Illegale Cannabiseinfuhr aus den USA über Post- und Paketsendungen nach Deutschland

Drucksache 21/5409Antwortauf die Kleine Anfrage 21/471514.04.20266 Seiten17 FragenFraktion der AfDBundesministerium der FinanzenGesundheitInnere Sicherheit
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Medien berichten über einen deutlichen Anstieg der illegalen Einfuhr von Cannabis aus Nordamerika nach Europa, insbesondere über Post- und Paketsendungen aus den Vereinigten Staaten von Amerika. (www.bild.de/politik/inl and/preisverfall-bei-cannabis-usa-fluten-deutschland-mitdrogen-69772f16707 d4aa20758172e).

Hervorgehoben werden dabei wiederholt Sicherstellungen an internationalen Post- und Luftfrachtumschlagplätzen, unter anderem am Flughafen Köln/Bonn (ebd.), wo in den vergangenen Jahren erhebliche Mengen an Cannabis in aus den USA versandten Paketen aufgegriffen worden sein sollen. Auch die Zollverwaltung informiert regelmäßig über Aufgriffe von Cannabisprodukten in Postsendungen mit Herkunft USA (z. B. hier www.zoll.de/SharedDocs/Do wnloads/DE/Publikation/Broschuere_Bestandteile/Zoll-aktuell/2024/2024_3_ 6.pdf?__blob=publicationFile&v=2, S. 14, „Markt versorgt“).

Vor diesem Hintergrund besteht nach Auffassung der Fragesteller ein erhebliches öffentliches Interesse an einer belastbaren Lageeinschätzung der Bundesregierung zu Umfang, Struktur und Bekämpfung dieser Form der illegalen Einfuhr von Betäubungsmitteln über den internationalen Postverkehr.

Frage 1 + 5 Seite 1

1Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der illegalen Cannabiseinfuhr aus den USA über Post- und Paketsendungen in den Jahren 2022, 2023, 2024 und – soweit vorliegend – 2025 vor (bitte jeweils Anzahl der Aufgriffe, Gesamtmenge in Kilogramm sowie geschätzten Straßenverkaufswert angeben)?

5Welche Produktformen (z. B. Cannabisblüten, Haschisch, Konzentrate, Edibles) werden in Post- und Paketsendungen aus den USA nach Deutschland überwiegend festgestellt, und wie haben sich deren Anteile in den vergangenen Jahren entwickelt?

Antwort

Eine statistische Erfassung der Anzahl der Aufgriffe bei Cannabis aus den USA über Post- und Paketsendungen sowie Differenzierung der Aufgriffe nach Verkehrsart bzw. Route liegen der Bundesregierung nicht vor.

Frage 2 Seite 2

Über welche Einfuhrorte und Logistikknoten (z. B. internationale Postzentren, Luftfracht- und Postumschlagplätze) werden Post- und Paketsendungen aus den USA nach Erkenntnissen der Bundesregierung überwiegend nach Deutschland eingeführt (bitte nach Standorten und – soweit möglich – nach Anteilen an den Gesamtaufgriffen aufschlüsseln)?

Antwort

Einfuhren von Post- und Paketsendungen erfolgen hauptsächlich über das Internationale Postzentrum am Flughafen Frankfurt am Main und große zentrale Hubs der Kurier- und Expressdienstleister an den Flughäfen Köln/Bonn und Leipzig/Halle. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 hingewiesen.

Frage 3 Seite 2

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung speziell zu Sicherstellungen von Cannabis in Post- und Paketsendungen aus den USA am Standort Köln/Bonn vor, und wie bewertet sie die dort berichteten Mengen im bundesweiten Vergleich?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Grundsätzlich werden Kurier- und Expressdienstleister mit Sitz in den USA mit Abstand am häufigsten genutzt und bilden einen zentralen Logistik-Hub am Standort Köln/Bonn, auch für den Transit durch Deutschland.

Frage 4 Seite 2

Welche Versandarten (Briefpost, Päckchen, Pakete; postalischer Versand vs. Kurier- und Expressdienste) sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung bei illegalen Cannabislieferungen aus den USA besonders häufig betroffen (bitte, soweit möglich, jahresweise prozentual aufschlüsseln)?

Antwort

Eine statische Unterscheidung nach Versandarten liegt der Bundesregierung nicht vor.

