),

1jZentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM),

1kERP-Kapital (ERP = European Recovery Programme) für Gründungen,

1lInnovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP),

1mExistenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST),

1nGemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur,

1oBundesbürgschaftsprogramm,

1pERP-Regionalförderprogramm,

1qAußenwirtschaftsförderung (Germany Trade and Invest [GTAI]),

1rDigital Jetzt – Investitionsförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU),

1sInitiative „Stadt.Land.Digital“,

1tAnpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel (AULR),

1uBundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK),

1vBundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS),

1wStädtebauförderung,

1xKlimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten (KNN),

1yKlimafreundliches Bauen (KfN),

1zWohneigentumsförderung für Familien (WEF), aa) Jung kauft Alt (JkA), bb) Kommunen Innovativ (INNO-KOM), cc) RUBIN – Regionale unternehmerische Bündnisse für Innovation, dd) WIR! – Wandel durch Innovation in der Region, ee) REGION.innovativ – Innovation & Strukturwandel Unternehmen Region, ff) Gigabitförderung 2.0 (ehemals: Breitbandförderung unter dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr [BMDV]), gg) Förderung investiver Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans, hh) Förderung nicht investiver Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans, ii) Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland, jj) Sonderprogramm „Stadt und Land“ (S&L), kk) Transformationsstrategien für Regionen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie, ll) Aufbau und Umsetzung von Transformations-Hubs zur Unterstützung von Transformationsprozessen in Wertschöpfungsketten der Automobilindustrie, mm)Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Förderprogramm „DNS der zukunftsfähigen Mobilität. Digital – Nachhaltig – Systemfähig, nn) Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität, oo) Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr, pp) Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (Partnerschaften für Demokratie), qq) Demografiewerkstatt Kommunen, rr) Zukunftsraum Demografie, ss) Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus“, tt) Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK), uu) Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL), vv) Investitionsförderung für Proteine der Zukunft mit Chancenprogramm Höfe, ww) Bundesprogramm ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULE+), xx) Energieeffizienz und CO -Einsparung in der Landwirtschaft und im

Antwort

2

Frage 1z (Forts.) + 2 + 3 Seite 3

1z (Forts.)Gartenbau?

2Wie verteilen sich die in Frage 1 genannten Förderprogramme seit dem Jahr 2019, beziehungsweise seit ihrer Einführung, sofern sie nach 2019 aufgelegt wurden, auf die einzelnen Bundesländer (die in Frage 1 aufgelisteten Programme bitte nach Jahr, Fördervolumina, Anzahl der geförderten Projekte und Anzahl der eingereichten Anträge tabellarisch auf die Bundesländer aufschlüsseln)?

3Wie hoch ist der Anteil in Frage 1 genannten Förderprogramme, der jeweils den verschiedenen GRW-Gebieten zukommt und somit in vergleichsweise strukturschwächeren Regionen landet (die in Frage 1 aufgelisteten Programme bitte nach Jahr, Fördervolumina, Anzahl der geförderten Projekte und Anzahl der eingereichten Anträge tabellarisch auf die GRW-Gebietstypen aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.

Die Antworten bzw. der Überblick zu den Fragen 1 bis 3 sind dem beigefügten Anhang zu entnehmen.*

Frage 4 + 7 Seite 4

4Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die in Frage 1 genannten Förderprogramme jeweils einzeln, aber auch im Zusammenspiel (etwa durch Synergien, klare Abgrenzungen) zu den deutschen Klimazielen (in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung) und zur Förderung der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse beitragen und hierbei jeweils ausreichend und zielgerichtet konzipiert sind, und welche Maßstäbe und Indikatoren werden hier jeweils programmübergreifend angelegt?

7Inwiefern fördern nach Einschätzung der Bundesregierung die Bundesförderprogramme insgesamt die gleichwertigen Lebensverhältnisse im Bundesgebiet?

Antwort

Die Fragen 4 und 7 werden gemeinsam beantwortet.

