Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Klimakrise hat sich weiter verschärft, Forschende warnen, dass die 1,5-Grad-Marke bereits überschritten ist. Es gibt immer mehr Warnungen, dass die Nutzung künstlicher Intelligenz (KI) den Anstieg des Stromverbrauchs durch die Digitalisierung erheblich beschleunigt. Studien gehen davon aus, dass der globale Strombedarf für KI-Rechenleistungen bis 2030 etwa elfmal so hoch sein wird wie im Jahr 2023 (www.greenpeace.de/publikationen/20250514-gre enpeace-studie-umweltauswirkungen-ki.pdf).
Schon jetzt machen Rechenzentren (RZ) mit rund 4 Prozent einen erheblichen Teil des deutschen Gesamtstromverbrauchs aus, mit steigendem Trend (www. oeko.de/blog/mehr-transparenz-beim-stromverbrauch-von-rechenzentren/), sie müssen daher energieeffizienter und bald klimaneutral werden.
Ein erster Schritt in diese Richtung war das im September 2023 verabschiedete Energieeffizienzgesetz (EnEfG), auch wenn dieser aus Sicht der Fragestellenden wenig ambitioniert war. Danach waren die Effizienzdaten von RZ ab einer Anschlussleistung von 300 kW gemäß den Anforderungen der EU-Richtlinie (EU) 2023/1791 zum 1. Juli 2025 erstmalig an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu melden, um Eingang in das Rechenzentrumsregister (RZ-Register) zu finden (www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldun gen/DE/Energie/20240319_bfee_enefg.html).
In dem Konsultationsprozess der Bundesregierung für die nationale Rechenzentrumsstrategie führt die Bundesregierung als erstes zentrales Ergebnis zur Frage nach Merkmalen und Rahmenbedingungen eines „zukunftsfähigen und leistungsstarken“ Rechenzentrumsstandortes Deutschland im Jahr 2030 die 100-prozentige Versorgung von Rechenzentren aus erneuerbaren Energien sowie Integration in lokale Energienetze als zentrale Voraussetzungen für Zukunftsfähigkeit auf. Als zweites Merkmal wird Energieeffizienz genannt, als Drittes die systematische Nutzung von Abwärme (https://bmds.bund.de/theme n/digitale-wirtschaft/recheninfrastruktur/konsultationsprozess). Ein ressourcenschonender Betrieb von Rechenzentren wird damit als essenziell angesehen. Ein erster Entwurf für die Strategie ist bereits öffentlich geworden. Bei dem Ziel in diesem Entwurf, die Rechenzentrumskapazitäten bis 2030 zu verdoppeln und die für KI zu vervierfachen, bezieht sich die Bundesregierung auf die IT-Anschlussleistung. Die Strategie ist damit nicht an einem prognostizierten Bedarf an Rechenleistung ausgerichtet, sondern stellt eine möglichst hohe Verfügbarkeit von Strom ins Zentrum. Energieeffiziente Rechenzentren, die eine geringere Anschlussleistung für eine bestimmte Rechenleistung benötigen, zahlen nach dieser Logik weniger auf das Erreichen des „strategischen Ziels“ ein als solche mit relativ hohem Stromverbrauch. Aus Sicht der Fragestellenden steht die Zielsetzung der Bundesregierung damit im Widerspruch zu ihrem Ziel der Förderung nachhaltiger Rechenzentren.
Dieser Widerspruch zeichnet sich auch im ersten Entwurf zum EnEfG ab: Während die aktuelle Bundesregierung in dem (geleakten) Entwurf für ihre Rechenzentrumsstrategie Energieeffizienz und Abwärmenutzung entsprechend der Konsultationsergebnisse als zentrale Faktoren für die Planung und den Betrieb von Rechenzentren bezeichnet, zeigt ein erster (ebenfalls geleakter) Referentenentwurf für eine Novelle des Energieeffizienzgesetzes, dass die Effizienzvorgaben für Rechenzentren (PUE (Power Usage Effectiveness)-Werte) gelockert werden sollen, für die Pflicht zur Abwärmenutzung für Rechenzentren deutlich mehr Ausnahmen eingeführt werden sollen und auch die Pflichten zur Einführung eines Energiemanagementsystems deutlich eingeschränkt werden sollen (www.gfbu-consult.de/de/aktuell/entwurf-zur-aenderu ng-des-energieeffizienzgesetzes-enefg).
In der Vergangenheit hatte die Bundesregierung 2021 zur Nachhaltigkeit der IT des Bundes ein weiterentwickeltes Maßnahmenprogramm „Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen“ (Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit) beschlossen. Dazugehörige jährliche Monitoringberichte der Bundesregierung wurden veröffentlicht, zuletzt für das Berichtsjahr 2023 (www.bund esregierung.de/resource/blob/992814/2348512/84fb805519ce5d426b78648a6c ed80b7/2025-04-23-monitoringbericht-2023-nachhaltigkeit-data.pdf?downlo ad=1).
