Inobhutnahmen in Deutschland - aktuelle Entwicklungen

Drucksache 21/5374Antwortauf die Kleine Anfrage 21/508614.04.202615 Seiten29 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendGesellschaftspolitik, soziale Gruppen1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Inobhutnahmen gehören zu den Aufgaben und Handlungsfeldern der (öffentlichen) Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Sie umfassen die sozialpädagogische Schutzgewährung und Krisenintervention für Kinder und Jugendliche. Rechtliche Grundlage ist das staatliche Wächteramt und der damit verbundene Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (vgl. Bundestagsdrucksache 20/12900, 17. Kinder- und Jugendbericht, S. 436, https://dserver.bundes tag.de/btd/20/129/2012900.pdf, gesehen: 22. Januar 2026). Das staatliche Wächteramt und der Schutz des Kindeswohls zielen ab auf die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen sowie die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 24) enthaltenen Kinderrechte. Die gesetzliche Regelung zu Inobhutnahmen erfolgt in § 42 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII; siehe www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__42.html, gesehen: 18. Dezember 2025). Speziell für die Einreise ausländischer unbegleiteter Kinder und Jugendlicher kommen die §§ 42a bis 42f SGB VIII (vorläufige Inobhutnahmen) zur Anwendung (siehe u. a. www.gesetze-im-interne t.de/sgb_8/__42a.html, gesehen: 18. Dezember 2025). Die Zuständigkeit für die hoheitliche Aufgabe der Inobhutnahmen liegt grundsätzlich und in letzter Verantwortung bei den örtlichen Jugendämtern. Diese können anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (z. B. Aufnahmeheime) an der Durchführung beteiligen oder ihnen Aufgaben übertragen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/12900, 17. Kinder- und Jugendbericht, S. 437, https://dserver.bundestag.de/btd/20/129/2012900.pdf, gesehen: 22. Januar 2026).

Ein Aspekt, der in Medienberichten kritisch betrachtet wird, ist der Mangel an Personal in den Jugendämtern in Verbindung mit fehlenden Kapazitäten der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zur Unterbringung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher bei einer gleichzeitig steigenden Anzahl von Inobhutnahmen in Deutschland. Dies führt zur Unterbringung in Einrichtungen freier Trägerschaft. In manchen dieser Fälle lassen sich Geschäftsmodelle mit Profitorientierung vermuten, weil die Jugendämter den freien Trägern monatlich Beträge für die Unterbringung zahlen. Mangelnde Kontrollen und ein Wirrwarr an Zuständigkeiten sowie beteiligten Personen und Institutionen stützen auf der einen Seite vermutlich dieses Handeln (vgl. dazu www.deutsch landfunkkultur.de/mit-kindern-kasse-machen-wenn-jugendhilfe-zum-geschaef t-wird-100.html, gesehen: 24. Januar 2026 und www.ardmediathek.de/video/monitor/mit-kindern-kasse-machen-wie-heimkinder-ins-ausland-verbracht-we rden/das-erste/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLThiZWEwZGE0LTI0O TAtMTFlNS1hOWE3LTUyMjFhZjBjMmJiNQ, gesehen: 24. Januar 2026). Auf der anderen Seite stehen die Jugendämter unter einem hohen Handlungsdruck durch Fälle, bei denen es zu keiner oder nur zur verspäteten Reaktion auf Kindswohlgefährdungen gekommen ist. Beispielhaft hierfür steht der Missbrauchsfall in Lügde (vgl. hierzu u. a. www.bz-berlin.de/deutschland/hoh e-haftstrafen-und-sicherungsverwahrung-fuer-luegde-taeter, gesehen: 25. Januar 2026). Im Fall Lügde kam es über einen Zeitraum von etwa zehn Jahren zu schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern und zur Verbreitung kinderpornografischen Materials. Besonders das Jugendamt Hameln stand hier im Fokus, aufgrund von fachlichen Fehlern die Taten nicht verhindert zu haben (vgl. www.antenne.com/niedersachsen/nachrichten/regional/Bericht-attest iert-Jugendamt-Hameln-schwere-Fehler-im-Fall-L%C3 ProzentBCgde-id4467 56.html, gesehen: 2. März 2026). Damit haben die Jugendämter Druck aus zwei Richtungen: Entweder sie handeln möglicherweise ungerechtfertigt und zerstören schlimmstenfalls Familien und verursachen Leid und Traumata durch Inobhutnahmen. Oder sie handeln gar nicht bzw. zu spät und verlängern damit das Leid von Kindern und Jugendlichen – schlimmstenfalls bis hin zu Todesfällen betroffener Kinder (vgl. hierzu u. a. www.mz.de/leben/familie/wa s-der-tod-der-zweijahrigen-sophie-aus-halle-auch-zeigt-3847863, gesehen: 2. März 2026).

Im 17. Kinder- und Jugendbericht (Bundestagsdrucksache 20/12900) weist die Bundesregierung ebenfalls auf diese Problematik hin. „Die Inobhutnahme und die damit verbundene Unterbringung außerhalb des gewohnten häuslichen und sozialen Umfelds, bedeuten für Kinder und Jugendliche häufig einen gravierenden biografischen Einschnitt. Daraus ergibt sich die Verpflichtung für die Kinder- und Jugendhilfe, sowohl die Abwägung zu einer Entscheidung und die Durchführung einer Inobhutnahme als auch den Aufenthalt in einer Inobhutnahmeeinrichtung als vorläufige Maßnahme professionell zu gestalten und nicht länger als nötig aufrechtzuerhalten. Diese Verpflichtung wird konterkariert durch zu wenige verfügbare Inobhutnahmeplätze. Diese fehlenden Plätze führen in der Folge zur Mehrbelastung und Überlastung der bestehenden Einrichtungen und insbesondere der dort tätigen Fachkräfte.“ (Bundestagsdrucksache 20/12900, 17. Kinder- und Jugendbericht, S. 438).

Auf Bundestagsdrucksache 20/3651 weist der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung im 20. Deutschen Bundestag in seinem Bericht zur Technikfolgenabschätzung auf die Möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz (KI) und Distributed-Ledger-Technologie in der öffentlichen Verwaltung hin. Mit Blick auf die Entscheidungsprozesse zum Schutz von Kindern wird ein Praxisbeispiel aus den USA vorgestellt. Das „Allegheny Family Screening Tool“ wird von Mitarbeitern der Behörde für Sozialwesen des Bezirks Allegheny (Bundesstaat Pennsylvania) eingesetzt, um Unterstützung bei der Einschätzung von Verdachtsmeldungen zu Kindeswohlgefährdungen zu erhalten, nachdem diese telefonisch an der Krisenhotline aufgenommen wurden. Darauf basierend werden die Verdachtsfälle durch die Fallbearbeiter zur Überprüfung weitergeleitet. Auch hier hat eine Kombination aus geringem Personalstand und besonderer medialer Aufmerksamkeit zu einem Handlungsdruck der Behörde geführt (vgl. a. a. O., S. 59 f., gesehen: 28. Januar 2026).

Die Fraktion der AfD hat unter Urheberschaft der Abgeordneten Nicole Höchst in einer Großen Anfrage (Bundestagsdrucksache 20/10866) das Themenfeld Inobhutnahmen in Deutschland beleuchtet. Der Fokus in den Fragestellungen lag u. a. auf statistischen Informationen, Auswirkungen der Inobhutnahmen auf sowohl Kinder als auch Eltern bzw. Elternteile und Akteure der Unterbringung. Der Berichtszeitraum zu den statistischen Angaben endete mit dem Jahr 2022. Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat das Thema Inobhutnahmen ebenfalls bearbeitet. Das Themenfeld wurde in einem Fachgespräch „Pflegekinder zwischen Familien und Staat“ in der Kommissionssitzung am 17. Dezember 2025 intensiv diskutiert. Hier wurde u. a. die Situation von Pflegeeltern angesprochen (siehe hierzu den Videomitschnitt des Fachgesprächs, www.bundestag.de/ausschuesse/a13_Bildung-Familie-Sen ioren-Frauen-und-Jugend/kiko/anhoerungen/1132120-1132120, gesehen: 28. Januar 2026). Die Fragesteller sehen ein besonderes Interesse an aktualisierten statistischen Informationen zu Inobhutnahmen in Deutschland sowie Möglichkeiten der Digitalisierung und Künstlichen Intelligenz, um Prozesse zu straffen und Bürokratie abzubauen.

Frage 1 Seite 3

Wie viele Inobhutnahmen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023, 2024 und 2025 gegeben, und in welcher Art von Inobhutnahmeeinrichtung (geeignete Einrichtung, geeignete Person oder sonstige betreute Wohnform) wurden die Kinder und Jugendlichen untergebracht (bitte nach Jahr, Bundesland und Altersgruppen auflisten)?

Antwort

Daten zur Unterbringung während der Maßnahme nach Bundesländern können für die Jahre 2023 und 2024 den Ländertabellen in der Anlage* entnommen werden. Eine Aufschlüsselung nach Altersgruppen ist mittels der durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Standardtabellen nicht möglich. Daten der Statistik der Inobhutnahmen für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor.

AnlageAntwort KA 21 5086 - Anlage_zu_Frage Nr._1,4,5,6,8,13

PDF-Seiten 12–14 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 2 Seite 3

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für Inobhutnahmen der öffentlichen Hand insgesamt in den Jahren 2023, 2024 und 2025 (bitte nach Jahr, Bundesland und Art der Inobhutnahmeeinrichtung auflisten)?

Antwort

Es wird auf die Angaben in Tabelle 1 verwiesen. Für das Jahr 2025 liegen bisher keine Daten der amtlichen Jugendhilfestatistik zu den Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe vor. In der Statistik wird keine Unterscheidung zwischen Inobhutnahmeeinrichtungen vorgenommen.

Tabelle 1: Ausgaben (Auszahlungen) öffentlicher Träger für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Deutschland; 2023 und 2024; Angaben in Euro)

Tabelle auf Seite 3 · 16 Zeilen × 3 Spalten
Bundesland20232024
Baden-Württemberg97 827 060112 743 966
Bayern102 614 321139 746 210
Berlin93 732 145107 587 107
Brandenburg19 970 05426 482 369
Bremen31 000 82231 698 935
Hamburg8 917 92813 076 040
Hessen115 124 421127 680 304
Mecklenburg-Vorpommern20 754 16124 063 898
Niedersachsen93 724 474118 292 209
Nordrhein-Westfalen221 505 942271 484 854
Rheinland-Pfalz31 265 37231 393 612
Saarland15 216 55915 193 559
Sachsen42 244 85348 868 751
Sachsen-Anhalt31 011 54733 335 440
Schleswig-Holstein33 384 67837 663 724
Thüringen12 567 31914 216 232

Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Ausgaben und Einnahmen; verschiedene Jahrgänge; Zusammenstellung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

Frage 3 Seite 4

Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anlässe für die Inobhutnahmen (bitten nach Jahr und Bundesland) auflisten?

Antwort

Daten für die Jahre 2023 und 2024 sind öffentlich abrufbar unter folgendem Link: www-genesis.destatis.de/datenbank/online/url/5c413f5a.

Frage 4 Seite 4

Wie viele der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren nach Kenntnis der Bundesregierung im oben genannten Zeitraum (vgl. Frage 2) männlich, weiblich, divers oder ohne Geschlechtseintrag (bitte nach Jahr, Bundesland und Altersgruppen auflisten)?

Antwort

Daten für Deutschland insgesamt sind für die Jahre 2023 und 2024 unter folgendem Link öffentlich abrufbar: www-genesis.destatis.de/datenbank/online/ur l/6678593b.

Daten zum Geschlecht der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen nach Bundesländern können für die Jahre 2023 und 2024 den Ländertabellen in der Anlage* entnommen werden. Eine Aufschlüsselung nach Altersgruppen ist mittels der durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Standardtabellen nicht möglich.

Frage 5 Seite 4

Wie viele der Inobhutnahmen betrafen nach Kenntnis der Bundesregierung Kinder in einem Alter von bis zu drei Jahren (bitte nach Jahr und Bundesland auflisten)?

Antwort

Daten zu Altersgruppen für Deutschland insgesamt sind für die Jahre 2023 und 2024 unter folgendem Link öffentlich abrufbar: www-genesis.destatis.de/daten bank/online/url/99a90c77.

Daten zu den Altersgruppen der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen nach Bundesländern können für die Jahre 2023 und 2024 den Ländertabellen in der Anlage* entnommen werden.

Frage 6 Seite 4

Wie viele Inobhutnahmen betrafen nach Kenntnis der Bundesregierung Kinder und Jugendliche von alleinerziehenden Elternteilen (bitte nach Jahr, Bundesland und Altersgruppen auflisten und nach Vater oder Mutter aufschlüsseln)?

Antwort

Daten zum gewöhnlichen Aufenthaltsort vor der Maßnahme nach Bundesländern können für die Jahre 2023 und 2024 den Ländertabellen in der Anlage* entnommen werden. Eine Aufschlüsselung nach Altersgruppen sowie nach Vater oder Mutter ist mit den durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Standardtabellen nicht möglich.

Frage 7 Seite 4

Wie viele Inobhutnahmen betrafen nach Kenntnis der Bundesregierung Kinder und Jugendliche aus geflüchteten Familien, und welche Staatsbürgerschaft hatten diese (bitte nach Jahr, Bundesland und Altersgruppen auflisten)?

Antwort

Der Flüchtlingsstatus der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen bzw. ihrer Eltern sowie die Staatsbürgerschaft werden von der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik nicht erfasst.

Frage 8 Seite 5

Wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung die Verweildauer der Kinder und Jugendlichen in den Inobhutnahmeeinrichtungen (bitte nach max. sechs Monate, max. ein Jahr, länger als ein Jahr aufschlüsseln und nach Jahr, Bundesland und Altersgruppen auflisten)?

Antwort

Daten zur Dauer der Maßnahmen nach Geschlecht und Art der Maßnahme für Deutschland insgesamt sind für die Jahre 2023 und 2024 unter folgendem Link öffentlich abrufbar: www-genesis.destatis.de/datenbank/online/url/e490f177.

Daten zur Dauer der Maßnahmen nach Bundesländern können für die Jahre 2023 und 2024 den Ländertabellen in der Anlage* entnommen werden. Eine Aufschlüsselung nach Altersgruppen ist mittels der Standardtabellen nicht möglich.

Frage 9 Seite 5

Sind der Bundesregierung ab dem Jahr 2023 Fälle bekannt, in denen Inobhutnahmen rechtswidrig waren, und wenn ja, wie viele (bitte nach Jahr und Bundesland auflisten)?

Antwort

Die Frage der Rechtswidrigkeit einzelner Maßnahmen wird von der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik (folgend: amtliche Statistik) nicht erfasst.

Frage 10 Seite 5

Wie viele Inobhutnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung angefochten, wie viele dieser Anfechtungen waren nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgreich, und wie lange dauerten die zugehörigen familiengerichtlichen Verfahren (bitte nach Jahr und Bundesland auflisten)?

Antwort

Die amtliche Statistik der Inobhutnahmen erfasst erst ab dem Erhebungsjahr 2023 Informationen dazu, ob Widerspruch der Personensorge- oder Erziehungsberechtigten gegen die Maßnahme eingelegt wurde und ob eine Entscheidung des Familiengerichts über erforderliche Maßnahmen zum Wohl des Kindes oder Jugendlichen herbeigeführt wurde. Es wird auf die Angaben in Tabelle 2 verwiesen. Das Ergebnis des Widerspruchs bzw. der Entscheidung des Familiengerichts und die Dauer des dazugehörigen Verfahrens werden nicht erfasst. Die Erfahrung mit neu eingeführten Erhebungsmerkmalen zeigt, dass im ersten Erhebungsjahr Untererfassungen möglich sind. Vor diesem Hintergrund sind die Daten von 2023 mit Vorsicht zu interpretieren.