Die Förderziele der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Programme folgen den Zweckbestimmungen der dafür im Bundeshaushalt ausgebrachten Titel und werden unter Beachtung der Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung (BHO) spezifisch unter anderem in Förderrichtlinien dargelegt. Die in der Frage angeführten Zielsetzungen Klimaziele und die Förderung der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse sind daher nicht notwendigerweise kumulativ Zielsetzungen der Programme. Zu einzelnen Programmen wird vor diesem Hintergrund im Weiteren ergänzend ausgeführt. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) hat zum Ziel, die Klimaschutzwirkung der Ökosysteme wiederherzustellen, zu stärken und zu schützen. Dabei entstehen wichtige Synergien sowohl mit dem Erhalt der Biodiversität, der Klimaanpassung und auch zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der Menschen, sowohl im ländlichen als auch im urbanen Raum. Dem ANK liegt das Prinzip der Freiwilligkeit zugrunde. Es basiert weitgehend auf finanzieller Förderung. Im ANK ist ein Nachsteuerungsmechanismus enthalten, der sicherstellt, dass das Programm regelmäßig weiterentwickelt wird. Die Weiterentwicklung des ANK fußt sowohl auf aktuellen Berichterstattungen zu Treibhausgasemissionen (THG), wissenschaftlichen Grundlagen, inklusive Stellungnahmen wissenschaftlicher Beiräte, sowie der regelmäßigen Evaluierung des Programms. Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) trägt mit ihren Förderangeboten zur Umsetzung der Klimaziele in allen Sektoren bei. Sie versteht sich als Wegbereiterin und Begleiterin für weitere Klimaschutzmaßnahmen, seien es staatliche, wie Förderprogramme und gesetzliche Regelungen, oder Projekte aus Wirtschaft und Gesellschaft. Somit wirkt die NKI unmittelbar vor Ort, ermöglicht es, Klimaschutzmaßnahmen positiv zu besetzen und ihre Akzeptanz zu erhöhen. Sie leistet konzeptionelle Vorarbeiten (Klimaschutzkonzepte, Wärmeplanung) und ermöglicht durch Klimaschutzmanager und kommunale Netzwerke die Umsetzung weiterer Klimaschutzmaßnahmen u. a. auch im Rahmen anderer Förderprogramme des Bundes. Synergien mit anderen Förderungen des Bundes bestehen auch dort, wo die Richtlinien der NKI den Bau modellhafter, innovativer Anlagen und Infrastrukturen fördern, die durch andere Bundesprogramme flankiert werden.

Im Rahmen der NKI erfolgt eine Erfolgskontrolle in Hinblick auf den Beitrag zu den deutschen Klimazielen durch Berechnung der erzielten Treibhausgasminderung (in Tonnen pro Jahr und Tonnen über die Wirkdauer) je Projekt. NKI-Projekte werden in allen Bundesländern gefördert. Im Sinne der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse erhalten bzw. erhielten finanzschwache Kommunen in einzelnen Richtlinien (Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie), Förderaufruf für investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte, Förderaufruf für modellhafte regionale investive Projekte zum Klimaschutz durch Stärkung des Radverkehrs) eine erhöhte Förderquote. In der Kommunalrichtlinie sind Antragsteller aus den Braunkohlerevieren gemäß § 2 des Strukturstärkungsgesetzes finanzschwachen Kommunen gleichgestellt.

Politik für Gleichwertige Lebensverhältnisse ist eine Querschnittsaufgabe und ein übergeordnetes Ziel einer Vielzahl von Maßnahmen und Initiativen der Bundesregierung in unterschiedlichen Politikfeldern. Im Jahr 2024 wurde erstmals ein Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung veröffentlicht, in dem auch die Ziele, Ausgestaltung und die Wirkung dieser Maßnahmen und Initiativen dargestellt wurden. Teil V des Berichts stellt die wesentlichen Bundesmaßnahmen zur Stärkung der gleichwertigen Lebensverhältnisse in Deutschland dar. Insbesondere die unter dem Dach des „Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen“ (GFS) zusammengefassten Maßnahmen adressieren entweder explizit nur strukturschwache Regionen oder tragen durch bessere Förderkonditionen oder einen überproportionalen Mitteleinsatz für strukturschwache Regionen zur Stärkung dieser Regionen bei. Die Bundesregierung wird in der 21. Legislaturperiode einen Gleichwertigkeitsbericht vorlegen, in dem unter anderem der Stand und die Entwicklung der Lebensverhältnisse in den Regionen Deutschlands dargestellt werden soll.

