Aktuelle Abfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu Schadensmeldungen aus Cum-Cum-Geschäften in Deutschland

Drucksache 21/5877Antwortauf die Kleine Anfrage 21/555908.05.20264 Seiten3 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium der FinanzenRechtÖffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der geschätzte Schaden durch Cum-Cum-Gestaltungen in Deutschland beläuft sich auf 28,5 Mrd. Euro (C. Spengel, 2021, Estimation of the Tax Revenue Loss Caused by Cum/Cum Transactions, Universität Mannheim, zuletzt aufgerufen am 19. Mai 2025, www.bwl.uni-mannheim.de/media/Lehrstuehle/bw l/Spengel/Dokumente/Medien/Steuerschaden_Cum-Cum_update.pdf), von denen bis heute von den Behörden erst ein minimaler Anteil zurückgefordert werden konnte. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spielt bei der Aufarbeitung von Cum-Cum-Geschäften in Deutschland eine zentrale Rolle, indem sie als Aufsichtsbehörde Daten erhebt, Sonderprüfungen durchführt und die Risiken für die Stabilität des Finanzsystems bewertet. Seit 2017 hat die BaFin mehrfach (u. a. 2017, 2020, 2021) Abfragen durchgeführt, um das Ausmaß der Cum-Cum-Geschäfte zu ermitteln. Diese Abfragen zielen darauf ab, ein vollständiges Bild über potenzielle finanzielle Belastungen aus Rückforderungen zu gewinnen und möglichen aufsichtlichen Handlungsbedarf zu prüfen. Die BaFin hat am 15. Dezember 2025 eine erneute Abfrage zu Cum-Cum-Geschäften gestartet (www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichun gen/DE/Meldung/2025/meldung_2025_12_15_cum_cum.html?nn=149598#ta ble_150176). Sie richtet sich an den Großteil der deutschen Kreditinstitute, an ausgewählte Wertpapierinstitute und an Institute aus dem Bereich der Finanzmarktinfrastrukturen, an alle externen Kapitalverwaltungsgesellschaften mit der Erlaubnis, offene Wertpapierfonds zu verwalten, sowie an Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds, die jeweils unter Bundesaufsicht stehen. Die BaFin begründet diese vierte Abfrage ausdrücklich mit der „zunehmenden steuer(straf)rechtlichen Diskussion“ (www.boersen-zeitung.de/recht-kapitalma rkt/cum-cum-geschaefte-im-fokus-der-bafin). Die Abfrage erfasst daher Transaktionen ab 2010. Der Beantwortungszeitraum endete im März 2026.

Frage 1 + 2 + 3 + 3a + 3b Seite 2

1Wie viele der von der BaFin angeschriebenen Kreditinstitute haben Cum-Cum-Gestaltungen im Sinne des BMF-Schreibens (BMF = Bundesministerium der Finanzen) vom 9. Juli 2021 gemeldet, und wie haben sich diese Meldungen seit der letzten Abfrage entwickelt?

2Bei wie vielen Instituten handelt es sich um solche in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft, um genossenschaftliche oder private Finanzinstitute, um Fonds und um Versicherungen?

3Von welchen Schadenssummen durch Cum-Cum-Gestaltungen geht die BaFin auf Grundlage dieser Meldungen aus?

3aWie verteilen sich die angenommenen Schadenssummen auf die in Frage 2 erfragten Gruppen?

3bWie verteilen sich die angenommenen Schadenssummen auf die Jahre bis 2010 und von 2010 bis 2025?

Antwort

Die Fragen 1 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.

Eine Antwort der Bundesregierung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Einreichungsfrist der ab dem 15. Dezember 2025 durchgeführten, erneuten Cum/Cum-Abfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) endete unter Berücksichtigung einer Nachfrist am 25. März 2026. Vorgelagert zu einer teilautomatisierten Ergebnisauswertung muss im Sinne einer erforderlichen und angemessenen Qualitätssicherung eine Datenbereinigung (Einreichungsformat Excel) vorgenommen werden. Zudem muss im Vorlauf zur Auswertung eine hohe Anzahl an Begleitschreiben (im mittleren zweistelligen Bereich) mit teils komplexen Wertungsfragen analysiert werden, damit eine Vergleichbarkeit der Antworten bestmöglich sichergestellt werden kann. Belastbare Ergebnisse werden voraussichtlich erst Mitte des Jahres vorliegen.

Frage 4 Seite 2

Welche Fragen stellte die BaFin in ihrer Abfrage konkret?

Antwort

Die ab dem 15. Dezember 2025 durchgeführte Abfrage orientiert sich an aufsichtlichen Bedürfnissen. Daher zielen die begehrten Informationen auf die Möglichkeit einer Einschätzung der angegebenen finanziellen Risiken (Solvenzaufsicht) sowie der Governance der beaufsichtigten Unternehmen ab.

Ein erster Fragenblock dient dazu, die Beteiligung der beaufsichtigten Unternehmen an möglichen Cum/Cum-Geschäften besser einschätzen zu können.

Ein zweiter Fragenblock nimmt (potenzielle) finanzielle Belastungen in den Blick.

Ein dritter Fragenblock befasst sich mit der Betroffenheit von derzeit in den beaufsichtigten Unternehmen tätigen Personen durch Ermittlungs- bzw. Strafverfahren. Diese Abfrage ist beschränkt auf Mitglieder der Geschäftsleitung, des Aufsichts- bzw. Verwaltungsrates sowie Inhaber und Inhaberinnen sogenannter Schlüsselfunktionen.

Frage 5 + 6 + 6a + 6b Seite 3

5Hat die Bundesregierung neue Kenntnisse über Rückstellungen abgefragter Unternehmen wegen Rechtsrisiken, und wenn ja, in welcher Höhe haben die abgefragten Finanzinstitute Mittel für mögliche Rückzahlungen zurückgestellt?

6Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Unternehmen, die die Ergebnisse ihrer Cum-Cum-Analysen zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken gegenüber der Finanzverwaltung nach § 153 der Abgabenordnung (AO; Berichtigung von Steuererklärungen) oder nach § 371 AO (Selbstanzeige) offenlegen werden, und wurden die Ergebnisse mit anderen Behörden auf Bundes- und bzw. oder Landesebene geteilt?

6aWenn nein, warum nicht?

6bWenn ja, mit welcher Intention, und mit welchem Ergebnis?

Antwort

Die Fragen 5 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.

Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.