Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Ausübung der Aufgaben der Bundesregierung, der Bundesminister, der Parlamentarischen Staatssekretäre, der Staatssekretäre sowie des Bundeskanzlers erfordert ein hohes Maß an Mobilität und institutioneller Repräsentation. Dies betrifft sowohl die Nutzung von Dienstwagen und anderen Verkehrsmitteln als auch die Teilnahme an nationalen und internationalen Terminen, Konferenzen und Staatsbesuchen. Die Bundesregierung trifft im Rahmen ihrer Reisepraxis und Fahrzeugbereitstellung Entscheidungen, die mit erheblichen finanziellen Belastungen für den Bundeshaushalt verbunden sein können und zugleich ökologische Auswirkungen entfalten, insbesondere im Hinblick auf CO -Emissionen, die Wahl der Verkehrsträger sowie die Effizienz staatlicher Mobilität. Vor diesem Hintergrund besteht nach Auffassung der Fragesteller ein berechtigtes Informationsinteresse der Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit hinsichtlich Art, Umfang und Kosten dieser Mobilitätsleistungen. Fragen zur Nutzung von Dienstfahrzeugen, Flugbereitschaft, Bahnreisen und weiteren Transportmitteln waren bereits in früheren Legislaturperioden Gegenstand parlamentarischer Kontrolle. Dies unterstreicht in den Augen der Fragesteller die dauerhafte Relevanz des Themas für die haushaltsrechtliche Kontrolle und die Transparenz staatlichen Handelns.
Rahmen einer Ressortabfrage erhoben werden und liegen standardmäßig nicht in aufbereiteter Form vor.
Das parlamentarische Informations- und Auskunftsrecht findet Grenzen in der Zumutbarkeit der Beibringung der erbetenen Informationen. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit in Erfahrung bringen kann. Trotz unternommener Bemühungen war nicht in allen Fällen eine umfassende Beantwortung der umfangreichen Detailangaben möglich.
1Wie viele und welche Dienstwagen stehen den Bundesministern, Parlamentarischen Staatssekretären, Staatssekretären und dem Bundeskanzler aktuell zur Verfügung (bitte einzeln nach Benzin- und Diesel-, Hybrid- bzw. E-Motor auflisten), gab es seit Beginn der Legislaturperiode diesbezüglich bereits Änderungen, und wenn ja, welche?
2Wie viele und welche Dienstwagen standen den Bundesministern, Parlamentarischen Staatssekretären, Staatssekretären und dem Bundeskanzler im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum Ende der 20. Legislaturperiode zur Verfügung (bitte einzeln nach Benzin- und Diesel-, Hybrid- bzw. E‑Motor auflisten)?
7Wie hat sich die insgesamt mit einem Dienstwagen gefahrene Strecke pro Bundesminister, Staatssekretär, Parlamentarischem Staatssekretär und des Bundeskanzlers seit dem Beginn der aktuellen Legislaturperiode entwickelt (bitte nach Monaten und Personen auflisten)?
8Wie hat sich die insgesamt mit einem Dienstwagen gefahrene Strecke pro Bundesminister, Staatssekretär, Parlamentarischem Staatssekretär und des Bundeskanzlers vom 1. Januar 2025 bis zum Ende der 20. Legislaturperiode entwickelt (bitte nach Monaten und Personen auflisten)?
Die Fragen 1, 2, 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam in der als Anlage 1 beigefügten Tabelle beantwortet.*
Unter der Antriebsart Hybrid-Motoren werden Pkw mit Plug-in-Hybridelektro-Motoren, unter E-Motoren Batterieelektro-Motoren verstanden.
Betrachtet werden hier nur die personengebundenen Dienstkraftfahrzeuge (§ 14 Absatz 1 der Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung – DKfzR).
Die Antwort nach den Dienstkraftfahrzeugen der Bundesregierung kann nur insoweit offen erfolgen, als es sich nicht um sondergeschützte Dienstkraftfahrzeuge handelt. Eine Einstufung des darüber hinausgehenden Teils der Antwort als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf den Schutz des Staatswohls erforderlich. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Staatswesens sind unter anderem die Mitglieder der Bundesregierung Schutzpersonen des Bundeskriminalamtes (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Bundeskriminalamtgesetzes – BKAG). Ihr Personenschutz beruht auf einer individuellen Gefährdungsbewertung und individuellen Schutzmaßnahmen. Teil der Schutzmaßnahmen ist auch die Verwendung bestimmter Dienstkraftfahrzeuge. Die Offenlegung von Details der Fahrzeugnutzung würde Maßnahmen des Personenschutzes offenlegen und den Erfolg dieser Schutzmaßnahmen dadurch gefährden. Diese Teilantwort zu Fragen 1, 2, 7 und 8 ist daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ einzustufen und wird dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.*
Daten zu den Dienstkraftfahrzeugen, die nicht unter die Schutzmaßnahmen des BKA fallen, werden in der als Anlage 1 beigefügten Tabelle offen übermittelt.**
PDF-Seiten 8–52 (45 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
3Wie haben sich die Anzahl und Kosten der Dienstreisen je Bundesminister, Parlamentarischem Staatssekretär und Staatssekretär sowie des Bundeskanzlers seit dem Beginn der aktuellen Legislaturperiode entwickelt (bitte nach Monaten und Personen auflisten)?
4Wie haben sich die Anzahl und Kosten der Dienstreisen je Bundesminister, Parlamentarischem Staatssekretär und Staatssekretär sowie des Bundeskanzlers seit dem 1. Januar 2025 bis zum Ende der 20. Legislaturperiode entwickelt (bitte nach Monaten und Personen auflisten)?
5Welche Dienstreisen haben die Bundesminister, Parlamentarischen Staatssekretäre und Staatssekretäre sowie der Bundeskanzler seit dem Beginn der 21. Legislaturperiode unternommen (bitte einzeln nach Person, Zeitraum und Ziel auflisten)?
6Welche Dienstreisen haben die Bundesminister, Parlamentarischen Staatssekretäre und Staatssekretäre sowie der Bundeskanzler seit dem 1. Januar 2025 bis zum Ende der 20. Legislaturperiode unternommen (bitte einzeln nach Person, Zeitraum und Ziel auflisten)?
Die Fragen 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die weit gefassten Fragestellungen zu den Dienstreisen des Bundeskanzlers, der Bundesministerinnen und Bundesminister, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie der beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre ergeben ein Informationsbegehren, dem die Bundesregierung im konkreten Fall nicht entsprechen kann. Ausgehend vom Wortlaut der Fragen, vom Fragekontext sowie von der Vorbemerkung der Bundesregierung ist davon auszugehen, dass das Informationsinteresse der Kleinen Anfrage auf die Bereitstellung von Informationen in einem Umfang gerichtet ist, der von der Bundesregierung unter Wahrung einer funktionsadäquaten Aufgabenwahrnehmung nicht geleistet werden kann. Die angefragten Daten können nicht durch eine einfache technische Auswertung durch die Bundesregierung oder durch die einzelnen Ministerien, den Beauftragten für Kultur und Medien oder das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zusammengestellt werden. Der betroffene Personenkreis geht als Vertreter der Bundesregierung und der Ministerien in einer Vielzahl von Dienstreisen seinen Dienstgeschäften nach. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze zur administrativen Überkontrolle angesichts des Umfangs der hier gestellten Fragen und deren Detailtiefe erreicht.
Zwar können die betroffenen Häuser zentral auf – teilweise analoge – Daten zur Vorbereitung oder Abrechnung von Dienstreisen ihrer Beschäftigten zugreifen. Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung zu den Fragen 3 und 4 wäre ausschließlich auf Basis der abgerechneten Dienstreisen grundsätzlich möglich. Dabei wäre zu berücksichtigen, dass die Frist zur Antragstellung zur Erstattung der Dienstreisekosten für den Bundeskanzler, die Bundesministerinnen und Bundesminister sowie die Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre gemäß § 195 BGB drei Jahre und die für beamtete Staatssekretärinnen und Staatssekretäre gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BRKG sechs Monate beträgt. Da es jedoch keine Pflicht zur Abrechnung gibt, zeichnet diese Datengrundlage weder ein vollständiges noch ein aktuelles Bild. Dem Informationsinteresse der Fragesteller kann mit diesen Daten nicht entsprochen werden.
Eine Datenerhebung im Sinne der Fragestellung zu den Fragen 5 und 6 wäre nur anhand eines anderen Auswertungssystems ausschließlich auf Basis der Dienstreisevorbereitung möglich. Dies würde allerdings die Sichtung, Auswertung und Aufbereitung aller in Frage kommenden Dienstreisevorbereitungen mit dem kompletten zum Reiseverlauf gehörenden Schriftverkehr erfordern und damit die Organisationseinheiten in den Reisestellen des Bundes derart belasten, dass die fristgemäße Erfüllung der Fachaufgaben erheblich gefährdet wäre. Die angefragten Daten sind mithin nicht mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung zu bringen. Wegen der stark voneinander abweichenden Reiseaktivitäten des hier in Rede stehenden Personenkreises ist ausnahmsweise auch keine Schätzung der benötigten Arbeitsstunden möglich.