AnlageKA 21/4411 "Überblick über Bundesförderprogramme zum Erreichen der Klimaziele und zur Förd

PDF-Seiten 12–28 (17 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 5 + 5a + 5b Seite 5

5Welche Gründe sieht die Bundesregierung für Unterschiede in Fördervolumen und Projektanzahl der in Frage 1 genannten Programme zwischen den einzelnen Bundesländern?

5aWelche strukturellen, wirtschaftlichen oder administrativen Faktoren beeinflussen nach Einschätzung der Bundesregierung das Förderverhalten und die Mittelabflüsse im Vergleich zwischen den Bundesländern?

5bWerden nach Kenntnis der Bundesregierung in bestimmten Bundesländern größere Hürden bei der Beantragung oder beim Mittelabruf berichtet, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um darauf zu reagieren?

Antwort

Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.

Zu 1a, 1b, 1c:

Im Bereich des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) und der Förderinitiative „KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen“ liegen keine durch Untersuchung belegte Anhaltspunkte zu den angeführten beeinflussenden Faktoren vor. Die Förderung der NKI verteilt sich über das gesamte Bundesgebiet. Insbesondere für die Förderrichtlinie mit dem größten Finanzvolumen, die „Kommunalrichtlinie“, ist eine gute Zielgruppenabdeckung zu vermerken, speziell im Bereich der investiven Förderung. Im Vergleich zwischen den Ländern fällt jedoch auf, dass durch die östlichen Länder weniger Fördermittel, sowohl absolut als auch relativ, beantragt und damit auch gewährt werden. Ein Grund könnte darin liegen, dass in den östlichen Ländern auch andere Förderungen, wie beispielsweise Strukturentwicklungsfonds, in Anspruch genommen werden können bzw. konnten. In Bezug auf das ANK, die NKI und die Förderinitiative „KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen“ liegen der Bundesregierung keine Anhaltspunkte zu bundeslandspezifischen Hürden vor.

Zu 1e, 1f:

a) Ursächlich für die Unterschiede beim Förderverhalten und Mittelabruf zwischen den Bundesländern sind bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) insbesondere die Einwohnerzahl, die Gebäude- und Eigentümerstruktur sowie das verfügbare Haushaltseinkommen.

b) Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über Hürden bei der Beantragung oder beim Mittelabruf in der BEG.

Zu 1h:

Die CO -Differenzverträge der Bundesregierung bilden ein wettbewerbliches 2 Förderprogramm zur Dekarbonisierung der energieintensiven Industrie in Deutschland. Das Förderprogramm unterstützt industrielle Aktivitäten, die unter das EU-Emissionshandelssystem fallen. Das Förderprogramm ist für Unternehmen in allen deutschen Bundesländern gleichermaßen zugänglich.

Zu 1i:

Ein Bonus für die Umsetzung in C-Fördergebieten wurde bei den bis jetzt bewilligten Vorhaben nicht gegeben.

Zu 1j und 1l:

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites Innovationsförderprogramm, bei dem die Unternehmen bottom-up über Themen und gegebenenfalls Kooperationspartner bestimmen. Eine hohe Nachfrage nach ZIM-Projekten kommt aus wirtschafts- und innovationsstarken Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern. ZIM wird aber auch gerade in strukturschwachen Gebieten und in den ostdeutschen Ländern stark nachgefragt.

Die Evaluation zur Pilotphase des Innovationsprogramms für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) kam zum Ergebnis, dass sich die Verteilung der IGP-Vorhaben größtenteils durch Unterschiede der Gründungs- und Wirtschaftsaktivitäten in den Bundesländern erklärt. Dabei sind zielgruppenspezifische Aspekte relevant, etwa die wichtige Rolle Berlins im Start-up-Kontext.

Für bundesländerspezifische Hürden bei der Antragstellung liegen keine Anhaltspunkte vor.

Zu 1n:

a) Die GRW ist das regionalpolitische Leitinstrument Deutschlands. Die GRW-Förderung konzentriert sich auf strukturschwache Regionen. Bund und Länder verfolgen mit diesem Programm drei nebeneinanderstehende Hauptziele in den strukturschwachen Fördergebieten: Standortnachteile ausgleichen, Beschäftigung schaffen und sichern, Wachstum und Wohlstand erhöhen, und Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen. Die grundsätzlichen Leitlinien der GRW, das Fördergebiet, die Instrumente sowie die Förderregeln und -sätze sind im sogenannten Koordinierungsrahmen festgelegt, der von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen wird.

Für die Durchführung der GRW, einschließlich der Auswahl der zu fördernden Vorhaben, sind die Länder zuständig. Verzögerungen von Projekten, insbesondere aufgrund von Lieferkettenstörungen und Materialknappheit sowie Fachkräftemangel, können sich insbesondere bei größeren Vorhaben auf die Mittelabflüsse auswirken. In Summe sind die vom Bund für die GRW zur Verfügung gestellten Mittel in den letzten drei Jahren jedoch vollständig abgeflossen. Einen wichtigen Beitrag zum hohen Mittelabfluss leisteten die während des GRW-Reformprozesses im Jahr 2022 vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltsführung, die u. a. zu einer Optimierung der Möglichkeiten zur unterjährigen Verteilung von Mitteln zwischen den Ländern führten. Bundseitig werden die Bemühungen durch eine frühzeitige und vollständige Mittelbereitstellung, fortlaufendes Monitoring, sowie regelmäßige Austauschformate für die Länder unterstützt.

b) Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über unterschiedliche Hürden in den Ländern bei der Beantragung von GRW-Mitteln vor. Mit der Neuaufstellung der GRW, die von Bund und Ländern im GRW-Koordinierungsausschuss zum Ende des Jahres 2025 beschlossen worden ist, wurde die GRW weiter vereinfacht. In diesem Zusammenhang wurden auch die Antragsformulare überarbeitet.

Zu 1ff:

Die Gigabitförderung 2.0 zielt darauf ab, den Breitbandausbau insbesondere dort zu fördern, wo der Nachholbedarf am höchsten ist. Zur zielgerichteten Verteilung der für die Bundesförderung verfügbaren Fördermittel und zur Sicherstellung einer angemessenen Infrastrukturförderung in jedem Land werden Landesobergrenzen festgesetzt. Die Festsetzung der Landesobergrenzen erfolgt auf Basis der Zahl der verbliebenen förderfähigen Anschlüsse jedes Landes in Relation zur Gesamtzahl aller förderfähigen Anschlüsse in Deutschland.

Die Organisation der Antragsteller im Förderprogramm Gigabitförderung 2.0 ist in den Bundesländern unterschiedlich ausgeprägt. Insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg stellen Gemeinden Förderanträge selbst, wodurch vergleichsweise mehr Förderanträge, jedoch mit verhältnismäßig geringem Fördervolumen gestellt werden. In anderen Bundesländern sind Antragsteller überwiegend die Landkreise und andere gemeindeübergreifende Zusammenschlüsse wie beispielsweise Zweckverbände. Dies mündet in der Konsequenz in einer geringeren Anzahl an Förderanträgen, wobei die eingereichten Förderanträge aufgrund der Größe der Förderprojekte ein anteilig hohes Fördervolumen beinhalten.

Zu 1kk und 1ll:

Bei den Förderprogrammen „Transformationsstrategien für Regionen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie“ und „Aufbau und Umsetzung von Transformations-Hubs zur Unterstützung von Transformationsprozessen in Wertschöpfungsketten der Automobilindustrie“ liegen der Bundesregierung weder statistisch belastbare Informationen zu strukturellen, wirtschaftlichen oder administrativen Einflussfaktoren noch Kenntnisse bzgl. bundesländerspezifischer Hürden bei der Beantragung oder beim Mittelabruf vor.

Zu 1oo:

