Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Laut ihrer Antwort zu Frage 21 der Kleine Anfragen auf Bundestagsdrucksache 21/2498 stockt die Bundesregierung den Eingliederungstitel ab dem Jahr 2026 um jährlich 1 Mrd. Euro auf, verbunden mit dem Ziel der Stärkung der Eingliederungsleistungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Die Ausgaben je Förderung lagen im Jahr 2024 bei Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zuletzt bei 961 Euro und im SGB II bei 2 357 Euro (Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 21/2498). In Anbetracht des anhaltenden Finanzierungsbedarfes der Jobcenter (vgl. www.vdk.de/presse/pressemitteilun g/vdk-bemaengelt-chronische-unterfinanzierung-der-jobcenter/; https://aktuell e-sozialpolitik.de/2025/10/28/jobcenter-und-ihre-strukturelle-unterfinanzier ung/) bedarf es aus Sicht der Fragesteller einer differenzierten Darstellung der Kostenentwicklung samt Wirkungskennzahlen, insbesondere hinsichtlich der zentralen Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Maßnahmen) mit ihren jeweiligen Rechtsgrundlagen in den Rechtskreisen SGB II und SGB III.
1Wie haben sich die Kosten für Maßnahmen der Aktivierung und berufliche Eingliederung (MAbE) (gemäß den §§ 45 und 115 Nummer 1 SGB III) in den Jahren 2014 bis 2024 entwickelt
1afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
Im Jahr 2025 lagen die Ausgaben für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) im Rechtskreis SGB III insgesamt bei 379,4 Mio. Euro und im Rechtskreis SGB II bei 765,7 Mio. Euro. Im Rechtskreis SGB II liegen die Daten des Jahres 2025 (bis voraussichtlich August 2026) ausschließlich ohne die Ausgaben der zugelassenen kommunalen Träger (zkT) vor. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht diese Daten auf ihrer Internetseite unter https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/E inzelheftsuche_Formular.html?nn=21442&topic_f=arbeitsmarktpol-instrument e-ausgaben-amp-sgbiii sowie https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/For ms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=21442&topic_f=arbeitsmarktpo l-instrumente-ausgaben-amp-sgbii. Für Zeiträume vor dem Jahr 2022 sind entsprechende Informationen unter https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statisc her-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Eingliederungsbilanzen/Archiv-Ein gliederungsbilanzen.html?nn=25322 zu finden. In den Publikationen zum SGB III sind die Ausgaben für Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach § 3 Absatz 2 SGB III einschließlich der allgemeinen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 113 Absatz 1 Nummer 1 SGB III i. V. m. § 115 SGB III abgebildet. Es handelt sich um die Gesamtaufwendungen, wobei Ausgaben und Rückeinnahmen bei einzelnen Finanzpositionen addiert werden. Im SGB II handelt es sich um die verwendeten finanziellen Mittel eines abgeschlossenen Haushaltsjahres, die den Trägern der Grundsicherung für die Eingliederungsleistungen zugewiesen wurden.
pro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
Die Ausgaben pro Förderung beliefen sich im Jahr 2025 im Rechtskreis SGB III auf 939 Euro und im Rechtskreis SGB II (ohne zkT) auf 2 194 Euro. Auch hierzu können die Angaben den in der Antwort zu Frage 1a verlinkten Produkten entnommen werden. Der Unterschied zwischen den Rechtskreisen dürfte im Wesentlichen auf die unterschiedliche durchschnittliche Teilnahmedauer zurückzuführen sein.
pro Integration im Durchschnitt jährlich, (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Es ist nicht möglich, die Kosten pro Integration auszuweisen. Es können weder die Ausgaben für die Maßnahme mit einzelnen Teilnahmen verknüpft werden, noch können die übrigen Aufwände für die Integration im Einzelnen bestimmt werden.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2024 jährlich im Rahmen der Instrumente bzw. Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung gefördert, wie viele davon konnten jeweils in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib der vermittelten Personen in der Stelle nach 6, 12 und 18 Monaten dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr bis insbesondere bezüglich Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses, Übergang in Ausbildung, Selbstständigkeit oder erneute Arbeitslosigkeit aufschlüsseln)?
Im Jahr 2024 (aktueller Wert für den Verbleib nach 12 Monaten) wurden im Rechtskreis SGB III jahresdurchschnittlich rund 31 000 Teilnehmende mit einer MAbE gefördert, im Rechtskreis SGB II waren es jahresdurchschnittlich rund 116 000 Teilnehmende (inklusive zkT).
Die Verbleibsermittlung basiert auf beendeten Teilnahmen:
Im Laufe des Jahres 2024 haben im Rechtskreis SGB III rund 403 000 Teilnehmende ihre Maßnahme beendet, von ihnen waren rund 228 000 nach 6 Monaten und rund 254 000 nach 12 Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies entspricht einer Eingliederungsquote von 57 Prozent nach 6 Monaten und von 63 Prozent nach 12 Monaten. Beide Quoten liegen etwas unter den jeweiligen Werten des Vorjahres.
