Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Wie das Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen herausgearbeitet hat, übersteigen die im Jahr 2024 durchschnittlich gezahlten Ruhegehälter an Beamte im Ruhestand die durchschnittliche Rente bei Weitem. An der Spitze befinden sich ehemalige Landesbeamte mit einem Ruhegehalt von durchschnittlich 3 750 Euro im Monat für Männer. Das Schlusslicht sind ehemalige Postbeamte mit einem Ruhegehalt von durchschnittlich 2 490 Euro pro Monat. Im Jahr 2023 lagen derweil rund 74 Prozent aller Altersrenten für Männer und sogar 95 Prozent aller Versichertenrenten für Frauen unter 2 100 Euro (netto vor Steuern) (vgl. www.sozialpolitik-aktuel l.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Alter-Rente/Datensammlung/PD F-Dateien/abbVIII93.pdf).
Dieser große Unterschied zwischen Pensionären und Rentnern bei der Altersvorsorge sorgt seit Jahren für eine kontroverse Debatte. Beispielsweise forderte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, in diesem Zusammenhang, dass „in die Rentenversicherung […] auch Beamte, Abgeordnete und Selbstständige einzahlen [sollten]“ (vgl. www.tagesschau.de/inland/inn enpolitik/bas-rente-beamte-100.html).
satzversorgungseinrichtungen für Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes betrachtet.
Von diesem Bericht zu unterscheiden sind die Angaben der Vermögensrechnung des Bundes, die jährlich vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) erstellt werden. Die in der Vermögensrechnung genannte Summe der fiktiven Pensionsrückstellungen ist eine Barwert-Berechnung. Es handelt sich nicht um tatsächlich bestehende Verbindlichkeiten. Berechnet wird vielmehr die Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung fiktiv notwendigen Erfüllungsbetrages, also der Summe, die auf ein Konto eingezahlt werden müsste, um unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zinserträge alle zukünftig daraus resultierenden Verbindlichkeiten an einem Bilanzstichtag in vollem Umfang decken zu können. Grundlage dafür bilden die zum Stichtag vorhandenen aktiven und im Ruhestand befindlichen Beamten und Richter des Bundes sowie Berufssoldaten.
Ein Vergleich von Versicherungszeiten und Renten mit Ruhegehaltszahlungen durch rein rechnerische Gegenüberstellung ist wegen der sachlichen Verschiedenheit der Sicherungssysteme der Gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung sowie der Besonderheiten des Berufsbeamtentums sachgerecht nicht möglich. Bei der Beamtenversorgung und der gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich um zwei unterschiedliche, historisch gewachsene Alterssicherungssysteme. Die Beamtenversorgung folgt verfassungsrechtlich einem anderen Prinzip als das System der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei der Beamtenversorgung gibt es z. B. keine betriebliche Zusatzsicherung. Grundlage ist das Alimentationsprinzip, das zu den in Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes (GG) verankerten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört. Ein Vergleich durch rechnerische Gegenüberstellung von Durchschnittswerten aus beiden verschiedenen Systemen kann dagegen zu der Annahme führen, dass den Durchschnittswerten vergleichbare Ausgangstatbestände zugrunde liegen, was aber gerade nicht der Fall ist.
1Wie hoch war in den Jahren 2022, 2023, 2024 sowie 2025 die Mindestversorgung der Ruhestandsbeamten nach dem Beamtenversorgungsgesetz (§ 14 des nach dem Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG))
1aohne Familienzuschlag,
1bmit halbem Familienzuschlag,
1cmit vollem Familienzuschlag?
Die erfragten Werte können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Mindestversorgungsbezüge nach § 14 Absatz 4 Satz 2 und 3 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG).
| 01.01.2022 bis 29.02.2024 | 01.03.2024 bis 31.12.2025 | |
|---|---|---|
| a) ohne Familienzuschlag | 1 831,90 Euro | 2 062,91 Euro |
| b) mit halbem Familienzuschlag | 1 881,42 Euro | 2 118,02 Euro |
| c) mit vollem Familienzuschlag | 1 930,94 Euro | 2 173,13 Euro |
Es handelt sich bei diesen Angaben um Bruttobezüge, also um Beträge vor Abzug der Lohnsteuer. Beiträge, die an die Kranken- und Pflegeversicherung geleistet werden, sind unberücksichtigt.
Wie viele Versicherungsjahre hätte ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer mit dem Durchschnittseinkommen der Jahre 2022, 2023, 2024 sowie 2025 rechnerisch jeweils nachweisen müssen, um Rentenansprüche in Höhe der Mindestpension (Frage 1a) des entsprechenden Jahres zu erwerben?
Wegen der in der Vorbemerkung der Bundesregierung erwähnten sachlichen Verschiedenheit der Sicherungssysteme ist die rein rechnerische Gegenüberstellung von Versicherungszeiten und Renten- bzw. Ruhegehaltszahlungen sachgerecht nicht möglich, so müssten bei Arbeitnehmern zum Beispiel Leistungen der betrieblichen Altersversorgung einbezogen werden. Eine diese Alterssicherungsleistungen berücksichtigende Berechnung liegt nicht vor. Auch ist das Durchschnittsentgelt nach Anlage 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch kein geeigneter Maßstab, um Vergleiche zu den Bezügen und Pensionen der Beamten vorzunehmen.
3Wie hoch war in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils das Durchschnittsalter der
3aBeamten,
3bRichter,
3cBerufssoldaten,
3dVersorgungsempfänger Bundeseisenbahnvermögen (BEV) und
3eVersorgungsempfänger der Postnachfolgeunternehmen (Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Bank AG) bei Ruhestandseintritt?
Die erfragten Werte für die Jahre 2022 bis 2024 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor. Die Werte unter den Fragen 3a und 3b beziehen sich auf die genannten Personenkreise im unmittelbaren Bundesbereich.
Durchschnittsalter bei Ruhestandseintritt in den Jahren 2022 bis 2024, Angabe in Jahren.
| 2022 | 2023 | 2024 | |
|---|---|---|---|
| Beamte | 62,9 | 63,0 | 63,1 |
| Richter | 65,4 | 65,3 | 65,5 |
| Berufssoldaten | 57,1 | 57,0 | 56,9 |
| Bundeseisenbahnvermögen | 64,0 | 64,1 | 64,2 |
| Postnachfolgeunternehmen | 60,6 | 61,1 | 61,0 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
4Wie hoch war in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils das Durchschnittsalter der
4aRegelaltersrentner,
4blangjährig Versicherten (Wartezeit von 35 Jahren),
4cbesonders langjährig Versicherten (Wartezeit von 45 Jahren) und
4dschwerbehinderten Menschen bei Renteneintritt?
Die erfragten Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor.
Durchschnittliches Renteneintrittsalter in ausgewählten Rentenarten in den Jahren 2022 bis 2024, Angabe in Jahren.
| Rentenart | 2022 | 2023 | 2024 |
|---|---|---|---|
| Regelaltersrente | 65,3 | 65,4 | 66,2 |
| Altersrente für langjährig Versicherte | 63,4 | 63,4 | 63,4 |
| Altersrente für besonders langjährig Versicherte | 64,1 | 64,1 | 64,1 |
| Altersrente für schwerbehinderte Menschen | 62,8 | 62,8 | 62,9 |
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
5Wie hoch waren in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils die durchschnittlichen monatlichen Versorgungsbezüge von Ruhegehaltsempfängern
5ainsgesamt (Beamte, Richter, Berufssoldaten, BEV, Postnachfolgeunternehmen),
5bbei Beamten und Richtern im einfachen und mittleren Dienst,
5cbei Beamten und Richtern im gehobenen Dienst,
5dbei Beamten und Richtern im höheren Dienst,
5ebei Berufssoldaten im einfachen und mittleren Dienst,
5fbei Berufssoldaten im gehobenen Dienst,
5gbei Berufssoldaten im höheren Dienst,
5hbei Versorgungsempfängern des BEV,
5ibei Versorgungsempfängern der Postnachfolgeunternehmen (Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Bank AG)?
Die Daten für den Monat Januar der Jahre 2022 bis 2025 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Bei den Angaben handelt es sich um Bruttobezüge nach Anwendung von Ruhensregelungen, vor Abzug der Lohnsteuer und von Beträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Sofern Werte für „Beamte und Richter“ ohne weitere Eingrenzung erfragt wurden, erfolgte eine Betrachtung des unmittelbaren Bundesbereiches; das betrifft die Auswertungen zu den Fragen 5a bis 5d. Dabei ist zu beachten, dass es Richter nur im höheren Dienst gibt.
Durchschnittliche Brutto-Versorgungsbezüge im Monat Januar der Jahre 2022 bis 2025 von Ruhegehaltsempfängern.
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
|---|---|---|---|---|
| insgesamt (Beamte, Richter, Berufssoldaten, Bundeseisenbahnvermögen, Postnachfolgeunternehmen) | 2 697 Euro | 2 744 Euro | 2 736 Euro | 3 029 Euro |
| Beamte im einfachen und mittleren Dienst | 2 347 Euro | 2 383 Euro | 2 371 Euro | 2 661 Euro |
| Beamte im gehobenen Dienst | 3 371 Euro | 3 424 Euro | 3 408 Euro | 3 746 Euro |
| Beamte und Richter im höheren Dienst | 5 018 Euro | 5 093 Euro | 5 053 Euro | 5 453 Euro |
| Berufssoldaten im einfachen und mittleren Dienst | 2 692 Euro | 2 737 Euro | 2 730 Euro | 3 024 Euro |
| Berufssoldaten im gehobenen Dienst | 3 384 Euro | 3 440 Euro | 3 432 Euro | 3 760 Euro |
| Berufssoldaten im höheren Dienst | 4 638 Euro | 4 717 Euro | 4 703 Euro | 5 086 Euro |
| Bundeseisenbahnvermögen | 2 544 Euro | 2 592 Euro | 2 588 Euro | 2 876 Euro |
| Postnachfolgeunternehmen | 2 342 Euro | 2 378 Euro | 2 366 Euro | 2 630 Euro |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
6Wie viele Versicherungsjahre hätte ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer mit Durchschnittseinkommen in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 rechnerisch jeweils nachweisen müssen, um einen Rentenanspruch in Höhe des genannten Betrages in der Antwort zu
6aFrage 5a,
6bFrage 5b,
6cFrage 5c,
6dFrage 5d,
6eFrage 5e,
6fFrage 5f,
6gFrage 5g,
6hFrage 5h und
6iFrage 5i zu erreichen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
7Wie hoch war in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils die durchschnittliche monatliche Rente von
7aallen Regelaltersrentnern,
7blangjährig Versicherten (Wartezeit von 35 Jahren),
7cbesonders langjährig Versicherten (Wartezeit von 45 Jahren) und
7dschwerbehinderten Menschen?
Die erfragten Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor.
| Durchschnittlicher KV-/PV-pflichtiger Rentenbetrag von Altersrenten im Rentenbestand zum 31. Dezember der Jahre 2022 bis 2024 | |||
|---|---|---|---|
| Rentenart | 2022 | 2023 | 2024 |
| Regelaltersrente | 817 Euro | 858 Euro | 899 Euro |
| Altersrente für langjährig Versicherte | 1 359 Euro | 1 412 Euro | 1 466 Euro |
| Altersrente für besonders langjährig Versicherte | 1 690 Euro | 1 774 Euro | 1 858 Euro |
| Altersrente für schwerbehinderte Menschen | 1 448 Euro | 1 512 Euro | 1 577 Euro |
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung und Berechnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
8Wie hoch war in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils die durchschnittliche Rente für Bestandsrentner sowie die durchschnittliche Rente für Neuzugänge in den Rentenbestand, die
8aweniger als 30 Beitragsjahre,
8bzwischen 30 bis unter 35 Beitragsjahre,
8czwischen 35 bis unter 40 Beitragsjahre,
8dzwischen 40 bis unter 45 Beitragsjahre,
8emehr als 45 Beitragsjahre aufwiesen?
Die erfragten Daten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor.
| Durchschnittlicher KV-/PV-pflichte Rentenbeträge der Altersrenten nach Versicherungsjahren*) im Rentenbestand am 31. Dezember | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Jahr | Rentenbetrag in Euro pro Monat mit … Versicherungsjahren | ||||
| weniger als 30 | 30 bis unter 35 | 35 bis unter 40 | 40 bis unter 45 | mind. 45 | |
| 2022 | 500 | 928 | 1 128 | 1 416 | 1 729 |
| 2023 | 526 | 973 | 1 181 | 1 480 | 1 806 |
| 2024 | 547 | 1 007 | 1 223 | 1 531 | 1 881 |
*) Versicherungsjahre = Summe aus Beitrags- und beitragsfreien Zeiten, ohne Berücksichtigungszeiten Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Nichtvertragsrenten und nur statistisch auswertbare Fälle
*) Versicherungsjahre = Summe aus Beitrags- und beitragsfreien Zeiten, ohne Berücksichtigungszeiten Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Nichtvertragsrenten und nur statistisch auswertbare Fälle
| Durchschnittlicher KV-/PV-pflichte Rentenbeträge der Altersrenten nach Versicherungsjahren*) im Rentenzugang | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Jahr | Rentenbetrag in Euro pro Monat mit … Versicherungsjahren | ||||
| weniger als 30 | 30 bis unter 35 | 35 bis unter 40 | 40 bis unter 45 | mind. 45 | |
| 2022 | 461 | 781 | 965 | 1 235 | 1 657 |
| 2023 | 487 | 818 | 1 018 | 1 300 | 1 743 |
| 2024 | 507 | 849 | 1 047 | 1 349 | 1 810 |
*) Versicherungsjahre = Summe aus Beitrags- und beitragsfreien Zeiten, ohne Berücksichtigungszeiten Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Nichtvertragsrenten und nur statistisch auswertbare Fälle
*) Versicherungsjahre = Summe aus Beitrags- und beitragsfreien Zeiten, ohne Berücksichtigungszeiten Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Nichtvertragsrenten und nur statistisch auswertbare Fälle
9Wie viele Altersrentner beziehen aktuell eine monatliche Bruttorente von
9aüber 3 000 Euro,
9büber 2 000 Euro,
9cüber 1 000 Euro,
9dunter 1 000 Euro,
9eunter dem Grundsicherungsniveau?