a) Zielgruppe der Förderrichtlinie ist der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) und damit vorrangig kommunale und private Verkehrsunternehmen. Abhängig von der Rolle und Größe dieser Unternehmen in bevölkerungsreichen Regionen (Metropolen, Mittelzentren) können Förderintensitäten variieren. Ein Zusammenhang zwischen Lage, Finanzkraft oder Struktur der Länder ist nicht erkennbar. Unterschiede begründen sich primär in den Erfahrungen der ansässigen Unternehmen mit der innovativen Technologie und im Fortschritt der Flottenumstellung. Regionen wie Hamburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen haben sehr frühzeitig den Transformationsprozess gestartet. Das Förderprogramm ist über seine Bestandteile (Beschaffungsförderung, Machbarkeitsstudien) in allen Bundesländern vertreten und wird regional gleichmäßig gut angenommen. Mit Ausnahme der Stadtstaaten und der Bundesländer Sachsen-Anhalt und Thüringen liegen alle Bundesländer auf einem sehr ähnlichen Förderniveau. Regionale Unterschiede in der Förderung werden hauptsächlich durch den unterschiedlich ausgeprägten ÖPNV hervorgerufen (z. B. im Vergleich zwischen Großstädten und dem ländlichen Raum). Bei den Mittelabflüssen spielen individuelle Gründe der Zuwendungsempfänger (z. B. Lieferverzögerungen, verspätete Baumaßnahmen bei der Infrastruktur) eine Rolle, nicht die geografische Lage. Zudem ist der Sitz des Zuwendungsempfängers im jeweiligen Bundesland nicht zwingend mit dem Einsatzort der Fahrzeuge identisch, so dass von einer Förderung des ÖPNV mehrere Bundesländer profitieren können.

b) Das Verfahren zur Skizzen- und Antragseinreichung, Bewertung und Umsetzung (inklusive Mittelabruf) ist für alle Unternehmen gleich und transparent beschrieben. Es wird wettbewerblich umgesetzt. Bundeslandspezifische Unterschiede oder Hürden wurden nicht festgestellt. Eine geringe Anzahl von Skizzen und Anträgen aus z. B. mitteldeutschen Flächenländern lässt vermuten, dass dort aktuell regional andere Schwerpunkte im ÖPNV gesetzt werden als eine Umstellung auf alternative Antriebe. Auch reale Einsatzerfahrungen im Umgang mit den neuen Technologien können dabei eine Rolle spielen.

Zu 1pp:

Die Bundesregierung führt Unterschiede zwischen den Bundesländern im Fördervolumen und in der Anzahl der Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ insbesondere auf unterschiedliche Antragszahlen sowie programmbezogene Bedarfe zurück. Darüber hinaus ist der Bundesregierung an der regional ausgeglichenen Verteilung, d. h. an einer Einbeziehung von Projekten aus allen 16 Bundesländern gelegen.

a) Hierzu liegen der Bundesregierung keine allgemeingültigen Erkenntnisse vor.

b) Der Bundesregierung liegen im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ keine systematischen Erkenntnisse darüber vor, dass in einzelnen Bundesländern grundsätzlich größere Hürden bei Antragstellung oder Mittelabruf bestehen. Unabhängig davon arbeitet die Bundesregierung kontinuierlich daran, Förderverfahren möglichst niedrigschwellig zu gestalten.

Zu 1ss:

Es liegen keine Erkenntnisse vor.

Zu 1qq:

a) Es liegen keine Erkenntnisse vor.

b) Es wurde nicht berichtet, daher liegen keine Erkenntnisse dazu vor.

Zu 1rr:

a) Es liegen keine Erkenntnisse vor.

b) Es wurde nicht berichtet, daher liegen keine Erkenntnisse dazu vor.

Frage 6 Seite 8

Welche Informationen und Daten fehlen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell, um die regionale Verteilung und Wirksamkeit der Bundesförderprogramme insgesamt besser beurteilen zu können?

Antwort

Die Voraussetzungen, um die regionale Verteilung und Wirkung von Förderprogrammen beurteilen zu können sind unterschiedlich und abhängig von den jeweiligen Förderzielen, der zugrundeliegenden Interventionslogik und Ausgestaltung. Grundsätzlich liegen Ortsinformationen zu Förderempfängern, die aber nicht immer dem Ort entsprechen, an dem die Wirkung entsteht. Daher ist gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 7 BHO frühzeitig die Methoden der Erfolgskontrolle zu planen einschließlich Überlegungen zur Herstellung von Datenverfügbarkeit und Angemessenheit (Wirtschaftlichkeit der Erfolgskontrolle).

Für einen Großteil der Förderprogramme im Gesamtdeutschen Fördersystem (GFS) wurden die regionale Mittelverteilung sowie die Wirkung im 2024 veröffentlichten Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung dargestellt (siehe www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaf t/gleichwertigkeitsbericht-der-bundesregierung-2024.html).

Frage 8 Seite 9

Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung nötig, um insbesondere in kleinen Gemeinden und strukturschwachen Regionen den Abruf von Bundesförderprogrammen zu steigern?

Antwort

Der 2024 veröffentlichte Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung gibt Hinweise darauf, dass es in der Vergangenheit auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte zu einer unterschiedlichen Inanspruchnahme von Programmen im Rahmen des GFS gekommen ist. Die Bundesregierung wird in dieser Legislaturperiode die maßgeblichen Ursachen für diese Entwicklung analysieren und Ansatzpunkte prüfen, wie der Mittelabfluss in jenen strukturschwachen Regionen verbessert werden kann, in denen die Inanspruchnahme der Maßnahmen bisher unterdurchschnittlich ausgefallen ist.

Frage 9 + 9a + 9b Seite 9

9Wie wurden die Förderprogramme des „Gesamtdeutschen Fördersystems“ jeweils an die Ziele angepasst, die im Gleichwertigkeitsbericht 2024 genannt werden (bitte Antwort auf die einzelnen Förderprogramme aufschlüsseln)?

9aWelche Förderprogramme außerhalb des „Gesamtdeutschen Fördersystems“ wurden auf Basis des genannten Berichts inwiefern angepasst, und mit welchem Zeitplan?

9bWelche weiteren Programme sollen unter das Dach des „Gesamtdeutschen Fördersystems“ integriert werden, und mit welchem Zeitplan?

Antwort

Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.

Der 2025 veröffentlichte Bericht der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des GFS (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/bericht-gesamtdeutsches-foerdersystem-fuer-strukturschwache-regio nen.pdf) enthält unter anderem einen Überblick darüber, welche Programme des Fördersystems angepasst wurden. Zudem wurden im ersten Jahr der 21. Legislaturperiode bereits weitere Maßnahmen umgesetzt, um die Wirksamkeit regionalpolitischer Maßnahmen und deren Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu verbessern, wie beispielsweise die Neuaufstellung der GRW zum 1. Januar 2026. Die Bundesregierung wird im weiteren Verlauf der Legislaturperiode weitere Maßnahmen prüfen, um das GFS weiterzuentwickeln, gegebenenfalls auch durch Aufnahme weiterer Förderprogramme.

Frage 10 Seite 10

Inwiefern hält die Bundesregierung die bisher aufgewendeten Haushaltsmittel (insbesondere im Rahmen der Bundesförderprogramme) für ausreichend, um das Erreichen der deutschen Klimaziele (nach dem Klimaschutzgesetz) sicherzustellen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

Antwort

Der Großteil der für die Erreichung der Klimaziele notwendigen Investitionen stammt von privaten Kapitalgebern, Unternehmen wie Privathaushalten. Mit einem klugen Instrumentenmix stellt die Bundesregierung sicher, dass diese Investitionen sich für private Investoren lohnen. Öffentlicher Finanzierung kommt dabei eine entscheidende ermöglichende und flankierende Rolle zu. Hierzu stellt die Bundesregierung u. a. für den Heizungstausch und Sanierungen, für die Dekarbonisierung in der Industrie und für den Ausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze Haushaltsmittel in erheblichem Umfang bereit. Darüber hinaus unterstützen innovative Finanzierungsinstrumente wie der Deutschlandfonds die Umsetzung der Energiewende.

Frage 11 Seite 10

Inwiefern hält die Bundesregierung die bisher aufgewendeten Haushaltsmittel (insbesondere im Rahmen der Bundesförderprogramme) für ausreichend, um das Erreichen der Ziele der Klimaanpassung in Deutschland (nach der „Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024“) sicherzustellen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