Im gleichen Zeitraum haben im SGB II rund 527 000 Teilnehmende ihre Maßnahme beendet, von ihnen waren rund 143 000 nach 6 Monaten und rund 170 000 nach 12 Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies entspricht einer Eingliederungsquote von 27 Prozent nach 6 Monaten und von 32 Prozent nach 12 Monaten. Hier liegen beide Quoten über den jeweiligen Werten des Vorjahres.
Weitere Daten können der Tabelle 1 im Anhang entnommen werden. Der Verbleib nach 18 Monaten kann für das Jahr 2024 statistisch noch nicht ermittelt werden. Eine weitere Unterscheidung bei den Verbleibskennzahlen, ob eine Beschäftigung auf dem „allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarkt“ aufgenommen wurde, ist nicht möglich. Eine Darstellung zum Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses oder zur Aufnahme einer Selbständigkeit ist nicht möglich. Die Eingliederungsquote in Ausbildung bzw. der Anteil der Teilnehmenden, die 6, 12 bzw. 18 Monate nach Austritt arbeitslos sind, kann der Tabelle 1 im Anhang entnommen werden.*
3Wie haben sich die Kosten des Vermittlungsbudgets (VB) (gemäß den §§ 44 und 115 Nummer 1 SGB III) in den Jahren 2014 bis 2024 entwickelt
3afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert, pro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
Für die Daten verweist die Bundesregierung auf die in der Antwort zu der Frage 1a genannten Veröffentlichungen der Statistik der BA.
pro Integration im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum 2014 bis 2024 jährlich aus dem Vermittlungsbudget gefördert, wie viele davon konnten hierdurch in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarkt integriert werden, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib in der aufgenommenen Beschäftigung jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Eine Bestandsermittlung ist beim Vermittlungsbudget nicht möglich, da es sich um eine Einmalleistung handelt. Zur Angabe der jährlichen Teilnahmen können hier die Eintritte herangezogen werden. Diese sowie die übrigen Daten zum Verbleib in Beschäftigung können der Tabelle 2 im Anhang entnommen werden.*
5Wie haben sich die Kosten des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) – Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (AVGS3-01) (gemäß § 45 Absatz 1 Nummer 3 SGB III und § 115 Nummer 1 SGB III) in den Jahren 2014 bis 2024 entwickelt
5afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
Für die Daten wird auf die in der Antwort zu Frage 1a genannten Veröffentlichungen der Statistik der BA verwiesen.
pro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
pro Integration im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2024 jährlich im Rahmen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins – Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefördert, wie viele davon konnten hierdurch in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib in der aufgenommenen Beschäftigung jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Eine Bestandsermittlung ist beim Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, mit dem eine Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefördert wird, nicht möglich, da es sich um eine Einmalleistung handelt. Zur Angabe der jährlichen Teilnahmen können hier die Eintritte herangezogen werden. Diese sowie die übrigen Daten zum Verbleib in Beschäftigung können der Tabelle 3 im Anhang entnommen werden.*
7Wie haben sich die Kosten der Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) (gemäß § 45 und § 115 Nummer 1 SGB III) in den Jahren 2014 bis 2024 entwickelt
7afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
Für die Daten wird auf die in der Antwort zu Frage 1a genannten Veröffentlichungen der Statistik der BA verwiesen.
pro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
pro Integration im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2024 jährlich im Rahmen der Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) gefördert, wie viele davon konnten hierdurch in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarkt integriert werden, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib in der aufgenommenen Beschäftigung jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Beschäftigung können der Tabelle 4 im Anhang entnommen werden.*
9Wie haben sich die Kosten der Maßnahmen bei einem Träger (MAT) (gemäß den §§ 45 und 115 Nummer 1 SGB III) in den Jahren 2014 bis 2024 entwickelt
9afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
Für die Daten wird auf die in der Antwort zu Frage 1a genannten Veröffentlichungen der Statistik der BA verwiesen.
pro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
pro Integration im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2024 jährlich im Rahmen der Maßnahmen bei einem Träger gefördert, wie viele davon konnten hierdurch in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarkt integriert werden, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib in der aufgenommenen Beschäftigung jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Beschäftigung können der Tabelle 5 im Anhang entnommen werden.*
11Wie haben sich die Kosten der Probebeschäftigung (PB) für Menschen mit Behinderungen (gemäß § 46 Absatz 1 und § 115 Nummer 1 SGB III) in den Jahren 2014 bis 2024 entwickelt
11afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
Für die Daten wird auf die in der Antwort zu Frage 1a genannten Veröffentlichungen der Statistik der BA verwiesen.