Weiterhin gibt es eine Green-IT-Initiative des Bundes, die vom IT-Rat und dem CIO (Chief Information Officer)-Board der Bundesregierung gesteuert wird. Ihr Ziel ist die Umsetzung der über 70 Maßnahmen der umweltpolitischen Digitalagenda von 2020 (www.bundesumweltministerium.de/themen/di gitalisierung/green-it-initiative/ueberblick-green-it-initiative). Hierzu sollte es laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15028 im Jahr 2025 eine Gesamtüberprüfung geben.
Daneben hat sich beim IT-Planungsrat als zentrales politisches Steuerungsgremium zwischen Bund und Ländern im Oktober 2019 eine Koordinierungsgruppe Green-IT gegründet (www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-201 9-63).
Zudem gibt es eine Kompetenzstelle Nachhaltige Beschaffung beim Bundesministerium des Innern (BMI), die wiederum eigene Leitfäden herausgibt, u. a. für die Produktgruppe Informations- und Kommunikationstechnik (www. nachhaltige-beschaffung.info/SharedDocs/Produktgruppenblaetter/PGBL_IT/PGB_IT.html?nn=5144814). Nach Ansicht der Fragestellenden lässt diese Organisationsstruktur Zweifel daran aufkommen, ob überhaupt eine organisierte und abgestimmte Green-IT-Strategie der Bundesregierung existiert.
Die vorliegende Kleine Anfrage zielt vor diesem Hintergrund darauf ab, den aktuellen Status-quo der Nachhaltigkeit der RZ des Bundes mit Blick auf ihre Klimawirkung zu erheben sowie eine Fortschrittsbewertung im Vergleich zu den bisherigen Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksache 20/15028 vom Januar 2025, auf Bundestagsdrucksache 20/9667 vom November 2023, auf Bundestagsdrucksache 20/3619 vom August 2022 und auf Bundestagsdrucksache 19/31210 vom Mai 2021 zu ermöglichen, sowohl in Bezug auf das Vorhandensein von Daten relevanter Messgrößen als auch in Bezug auf das bisher niedrige Niveau der Nachhaltigkeit.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Eine detailliertere Aufschlüsselung als nachfolgend vorgenommen würde Rückschlüsse auf kritische Infrastruktur zulassen und so gezielte Angriffe auf einzelne Teile der Bundesregierung vereinfachen. Deshalb werden an einigen Stellen Antworten so gewählt, dass kein Rückschluss auf den Ort des Rechenzentrums möglich ist. An einigen Stellen war deshalb keine Antwort möglich. Eine Beantwortung würde außerdem Informationen über die technische Ausstattung preisgeben, die für fremde Nachrichtendienste von erheblichem Interesse sind. Dies würde die Gefahr von Cyberspionage-Aktivitäten gegen staatliche Einrichtungen deutlich erhöhen.
Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Behörden des Bundes nicht ausreichend Rechnung tragen, weil insoweit auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann (vgl. BVerfGE 124, 78 [139]).
Zudem wird auf die nachfolgenden Bearbeitungshinweise verwiesen:
1. Um den Begriff Rechenzentrum von kleineren IT-Installationen, wie einzelnen Serverschränken etc., abzugrenzen und eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen, wird für die Antwort festgelegt, dass die hier genannten Rechenzentren über eine IT-Anschlussleistung von mind. 100 kW verfügen. IT-Installationen unterhalb dieser Schwelle wurden nicht in die Antwort aufgenommen. Auch Rechenzentren, die geheim oder eingestuft sind, wurden für die Beantwortung ausgeschlossen.
2. Da die Fachaufsicht über das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) zurzeit auf das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) aufgeteilt ist, ist eine eindeutige Zuordnung im Geschäftsbereich nicht möglich. Das ITZ-Bund wird daher in den Übersichten als eigene Einheit aufgeführt.
1Wie viele Rechenzentren (RZ) nutzt die Bundesregierung Stand Februar 2026 (bitte RZ nach der Definition entsprechend der Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/9667 berücksichtigen und ausdrücklich auch alle RZ im Geschäftsbereich des BMI einschließlich RZ zum Betrieb der Netze des Bundes und des Digitalfunks angeben, wie bereits in der Antwort zu Frage 5a auf Bundestagsdrucksache 20/3619)?
1aWie hat sich die Anzahl der RZ im Laufe der letzten zwei Jahre (2024, 2025) verändert (die in den Antworten auf die gleichlautende Frage 1a der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksache 20/14543, der Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/9667 und der Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/3619 nicht enthaltenen RZ für die Netze des Bundes bitte miterfassen)?
Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung nutzt aktuell 167 Rechenzentren (Stand: April 2026). Eine Gesamtaufstellung ist der Anlage 1 zu entnehmen.*
| Jahr | Anzahl der Rechenzentren |
|---|---|
| 2024 | 157 |
| 2025 | 160 |
| 2026 (April) | 157 |
PDF-Seiten 14–20 (7 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie viele der aktuell genutzten RZ werden im Eigenbetrieb genutzt?
Derzeit werden 141 Rechenzentren in Eigenbetrieb (Stand: April 2026) genutzt. Eine Gesamtaufstellung ist der Anlage 1 zu entnehmen.*
Wer betreibt die aktuell genutzten RZ, die nicht im Eigenbetrieb stehen?
Eine Übersicht über die Betreiber der RZ, die nicht im Eigenbetrieb stehen sind der Anlage 1 zu entnehmen.* Zum Schutz der Rechenzentren wird bei Rechenzentren im Betrieb von privaten Betreibern auf die Nennung des genauen Anbieters verzichtet.
Wie viele RZ sollen in den Jahren 2026, 2027, 2028 und 2029 genutzt werden (bitte entsprechend der Zählweise in Frage 1 jeweils für jedes Bundesministerium und das Bundeskanzleramt sowie deren nachgeordneten Behörden und alle nicht zugeordneten Geschäftsbereiche eine jeweils geplante Gesamtzahl für die Anzahl RZ in den genannten Jahren angeben)?
Ressorts, bei denen der Wert 0 angegeben ist, verfügen entweder nur über kleine IT-Installationen unterhalb von 100 kW Leistung oder sind im Rahmen der IT-Konsolidierung vollständig in die IT des ITZBund integriert.
| 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | |
|---|---|---|---|---|
| AA | 2 | 2 | 2 | 1 |
| BKAmt | 0 | 0 | 0 | 0 |
| BKM | 0 | 0 | 0 | 0 |
| BMAS | 1 | 1 | 1 | 1 |
| BMDS | 0 | 0 | 0 | 0 |
| BMF | 2 | 2 | 2 | 0 |
| BMFTR | 3 | 3 | 3 | 3 |
| BMFSFJ | 0 | 0 | 0 | 0 |
| BMG | 7 | 7 | 7 | 7 |
| BMI | 81 | 81 | 81 | 81 |
| BMJV | 4 | 4 | 3 | 3 |
| BMLEH | 12 | 11 | 11 | 11 |
| BMUKN | 0 | 0 | 0 | 0 |
| BMV | 15 | 15 | 15 | 15 |
| BMVg | 6 | 6 | 7 | 4 |
| BMWE | 12 | 11 | 11 | 11 |
| BMWSB | 2 | 2 | 2 | 2 |
| BMZ | 0 | 0 | 0 | 0 |
| BPA | 2 | 2 | 2 | 2 |
| ITZBund | 12 | 12 | 11 | 10 |
2Welche der in Frage 1 erfragten RZ erfüllen jeweils welche Kriterien des Blauen Engels für RZ (DE-UZ (Deutschland – Umweltzeichen) 228; Vergabekriterien unter https://produktinfo.blauer-engel.de/uploads/criteri afile/de/211/DE-UZ-228-202301-de-Kriterien-V3.pdf)?
2aFür welche neuen RZ des Bundes, deren Aufbau seit Veröffentlichung der Umweltpolitischen Digitalagenda im März 2020 begann oder deren Aufbau seitdem geplant wurde (vgl. Frage 1), werden entsprechend dieser Digitalagenda die Kriterien des Blauen Engels ganz oder teilweise angewendet und für welche nicht (bitte auch angeben, welche Kriterien des Blauen Engels erfüllt werden bzw. künftig erfüllt werden und welche nicht; Master-RZ bitte als solche markieren)?
2bFalls die Kriterien des Blauen Engels nur teilweise oder gar nicht berücksichtigt wurden oder werden, bitte begründen, warum jeweils nicht?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Die Antworten zu den Fragen finden sich in Anlage 2.* Da bei einer kompletten Aufstellung, welche Kriterien des Blauen Engels für Rechenzentren erfüllt oder nicht erfüllt ist, Rückschlüsse auf den Ort des jeweiligen Rechenzentrums möglich sind, kann dies nicht in diesem Umfang beantwortet werden (siehe auch die Vorbemerkung der Bundesregierung). Stattdessen wird beantwortet, ob das jeweilige Rechenzentrum alle Kriterien erfüllt oder nicht.
PDF-Seiten 21–28 (8 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wird die Bundesregierung diese Kriterien als Förderkriterium in Projekten in öffentlich-privater Partnerschaft verbindlich machen?
In der Bundesregierung gibt es zurzeit keine Pläne, die Kriterien des Blauen Engels als Förderkriterium in Projekten in öffentlich-privater Partnerschaft verbindlich machen. Den Ressorts steht es aber frei, dies in eigener Verantwortung zu machen, was auch von den Ressorts zum Teil genutzt wird.
3Was ist der Stand des Aufbaus des Masterrechenzentrums in Berlin?
3aKann das Masterrechenzentrum Berlin wie geplant im März 2026 produktiv gesetzt werden?
3bWenn nein, wann rechnet die Bundesregierung mit diesem Schritt?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Ja, das Rechenzentrum befindet sich in der aktiven Inbetriebnahme. Erste produktive Systeme sind bereits in Betrieb.
Was ist der Status der Umsetzung des Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der Blauer-Engel-Kriterien in den Haupt-RZ, das laut Antwort der Bundesregierung vom 20. Februar 2025 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15028 weiterverfolgt werden sollte?
Zu hier erfragten Zertifizierungen in Haupt-RZ mit dem Blauem Engel können aufgrund von Sicherheitsbedenken und möglichen Rückschlüssen auf Standorte der Rechenzentren keine Angaben gemacht werden. Für die bestehenden Master-Rechenzentren ist eine Zertifizierung nach Blauer Engel nicht wirtschaftlich umsetzbar. Stattdessen wird in 2026 in einigen Masterrechenzentren eine Zertifizierung nach „DIN CLC/TS 50600-5-1 VDE V 0801-600-5-1:2023-12 Informationstechnik – Einrichtungen und Infrastrukturen von Rechenzentren“ unter Einhaltung des Reifegrad 3 angestrebt.
Wie ist der Stand der Umstellung aller RZ des Bundes auf Nutzung erneuerbarer Energien?
Der aktuelle Stand der Umstellung der RZ des Bundes auf Nutzung erneuerbarer Energien ist der Anlage 3 zu entnehmen.*
PDF-Seiten 29–35 (7 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie hoch war der Gesamtenergieverbrauch bei jedem der in Frage 1 erfragten RZ in den Kalenderjahren 2024 und 2025 in kWh?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Aus Sicherheitsgründen kann der Gesamtenergieverbrauch der in der Antwort berücksichtigen Rechenzentren nicht angegeben werden.
Wie hoch war dabei der Anteil erneuerbarer Energien in Prozent in den Jahren 2024 und 2025?
Der Anteil erneuerbarer Energien in Prozent in 2024 und in 2025 sind der Anlage 3 zu entnehmen.*
Wurde die im Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit von 2021 festgelegte Umstellung aller Bundesliegenschaften auf 100 Prozent Ökostrom bis Ende 2024 auch für alle der in Frage 1 erfragten RZ des Bundes erreicht?
Nein.
Wenn nein, bis wann sollen wirklich alle RZ des Bundes mit 100 Prozent Ökostrom versorgt sein?
Es gibt bisher kein klares Datum, bis sicher alle RZ des Bundes mit 100 Prozent Ökostrom versorgt sein werden.
Welche der in der Antwort zu Frage 1 genannten Rechenzentren werden derzeit zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben?
Die Antwort ist der Anlage 3 zu entnehmen.*
5Welche Kältemittel werden aktuell in den in Frage 1 erfragten RZ jeweils genutzt, und wie klimaschädlich sind sie (bitte die genaue Substanz und die Beurteilung ihrer Klimaschädlichkeit angeben)?
5aWann ist eine Umrüstung der RZ, die klimaschädliche Kältemittel nutzen, auf welche klimafreundlicheren Kältemittel jeweils geplant?
5bWenn keine Umrüstung geplant ist, bitte jeweils angeben, warum nicht?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Die Antworten sind der Anlage 4 zu entnehmen.*
PDF-Seiten 36–45 (10 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
6Bei welchen der in Frage 1 erfragten RZ erfolgt eine Nutzung ihrer Abwärme?
6aWenn Abwärme genutzt wird, welcher Anteil Abwärme wird für welche Art der Nachnutzung verwendet (bitte je RZ angeben)?
6bBei welchen RZ gibt es Daten zum Energy Reuse Factor (ERF), und was ist der jeweilige Wert (bitte je RZ angeben)?
6cBei welchen RZ ist eine Umstellung auf Nutzung der Abwärme bis wann und auf welche Weise geplant?
Die Fragen 6 bis 6c werden gemeinsam beantwortet.
