Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Mit dem Bürgergeld-Gesetz wurde zum 1. Juli 2023 das Weiterbildungsgeld als monatlicher Zuschuss für Teilnehmende an abschlussorientierten Weiterbildungen eingeführt. Ergänzend wurde die seit 2016 als befristete Regelung eingeführte erfolgsabhängige Weiterbildungsprämie im Bürgergeld-Gesetz verstetigt. Ziel dieser Instrumente ist es, insbesondere Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zur Aufnahme und zum erfolgreichen Abschluss einer berufsqualifizierenden Weiterbildung zu motivieren und damit ihre nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern.
Nach den fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit soll das Weiterbildungsgeld bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich ohne gesonderten Antrag gewährt werden. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie einheitlich die Verfahren bundesweit umgesetzt werden, wie die Anspruchsprüfung konkret erfolgt und inwieweit Leistungsberechtigte systematisch über ihre Ansprüche informiert werden.
Neben den abschlussorientierten Instrumenten wurde mit Einführung des Bürgergeldes zudem ein Bürgergeld-Bonus für die Teilnahme an Weiterbildungs-, Qualifizierungs- oder Coachingmaßnahmen eingeführt, der zum 1. Juli 2024 wieder abgeschafft wurde. Vor dem Hintergrund der Bedeutung niedrigschwelliger Angebote als möglichen Einstieg in weiterführende Qualifizierungsprozesse, stellt sich die Frage nach den Auswirkungen dieser Abschaffung sowie nach der zukünftigen Ausgestaltung von Anreizmechanismen.
1Wie viele Leistungsberechtigte im Rahmen des SGB II, haben in den Jahren 2020 bis 2025 an
1anicht abschlussorientierten Weiterbildungen,
1babschlussorientierte Weiterbildungen oder Umschulungen,
1cTeilqualifikationen,
1darbeitsmarktbezogenen Coachings teilgenommen, und welchen Anteil machen diese Maßnahmen an allen geförderten Weiterbildungsmaßnahmen aus (bitte nach Maßnahmearten, Monaten, Jahren, Bundesländern sowie getrennt nach gemeinsamen Einrichtungen und Optionskommunen aufschlüsseln)?
Im Jahr 2024 haben im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) rund 74 000 Teilnehmende eine nicht abschlussorientierte Weiterbildung begonnen, das waren 80 Prozent aller begonnenen Weiterbildungen. Rund 19 000 Personen haben eine abschlussorientierte Weiterbildung begonnen (in dieser Kategorie sind Umschulungen enthalten), das entspricht 20 Prozent der Gesamtgruppe. Bei Teilqualifikationen waren es rund 6 000 bzw. 6 Prozent. Zahlen für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor.
Arbeitsmarktbezogene Coachings fallen unter Maßnahmen des § 16k SGB II und werden nicht separat ausgewiesen.
Weitere Informationen finden sich in der Tabelle 1 im Anhang.*
Wie viele Personen haben seit dem 1. Juli 2023 Weiterbildungsgeld bezogen (bitte nach SGB II bzw. SGB III, Bundesländern, gemeinsamen Einrichtungen und Optionskommunen, Geschlecht, Altersgruppen und Dauer aufschlüsseln)?
Seit Juli 2023 haben rund 110 000 Teilnehmende eine berufliche Weiterbildung mit Weiterbildungsgeldbezug begonnen, rund 69 000 im Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) und rund 41 000 im Rechtskreis SGB II (ohne zugelassene kommunale Träger). Aufgrund mangelnder Datenqualität kann aktuell keine Veröffentlichung zum Weiterbildungsgeld für zugelassene kommunale Träger erfolgen.
Weitere Informationen finden sich in der Tabelle 2 im Anhang.*
Wie viele Personen haben in den Jahren 2016 bis 2025 eine Weiterbildungsprämie erhalten (bitte nach SGB II bzw. SGB III, Bundesländern, gemeinsamen Einrichtungen und Optionskommunen, Geschlecht, Altersgruppen und Dauer aufschlüsseln)?