10Wie viele Altersrentner erhalten aktuell einen monatlichen Rentenzahlbetrag von
10aüber 3 000 Euro,
10büber 2 000 Euro,
10cüber 1 000 Euro,
10dunter 1 000 Euro,
10eunter dem Grundsicherungsniveau?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Die erbetenen Informationen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor. Der durchschnittliche Bruttobedarf der Grundsicherung im Alter lag am Jahresende 2024 bei 1 007 Euro pro Monat.
Anzahl der Renten wegen Alters nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) nach Zahlbetragsklasse, Rentenbestand am 31. Dezember 2024.
| Rentenbetrag („Bruttorente“) von | Anzahl |
|---|---|
| über 3 000 Euro/Monat | 210 350 |
| über 2 000 Euro/Monat | 3 403 781 |
| über 1 000 Euro/Monat | 11 957 100 |
| unter 1 000 Euro/Monat | 6 962 475 |
| unter 1 007 Euro/Monat | 7 019 305 |
| Rentenzahlbetrag von | Anzahl |
|---|---|
| über 3 000 Euro/Monat | 31 634 |
| über 2 000 Euro/Monat | 2 076 921 |
| über 1 000 Euro/Monat | 10 893 851 |
| unter 1 000 Euro/Monat | 8 025 711 |
| unter 1 007 Euro/Monat | 8 098 282 |
Quelle. Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Die Höhe der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung verteilt sich von kleinen Renten bis hin zu sehr hohen Rentenbeträgen. Die kleinen Renten ergeben sich insbesondere aufgrund sehr kurzer Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, denn es genügen im deutschen Rentenversicherungssystem nur fünf Jahre Beitragszahlung, um einen Anspruch auf eine Rentenzahlung zu erwerben.
Hintergrund dafür sind entweder kurze Erwerbsbiografien, wie sie früher in den alten Bundesländern bei Frauen oft vorkamen, oder der Wechsel des Versichertenstatus von der gesetzlichen Rentenversicherung in die Beamtenversorgung bzw. andere (inländische oder ausländische) Alterssicherungssysteme, worüber jedoch in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung keine Informationen vorliegen. Eine niedrige Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sagt dementsprechend wenig über das Gesamteinkommen im Alter aus.
Auch allein aus der Höhe einer Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung kann grundsätzlich ebenfalls nicht auf Bedürftigkeit in der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) geschlossen werden, da u. a. weitere Einkommen und der Haushaltskontext nicht berücksichtigt sind.
11Wie hoch war in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils die durchschnittliche Anzahl der Jahre an Beitrags- und beitragsfreien Zeiten bei
11aRegelaltersrentnern,
11blangjährig Versicherten (Wartezeit von 35 Jahren),
11cbesonders langjährig Versicherten (Wartezeit von 45 Jahren) und
11dschwerbehinderten Menschen bei Renteneintritt?
Die erfragten Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor.
