Arbeitsbedingungen und Entlohnung im Einzelhandel

Drucksache 21/5889Antwortauf die Kleine Anfrage 21/525311.05.202646 Seiten20 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium für Arbeit und SozialesArbeit und BeschäftigungWirtschaft1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Neben der oft niedrigen Bezahlung sind die Beschäftigten im Einzelhandel mit erschwerten Arbeitsbedingungen und hohen Belastungen konfrontiert. Das zeigt eine Studie, die im Jahr 2025 im Auftrag der Gewerkschaft ver.di unter 11 732 Beschäftigten im Einzel-, Groß- und Außenhandel durchgeführt wurde (www.verdi.de/handel/themen/gute-arbeit-im-handel/schlechte-arbeitsbedingu ngen-und-loehne-vertreiben-beschaeftigten). Danach sind die Beschäftigten im Einzelhandel außerdem besonders oft von „unfreiwilliger Teilzeit“ betroffen und leiden unter ständigen finanziellen Sorgen (ebd.).

Die Fragestellerinnen und Fragesteller nehmen außerdem mit Sorge wahr, dass den Beschäftigten im Einzelhandel trotz ihrer systemrelevanten Tätigkeit zunehmend Respekt und Anerkennung, etwa durch ausfällige Kundinnen und Kunden, verwehrt bleibt.

Vor diesem Hintergrund wollen sich die Fragestellerinnen und Fragesteller ein genaues Bild von den Arbeitsbedingungen im Einzelhandel (Abteilung 47 der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 [WZ 2008]) in Deutschland machen.

Frage 1 Seite 1

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Beschäftigten im Einzelhandel in Deutschland seit 2010 entwickelt (bitte für die Jahre 2010, 2015, 2020 und das letzte verfügbare Jahr insgesamt und differenziert nach Vollzeit-, Teilzeit- sowie ausschließlich geringfügiger bzw. im Nebenjob geringfügiger Beschäftigung, Geschlecht, Alter und Bundesland darstellen, bitte sowohl absolute Zahlen als auch anteilige Werte an den jeweiligen Beschäftigungsverhältnissen angeben)?

Antwort

Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren im Juni 2025 rund 3,02 Millionen Beschäftigte in der Wirtschaftsabteilung 47 „Einzelhandel belle 1 im Anhang entnommen werden.* Als Jahreswert wurde der Juni-Wert ausgewiesen.

Frage 2 Seite 2

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilzeitquote der Kernerwerbstätigen im Einzelhandel, und wie hoch ist diese im Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft (bitte für die Jahre 2010, 2015, 2020 und das letzte verfügbare Jahr sowohl die Gesamtquote als auch nach Geschlecht und Bundesland sowie nach Beschäftigung über und unter 20 Wochenstunden differenziert ausweisen)?

Antwort

Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren im Juni 2025 54,2 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Einzelhandel in Teilzeit tätig, während die Teilzeitquote insgesamt 31,8 Prozent betrug. Weitere Ergebnisse können der Tabelle 2 im Anhang entnommen werden.*

Zu Angaben betreffend Kernerwerbstätige nach Erwerbsformen und Wirtschaftsabschnitten wird auf die Daten des Statistischen Bundesamtes verwiesen: www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/Tabel len/atypische-beschaeftigung.html.

Frage 3 Seite 2

Wie haben sich die Anzahl und der Anteil der Beschäftigten im Einzelhandel seit 2010, die aus Teilzeitbeschäftigung in Vollzeitbeschäftigung wechselten, sowie derjenigen, die aus Vollzeitbeschäftigung in Teilzeitbeschäftigung wechselten, entwickelt (bitte für die Jahre 2010, 2015, 2020 und das letzte verfügbare Jahr darstellen und zusätzlich differenziert nach Bundesland, Geschlecht und zum Vergleich die Werte für die Gesamtwirtschaft ausweisen)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.

Frage 4 Seite 2

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl und der Anteil der Kernerwerbstätigen, die mit und ohne Sachgrund befristet bzw. unbefristet im Einzelhandel beschäftigt sind (bitte für die Jahre 2010, 2015, 2020 und das letzte verfügbare Jahr darstellen und zusätzlich nach Geschlecht, Alter und Bundesland differenziert ausweisen)?

Antwort

Das IAB-Betriebspanel ist eine jährliche Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Diese Stichprobenerhebung basiert auf den Angaben von etwa 16 000 repräsentativ ausgewählten Betrieben und wird auf die Gesamtheit der Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hochgerechnet. Aufgrund niedriger Fallzahlen sind Auswertungen für den Einzelhandel auf Ebene der Bundesländer nicht möglich.

Angaben basierend auf dem IAB-Betriebspanels zu befristet und unbefristet Beschäftigten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle A: Befristete Beschäftigung im Einzelhandel

Tabelle auf Seite 3 · 4 Zeilen × 7 Spalten
JahrAnteil Insgesamt in ProzentAnteil Frauen in ProzentAnteil Männer in ProzentAnzahl Insgesamt in 1 000Anzahl Frauen in 1 000Anzahl Männer in 1 000
20105,35,64,314510935
20157,07,26,520114655
20206,46,65,920114654
20255,55,65,118513352

Quelle: IAB-Betriebspanel

Tabelle B: Befristete Beschäftigung mit und ohne Sachgrund¹ im Einzelhandel

Tabelle auf Seite 3 · 2 Zeilen × 5 Spalten
JahrAnteil mit Sachgrund in ProzentAnteil ohne Sachgrund in ProzentAnzahl mit Sachgrund in 1 000Anzahl ohne Sachgrund in 1 000
20200,85,226162
20250,93,531118

Quelle: IAB-Betriebspanel
¹ Ob Befristung mit oder ohne Sachgrund erfolgten, wurde in den Jahre 2010 und 2015 nicht erhoben.

Tabelle C: Unbefristete Beschäftigung im Einzelhandel

Tabelle auf Seite 3 · 4 Zeilen × 7 Spalten
JahrAnteil Insgesamt in ProzentAnteil Frauen in ProzentAnteil Männer in ProzentAnzahl Insgesamt in 1 000Anzahl Frauen in 1 000Anzahl Männer in 1 000
201094,794,495,72 5731 773798
201593,092,893,52 6711 818846
202093,693,494,12 9381 8991 028
202594,594,494,93 1751 9621 210

Quelle: IAB-Betriebspanel

Die Anteile der befristeten Beschäftigungsverhältnisse beziehen sich auf die betriebliche Gesamtbeschäftigung ohne Auszubildende. Sie umfasst neben sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Beamte/Beamtinnen/Beamtenanwärter/Beamtenanwärterinnen, tätige Inhaber/Inhaberinnen und mithelfende Familienangehörige) sowie geringfügige und sonstige Beschäftigte. Eine Differenzierung nach Alter liegt nicht vor.

Frage 5 Seite 3

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl und der Anteil der ausschließlich geringfügig bzw. im Nebenjob geringfügig Beschäftigten im Einzelhandel (bitte für die Jahre 2010, 2015, 2020 und das letzte verfügbare Jahr darstellen und zusätzlich nach Geschlecht, Alter und Bundesland differenziert ausweisen)?

Antwort

Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit können in der erfragten Differenzierung der Tabelle 3 im Anhang entnommen werden.*

Frage 6 Seite 4

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der niedriglohnbeziehenden Kernerwerbstätigen im Einzelhandel, und wie hoch ist der Anteil im Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft (bitte für die Jahre 2010, 2015, 2020 und das letzte verfügbare Jahr darstellen und zusätzlich nach Geschlecht, Alter sowie Bundesland differenzieren)?

Antwort

Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erzielten im Jahr 2024 insgesamt 3,30 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte ein Bruttomonatsentgelt im unteren Entgeltbereich, dies entsprach einem Anteil von 15,3 Prozent. Im Einzelhandel entfielen 343 000 sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte bzw. 32,7 Prozent auf den unteren Entgeltbereich. Weitere Ergebnisse können in der erfragten Differenzierung der Tabelle 4 im Anhang entnommen werden.* Ergebnisse liegen bis zum Jahr 2024 vor.

Frage 7 Seite 4

Welcher Anteil an allen im Einzelhandel Erwerbstätigen nahm aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Anspruch (bitte für die Jahre 2010, 2015, 2020 und das letzte verfügbare Jahr darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter und Bundesland differenziert ausweisen), und wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt die damit verbundenen Kosten (bitte für die Jahre 2010, 2015, 2020 und das letzte verfügbare Jahr darstellen und zusätzlich differenziert nach Bundesland ausweisen)?

Antwort

Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren im Juni 2025 rund 82 500 erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) im Einzelhandel beschäftigt. Deren Anteil an allen Beschäftigten im Einzelhandel (sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt) betrug 2,9 Prozent. Die Zahlungsansprüche erwerbstätiger ELB im Einzelhandel summierten sich im Zeitraum Januar bis September 2025 auf rund 651,4 Mio. Euro. Weitere Ergebnisse können den Tabellen 5 und 6 im Anhang entnommen werden.*

Die Zahlungsansprüche umfassen Regelbedarfe, Mehrbedarfe, Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Beiträge zur Sozialversicherung sowie weitere Zahlungsansprüche. Ergebnisse liegen bis September 2025 vor.

Frage 8 Seite 4

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Höhe des Bruttomedianentgelts von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Einzelhandel entwickelt, und wie stellt sich diese Zahl im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar (bitte für die Jahre 2010, 2015, 2020 und das letzte verfügbare Jahr darstellen und nach Voll- und Teilzeit sowie nach Geschlecht, Alter sowie Bundesland differenzieren)?

Antwort

Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit betrug das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im Jahr 2024 4 013 Euro, während Vollzeitbeschäftigte im Einzelhandel ein Medianentgelt von 3 087 Euro erzielten. Weitere Ergebnisse können der Tabelle 7 im Anhang entnommen werden.* Angaben zum Medianentgelt von sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigten liegen nicht vor.

Frage 9 Seite 5

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die nominalen und realen Bruttostundenverdienste und Bruttomonatsverdienste bundesweit im Einzelhandel seit 2010 entwickelt, und wie stellen sich diese Zahlen im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar (bitte für die Jahre 2010, 2015, 2020 und das letzte verfügbare Jahr darstellen)?

Antwort

Daten zur Entwicklung der Bruttoverdienste differenziert nach Wirtschaftszweigen stellt das Statistische Bundesamt in Form eines Index zur Verfügung. Eine Übersicht mit der Entwicklung des Nominallohnindex für die Gesamtwirtschaft und den Einzelhandel für die Jahre 2010 bis 2025 kann der Tabelle 8 im Anhang entnommen werden.* Für die Entwicklung der Reallöhne wird der Nominallohnindex der Preisentwicklung gegenübergestellt. Dies erfolgt ausschließlich für die Gesamtwirtschaft.

Frage 10 Seite 5

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die durchschnittliche tarifliche und tatsächliche Arbeitszeit von Beschäftigten im Einzelhandel, und wie stellt sich diese im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar (bitte für die Jahre 2010, 2015, 2020 und das letzte verfügbare Jahr darstellen und zusätzlich nach Geschlecht, Alter und Tarifgebundenheit differenziert ausweisen)?

Antwort

Die IAB-Arbeitszeitrechnung (IAB-AZR) weist die tarifliche bzw. betriebsübliche sowie die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aus. Diese umfasst die Arbeitszeiten in tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Betrieben. Die Arbeitszeit wurde für den Wirtschaftsbereich „Handel“ ausgewertet. Eine tiefere Untergliederung in den Einzelhandel ist auf Basis der IAB-AZR nicht möglich.

Die nachstehende Tabelle D zeigt für die Jahre 2010, 2015, 2020 und 2025 die tarifliche bzw. betriebsübliche Wochenarbeitszeit der Beschäftigten im Wirtschaftsbereich „G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ und der Wirtschaft insgesamt.

Tabelle D: Tarifliche bzw. betriebsübliche Jahresarbeitszeit (Voll- und Teilzeit) der Beschäftigten im Handel und der Wirtschaft insgesamt (Deutschland), in Stunden

Tabelle auf Seite 5 · 4 Zeilen × 4 Spalten
JahrHandel in Std.Wirtschaft gesamt in Std.Handel anteilig in Prozent
20101 4531 52695,2
20151 4441 51595,3
20201 4731 53396,1
20251 4531 51496,0

Anmerkung: Wirtschaftszweig „G Handel; Instandhaltung u. Rep. v. Kfz“ nach WZ2008 Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung, Stand: Februar 2026 (IAB 2026)

Ausgehend von der tariflichen bzw. betriebsüblichen Arbeitszeit ergibt sich unter Berücksichtigung von verkürzenden und verlängernden Arbeitszeitfaktoren, wie zum Beispiel Urlaub, Krankenstand oder Überstunden, die tatsächlich geleistete Jahresarbeitszeit.

Die nachstehende Tabelle E zeigt für die Jahre 2010, 2015, 2020 und 2025 die tatsächlich geleistete Jahresarbeitszeit beschäftigter ArbeitnehmerInnen in Voll- und Teilzeit (inklusive Nebenjobs) im Handel sowie für die Wirtschaft insgesamt (mit Berücksichtigung von Nebenjobs).

Tabelle E: Tatsächliche Jahresarbeitszeit (Voll- und Teilzeit inklusive Nebenjobs) im Handel und der Wirtschaft insgesamt (Deutschland gesamt), in Stunden

Tabelle auf Seite 6 · 4 Zeilen × 4 Spalten
JahrHandel in Std.Wirtschaft gesamt in Std.Handel anteilig in Prozent
20101 2961 35096,0
20151 2761 33895,4
20201 2221 27196,1
20251 2411 29895,6

Anmerkung: Wirtschaftszweig „G Handel; Instandhaltung u. Rep. v. Kfz“ nach WZ2008. Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung, Stand: Februar 2026 (IAB 2026)

Eine weitere Differenzierung nach Geschlecht, Alter und Tarifgebundenheit ist nicht möglich, da auf Basis der IAB-AZR hierzu keine Daten vorliegen.

Frage 11 + 12 Seite 6

11Wie hat sich die Anzahl und der Anteil der tarifgebundenen und nichttarifgebundenen Betriebe im Einzelhandel seit 2010 entwickelt (bitte für die Jahre 2010, 2015, 2020 und das letzte verfügbare Jahr darstellen und zusätzlich nach Betriebsgröße und Bundesland aufschlüsseln)?

12Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil der Beschäftigten im Einzelhandel seit 2010 entwickelt, die in tarifgebundenen Betrieben beschäftigt sind (bitte für die 2010, 2015, 2020 und das letzte verfügbare Jahr insgesamt und differenziert nach Bundesland darstellen)?

Antwort

Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.

Die Daten zur Tarifbindung im Einzelhandel liegen auf Basis des IAB-Betriebspanels vor. Auswertungen nach Betriebsgröße werden fallzahlbedingt für die Betriebsgrößenklassen 1 bis 4 bzw. 5 und mehr Beschäftigte dargestellt.

Angaben zur Anzahl und dem Anteil der Betriebe mit und ohne Tarifbindung und zusätzlich nach Betriebsgrößenklassen aufgeschlüsselt können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle F: Entwicklung der Tarifbindung (Betriebe) im Einzelhandel – Gesamt

Tabelle auf Seite 6 · 4 Zeilen × 5 Spalten
JahrAnzahl tarifgebundene Betriebe (in 1 000)Anteil tarifgebunden (Prozent)Anzahl nicht-tarifgebundene Betriebe (in 1 000)Anteil nicht-tarifgebunden (Prozent)
20108232,716867,3
20156325,218674,8
20204518,819581,2
20254218,518681,5

Quelle: IAB-Betriebspanel Tabelle G: Entwicklung der Tarifbindung (Betriebe) im Einzelhandel – nach Betriebsgröße

Tabelle auf Seite 7 · 10 Zeilen × 5 Spalten
JahrAnzahl tarifgebundene Betriebe (in 1 000)Anteil tarifgebunden (Prozent)Anzahl nicht-tarifgebundene Betriebe (in 1 000)Anteil nicht-tarifgebunden (Prozent)
1–4 Beschäftigte
20104224,313275,7
20152614,914785,1
20202112,614587,4
20251611,112888,9
5 und mehr Beschäftigte
20103952,53547,5
20153748,63951,4
20202432,75067,3
20252631,05969,0

Quelle: IAB-Betriebspanel

Angaben zur Anzahl und dem Anteil der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle H: Entwicklung der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben im Einzelhandel

Tabelle auf Seite 7 · 4 Zeilen × 5 Spalten
JahrAnzahl Beschäftigte tarifgebunden (in 1 000)Anteil tarifgebunden (Prozent)Anzahl Beschäftigte nicht-tarifgebunden (in 1 000)Anteil nichttarifgebunden (Prozent)
20101 39949,51 42850,5
20151 21940,41 80059,6
202094828,72 35771,3
202580423,42 63576,6

Quelle: IAB-Betriebspanel

Diese Anteile sind auf die Beschäftigten in den Betrieben hochgerechnet und geben an, wie viele Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben arbeiten. Es liegen jedoch keine Angaben darüber vor, wie viele dieser Beschäftigten tatsächlich tarifgebunden sind.

Frage 13 + 14 Seite 7

13Wie hat sich die Anzahl der Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen im Einzelhandel seit 1950 entwickelt (bitte in Zehnjahresschritten darstellen und für das letzte verfügbare Jahr ausweisen)?

14Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 die Anzahl der Anträge auf eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages im Einzelhandel entwickelt (bitte für die Jahre 2014, 2015, 2020 und das letzte verfügbare Jahr darstellen und zusätzlich pro Bundesland differenzieren)?

Antwort

Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.

Daten über die Anzahl der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge seit dem Jahr 1950 zu einem bestimmten jährlichen Stichtag liegen der Bundesregierung, auch für eine bestimmte Branche, nicht vor. Diesbezüglich wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1a der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/5696 verwiesen.

Derzeit gibt es drei allgemeinverbindliche Tarifverträge für die Branche Einzelhandel:

– Im Bundesland Baden-Württemberg ist der Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen vom 26. Oktober 1983 allgemeinverbindlich.

– Im Bundesland Rheinland-Pfalz sind der Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen vom 22. Juni 1993 und der Tarifvertrag zur Entgeltfortzahlung vom 20. Juni 1997 allgemeinverbindlich.

Seit dem Jahr 2014 wurden keine Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärung für Tarifverträge für die Branche Einzelhandel gestellt.

Frage 15 + 16 Seite 8

15Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zahlen und die Anteile von Beschäftigten im Einzelhandel vor, die überlange Arbeitszeiten, Samstags- und Wochenendarbeit, Feiertagsarbeit, Arbeitszeiten am Abend und in der Nacht oder in Schichtmodellen haben, und wie stellt sich dies im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar (bitte für die Jahre 2010, 2015, 2020 und das letzte verfügbare Jahr darstellen und zusätzlich nach Bundesland, Geschlecht, Alter und Tarifgebundenheit differenziert ausweisen)?