Frage 6 Seite 2

Welche Verschleierungs- und Tarnmethoden (z. B. Vakuumverpackung, Geruchsüberdeckung, falsche Warenbezeichnungen, Geschenkdeklarationen, Mehrfachverpackungen) werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Sendungen aus den USA besonders häufig eingesetzt?

Antwort

Bei Post- und Paketsendungen – auch aus den USA – kommt eine Vielzahl von Verschleierungs- und Tarnmethoden zur Anwendung. Der internationale Rauschgiftschmuggel ist geprägt von einer hohen Flexibilität der Täter und deren kontinuierlicher Anpassung in der Vorgehensweise.

Frage 7 + 7a + 7b + 7c Seite 3

7Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob die aus den USA versandten illegalen Cannabislieferungen überwiegend

7aan Einzelempfänger

7ban Stroh- bzw. Scheinadressen oder

7can organisierte Empfängernetzwerke adressiert sind (bitte ausführen und, soweit möglich, quantitativ belegen)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Erfassungen zu der Art der Empfänger vor.

Frage 8 Seite 3

In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2022 bis 2025 im Zusammenhang mit Cannabis-Postsendungen aus den USA kontrollierte Zustellungen durchgeführt, und zu welchen Ergebnissen führten diese (z. B. Identifizierung von Hintermännern, Einleitung von Ermittlungsverfahren, Verurteilungen)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Informationen über kontrollierte Zustellungen in Zusammenhang mit Cannabis-Postsendungen aus den USA vor.

Frage 9 Seite 3

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob diese Post- und Paketsendungen aus den USA in Zusammenhang mit Onlinemarktplätzen oder Darknet-Strukturen stehen, und wie bewertet sie die Bedeutung dieses Vertriebsweges?

Antwort

Der Bundesregierung liegen zu den genannten Vertriebswegen keine belastbaren Erkenntnisse vor, die eine detaillierte Bewertung erlauben.

Frage 10 Seite 3

Welche Bundesbehörden (insbesondere Zollverwaltung, Zollfahndungsdienst, Bundeskriminalamt) sind federführend für die Bekämpfung der illegalen Cannabiseinfuhr über Postsendungen aus den USA zuständig, und wie ist die Zusammenarbeit organisiert?

Antwort

An den Drittlandsgrenzen, wie beispielsweise an Flughäfen, ist der Zoll die erstmögliche aufgreifende Behörde von Postsendungen. In daran anschließenden straf- oder bußgeldrechtlichen Ermittlungen stimmt sich der Zoll mit den zuständigen Behörden ab. Das Zollkriminalamt nimmt dabei die Aufgaben als Zentralstelle wahr und verantwortet dabei auch die internationale Amts- und Rechtshilfe des deutschen Zolls.

Das Bundeskriminalamt wird darüber hinaus im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse als Zentralstelle der deutschen Kriminalpolizei tätig und kann im Rahmen seiner Ermittlungsbefugnisse auch im Bereich der Strafverfolgung tätig werden.

Frage 11 Seite 3

Über welche technischen und personellen Kapazitäten (z. B. Röntgen- und CT (Computertomografie)-Anlagen, Spürhunde, Risikoanalyse-IT, Fachpersonal) verfügen die maßgeblichen Post- und Frachtumschlagplätze zur Erkennung solcher Sendungen, und wurden diese Kapazitäten seit 2022 ausgebaut?

Antwort

Dem Zoll stehen für die Kontrollen an Post- und Frachtumschlagplätzen verschiedenste Einsatzunterstützungsmittel zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere moderne Röntgentechnologien, wie Gepäck- bzw. Frachtröntgengeräte, sowie Spürhunde. Diese werden sowohl im Reiseverkehr als auch bei der Frachtabfertigung und im Rahmen von Postkontrollen eingesetzt, um die Sicherheit und Effizienz der Kontrollen zu gewährleisten. Die Anzahl der Einsatzunterstützungsmittel sowie die Häufigkeit des Einsatzes werden regelmäßig überprüft. Informationen hinsichtlich der Personalstärke können aus einsatztaktischen Gründen nicht mitgeteilt werden.

Frage 12 Seite 4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, dass Täter ihre Versandwege aus den USA an verstärkte Kontrollen anpassen, etwa durch Umleitung über andere EU-Staaten mit anschließender Weiterleitung nach Deutschland?

Antwort

Die Täter können Versandwege im Bereich der Luftfracht kaum an eine Kontrolldichte anpassen, insbesondere wenn direkt an Empfänger geliefert wird. In diesen Fällen bestimmt das Logistikunternehmen die Route. Zur zentralen Bedeutung der Hubs der jeweils ansässigen Kurier- und Expressdienstleister wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 hingewiesen.

Frage 13 Seite 4

Welche Formen der Zusammenarbeit mit US-Behörden (z. B. Zoll, Postinspektionsdienste, Drogenfahndung) bestehen zur Bekämpfung der illegalen Versendung von Cannabis nach Deutschland, und welche konkreten Maßnahmen werden hierbei umgesetzt?

Antwort

Eine enge Zusammenarbeit mit den US-Behörden erfolgt insbesondere über den Zollverbindungsbeamten in den USA – auch in Bezug auf Cannabis-Sicherstellungen.

Mit der U. S. Customs and Border Protection (CBP – Zollabfertigung) und dem U. S. Postal Service U. S. Postal Service (USPS – staatliche Post) ist die Zusammenarbeit auf Risikoanalyse und Kontrolle ausgerichtet.

Mit der U. S. Homeland Security Investigations (HSI – Zollfahndung) und dem U. S. Postal Investigations Service (USPIS – eigenständige Ermittlungsbehörde des USPS) ist die Kooperation auf strafrechtliche Ermittlungen ausgerichtet.

Darüber hinaus arbeitet das Bundeskriminalamt in diesem Deliktsbereich im Bedarfsfall eng mit den US-Behörden über die Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes in Washington oder die Verbindungsbeamten der Drug Enforcement Administration (DEA) und des Federal Bureau of Investigation (FBI) zusammen.

Frage 14 Seite 4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Herkunftsregionen innerhalb der USA vor, aus denen die sichergestellten Cannabis-Postsendungen stammen, und werden diese Erkenntnisse in der Risikoanalyse berücksichtigt?

Antwort

Der Bundesregierung ist bekannt, dass Cannabis aus den USA hauptsächlich aus den Bundesstaaten importiert wird, in denen Cannabis legalisiert wurde. Diese Erkenntnisse werden in der Risikoanalyse verwendet.

Frage 15 Seite 5

Wie bewertet die Bundesregierung die wiederholten Aufgriffe von Cannabis in Post- und Paketsendungen aus den USA für die innere Sicherheit, insbesondere im Hinblick auf Organisierte Kriminalität und den Jugendschutz?

Antwort

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Suchtgefahren ist dieser Bundesregierung ein besonders wichtiges Anliegen. Der Erwerb und der Besitz von Cannabis sind für Personen unter 18 Jahren aufgrund der besonderen gesundheitlichen und sozialen Risiken verboten. Dabei ist die Quelle unerheblich.

Frage 16 Seite 5

Welche rechtlichen Instrumente auf nationaler und europäischer Ebene werden derzeit zur Bekämpfung dieser Einfuhrform genutzt, und sieht die Bundesregierung hierbei Vollzugs- oder Regelungsdefizite?

Antwort

Die Einfuhr von Cannabis zu anderen als medizinischen oder medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken nach Deutschland ist verboten.

Frage 17 Seite 5

Plant die Bundesregierung zusätzliche Schwerpunktmaßnahmen zur Eindämmung der illegalen Cannabiseinfuhr aus den USA über den Postverkehr (z. B. Intensivierung von Kontrollen, Ausbau der Risikoanalyse, Verstärkung der Zollfahndung), wenn ja, welche, und bis wann, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Relevanz der Bekämpfung der internationalen Rauschgiftkriminalität nimmt auch im Bereich des grenzüberschreitenden Schmuggels von Cannabis kontinuierlich zu.

Die bestehenden Kontroll- und Ermittlungsinstrumente werden fortlaufend angepasst, um auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können. Dabei stehen insbesondere die Analyse von Risikofaktoren, der enge Austausch mit internationalen Partnerbehörden und die zielgerichtete Steuerung von Kontroll- und Ermittlungsmaßnahmen im Vordergrund. Das betrifft auch den weiteren Ausbau der internationalen Zusammenarbeit.

Frage 18 Seite 5

Welche messbaren Ziele (z. B. Steigerung der Aufgriffquote, Zerschlagung von Versandnetzwerken) verfolgt die Bundesregierung bei der Bekämpfung der illegalen Cannabiseinfuhr aus den USA über Post- und Paketsendungen?

Antwort

Die Bundesregierung setzt Ressourcen risikoorientiert ein, um die Bekämpfung der illegalen Cannabiseinfuhr aus den USA über Post- und Paketsendungen zu bekämpfen.