Staatlich geförderte Erfassung und Kategorisierung politischer Aufkleber

Drucksache 21/5101Antwortauf die Kleine Anfrage 21/462226.03.20264 Seiten10 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendPolitisches Leben, Parteien
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Seit Dezember 2016 veröffentlicht das durch das Programm „Demokratie leben!“ geförderte Projekt „Keine Randnotiz“ der LidiceHaus gGmbH auf der Netzseite (https://keine-randnotiz.de/) regelmäßig Kurzberichte über angebliche Sichtungen von unter anderem „rechtsextremen Aufklebern“ in Bremen, die nicht überprüfbar sind. Diese Aufkleber, darunter auch solche mit der „Silhouette der Bundespolitiker*in dieser Partei in Weiß und Blau“, sowie ähnliche Vorfälle wie gesprühte Parolen oder Aufkleber auf Mülleimern und Laternen, werden dokumentiert, ohne eine unabhängige Verifizierung oder detaillierte Beweise zu liefern.

Das Projekt erhielt eine anteilige Förderung von 2018 bis 2024 und wird seit dem 1. Januar 2025 im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung weiter unterstützt. Diese Finanzierung basiert auf den jeweils gültigen Förderleitlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Angesichts der nach Ansicht der Fragesteller unklaren und potenziell irreführenden Dokumentation stellt sich jedoch die grundlegende Frage, inwiefern eine derartige Vorgehensweise tatsächlich zur objektiven „Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaat“ (Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand auf die Schriftliche Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 21/297) beiträgt oder ob sie nicht vielmehr den öffentlichen Diskurs verzerrt und polarisiert. Aus der Sicht der Fragesteller ist problematisch, dass der Staat solche Aktivitäten, die durch fehlende unmittelbare Überprüfbarkeit und Transparenz geprägt sind, mit öffentlichen Mitteln fördert.

Frage 1 + 2 Seite 1

1Welche fachwissenschaftlichen Standards oder Kriterien der Beweisführung zieht die Bundesregierung heran, damit das bloße Auffinden oder Melden eines Aufklebers oder Graffitis ohne unabhängige Verifikation überhaupt als „extremistische Propaganda“ kategorisiert und öffentlich kommuniziert werden darf?

2Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis, Aufkleber und Graffiti auf Mülleimern sowie Laternen, die unter Umständen nicht einmal überprüfbar sind, als „extremistische Propaganda“ zu kategorisieren, und inwiefern trägt diese Vorgehensweise zur objektiven „Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaat“ bei?

Antwort

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Eine Einordnung von Symbolen oder Zeichen durch die zuständigen Landesbehörden kann anhand der Veröffentlichung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) „Rechtsextremismus: Symbole, Zeichen und verbotene Organisationen“ erfolgen. Weiterhin wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 52 des Abgeordneten Sergej Minich auf Bundestagsdrucksache 21/297 verwiesen.

Frage 3 Seite 2

Welche konkreten Maßnahmen zur „Weiterentwicklung […] der Beratungs- und Präventionsarbeit“ (Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand auf die Schriftliche Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 21/297) konnten nach Auffassung der Bundesregierung aus der Dokumentation nicht überprüfbarer Vorfälle durch das Projekt „Keine Randnotiz“ als sinnvoll abgeleitet werden?

Antwort

Die erhobenen Daten werden nach festgelegten Kriterien ausgewertet und in eine fortlaufend geführte Chronik sowie in eine interaktive Stadtkarte für die Städte Bremen und Bremerhaven integriert.

Frage 4 Seite 2

Nach welchen konkreten Kriterien wurde entschieden, das Projekt „Keine Randnotiz“ ab dem 1. Januar 2025 auf eine Festbetragsfinanzierung umzustellen, und wie wurde zuvor geprüft, ob das Projekt einen tatsächlichen und messbaren Beitrag zur sogenannten Extremismusprävention leistet?

Antwort

Seit dem Förderjahr 2025 werden die Zuwendungen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung mit Pauschalen gewährt. Die geförderten Projekte sind verpflichtet, einen Verwendungsnachweis für ihre Fördermittel einzureichen. Darin wird neben der Projektdurchführung und Erreichung des Förderziels die Verwendung der Fördermittel dargelegt und sowohl die Zielerreichung als auch die wirtschaftliche sowie ordnungsgemäße Mittelverwendung geprüft.

Frage 5 Seite 2

Gibt es Festlegungen der Bundesregierung zu etwaigen Konsequenzen, sollte sich möglicherweise herausstellen, dass ein – ggf. erheblicher – Teil der durch „Keine Randnotiz“ dokumentierten Vorfälle nicht der Realität entspricht oder gezielt übertrieben dargestellt wurde, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die konkrete Förderentscheidung als auch mögliche Konsequenzen im Kontext der Frage verantwortet das Bundesland Bremen. Weiterhin stellt die Bundesregierung durch die Prüfung der Verwendungsnachweise die rechtskonforme Verwendung der Mittel im Rahmen der Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sicher.

Frage 6 + 7 Seite 3

6Wie hoch war die gesamte finanzielle Förderung des Projekts „Keine Randnotiz“ von 2018 bis einschließlich 2025, und in welchem Verhältnis stehen die Ausgaben zu messbaren Erfolgen bei der Prävention extremistischer Tendenzen?

7In welchem Umfang wurden seit 2018 Fördermittel an die LidiceHaus gGmbH für „Keine Randnotiz“ ausgeschüttet (bitte tabellarisch nach Jahren aufschlüsseln), und wie genau begründet die Bundesregierung die Fortsetzung der Förderung trotz der wiederholt festgestellten fehlenden unmittelbaren Überprüfbarkeit vieler dokumentierter Vorfälle?

Antwort

Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Aus Bundesmitteln wurde „Keine Randnotiz“ mit folgenden Summen gefördert:

2018: 17 940,00 Euro

2019: 4 198,48 Euro

2020: 4 682,85 Euro

2021: 24 495,63 Euro

2022: 53 391,54 Euro

2023: 94 564,86 Euro

2024: 84 452,56 Euro

2025: 136 186,01 Euro.

Hierbei handelt es sich um eine Mittelweiterleitung durch das Landes-Demokratiezentrum Bremen. Die Förderentscheidung obliegt dem Land Bremen.

Frage 8 + 8a + 8b + 8c Seite 3

8Finanziert die Bundesregierung Projekte, die Zählungen von Aufklebern mit linksextremen, antideutschen, antiheteronormativen, industriefeindlichen oder mittelstandsfeindlichen Inhalten beinhalten?

8aWenn ja, welche sind das?

8bWenn nein, warum nicht?

8cHat die Bundesregierung bereits die Finanzierung konkreter Projekte mit diesem Schwerpunkt geprüft, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung fördert unter anderem im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ Projekte gegen Extremismus, auch gegen Linksextremismus, Antisemitismus, Islamismus und Antiziganismus. Die einzelnen Projekte und Projektbeschreibungen sind auf der Webseite von „Demokratie leben!“ einsehbar (www.demokratie-leben.de/dl/projektpraxis/projekte-finden).

Frage 9 Seite 4

Welche Kriterien gelten für die Förderung von Projekten wie „Keine Randnotiz“, und wie wird nach Ansicht der Bundesregierung gewährleistet, dass diese Projekte nicht zu einer Verzerrung des öffentlichen Diskurses oder einer unnötigen Polarisierung der Gesellschaft beitragen, wenn ein Aufkleber mit der „Silhouette der Bundespolitiker*in dieser Partei in Weiß und Blau“ (https://keine-randnotiz.de/) – so der Rückschluss der Fragesteller aus der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 21/297, die im Kontext dieses Aufklebers die „Dokumentation extremistischer Propaganda“ und die „Verteidigung von Demokratie“ anspricht – bereits als demokratiegefährdende Aktivität gilt?

Antwort

Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden Projekte gefördert, die die Kriterien in der Förderrichtlinie erfüllen. Die konkrete Förderentscheidung im Kontext dieser Frage trifft das Land Bremen. Alle Zuwendungsempfänger sind zur Einhaltung der Förderrichtlinien, der Gesetze und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verpflichtet.

Frage 10 Seite 4

Werden die durch „Keine Randnotiz“ erfassten Daten nach Kenntnis der Bundesregierung an Sicherheitsbehörden, Verfassungsschutzstellen oder andere staatliche Stellen weitergegeben oder in Lagebilder integriert, und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

Antwort

Die erfassten Daten werden nicht weitergeleitet.

Frage 11 Seite 4

Wie grenzt die Bundesregierung in der Förderungspraxis zwischen strafbarer extremistischer Propaganda und grundrechtlich geschützter politischer Meinungsäußerung ab, insbesondere bei nicht strafbaren Aufklebern oder Symboliken?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.

Frage 12 Seite 4

Inwiefern prüft die Bundesregierung bei geförderten Trägern wie der LidiceHaus gGmbH, ob die tatsächliche Geschäftsführung mit den Anforderungen der Gemeinnützigkeit (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO)) vereinbar ist, insbesondere im Hinblick auf mögliche politische Einflussnahme?

Antwort

Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens wird ein Nachweis der Gemeinnützigkeit gemäß § 51 ff. der Abgabenordnung, ersatzweise ein Nachweis über die Stellung eines entsprechenden Antrags eingefordert.