pro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
pro Integration im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2024 jährlich im Rahmen der Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen gefördert, wie viele davon konnten hierdurch in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarkt integriert werden, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib in der aufgenommenen Beschäftigung jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Beschäftigung können der Tabelle 6 im Anhang entnommen werden.*
13Wie haben sich die Kosten der Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen (AhbM) (gemäß § 46 Absatz 2 und § 115 Nummer 1 SGB III) in den Jahren 2014 bis 2024 entwickelt
13afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
Für die Daten wird auf die in der Antwort zu Frage 1a genannten Veröffentlichungen der Statistik der BA verwiesen.
pro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
pro Integration im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2024 jährlich im Rahmen der Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen gefördert, wie viele davon konnten hierdurch in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarkt integriert werden, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib in der aufgenommenen Beschäftigung jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Eine Bestandsermittlung ist bei Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen nicht möglich, da es sich um eine Einmalleistung handelt. Zur Angabe der jährlichen Teilnahmen können hier die Eintritte herangezogen werden. Diese sowie die Daten zum Verbleib in Beschäftigung können der Tabelle 7 im Anhang entnommen werden.*
15Wie haben sich die Kosten der Förderung schwer zu erreichender junger Menschen (FseJ) (gemäß § 16h SGB II) in den Jahren 2016 bis 2024 entwickelt
15afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
Für die Daten wird auf die in der Antwort zu Frage 1a genannten Veröffentlichungen der Statistik der BA verwiesen.
pro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
Bei § 16h SGB II handelt es sich um eine niedrigschwellige Betreuungs- und Unterstützungsleistung für Personen unter 25 Jahren, die aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben, in das Erwerbsleben einzumünden und Sozialleistungen anzunehmen oder zu beantragen. Die Förderleistung kann daher unter anderem auch an Personen erbracht werden, die bisher keinen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt haben, wenn die Voraussetzungen der Leistungsberechtigung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder zu erwarten sind oder eine Leistungsberechtigung dem Grunde nach besteht. Die Zugangswege der jungen Menschen in eine Förderung nach § 16h SGB II können sehr vielfältig sein. Mit den Förderungen nach § 16h SGB II wird eine besondere, marktferne Zielgruppe mit oftmals multiplen Problemlagen angesprochen. Diese benötigt häufig eine besondere Ansprache. Die Kontaktaufnahme kann daher auch sehr niedrigschwellig und aufsuchend erfolgen und führt nicht in jedem Fall oder erst verzögert zu einer Maßnahmeteilnahme. Vor diesem Hintergrund liegen keine aussagekräftigen Zahlen für die Kosten pro Förderfall vor.
pro Integration im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2016 bis 2024 jährlich im Rahmen der Förderung schwer zu erreichender junger Menschen gefördert, wie viele davon konnten hierdurch an den Arbeitsmarkt oder an Qualifikationsangebote herangeführt sowie in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarkt integriert werden, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib in der aufgenommenen Beschäftigung jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Beschäftigung können für den Rechtskreis SGB II der Tabelle 8 im Anhang entnommen werden.*
Zum erfolgreichen Heranführen an den Arbeitsmarkt oder an Qualifikationsangebote sind keine statistisch messbaren Aussagen möglich.
17Wie haben sich die Kosten der Ganzheitlichen Betreuung (GaBe) (gemäß § 16 k SGB II) in den Jahren 2023 bis 2024 entwickelt
17afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
Für die Daten wird auf die in der Antwort zu Frage 1a genannten Veröffentlichungen der Statistik der BA verwiesen.
pro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
pro Integration im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2023 bis 2024 im Rahmen der Ganzheitlichen Betreuung gefördert, wie viele davon konnten hierdurch in ihrer Beschäftigungsfähigkeit stabilisiert bzw. in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarkt oder aber in eine Ausbildungsstelle integriert werden, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib in der aufgenommenen Beschäftigung bzw. Ausbildung jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Beschäftigung bzw. Ausbildung können für den Rechtskreis SGB II der Tabelle 9 im Anhang entnommen werden.* Daten zur Anzahl, wie viele geförderte Personen in ihrer Beschäftigungsfähigkeit stabilisiert wurden, liegen der Bundesregierung nicht vor.
19Wie haben sich die Kosten des Berufsorientierungspraktikums (BOP) (gemäß § 48a SGB III) seit dem Jahr 2024 entwickelt
19afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
Für die Daten wird auf die in der Antwort zu Frage 1a genannten Veröffentlichungen der Statistik der BA verwiesen.
pro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
pro Integration im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden seit dem Jahr 2024 im Rahmen des Berufsorientierungspraktikums gefördert, wie viele davon konnten hierdurch an den Ausbildungsmarkt herangeführt bzw. in eine Berufsausbildung eingegliedert werden, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib in der aufgenommenen Ausbildung jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Ausbildung können der Tabelle 10 im Anhang entnommen werden.*
Zum erfolgreichen Heranführen an den Ausbildungsmarkt sind keine statistisch messbaren Aussagen möglich.