16Wie viele bezahlte und unbezahlte Überstunden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelhandel seit dem Jahr 2010 geleistet, und wie stellt sich diese Zahl im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar (bitte für die Jahre 2010, 2015, 2020 und das letzte verfügbare Jahr darstellen und zusätzlich nach Geschlecht, Alter, Bundesland, Tarifgebundenheit differenziert ausweisen; für den Vergleich mit der Gesamtwirtschaft bitte die Überstunden im Verhältnis zur Gesamtstundenzahl setzen), wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht die Zahl der unbezahlten Überstunden im Einzelhandel?

Antwort

Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.

Angaben des Statistischen Bundesamtes auf Basis des Mikrozensus für die Jahre 2010 und 2015 und auf Basis der Arbeitskräfteerhebung im Mikrozensus für die Jahre 2020 und 2025 können den Tabellen 9 und 10 im Anhang entnommen werden.*

Bei der Interpretation ist zu berücksichtigen, dass im Jahr 2017 der Bezugszeitraum für alle Formen von Wochenendarbeit, Abend-, Nacht- und Schichtarbeit von drei auf einen Monat verkürzt wurde. Die Antwortkategorien wurden von „ständig/regelmäßig/gelegentlich/nie“ auf „jeden Arbeitstag/mindestens die Hälfte/weniger als die Hälfte/nie“ geändert.

Die Auswertung der Arbeitsvolumina wurde auf Basis der tatsächlich in der Berichtswoche geleisteten Arbeitsstunden berechnet. Die jährlichen Arbeitsstunden werden näherungsweise durch Multiplikation mit 52 Kalenderwochen berechnet. Die Beantwortung der Frage zu den Überstunden war bis zum Berichtsjahr 2016 freiwillig.

Frage 17 Seite 9

Wie hat sich die Zahl der offenen Stellen im Einzelhandel nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 entwickelt (bitte für die Jahre 2010, 2015, 2020 und das letzte verfügbare Jahr darstellen und zusätzlich pro Bundesland ausweisen)?

Antwort

Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu gemeldeten Arbeitsstellen im Einzelhandel können der Tabelle 11 im Anhang entnommen werden.*

Frage 18 Seite 9

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Fachkräftemangel im Einzelhandel seit 2010 ein (bitte sowohl den Arbeitskräftebedarf als auch das Arbeitskräfteangebot ausweisen; bitte für die Jahre 2010, 2015, 2020 und das letzte verfügbare Jahr darstellen und zusätzlich nach Bundesland aufschlüsseln und im Verhältnis zur Gesamtwirtschaft darstellen; bitte auch Angaben zum prognostizierten Fachkräftemangel in den Jahren 2030 und 2040 machen und im Verhältnis zur Gesamtwirtschaft darstellen)?

Antwort

Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Beschäftigten (sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigte) und zu gemeldeten Arbeitsstellen nach Anforderungsniveau können den Tabellen 11 und 12 im Anhang entnommen werden.*

In der Fachkräfteengpassanalyse der Statistik der Bundesagentur für Arbeit werden nicht Wirtschaftszweige betrachtet, sondern Berufe. Zu den Engpassberufen im Jahr 2024 gehören auch verschiedene Berufe im Verkauf, diesbezüglich wird auf die Fachkräfteengpassanalyse verwiesen (https://statistik.arbeitsag entur.de/DE/Navigation/Statistiken/Interaktive-Statistiken/Fachkraeftebedarf/E ngpassanalyse-Nav.html). Ergebnisse der Analyse liegen ab dem Jahr 2019 vor, differenziert nach Bundesländern ab dem Jahr 2020 (https://statistik.arbeitsagen tur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=20626&to pic_f=fachkraefte-engpassanalyse).

Aus dem Fachkräftemonitoring für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (www.bmas.de/DE/Arbeit/Fachkraeftesicherung/Fachkraeftemonitoring/f achkraeftemonitoring.html), das für Berufsgruppen auf Dreistellerebene Prognosen zu Engpässen in den Berufsgruppen erstellt, ergeben sich aus vertieften Analysen für die Berufsgruppen 612 „Handel“, 621 „Verkauf (ohne Produktspezialisierung)“, 622 „Verkauf von Bekleidung, Elektronik, KFZ und Hartwaren“, 623 „Verkauf von Lebensmitteln“, 624 „Verkauf von drogerie- und apothekenüblichen Waren, Sanitäts- und Medizinbedarf“ sowie 625 „Buch-, Kunst-, Antiquitäten- und Musikfachhandel“ keine Engpässe bzgl. der Arbeitskräftesituation bis zum Jahr 2029 (Mittelfristprognose 2025 bis 2029).

Frage 19 Seite 9

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl und der Anteil der neu eingestellten Kernerwerbstätigen mit befristeten Arbeitsverträgen bezogen auf die gesamten Neueinstellungen im Einzelhandel, und wie hoch war jeweils die Übernahmequote in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (bitte für die Jahre 2010, 2015, 2020 und das letzte verfügbare Jahr darstellen und zusätzlich nach Geschlecht, Alter und Bundesland differenziert ausweisen)?

Antwort

Angaben basierend auf dem IAB-Betriebspanel zu Einstellungen und Übernahmen in unbefristete Beschäftigung können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle I: Einstellungen im Einzelhandel

Tabelle auf Seite 10 · 4 Zeilen × 7 Spalten
JahrAnteil Insgesamt in ProzentAnteil Frauen in ProzentAnteil Männer in ProzentAnzahl Insgesamt in 1 000Anzahl Frauen in 1 000Anzahl Männer in 1 000
201038,740,143,9523615
201549,350,948,3946627
202045,648,547,3886126
202530,033,531,8744628

Quelle: IAB-Betriebspanel

Tabelle J: Übernahmen in unbefristete Beschäftigung im Einzelhandel

Tabelle auf Seite 10 · 4 Zeilen × 6 Spalten
JahrÜbernahmequote* in ProzentFrauenanteil an allen Übernahmen in ProzentAnzahl Insgesamt in 1 000Anzahl Frauen in 1 000Anzahl Männer in 1 000
201037,375,623176
201547,176,5443410
202047,577,239309
202552,963,9301911

Quelle: IAB-Betriebspanel * Anteil der Übernahmen an allen Vertragsänderungen befristeter Verträge (Übernahmen + Verlängerungen + Personalabgänge nach Auslaufen befristeter Verträge)

Die Anteile befristeter Einstellungen beziehen sich auf alle Einstellungen im ersten Halbjahr des jeweiligen Jahres, ohne Auszubildende. Die Anteile der Übernahmen beziehen sich auf die befristeten Verträge, die im ersten Halbjahr des jeweiligen Jahres innerhalb des Betriebs in unbefristete Verträge umgewandelt oder verlängert wurden, sowie auf befristete Verträge, die abgelaufen sind und einen Betriebsaustritt zur Folge hatten. Informationen über geschlechtsspezifische Übernahmeanteile liegen nicht vor. Eine Differenzierung nach Alter und Bundesländern liegt nicht vor.

Frage 20 + 21 Seite 10

20Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Jahresnettoumsatz sowie der Gewinn von Unternehmen im Einzelhandel seit 2010 entwickelt (bitte für die Jahre 2010, 2015, 2020 und das letzte verfügbare Jahr darstellen und nach insgesamt und Bundesländern differenzieren)?

21Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 der Nettoumsatz sowie der Gewinn je Beschäftigten im Einzelhandel entwickelt (bitte die absoluten Jahreswerte für die Jahre 2010, 2015, 2020 und das letzte verfügbare Jahr darstellen und nach insgesamt sowie Bundesländern differenzieren)?