9Wie hat sich die Anzahl der dienstlich veranlassten Flüge je Bundesminister, Parlamentarischem Staatssekretär, Staatssekretär und des Bundeskanzlers seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode entwickelt (bitte nach Monaten und Personen auflisten), und wie viele Kilometer wurden dabei in welcher Zeit zurückgelegt (bitte analog zu Frage 8 auflisten)?
10Wie hat sich die Anzahl der dienstlich veranlassten Flüge je Bundesminister, Parlamentarischem Staatssekretär, Staatssekretär und des Bundeskanzlers seit 1. Januar 2025 bis zum Ende der 20. Legislaturperiode entwickelt (bitte nach Monaten und Personen auflisten), und wie viele Kilometer wurden dabei in welcher Zeit zurückgelegt (bitte analog zu Frage 8 auflisten)?
11Wie groß ist der Anteil der dienstlich veranlassten Flüge, die seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode als Linienflüge durchgeführt wurden (bitte nach Bundesminister, Bundeskanzler, Parlamentarischem Staatssekretär, Staatssekretär und Monaten auflisten)?
12Wie groß war der Anteil der dienstlich veranlassten Flüge, die vom 1. Januar 2025 bis zum Ende der 20. Legislaturperiode als Linienflüge durchgeführt wurden (bitte nach Bundesminister, Bundeskanzler, Parlamentarischem Staatssekretär, Staatssekretär und Monaten auflisten)?
Die Fragen 9 bis 12 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.
Dienstlich veranlasste Flüge (Fragen 9 und 10) können sowohl mit der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) als auch als Linienflug (Fragen 11 und 12) zurückgelegt werden.
Zu den dienstlich veranlassten Flügen mit der Flugbereitschaft des BMVg wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4303 verwiesen. Weiterführende Details im Sinne der Fragestellung konnten mit zumutbarem Aufwand in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. Eine statistische Auswertung im Sinne der Fragestellungen setzt voraus, dass alle Flugunterlagen bzw. Rückläuferdaten der politisch-parlamentarischen Flüge mit Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg manuell sowie digital eingepflegt werden.
Die Auswertung und Aufbereitung der bis zu mehreren hundert Datensätze durch Personal der Flugbereitschaft BMVg überschreitet grundsätzlich den Zeitraum, der im Rahmen der Bearbeitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung steht. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Die Flugauswertung der Linienflüge müsste auf der Basis einer namentlichen Auswertung und Zusammenfassung der Kreditkartendaten erfolgen.
Aufgrund einer Änderung des Auswertungstools des derzeitigen Kreditkartenanbieters und der damit einhergehenden Datenmigration kann die für die Beantwortung der Fragen erforderliche Auswertung aktuell nicht durchgeführt werden. Die derzeit bestehenden Probleme konnte der Anbieter bisher nicht beheben und auch keine Aussage dazu treffen, wann mit einer Behebung zu rechnen ist. Alternativ wäre eine manuelle Auswertung zwar grundsätzlich möglich, würde allerdings die Sichtung, Auswertung und Aufbereitung hunderter Lieferscheine, Tickets und des kompletten zum Reiseverlauf gehörenden Schriftverkehrs erfordern und damit die Organisationseinheiten in den Reisestellen des Bundes derart belasten, dass die fristgemäße Erfüllung der Fachaufgaben erheblich gefährdet wäre. Die manuelle Auswertung würde durchschnittlich 6 Arbeitstage eines Vollzeitäquivalents (VZÄ) pro Ressort in Anspruch nehmen, die angefragten Daten sind nicht mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung zu bringen.
13Wie groß ist der Anteil der dienstlich veranlassten Reisen, die seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode mit der Deutschen Bahn durchgeführt wurden (bitte nach Bundesminister, Bundeskanzler, Parlamentarischem Staatssekretär, Staatssekretär und Monaten auflisten)?
14Wie groß ist der Anteil der dienstlich veranlassten Reisen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum Ende der 20. Legislaturperiode mit der Deutschen Bahn durchgeführt wurden (bitte nach Bundesminister, Bundeskanzler, Parlamentarischem Staatssekretär, Staatssekretär und Monaten auflisten)?
Die Fragen 13 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.
Der Bundeskanzler nutzt als Schutzperson des Bundeskriminalamtes die Deutsche Bahn grundsätzlich nicht. Daten zur Nutzung der Deutschen Bahn durch die Bundesministerinnen und Bundesminister sowie die Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre mit Bundestagsmandat können aus den Kreditkartendaten nicht valide ermittelt werden, da dieser Personenkreis über den Deutschen Bundestag über Freifahrtmöglichkeiten mit der Deutschen Bahn (vergleichbar BahnCard 100) verfügt. Bundesministerinnen und Bundesminister ohne Bundestagsmandat steht die Beschaffung einer BahnCard 100 zu, sodass auch hier keine Daten im Sinne der Fragestellung vorliegen. Für beamtete Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, die im Besitz einer privaten BahnCard 100 sind, liegen ebenfalls keine Daten vor.
Mangels ausreichender Datenlage ist ein Anteil an mit der Deutschen Bahn durchgeführten dienstlich veranlassten Reisen daher nicht ermittelbar.
Wie hat sich die Anzahl der Hubschrauberlandungen am Bundeskanzleramt seit dem 1. Januar 2025 monatlich entwickelt?
Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen.
| Anzahl der Hubschrauberlandungen am Bundeskanzleramt | Monat/Jahr 01.01.2025 – 11.03.2026 |
|---|---|
| 2 | 01/2025 |
| 1 | 02/2025 |
| 1 | 03/2025 |
| 0 | 04/2025 |
| 0 | 05/2025 |
| 1 | 06/2025 |
| 2 | 07/2025 |
| 1 | 08/2025 |
| 3 | 09/2025 |
| 2 | 10/2025 |
| 6 | 11/2025 |
| 1 | 12/2025 |
| 2 | 01/2026 |
| 1 | 02/2026 |
| 0 | 03/2026 |
16An wie vielen und welchen Konferenzen haben die Bundesminister, Staatssekretäre, Parlamentarischen Staatssekretäre und der Bundeskanzler seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode teilgenommen (bitte einzeln nach Personen und Monaten auflisten)?
17An wie vielen und welchen Konferenzen haben die Bundesminister, Staatssekretäre, Parlamentarischen Staatssekretäre und der Bundeskanzler im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum Ende der 20. Legislaturperiode teilgenommen (bitte einzeln nach Personen und Monaten auflisten)?
Die Fragen 16 und 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die angefragten Daten werden nicht systematisch erhoben und sind nicht elektronisch auswertbar. Es besteht weder eine rechtliche Verpflichtung noch ist es im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber nachträglich zu erstellen oder zu pflegen. Eine Gesamtübersicht kann zudem auch nicht durch eine einfache technische Auswertung zusammengestellt werden. Die Daten müssten vielmehr manuell durch Abfrage in den Fachabteilungen, Sichtung und Auswertung von Akten und Kalendereinträgen erhoben werden. Gefolgt würde dies von einer inhaltlichen Prüfung aller in der Durchsicht identifizierten Termine und Aufbereitung zum Zwecke der Antwort. Angesichts der Betroffenheit aller Ressorts und des Umfangs der manuell zu sichtenden Unterlagen ist eine umfassende Beantwortung der Fragen, auch aufgrund deren Detailliertheit, nicht zumutbar. Die Prüfung würde die hiermit beschäftigten Arbeitseinheiten derart belasten, dass die fristgemäße Erfüllung der Fachaufgaben erheblich gefährdet wäre. Wegen der erheblichen Detailtiefe der erfragten Informationen ist ausnahmsweise auch eine Schätzung der benötigten Arbeitsstunden nicht möglich. Darüber hinaus gilt auch hier: Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze zur administrativen Überkontrolle angesichts des Umfangs der hier gestellten Fragen und deren Detailtiefe erreicht.
Wie viele Staatsgäste aus jeweils welchen Ländern hat die Bundesregierung über jeweils welchen Zeitraum in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. Januar 2025 empfangen, und welche Kosten entstanden dadurch jeweils (bitte nach Monaten auflisten)?
Die Anzahl der Staatsgäste und ihre Herkunftsländer sowie der Zeitraum ihres Besuches werden nicht systematisch erhoben und sind nicht elektronisch auswertbar. Es besteht weder eine rechtliche Verpflichtung noch ist es im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber nachträglich zu erstellen oder zu pflegen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 16 und 17 verwiesen.