Durchschnittliche Anzahl von Versicherungsjahren*) für einzelne Altersrenten bei Renteneintritt für die Jahre 2022 bis 2024.
| Rentenart | 2022 | 2023 | 2024 |
|---|---|---|---|
| Regelaltersrente | 29,5 | 29,7 | 29,5 |
| Altersrente für langjährig Versicherte | 42,8 | 42,8 | 43,0 |
| Altersrente für besonders langjährig Versicherte | 47,3 | 47,4 | 47,4 |
| Altersrente für schwerbehinderte Menschen | 43,4 | 43,5 | 43,6 |
*) Versicherungsjahre = Summe aus Beitrags- und beitragsfreien Zeiten, ohne Berücksichtigungszeiten Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
*) Versicherungsjahre = Summe aus Beitrags- und beitragsfreien Zeiten, ohne Berücksichtigungszeiten Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
12Wie hoch war in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils die Anzahl der Ruhegehaltsempfänger
12ainsgesamt (Beamte, Richter, Berufssoldaten, BEV, Postnachfolgeunternehmen),
12bBeamten und Richtern im einfachen und mittleren Dienst,
12cbei Beamten und Richtern im gehobenen Dienst,
12dbei Beamten und Richtern im höheren Dienst,
12ebei Berufssoldaten im einfachen und mittleren Dienst,
12fbei Berufssoldaten im gehobenen Dienst,
12gbei Berufssoldaten im höheren Dienst,
12hbei Versorgungsempfängern des BEV und
12ibei Versorgungsempfängern der Postnachfolgeunternehmen (Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Bank AG) (bitte hierzu zusätzlich den jeweils absoluten sowie relativen Anstieg zwischen den Jahren 2022 und 2025 ausweisen)?
Die Daten jeweils zum Stichtag 1. Januar der Jahre 2022 bis 2025 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Sofern Werte für „Beamte und Richter“ ohne weitere Eingrenzung erfragt wurden, erfolgte eine Betrachtung des unmittelbaren Bundesbereiches; das betrifft die Auswertungen zu den Fragen 12a bis 12d. Dabei ist zu beachten, dass es Richter nur im höheren Dienst gibt.
Anzahl der Ruhegehaltsempfänger des Bundes jeweils zum Stichtag 1. Januar der Jahre 2022 bis 2025.
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
|---|---|---|---|---|
| insgesamt (Beamte, Richter, Berufssoldaten, Bundeseisenbahnvermögen, Postnachfolgeunternehmen) | 429 090 | 424 825 | 420 485 | 417 250 |
| Beamte im einfachen und mittleren Dienst | 29 510 | 30 075 | 30 595 | 31 225 |
| Beamte im gehobenen Dienst | 26 765 | 27 240 | 27 655 | 28 295 |
| Beamte und Richter im höheren Dienst | 14 505 | 14 640 | 14 745 | 14 940 |
| Berufssoldaten im einfachen und mittleren Dienst | 37 145 | 36 835 | 36 755 | 36 740 |
| Berufssoldaten im gehobenen Dienst | 14 145 | 14 055 | 13 985 | 13 850 |
| Berufssoldaten im höheren Dienst | 18 025 | 17 865 | 17 695 | 17 495 |
| Bundeseisenbahnvermögen | 83 050 | 80 665 | 78 355 | 75 960 |
| Postnachfolgeunternehmen | 205 945 | 203 445 | 200 710 | 198 745 |
Bei eigener Summenbildung gerundeter Werte können Rundungsdifferenzen auftreten.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
Veränderung der Anzahl der Ruhegehaltsempfänger des Bundes zwischen den Stichtagen 1. Januar 2022 und 1. Januar 2025 in ausgewählten Kategorien.
| Absolute Veränderung | Relative Veränderung | |
|---|---|---|
| a) insgesamt (Beamte, Richter, Berufssoldaten, Bundeseisenbahnvermögen, Postnachfolgeunternehmen) | – 11 840 | – 2,8 Prozent |
| b) Beamte im einfachen und mittleren Dienst | + 1 715 | + 5,8 Prozent |
| c) Beamte im gehobenen Dienst | + 1 530 | + 5,7 Prozent |
| d) Beamte und Richter im höheren Dienst | + 430 | + 3,0 Prozent |
| e) Berufssoldaten im einfachen und mittleren Dienst | – 410 | – 1,1 Prozent |
| f) Berufssoldaten im gehobenen Dienst | – 295 | – 2,1 Prozent |
| g) Berufssoldaten im höheren Dienst | – 530 | – 3,0 Prozent |
| h) Bundeseisenbahnvermögen | – 7 090 | – 8,5 Prozent |
| i) Postnachfolgeunternehmen | – 7 195 | – 3,5 Prozent |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
13Wie hoch war in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils die Anzahl der
13aRegelaltersrentner,
13blangjährig Versicherten (Wartezeit von 35 Jahren),
13cbesonders langjährig Versicherten (Wartezeit von 45 Jahren) und
13dschwerbehinderten Menschen (bitte hierzu zusätzlich den jeweils absoluten sowie relativen Anstieg zwischen den Jahren 2022 und 2025 ausweisen)?
Die angefragten Daten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor.
Rentenbestand bei Altersrenten am 31. Dezember der Jahre 2022, 2023 und 2024.
| Rentenart | 2022 | 2023 | 2024 |
|---|---|---|---|
| Regelaltersrente | 7 649 936 | 7 706 631 | 7 766 250 |
| Altersrente für langjährig Versicherte | 2 321 049 | 2 450 315 | 2 592 404 |
| Altersrente für besonders langjährig Versicherte | 2 153 825 | 2 411 721 | 2 656 568 |
| Altersrente für schwerbehinderte Menschen | 1 781 968 | 1 771 356 | 1 764 166 |
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Absolute und relative Veränderung des Rentenbestandes abgestellt auf die Jahre 2022 und 2024.
| Rentenart | absolute Veränderung des Bestandes zwischen 2022 und 2024 | relative Veränderung des Bestandes zwischen 2022 und 2024 |
|---|---|---|
| Regelaltersrente | + 116 314 | + 1,5 Prozent |
| Altersrente für langjährig Versicherte | + 271 355 | + 11,7 Prozent |
| Altersrente für besonders langjährig Versicherte | + 502 743 | + 23,3 Prozent |
| Altersrente für schwerbehinderte Menschen | – 17 802 | – 1,0 Prozent |
Wie hoch waren zum 31. Dezember der Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils die Rückstellungen des Bundes für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen als Barwert künftiger Verpflichtungen aus Beihilfe- und Pensionsleistungen (bitte insgesamt sowie nach Pensionsleistungen und Beihilfeleistungen getrennt ausweisen und die absolute sowie relative Veränderung im Zeitraum 2022 und 2025 darstellen)?
Die erfragten Werte der Jahre 2022 bis 2024 können den nachstehenden Tabellen entnommen werden. Die Berechnung der Rückstellungen zum 31. Dezember 2025 ist noch nicht abgeschlossen, deshalb kann hierzu keine Aussage getroffen werden.
Höhe der Rückstellungen des Bundes für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen als Barwert zum 31. Dezember der Jahre 2022, 2023 und 2024.
| 2022 | 2023 | 2024 | |
|---|---|---|---|
| Insgesamt | 871,00 Mrd. Euro | 866,69 Mrd. Euro | 902,95 Mrd. Euro |
| Pensionsrückstellungen | 652,13 Mrd. Euro | 635,61 Mrd. Euro | 670,36 Mrd. Euro |
| Beihilferückstellungen | 218,87 Mrd. Euro | 231,08 Mrd. Euro | 232,59 Mrd. Euro |
Absolute Veränderung der Höhe der Rückstellungen des Bundes für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in ausgewählten Zeiträumen.
| 2021–2022 | 2022–2023 | 2023–2024 | |
|---|---|---|---|
| Insgesamt | + 50,85 Mrd. Euro | – 4,31 Mrd. Euro | + 36,26 Mrd. Euro |
| Pensionsrückstellungen | + 38,45 Mrd. Euro | – 16,52 Mrd. Euro | + 34,75 Mrd. Euro |
| Beihilferückstellungen | + 12,41 Mrd. Euro | + 12,21 Mrd. Euro | + 1,51 Mrd. Euro |
Relative Veränderung der Höhe der Rückstellungen des Bundes für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in ausgewählten Zeiträumen.
| 2021–2022 | 2022–2023 | 2023–2024 | |
|---|---|---|---|
| Insgesamt | + 6,20 Prozent | – 0,49 Prozent | + 4,18 Prozent |
| Pensionsrückstellungen | + 6,27 Prozent | – 2,53 Prozent | + 5,47 Prozent |
| Beihilferückstellungen | + 6,01 Prozent | + 5,58 Prozent | + 0,65 Prozent |
Wie hat sich in den Jahren 2022 bis 2025 der zugrunde liegende Diskontsatz jeweils entwickelt, der für die Prognoseberechnung der Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeleistungen des Bundes herangezogen wird?
Die erfragten Werte können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Einwicklung des der Berechnung der Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeleistungen des Bundes zugrundeliegenden Diskontsatzes in den Jahren 2022 bis 2025.