21Wie haben sich die Kosten der Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) (gemäß § 49 SGB III) in den Jahren 2014 bis 2024 entwickelt
21afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
Für die Daten wird auf die in der Antwort zu Frage 1a genannten Veröffentlichungen der Statistik der BA verwiesen.
pro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
pro Integration im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2024 jährlich im Rahmen der Berufseinstiegsbegleitung gefördert, wie viele davon konnten hierdurch an den Ausbildungsmarkt herangeführt bzw. in eine Berufsausbildung eingegliedert werden, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib in der aufgenommenen Ausbildung jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Ausbildung können der Tabelle 11 im Anhang entnommen werden.*
Zum erfolgreichen Heranführen an den Ausbildungsmarkt sind keine statistisch messbaren Aussagen möglich.
23Wie haben sich die Kosten der Assistierten Ausbildung (AsA) (gemäß den §§ 74 ff. SGB III) in den Jahren 2014 bis 2024 entwickelt,
23afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
Für die Daten wird auf die in der Antwort zu Frage 1a genannten Veröffentlichungen der Statistik der BA verwiesen.
pro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
pro Integration im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2024 jährlich im Rahmen der Assistierten Ausbildung gefördert, wie viele davon konnten hierdurch in ihrer Ausbildung (betrieblichen Berufsausbildung) stabilisiert oder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarkt integriert werden, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib in der aufgenommenen Beschäftigung jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Ausbildung können der Tabelle 12 im Anhang entnommen werden.*
Bei der Interpretation der Daten ab dem Jahr 2024 muss die geänderte vertragliche Ausgestaltung sowie operative Umsetzung berücksichtigt werden. Nähere Informationen finden sich unter https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statische r-Content/Grundlagen/Methodik-Qualitaet/Methodenberichte/Foerderstatistik/Generische-Publikationen/Hintergrundinfo-Entwicklung-Assistierte-Ausbildun g.pdf?__blob=publicationFile&v=3.
Zur Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses sind keine statistisch messbaren Aussagen möglich.
25Wie haben sich die Kosten der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) (gemäß § 51 und § 115 Nummer 2 und § 117 SGB III) in den Jahren 2014 bis 2024 entwickelt
25afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
Für die Daten wird auf die in der Antwort zu Frage 1a genannten Veröffentlichungen der Statistik der BA verwiesen.
pro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
pro Integration im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2024 jährlich im Rahmen der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen gefördert, wie viele davon konnten hierdurch in eine Berufsausbildung eingegliedert oder aber in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarkt integriert werden, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib in der aufgenommenen Ausbildung jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Ausbildung oder Beschäftigung können für den Rechtskreis SGB III der Tabelle 13 im Anhang entnommen werden.*
27Wie haben sich die Kosten der Einstiegsqualifizierung (EQ) (gemäß § 54a und § 115 Nummer 2 SGB III) in den Jahren 2014 bis 2024 entwickelt
27afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
Für die Daten wird auf die in der Antwort zu Frage 1a genannten Veröffentlichungen der Statistik der BA verwiesen.
pro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
pro Integration im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2024 jährlich im Rahmen der Einstiegsqualifizierung gefördert, wie viele davon konnten hierdurch in eine Berufsausbildung eingegliedert werden, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib in der aufgenommenen Ausbildung jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Ausbildung können der Tabelle 14 im Anhang entnommen werden.*
29Wie haben sich die Kosten der ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) (gemäß § 75 und § 115 Nummer 2 SGB III (alte Fassung)) in den Jahren 2014 bis 2022 entwickelt
29afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
Für die Daten wird auf die in der Antwort zu Frage 1a genannten Veröffentlichungen der Statistik der BA verwiesen.
pro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
pro Integration im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2022 jährlich im Rahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen gefördert, und wie viele davon konnten hierdurch in ihrer Ausbildung stabilisiert werden (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen können der Tabelle 15 im Anhang entnommen werden.*
Zur Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses sind keine statistisch messbaren Aussagen möglich.
31Wie haben sich die Kosten der außerbetrieblichen Berufsausbildung (BaE) (gemäß § 76 und § 115 Nummer 2 SGB III) in den Jahren 2014 bis 2024 entwickelt
31afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
Für die Daten wird auf die in der Antwort zu Frage 1a genannten Veröffentlichungen der Statistik der BA verwiesen.
pro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
pro Integration im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2024 jährlich im Rahmen der außerbetrieblichen Berufsausbildung gefördert, wie viele davon konnten hierdurch eine Berufsausbildung erfolgreich abschließen oder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarkt integriert werden, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib in der aufgenommenen Beschäftigung jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Beschäftigung können der Tabelle 16 im Anhang entnommen werden.* Zusätzlich sind in der entsprechenden Tabelle die Zahl der Austritte sowie jene der erfolgreichen Austritte (Abschluss bei Austritt erreicht) für die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung dargestellt. Die Information zum Abschluss bei Austritt liegt nicht für zkT vor.
