Beitrag und Maßnahmen der Bundesregierung zur Linderung der humanitären Krise im Sudan sowie für einen Waffenstillstand und einen nachhaltigen Frieden

Drucksache 21/5297Antwortauf die Kleine Anfrage 21/463308.04.202610 Seiten21 FragenFraktion Die LinkeAuswärtiges AmtAußenpolitik und internationale Beziehungen
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die humanitäre Lage im Sudan hat sich seit Beginn des Krieges vor bald drei Jahren dramatisch verschärft. Es bleibt die schlimmste humanitäre Katastrophe unserer Zeit. Bei einer Einwohnerzahl von 46,5 Millionen Menschen sind 30 Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen, 14 Millionen gelten als Vertriebene (www.unocha.org/sudan; www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/202 4-10/buergerkrieg-sudan-internationale-organisation-migration-14-millionengefluechtete).

Die Verantwortung für diesen Krieg tragen die unmittelbar beteiligten Kriegsparteien, die Sudanese Armed Forces (SAF) und die Rapid Support Forces (RSF). Gleichzeitig ist dieser Krieg mehr als ein brutaler Bürgerkrieg, der auf dem Rücken der Zivilbevölkerung ausgetragen wird und in dem sexualisierte Gewalt und Aushungern als Kriegswaffen eingesetzt werden. Weiterhin fehlen Zugänge für humanitäre Hilfe und humanitäre Korridore. Ärzte ohne Grenzen berichteten im Januar 2026 nach einem Besuch von al-Faschir von einer weitestgehend zerstörten und entvölkerten Stadt, was die bisherigen Berichte der durch die RSF durchgeführten Massaker weiter bestätigt (www.msf.org/m sf-finds-el-fasher-sudan-largely-destroyed-and-empty-during-visit).

Nur durch die laut Medienberichten erfolgende Unterstützung der Regierungsarmee SAF durch Länder wie Ägypten und die Türkei und auf der anderen Seite der Miliz RSF durch die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) kann dieser Krieg fortgeführt werden. Alle verfolgen eigene geopolitische Interessen in der Region, die nicht leicht zu durchdringen sind und die exemplarisch für den Zerfall einer regelbasierten Weltordnung stehen (www.spiegel.de/ausl and/sudan-diese-auslaendischen-akteure-mischen-mit-a-d48f40a9-a028-4a87bed5-c1e26554e582). Diese komplexe Gemengelage macht den Weg zu einem Waffenstillstand und die Möglichkeit für einen nachhaltigen Frieden kompliziert und ein koordiniertes und abgestimmtes Vorgehen der Bundesregierung im Rahmen der EU und internationaler Organisationen wie der UN nach Ansicht der Fragestellenden umso notwendiger. Es braucht auf die am Krieg beteiligten Akteure und Länder massiven diplomatischen Druck.

Es gibt bislang keine tragfähigen Verhandlungen. Die von den USA geführte Quad-Initiative unter Beteiligung von Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Ägypten will einen gemeinsamen Friedensplan vorlegen, aber öffentlich zugängliche Informationen dazu bleiben vage (https://sudantrib une.com/article/310226). Das Land droht zudem, gespalten und fragmentiert zu werden (www.reuters.com/world/africa/two-rival-governments-that-could-s plit-sudan-2025-07-31/).

Anfang Februar 2026 besuchte Bundeskanzler Friedrich Merz die Vereinigten Arabischen Emirate. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind ein strategischer Partner für Deutschland. Durch ein etwaiges Freihandelsabkommen mit der EU soll die Zusammenarbeit weiter vertieft werden (www.deutschland funk.de/merz-erwaegt-eu-freihandelsabkommen-auch-mit-vereinigten-arabisc hen-emiraten-102.html). Die Unterstützung der VAE für die RSF ist vielfach durch Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Medienrecherchen belegt und nachgewiesen (u. a. Illegale Rüstungsexporte nach Sudan: Wie Waffen aus Europa nach Darfur gelangen | taz.de ; Auch deutsche Rüstungsgüter im Sudan? | tagesschau.de).

Vor diesem Hintergrund erklärte die Bundesregierung, dass sie im April 2026 die dritte Sudankonferenz in Berlin ausrichten werde (www.auswaertiges-am t.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz-2751696), nachdem die erste Konferenz im Jahr 2024 in Paris und die zweite im Jahr 2025 in London ausgerichtet wurden (www.tagesschau.de/ausland/sudan-konferenz-100.html & www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/sudan-node/sudan-konferenz-27 14284).

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich für den Schutz der sudanesischen Zivilbevölkerung sowie eine Beendigung der Kampfhandlungen in Sudan ein.

Seit Ausbruch der Kampfhandlungen hat Deutschland für Sudan und Nachbarländer allein bilateral rund 738 Mio. Euro an humanitärer Hilfe zur Verfügung gestellt. Die Schwerpunkte der deutschen humanitären Hilfe liegen auf der Versorgung von Binnenvertriebenen, Flüchtlingen und vulnerablen Gastgemeinden in den Bereichen Schutz, Ernährungssicherheit, Wasser/Sanitäres/Hygiene, Bekämpfung sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt und Gesundheitsversorgung.

Zudem stammen rund 20 Prozent der seit 2022 über die EU-Generaldirektion für Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz (ECHO) geleisteten humanitären Hilfe aus Deutschland; EU-ECHO hat 2025 für Sudan und Nachbarländer 429 Mio. Euro bereitgestellt. Auch für den VN-Nothilfefonds (Central Emergency Response Fund, CERF), der 2025 83,7 Mio. Euro für Sudan und Nachbarländer aufgewendet hat, war Deutschland in den letzten Jahren einer der größten Geber. Dazu kommen aktuell laufende Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Höhe von insgesamt rund 500 Mio. Euro in Sudan. Die Entwicklungszusammenarbeit setzt Programme bereits seit dem Militärputsch von 2021 regierungsfern und bevölkerungsnah um. Der Fokus liegt hierbei auf der Unterstützung von Frauen und Kindern sowie der Versorgung von Millionen von intern Vertriebenen und von Aufnahmegemeinden mit Basisdienstleistungen in den Bereichen Wasser, Bildung und Gesundheit.

Die Bundesregierung setzt sich zudem im Wege ihrer humanitären Diplomatie kontinuierlich für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts in Sudan ein, einschließlich des Schutzes von Zivilisten und humanitären Operationen.

Die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Serap Güler, hat im Oktober 2025 Port Sudan besucht, um für einen sofortigen Waffenstillstand und einen zivil geführten Übergangsprozess zu werben und auf bessere humanitäre Zugänge zu drängen. Seit Ausbruch des Krieges in Sudan ist die Bundesregierung mit Nachbarstaaten und regionalen Akteuren immer wieder auch hochrangig im Gespräch, um Friedensbemühungen zu unterstützen.

Deutschland hat als Co-Host mehrere Konferenzen (Paris 2024, London 2025) sowie hochrangige Ministertreffen am Rande der VN-Generalversammlung zu Sudan organisiert. Gemeinsam mit der Afrikanischen Union (AU), der Europäischen Union (EU), Frankreich, Großbritannien und den USA wird die Bundesregierung am 15. April 2026, dem dritten Jahrestag des Ausbruchs der Kampfhandlungen in Sudan, die mittlerweile dritte Konferenz für Sudan in Berlin ausrichten. Eingeladen sind staatliche Vertreter, zivilgesellschaftliche Akteure, internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und Finanzinstitutionen. Mit der Konferenz will die Bundesregierung die Friedensbemühungen vorantreiben und neue Zusagen für Unterstützungsleistungen für Sudan und Nachbarstaaten generieren. Außerdem ist ein Austausch von Vertreterinnen und Vertretern der sudanesischen Zivilgesellschaft mit Blick auf deren entscheidende Rolle für eine zivil geführte Transition in Sudan geplant. Ziel der Konferenz ist auch, Maßnahmen von sudanesischen und internationalen Organisationen und Akteuren besser aufeinander abzustimmen. Mit der Ausrichtung der Konferenz bekräftigt Deutschland erneut sein Engagement in Sudan und tritt als verlässlich und inklusiv handelnder Akteur in Afrika auf.

Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung auf EU-Ebene maßgeblich für Sanktionen gegen die Konfliktparteien eingesetzt, zuletzt mit mehreren, mehrheitlich gegen die Rapid Support Forces (RSF) gerichteten, Sanktionspaketen, welche der Rat für Auswärtige Angelegenheiten im Januar 2026 annahm. Die Bundesregierung ist zudem Teil einer am 26. Februar 2026 beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gegründeten „Coalition for the Prevention of Atrocities“. Ziel der Gruppe ist es, die Zivilgesellschaft in Sudan besser zu schützen, Verantwortliche für Gräueltaten zur Rechenschaft zu ziehen und sich noch gezielter gegen Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht einzusetzen.

Frage 1 Seite 3

Welche Ergebnisse und konkreten Zusagen (politisch, humanitär, finanziell) wurden auf den letzten beiden Sudan-Konferenzen in London 2025 und in Paris 2024 erzielt, und wie bewertet die Bundesregierung deren tatsächlichen Output und Umsetzung bislang (bitte nach Konferenz und Kategorie: politisch, humanitär, finanziell, aufschlüsseln), und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den letzten Sudan-Konferenzen für die Vorbereitung und Ausgestaltung der für April 2026 geplanten Konferenz?

Antwort

Im Rahmen der Sudan-Konferenzen in Paris 2024 und London 2025 wurden finanzielle Zusagen in Höhe von 2,03 Mrd. Euro bzw. rund einer Milliarde Euro durch die Geberstaaten gemacht. Die Bundesregierung stellte aus Mitteln der humanitären Hilfe im Jahr 2024 325 Mio. Euro und im Jahr 2025 160,4 Mio. Euro für humanitäre Hilfsorganisationen in Sudan und Nachbarländern zur Verfügung. Damit übertraf sie ihre während der jeweiligen Konferenzen abgegebenen Zusagen. Die Mittel leisteten einen wichtigen Beitrag zur Deckung der durch das Amt der VN für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (VN-OCHA) festgestellten humanitären Bedarfe und trugen dazu bei, die Lebensbedingungen von unter dem bewaffneten Konflikt in Sudan leidenden und davor geflüchteten Menschen in Nachbarländern zu verbessern. Hinsichtlich der Umsetzung der Zusagen wird auch auf das Financial Tracking System (FTS) des Nothilfekoordinators der Vereinten Nationen verwiesen (abrufbar unter: www.fts.unocha.org). Zudem konnten einheitliche humanitäre Kernforderungen gegenüber den Konfliktparteien formuliert werden.

Die Konferenzen versammelten maßgebliche Parteien an einem Tisch, um eine politische Lösung für den Konflikt herbeizuführen und die Friedensbemühungen besser zu koordinieren. In Paris wurde die „Declaration of Principles“ verabschiedet, die wichtige Prinzipien als Grundlage für einen Waffenstillstand und dauerhaften Frieden in Sudan definierte, und weiterhin als zentrales Referenzdokument dient.

Die Vorbereitungen für die Berliner Sudan-Konferenz sind an einem inklusiven und auch auf humanitäre Zusagen ausgerichteten Format orientiert.

Frage 2 + 2a + 2b + 2c Seite 4

2Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Konferenz im April 2026, insbesondere im Hinblick auf

2adie Linderung der humanitären Katastrophe,

2bden Schutz der Zivilbevölkerung und

2cdie Unterstützung eines Waffenstillstandes und nachhaltigen Friedensprozesses im Sudan?

Antwort

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Frage 3 + 3a + 3b + 3c Seite 4

3Welche Staaten, internationalen Organisationen, NGOs, regionalen Akteure sowie sudanesischen zivilgesellschaftlichen oder politischen Vertreterinnen und Vertreter sollen nach derzeitiger Planung zur Sudan-Konferenz im April 2026 eingeladen werden, und nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Teilnehmenden?

3aPlant die Bundesregierung, Vertreterinnen und Vertreter der Rapid Support Forces (RSF) zur Konferenz einzuladen, wenn ja, auf welcher Grundlage, und wie genau, und wenn nein, warum nicht?

3bPlant die Bundesregierung, Vertreterinnen und Vertreter der militärgestützten Regierung von General Abdel Fattah al-Burhan einzuladen, wenn ja, auf welcher Grundlage, und wie genau, und wenn nein, warum nicht?

3cPlant die Bundesregierung, Vertreterinnen und Vertreter der Quad-Initiative einzuladen und/oder zu beteiligen, wenn ja, auf welcher Grundlage, wen, und wie genau, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 3 bis 3c werden zusammen beantwortet.

Entsprechend der Sudan-Konferenzen in Paris und London wird eine Gruppe von Nachbarstaaten des Sudan, regionalen Akteuren sowie internationalen Partnern eingeladen, außerdem hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der EU, der VN und weiterer internationaler Organisationen sowie sudanesische Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftliche Vertreterinnen und Vertreter aus Sudan.

Die Bundesregierung lädt die Staaten des Quad-Formats (USA, Ägypten, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate) zur Konferenz ein. Der sogenannte Quad-Friedensplan ist der vielversprechendste Ansatz für einen Waffenstillstand und Weg zu einem dauerhaften Frieden und einer zivil geführten Transition. Die USA sind darüber hinaus auch einer der Co-Gastgeber der Konferenz.

Die Bundesregierung plant derzeit nicht, Vertreterinnen und Vertreter der beiden Konfliktparteien, die von gewaltsamen Auseinandersetzungen nicht ablassen, zur Konferenz einzuladen.

Mit Blick auf den intern laufenden Planungsprozess können darüber hinausgehende Angaben nicht gemacht werden.

Frage 4 + 5 + 6 Seite 5

4Welche Rolle sollte die EU nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen der für April 2026 geplanten Sudan-Konferenz übernehmen, insbesondere im Hinblick auf Koordinierung, politische Hebelwirkung und die Nachverfolgung von Zusagen?

5Welche Rolle sollte die Afrikanische Union (AU) nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen der für April 2026 geplanten Sudan-Konferenz übernehmen, insbesondere im Hinblick auf Koordinierung, politische Hebelwirkung und die Nachverfolgung von Zusagen?

6Welche Rolle sollten die UN nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen der für April 2026 geplanten Sudan-Konferenz übernehmen, insbesondere im Hinblick auf Koordinierung, politische Hebelwirkung und die Nachverfolgung von Zusagen?

Antwort

Die Fragen 4 bis 6 werden zusammen beantwortet.

Die EU und AU sind neben Frankreich, Großbritannien und den USA Co-Gastgeber der Sudan-Konferenz in Berlin. Alle dortigen Initiativen plant die Bundesregierung mit den Co-Gastgebern gemeinsam. EU, AU und VN sind eng in die Planungen für den Austausch der Zivilgesellschaft eingebunden, wo über Wege zu einem zivil geführten Übergang in Sudan beraten werden soll. Die Bundesregierung plant, die auf der Konferenz getätigten Zusagen gemeinsam mit der EU nachzuhalten.

Frage 7 Seite 5

Welcher konkrete Output (z. B. politische Vereinbarungen, humanitäre Zusagen, Fahrpläne für Waffenstillstand oder Monitoringmechanismen) wird von der Konferenz im April 2026 angestrebt, und wie soll sichergestellt werden, dass die Ergebnisse über bloße Absichtserklärungen hinausgehen?

Antwort

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die derzeit noch laufenden Planungen wird verwiesen.

Es ist beabsichtigt, die Umsetzung der auf der Konferenz getätigten Zusagen nachzuhalten.

Frage 8 Seite 5

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Konferenz nicht ausschließlich auf humanitäre Hilfe fokussiert bleibt, sondern ihre politische Verantwortung für den Friedensprozess im Sudan umfassend wahrnimmt?

Antwort

Die Konferenz wird neben Zusagen für humanitäre Mittel aufbauend auf Initiativen der Quad maßgeblich auf politische Fortschritte im Friedensprozess fokussieren. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die derzeit noch laufenden internen Planungen wird verwiesen.

Frage 9 Seite 5

Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt den bisherigen Beitrag internationaler Konferenzen zum Friedensprozess im Sudan, und welche zusätzlichen diplomatischen oder politischen Schritte hält sie für notwendig, um einen Waffenstillstand und einen zivilen politischen Übergang zu unterstützen, welche konkreten Maßnahmen unternimmt sie?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 1 und die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die Bundesregierung wird sich weiterhin mit Nachdruck für Wege zu einem Waffenstillstand und einer zivil geführten Transition einsetzen und ist dazu mit den Mitgliedern der Quad sowie weiteren relevanten Akteuren fortwährend im Gespräch.

Frage 10 Seite 6

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Fortschritte bei der Entwicklung eines Friedensplans der von den USA geführten Quad-Initiative mit Beteiligung von den VAE, Saudi-Arabien und Ägypten (www.su eddeutsche.de/politik/sudan-quad-initiative-usa-aegypten-saudi-arabienuae-li.3318015), wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Bundesregierung ist mit allen Mitgliedern des Quad-Formats zu dem Friedensplan im Gespräch. Dieser ist klar konkretisiert und sieht eine zunächst dreimonatige humanitäre Feuerpause vor, die in einen dauerhaften Waffenstillstand übergehen soll, sowie die Einleitung eines inklusiven politischen Übergangsprozesses mit dem Ziel einer zivil geführten Regierung. Die Konfliktparteien stimmen den Bedingungen für einen Waffenstillstand bisher noch nicht zu.

Frage 11 + 12 Seite 6

11Welche Rolle spielt die Europäische Union aus Sicht der Bundesregierung derzeit bei der Ausübung politischen, diplomatischen und wirtschaftlichen Drucks auf die Konfliktparteien im Sudan?

12Welche konkreten Maßnahmen hat die EU nach Kenntnis der Bundesregierung bislang ergriffen, um Einfluss auf die sudanesischen Konfliktparteien sowie deren regionale Unterstützer auszuüben, und wie bewertet die Bundesregierung deren Wirksamkeit?

Antwort

Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet.

Aus Sicht der Bundesregierung spielt die EU im politischen Prozess eine zentrale Rolle bei den Friedensbemühungen.

Zu den Sanktionen, die seitens der EU gegen Mitglieder und Verbündete der Konfliktparteien verhängt wurden, wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Die EU-Sondergesandte für das Horn von Afrika, Annette Weber, ist mit regionalen Akteuren und den Konfliktparteien im ständigen Austausch, u. a. verhandelt sie direkt zum Schutz kritischer Infrastruktur in Sudan. Auch mit zivilen Vertreterinnen und Vertretern aus Sudan ist die EU gemeinsam mit der AU, VN, Intergovernmental Authority on Development (IGAD) und Arabischer Liga in einem Konsultationsprozess.

Frage 13 Seite 6

Setzt sich die Bundesregierung innerhalb der EU für eine Verschärfung, Ausweitung oder konsequentere Umsetzung bestehender EU-Sanktionsinstrumente gegen Verantwortliche für Gewalt, Menschenrechtsverletzungen und die Blockade humanitärer Hilfe im Sudan ein, und wenn ja, in welcher Form?

Antwort

Die Bundesregierung hat sich innerhalb der EU seit Beginn des Krieges in Sudan im April 2023 wiederholt und erfolgreich für Sanktionen gegen Mitglieder und Unterstützer von SAF und RSF sowie gegen Entitäten eingesetzt, die mit den Konfliktparteien verbunden sind. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Frage 14 Seite 7

Welche weiteren EU-Instrumente (z. B. gezielte Sanktionen, diplomatische Initiativen, Konditionalitäten bei Zusammenarbeit mit Drittstaaten, Nutzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik) hält die Bundesregierung für geeignet, um den Druck auf die Konfliktparteien zu erhöhen?

Antwort

Die Nutzung von Sanktionen ist grundsätzlich auch weiterhin mit Blick auf die Lage in Sudan ein Mittel, welches die Bundesregierung fortlaufend und in Abstimmung mit europäischen Partnerstaaten prüft. Über die Nutzung weiterer Instrumente ist die Bundesregierung mit ihren Partnern im Gespräch. Zudem steht sie mit der EU-Sondergesandten für das Horn von Afrika, Annette Weber, im ständigen Austausch. Auf die Antwort zu den Fragen 11 und 12 verwiesen.

Frage 15 Seite 7

Hat die Bundesregierung eine Auffassung dazu, ob die VAE die Voraussetzung dafür erfüllen, in Verhandlungen für ein EU-Freihandelsabkommen zu treten, insbesondere in Bezug auf die Menschenrechtslage (www. amnesty.de/informieren/amnesty-report/vereinigte-arabische-emirate-2023) in den VAE und die laut Berichten erfolgende Unterstützung für die RSF-Miliz in Sudan, und wenn ja, wie lautet diese?

Antwort

Verhandlungen über ein bilaterales Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Vereinigten Arabischen Emiraten wurden im Juni 2025 aufgenommen. Ein solches Freihandelsabkommen schafft für die europäische Wirtschaft und die exportorientierte deutsche Wirtschaft verbesserten Marktzugang für Waren, Dienstleistungen und Investitionen, sorgt für verlässliche Rahmenbedingungen und gewährt Zugang zu Waren und Dienstleistungen, die in der EU zum Teil nicht verfügbar sind. Das Abkommen kann zur Diversifizierung der Lieferketten beitragen, um die Abhängigkeit von einzelnen Märkten zu verringern. Die Verhandlungen sehen auch Regelungen im Einklang mit der Mitteilung der EU-Kommission über die Überprüfung von Handel und nachhaltiger Entwicklung vom Juni 2022 vor, in der sie sich für ein hohes Schutzniveau für Arbeitnehmerrechte und die Verwirklichung ehrgeiziger Klimaziele ausgesprochen hat.

Die Bundesregierung unterstützt Fortschritte beim Schutz von Menschenrechten durch unterschiedliche Instrumente, zu denen internationale Regelwerke, aber auch bilaterale Abkommen gehören.

Frage 16 Seite 7

Welche politischen, sicherheits- oder wirtschaftspolitischen Ziele verfolgte Bundeskanzler Friedrich Merz mit seinem Besuch in den Vereinigten Arabischen Emiraten, und wurde dabei die Rolle der VAE im Sudan-Konflikt thematisiert, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Bundesregierung verweist auf das Pressestatement des Bundeskanzlers vom 4. Februar 2026, in dem er sich zu den Zielen seiner Reise geäußert hat. Zu den Inhalten der vertraulichen Gespräche von Mitgliedern des Bundeskabinetts mit Vertretern ausländischer Regierungen macht die Bundesregierung grundsätzlich keine Angaben.

Frage 17 Seite 7

Hat die Bundesregierung gegenüber den Vereinigten Arabischen Emiraten deren nach internationalen Berichten bestehende Unterstützung der Rapid Support Forces (RSF) im Sudan angesprochen oder problematisiert, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.

Frage 18 + 18a + 18b + 18c Seite 8

18Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit einer politischen Annäherung an die VAE mit dem erklärten Ziel, den Friedensprozess im Sudan zu fördern und Menschenrechtsverletzungen sowie Kriegsverbrechen zu unterbinden, und hat die Bundesregierung im Rahmen des Besuchs von Bundeskanzler Friedrich Merz Bedingungen oder klare Erwartungen an die VAE formuliert, insbesondere zur

18aBeendigung jeglicher laut Berichten erfolgender Unterstützung bewaffneter Akteure im Sudan,

18bUnterstützung eines Waffenstillstands und

18cErmöglichung humanitärer Hilfe?

Antwort

Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen in Sudan mit großer Sorge und nutzt ihre Gesprächskanäle zu relevanten Akteuren, einschließlich der Vereinigten Arabischen Emirate, um auf einen Waffenstillstand und humanitäre Zugänge hinzuwirken und den Friedensprozess zu unterstützen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.

Frage 19 Seite 8

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass politische, wirtschaftliche oder energiepolitische Kooperationen mit den VAE nicht dazu beitragen, autoritäre Strukturen, regionale Destabilisierung oder indirekt bewaffnete Konflikte wie im Sudan zu legitimieren oder zu verstärken?

Antwort

Die Bundesregierung setzt sie sich weltweit für Frieden, Menschenrechte und eine regelbasierte internationale Ordnung ein und hat dies auch mit Blick auf eine friedliche Lösung des Konflikts in Sudan gegenüber den Vereinigten Arabischen Emiraten deutlich gemacht.

Frage 20 Seite 8

Welche Auswirkungen hat der Besuch von Bundeskanzler Friedrich Merz in den VAE nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Glaubwürdigkeit deutscher und europäischer Bemühungen um Frieden, Menschenrechte und eine regelbasierte internationale Ordnung im Sudan und der Region?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 18 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Frage 21 Seite 8

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik, dass durch eine verstärkte Annäherung an autoritäre Regime in der Golfregion neue Abhängigkeiten entstehen und friedenspolitische Prinzipien zugunsten wirtschaftlicher Interessen in den Hintergrund treten?

Antwort

Die Bundesregierung unterhält, im Sinne ihrer interessengeleiteten Außenpolitik, mit verschiedenen Staaten in der Golfregion gute Beziehungen. Im Rahmen dieser Partnerschaften werden auch Themen angesprochen, bei denen die jeweiligen Standpunkte auseinander liegen.

Frage 22 Seite 9

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass laut Medienberichten modifizierte G3-Sturmgewehre über illegale Lieferketten in den Sudan gelangt sind, und wenn ja, welche, inwiefern geht die Bundesregierung aktuellen Berichten zu deutschen Waffen im Sudan nach, mit welchen Erkenntnissen und mit welchen Konsequenzen, und wenn nein, warum nicht (From Yemen to Sudan: How a modified G3 rifle ex-poses UAE arms smuggling to the RSF – Ayin network – نياع ةكبش )?

Antwort

Die Bundesregierung nimmt entsprechende Hinweise sehr ernst. Auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2847 wird verwiesen.

Frage 23 Seite 9

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der laut internationalen Berichten erfolgenden Beteiligung der Vereinigten Arabischen Emiraten am Krieg im Sudan durch Unterstützung der RSF die Genehmigungsfähigkeit des geplanten Verkaufs von Airbus-Militärtransportflugzeugen des Typs A400M dorthin, und erwägt sie, unter diesen Umständen ihre Zustimmung zu dem Export zu verweigern oder an zusätzliche Bedingungen zu knüpfen?

Antwort

Die Bundesregierung bewertet etwaige Erkenntnisse insbesondere im Rahmen ihrer exportkontrollrechtlichen Genehmigungsverfahren. Zu laufenden bzw. möglichen künftigen Genehmigungsverfahren folgt die Bundesregierung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185), wonach sie für den Bereich der Rüstungsexportkontrolle über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen berichtet.

Frage 24 + 24a + 24b + 24c + 24d + 24e Seite 9

24Mit welchen möglichen Entwicklungen und Szenarien im Sudan rechnet die Bundesregierung für die kommenden Jahre, und insbesondere welche Einschätzungen bestehen zu

24ader humanitären Lage in Sudan und den zu erwartenden humanitären Bedarfen und ihrer Finanzierung,

24bder regionalen Stabilität im Horn von Afrika und in der Sahelzone,

24cder Zahl und Entwicklung von Geflüchteten und Binnenvertriebenen,

24ddem Risiko einer faktischen oder formellen territorialen Zweiteilung des Sudan?

24eWelche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für ihr eigenes politisches und humanitäres Handeln?

Antwort

Zu möglichen hypothetischen Fragestellungen und Szenarien äußert sich die Bundesregierung nicht.