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
|---|---|---|---|---|
| Zinssatz | 0,93 Prozent | 0,95 Prozent | 1,00 Prozent | 1,20 Prozent |
16Welche finanziellen Auswirkungen hätte ein Anstieg des Diskontzinssatzes um
16a25 Basispunkte,
16b50 Basispunkte,
16c75 Basispunkte und
16d100 Basispunkte auf die Höhe der derzeitigen bilanziellen Rückstellungen des Bundes für Pensions- und Beihilfeleistungen (bitte beziffern)?
Die Berechnung der Rückstellungen zum 31. Dezember 2025 ist noch nicht abgeschlossen. Deshalb kann hierzu keine Aussage getroffen werden.
17Wie hoch waren der absolute sowie relative Anstieg bzw. Rückgang der bilanziellen Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeleistungen im Zeitraum von
17a2021 bis 2024,
17b2021 bis 2022,
17c2022 bis 2023,
17d2023 bis 2024,
17e2024 bis 2025 und
17f2021 bis 2025, der auf eine Veränderung des zugrunde liegenden Diskontsatzes zurückzuführen ist (sollten keine Daten für 2025 vorliegen, bitte hilfsweise auf die Daten aus dem Jahr 2025 zurückgreifen)?
Die erfragten Werte zu den Fragen 17a bis 17d können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Werte zu den Fragen 17e und 17f liegen noch nicht vor, es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
Veränderung der bilanziellen Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeleistungen in ausgewählten Zeiträumen.
| Absolute Veränderung | Relative Veränderung | |
|---|---|---|
| a) 2021 bis 2024 | – 67,47 Mrd. Euro | – 8,23 Prozent |
| b) 2021 bis 2022 | – 38,74 Mrd. Euro | – 4,72 Prozent |
| c) 2022 bis 2023 | – 21,50 Mrd. Euro | – 2,47 Prozent |
| d) 2023 bis 2024 | – 7,23 Mrd. Euro | – 0,83 Prozent |
18Welche Höhe werden die bilanziellen Rückstellungen des Bundes für Pensions- und Beihilfeleistungen nach Einschätzung der Bundesregierung bei derzeitigem Diskontzinssatz bis zum Jahr
18a2030,
18b2040 und
18c2050 voraussichtlich erreichen (Prognose)?
Eine Projektion der Rückstellungen für künftige Jahre kann nicht erfolgen, da für die Berechnung notwendige Daten nicht vorliegen bzw. selbst Prognosen unterliegen. Daher kann die Frage nicht beantwortet werden.
19Wie hoch waren in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils die jährlichen und monatsdurchschnittlichen Ausgaben des Bundes für Pensions- und Beihilfeleistungen
19ainsgesamt (Beamte, Richter, Berufssoldaten, BEV, Postnachfolgeunternehmen),
19bvon Beamten und Richtern im einfachen und mittleren Dienst,
19cvon Beamten und Richtern im gehobenen Dienst,
19dvon Beamten und Richtern im höheren Dienst,
19evon Berufssoldaten im einfachen und mittleren Dienst,
19fvon Berufssoldaten im gehobenen Dienst,
19gvon Berufssoldaten im höheren Dienst,
19hvon Versorgungsempfängern des BEV,
19ivon Versorgungsempfängern der Postnachfolgeunternehmen (Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Bank AG)?
Die Versorgungsausgaben (ohne Beihilfen) in Mrd. Euro in den Jahren 2022 bis 2024 für Ruhegehaltsempfänger der genannten Kategorien können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor. Sofern Werte für „Beamte und Richter“ ohne weitere Eingrenzung erfragt wurden, erfolgte eine Betrachtung des unmittelbaren Bundesbereiches; das betrifft die Auswertungen zu den Fragen 19a bis 19d. Dabei ist zu beachten, dass es Richter nur im höheren Dienst gibt. Die monatsdurchschnittlichen Ausgaben ergeben sich aus einem Zwölftel der jährlichen Ausgaben.
Versorgungsausgaben (ohne Beihilfen) für Ruhegehaltsempfänger in Mrd. Euro in den Jahren 2022 bis 2024.
| 2022 | 2023 | 2024 | |
|---|---|---|---|
| insgesamt (Beamte, Richter, Berufssoldaten, Bundeseisenbahnvermögen, Postnachfolgeunternehmen) | 14,0 | 13,9 | 15,0 |
| Beamte im einfachen und mittleren Dienst | 0,8 | 0,9 | 1,0 |
| Beamte im gehobenen Dienst | 1,1 | 1,1 | 1,2 |
| Beamte und Richter im höheren Dienst | 0,9 | 0,9 | 1,0 |
| Berufssoldaten im einfachen und mittleren Dienst | 1,2 | 1,2 | 1,3 |
| Berufssoldaten im gehobenen Dienst | 0,6 | 0,6 | 0,6 |
| Berufssoldaten im höheren Dienst | 1,0 | 1,0 | 1,1 |
| Bundeseisenbahnvermögen | 2,5 | 2,5 | 2,6 |
| Postnachfolgeunternehmen | 5,8 | 5,7 | 6,2 |
Bei eigener Summenbildung gerundeter Werte können Rundungsdifferenzen auftreten. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
Die Daten zu den Beihilfeausgaben ergeben sich aus der vierteljährlichen Kassenstatistik. Die entsprechenden Auswertungen für die Jahre 2022 und 2024 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor. Die monatsdurchschnittlichen Ausgaben ergeben sich aus einem Zwölftel der jährlichen Ausgaben. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die finanzstatistisch über die Haushaltssystematik Gruppierungsplan ermittelten Beihilfen an Versorgungsempfänger des Bundes nicht trennen lassen von den ebenfalls umfassten Beihilfen an Hinterbliebene. Auch ermöglicht die Haushaltssystematik keine Aufschlüsselung nach Laufbahngruppen.
Beihilfeleistungen an Versorgungsempfänger des Bundes in den Jahren 2022 bis 2024.
| 2022 | 2023 | 2024 | |
|---|---|---|---|
| Kernhaushalt Bund | 1 455,4 Mio. Euro | 1 650,7 Mio. Euro | 1 720,9 Mio. Euro |
| Bundeseisenbahnvermögen | 1 286,7 Mio. Euro | 1 302,8 Mio. Euro | 1 407,7 Mio. Euro |
| Postbeamtenversorgungskasse | 2 090,0 Mio. Euro | 2 225,0 Mio. Euro | 2 386,3 Mio. Euro |
Beihilfeleistungen: Gruppierung 446 „Beihilfeleistungen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und dgl“ Quelle: Vierteljährliche Kassenergebnisse der Kern- und Extrahaushalte des Öffentlichen Gesamthaushalts, Statistisches Bundesamt
20Wie hoch waren in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils die jährlichen und monatsdurchschnittlichen Ausgaben des Bundes für Rentenzahlungen
20ainsgesamt,
20bvon Regelaltersrentnern,
20cvon langjährig Versicherten (Wartezeit von 35 Jahren),
20dvon besonders langjährig Versicherten (Wartezeit von 45 Jahren),
20evon schwerbehinderten Menschen?
Da beim Bund keine Ausgaben für gesetzliche Rentenzahlungen anfallen, sondern nur Bundeszuschüsse und sonstige Beitragszahlungen und Erstattungen an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet werden, wird davon ausgegangen, dass eine Differenzierung der Ausgaben der Rentenversicherung nach Altersrentenarten erfolgen soll; diese Daten können in der angefragten Differenzierung den folgenden Tabellen entnommen werden.
| Rentenausgaben (jährlich) der gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt und nach ausgewählten Altersrentenarten | |||
|---|---|---|---|
| Ausgaben in Mrd. Euro | |||
| Rentenausgaben | 2022 | 2023 | 2024 |
| insgesamt | 322,7 | 340,4 | 360,1 |
| darunter für | |||
| Regelaltersrente | 72,6 | 76,7 | 81,3 |
| Altersrente für langjährig Versicherte | 36,6 | 40,1 | 44,3 |
| Altersrente für besonders langjährig Versicherte | 42,2 | 49,6 | 57,5 |
| Altersrente für schwerbehinderte Menschen | 30,0 | 31,1 | 32,4 |
| Rentenausgaben (im Monatsdurchschnitt) der gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt und nach ausgewählten Altersrentenarten | |||
|---|---|---|---|
| Ausgaben in Mrd. Euro | |||
| Rentenausgaben | 2022 | 2023 | 2024 |
| insgesamt | 26,9 | 28,4 | 30,0 |
| darunter für | |||
| Regelaltersrente | 6,0 | 6,4 | 6,8 |
| Altersrente für langjährig Versicherte | 3,1 | 3,3 | 3,7 |
| Altersrente für besonders langjährig Versicherte | 3,5 | 4,1 | 4,8 |
| Altersrente für schwerbehinderte Menschen | 2,5 | 2,6 | 2,7 |
Quelle: Rechnungsergebnisse der Rentenversicherung; Anteile der Rentenarten: Geschätzt auf Basis der Rentenbestandsstatistiken zum jeweiligen Stichtag 31. Dezember für das Jahr