Die Antworten sind der Anlage 5 zu entnehmen.*
PDF-Seiten 46–53 (8 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
7In welcher Form sind Nachhaltigkeitskriterien Bestandteil bestehender Verträge zur Erbringung von RZ-Dienstleistungen im Auftrag des Bundes?
7aWelchen Grad der Verbindlichkeit haben diese Kriterien (hier bitte für jedes in Frage 1 erfragte RZ, das sich nicht im Eigenbetrieb befindet, eine konkrete Angabe machen)?
7bSind insbesondere die folgenden Kriterien Teil solcher Verträge: (I) Nutzung erneuerbarer Energien für den Betrieb des RZ, (II) Einsatz klimafreundlicher Kältemittel, (III) Mindesteffizienzkriterien (beispielsweise PUE-Wert), (IV) Abwärmenutzung?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Die Antworten sind der Anlage 6 zu entnehmen.* Dabei werden nur Rechenzentren aus Frage 1 betrachtet, die sich nicht im Eigenbetrieb befinden.
PDF-Seiten 54–55 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Hält die Bundesregierung an dem in § 15 des Klimaschutzgesetzes festgeschriebenen Ziel, sich selbst bis 2030 klimaneutral zu organisieren, fest, oder plant sie Initiativen zur Aufweichung dieses Ziels, und wenn ja, welche?
Der § 15 Absatz 1 Satz 1 KSG entsprechend verfolgt der Bund weiterhin das Ziel, die Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren. Hierzu wurden bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen. Eine Übersicht mit den wichtigsten Maßnahmen lässt sich der „Roadmap klima- und treibhausgasneutral organisierte Bundesverwaltung“ entnehmen (www.klimaneutraleverwal tung.de). Aktuell erarbeitet die Bundesregierung außerdem ein Maßnahmenpaket gemäß § 15 Absatz 1 Satz 2 KSG.
9Bezieht sich das Ziel der Klimaneutralität der RZ des Bundes bis 2030 laut § 15 des Klimaschutzgesetzes aus Sicht der Bundesregierung konkret
9anur auf die Klimaneutralität des für den Betrieb der RZ erforderlichen Stroms,
9bauch auf die Herstellung der eingesetzten Hardware und Netzwerktechnik,
9cauch auf den Bau und Betrieb des Gebäudes,
9dauch auf sonstige im Zusammenhang mit der Entstehung, Wartung und dem Betrieb der RZ entstehende Treibhauseffekte und wenn ja, auf welche konkret?
Das Ziel nach § 15 Absatz 1 KSG richtet sich auf die Organisation der Bundesverwaltung. Mit „Organisation“ im Sinne der Vorschrift ist die interne Organisation des Dienstbetriebs gemeint. Laut Gesetzesbegründung umfasst dies den Umgang mit Vermögen, Ausstattung, Personal und Sachmitteln einschließlich der Beschaffung von Fremdleistung, solange diese der eigenen Nutzung dienen. Nicht umfasst ist hingegen die Wahrnehmung von Aufgaben gegenüber Dritten (Bundestagsdrucksache 19/14337, S. 38).
10Was ist der Stand des RZ-Registers?
10aWann plant die Bundesregierung, das Portal des Rechenzentrumsregisters öffentlich verfügbar zu machen, auf dem die Energieeffizienzdaten von Rechenzentren gemäß § 13 EnEfG veröffentlicht werden können?
Die Fragen 10 und 10a werden gemeinsam beantwortet.
Die Bereitstellung des Portals zur Veröffentlichung von Daten wird zeitnah erfolgen.
Wie viele Rechenzentren haben bisher Effizienzdaten gemäß § 13 EnEfG auf anderem Wege veröffentlicht?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Sind alle mutmaßlich dazu verpflichteten RZ ihrer Meldepflicht zum letzten Stichtag am 31. März 2025 bzw. 1. Juli 2025 (RZ mit einer Nennanschlussleistung von 300 bis 500 kW) nachgekommen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Wie wird geprüft, ob meldepflichtige RZ tatsächlich gemeldet wurden, und welche Art von Mahnungen oder Sanktionen wurden bisher in welcher Anzahl veranlasst?
Die vorliegenden Meldungen werden mit öffentlich verfügbaren Informationen sowie Vorjahresdaten aus dem RZ-Register abgeglichen. Im Fall von Diskrepanzen werden Anhörungsschreiben an die Betreiber verschickt, um den Sachverhalt aufzuklären. Dies ist bislang in sechs Fällen erfolgt. Fünf dieser Verfahren wurden mittlerweile abgeschlossen oder eingestellt. Im Falle vorliegender Ordnungswidrigkeiten werden Geldbußen gemäß § 19 Absatz 1 Nummer 6 i. V. m. § 19 Absatz 2 verhängt.
