Pläne der Bundesregierung zur Reduzierung bzw. Erhöhung der Umsatzsteuer

Drucksache 21/5839Antwortauf die Kleine Anfrage 21/550106.05.20264 Seiten9 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium der FinanzenÖffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Infolge des seit Wochen anhaltenden Krieges im Nahen Osten und der damit verbundenen weitreichenden Auswirkungen auf die Weltwirtschaft werden aktuell auch in Deutschland unterschiedliche Maßnahmen diskutiert, um die Menschen im Land vor inflationsbedingten Kostensteigerungen zu schützen und sie insgesamt finanziell zu entlasten (vgl. www.handelsblatt.com/politik/d eutschland/preistreiber-iran-krieg-spd-bringt-entlastungen-bei-lebensmittelprei sen-ins-gespraech/100212405.html). Auch eine mögliche Reduzierung der Umsatzsteuer auf Lebensmittel wird als eine Möglichkeit genannt, auch vonseiten der Bundesregierung und von Mitgliedern der Regierungsfraktionen. Wie stark die Umsatzsteuer auf welche Konsumgüter und für welchen Zeitraum gesenkt werden soll, wird dabei kontrovers diskutiert (vgl. www.spiege l.de/politik/mehrwertsteuer-cdu-politiker-liebaeugeln-mit-steuersenkung-fuergrundnahrungsmittel-a-dd8a7820-abc3-45af-a775-aadea98c6cd5). Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zuletzt im Deutschen Bundestag eine Senkung der Umsatzsteuer auf Lebensmittel in Aussicht gestellt, ohne jedoch die konkreten Ausgestaltungen oder das weitere Verfahren weiter zu benennen (vgl. www.zdfheute.de/politik/deutschland/mehrwertsteuer-senkung-debatte-l ebensmittel-100.html). Gleichzeitig schließt der Bundeskanzler eine Erhöhung des regulären Umsatzsteuersatzes von aktuell 19 Prozent nicht aus (vgl. www. handelsblatt.com/politik/deutschland/bundestag-merz-schliesst-hoehere-mehr wertsteuer-im-bundestag-nicht-aus/100211531.html). Diese unklaren Aussagen des Bundeskanzlers wie auch das vielfältige Meinungsbild innerhalb der Koalitionsfraktionen CDU, CSU und SPD werfen die Frage auf, welche Pläne die Bundesregierung hinsichtlich einer möglichen Reduzierung bzw. Erhöhung der Umsatzsteuer verfolgt.

Frage 1 + 1a + 1b + 1c + 1d + 1e + 1f + 1g + 1h + 1i + 1j + 1k + 1l + 1m Seite 1

1Inwieweit und in welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung, die bestehenden Regelungen zur Umsatzsteuer anzupassen (vgl. www.tagess chau.de/wirtschaft/konjunktur/mehrwertsteuer-preise-konjunktur-inflatio n-100.html)?

1aIn welcher Höhe soll eine Erhöhung des regulären Steuersatzes auf welche Güter erfolgen, und zu welchem Zeitpunkt?

1bIn welcher Höhe soll eine Reduzierung des regulären Steuersatzes auf welche Güter erfolgen, und zu welchem Zeitpunkt?

1cWelche Gründe sprechen nach Kenntnis und Meinung der Bundesregierung für eine Erhöhung des regulären Umsatzsteuersatzes?

1dWelche Gründe sprechen nach Kenntnis und Meinung der Bundesregierung für eine Reduzierung des regulären Umsatzsteuersatzes?

1eWie hoch schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen einer Erhöhung des regulären Steuersatzes auf den Bundeshaushalt ein?

1fWie hoch schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen einer Reduzierung des regulären Steuersatzes auf den Bundeshaushalt ein?

1gIn welcher Höhe soll die Erhöhung des ermäßigten Steuersatzes auf welche Güter erfolgen, und zu welchem Zeitpunkt?

1hIn welcher Höhe soll die Reduzierung des ermäßigten Steuersatzes auf welche Güter erfolgen, und zu welchem Zeitpunkt?

