Umstrukturierung des Bundesprogramms "Demokratie Leben!"

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien hat im vergangenen Jahr angekündigt, eine Überprüfung und Neuausrichtung des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ vorzunehmen. Im September 2025 schrieb Bundesministerin Karin Prien einen Brief an die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, in dem sie verkündete, eine „breit angelegte Verfassungsschutzprüfung im sogenannten Haber-Verfahren eingeleitet“ zu haben. Darüber hinaus kündigte Bundesministerin Karin Prien eine neue Förderrichtlinie an, die ab 2027 greifen soll. In einem Interview deutete sie an, dass es ihr bei der Umstrukturierung des Programms weniger um Vielfaltsgestaltung gehen werde (www.radiodrei.de/programm/sc hema/sendungen/radio3_am_morgen/archiv/20251112_0600/radio3_aktuell_0 710.html). In der bisherigen Förderrichtlinie ist „Vielfalt gestalten“ eines der drei übergeordneten Förderziele des Programms.

Im Januar 2026 stellte Bundesministerin Karin Prien im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Vorhabenplanung ihres Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) für das laufende Jahr vor. In der Präsentation kündigte sie an, dass nun erstmalig alle neuen Partnerorganisationen in den Kommunen erfasst und im Rahmen des „Haber-Verfahrens“ überprüft werden sollen. In der Präsentation wurde außerdem auf eine Anpassung der Evaluation des Programms als einer der nächsten Schritte hingewiesen (Ausschussdrucksache 21(13)21).

Darüber hinaus müssen die Zuwendungsempfänger im Programmbereich „Partnerschaften für Demokratie“ ab 2026 alle Einzelmaßnahmen in ein Förderportal eintragen, noch vor Beginn der Maßnahme. Jede Einzelmaßnahme wird durch eine Regiestelle im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) überprüft, die Umsetzung der Maßnahme und die Weiterleitung der Mittel darf erst nach Zustimmung ebendieser erfolgen. Hinzu kommt, dass Partnerschaften für Demokratie ab 2026 nachweislich durch Kommunalparlamente beschlossen werden müssen. Die Partnerschaften für Demokratie haben vielerorts erst Ende Februar ihre Förderbescheide und Auszahlungen für das Jahr 2026 erhalten, was mit einer enormen Planungsunsicherheit für die Organisationen einhergeht.

Diese Maßnahmen tragen auch nach Ansicht der Fragestellenden zu einer Kultur des Misstrauens gegenüber der organisierten Zivilgesellschaft bei. Insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Anfeindungen und der strategischen Angriffe rechtsextremer Kräfte gegen die Zivilgesellschaft fühlen sich Menschen, die sich vor Ort engagieren und für die Demokratie einsetzen, unter Druck gesetzt (https://taz.de/Rechtsextreme-gegen-Zivilgesellschaft/!61 56330/).

Frage 1 + 1a + 1b + 1c + 1d + 1e + 1f + 1g + 1h + 2 + 2a + 2b + 2c + 2d Seite 2

1Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung für die Erarbeitung der neuen Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“?

1aWie ist der derzeitige Arbeitsstand?

1bWelche Zwischenschritte sind vorgesehen?

1cWann wird die finale Fassung der neuen Förderrichtlinie vorliegen?

1dWann wird die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Evaluation abgeschlossen sein?

1eWer führt diese Evaluation durch?

1fIn welchem Verhältnis steht diese Evaluation zur laufenden Evaluation des Bundesprogramms?

1gWieso erfolgt die Erarbeitung der neuen Förderrichtlinie nicht nach Abschluss der im Koalitionsvertrag vereinbarten Evaluation des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“?

1hWie wird sichergestellt, dass die Erkenntnisse aus der Evaluation in die Erarbeitung der neuen Förderrichtlinie einfließen?

2Werden Landes-Demokratiezentren, Partnerschaften für Demokratie und weitere Organisationen oder weitere Akteure im Bundesprogramm an der Erarbeitung der neuen Förderrichtlinie beteiligt oder im Vorfeld konsultiert?

2aWenn ja, in welcher Form, und in welchem Umfang?

2bWenn ja, zu welchen Zeitpunkten im Arbeitsprozess?

2cWenn ja, aus welchen Bundesländern stammen die beteiligten Akteure (bitte auflisten)?

2dWenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 1 bis 2d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten, wird das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ weiterentwickelt. Für das Förderjahr 2027 ist daher vorgesehen, die Förderrichtlinie des Bundesprogramms anzupassen. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Aussagen zu weitergehenden Einzelheiten sind daher derzeit nicht möglich.

Frage 3 + 3a + 3b Seite 3

3Kann die Bundesregierung ausschließen, dass das Förderziel „Vielfalt gestalten“ in der neuen Förderrichtlinie depriorisiert, gekürzt oder gestrichen wird?

3aWenn nein, warum plant die Bundesregierung, das Förderziel „Vielfalt gestalten“ zu depriorisieren, zu kürzen oder zu streichen, obwohl sich unter anderem die Zahl der Straftaten im Bereich „Sexuelle Orientierung“ und „Geschlechtsbezogene Diversität“ seit 2010 nahezu verzehnfacht hat (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/queer-beau ftragte-bundesregierung-csd-100.html) und die Gesamtzahl der sogenannten fremdenfeindlichen Straftaten 2024 um 29 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist und damit einen neuen Höchststand erreicht hat ( https://mediendienst-integration.de/rassismus-und-antis emitismus/rassistische-straftaten/zahl-rassistischer-straftaten/)?

3bWenn nein, in welcher Form und in welchem Umfang sind Änderungen vorgesehen?

Antwort

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird – wie angekündigt – im Rahmen der Weiterentwicklung ab 2027 die Schwerpunkte Demokratiebildung und Extremismusprävention verstärkt abbilden. Die genaue Ausgestaltung wird im Rahmen der Anpassung der Förderrichtlinie erfolgen.

Frage 4 Seite 3

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der Programmbereich „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ in der neuen Förderrichtlinie depriorisiert, gekürzt oder gestrichen wird?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.

Die Programmbereiche „Innovationsprojekte“ sowie „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ werden zum 31. Dezember 2026 auslaufen; die Ergebnisse werden gesichert. Zukünftig gibt es die vier Handlungsebenen Kommune, Land, Bund und digitaler Raum.

Frage 5 + 5a + 5b + 5c + 6 Seite 3

5Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung zur Anpassung der Evaluation des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“?

5aWie ist der derzeitige Arbeitsstand?

5bWelche Zwischenschritte sind vorgesehen?

5cWann wird die Überarbeitung abgeschlossen sein?

6Welche Kriterien, Bewertungsmaßstäbe und Entscheidungsgrundlagen legt die Bundesregierung zur Anpassung der Evaluation an?

Antwort

Die Fragen 5 und 6 stehen im Sachzusammenhang und werden gemeinsam beantwortet.

Die zukünftige Evaluation des Bundesprogramms wird bis zum Sommer konzipiert; der Schwerpunkt soll auf einer Wirksamkeits-/Effizienzprüfung liegen.

Frage 7 + 7a + 7b + 7c Seite 4

7Wie ist die Prüfung der Einzelmaßnahmen der Partnerschaften für Demokratie durch die „Regiestelle Demokratie leben!“ im BAFzA konkret ausgestaltet hinsichtlich

7ader Bewertungsmaßstäbe, die bei der Prüfung angelegt werden,

7bder Bearbeitungszeit, die diese Prüfungen in Anspruch nehmen,

7cdes Mehraufwandes und ggf. eines daraus resultierenden Personalaufwuchses, der in der Regiestelle des BAFzA entsteht?

Antwort

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben prüft alle Zuwendungsempfänger gemäß den Vorgaben der §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung.

Grundlage für die Prüfung bilden die Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sowie die im Zuwendungsbescheid der Partnerschaften für Demokratie geregelten Bestimmungen.

In der Regel erhalten die Zuwendungsempfänger nach spätestens drei Arbeitstagen eine Rückmeldung zum Prüfergebnis. Das Verfahren wurde erst kürzlich eingeführt, sodass noch keine Aussagen zu weitergehenden Einzelheiten des Verfahrens möglich sind.

Frage 8 + 8a + 8b + 8c Seite 4

8Wie bewertet die Bundesregierung die Nachweispflicht der Partnerschaften für Demokratie gegenüber der Regiestelle des BAFzA über eine Beschlussfassung eines nach der jeweiligen Gemeindeordnung gewählten Organs der kommunalen Selbstverwaltung oder eines zuständigen beschlussfassenden Ausschusses über die Durchführung der Partnerschaft für Demokratie hinsichtlich

8ades Verwaltungsmehraufwands und des zeitlichen Verzugs in der Bewilligung, der dadurch auf kommunaler Ebene entsteht,

8bder Blockademöglichkeiten, die dadurch für demokratiefeindliche und rechtsextreme Kräfte entstehen und vor der die sächsische Staatsministerin für gesellschaftlichen Zusammenhalt Petra Köpping in einem Brief an Bundesbildungsministerin Karin Prien gewarnt hat,

8cder Einflussmöglichkeiten, die dadurch für politische Kräfte von Rechtsaußen entstehen und die der Leitfaden mit der Überschrift „Jetzt ist die Gelegenheit, den Sumpf auszutrocknen“ der AfD-Fraktion Bitterfeld aufzeigt bzw. deren Umsetzung im Stadtrat Bitterfeld-Wolfen beschritten wurde (siehe https://ratsinfo.bitterfeld-wolfen.de/vo0050.asp?__kvonr=5021)?

Antwort

Die Kommunen haben den Nachweis über eine Beschlussfassung eines nach der jeweiligen Gemeindeordnung gewählten Organs der kommunalen Selbstverwaltung oder eines zuständigen beschlussfassenden Ausschusses bis zum 31. Dezember 2026 zu erbringen. Die Auszahlung der laufenden Förderbeträge ist davon nicht tangiert. Da der Beschluss nur einmalig nachzuweisen ist, hält die Bundesregierung den damit verbundenen Aufwand für vertretbar.

Ausnahmen hiervon sind möglich: Bei Kommunen, deren Partnerschaft vom Land kofinanziert wird sowie bei Kommunen, die wegen der örtlichen, insbesondere kommunalverfassungsrechtlichen Gegebenheiten, einen Beschluss nicht erbringen können.

Frage 9 + 9a + 9b + 10 Seite 5

9Wie begründet die Bundesregierung die vielerorts erfolgte Ausstellung der Förderbescheide für Demokratie für das Jahr 2026 erst nach Beginn des Förderzeitraums?

9aWie bewertet die Bundesregierung die Folgen für die Projektträger durch die verspätete Ausstellung der Förderbescheide für das Jahr 2026?

9bBesteht ein Zusammenhang mit den neuen Anforderungen, die das BMBFSFJ an die Partnerschaften für Demokratie zur Förderung stellt?

10Wie bewertet die Bundesregierung die vielerorts erfolgte Ausstellung der Förderbescheide für die Partnerschaften für Demokratie für das Jahr 2026 erst nach Beginn des Förderzeitraums hinsichtlich der Planungssicherheit für die Projektträger?

Antwort

Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden jährlich weit über 600 Projekte gefördert. Die Umsetzung eines Förderprogramms dieser Größenordnung, das zugleich kontinuierlich weiterentwickelt und an aktuelle Bedarfe angepasst wird, ist mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden. Dies betrifft auch die Prüfung der Projektanträge und den Erlass der Zuwendungsbescheide. Um eine unterbrechungsfreie Fortführung der Projektarbeit sicherzustellen, hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereits Ende 2025 im Anschluss an die Antragsprüfung den vorzeitigen Maßnahmenbeginn ermöglicht. Durch die Möglichkeit des vorzeitigen Vorhabenbeginns wurde sichergestellt, dass keine Förderlücken entstehen und laufende Projekte ohne Unterbrechung fortgeführt werden konnten.

Frage 11 Seite 5

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Partnerschaften für Demokratie, die von kommunaler Seite aufgekündigt wurden, weil sie die neuen Anforderungen des BMBFSFJ nicht mehr erfüllen können, und wenn ja, wie viele (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Antwort

Soweit kommunale Gebietskörperschaft sich um Förderungen nicht bemühen, bewertet die Bundesregierung dies nicht.

Frage 12 + 12a + 12b + 13 + 13a + 13b + 13c + 14 + 14a + 14b + 14c + 14d + 15 Seite 5

12Ist fortan vorgesehen, dass alle neuen Partnerorganisationen im Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ im Rahmen des Haber-Verfahrens durch das Bundesamt für Verfassungsschutz überprüft werden?

12aWenn ja, wie viele Partnerorganisationen betrifft das pro Jahr (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

12bWenn nein, nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine Überprüfung im Rahmen des Haber-Verfahrens durch das Bundesamt für Verfassungsschutz stattfindet?

13Werden auch Partnerorganisationen, mit denen bereits eine Zusammenarbeit stattfindet, im Rahmen des Haber-Verfahrens durch das Bundesamt für Verfassungsschutz überprüft?

13aWenn ja, wie viele Partnerorganisationen betrifft das (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

13bWenn ja, gibt es Fälle, in denen eine Überprüfung im Rahmen des Haber-Verfahrens durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rückwirkend zu einem Entzug der Förderung einer bereits geförderten Partnerorganisation geführt hat?

13cWie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass, wenn es keine Fälle gibt, in denen eine Überprüfung einer Partnerorganisation, mit der bereits eine Zusammenarbeit stattfand, im Rahmen des Haber-Verfahrens durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rückwirkend zum Entzug der Förderung einer bereits geförderten Partnerorganisation geführt hat, die bisher geübte Praxis, nach der die Auswahl von Partnerorganisationen erfolgte, hinsichtlich der Auswahl verfassungskonformer Partnerorganisationen erfolgreich war?

14Hat die Bundesregierung die Antragstellenden im Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ proaktiv darüber informiert, dass sie im Rahmen des Haber-Verfahrens durch das Bundesamt für Verfassungsschutz überprüft werden können?

14aWenn ja, auf welchem Wege hat die Bundesregierung die Antragstellenden darüber informiert?

14bWenn ja, zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung die Antragstellenden darüber informiert?

14cWenn ja, hat die Bundesregierung die Antragstellenden auch über den Umfang und die Ausgestaltung dieser Überprüfung informiert?

14dWenn nein, warum nicht?

15Welche zeitlichen Veränderungen im Bewilligungsverfahren erwartet die Bundesregierung durch eine routinemäßige Anwendung des Haber-Verfahrens im Bundesprogramm „Demokratie leben!“?

Antwort

Die Fragen 12 bis 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der freiheitliche demokratische Verfassungsstaat lebt von zivilgesellschaftlichem Engagement für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben und dem Einsatz gegen menschen- und demokratiefeindliche Phänomene. Es ist die Verantwortung des Staates, im Rahmen einer wehrhaften Demokratie für den Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten (vgl. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 162, 207 <Rn. 116>). Die Bundesregierung ist ausgehend hiervon verpflichtet, beim Einsatz staatlicher Mittel nach Maßgabe der Rechtsordnung zu verhindern, dass hierdurch extremistische Gruppierungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, begünstigt werden. Die Bewilligung von Förderungen hat sich an diesem Rahmen der verfassungsgemäßen Ordnung zu orientieren.

Die Bundesregierung nutzt die ihr nach geltendem Recht zur Verfügung stehenden Mittel, um sicherzustellen, dass keine Personen oder Organisationen gefördert werden, von denen bekannt ist, dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen, so zum Beispiel auch das sogenannte „Haber-Verfahren“. Darüber hinaus können keine näheren Informationen zu konkreten Prüfverfahren mitgeteilt werden. Die Wirkung der Verfahren könnte ansonsten beeinträchtigt werden.

Frage 16 Seite 7

Wie bewertet die Bundesregierung die Fähigkeit auf kommunaler Ebene, die Zuverlässigkeit von Kooperationspartnern im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ einzuschätzen?

Antwort

Es obliegt nicht der Bundesregierung, die Fähigkeiten der kommunalen Gebietskörperschaften zu beurteilen.