Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Nach einem der „Bild“-Zeitung vorliegenden Schreiben an den Bundeskanzler Friedrich Merz und die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt Dr. Christiane Schenderlein sowie im Interview mit der „Bild am Sonntag“ vom 8. Februar 2026 gibt der Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil eine „Olympia-Garantie“ und versichert, Deutschland könne sich Olympische und Paralympische Spiele leisten (www.bild.de/sport/olympia/olympia-klingbeil-koennen-un d-sollten-uns-olympische-spiele-leisten-6987a9d400374a42f261410e). Die nachfolgenden Fragen sollen Logik, Zielsetzung und Konsequenzen der Aussagen des Bundesfinanzministers erhellen.
1Teilt die Bundesregierung als Ganze die vom Bundesfinanzminister zum Ausdruck gebrachte Einschätzung, dass „wir uns Olympische und Paralympische Spiele leisten können und leisten sollten“ und dass diese „unser Land stärker und besser“ machen (bitte begründen)?
2Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der vom Bundesfinanzminister angekündigten „Olympia-Garantie“ konkret:
2ainhaltlich,
2bfinanziell und
2crechtlich?
3Versteht die Bundesregierung die „Olympia-Garantie“ als
3apolitische Selbstverpflichtung,
3bverbindliche haushaltspolitische Zusage innerhalb der Bundesregierung und
3cBeitrag zu einer strukturellen Neujustierung der staatlichen Verantwortung im Bereich Sportförderung (und wenn keine der vorgenannten Einschätzungen zutrifft, wird um Erläuterung gebeten, wie die Bundesregierung den Charakter und die Tragweite dieser „Olympia-Garantie“ konkret versteht)?
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesfinanzminister unterstreicht mit seinen Ausführungen die politische Haltung der gesamten Bundesregierung, die eine Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele auf der Grundlage des Koalitionsvertrags für die 21. Legislaturperiode zu ihrem sportpolitischen Ziel erklärt hat. Er bekräftigt zugleich das gemeinsame Bekenntnis aus der am 4. Dezember 2025 unterzeichneten politischen Vereinbarung zwischen Bund, Bewerberregionen und DOSB, die Ausrichtung der Spiele in Deutschland als nationales Gemeinschafts- und Zukunftsprojektprojekt zu verstehen. Die Bundesregierung unterstützt diesen gemeinsamen Bewerbungsprozess und hat für die nationale und internationale Bewerbungsphase – wie auch die Ausrichterstädte sowie die jeweiligen Länder – ihre finanzielle Beteiligung und prozessuale Unterstützung zugesagt.
Die Bundesregierung stellt darüber hinaus – unabhängig vom Erfolg der Bewerbung – Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz für die Modernisierung bestehender Sportanlagen bereit.
Im Fall einer erfolgreichen Bewerbung ist sich der Bund seiner anteiligen Finanzierungsverantwortung für die Durchführung der Olympischen und Paralympischen Spiele bewusst, ohne diese im jetzigen Verfahrensstadium – vor Auswahl des nationalen Kandidaten – bereits beziffern zu können.
Soll die Förderung des Sports – über die bisherige Praxis hinaus – perspektivisch als Pflichtaufgabe der Bundesrepublik Deutschland verstanden werden, und welche Konsequenzen für die Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen ergäben sich hieraus?
Die Zuständigkeit des Bundes beschränkt sich auf den Spitzensport. Eine Erweiterung der Zuständigkeit des Bundes durch Änderung des Grundgesetzes ist nicht geplant.
Ist die Sportförderung nach Auffassung der Bundesregierung als Aufgabe von besonderer staatlicher Wichtigkeit beziehungsweise als übergeordnetes Staatsziel zu verstehen, oder wie ist diese Garantie sonst einzuordnen?
Plant die Bundesregierung einfachgesetzliche oder verfassungsändernde Schritte, um diese Entwicklung abzusichern?
Lässt sich aus Sicht der Bundesregierung aus der „Olympia-Garantie“ eine weitergehende Verpflichtung des Bundes ableiten, künftig regelmäßig oder dauerhaft Sportgroßereignisse (z. B. Welt- und Europameisterschaften in verschiedenen Sportarten) finanziell abzusichern und zu fördern, und wenn nein, wie begründet und wie legitimiert die Bundesregierung diese Art der Ungleichbehandlung?
Zur Einordnung der „Olympia-Garantie“ wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien für die 21. Legislaturperiode ist das Ziel verankert, die Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele in die „Nationale Strategie Sportgroßveranstaltung“ einzubetten und diese fortzusetzen. Daher hat es sich die Bundesregierung zum Ziel gemacht, weitere Sportgroßveranstaltungen, wie beispielsweise die World Games in Karlsruhe 2029, zu unterstützen.
8Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von der „Olympia-Garantie“ und einer möglichen Olympia- und Paralympics-Austragung auf
8aden Bundeshaushalt insgesamt,
8bbestehende Sportförderprogramme des Bundes,
8cdie Sanierung und Modernisierung der maroden Sportinfrastruktur (einschließlich des bekannten Investitionsstaus bei Sportstätten)?
Im aktuellen Verfahrensstadium – vor Auswahl des nationalen Kandidaten – lassen sich die Haushaltsauswirkungen der Wahrnehmung der anteiligen Finanzierungsverantwortung des Bundes im Falle einer erfolgreichen Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele noch nicht beziffern. Das Verfahren zur Auswahl einer deutschen Bewerberregion befindet sich noch im nationalen Auswahlprozess. Zudem ist offen, ob und mit welcher Region Deutschland im internationalen Wettbewerb den Zuschlag erhält.
die Haushalte der Länder und Kommunen?
Durch die Bewerbung signalisieren die Bewerberregionen ihr Interesse an der Austragung der Olympischen Spiele. Sie sind sich ebenso wie der Bund ihrer anteiligen Finanzierungsverantwortung bewusst (vgl. die am 4. Dezember 2025 unterzeichnete politische Vereinbarung zwischen Bund, Bewerberregionen und DOSB).
Die finanzwirksamen Maßnahmen, die im engeren oder weiteren Zusammenhang mit der Ausrichtung der Olympiabewerbung bei erfolgreicher Bewerbung stehen würden (beispielsweise für die Durchführung selbst oder für bereits geplante oder anstehende Infrastrukturmaßnahmen in der Region), stellen die Bewerberregionen individuell anhand öffentlicher Präsentationen ihrer Konzepte im Dialog mit der Bevölkerung fortwährend transparent dar. Vor Auswahl des nationalen Kandidaten und der dann folgenden, tieferen Konzeptausarbeitung kann aber auch für die Länder und Kommunen keine konkrete Finanzierungsverantwortung dafür beziffert werden.
9Mit Kosten in welcher Höhe kalkuliert die Bundesregierung derzeit für eine
9adeutsche Bewerbung um Olympische und Paralympische Sommerspiele und
Der Bund stellt nach derzeitigem Stand für die Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele im Zeitraum 2024–2027 Finanzmittel in Höhe von bis zu rund 6,9 Mio. Euro zur Verfügung.
mögliche Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Sommerspiele (bitte jeweils die Gesamtkosten angeben und diese zusätzlich tabellarisch nach Posten und föderaler Ebene [Bund, Länder, Kommunen] aufschlüsseln)?
Im aktuellen Verfahrensstadium – vor Auswahl des nationalen Kandidaten – lassen sich mögliche Ausrichtungskosten für die Austragung Olympischer und Paralympischer Spiele in Deutschland noch nicht beziffern. Vergleiche hierzu auch die Antwort zu Frage 8d).
10Welche konkreten Haushaltstitel und Einzelpläne sollen nach derzeitiger Planung für
10adie Bewerbung,
Im Kapitel 0416 ist der Haushaltstitel 531 21 für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Olympiabewerbung veranschlagt.
den Bau und die Modernisierung von Sportstätten und sonstiger Infrastruktur und
Derzeit erfolgt eine Förderung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Ersatz- und auch Neubauten im Spitzensport – bei denen der Trainingszweck im Vordergrund steht – aus folgenden Titeln:
• Kapitel 0416 Titel 882 21 (Baumaßnahmen für den Spitzensport insbesondere an Olympiastützpunkten, anerkannten Bundesstützpunkten, dem Olympischen und Paralympischen Trainingszentrum für Deutschland in Kienbaum sowie am Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten und am Institut für Angewandte Trainingswissenschaft) sowie
• Kapitel 6093 Titel 893 82 (Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Ersatz- und auch Neubauten an BSP ab einem Bundesanteil von jeweils über 2 Mio. Euro).
Zu konkreten, ausschließlich im Zusammenhang mit einer möglichen Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele stehenden Haushaltstiteln für den Bau und die Modernisierung von Spitzensportstätten (primär zu Wettkampfzwecken) liegen im jetzigen Stadium des laufenden Bewerbungsprozesses noch keine Planungen vor. Inwieweit und ob die o. g. Haushaltstitel oder weitere im Falle einer erfolgreichen Bewerbung gegebenenfalls angepasst oder ergänzt werden, bleibt den jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahren vorbehalten.
die Sicherheits‑, Organisations- und Folgekosten im Zusammenhang mit Olympischen und Paralympischen Spielen herangezogen werden?
Die Aufteilung der Finanzierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen kann, da ein Finanzierungsmodell die Festlegung der finalen Bewerberregion und eine vertiefte Konzeptentwicklung voraussetzt, zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen, s. o. Deshalb kann noch keine Aussage zu den Auswirkungen auf die jeweiligen Einzelpläne getroffen werden.
11Vor dem Hintergrund, dass die zukünftigen Olympioniken – welche bei möglichen Olympischen und Paralympischen Spielen in Deutschland an den Start gehen würden – heute noch Kinder sind, welche Rolle misst die Bundesregierung dem Bund beim Schul- und Breitensport zu
11aim Hinblick auf die Finanzierung von Infrastruktur (Sporthallen, Sportplätze, Schwimmbäder etc.),
11bbei Programmen zur Bewegungsförderung von Kindern und Jugendlichen,
11cbei der Unterstützung des Vereinssports und
11dbei der Aus- und Fortbildung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern?
12Sieht die Bundesregierung im Lichte der „Olympia-Garantie“ und der Betonung des Sports als „sozialem Kitt“ eine Notwendigkeit, die Bundesprogramme im Bereich Schul- und Breitensport substanziell auszuweiten (bitte geplante oder geprüfte Maßnahmen benennen)?
Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit dem DOSB in der „Nationalen Vision für Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland – Unser Land. Fit für die Zukunft“ (https://dafuer-sein-ist-alles.de/vision) ein gemeinsames Zielbild für die verschiedenen Akteuren aus Politik. Wirtschaft, Sport und Gesellschaft definiert und es mit der deutschen Bewerbung bis zur Ausrichtung der Spiele und darüber hinaus verknüpft. Die Förderung von Aktivität von Kindern und Jugendlichen ist ein Teil dieses Zielbildes. Es soll beispielsweise gezielt in die Sportinfrastruktur investiert werden, um den nachfolgenden Generationen den Zugang zu Sport und ihre Teilhabe zu ermöglichen. Zukunftsfeste Sportstätten, Turnhallen und Schwimmbäder sollen ein vielfältiges Sportangebot in Vereinen, sowie Schulen in den Städten und auf dem Land sichern. Zudem soll anhand verlässlicher Förderstrukturen das Fundament mit qualifizierten ehren- und hauptamtlichen Trainerinnen und Trainern verbreitert werden, um Kindern und Jugendlichen niederschwellige Sport- und Bewegungsangebote unterbreiten und Talente in Schulen und Vereinen sichten zu können. Die Bundesregierung sieht den nationalen Prozess der Olympiabewerbung daher als Chance, die Kräfte aller Akteure aus Politik, Sport und Wirtschaft zugunsten der nachfolgenden Generationen zu bündeln und in Bewegung zu bringen.
13In welchem Umfang fördert der Bund neben den Ländern und Kommunen aktuell – getrennt nach Programmen und Ressorts – den
13aBreitensport,
13bSchulsport und
13cVereinssport, und wie hat sich diese Förderung in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte tabellarisch darstellen)?
Eine Übersicht der Förderprogramme des Bundes, untergliedert nach Breiten-, Schul- und Vereinssport, liegt nicht vor. Zudem ist eine klare Abgrenzung des Breiten- vom Vereinssport nur schwer möglich.
Im Rahmen der Berichterstattung an den Ausschuss für Sport und Ehrenamt wird jährlich eine Ressortübersicht erstellt, aus der die in den Einzelplänen der Ressorts eingestellten Bundesmittel der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Sports (einschließlich Sportstättenbau) hervorgehen. Diese Übersicht wird jährlich aktualisiert. Die 7. Ressortübersicht (Stand vom 21. August 2025, vgl. Anlage*) umfasst einen Zeitraum von fünf Jahren. Änderungen, die sich im parlamentarischen Verfahren zur Aufstellung der Haushalte 2025 und 2026 ergaben, sind hierin nicht berücksichtigt.
Hervorzuheben ist, dass der Bund seit 2025 mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) erhebliche Mittel für die Sanierung und Modernisierung der kommunalen Sportstätteninfrastruktur bereitstellt. Von 2015 bis 2024 erfolgte dies mit dem Vorgängerprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK); hier machen Sportstätten über 80 Prozent der geförderten Einrichtungen aus. Zudem hat der Bund von 2020 bis 2022 zusammen mit den Ländern mit dem „Investitionspakt Sportstätten“ Städte und Gemeinden bei der Modernisierung ihrer Sportstätteninfrastruktur unterstützt. Mit der Förderung der Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten leistet der Bund einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Voraussetzungen zur Ausübung des Breiten- und Vereinssports.
PDF-Seiten 9–38 (30 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
14Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der „Olympia-Garantie“ und den erhobenen politischen Ansprüchen an den Sport mit Blick auf die
14afinanzielle Ausstattung von Athletinnen und Athleten und Leistungssportpersonal,
14bFörderung der nationalen Sportverbände und
14cFörderung überregional bedeutsamer Sportstätten?
Zur Einordnung der „Olympia-Garantie“ wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
Deutschland soll als Sportnation wieder international zu den führenden Nationen gehören. Ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung ist daher der Gesetzentwurf des Sportfördergesetzes, das die Spitzensportförderung des Bundes erstmalig auf eine einheitliche, spezialgesetzliche und transparente Grundlage stellt und der am 25. März 2026 im Bundeskabinett beschlossen wurde. Kernelement des Gesetzes ist die Errichtung einer Spitzensport-Agentur als Stiftung des öffentlichen Rechts. Diese soll die Förderung zur Stärkung der Sportverbände zum einen noch erfolgsorientierter, zum anderen einfacher, zielgerichteter und weniger bürokratisch gestalten.
Darüber hinaus macht es sich die Bundesregierung dem Koalitionsauftrag entsprechend zu eigen, die Rahmenbedingungen der Athletinnen und Athleten zu verbessern und durch die „Traineroffensive“, die Attraktivität des Trainerberufs zu erhöhen. Die Bundesregierung plant bei der „Traineroffensive“ unter anderem eine zeitnahe Erhöhung der Förderhöchstgrenzen.
Zur Modernisierung zentraler Trainingsstätten des Spitzensports wurden mit dem Bundeshaushalt 2026 zusätzlich 150 Mio. Euro für Investitionen bereitgestellt. Mit diesem Programm verbessern sich die Förderkonditionen spürbar und der Investitionsstau wird abgebaut.
15Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass eine verstärkte Bundesförderung im Sportbereich
15adie bestehenden Strukturen des organisierten Sports (Vereine, Verbände) stärkt,
Hierzu wird auf die Ausführungen zu den Inhalten und Zielen des Gesetzentwurfes des Sportfördergesetzes in Antwort zu Frage 14 verwiesen.
15bden Zugang von Kindern und Jugendlichen zum Sport verbessert und
15csoziale Ungleichheiten in der Sportteilhabe nicht verschärft, sondern abbaut?
Für die Förderung des Kinder- und Jugendsport besteht grundsätzlich keine Zuständigkeit des Bundes. Die Kommunen und Länder sind hier in der Verantwortung.
Die Bundesregierung will den Sport dennoch in Spitze und Breite stärken. Mit dem im Bundeskanzleramt verantworteten Bundesprogramm „Deutschland lernt Schwimmen“ wird beispielsweise die Verbesserung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen in den nächsten vier Jahren mit jeweils bis zu 5 Mio. Euro gefördert. Vorrangig soll sich die Förderung an Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien und strukturschwachen Regionen richten.
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert weiterhin verlässlich die bundeszentrale Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit im Sport aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes. Darüber hinaus wird das BMBFSFJ vor dem Hintergrund der Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele durch gezielte Maßnahmen Sport und Bewegung noch stärker in ganztägige Bildungs- und Betreuungsstrukturen integrieren. Insbesondere durch eine engere und systematische Verzahnung von Schule, Ganztagsangeboten und organisiertem Sport sollen niedrigschwellige, inklusive Angebote ausgebaut und die Teilhabechancen aller Kinder und Jugendlichen nachhaltig verbessert werden.