1iWelche Gründe sprechen nach Kenntnis und Meinung der Bundesregierung für eine Erhöhung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes?

1jWelche Gründe sprechen nach Kenntnis und Meinung der Bundesregierung für eine Reduzierung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes?

1kWie hoch schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen einer Erhöhung des ermäßigten Steuersatzes auf den Bundeshaushalt ein?

1lWie hoch schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen einer Reduzierung des ermäßigten Steuersatzes auf den Bundeshaushalt ein?

1mPlant die Bundesregierung weitere Anpassungen im Umsatzsteuersystem, und wenn ja, welche, und zu welchem Zeitpunkt?

Antwort

Die Fragen 1 bis 1m werden gemeinsam beantwortet.

Der Koalitionsvertrag sieht neben der bereits umgesetzten Umsatzsteuersatzermäßigung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, keine Änderung der Umsatzsteuersätze vor.

Die Auswirkungen im Sinne der Fragestellungen sowie weitere Auswirkungen von Steuersatzänderungen sind der in Kürze erscheinenden Ausgabe 2026 der „Datensammlung zur Steuerpolitik“ des Bundesministeriums der Finanzen (www.bmf-datensammlungen.de) zu entnehmen.

Frage 2a Seite 2

Welche Auswirkungen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung eine Erhöhung der regressiv wirkenden Umsatzsteuer auf 21 Prozent auf einkommensschwache Haushalte (bitte anhand von Einkommensdezilen angeben)?

Antwort

Grundsätzlich wirken indirekte Steuern regressiv, da einkommensschwächere Haushalte einen größeren Teil ihres Einkommens für Konsum ausgeben.

Darüber hinaus wird auf ein aktuelles Gutachten des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung unter www.zew.de/fileadmin/FTP/gutachten/BMF_Umsa tzsteuersaetze_2026.pdf verwiesen.

Frage 2b Seite 2

Inwiefern würde die Bundesregierung diese finanziell überproportional betroffenen Haushalte im Gegenzug entlasten?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Frage 3 Seite 3

Inwiefern kann aus Sicht der Bundesregierung eine vollständige Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Lebensmittel auf 0 Prozent (vgl. www.t-onli ne.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101189660/mehrwertsteu er-spahn-schlaegt-streichung-bei-grundnahrungsmitteln-vor.html) als Entlastung für einkommensschwache Haushalte wirken (bitte begründen), und wenn nein, welche alternativen Entlastungsmaßnahmen für die Bevölkerung hält die Bundesregierung für besser geeignet, und aus welchen Gründen?

Antwort

Die Evaluation des Gutachtens des ZEW zur Analyse und Bewertung des Systems der Umsatzsteuersätze ergibt, dass einkommensschwache Haushalte einen deutlich höheren Anteil ihres Einkommens für Lebensmittel ausgeben als einkommensstärkere Haushalte. Außerdem weisen Studien für Deutschland daraufhin, dass die Überwälzungsrate von Umsatzsteuersatzsenkungen bei Lebensmitteln relativ hoch ist. Isoliert betrachtet sind demnach ermäßigte Umsatzsteuersätze ein Mittel, um einkommensschwächere Haushalte zu entlasten.

Frage 4 Seite 3

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Mindereinnahmen, die in den vergangenen fünf Jahren durch ermäßigte Umsatzsteuersätze bedingt waren (bitte einzeln nach Jahren und Steuerarten aufschlüsseln)?

Antwort

Statistische Echtdaten zum Aufkommen unterteilt nach Steuersätzen liegen der Bundesregierung nicht vor. Es liegen jedoch Schätzungen zu den rein rechnerischen gesamtstaatlichen Steuermindereinnahmen der ermäßigten Besteuerung mit 7 Prozent gegenüber einer Besteuerung mit dem Regelsteuersatz von 19 Prozent vor. („Rechnerische Steuermindereinnahmen“ meint hier und bei den weiteren Fragen, dass von voller Überwälzung ausgegangen wird und Verhaltensanpassungen nicht berücksichtigt werden.) Diese beinhalten nicht die in dem betrachteten Zeitraum befristet geltenden Ermäßigungen für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, Gas und Fernwärmelieferungen. Die Schätzungen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 3 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Entstehungsjahrrechnerische Steuermindereinnahmen in Mrd. Euro
202132,6
202236,3
202338,5
202439,2
202540,3
Frage 5 + 6 Seite 3

5Wie hoch würden nach Kenntnis der Bundesregierung die Mindereinnahmen ausfallen, wenn der Umsatzsteuersatz auf sämtliche Lebensmittel auf 0 Prozent gesenkt würde?

6Gibt es Berechnungen der Bundesregierung dazu, wie hoch die Mindereinnahmen ausfallen, wenn der Umsatzsteuersatz auf diejenigen Lebensmittel (Grundnahrungsmittel) auf 0 Prozent gesenkt würde, die aktuell mit dem reduzierten Satz von 7 Prozent besteuert werden, wenn ja, wie lauten diese, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.

Die rein rechnerischen Mindereinnahmen eines Nullsatzes auf bereits ermäßigt besteuerte Lebensmittel inklusive Leitungswasser werden für das Entstehungsjahr 2027 auf rund 18 Mrd. Euro geschätzt.

Würden zusätzlich auch bisher nicht ermäßigt besteuerte Lebensmittel wie beispielsweise Milchersatzprodukte und alkoholfreie Getränke mit einem Nullsatz besteuert, würden diese Mindereinnahmen auf bis zu 22 Mrd. Euro ansteigen.

Frage 7 + 8 Seite 4

7Gibt es Berechnungen der Bundesregierung dazu, wie hoch die Mindereinnahmen ausfallen, wenn der Umsatzsteuersatz für Gemüse, Obst und Hülsenfrüchte auf 0 Prozent gesenkt würde, wenn ja, wie lauten diese, und wenn nein, warum nicht?

8Gibt es Berechnungen der Bundesregierung dazu, wie hoch die Mindereinnahmen ausfallen, wenn der Umsatzsteuersatz nicht nur für Gemüse, Obst und Hülsenfrüchte, sondern auch für Getreide- und Milchprodukte auf 0 Prozent gesenkt würde, wenn ja, wie lauten diese, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.

Es liegen Schätzungen zu Nahrungsmitteln vor, jedoch nicht exakt in der gefragten Abgrenzung. Diese Schätzungen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 4 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Nahrungsmittelkategorie*rechnerische Mindereinnahmen im Jahr 2027 durch Anwendung eines Nullsatzes in Mrd. Euro
Brot und Getreideprodukte2,7
Molkereiprodukte und Eier2,6
Obst1,5
Gemüse, Kartoffeln2,0

* ohne Umsätze in der Außerhausgastronomie und Catering

* ohne Umsätze in der Außerhausgastronomie und Catering

Frage 9 Seite 4

Gibt es Berechnungen der Bundesregierung dazu, wie sich eine vollständige Senkung der Umsatzsteuer auf Lebensmittel auf 0 Prozent auf die Haushaltseinkommen der verschiedenen Einkommensdezile auswirken würde, wenn ja, wie lauten diese, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Es wird auf das aktuelle ZEW-Gutachten verwiesen, das unter www.zew.de/file admin/FTP/gutachten/BMF_Umsatzsteuersaetze_2026.pdf abrufbar ist.

Frage 10 + 10a + 10b + 10c Seite 4

10Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung Kenntnis über die effektive Weitergabe vergangener Umsatzsteuersenkungen an die Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf folgende Maßnahmen:

10adie temporäre Senkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und Fernwärme vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent,

10bdie temporäre Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2023 von 19 Prozent auf 7 Prozent,

10cdie temporäre Senkung der Umsatzsteuer vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 im Regelsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und im ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent?

Antwort

Auf die Ergebnisse von Fuest, Neumeier und Stöhlker (2025, https://doi.org/10. 1007/s10797-023-09824-7), Fedoseeva und Van Droogenbroeck (2024, https://doi.org/10.1016/j.jretconser.2023.103693) sowie Scharnhop und Loy (2023, https://doi.org/10.1111/1746-692X.12435) wird verwiesen.