Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Seit 2014 hat die Bundesregierung wiederholt Energiehilfen an die Ukraine geleistet, zunächst im Kontext der Energiekrise und der Annexion der Krim sowie der Auseinandersetzungen im Osten des Landes (https://energypartners hip-ukraine.org/fileadmin/ukraine/media_elements/German-Ukrainian_EP_o wc.pdf), später verstärkt im Rahmen des russischen Angriffskriegs seit Februar 2022 (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/ukrain e/unterstuetzung-fuer-die-ukraine.html).
1Wie hoch beläuft sich das Gesamtvolumen aller seit 2014 von der Bundesregierung für den ukrainischen Energiesektor bereitgestellten Mittel, einschließlich direkter Finanzhilfen sowie des monetären Werts gelieferter oder finanzierter Sachleistungen und Materialien im Energiebereich (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
3Welche konkreten Hilfen an den ukrainischen Energiesektor (z. B. Finanzhilfen, Sachleistungen, Materiallieferungen wie Generatoren, Transformatoren, Ersatzteile) wurden zwischen 2014 und dem 23. Februar 2022 sowie zwischen dem 24. Februar 2022 und dem Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage an die Ukraine geleistet, und wie hoch war deren monetärer Wert jeweils (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach Jahren und Kategorien aufschlüsseln)?
4Welche indirekten Beiträge (z. B. aus humanitärer oder militärischer Hilfe) kamen seit 2014 dem Energiesektor der Ukraine zugute, und wie hoch beziffert die Bundesregierung diesen Anteil am Gesamtvolumen der finanziellen Hilfen für den ukrainischen Energiesektor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
stützung im Energiebereich bereitgestellt. Dies beinhaltet unter anderem Zahlungen an den Ukraine Energy Support Fund der Energiegemeinschaft, Unterstützung für den ukrainischen Netzbetreiber Ukrenergo und Beschaffungen über Stabilisierungsmaßnahmen, die dem Energiesektor zu Gute kommen.
Zeitraum 2014 bis 2022 (Beträge in T Euro)
| Beschreibung der Leistung | Ist 2014 | Ist 2015 | Ist 2016 | Ist 2017 | Ist 2018 | Ist 2019 | Ist 2020 | Ist 2021 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Unterstützung des Stromübertragungsnetzes | - | - | 32 500 | - | - | 24 500 | - | 30 400 |
| Unterstützung der dezentralen Energieversorgung | - | - | - | 26 500 | - | - | - | - |
Zeitraum ab 2022 (Beträge in T Euro)
| Beschreibung der Leistung | Ist 2022 | Ist 2023 | Ist 2024 | Ist 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Ist Stichtag | |||||
| Unterstützung des Stromübertragungsnetzes | - | 121 352 | 11 000 | 32 000 | 14 000 |
| Unterstützung der dezentralen Energieversorgung | 35 170 | 57 860 | 82 660 | 83 300 | 33 900 |
| Einzahlung in den internationalen „Ukraine Energy Support Fund“ der Energiegemeinschaft, Finanzierung von Ersatzteilbeschaffungen für ukrainische Energieversorger | 130 500 | 88 950 | 159 771 | 175 750 | 5 104 |
| Ertüchtigung des ukrainischen Stromnetzes über ein Projekt der Weltbank „Second Power Transmission Project“ | 40 000 | - | - | - | - |
| Beschaffungen über Stabilisierungsmaßnahmen, die dem Energiesektor zugutekommen | 19 720 | 5 300 | 11 470 | 7 060 | - |
Darüber hinaus stellt die Bundesregierung für die Verteidigung der Ukraine gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg umfassende bilaterale zivile und militärische Unterstützung bereit. Teile davon kommen auch dem Energiesektor zugute, werden aber nicht gesondert erhoben. So hat die Bundesregierung beispielsweise seit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs humanitäre Hilfe geleistet, die teilweise zur Unterstützung der Bevölkerung hinsichtlich der Deckung von Energie- und Wärmebedarfen im Rahmen der Winterhilfe beiträgt. Zudem verweist die Bundesregierung auf die Auflistung der Unterstützungsleistungen der Bundesregierung, die quartalsweise auf der Website der Bundesregierung veröffentlicht wird.
Aus welchen konkreten Haushaltstiteln und Einzelplänen (bitte mit genauer Titelbezeichnung und Kapitel) hat die Bundesregierung die Energiehilfen an die Ukraine seit 2014 finanziert, einschließlich direkter Finanzhilfen sowie des monetären Werts gelieferter oder finanzierter Sachleistungen und Materialien im Energiebereich (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die o. g. Unterstützung speziell für den Energiesektor sowie die Teile der zivilen und militärischen Unterstützung, die dem Energiesektor zugutekommen, aber nicht gesondert erhoben werden, speisen sich aus den einschlägigen Haushaltstiteln und Einzelplänen der untenstehenden tabellarischen Übersichten.
| Haushaltstitel AA | Name des Titels |
|---|---|
| 0501 687 34 | Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung, Klima- und Sicherheitspolitik |
| 0501 687 32 | Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland |
| 0501 687 43 | Energie-, Klima-, Umwelt- und Digitale Außenpolitik |
| Haushaltstitel BMWE | Name des Titels |
|---|---|
| 0904 687 11 | Energie- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine |
| Haushaltstitel BMZ | Name des Titels |
|---|---|
| 2301 896 03 | Bilaterale Technische Zusammenarbeit |
| 2301 896 11 | Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (Zuschüsse) |
| 2301 866 11 | Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (Darlehen) |
| 2301 687 06 | Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur |
Wie verteilt sich die finanzielle Unterstützung des ukrainischen Energiesektors der Bundesregierung seit 2014 auf bilaterale, multilaterale und EU-geförderte Maßnahmen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Im Hinblick auf die bilaterale Unterstützung des ukrainischen Energiesektors durch die Bundesregierung wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 3 und 4 verwiesen. Die Bundesregierung leistet ferner Pflichtbeiträge sowie freiwillige Beiträge an die EU sowie andere multilaterale Organisationen. Allerdings werden freiwillige Beiträge an multilaterale Organisationen oftmals thematisch und nicht länderspezifisch geleistet. Daher erfolgt keine Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung.