Lithium im Jadartal und die Rolle der Bundesregierung bei der Umsetzung der Rohstoffpartnerschaft der EU mit Serbien

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Nach anhaltendem Widerstand der lokalen Bevölkerung änderte der Bergbaukonzern Rio Tinto Anfang November 2025 den Status des von der EU-Kommission als „strategisch“ eingestuften Projekts zum Lithiumabbau im Jadartal auf „Pflege & Instandhaltung“. Stattdessen wolle der multinationale Konzern sich auf Projekte konzentrieren, die kurzfristig erfolgreich sein können und das Projekt im Jadartal einer umfangreichen Überprüfung der Kosten-Nutzen-Rechnung unterziehen. Eine endgültige Absage des Projekts stellt dieser Schritt jedoch nicht dar, wie Rio Tinto außerdem betonte (https://europeanwes ternbalkans.com/2025/11/13/rio-tinto-for-ewb-our-companys-priority-now-is-t o-retain-legal-rights-over-the-jadar-project/). Der geplante Abbau von Lithium und Bor im Jadartal war seit Beginn der Explorationstätigkeiten auf starken Widerstand seitens der lokalen Bevölkerung gestoßen. Denn die Gewinnung von Lithium aus Festgestein ist mit extrem hohem Wasserbedarf und mit Verschmutzung des Grundwassers verbunden, wodurch Ökosysteme und Landwirtschaft gefährdet werden. Ein rezentes europäisches Beispiel dafür ist der Lithiumabbau in Barroso im Norden Portugals (https://eeb.org/wp-content/upl oads/2024/12/Factsheet-Strategic-Projects-Barroso-021224.pdf). Das Jadartal hat nicht nur die größten Trinkwasserreservoirs Serbiens, sondern weist auch eine hohe Biodiversität auf, weswegen ein derartiges Bergbauprojekt zu außerordentlich hohen Schäden führen könnte. Die von Rio Tinto dazu veröffentlichten Gutachten sind auch nach Auffassung der Fragestellenden mindestens lückenhaft und wurden von einer Reihe wissenschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure scharf kritisiert (https://marssadrine.org/en/generalinformation/). Auch die Solidarität in der gesamtserbischen Bevölkerung mit der lokalen Bevölkerung des Jadartals ist groß. Als der Abbau im Jadartal 2021 zum ersten Mal genehmigt wurde, löste das landesweite Demonstrationen aus, die schließlich einen Stopp des Projekts erzwingen konnten. Als der Stopp 2024 vom serbischen Verfassungsgerichtshof gekippt wurde, trafen kurz darauf der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz und der damalige stellvertretende EU-Kommissionspräsident Maroš Šefčovič in Belgrad ein, um mit Serbiens Präsident Aleksandar Vučić ein „Abkommen über die strategische Partnerschaft zu nachhaltigen Rohstoffen, Batterie-Wertschöpfungsketten und Elektrofahrzeugen“ zu unterzeichnen. Außerdem erhielt das Projekt den Status eines strategischen Projekts im Sinne des Critical Raw Materials Acts (CRMA) der EU (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri= OJ:L_202401252). Zeitgleich mit der aktuellen Ankündigung Rio Tintos, das Projekt vorübergehend zu pausieren, jährte sich der Einsturz eines Bahnhofvordaches in der Stadt Novi Sad zum ersten Mal, der 16 Todesopfer forderte und eine erneute Welle landesweiter Anti-Regierungsproteste auslöste (www.tagesschau.de/ausland/europa/serbien-gedenken-novisad-100.html). Die Regierung von Präsident Aleksandar Vučić ging gegen diese, nach Beobachtern, mit unverhältnismäßiger und rechtswidriger Gewalt vor. Auch die widerständigen Bewohnerinnen und Bewohner des Jadartals sind als Staatsfeinde bezeichnet worden und sind Ziel von Morddrohungen und Festnahmen (www.theguardian.com/business/article/2024/aug/22/activist-serbia-rio-tinto-l ithium-mining-environment-death-threats, https://europeanwesternbalkan s.com/2024/08/12/activists-arrested-after-a-mass-protest-against-lithium-mini ng-in-serbia/). Dadurch stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung weiterhin zu dem Projekt und der strategischen Rohstoffpartnerschaft mit Serbien steht und ob das Lithiumprojekt im Falle einer Wiederaufnahme und Förderlizenzvergabe weiterhin durch die Bundesregierung unterstützt würde.