Antwort

Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Tabellen 13 und 14 im Anhang verwiesen.*

Die Ergebnisse stammen für die Jahre 2010 und 2015 aus der Jahresstatistik im Handel und für die Jahre 2020 und 2023 (das letzte verfügbare Jahr) aus der Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich (SHD). Der Gewinn ist kein Erhebungsmerkmal der beiden Statistiken, entsprechende Angaben liegen nicht vor.

Während in der Jahresstatistik im Handel die Ergebnisse nach Rechtlichen Einheiten nachgewiesen werden, ist die Darstellungseinheit der SHD das Statistische Unternehmen nach EU-Definition. Die EU-Verordnung 696/93 definiert das Unternehmen als „kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt“. Somit kann ein Unternehmen auch aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen, also den kleinsten rechtlich selbstständigen Einheiten, die aus handels- beziehungsweise steuerrechtlichen Gründen Bücher führen.

Die Ergebnisse beider Erhebungen sind im Zeitverlauf daher nur eingeschränkt miteinander vergleichbar.

Frage 22 Seite 11

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Einzelhandel entwickelt (bitte für die Jahre 2010, 2015, 2020 und das letzte verfügbare Jahr insgesamt und differenziert nach Bundesland ausweisen und jeweils die Anzahl der Verdachtsanzeigen und Anerkennungen ausweisen)?

Antwort

Auf der Basis der jährlichen Berichte zum Stand von „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ (SuGA), in denen Statistiken zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten dargestellt werden (vgl. Tabellenteil der einzelnen Berichte, abrufbar unter www.baua.de/suga), kann die Frage wie folgt beantwortet werden: Die absoluten Zahlen für meldepflichtige und tödliche Arbeitsunfälle nach Wirtschaftszweigen können den Tabellen TB 8 und TB 9 des Berichts entnommen werden. Die absoluten Zahlen für anerkannte Berufskrankheiten nach Wirtschaftszweigen können der Tabelle TC 5 des Berichts zu entnommen werden.

Der Einzelhandel ist in der den Tabellen zugrundeliegenden Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008), primär unter der Abteilung 47 „Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)“ erfasst.

Der zuletzt veröffentlichte Bericht ist der über das Berichtsjahr 2024 (SuGA 2024). Die Zahlen aus den Jahren 2010, 2015, 2020 sind in den Berichten der Berichtsjahre 2010 (SuGA 2010), 2015 (SuGA 2015) und 2020 (SuGA 2020) zu finden.

Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit nach Wirtschaftszweigen sowie zusätzliche Differenzierungen nach Bundesländern liegen der Bundesregierung nicht vor.

Frage 23 Seite 11

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Straftaten im Einzelhandel entwickelt, bei denen die Beschäftigten Opfer von Nichtbetriebsangehörigen geworden sind (bitte für die Jahre 2010, 2015, 2020 und das letzte verfügbare Jahr insgesamt und differenziert nach Bundesland ausweisen, bitte differenzieren nach Straftatbeständen)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.

Frage 24 Seite 11

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der durchschnittlichen Krankentage pro Beschäftigtem im Einzelhandel entwickelt (bitte für die Jahre 2010, 2015, 2020 und das letzte verfügbare Jahr insgesamt und differenziert nach Bundesland ausweisen)?

Antwort

Statistiken zur branchenspezifischen Arbeitsunfähigkeit werden teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen herausgegeben. Diese Zahlen beziehen sich jedoch nur auf die Versicherten der jeweiligen Krankenkasse. Der Bundesregierung liegen keine branchen- und bundeslandspezifischen Daten zur Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten im Einzelhandel vor.

Anlage
AnlageAnlage: Tabellen 1 ff. – Beschäftigte in der Wirtschaftsabteilung 47 (Einzelhandel)

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