Antwort

In Übereinstimmung mit der Bundeskompetenz im Rahmen der föderalen Finanzverfassung dienen die im Rahmen von Bundesförderprogrammen zur Klimaanpassung aufgewendeten Haushaltsmittel überwiegend der modellhaften Förderung von innovativen Einzelprojekten in Ländern und Kommunen. Sie sollen Anreize setzen, um Anwendungsbeispiele in die Praxis umzusetzen und Leuchtturmvorhaben zu unterstützen. Eine Breitenförderung ist aufgrund der fehlenden Bundeskompetenz nicht möglich. Die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel beinhaltet seit 2024 erstmals messbare Ziele für die Klimaanpassung auf Bundesebene. Sie wurden in Ressortverantwortung erarbeitet. Die in dem zugehörigen Aktionsplan Anpassung enthaltenen Maßnahmen sind aus den jeweiligen Einzelplänen zu finanzieren. Alle genannten oder sich daraus ergebenden Maßnahmen bilden eine Grundlage für die ressortinterne finanzielle Prioritätensetzung und stehen unter Finanzierungsvorbehalt sowie unter dem Vorbehalt einer bestehenden Verwaltungs- oder Finanzierungskompetenz des Bundes. Eine erste Bewertung des Fortschritts in der Zielerreichung für die Ziele der Deutschen Klimaanpassungsstrategie 2024 erfolgt im Rahmen der für 2028 vorgesehenen Fortschreibung der Strategie durch die jeweils für die Cluster der Strategie fachlich verantwortlichen Bundesministerien.

Frage 12 Seite 10

Welche weiteren Finanzierungsinstrumente (neben den genannten Förderprogrammen) beurteilt die Bundesregierung als sinnvoll und entscheidend zum Erreichen der Ziele im Bereich des kommunalen Klimaschutzes und der kommunalen Klimaanpassung, und welche Vorhaben (beispielsweise die laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zu prüfende Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung) sollen hierfür mit welchem Zeitplan in nächster Zeit umgesetzt werden?

Antwort

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Klimaanpassungsstrategie umzusetzen und dazu die bestehenden Förderprogramme zielgerichtet und effizient zu nutzen und gegebenenfalls anzupassen. Dabei soll die Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen gemeinsam mit den Ländern auf solide Beine gestellt werden und Kommunen bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützt werden.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart wurde ein Sonderprogramm Naturschutz und Klimaanpassung eingerichtet. Es werden im Zeitraum 2026 bis 2029 zunächst befristet 500 Mio. Euro über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt. Ferner prüft die Bundesregierung die Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe, um die Länder im Bereich der Klimaanpassung sowie des Naturschutzes künftig systematisch und in der Breite unterstützen zu können. Dazu ist der Bund in einen engen Austausch mit den Ländern getreten. Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat den Bund-Länder Arbeitskreis „Gemeinschaftliche Finanzierung“ eingerichtet, der in einem nächsten Schritt an einer rechtssicheren Ausgestaltung des Instruments Gemeinschaftsaufgabe für den Bereich Klimaanpassung und Naturschutz arbeitet.

Frage 13 + 21 Seite 11

13Welche Bundesförderprogramme hat die Bundesregierung seit der

21Wahlperiode eingestellt oder nicht fortgeführt, obwohl sie Transformationsziele adressierten (bitte unter Nennung des Ressorts, bisher bewilligter Volumen und unter Angabe von Gründen zur Einstellung des jeweiligen Programms auflisten)?

Antwort

Im ANK wurde das im Juli 2023 gestartete Fördermodul zum Natürlichen Klimaschutz im KfW-Umweltprogramm wegen geringer Nachfrage und seiner begrenzten Klimaschutzwirkung Ende 2025 beendet. Bereits bewilligte Projekte werden fortgeführt. Infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Klima‑ und Transformationsfonds vom 15. November 2023 zur Verwendung nicht genutzter Kreditermächtigungen aus der Corona-Pandemie im Klima‑ und Transformationsfonds (KTF) wurden die finanziellen Spielräume des Fonds neu bewertet. Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, das Förderprogramm „Erneuerbar Mobil – Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität“ nicht weiter mit neuen Förderaufrufen fortzuführen. Die bereits bewilligten Projekte werden bis zum Abschluss ihrer Laufzeit ausfinanziert, seit dem genannten Zeitpunkt werden keine neuen Vorhaben mehr bewilligt.

Frage 14 Seite 11

Welche Bundesförderprogramme plant die Bundesregierung, voraussichtlich in der 21. Wahlperiode einzustellen oder nicht mehr fortzuführen, obwohl sie Transformationsziele adressieren (bitte unter Nennung des Ressorts, bisher bewilligter Volumen und unter Angabe von Gründen zur Einstellung des jeweiligen Programms auflisten)?

Antwort

Die Bundesregierung wird dazu mit Beschluss des Entwurfs des Bundeshaushalts 2027 im Sommer 2026 Vorschläge vorlegen.