33Wie haben sich die Kosten der Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen (AZ) (gemäß § 73 und § 115 Nummer 2 SGB III) in den Jahren 2014 bis 2024 entwickelt
33afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
Für die Daten wird auf die in der Antwort zu Frage 1a genannten Veröffentlichungen der Statistik der BA verwiesen.
pro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
Auf die Antwort zu der Frage 1b wird verwiesen.
pro Zuschussnehmer im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2024 jährlich im Rahmen der Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen gefördert, wie viele davon konnten hierdurch eine betriebliche Aus- oder Weiterbildung erfolgreich abschließen oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarkt aufnehmen, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib in der Ausbildung bzw. Beschäftigung jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Beschäftigung können der Tabelle 17 im Anhang entnommen werden.*
Anders als bei der außerbetrieblichen Berufsausbildung kann bei Zuschüssen zur Ausbildungsvergütung nicht nach dem Erfolg der Ausbildung unterschieden werden.
35Wie haben sich die Kosten der Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) (gemäß den §§ 81 ff. SGB III) in den Jahren 2014 bis 2024 entwickelt
35afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
Für die Daten wird auf die in der Antwort zu Frage 1a genannten Veröffentlichungen der Statistik der BA verwiesen.
pro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
pro Integration im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2024 jährlich im Rahmen der Förderung beruflicher Weiterbildung gefördert, wie viele davon konnten hierdurch eine berufliche Weiterbildung bzw. Beschäftigtenqualifizierung realisieren oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarkt erhalten bzw. aufnehmen, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib in der aufgenommenen Beschäftigung jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln – insbesondere hinsichtlich des Fortbestandes bzw. der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Beschäftigung können der Tabelle 18 im Anhang entnommen werden.*
37Wie haben sich die Kosten der Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) mit Abschluss (gemäß den §§ 81 ff. SGB III) in den Jahren 2014 bis 2024 entwickelt
37afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
37bpro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
37cpro Integration im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Da die Ausgaben lediglich für die Förderungen der beruflichen Weiterbildung (FbW) insgesamt vorliegen, ist eine differenzierte Darstellung für FbW mit Abschluss nicht möglich.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2024 jährlich im Rahmen der Förderung beruflicher Weiterbildung mit Abschluss gefördert, wie viele davon konnten hierdurch den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses realisieren oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarkt aufnehmen bzw. sich für diese qualifizieren, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib in der aufgenommenen Beschäftigung jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zur erfolgreichen Teilnahme sowie zum Verbleib in Beschäftigung können der Tabelle 19 im Anhang entnommen werden.*
39Wie haben sich die Kosten der sonstigen Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) (gemäß den §§ 81 ff. SGB III) in den Jahren 2014 bis 2024 entwickelt
39afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
39bpro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
39cpro Integration im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Da die Ausgaben lediglich für FbW insgesamt vorliegen, ist eine differenzierte Darstellung der sonstigen FbW nicht möglich.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2024 jährlich im Rahmen der sonstigen Förderung beruflicher Weiterbildung gefördert, wie viele davon konnten hierdurch Vorbereitungslehrgänge auf Externen- bzw. Schulfremdenprüfungen oder berufliche Aufstiegsweiterbildungen realisieren oder aber eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarkt aufnehmen, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib in der aufgenommenen Beschäftigung jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Beschäftigung können den Tabellen 20 bis 22 im Anhang entnommen werden.*
41Wie haben sich die Kosten des Arbeitsentgeltzuschusses (AEZ) zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (gemäß § 82 Absatz 3 SGB III) in den Jahren 2019 bis 2024 entwickelt
41afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
Für die Daten wird auf die in der Antwort zu Frage 1a genannten Veröffentlichungen der Statistik der BA verwiesen.
pro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
pro Zuschussnehmer im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2019 bis 2024 jährlich im Rahmen des Arbeitsentgeltzuschusses zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter gefördert, wie viele davon konnten hierdurch eine Beschäftigtenqualifizierung realisieren oder dauerhaft in ihrem Beschäftigungsverhältnis stabilisiert bzw. durch berufliche Qualifizierung in eine weiterführende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt werden, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib in der jeweiligen Beschäftigung jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Beschäftigung können der Tabelle 23 im Anhang entnommen werden.*
43Wie haben sich die Kosten des Eingliederungszuschusses (EGZ) (gemäß den § 88 und § 90 Absatz 1 SGB III) in den Jahren 2014 bis 2024 entwickelt
43afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
Für die Daten wird auf die in der Antwort zu Frage 1a genannten Veröffentlichungen der Statistik der BA verwiesen.
pro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
pro Zuschussnehmer im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2024 jährlich im Rahmen des Eingliederungszuschusses (EGZ) gefördert, wie viele davon konnten hierdurch in ihrer Beschäftigung stabilisiert oder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarkt integriert werden, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib im geförderten Beschäftigungsverhältnis jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Beschäftigung können der Tabelle 24 im Anhang entnommen werden.* Zur Stabilisierung der Beschäftigung sind keine statistisch messbaren Aussagen möglich.
45Wie haben sich die Kosten des Eingliederungszuschusses für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen (EGZ-SB) (gemäß § 90 Absatz 2 SGB III) in den Jahren 2014 bis 2024 entwickelt
45afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
Für die Daten wird auf die in der Antwort zu Frage 1a genannten Veröffentlichungen der Statistik der BA verwiesen.
pro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
pro Zuschussnehmer im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2024 jährlich im Rahmen des Eingliederungszuschusses für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen gefördert, wie viele davon konnten hierdurch in ihrer Beschäftigung stabilisiert oder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarkt integriert werden, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib im geförderten Beschäftigungsverhältnis jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Beschäftigung können der Tabelle 25 im Anhang entnommen werden.*
Zur Stabilisierung der Beschäftigung sind keine statistisch messbaren Aussagen möglich.
47Wie haben sich die Kosten des Einstiegsgeldes bei Aufnahme einer abhängigen sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit (ESG-A) (gemäß § 16b SGB II) in den Jahren 2014 bis 2024 entwickelt
47afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
Für die Daten wird auf die in der Antwort zu Frage 1a genannten Veröffentlichungen der Statistik der BA verwiesen.
pro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
pro Integration im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2024 jährlich im Rahmen des Einstiegsgeldes bei Aufnahme einer abhängigen sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit gefördert, wie viele davon konnten hierdurch in ihrer Beschäftigung stabilisiert oder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarkt integriert werden, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib im geförderten Beschäftigungsverhältnis jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Beschäftigung können für den Rechtskreis SGB II der Tabelle 26 im Anhang entnommen werden.*
Zur Stabilisierung der Beschäftigung sind keine statistisch messbaren Aussagen möglich.
49Wie haben sich die Kosten des Beschäftigungszuschusses (BEZ) (gemäß § 16e SGB II (alte Fassung)) in den Jahren 2007 bis 2012 entwickelt
49afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
Für die Daten wird auf die in der Antwort zu Frage 1a genannten Veröffentlichungen der Statistik der BA verwiesen.
pro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
pro Zuschussnehmer im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2007 bis 2012 jährlich im Rahmen des Beschäftigungszuschusses gefördert, wie viele davon konnten hierdurch in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarkt integriert werden, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib im aufgenommenen Beschäftigungsverhältnis jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Beschäftigung können für den Rechtskreis SGB II der Tabelle 27 im Anhang entnommen werden.*
Zur Stabilisierung der Beschäftigungsfähigkeit sind keine statistisch messbaren Aussagen möglich.
51Wie haben sich die Kosten der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EvL) (gemäß § 16e SGB II) in den Jahren 2019 bis 2024 entwickelt
51afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
Für die Daten wird auf die in der Antwort zu Frage 1a genannten Veröffentlichungen der Statistik der BA verwiesen.
pro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
pro Integration im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2019 bis 2024 jährlich im Rahmen der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EvL) gefördert, wie viele davon konnten hierdurch ihre Beschäftigung stabilisieren oder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarkt integriert werden, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib im geförderten bzw. anschließend ungeförderten Beschäftigungsverhältnis jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Beschäftigung können für den Rechtskreis SGB II der Tabelle 28 im Anhang entnommen werden.*
Zur Stabilisierung der Beschäftigung sind keine statistisch messbaren Aussagen möglich.
53Wie haben sich die Kosten des Gründungszuschusses (GZ) (gemäß § 93 und § 115 Nummer 4 SGB III) in den Jahren 2014 bis 2024 entwickelt
53afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
Für die Daten wird auf die in der Antwort zu Frage 1a genannten Veröffentlichungen der Statistik der BA verwiesen.
pro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
pro Zuschussnehmer im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2024 jährlich im Rahmen des Gründungszuschusses gefördert, wie viele davon konnten hierdurch eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, und wie stellt sich im Durchschnitt der Fortbestand der selbstständigen Tätigkeit jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln – insbesondere auch hinsichtlich der Fortführung der aufgenommenen Selbstständigkeit, des Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sowie der Aufgabe der Selbstständigkeit bzw. der Erwerbstätigkeit)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Beschäftigung können für den Rechtskreis SGB III der Tabelle 29 im Anhang entnommen werden.*
Der Fortbestand oder die Aufgabe einer Selbständigkeit kann statistisch nicht abgebildet werden. Hier wird hilfsweise die Nina-Quote (Nicht-nachweisbar-Quote) dargestellt. Diese Größe gibt Auskunft darüber, wie hoch der Anteil der Personen ist, über die die Förderstatistik zum betreffenden Zeitpunkt keine Aussage zum Verbleib treffen kann.
55Wie haben sich die Kosten des Einstiegsgeldes bei selbstständiger Erwerbstätigkeit (ESG-S) (gemäß § 16b SGB II) in den Jahren 2014 bis 2024 entwickelt
55afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
Für die Daten wird auf die in der Antwort zu Frage 1a genannten Veröffentlichungen der Statistik der BA verwiesen.
pro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
pro Integration im Durchschnitt jährlich, (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2024 jährlich im Rahmen des Einstiegsgeldes bei selbstständiger Erwerbstätigkeit gefördert, wie viele davon konnten hierdurch eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, und wie stellt sich im Durchschnitt der Fortbestand der geförderten selbstständigen Tätigkeit jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln – insbesondere auch hinsichtlich der Fortführung der aufgenommenen Selbstständigkeit, des Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sowie der Aufgabe der Selbstständigkeit bzw. der Erwerbstätigkeit)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Beschäftigung können für den Rechtskreis SGB II der Tabelle 30 im Anhang entnommen werden.*
Der Fortbestand oder die Aufgabe einer Selbständigkeit kann statistisch nicht abgebildet werden. Hier wird hilfsweise die Nina-Quote dargestellt. Diese Größe gibt Auskunft darüber, wie hoch der Anteil der Personen ist, über die die Förderstatistik zum betreffenden Zeitpunkt keine Aussage zum Verbleib treffen kann. Die Gründe hierfür können zum Beispiel die Aufnahme einer ungeförderten selbständigen Tätigkeit, eine Beschäftigungsaufnahme im Ausland oder das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben sein.
57Wie haben sich die Kosten der Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (LES) (gemäß § 16c SGB II) in den Jahren 2014 bis 2024 entwickelt
57afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
Für die Daten wird auf die in der Antwort zu Frage 1a genannten Veröffentlichungen der Statistik der BA verwiesen.
pro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
pro Integration im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2024 jährlich im Rahmen der Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen gefördert, wie viele davon konnten hierdurch eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, sichern oder ausweiten, und wie stellt sich im Durchschnitt der Fortbestand der selbstständigen Tätigkeit jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln – insbesondere auch hinsichtlich der Verringerung bzw. Beendigung der Hilfebedürftigkeit der geförderten Personen jahresweise aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Beschäftigung können für den Rechtskreis SGB II der Tabelle 31 im Anhang entnommen werden.* Bei der Bewertung des Bestandes muss berücksichtigt werden, dass es sich bei Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen teilweise um Einmalleistungen handelt.
Der Fortbestand, der Umfang oder die Aufgabe einer Selbständigkeit kann statistisch nicht abgebildet werden. Hier werden hilfsweise die Nina-Quote sowie die Leistungsberechtigtenquote dargestellt.
59Wie haben sich die Kosten der besonderen Maßnahmen zur Weiterbildung von Rehabilitanden (Reha-bMW) (gemäß § 117 Absatz 1 SGB III) in den Jahren 2014 bis 2024 entwickelt
59afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
59bpro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
59cpro Integration im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Bei besonderen Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation erfolgt die Buchung der Ausgaben nicht nach einzelnen Maßnahmen. Es besteht in der Statistik keine Möglichkeit, die Ausgabeinformationen zur Verfügung zu stellen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2024 jährlich im Rahmen der besonderen Maßnahmen zur Weiterbildung von Rehabilitanden gefördert, wie viele davon konnten im Anschluss in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarkt integriert werden, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib in der Beschäftigung jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Beschäftigung können der Tabelle 32 im Anhang entnommen werden.*
61Wie haben sich die Kosten der besonderen Maßnahmen zur Ausbildungsförderung von Rehabilitanden (Reha-bMA) (gemäß § 117 Absatz 1 SGB III) in den Jahren 2014 bis 2024 entwickelt
61afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
61bpro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
61cpro Integration im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 59 verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2024 jährlich im Rahmen der besonderen Maßnahmen zur Ausbildungsförderung von Rehabilitanden gefördert, wie viele davon konnten hierdurch in eine Ausbildung eingegliedert werden, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib in der aufgenommenen Ausbildung jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Beschäftigung bzw. Ausbildung können für den Rechtskreis SGB III der Tabelle 33 im Anhang entnommen werden.*
63Wie haben sich die Kosten der Unterstützten Beschäftigung von Rehabilitanden (Reha-UB) (gemäß § 55 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX)) in den Jahren 2014 bis 2024 entwickelt
63afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
63bpro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
63cpro Integration im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 59 verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2024 jährlich im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung von Rehabilitanden gefördert, wie viele davon konnten hierdurch in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarkt integriert werden, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib im aufgenommenen Beschäftigungsverhältnis jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Beschäftigung können für den Rechtskreis SGB III der Tabelle 34 im Anhang entnommen werden.*
65Wie haben sich die Kosten der Einzelfallförderung für Rehabilitanden (Reha-EF) (gemäß § 49 Absatz 3 Nummer 7 und Absatz 8 SGB IX) in den Jahren 2018 bis 2024 entwickelt
65afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
65bpro einzelnem Förderfall (geförderte Person)
65cpro Integration im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 59 verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2018 bis 2024 jährlich im Rahmen der Einzelfallförderung für Rehabilitanden gefördert, wie viele davon konnten hierdurch eine Ausbildung aufnehmen oder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarkt integriert werden, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib im aufgenommenen Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsverhältnis jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Beschäftigung bzw. Ausbildung können für den Rechtskreis SGB III der Tabelle 35 im Anhang entnommen werden.*
67Wie haben sich die Kosten des Budgets für Ausbildung (BuAb) (gemäß § 61a SGB IX) in den Jahren 2020 bis 2024 entwickelt
67afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
67bpro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
67cpro Integration im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 59 verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2020 bis 2024 jährlich im Rahmen des Budgets für Ausbildung gefördert, wie viele davon konnten hierdurch eine Berufsausbildung erfolgreich abschließen sowie mittelbar in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarkt integriert werden, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib im aufgenommenen Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsverhältnis jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Beschäftigung bzw. in Ausbildung können für den Rechtskreis SGB III der Tabelle 36 im Anhang entnommen werden.*
69Wie haben sich die Kosten von individuellen rehaspezifischen Maßnahmen (irM) (gemäß § 117 SGB III, §§ 49, 57, 196 SGB IX) in den Jahren 2018 bis 2024 entwickelt
69afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
69bpro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
69cpro Integration im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 59 verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2018 bis 2024 jährlich im Rahmen von individuellen rehaspezifischen Maßnahmen gefördert, wie viele davon konnten hierdurch in eine Ausbildung eingegliedert bzw. in ihrer Ausbildung stabilisiert sowie in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarkt integriert werden, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib im aufgenommenen Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsverhältnis jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Beschäftigung können für den Rechtskreis SGB III der Tabelle 37 entnommen werden.*
71Wie haben sich die Kosten von Arbeitsgelegenheiten (AGH) (gemäß § 16d SGB II) in den Jahren 2014 bis 2024 entwickelt
71afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
Für die Daten wird auf die in der Antwort zu Frage 1a genannten Veröffentlichungen der Statistik der BA verwiesen.
pro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
pro Integration im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2024 jährlich im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten gefördert, wie viele davon konnten hierdurch in ihrer Beschäftigungsfähigkeit stabilisiert und mittelbar in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarkt integriert werden, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib im aufgenommenen Beschäftigungsverhältnis jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Beschäftigung können für den Rechtskreis SGB II der Tabelle 38 im Anhang entnommen werden.*
Zur Stabilisierung der Beschäftigungsfähigkeit sind keine statistisch messbaren Aussagen möglich.
73Wie haben sich die Kosten der Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) (gemäß § 16i SGB II) in den Jahren 2019 bis 2024 entwickelt
73afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
Für die Daten wird auf die in der Antwort zu Frage 1a genannten Veröffentlichungen der Statistik der BA verwiesen.
pro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
pro Integration im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2019 bis 2024 jährlich im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsmarkt gefördert, wie viele davon konnten hierdurch ihre Beschäftigung stabilisieren bzw. in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarkt integriert werden, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib im aufgenommenen Beschäftigungsverhältnis jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Beschäftigung können für den Rechtskreis SGB II der Tabelle 39 im Anhang entnommen werden.*
75Wie haben sich die Kosten der Freien Förderung (FF SGB II) (gemäß § 16f SGB II) in den Jahren 2014 bis 2024 entwickelt
75afür das Instrument jährlich und insgesamt kumuliert,
Für die Daten wird auf die in der Antwort zu Frage 1a genannten Veröffentlichungen der Statistik der BA verwiesen.
pro einzelnem Förderfall (geförderte Person),
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
pro Integration im Durchschnitt jährlich (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2024 jährlich im Rahmen der Freien Förderung gefördert, wie viele davon konnten hierdurch eine berufliche Ausbildung, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen bzw. ersten Arbeitsmarkt oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, und wie stellt sich im Durchschnitt der individuelle Verbleib im jeweiligen Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsverhältnis sowie in der aufgenommenen Erwerbstätigkeit jeweils 6, 12 und 18 Monate nach Förderung dar (bitte jahresweise jeweils die zuletzt verfügbaren absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?
Die jahresdurchschnittlichen Teilnahmen sowie die Daten zum Verbleib in Beschäftigung bzw. Ausbildung können für den Rechtskreis SGB II der Tabelle 40 im Anhang entnommen werden.*
Die Aufnahme einer Selbständigkeit kann statistisch nicht abgebildet werden. Hier wird hilfsweise die Nina-Quote dargestellt.
PDF-Seiten 29–73 (45 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen