Verbreitung von Selbstverteidigungsmitteln und Entwicklung der Kleinen Waffenscheine seit 2015 vor dem Hintergrund des Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung

Drucksache 21/5459Antwortauf die Kleine Anfrage 21/520817.04.20264 Seiten9 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernInnere Sicherheit
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Ein aktueller Zeitungsbericht beschreibt ein wachsendes Unsicherheitsempfinden in der deutschen Bevölkerung. In diesem Zusammenhang wird auch auf einen deutlichen Anstieg der Zahl Kleiner Waffenscheine verwiesen, die sich seit 2015 von rund 286 000 auf über 900 000 Erlaubnisse im Jahr 2025 mehr als verdreifacht haben soll (vgl. www.bild.de/politik/von-abwehrspray-bis-zwi lle-deutschland-bewaffnet-sich-69b7bbe2e74d99f444f824bf). Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit.

Auch aktuelle Umfragen deuten auf ein erhöhtes Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung hin. So zeigt der ARD-„Deutschlandtrend“ vom November 2025, dass sich rund die Hälfte der Befragten im öffentlichen Raum unsicher fühlt und das Sicherheitsgefühl damit weiter gesunken ist (www.welt.de/newst icker/dpa_nt/infoline_nt/panorama_nt/article690cedc60580923d09989be4/um frage-sicherheitsgefuehl-in-deutschland-sinkt.html?utm_source=chatgpt.com). Ein gestiegenes Sicherheitsbedürfnis wird mit einer verstärkten Nutzung und mit dem Erwerb von Selbstverteidigungsmitteln in Verbindung gebracht. Die Datenlage zur Verbreitung von Selbstverteidigungsmitteln ist begrenzt. Vor diesem Hintergrund ist für die Fragesteller von Interesse, wie sich die Verbreitung entsprechender Gegenstände seit 2015 entwickelt hat und welche Erkenntnisse der Bundesregierung hierzu vorliegen.

Frage 1 Seite 1

Wie viele gültige Kleine Waffenscheine waren jeweils zum Stichtag 31. Dezember der Jahre von 2015 bis 2025 im Nationalen Waffenregister gespeichert, und wie hat sich dieser Bestand im genannten Zeitraum entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln) hinsichtlich

Antwort

keine Aussagen über die Entwicklung bzw. den Verlauf von im NWR gespeicherten Angaben getroffen werden.

Bezogen auf den erfragten Zeitraum kommt hinzu, dass die Regelungsinhalte des am 1. September 2020 in Kraft getretenen Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes (3. WaffRÄndG) Anpassungen der statistischen Kennzahlen und deren Ermittlungsvorschriften erforderten. Die Kennzahlen der neu entwickelten Statistik sind daher grundsätzlich nicht vergleichbar mit Kennzahlen, die sich auf einen Stichtag vor dem 1. September 2020 beziehen. Daher erfolgt die Darstellung jeweils für zwei Zeiträume (2015 bis 2019; 2020 bis 2025). Grundsätzlich ist ein Kleiner Waffenschein unbegrenzt gültig.

Tabelle auf Seite 2 · 2 Zeilen × 6 Spalten
Anzahl der im NWR gespeicherten aktuell gültigen Erlaubnisse nach Erlaubnistyp, hier: Kleiner Waffenschein
Stichtag, jeweils 31. Dezember des Jahres20152016201720182019
Anzahl285 911469 741557 560610 937664 706
Tabelle auf Seite 2 · 2 Zeilen × 7 Spalten
Anzahl der im NWR gespeicherten gültigen „Kleinen Waffenscheine“
Stichtag, jeweils 31. Dezember des Jahres202020212022202320242025
Anzahl705 506740 038781 186833 870871 838906 141
Frage 1a Seite 2

der Anzahl der neu erteilten Kleinen Waffenscheine,

Antwort

Die Anzahl der in den o. a. Jahren neu erteilten Kleinen Waffenscheine kann dem NWR nicht entnommen werden.

Frage 1b Seite 2

der Anzahl der widerrufenen oder zurückgenommenen Kleinen Waffenscheine sowie sonstiger Abgänge (z. B. Verzicht, Tod) und welche Erkenntnisse zu den maßgeblichen Gründen für den Widerruf oder die Rücknahme vorliegen (z. B. fehlende waffenrechtliche Zuverlässigkeit, strafrechtliche Auffälligkeiten),

Antwort

Im NWR wurde bis 2019 ein summierter Wert für „zurückgenommene“ und „widerrufene“ Kleine Waffenscheine ermittelt. Für den Stichtag 31. Dezember 2020 liegen aufgrund einer erforderlichen Umstellung der Statistik keine Angaben im Sinne der Frage vor. Ab 2021 weist die Statistik eine zusätzliche Untergliederung auf. Gründe für den Widerruf oder den Verzicht eines Kleinen Waffenscheines werden im NWR nicht erfasst.

Tabelle auf Seite 2 · 2 Zeilen × 7 Spalten
Anzahl der im NWR gespeicherten widerrufenen und zurückgenommenen Kleinen Waffenscheine
Stichtag, jeweils 31. Dezember des Jahres201520162017201820192020
Anzahl1 7692 4733 4844 6486 257–
Tabelle auf Seite 2, 3 · 9 Zeilen × 6 Spalten
Anzahl der Kleinen Waffenscheine im Status „Widerrufen“, „Zurückgenommen“, „Zurückgegeben“, „Aufgehoben“, „Anderweitig aufgehoben“, „Erlaubnis während eines Widerrufs-/Rücknahmeverfahrens durch Verzicht erledigt“ und „Erlaubnis außerhalb eines Widerrufs-/Rücknahmeverfahrens durch Verzicht erledigt“
Stichtag, jeweils 31. Dezember des Jahres20212022202320242025
Widerrufen7 0058 0479 37510 84712 391
Zurückgenommen2 9113 5704 1754 7295 309
Zurückgegeben22 99322 94122 88822 82922 791
Aufgehoben7 5507 5097 4817 4547 574
Anderweitig aufgehoben7651 2491 6632 3242 861
Durch Verzicht erledigt (während)1 2522 1713 3134 6026 036
Durch Verzicht erledigt (außerhalb)4 2704 4376 8359 90313 982
Gesamt46 74649 92455 73062 68870 944
Frage 1c Seite 3

des sich daraus ergebenden jährlichen Nettozuwachses bzw. Nettorückgangs?

Antwort

Ein Nettozuwachs bzw. Nettorückgang lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht ermitteln.

Frage 2 Seite 3

Wie verteilen sich die in Frage 1 genannten Bestände jeweils nach Bundesländern (bitte für alle genannten Stichtage ausweisen)?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 1 wird hingewiesen. Aussagen über die Entwicklung von im NWR gespeicherten Werten sind grundsätzlich nicht möglich. Auf Grundlage von § 24 Absatz 2 Waffenregistergesetz (WaffRG) stellt die Registerbehörde seit 2020 im Einvernehmen mit den Ländern Teile der Geschäftsstatistiken des Bundes und der Länder auch öffentlich zur Verfügung (www.waffe nregister.net). Im Übrigen liegt die Datenhoheit bei den Waffenbehörden der Länder.

Tabelle auf Seite 3 · 17 Zeilen × 7 Spalten
Anzahl der im NWR gespeicherten gültigen erteilten „Kleinen Waffenscheine“ nach Bundesländern entsprechend der gemäß§ 24 Absatz 2 WaffRG erfolgten Veröffentlichung
Stichtag, jeweils 31. Dezember des Jahres202020212022202320242025
Baden-Württemberg93 31397 813102 993108 606112 354115 164
Bayern112 417116 844122 342129 078133 986138 181
Berlin23 13924 29624 92225 39825 60125 891
Brandenburg19 87421 42222 94824 87926 29027 534
Bremen3 0203 1283 2573 4703 5113 593
Hamburg8 6339 1579 73810 22211 08611 462
Hessen58 44661 24563 65566 27667 88169 023
Mecklenburg-Vorpommern11 75412 63813 29514 14515 00615 643
Niedersachsen71 32575 62379 79484 52887 99490 775
Nordrhein-Westfalen174 744181 072193 312214 095228 743244 689
Rheinland-Pfalz36 17638 12540 17442 52844 30645 717
Saarland10 48011 22611 87812 71413 36313 910
Sachsen21 37422 26123 13824 20524 69625 155
Sachsen-Anhalt14 43015 40816 39417 60318 07718 097
Schleswig-Holstein31 67434 11636 41139 80042 05043 701
Thüringen13 45214 32215 31516 32316 89417 606
Frage 3 Seite 4

Welche demografischen Merkmale (insbesondere Alter in Gruppen, Geschlecht und Staatsangehörigkeit) der Inhaber Kleiner Waffenscheine werden im Nationalen Waffenregister grundsätzlich erfasst, und welche davon kann die Bundesregierung für die Jahre von 2015 bis 2025 statistisch auswerten (bitte nach Jahr ausweisen und etwaige Einschränkungen erläutern)?

Antwort

Zu Erlaubnisinhabern werden die in § 6 WaffRG genannten Angaben im NWR erfasst. Die statistischen Kennzahlen beziehen sich auf die Erlaubnisinhaber insgesamt und sind nicht bezogen auf die Inhaber Kleiner Waffenscheine.

Frage 4 Seite 4

Auf welche amtlichen oder externen Datenquellen stützt sich die Bundesregierung bei der Bewertung der Verbreitung erlaubnisfreier Selbstverteidigungsmittel seit 2015, und welche Datenlücken bestehen hierbei?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse oder Angaben zur Fragestellung vor. Der Umgang mit erlaubnisfreien Waffen (gemäß Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 zum WaffG) unterliegt keiner amtlichen Registrierungspflicht.

Frage 5 Seite 4

Welche Zeitreihen oder Studien zum subjektiven Sicherheitsgefühl bzw. zur Kriminalitätsfurcht liegen der Bundesregierung seit 2015 vor, und welche zentralen Entwicklungen lassen sich daraus insbesondere im Zeitverlauf sowie nach Wohnortgröße (Stadt bzw. Land) ableiten?

Antwort

Die vom Bundeskriminalamt (BKA) durchgeführten Dunkelfeldstudien „Deutscher Viktimisierungssurvey 2017“ (DVS 2017) sowie die beiden bundesweiten Viktimisierungssurveys „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“ von 2020 (SKiD 2020) sowie 2024 (SKiD 2024) beinhalten Aspekte zum kriminalitätsbezogenen Sicherheitsgefühl.

Auf Grundlage dieser Erhebungen können keine Aussagen über Entwicklungen seit 2015 getroffen werden, da aufgrund unterschiedlicher Methodik und Frageformulierungen die Befunde von DVS 2017 und SKiD 2020 nicht vergleichbar sind und die Ergebnisse von SKiD 2024 erst noch veröffentlicht werden.

Ergebnisse des vom BKA durchgeführten DVS 2017 weisen darauf hin, dass das raumbezogene Unsicherheitsempfinden in der Wohngegend mit der Wohnortgröße bis zu einer Gemeindegröße von 50 000 bis 100 000 Einwohnern zunächst zunimmt, um mit weiterem Anstieg der Einwohnerzahl dann wieder etwas zu sinken.

Frage 6 Seite 4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung des subjektiven Sicherheitsgefühls seit 2015 vor, und inwieweit sieht sie einen Zusammenhang zwischen den Veränderungen dieses Sicherheitsgefühls und der zunehmenden Verbreitung von Selbstverteidigungsmitteln bzw. Kleinen Waffenscheinen?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob ein Zusammenhang zwischen Veränderungen des kriminalitätsbezogenen Sicherheitsgefühls und der zunehmenden Verbreitung von Selbstverteidigungsmitteln bzw. Kleinen Waffenscheinen besteht. Hinsichtlich der Erkenntnisse zum subjektiven Sicherheitsgefühl wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.