Wie viele Meldungen hat das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle von Betreibern erhalten, deren letztendliche Muttergesellschaft ihren Sitz außerhalb der EU hat (bitte nach USA und sonstigen Drittländern aufschlüsseln)?
Hierzu liegen dem BAFA keine Informationen vor.
Wie viele Bußgeldverfahren gemäß § 19 EnEfG wurden bereits eröffnet (bitte gemäß der zugrunde liegenden Vorschrift und bei Bußgeldern gemäß §§ 11 und 13 gemäß der Größe der Rechenzentren (installierte Leistung: <500 kW, 500 bis 1 000 kW, 1 bis 2MW, 2 bis 10 MW, >10 MW) aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 10d wird verwiesen.
Wie viele der in Frage 1 erfragten RZ des Bundes beteiligen sich Stand Dezember 2025 mit ihren Daten am RZ-Register?
Stand Dezember 2025 beteiligen sich 7 der in Frage 1 genannten Rechenzentren mit ihren Daten am RZ-Register.
Wie viele dieser im Register erfassten RZ beteiligen sich daran aufgrund rechtlicher Verpflichtung (über 300 kW nicht redundante Nennleistung), und wie viele freiwillig?
Vier Rechenzentren davon geben an, die Beteiligung erfolgt aufgrund von rechtlichen Verpflichtungen. Bei den restlichen drei Rechenzentren liegt diese Information nicht vor.
Beabsichtigt die Bundesregierung eine interne Verpflichtung zur Beteiligung der RZ des Bundes (mit und ohne Eigenbetrieb) am Energieeffizienzregister, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgeht, und wenn ja, welche RZ sollen dann erfasst werden?
Zurzeit ist dies nicht beabsichtigt.
12Wie hat sich die Abwärmenutzung von RZ entwickelt?
12aMit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass Unternehmen über ihre Meldepflicht und laufende Fristen bezüglich Abwärme gemäß § 17 Absatz 2 EnEfG in Kenntnis sind und diese einhalten?
Die Fragen 12 und 12a werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen die Information der betroffenen Unternehmen unter anderem durch Webinare, Merkblätter, die schriftliche und telefonische Beantwortung von Anfragen sowie die Präsenz auf Fachtagungen sicher. Zur Rechtsdurchsetzung bei Nichteinhaltung erfolgt gegebenenfalls die Verhängung von Geldbußen gemäß § 19 Absatz 1 Nummer 8 f. EnEfG.
Wie oft wurde die Auskunftspflicht für mögliche Abwärmenutzung gemäß § 17 Absatz 1 bereits von RZ des Bundes in Anspruch genommen und mit jeweils welchem Ergebnis?
Die Auskunftspflicht wurde bisher noch nicht genutzt.
Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen oder geplant, um die Abnahme von Abwärme durch Liegenschaften des Bundes oder von Unternehmen mit Beteiligung des Bundes zu fördern, und wenn ja, welche?
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) plant Maßnahmen der Abwärmenutzung in drei Rechenzentren. Außerdem plant das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) Maßnahmen zur Steigerung der Abwärmenutzung in einem ihrer Rechenzentren.
13Wie ist der Stand der Gesamtüberprüfung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit, die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 14c der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15028 für 2025 vorgesehen war?
15Hält die aktuelle Bundesregierung an dem Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit fest, und plant sie, dieses fortzuschreiben (wenn nein, bitte begründen)?
Die Fragen 13 und 15 werden zusammen beantwortet.
Das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit behält seine Gültigkeit. Dessen Gesamtüberprüfung und Fortschreibung sind weiterhin vorgesehen.
14Inwiefern wurden und werden folgende im Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit, zuletzt aktualisiert im August 2021 (www.bundesregierun g.de/resource/blob/2196306/1953740/ebd13260efc4a78665ced24a90281 6d4/2021-08-25-massnahmenprogramm-nachhaltigkeit-2021-data.pdf) erwähnte Vorgaben von der Bundesregierung seit Januar 2025 in der Praxis tatsächlich umgesetzt:
14a„In Zukunft zu planende Rechenzentren (Neubau) sind gemäß den Anforderungen der Blauer Engel Kriterien DE-UZ 161 zu konzipieren“?
14b„Wird externe Rechenzentrumsleistung beauftragt (beispielsweise Web-Hosting, Server Hosting, Online Datenspeicherung) müssen ebenfalls die entsprechenden Kriterien des Blauen Engels für Rechenzentren eingehalten werden“?
14c„Wird Rechenzentrumsfläche bei einem Co-Location-Rechenzentrum gemietet, müssen die Kriterien des Blauen Engel für Co-Location-Rechenzentren (DE-UZ 214) eingehalten werden“?
Die Fragen 14 bis 14c werden zusammen beantwortet.
Ein regelmäßiges Monitoring zu den genannten Punkten findet derzeit nicht statt, daher ist kurzfristig eine vollständige Zusammenstellung der Daten nicht möglich.
Als Orientierung für die Optimierung der Energie- und Ressourceneffizienz in Rechenzentren sollten grundsätzlich die aktualisierten Kriterien des Blauen Engels für einen energieeffizienten Rechenzentrumsbetrieb (DE-ZU 228) herangezogen werden.
16Was ist der Stand der Anwendung des überarbeiteten Berichtswesens Green IT nach Beschluss des CIO-Boards?
16aWelche Ergebnisse ergab das bisherige Monitoring durch die Green-IT-Initiative, das nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 15d der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15028 im Jahr 2025 (für das Berichtsjahr 2024) erstmals auf einer aufschlussreicheren Datenbasis durchgeführt werden sollte?
Die Fragen 16 und 16a werden gemeinsam beantwortet.
Das Monitoring wurde im Jahr 2025 (Berichtsjahr 2024) erstmals auf einer erweiterten und strukturierten Datenbasis durchgeführt. Die finale Auswertung der Ergebnisse ist noch nicht abgeschlossen.
Welche Verbindlichkeit ergibt sich aus dem Monitoring der Nachhaltigkeit der Bundes-IT für das Handeln der Bundesregierung?
Aus den Ergebnissen des Monitorings lassen sich Handlungsempfehlungen ableiten, mit denen die Behörden der Bundesverwaltung bei der Umsetzung der Nachhaltigkeit ihrer IT unterstützt werden, die aber nicht verbindlich sind.
Sind die Kennzahlen in 2025 erhoben worden, wie in der Antwort zu Frage 15a der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15028 angekündigt (wenn dies nicht oder nur teilweise geschehen ist, bitte begründen)?
Die Kennzahlen wurden im Jahr 2025 für das Berichtsjahr 2024 erhoben. Die Kennzahlen für das Berichtsjahr 2025 werden aktuell erhoben.
Wann plant die Bundesregierung die Veröffentlichung der Kennzahlen aus 2025 auf der Webseite der Green-IT-Initiative, wie in der Antwort zu Frage 15a der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15028 angekündigt?
Die Auswertung der Kennzahlen ist noch nicht abgeschlossen (Stand: 31. März 2026). Eine Veröffentlichung ist noch im Jahr 2026 geplant.
Hat die Bundesregierung das Tool zur Erhebung dieser Kennzahlen in 2025 bereitgestellt (bitte Zeitpunkt nennen), wie in der Antwort zu Frage 15c der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15028 angekündigt?
Das Tool zur Erhebung der Kennzahlen konnte noch nicht für das Berichtsjahr 2025 zur Verfügung gestellt werden.
Ist der Quellcode des Tools wie geplant veröffentlicht worden?
Der Quellcode ist noch nicht veröffentlicht worden, da das Tool noch nicht zur Verfügung steht.
Wenn dies nicht erfolgt ist, für wann ist die Bereitstellung geplant, oder warum ist sie ggf. nicht mehr geplant?
Die Bereitstellung des Tools ist für das Berichtsjahr 2026 geplant.
17Plant die Bundesregierung, weiterhin Berichte über den Gesamtenergieverbrauch der Bundes-IT zu veröffentlichen, wie es bis 2024 jeweils für das Vorjahr erfolgt ist (zuletzt für 2023 unter www.bundesumweltministe rium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Digitalisierung/green_i t_berichtswesen_2023_bf.pdf)?
17aWenn ja, wo ist der Bericht für 2024 und 2025 veröffentlicht, oder wann plant die Bundesregierung die Veröffentlichung?
17bWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bericht für 2024 und 2025 ist noch nicht veröffentlicht, da die Auswertung für das Berichtsjahr 2024 noch nicht abgeschlossen ist und die Erhebung für 2025 derzeit noch läuft. Die Veröffentlichung für das Berichtsjahr 2024 ist noch im Jahr 2026 geplant. Die Veröffentlichung für das Berichtsjahr 2025 ist nach Abschluss der Erhebung und Auswertung geplant (voraussichtlich Ende 2026/Anfang 2027).
Mit welchen konkreten Maßnahmen versucht die Bundesregierung, den Gesamtenergieverbrauch durch die Bundes-IT zu senken, auch über die Steigerung der Energieeffizienz von RZ des Bundes hinaus?