Tabelle 2: Inobhutnahmen mit Widerspruch der Personensorge- oder Erziehungsberechtigten gegen die Maßnahme (Deutschland; 2023, 2024; Angaben absolut und anteilig)

Tabelle auf Seite 5, 6 · 18 Zeilen × 9 Spalten
Widerspruch gegen die Maßnahmedarunter: Herbeiführung einer Entscheidung des Familiengerichts zum Kindeswohl
abs.Anteil an allen ION in Prozentabs.Anteil an allen Widersprüchen in Prozent
20232024202320242023202420232024
Deutschland4 5105 1646,07,43 7494 58483,188,8
Baden-Württemberg4514604,25,239239286,985,2
Bayern3253465,96,128431987,492,2
Berlin2282285,64,815519968,087,3
Brandenburg1141234,35,910010987,788,6
Bremen70994,48,1579581,496,0
Hamburg48701,93,24863100,090,0
Hessen4704736,27,738840682,685,8
Mecklenburg-Vorpommern76854,74,7697990,892,9
Niedersachsen4714997,48,539743984,388,0
Nordrhein-Westfalen1 4531 8688,910,81 1801 70281,291,1
Rheinland-Pfalz1882226,58,016320586,792,3
Saarland818013,513,0696985,286,3
Sachsen1331802,64,811515486,585,6
Sachsen-Anhalt1701278,36,514110482,981,9
Schleswig-Holstein1481885,16,911714879,178,7
Thüringen841164,36,67410188,187,1

Quelle: StBA: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen; versch. Jahrgänge; eigene Berechnungen der AKJStat

Frage 11 Seite 6

In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023 freiheitsentziehende Maßnahmen im Rahmen von Inobhutnahmen durchgeführt, und in wie vielen Fällen kam es hierbei zu familiengerichtlichen Verfahren (bitte nach Jahr und Bundesland auflisten)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 12 + 12a + 12b + 12c Seite 6

12In wie vielen Fällen seit 2023 wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei Inobhutnahmen Zwang ausgeübt (bitte nach Jahr und Bundesland auflisten)?

12aGegen wen wurde Zwang ausgeübt?

12bWie viele Einsatzkräfte von befugten Stellen wurden hinzugerufen?

12cWelche Staatsangehörigkeit hatten die Personen, gegen die Zwang ausgeübt wurde?

Antwort

Die Fragen 12 bis 12c werden gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 13 + 13a + 13b Seite 6

13In wie vielen Fällen seit 2023 erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung nach Ende der Maßnahme (bitte nach Jahr und Bundesland auflisten)

13aeine Rückkehr zu dem bzw. den Personensorgeberechtigten oder

13beine Folgemaßnahme?

Antwort

Daten zum Ende der Maßnahme sowie dem anschließenden Aufenthalt nach Bundesländern sind für die Jahre 2023 und 2024 den Ländertabellen in der Anlage* zu entnehmen.

Frage 14 + 14a + 14b Seite 7

14Wie viele Kinder, Jugendliche oder Eltern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023 durch die Inobhutnahme traumatisiert und mussten bzw. müssen (bitte nach Jahr und Bundesland auflisten)

14aambulant oder

14bstationär betreut werden?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 15 + 15a Seite 7

15Sind der Bundesregierung seit 2023 Fälle bekannt, in denen Kinder in Pflegefamilien oder Inobhutnahmeeinrichtungen Missbrauchserfahrungen machen mussten (bitte nach Jahr und Bundesland auflisten)?

15aWenn ja, wie viele Fälle?

Antwort

Die Fragen 15 und 15a werden gemeinsam beantwortet.

Im Jahr 2024 haben Jugendämter nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung gemäß § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in insgesamt 2 762 Fällen (2023: 2 360) eine Kindeswohlgefährdung mit Hinweisen auf sexuelle Gewalt festgestellt. Davon lebten die betroffenen Minderjährigen in 83 (2023: 76) Fällen in einer Pflegefamilie, in 190 (2023: 176) in einer Einrichtung mit Betreuung gemäß den §§ 34, 35a SGB VIII sowie in 61 (2023: 29) Fällen „in einer sonstigen Einrichtung“. Ob es sich um eine Unterbringung im Rahmen einer Inobhutnahme handelte, wird von der Statistik nicht erfasst. Nur in einem Teil der Fälle ging die Gefahr von Pflegeeltern bzw. Mitarbeitenden aus. Möglich ist auch, dass z. B. Gleichaltrige oder auch die Herkunftseltern diejenigen waren, von denen die Gefahr ausging.

Frage 15b Seite 7

Wie viele Strafanzeigen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gestellt?

Antwort

Die Zahl der Strafanzeigen wird von der Statistik der Gefährdungseinschätzungen nicht erfasst.

Frage 15c Seite 7

In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zusammenhang Maßnahmen durch die Jugendämter getroffen?

Antwort

In 2 551 der 2 762 Fälle insgesamt (2024) bzw. 2 205 der 2 360 (2023) wurden im Anschluss an die Feststellung der Kindeswohlgefährdung mit Anzeichen für sexuelle Gewalt Hilfen oder Schutzmaßnahmen durchgeführt. In den übrigen Fällen ist es möglich, dass entsprechende Maßnahmen zwar nicht direkt im Anschluss an die Beendigung der Gefährdungseinschätzung, aber später eingeleitet wurden. Dies geht aus der Statistik nicht hervor. Eine Differenzierung der Daten nach dem Aufenthaltsort der Betroffenen in Einrichtungen oder Pflegefamilien ist mit den durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Standardtabellen nicht möglich.

Frage 16 Seite 7

In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023 zu Entschädigungen aufgrund von Amtspflichtverletzungen bei Inobhutnahmen gemäß § 839 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 34 Satz 1 des Grundgesetzes, und wie hoch waren diese (bitte nach Jahr und Bundesland auflisten)?

Antwort

Statistische Informationen der Justiz liegen der Bundesregierung zu dieser Frage nicht vor. Bei einer Amtspflichtverletzung im Rahmen der Inobhutnahme kommt unter den Voraussetzungen des § 839 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 34 Satz 1 des Grundgesetzes ein Anspruch aus Amtshaftung gegen den Jugendamtsträger in Betracht.

Frage 17 + 17a + 17b Seite 8

17Wie viele genehmigte Plätze in geeigneten Einrichtungen oder sonstigen betreuten Wohnformen der Kinder- und Jugendhilfe gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025, und welcher Art sind diese (bitte jeweils zum Stichtag 1. Januar angeben und nach Jahr und Bundesland auflisten)

17ain Trägerschaft der öffentlichen Hand?

17bin Trägerschaft von anerkannten freien Trägern?

Antwort

Die Fragen 17a und 17b werden gemeinsam beantwortet.

Daten zu Einrichtungen der Jugendhilfe, Gruppen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Soll-Stellen, genehmigten Plätze und belegten Plätze nach Bundesländern sind für die Jahre 2022 und 2024 unter folgendem Link öffentlich abrufbar: www-genesis.destatis.de/datenbank/online/url/f92234e0.

Darüber hinaus sind Daten der entsprechenden Merkmale nach öffentlicher und freier Trägerschaft, aber ohne Differenzierung nach Bundesländern, unter folgendem Link öffentlich abrufbar: www-genesis.destatis.de/datenbank/online/ur l/eac879e1.

Eine genaue Aufschlüsselung danach, ob in diesen Einrichtungen Inobhutnahmen möglich sind, ist mit den durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Standardtabellen nicht möglich. Da die Statistik zweijährlich durchgeführt wird, liegen für die Jahre 2021, 2023 und 2025 keine Daten vor. Es wird darauf hingewiesen, dass die Statistik in dieser Form 2022 zum ersten Mal durchgeführt wurde. Im Erhebungsjahr 2022 kam es im Zuge der Umstellung wahrscheinlich zu Untererfassungen. Inwieweit die Ergebnisse des Jahres 2024 vollständig sind, kann noch nicht abschließend eingeschätzt werden.

Frage 18 + 18a + 18b Seite 8

18Wie hoch war der Bedarf an genehmigten Plätzen in geeigneten Einrichtungen oder sonstigen betreuten Wohnformen der Kinder- und Jugendhilfe nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 (bitte jeweils zum Stichtag 1. Januar angeben und nach Jahr und Bundesland auflisten)

18ain Trägerschaft der öffentlichen Hand?

18bin Trägerschaft von anerkannten freien Trägern?

Antwort

Die Fragen 18a und 18b werden gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 19 Seite 8

Wie viele Pflegefamilien gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland seit dem Jahr 2023 (bitte nach Jahr und Bundesland und jeweils zum Stichtag 1. Januar auflisten)?