Frage 1 Seite 2

Liegen der Bundesregierung Informationen über die Dauer der Pausierung des Lithiumprojekts im Jadartal durch Rio Tinto vor, und wenn ja, welche?

Antwort

Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor.

Frage 2 Seite 2

War die Bundesregierung über die Entscheidung, das Projekt vorübergehend zu pausieren, von Rio Tinto oder serbischen Regierungsstellen vorab informiert oder wurde sie im Nachgang informiert, wenn ja, wann, und von wem?

Antwort

Die Bundesregierung war darüber nicht vorab informiert worden. Eine offizielle Information oder ein Austausch mit Regierungsvertreterinnen oder Regierungsvertretern erfolgte auch im Nachgang nicht.

Frage 3 Seite 2

Liegen der Bundesregierung über die öffentlichen Statements Rio Tintos hinausgehende Informationen zu den Gründen für die Entscheidung vor, wenn ja, wann, und welche (bitte detailliert mit Beschreibungen auflisten)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen dazu keine weitergehenden Informationen vor.

Frage 4 Seite 2

Welche Arbeiten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung unter die von Rio Tinto angekündigten „Care & Maintenance“-Arbeiten und werden weiterhin am Ort des Projekts durchgeführt?

Antwort

Es handelt sich hierbei um unternehmerische Entscheidungen, in die die Bundesregierung nicht eingebunden ist.

Frage 5 Seite 2

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Infrastruktur am Ort des Projekts derzeit weiter ausgebaut (Transport, Exploration, Förderung)?

Antwort

Es handelt sich hierbei um unternehmerische Entscheidungen, in die die Bundesregierung nicht eingebunden ist.

Frage 6 Seite 3

Gab es seit der Bekanntgabe der vorübergehenden Einstellung der Tätigkeiten im Jadartal durch Rio Tinto einen Austausch zwischen der Bundesregierung und Rio Tinto (bitte nach Ort, Datum und teilnehmenden Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern auflisten)?

Antwort

Ein solcher Austausch fand nicht statt.

Frage 7 Seite 3

Fanden seit der Ankündigung, das Projekt zu pausieren, Gespräche zwischen der Bundesregierung und Vertreterinnen und Vertretern der serbischen Regierung statt (bitte nach Ort, Datum und teilnehmenden Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern auflisten)?

Antwort

Zu dem Projekt Jadar fanden nach der Ankündigung der Pausierung keine Gespräche mit der serbischen Regierung statt.

Frage 8 Seite 3

Fanden seit der Ankündigung, das Projekt zu pausieren, Treffen zwischen der Bundesregierung und Vertreterinnen und Vertretern der serbischen Zivilgesellschaft statt (bitte nach Ort, Datum und teilnehmenden Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern auflisten)?

Antwort

Zu dem Projekt Jadar fanden nach der Ankündigung der Pausierung keine Gespräche mit der serbischen Zivilgesellschaft statt.

Frage 9 Seite 3

Ist die strategische Partnerschaft zwischen der EU und Serbien nach Einschätzung der Bundesregierung durch eine mögliche Erosion der demokratischen Grundrechte in Serbien gefährdet?

Antwort

Die Bundesregierung verfolgt die innenpolitische Entwicklung sowie den Stand der demokratischen Grundrechte in Serbien fortlaufend. Die Achtung von Rechtsstaatlichkeit, Medienfreiheit und demokratischen Prinzipien sind dabei zentrale Anliegen der EU.

Frage 10 Seite 3

Wie soll die Partnerschaft mit Serbien konkret umgesetzt werden, um gegenseitigen Nutzen und Nachhaltigkeit zu gewährleisten, und welche konkreten Maßnahmen sind dafür vorgesehen?

Antwort

Die Umsetzung der Partnerschaft erfolgt im Rahmen etablierter EU-Mechanismen, insbesondere durch das Instrument für Heranführungshilfe (IPA III) und den Wachstumsplan für den Westbalkan. Ein wesentliches Element der wirtschaftlichen und ökologischen Zusammenarbeit ist das am 19. Juli 2024 unterzeichnete Memorandum of Understanding über eine strategische Partnerschaft zu nachhaltigen Rohstoffen, Batterie-Wertschöpfungsketten und Elektrofahrzeugen. Die Bundesregierung setzt sich dabei für die Einhaltung höchster Umwelt- und Sozialstandards ein, um eine nachhaltige Entwicklung und gegenseitigen wirtschaftlichen Nutzen sicherzustellen.

Frage 11 Seite 3

Gibt es für die Bundesregierung eine rote Linie hinsichtlich etwaiger zukünftiger Verstöße gegen demokratische Grundrechte, bei deren Überschreitung die strategische Rohstoffpartnerschaft mit Serbien aufgekündigt wird?

Antwort

Die strategische Partnerschaft wurde durch die EU abgeschlossen. Die Europäische Kommission und die Bundesregierung bewerten die Rechtslage in Serbien fortlaufend, maßgeblich durch die jährlichen Fortschrittsberichte im Prozess der EU-Erweiterung. Die Partnerschaft bezieht ausdrücklich auch den Bereich Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards ein.

Frage 12 Seite 4

Hat Rio Tinto nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile den Zivilgesellschaftlichen Beirat zum Jadar-Projekt eingerichtet, so wie 2024 von der damaligen Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Franziska Brantner angekündigt (https://taz.de/Staat ssekretaerin-ueber-Lithium/!6026645/)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen zur Gründung eines Beirates keine Informationen vor.

Frage 13 Seite 4

Wie setzt sich die Bundesregierung für mögliche Entschädigungen der Bewohnerinnen und Bewohnern des Jadartals für entstandene Umweltverschmutzungen durch die bisherigen Explorationsaktivitäten ein?

Antwort

Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über Verfahren in Serbien im Sinne der Fragestellung.

Frage 14 Seite 4

Liegt der Bundesregierung mittlerweile (mit Verweis auf Bundestagsdrucksache 20/13947) eine Umweltverträglichkeitsprüfung des Jadar-Projekts auf Englisch vor?

Antwort

Der Bundesregierung liegt keine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 15 Seite 4

Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner des Jadartals mit Bezug auf das Jadar-Projekt an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf Grundlage des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vor, und wenn ja welche (bitte Datum der Beschwerde und Stand der Beschwerdebearbeitung angeben)?

Antwort

Es liegen keine Beschwerden vor.

Frage 16 Seite 4

Liegen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW; mit Verweis auf Bundestagsdrucksache 20/13947) nach Kenntnis der Bundesregierung Projekte zur Auswahl für den Rohstofffonds aus Serbien und Bosnien-Herzegowina vor, und wenn ja, welche (bitte nach Ort, geförderten Rohstoffen, Förderart, Förderhöhe, Laufzeit und Unternehmen auflisten)?

Antwort

Bislang hat sich beim Rohstofffonds ein Projekt mit Projektstandort Bosnien-Herzegowina beworben. Aus Rücksicht auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse kann die Bundesregierung keine Angaben zu den Projektdetails der eingereichten Anträge im Rohstofffonds machen.

Frage 16a Seite 4

Wurden bereits Projekte ausgewählt, und wenn ja, welche (bitte nach Ort, geförderten Rohstoffen, Förderart, Förderhöhe, Laufzeit und Unternehmen auflisten)?

Antwort

Es wurden noch keine Projekte in den Ländern ausgewählt.

Frage 16b Seite 5

Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der geförderten Projekte?

Antwort

Die Prüfung der Projekte erfolgt nach den Kriterien für eine mögliche Beteiligung des Rohstofffonds, die auf der Website Rohstofffonds | KfW einsehbar sind.

Frage 17 Seite 5

Wurde mittlerweile (mit Verweis auf Bundestagsdrucksache 20/13947) ein Antrag auf einen ungebundenen Finanzkredit für das Projekt im Jadartal gestellt, und wenn ja, mit welcher Begründung wurde dieser angenommen bzw. abgelehnt?

Antwort

Für das genannte Projekt wurde kein Antrag auf Übernahme einer Garantie für einen Ungebundenen Finanzkredit gestellt.

Frage 18 + 19 Seite 5

18Gibt es mittlerweile (mit Verweis auf Bundestagsdrucksache 20/13947) Verträge mit Trafigura oder anderen Rohstoffhändlern über die Lieferung von Lithium nach Deutschland?

19In welchem Verarbeitungsgrad soll Lithium nach Deutschland geliefert werden?

Antwort

Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung bezieht weder selbst Lithium noch schließt sie selbst Verträge mit Rohstoffhändlern ab. Über Inhalte möglicher bestehender privatrechtlicher Vereinbarungen erteilt die Bundesregierung grundsätzlich keine Auskunft, sofern sie überhaupt Kenntnis über etwaige Vereinbarungen oder Inhalte hat.

Frage 20 Seite 5

Sind der Bundesregierung Vorverträge deutscher Konzerne mit Rio Tinto im Zusammenhang mit einer Public-Private-Partnership bekannt, und wenn ja, welche sind das (bitte nach Unternehmen und Gegenstand der Verträge auflisten)?

Antwort

Der Bundesregierung sind keine entsprechenden Vorverträge bekannt.

Frage 21 Seite 5

Erhalten Bergbauprojekte in Serbien und Bosnien-Herzegowina aktuell Hermes-Bürgschaften durch die Bundesregierung, und wenn ja, welche (bitte mit Ort, Höhe der Bürgschaften, Rohstoff und Unternehmen auflisten)?

Antwort

Aktuell bestehen keine Exportkreditgarantien der Bundesregierung für Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit Bergbauprojekten in Serbien und Bosnien-Herzegowina. Dies gilt gleichermaßen für Garantien für Ungebundene Finanzkredite.

Frage 22 + 23 + 24 + 25 + 26 Seite 6

22Erhalten Bergbauprojekte in Serbien und Bosnien-Herzegowina Kredite durch die IPEX-Bank der KfW, und wenn ja, welche (bitte tabellarisch mit Ort, Höhe der Kredite, Rohstoff und Unternehmen auflisten)?

23Erhalten Bergbauprojekte in Serbien und Bosnien-Herzegowina Exportfinanzierung durch die IPEX-Bank der KfW, und wenn ja, welche (bitte tabellarisch mit Ort, Höhe der Kredite, Rohstoff und Unternehmen auflisten)?

24Erhalten Bergbauprojekte in Serbien und Bosnien-Herzegowina Finanzierung durch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft der KfW, und wenn ja, welche (bitte tabellarisch mit Ort, Art und Höhe der Finanzierung, Rohstoff und Unternehmen auflisten)?

25Nach welchen Kriterien werden Projekte in Serbien und Bosnien-Herzegowina durch die KfW und ihre Tochtergesellschaften ggf. unterstützt (bitte detailliert auflisten)?

26Welche konkreten Maßnahmen setzt die KfW zur Überprüfung der Einhaltung der von der KfW angewandten Umwelt- und Menschenrechtsstandards bei den von ihr und ihren Tochtergesellschaften geförderten Projekten?

Antwort

Die Fragen 22 bis 26 werden gemeinsam beantwortet.

In Serbien und Bosnien-Herzegowina werden durch die KfW und ihre Tochtergesellschaften KfW IPEX-Bank und DEG keine Projekte zur Förderung von Lithium oder des Bergbausektors unterstützt.

Frage 27 Seite 6

Welche konkreten Schritte (z. B. Auflagen, Überprüfungen, Widerruf) unternimmt die Bundesregierung, wenn in UFK-finanzierten (UFK = ungebundener Finanzkredit) Projekten nach der Garantieerteilung Verstöße gegen Umwelt-, Sozial- oder Menschenrechtsstandards festgestellt werden, und nach welchen Kriterien werden diese Schritte ausgelöst?

Antwort

Bei einer potenziellen Nichteinhaltung der anwendbaren Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards durch den Kreditnehmer werden in der Regel unter Einbeziehung der Kreditgeber und eines externen Gutachters geeignete Abhilfemaßnahmen definiert und deren Umsetzung entsprechend überwacht. Die konkreten Maßnahmen werden dabei einzelfallbezogen festgelegt und können alle Aspekte der relevanten Standards betreffen. In Einzelfällen können auch die Deutschen Botschaften vor Ort eingeschaltet werden. Bei dauerhafter Zuwiderhandlung oder mangelnder Kooperationsbereitschaft durch den Kreditnehmer haben die Kreditgeber nach Rücksprache mit dem Bund unter dem Kreditvertrag ggf. das Recht, offene Kreditbeträge nicht weiter auszuzahlen oder bereits ausgezahlte Kreditbeträge fällig zu stellen. Vorrangiges Ziel ist jedoch, mit Hilfe der kreditvertraglichen Möglichkeiten Maßnahmen zur Einhaltung der relevanten Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards zu vereinbaren und umzusetzen.

Frage 28 Seite 6

Wie stellt die KfW sicher, dass bei der Vergabe von UFK-Garantien die Interessen lokaler Bevölkerungsgruppen an den Orten der geförderten Projekte berücksichtigt werden?

Antwort

In Serbien und Bosnien-Herzegowina werden durch die KfW keine Projekte zur Förderung von Lithium oder des Bergbausektors gefördert.

Frage 29 Seite 7

Die Anwendung welcher konkreten Beteiligungsverfahren ist Voraussetzung für die Vergabe einer UFK-Garantie?

Antwort

Dies hängt vom konkreten Einzelfall ab. Insbesondere können folgende Regelwerke im Hinblick auf die Durchführung von Beteiligungsverfahren im Zusammenhang mit Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards Berücksichtigung finden:

– jeweils anwendbare nationale Vorgaben zu Beteiligungsverfahren

– Performance Standards der International Finance Corporation (IFC).

Gemäß den IFC Performance Standards sind durch die Projektträger strukturierte Beteiligungsverfahren gegenüber potenziell betroffenen Stakeholdern durchzuführen und nachzuweisen. Je nach Vorhaben können weitere Anforderungen Anwendung finden, z. B. bei Betroffenheit indigener Völker.

Frage 30 Seite 7

Gab es seit 2017 bis heute Fälle, in denen UFK-Garantien in Serbien aufgrund von Verstößen gegen ESG-Standards (ESG = Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales, Menschenrechte) widerrufen, angepasst oder eingeschränkt wurden, wenn ja, welche Projekte und Verstöße waren betroffen, und welche Sanktionierungen wurden ausgesprochen?

Antwort

Seit 2017 wurden von der Bundesregierung keine Garantien für Ungebundene Finanzkredite in Serbien übernommen.

Frage 31 Seite 7

Bestehen im Rahmen von UFK-Garantien Möglichkeiten zur Sanktionierung von Garantienehmern oder Projektunternehmen bei Nichteinhaltung von Umwelt-, Sozial- oder Menschenrechtsstandards, und wenn ja, welche?

Antwort

Dem Bund stehen gegen den Garantienehmer die Rechte aus dem Gewährleistungsvertrag (insbesondere die in der Antwort zu Frage 27 beschriebenen Rechte) zu, wobei das Ziel grundsätzlich die Behebung des Verstoßes und die Adressierung seiner Folgen ist.

Frage 32 Seite 7

Gab es seit Anfang 2022 Treffen zwischen der Bundesregierung und Vertreterinnen und Vertretern der Unternehmen Arcore oder Rock Tech Lithium im Zusammenhang mit dem Lithiumabbau in Bosnien-Herzegowina (bitte mit Daten, Beteiligten und Orten auflisten)?

Antwort

Solche Treffen fanden nicht statt.

Frage 33 Seite 7

Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass es bei in Deutschland entdeckten Lithiumvorkommen nicht zu Umweltverschmutzungen und Menschenrechtsverletzungen kommt?

Antwort

Bevor in Deutschland Lithium gefördert wird, bedarf es verschiedener bergrechtlicher Genehmigungen nach den Vorgaben des Bundesberggesetzes. Im bergrechtlichen Verfahren wird sichergestellt, dass geplante Vorhaben nur unter Beachtung der hohen, in Deutschland geltenden Umwelt- und Sozialstandards durchgeführt werden. Zuständig für diese Prüfungen sind die Bergbehörden der Länder.

Falls sich Projekte zu Lithiumvorkommen in Deutschland beim Rohstofffonds bewerben, gelten die folgenden Grundsätze: Die detaillierte Prüfung einer möglichen Beteiligung des Rohstofffonds umfasst eine tiefgehende Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung, die potenzielle Umweltverschmutzungen und Menschenrechtsverletzungen betrachtet. Mitigationsmaßnahmen (so nötig) werden dann im Rahmen einer potenziellen Beteiligung Teil der Investitionsdokumente zwischen Rohstofffonds und dem Unternehmen. Auch die detaillierte Due-Diligence-Prüfung umfasst eine tiefgehende technische Analyse der Projekte, die auch technische Risiken im Hinblick auf Umweltverschmutzungen und Arbeitssicherheit beinhaltet. Grundsätzlich wird für eine potentielle Beteiligung die Nachhaltigkeitsrichtlinie des Rohstofffonds genutzt.