Neben der Steigerung der Energieeffizienz der Rechenzentren hat sich die Green-IT-Initiative den Einsatz umweltverträglicher IT-Produkte und Dienstleistungen zum Ziel gesetzt. Im Rahmen der Gestaltung von Ausschreibungen entsprechender Produkte haben bereits Abstimmungen unter Einbeziehung der relevanten Behörden (u. a. Beschaffungsamt des BMI, BSI, BMUKN, UBA) stattgefunden. Zudem wurde ein nachhaltiges Ausstattungskonzept für IT-Arbeitsplätze erarbeitet, das als Handlungsempfehlung für die Ressorts dienen soll. Das Ausstattungskonzept wird bei Bedarf auf Potenzial für zusätzliche Erweiterungen hin bewertet.
Weitere Maßnahmen zur Optimierung des IT-Betriebs, unter anderem im Themenbereich nachhaltige Software, sowie zur Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer befinden sich derzeit in der Vorbereitung.
18Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Umfrage „Rechenzentren & Ressourcenverbrauch“ (https://algorithmwatch.org/de/wp-cont ent/uploads/2025/10/251027_AW_ORG_FinalReport_Deutschland_DE-1.pdf), nach der
18amehr als die Hälfte der Befragten in Deutschland sich im Zusammenhang mit Rechenzentren Sorgen um ihre Wasserversorgung und umliegende Ökosysteme machen und
18brund zwei Drittel der Befragten der Maßnahme zustimmen würden, dass Rechenzentren nur gebaut werden sollten, wenn zu diesem Zweck neue erneuerbare Energiequellen geschaffen werden?
Die Bundesregierung nimmt die Ergebnisse zur Kenntnis. In diesem Kontext weist die Bundesregierung auf die aktuellen Regelungen im Energieeffizienzgesetz hin, die Rechenzentren ab 2027 dazu verpflichten, ihre Stromversorgung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu decken. Diese Vorgabe sollte zwangsläufig zu einer steigenden Nachfrage nach erneuerbaren Energien führen und damit den Ausbau von erneuerbaren Energien fördern.
Welche Schlüsse und konkreten Maßnahmen leitet die Bundesregierung aus diesen Ergebnissen ab?
Die Bundesregierung wird auch dies bei der Umsetzung der Rechenzentrumsstrategie und der nächsten Aktualisierung der Rechenzentrumsstrategie berücksichtigen.
Auf welcher Faktengrundlage, wie z. B. Evaluationsergebnisse oder wissenschaftlichen Erkenntnisse, ist die Bundesregierung zu der Einschätzung gelangt, dass Vorgaben bei Energieeffizienz und Abwärmenutzung für Rechenzentren gelockert werden sollten, wie es in dem geleakten Referentenentwurf für die Novelle des EnEfG zu lesen ist?
Die Bundesregierung kommentiert grundsätzlich keine „geleakten“ Gesetzentwürfe.
Welche Bedarfsplanungen legt die Bundesregierung der derzeit in der Erarbeitung befindlichen Rechenzentrumsstrategie zugrunde?
Die Rechenzentrumsstrategie wurde am 18. März 2026 von der Bundesregierung beschlossen. Das dort enthaltene Rechenkapazitätsziel für 2030 orientiert sich wie dort auch dargelegt an aktuellen Prognosen zu KI- und Recheninfrastruktur-Bedarfen öffentlicher Studien und Publikationen sowie den aktuellen Wachstums- und Investitionsentwicklungen im Bereich Rechenzentren.
Welche Rechenleistungskapazität in Rechenzentren in Deutschland strebt die Bundesregierung bis 2030 an, und wie quantifiziert sie diese unabhängig vom Stromverbrauch (z. B. in flops)?
Deutschland strebt bis 2030 eine Verdoppelung der aktuellen Rechenleistungskapazitäten an. Gemessen in der IT-Anschlussleistung entspricht das ca. 3 000 MW in 2025 und einem Ziel von ca. 6 000 MW in 2030. Die Quantifizierung erfolgt einzig über die IT-Anschlussleistung (siehe dazu auch die Antwort zu Frage 21b)
Hält die Bundesregierung die Anschlussleistung für ein geeignetes Messinstrument für Rechenzentrumskapazitäten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass stromsparende Rechenzentren gefördert werden sollen und Anschlussleistung keine Aussage über die tatsächliche Rechenleistung treffen kann?
Die Anschlussleistung hat sich international als die meistgenutzte Kennzahl zur Klassifizierung von Rechenzentren durchgesetzt. Daher hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, diese Kennzahl neben dem Ziel, dass Investitionen in Rechenkapazität genauso schnell umgesetzt werden können, wie der Bedarf wächst, als Messinstrument für die angestrebten Rechenzentrumskapazitäten in Deutschland zu nutzen.