Antwort

Die Zahl der Pflegefamilien wird von der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik nicht erfasst.

Frage 20 Seite 9

Wie viele Träger geeigneter Einrichtungen oder sonstiger betreuter Wohnformen der Kinder- und Jugendhilfe gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils zum Stichtag 1. Januar (bitte nach öffentlichen Trägern und anerkannten freien Trägern aufschlüsseln und nach Jahr und Bundesland auflisten)?

Antwort

Die amtliche Statistik weist für das Jahr 2024 insgesamt 3 300 Träger aus, die über betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen mit Angeboten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe verfügen. Davon waren 3 191 freie Träger und 139 öffentliche Träger. Eine weiter Aufschlüsselung mit den Daten der vom Statistische Bundesamt veröffentlichten Standardtabellen ist nicht möglich. Daten für die Jahre 2023 und 2025 liegen nicht vor, da die Statistik zweijährlich durchgeführt wird.

Frage 21 + 21a + 21b Seite 9

21Wie viele Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in geeigneten Einrichtungen oder sonstigen betreuten Wohnformen der Kinder- und Jugendhilfe in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025, und wie hoch war der ermittelte Soll-Personalbedarf in Vollzeitäquivalenten (bitte jeweils zum Stichtag 1. Januar angeben und nach Jahr und Bundesland auflisten)

21ain Einrichtungen öffentlicher Trägerschaft?

21bin Einrichtungen anerkannter freier Träger?

Antwort

Die Fragen 21a und 21b werden gemeinsam beantwortet.

Zur Zahl der Soll-Stellen in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Angaben in Tabelle 3 verwiesen. Da die amtliche Statistik der Träger der Jugendhilfe, der dort tätigen Personen und deren Einrichtungen nur zweijährlich erhoben wird, können nur Angaben zu den Jahren 2022 und 2024 gemacht werden. Stichtag der Erhebung ist der 15. Dezember. Eine Auswertung nach Bundesländern ist mit den durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Standardtabellen nicht möglich.

Tabelle 3: Vollzeitäquivalente in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen (Deutschland; 2022 und 2024; Angaben absolut)

Tabelle auf Seite 9 · 2 Zeilen × 3 Spalten
JahrÖffentliche TrägerschaftFreie Trägerschaft
20222 02179 392
20245 76395 459

Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Träger der Jugendhilfe, die dort tätigen Personen und deren Einrichtungen; verschiedene Jahrgänge; Berechnungen Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

Frage 22 + 22a + 22b Seite 9

22Hat die Bundesregierung seit 2023 öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe als Betreiber von geeigneten Einrichtungen oder sonstigen betreuten Wohnformen finanziell unterstützt durch (bitte nach Jahr und Ressort auflisten und konkrete Fördersummen sowie Projekte benennen):

22ainstitutionelle Förderung oder

22bProjektförderung?

Antwort

Nein.

Frage 23 + 23a + 23b Seite 10

23Hat die Bundesregierung seit 2023 anerkannte freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe als Betreiber von geeigneten Einrichtungen oder sonstigen betreuten Wohnformen finanziell unterstützt durch (bitte nach Jahr und Ressort auflisten und konkrete Fördersummen sowie Projekte benennen):

23ainstitutionelle Förderung oder

23bProjektförderung?

Antwort

Nein.

Frage 24 + 25 Seite 10

24Anhand welcher Kriterien wurden die öffentlichen Träger (vgl. Frage 22) bzw. deren Projekte ausgewählt, und wie erfolgte die zugehörige Evaluation (bitte ausführen)?

25Anhand welcher Kriterien wurden die freien anerkannten Träger (vgl. Frage 23) bzw. deren Projekte ausgewählt, und wie erfolgte die zugehörige Evaluation (bitte ausführen)?

Antwort

Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antworten zu den Fragen 22 und 23 verwiesen.

Frage 26 Seite 10

Sind der Bundesregierung neben dem „Allegheny Family Screening Tool“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) weitere KI-basierte Werkzeuge oder Anwendungen auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie in der öffentlichen Verwaltung zur Kinder- und Jugendhilfe bekannt, und wenn ja, welche (bitte ausführen)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 27 Seite 10

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf. im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, um Bürokratie abzubauen und die Digitalisierung voranzutreiben, insbesondere im Hinblick auf digitale Souveränität, digitale Resilienz und mehr Nutzerfreundlichkeit für betroffene Eltern und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe (bitte ausführen)?

Antwort

Der Bundesregierung sind der Abbau von Bürokratie sowie die Stärkung der Digitalisierung mit Blick auf digitale Souveränität, digitale Resilienz und Nutzerfreundlichkeit wichtige Anliegen.

Deshalb fördert sie verschiedene entsprechende Maßnahmen aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP).

Hierzu gehört das Online-Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene JugendNotmail, welches im Rahmen einer laufenden Projektförderung Fördermittel für die Konzeption von Schulworkshops zur Stärkung von Medienkompetenz erhält, um die Resilienz und mentale Gesundheit junger Menschen zu stärken und Selbstfürsorgekompetenzen zu fördern.

Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) über den KJP mit dem Projekt „Aufbau und Implementierung einer digitalen webbasierten Beratungsassistentin für Klientinnen und Klienten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“ das Institut für das Recht der Sozialen Arbeit gGmbH (IReSA gGmbH) eine Vereinfachung von Verwaltungsprozessen zur Entlastung der Mitarbeitenden der Jugendämter. Im Rahmen des Projektes soll der Zugang zu Rechtsansprüchen und die gleichberechtigte Teilhabe aller jungen Menschen und ihrer Familien durch Aufklärung über bestehende Rechte und die Bereitstellung niedrigschwelliger digitaler Instrumente zur Rechtswahrnehmung gestärkt werden. Hierfür bietet die entwickelte Website https://kiju.iresa.de/ Informationen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie alle anderen Interessierten. Für Fachkräfte (Jugendämter und Einrichtungen) bietet KiJu.digital darüber hinaus ein umfassendes Angebot rund um das Thema Kinder- und Jugendhilfe – Onlinekurse, eine Wissensdatenbank, Chat-Plattformen für fachlichen Austausch oder digitale Assistenten zur Unterstützung der täglichen Arbeit.

Frage 28 + 28a + 28b + 29 + 29a + 29b Seite 11

28Gab es durch die Bundesregierungen in der 19. und 20. Wahlperiode Projektförderungen, die den Einsatz von digitalen Technologien zur Unterstützung von Prozessen und Bürokratieabbau in der Kinder- und Jugendhilfe, z. B. bei Jugendämtern oder Informationsangeboten für Eltern, zum Ziel hatten?

28aWenn ja, welche (bitte nach Projekt, Förderprogramm, Projektträger, zuständigem Bundesministerium und Fördersumme auflisten)?

28bWenn nein, warum nicht?

29Förderte bzw. fördert die Bundesregierung im Jahr 2025 und im aktuellen Haushaltsjahr Projekte, die den Einsatz von digitalen Technologien zur Unterstützung von Prozessen und Bürokratieabbau in der Kinder- und Jugendhilfe, z. B. bei Jugendämtern oder Informationsangeboten für Eltern, zum Ziel haben?

29aWenn ja, welche (bitte nach Projekt, Förderprogramm, Projektträger, zuständigem Bundesministerium und Fördersumme auflisten)?

29bWenn nein, warum nicht, und sind entsprechende Förderprogramme geplant?

Antwort

Die Fragen 28 bis 29b werden gemeinsam beantwortet.

Das BMBFSFJ fördert das Projekt „Aufbau und Implementierung einer digitalen webbasierten Beratungsassistentin für Klientinnen und Klienten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“ der IReSA gGmbH über den Kinder- und Jugendplan des Bundes seit dem 1. Juni 2024 mit einer Laufzeit bis Ende 2027. Die damit beabsichtigte Vereinfachung von Verwaltungsprozessen zur Entlastung der Mitarbeitenden der Jugendämter sowie zur Verbesserung des Zugangs zu Rechtsansprüchen, gleichberechtigter Teilhabe aller jungen Menschen und ihrer Familien durch Aufklärung über bestehende Rechte und die Bereitstellung niedrigschwelliger digitaler Instrumente zur Rechtswahrnehmung wird mit Mitteln i. H. v. insgesamt 2 777 378 Euro gefördert.