Die Daten zur Weiterbildungsprämie liegen nur für den Rechtskreis SGB III vor. Seit August 2016 wurde an rund 12 000 Teilnehmende im Rechtskreis SGB III eine Weiterbildungsprämie zur Zwischenprüfung, an rund 78 000 eine Weiterbildungsprämie zur Abschlussprüfung sowie an rund 69 000 eine Weiterbildungsprämie zur Zwischen- und Abschlussprüfung ausgezahlt.
Weitere Informationen finden sich in der Tabelle 3 im Anhang.*
Wie viele Leistungsberechtigte im SGB II haben im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 den Bürgergeld-Bonus erhalten (bitte nach Bundesländern, gemeinsamen Einrichtungen, Optionskommunen, Geschlecht, Altersgruppen und Dauer aufschlüsseln)?
Im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 haben rund 85 000 Teilnehmende einen Bürgergeldbonus erhalten.
Weitere Informationen finden sich in der Tabelle 4 im Anhang.*
5Welche Unterschiede bestehen zwischen Bundesländern, Jobcentern und Optionskommunen hinsichtlich
5aBewilligungsquoten,
5bdurchschnittlicher Dauer bis zur Auszahlung und
5cAbbruchquoten abschlussorientierter Weiterbildungen?
Statistisch können lediglich die Abbruchquoten (Teilfrage c) ausgewertet werden.
Von Dezember 2024 bis November 2025 (gleitende Jahressumme) beendeten rund 71 000 Teilnehmende eine abschlussorientierte Weiterbildung, rund 20 Prozent von ihnen vorzeitig und von diesen wiederum rund 13 Prozent aufgrund einer Arbeitsaufnahme.
Weitere Informationen finden sich in der Tabelle 5 im Anhang.*
Wie hoch ist der Anteil der Teilnehmenden an geförderten abschlussorientierten Weiterbildungen, die zugleich Weiterbildungsgeld erhalten?
Im Jahresdurchschnitt Dezember 2024 bis November 2025 erhielten rund 58 Prozent der Teilnehmenden Weiterbildungsgeld, ein Jahr zuvor waren es rund 60 Prozent (ohne zugelassene kommunale Träger). Aufgrund mangelnder Datenqualität kann aktuell keine Veröffentlichung zum Weiterbildungsgeld für zugelassene kommunale Träger erfolgen.
Weitere Informationen finden sich in der Tabelle 6 im Anhang.*
7Trifft es zu, dass für die Gewährung des Weiterbildungsgeldes grundsätzlich kein gesonderter Antrag erforderlich ist, sondern die Zahlung bei Vorliegen der Voraussetzungen automatisiert erfolgt?
7aWenn ja, in welchen Konstellationen ist dennoch eine gesonderte Antragstellung oder manuelle Prüfung erforderlich?
7bWenn nein, welche konkreten Verfahrensschritte sind von Leistungsberechtigten zu durchlaufen?
8In welchem Verfahrensschritt wird der Anspruch auf Weiterbildungsgeld geprüft, bereits bei Ausstellung eines Bildungsgutscheins oder erst nach Maßnahmeantritt?
9Wie wird sichergestellt, dass bei Ausstellung eines Bildungsgutscheins für eine abschlussorientierte Maßnahme bestehende Ansprüche auf Weiterbildungsgeld systematisch erfasst und bewilligt werden?
Die Fragen 7 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.
Das Weiterbildungsgeld ist eine Pflichtleistung. Die entsprechende Entscheidung trifft die Vermittlungs- bzw. die Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit zusammen mit der Entscheidung für die Förderung einer beruflichen Weiterbildung. Diese wird dokumentiert und an den zuständigen Operativen Service übermittelt. Der Operative Service veranlasst die erforderlichen Bescheide und die Auszahlung des Weiterbildungsgeldes. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Besuch einer abschlussorientierten Maßnahme ist im Beratungsgespräch vor Maßnahmebeginn auch über die Zahlung von Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämien bei erfolgreicher Teilnahme an Zwischen- und Abschlussprüfung zu informieren und dies entsprechend im Fachverfahren zu dokumentieren.
10Wie ist das Verfahren ausgestaltet, wenn eine leistungsberechtigte Person im SGB‑II-Bezug eine abschlussorientierte Weiterbildung anstrebt,
10aerfolgt die Beratung und Förderentscheidung ausschließlich durch das Jobcenter oder unter Einbindung der Agentur für Arbeit,
10bist eine zusätzliche Genehmigung durch die Agentur für Arbeit erforderlich,
10cerfolgt eine doppelte Prüfung der Fördervoraussetzungen,
Die Antworten zu den Fragen können den im Internet veröffentlichten „Leitlinien zum rechtskreisübergreifenden Referenzprozess zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 1. Januar 2025“ der Bundesagentur für Arbeit entnommen werden, www.arbeitsagentu r.de/datei/leitlinien-zur-weisung-202406007_ba049276.pdf.
wie lange dauert im Durchschnitt der Zeitraum zwischen Erstberatung und Maßnahmebeginn?
Es liegen keine Informationen zur Zeitspanne von Erstberatung bis zum Beginn der Maßnahme vor, da diese Zeitdauer nicht erhoben wird. Bildungsgutscheine haben bei der Ausgabe eine Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, das heißt, dass diese innerhalb von drei Monaten bei einem Träger der Wahl eingelöst werden müssen.
Wie viele Jobcenter und Agenturen für Arbeit nutzen derzeit Formen vernetzter-hybrider Beratung?
Die in der Bundesagentur für Arbeit entwickelte „Vernetzte hybride Beratung“ verbindet moderne Präsenzberatung in der Agentur für Arbeit vor Ort mit anlassbezogener virtueller In-Time Zuschaltung interner und externer Expertinnen und Experten. Derzeit ist für dieses Beratungsmodell eine Agentur für Arbeit bereits prozessual umgestellt und infrastrukturell ausgestattet. Eine Ausweitung auf weitere Agenturen für Arbeit wird derzeit durch die Bundesagentur für Arbeit pilotiert.
Für andere Formen virtueller Zusammenarbeit besteht für die Agenturen für Arbeit und die gemeinsamen Einrichtungen grundsätzlich die technische Möglichkeit, eine Beratung per Videotelefonie durchzuführen. Zu einem solchen Beratungsgespräch im virtuellen Raum können weitere Gesprächspartner technisch hinzugeschaltet werden. In welchem Umfang Jobcenter und Agenturen für Arbeit Formen der gemeinsamen Beratungen per Videokonferenz/Videotelefonie bereits heute tatsächlich nutzen, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
In welcher Weise werden Leistungsberechtigte im SGB-II-Bezug systematisch über die Möglichkeit des Weiterbildungsgeldes und der Weiterbildungsprämie informiert?
Die Vermittlungs- bzw. die Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit informiert Leistungsberechtigte im Beratungsgespräch vor Maßnahmebeginn über die Zahlung von Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie im Zusammenhang mit der abschlussorientierten Maßnahme, vgl. hierzu auch „Fachliche Weisungen (FW) Förderung der beruflichen Weiterbildung Arbeitslose und Beschäftigte §§ 81, 82, 83–87a, 111a, 131a SGB IIII“ (www.arbeitsagentur.de/dat ei/dok_ba031590.pdf).
Leistungsberechtigte erhalten bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen für eine Weiterbildung in jedem Fall das Merkblatt 6 „Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ (www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-6-weiterbildung_ba035860.pdf). In diesem Merkblatt sind Hinweise zu den Themen Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie enthalten. Die Leistungsberechtigten bestätigen bei Erhalt des Bildungsgutscheins auch den Erhalt des Merkblatts.
13Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor,
13awie viele Leistungsberechtigte in den Jahren 2023 bis 2025 aktiv und individuell über das Weiterbildungsgeld informiert wurden, und
13bwelcher Anteil der Anspruchsberechtigten Kenntnis vom Weiterbildungsgeld hatte?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, wie viele Leistungsberechtigte individuell über das Weiterbildungsgeld informiert wurden, da hierzu keine Zahlen erhoben werden können. Siehe die Ausführungen in der Antwort zu Frage 12.
Wie ist das Verfahren der Weiterbildungsplanung und Qualifizierung für Kundinnen und Kunden der Jobcenter und der Übergang zur Arbeitsagentur gestaltet, und gibt es eine zusätzliche Genehmigung durch die Arbeitsagentur?
Die Jobcenter identifizieren die Weiterbildungsbedarfe ihrer Leistungsberechtigten und übergeben diese an die Agenturen für Arbeit zur Weiterbildungsberatung und anschließenden Entscheidung über die Förderung und Finanzierung der Weiterbildung. Die Vorgehensweise kann den „Leitlinien zum rechtskreisübergreifenden Referenzprozess zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 1. Januar 2025“ der Bundesagentur für Arbeit entnommen werden, www.arbeitsagentur.de/datei/leitlinien-zur-weis ung-202406007_ba049276.pdf.
Die Jobcenter schätzen die Bedarfe an Weiterbildungen für das Folgejahr anhand ihres Bestands an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und der erwarteten Neuzugänge ein. Die jeweils zuständige Agentur für Arbeit tauscht sich mit den im Agentur-Bezirk ansässigen Jobcentern über diese Bedarfe aus. Gemeinschaftlich wird die regionale Bildungszielplanung für das Folgejahr erarbeitet und die geplanten Eintritte werden plausibilisiert.
Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung nicht abschlussorientierte Weiterbildungen
Nach Auswertung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigen fast alle wissenschaftlichen Wirkungsanalysen der letzten Jahre, dass berufliche Weiterbildung die Arbeitsmarktchancen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verbessert. Dabei profitieren Teilnehmende im Durchschnitt umso stärker, je geringer ihre Beschäftigungsaussichten vor Antritt der Maßnahme waren. Die Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung hat zum Ziel, diejenigen Qualifikationsdefizite auszugleichen, die eine Integration in den Arbeitsmarkt erschweren.
Nicht abschlussorientierte Weiterbildungen ermöglichen dabei insbesondere denjenigen den Zugang zu Qualifizierung, für die eine abschlussorientierte Weiterbildung zunächst nicht realisierbar ist. Sie tragen dazu bei, schrittweise die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Zudem ist nicht jede Weiterbildung zwingend auf einen formalen Berufsabschluss ausgerichtet, da auch kürzere Qualifikationen konkrete Beschäftigungschancen eröffnen und damit unmittelbar zur Arbeitsmarktintegration beitragen können.
als Einstieg in längere Qualifizierungsprozesse,
Nicht abschlussorientierte Weiterbildungen können beispielsweise den Einstieg in längere Qualifizierungsprozesse ebnen. Insbesondere Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen (z. B. Lese-, Mathe- oder IT-Kenntnisse) zielen neben der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit darauf ab, die Grundlage für eine erfolgreiche berufliche Weiterbildung zu schaffen. Werden Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen einer Teilqualifizierung zunächst mit nur einem Modul gefördert, bietet sich die Möglichkeit in einen längeren Qualifizierungsprozess einzusteigen, bis hin zum Erlangen des Berufsabschlusses.
für Personen ohne Berufsabschluss sowie
Ein Berufsabschluss senkt das Risiko der Arbeitslosigkeit und steigert die Chancen auf ein höheres Einkommen und erweiterte soziale Teilhabe. Das oberste Ziel der Förderung der beruflichen Weiterbildung bei Geringqualifizierten sollte somit die Erlangung eines Berufsabschlusses darstellen. Aus diesem Grund haben Geringqualifizierte seit dem Jahr 2020 einen Rechtsanspruch auf Förderung beim Nachholen eines Berufsabschlusses.
für Leistungsberechtigte mit Betreuungspflichten oder anderen strukturellen Vermittlungshemmnissen?
Es gibt nicht „die eine Weiterbildung“, die für alle passt. Über die zu den persönlichen Lebensverhältnissen passende Weiterbildung entscheidet nach individueller Beratung der oder des Leistungsberechtigten die Vermittlungsfachkraft der Arbeitsagentur vor Ort. Die Vermittlungsfachkraft berücksichtig bei ihrer Förderentscheidung auch die Eignung, Neigung und individuelle Leistungsfähigkeit sowie die Bedarfe des Arbeitsmarktes.
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie häufig nicht abschlussorientierte Weiterbildungsmaßnahmen in eine abschlussorientierte Weiterbildung übergehen?
Es wird nicht erhoben, wie häufig nicht abschlussorientierte Weiterbildungsmaßnahmen in eine abschlussorientierte Weiterbildung übergehen.
17Welche Auswirkungen hatte die Abschaffung des Bürgergeld-Bonus nach Kenntnis der Bundesregierung auf
17adie Teilnahme an nicht abschlussorientierten Weiterbildungen,
17bAbbruchquoten sowie
17cMotivation und Zeitpunkt des Einstiegs in Qualifizierungsmaßnahmen?
Der Bundesregierung liegen keine empirischen Auswertungen zu den Auswirkungen der Abschaffung des Bürgergeldbonus auf die Teilnahme an nicht abschlussorientierten Weiterbildungen, Abbruchquoten sowie Motivation und Zeitpunkt des Einstiegs in Qualifizierungsmaßnahmen vor.
Unabhängig davon zeigen vorliegende Studien, etwa des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, dass finanzielle Anreize zwar einen Einfluss auf Weiterbildungsentscheidungen haben können. Sie sind jedoch im Zusammenspiel mit anderen Faktoren, wie den individuellen Voraussetzungen, der Beratungsqualität und den Arbeitsmarktchancen zu betrachten. Der Bürgergeldbonus konnte dabei laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung weder eine belegbare Wirkung auf die Eintrittszahlen in die geförderten Maßnahmen noch auf eine Veränderung der Zusammensetzung der Teilnehmenden entfalten.
Prüft die Bundesregierung die Wiedereinführung des Bürgergeld-Bonus oder eines vergleichbaren Instruments zur Förderung niedrigschwelliger Qualifizierungsangebote, und wenn nein, aus welchen Gründen, und auf welche empirischen Erkenntnisse stützt sie diese Entscheidung?
Eine Wiedereinführung des Bürgergeldbonus oder eines vergleichbaren Instruments ist nicht geplant (vgl. die Antwort zu Frage 17).
Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung der Förderung der beruflichen Weiterbildung sowie empirische Erkenntnisse dazu weiterhin berücksichtigen und die Förderinstrumente bei Bedarf entsprechend anpassen.
Plant die Bundesregierung, das Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie in der laufenden Legislaturperiode hinsichtlich Inanspruchnahme, Wirkung, Zugangsvoraussetzungen und Höhe zu evaluieren und weiterzuentwickeln, und wenn ja, nach welchen Kriterien, und in welchem Zeitplan?
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung untersucht u. a. im Rahmen der Evaluation der Bürgergeld-Reform das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie auf ihre Wirksamkeit. Die Ergebnisse der Evaluationen sind auf den Internetseiten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung veröffentlicht (IAB-Forschungsbericht 1/2026, https://doku.iab.de/forschungsberic ht/2026/fb0126.pdf). Die Bundesregierung prüft diese Ergebnisse. Ein Zeitplan bezüglich einer möglichen Weiterentwicklung des Weiterbildungsgeldes oder der Weiterbildungsprämie liegt nicht vor.
PDF-Seiten 8–55 (48 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen