Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erarbeitung des Klimaschutzprogramms 2026

Drucksache 21/5047Antwortauf die Kleine Anfrage 21/447525.03.2026140 Seiten18 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitUmwelt7 Anlagen als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Das Klimaschutzprogramm (KSP) der Bundesregierung ist das zentrale Steuerungsinstrument der Klimapolitik und muss sämtliche Maßnahmen enthalten, die zur Erreichung der verbindlichen nationalen Klimaschutzziele erforderlich sind. Der Expertenrat für Klimafragen, ein unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium der Bundesregierung, gibt jedoch an, dass das übergeordnete Ziel aus § 3 Absatz 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes, die Treibhausgasemissionen im Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu reduzieren, nicht erreicht wird (https://expertenrat-klima.de/fileadmi n/ERK/Berichte/ERK2025_Pruefbericht-Emissionsdaten-2024-Projektionsdat en-2025.pdf). Bis zum Jahr 2040, in dem eine gesetzlich festgelegte Emissionsminderung um mindestens 88 Prozent erreicht werden muss, wird eine deutliche Zielverfehlung prognostiziert (ebd.). Auch die Vorgaben der EU-Klimaschutzverordnung (ESR) werden nicht eingehalten: Die für die Jahre 2021 bis 2030 in der ESR für Deutschland festgelegten Zuweisungen werden ausweislich der Berechnungen in den Projektionsdaten 2025 überschritten. Dies wird trotz eines bestehenden Klimaschutzprogramms geschehen, weshalb die Bundesregierung im neuen Klimaschutzprogramm, das spätestens ein Jahr nach Beginn einer Legislaturperiode beschlossen werden muss, unbedingt nachsteuern muss.

Anfang Dezember 2025 startete das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum KSP (www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/oeffentlichkei tsbeteiligung-zum-neuen-klimaschutzprogramm-der-bundesregierung-startet), bei der ausgewählte Akteurinnen und Akteure (Länder, Kommunen, Wirtschaftsverbände, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie wissenschaftliche Beratungsgremien der Bundesregierung) anhand von zugesandten Leitfragen gebeten wurden, sich aktiv mit Vorschlägen in die Erarbeitung des Programms einzubringen. Diese sollen nach Angaben des Bundesministeriums zu einem späteren Zeitpunkt in Teilen oder in Gänze veröffentlicht werden. Akteurinnen und Akteure, die nicht explizit zur Stellungnahme aufgefordert wurden, konnten an derselben Stelle ebenfalls Stellungnahmen einreichen. Einsendeschluss war der 13. Januar 2026, also etwa zehn Wochen vor Ablauf der gesetzlichen Frist zur Vorlage des KSP am 25. März 2026. Zu dieser Zeit war kein Entwurf des KSP bekannt, sodass ein direkter Bezug unmöglich war. Angesichts der drohenden Zielverfehlung und der Unklarheit darüber, wie die Öffentlichkeitsbeteiligung verlaufen ist, wie mit ihren Ergebnissen umgegangen wird und welche anderen Formen der Zusammenarbeit oder Einflussnahme stattgefunden haben, besteht aus Sicht der Fragestellenden in diesen Punkten Klärungsbedarf.

Frage 1 Seite 2

Warum fand die Öffentlichkeitsbeteiligung ohne einen Entwurf des KSP statt?

Antwort

Die Bundesregierung hat sich für eine Konsultation auf Basis von Leitfragen zu einem relativ frühen Zeitpunkt entschieden, um die Anregungen und Vorschläge der beteiligten Akteure im Erarbeitungsprozess aufgreifen zu können, bevor ein veröffentlichungsfähiger Entwurf vorlag.

Frage 2 Seite 2

Warum fand die Öffentlichkeitsbeteiligung etwa zehn Wochen vor Ablauf der gesetzlichen Frist zum Einreichen des KSP statt und nicht früher, um eine ausreichende Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen zu ermöglichen?

Antwort

Das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurde unmittelbar nach einer entsprechenden Verabredung im Ressortkreis eingeleitet. Das Beteiligungsverfahren wurde am 8. Dezember 2025 eingeleitet und endete am 13. Januar 2026. Die sich aus dem Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) ergebende Frist für den Beschluss des Klimaschutzprogramms ist der 25. März 2026. Damit war ausreichend Zeit gegeben, sich mit den Stellungnahmen zu befassen.

Frage 3 Seite 2

Welche Akteurinnen und Akteure hat die Bundesregierung um Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gebeten (bitte alle auflisten)?

Antwort

Ein direktes Anschreiben zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurde an die in Anlage 1* genannten Institutionen versandt.

Parallel veröffentlichte das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit am 8. Dezember 2025 eine Pressemitteilung, die nur über den Beginn und das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung informierte und eine Emailadresse bekanntgab, unter der sich auch die Akteure einbringen konnten, die nicht direkt angeschrieben wurden.

Die Pressemitteilung ist unter diesem Link abrufbar: www.bundesumweltminis terium.de/pressemitteilung/oeffentlichkeitsbeteiligung-zum-neuen-klimaschutz programm-der-bundesregierung-startet.

AnlageAnlage 1 zur Antwort der Bundesregierung (Kleine Anfrage 21/4475)

PDF-Seiten 9–17 (9 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 4 Seite 2

Wie viele Rückmeldungen hat die Bundesregierung zur Öffentlichkeitsbeteiligung für das KSP erhalten (bitte alle auflisten)?

Antwort

Die in Anlage 2* genannten Institutionen haben eine Stellungnahme eingereicht.

Außerdem haben 19 Bürgerinnen und Bürger einen Beitrag eingesandt.

AnlageAnlage 2 zur Antwort der Bundesregierung (Kleine Anfrage 21/4475)

PDF-Seiten 18–24 (7 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 5 Seite 3

Welchem Schlüssel folgte die Bundesregierung bei der Auswahl der aufgeforderten Akteurinnen und Akteure, der über die gesetzliche Vorgabe der „Länder, Kommunen, Wirtschaftsverbände und zivilgesellschaftliche(n) Verbände sowie wissenschaftliche(n) Begleitgremien der Bundesregierung“ nach § 9 des Bundes-Klimaschutzgesetzes hinausgeht?

Antwort

Für das Anschreiben wurden vorhandene Kontakte zu den im § 9 Absatz 3 des Bundes-Klimaschutzgesetzes aufgeführten Organisationen genutzt.

Frage 6 Seite 3

Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung die eingereichten Stellungnahmen bei der Erstellung des KSP?

Antwort

Alle Stellungnahmen sowie eine Gesamtauswertung in Form von Antworten zu den Leitfragen wurden im Anschluss mit den Ressorts als Ressource für Maßnahmenvorschläge für das KSP geteilt.

Frage 7 Seite 3

Macht die Bundesregierung bei der Berücksichtigung der eingereichten Stellungnahmen einen Unterschied zwischen den angefragten und den nicht angefragten Akteurinnen und Akteuren, und wenn ja, wie?

Antwort

Alle Stellungnahmen wurden grundsätzlich gleich behandelt.

Frage 8 Seite 3

Hat die Bundesregierung anhand der Stellungnahmen einzelne Abschnitte oder Maßnahmen des KSP nachträglich geändert?

Antwort

Die Stellungnahmen wurden während des Prozesses ausgewertet, weswegen es nicht zu nachträglichen Änderungen kommen konnte.

Frage 9 Seite 3

Was waren die wesentlichen Inhalte der Stellungnahmen (bitte nach Themengebieten aufschlüsseln)?

Antwort

Die Auswertung der Stellungnahmen ist als Anlage 3* beigefügt.

AnlageAnlage 3 zur Antwort der Bundesregierung (Kleine Anfrage 21/4475)

PDF-Seiten 25–33 (9 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 10 Seite 3

Wurde in den Rückmeldungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung darauf hingewiesen, dass eine weitere Verfehlung der Ziele im Gebäude- und Verkehrsbereich droht?

Antwort

Die Projektionsdaten zur weiteren Entwicklung der Treibhausgasemissionen und die darauf basierende Feststellung der Zielerreichung bzw. -verfehlung durch den Expertenrat sind bekannt, die Situation im Gebäude- und Verkehrsbereich ebenfalls.

Frage 11 Seite 3

Welche Maßnahmen wurden durch die Teilnehmenden vorgeschlagen (bitte anonymisiert angeben), um die Emissionsziele im Gebäudebereich zu erreichen (bitte aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung diese Vorschläge jeweils?

Antwort

Die Maßnahmenvorschläge zur THG-Minderung im Gebäudesektor aus den eingesandten institutionellen Stellungnahmen sind in Anlage 4* aufgelistet. Eine Bewertung der Maßnahmenvorschläge erfolgte im Rahmen der Verhandlungen und Erstellung des KSP.

AnlageAnlage 4 zur Antwort der Bundesregierung (Kleine Anfrage 21/4475)

PDF-Seiten 34–64 (31 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 12 Seite 4

Welche Maßnahmen wurden durch die Teilnehmenden vorgeschlagen (bitte anonymisiert angeben), um die Emissionsziele im Verkehrsbereich zu erreichen (bitte aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung diese Vorschläge jeweils?

Antwort

Die Maßnahmenvorschläge zur THG-Minderung im Verkehr aus den eingesandten institutionellen Stellungnahmen sind in Anlage 5* aufgelistet. Eine Bewertung der Maßnahmenvorschläge erfolgte im Rahmen der Verhandlungen und Erstellung des KSP.

AnlageAnlage 5 zur Antwort der Bundesregierung (Kleine Anfrage 21/4475)

PDF-Seiten 65–105 (41 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 13 Seite 4

Welche Maßnahmen wurden durch die Teilnehmenden vorgeschlagen (bitte anonymisiert angeben), um die Senkenziele des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) zu erreichen (bitte aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung diese Vorschläge jeweils?

Antwort

Die Maßnahmenvorschläge zur THG-Minderung im LULUCF-Sektor aus den eingesandten institutionellen Stellungnahmen sind in Anlage 6* aufgelistet. Eine Bewertung der Maßnahmenvorschläge erfolgte im Rahmen der Verhandlungen und Erstellung des KSP.

AnlageAnlage 6 zur Antwort der Bundesregierung (Kleine Anfrage 21/4475)

PDF-Seiten 106–114 (9 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 14 Seite 4

Welche Maßnahmen zur sozialen Ausgestaltung des KSP wurden durch die Teilnehmenden vorgeschlagen (bitte anonymisiert angeben), um negative soziale Folgewirkungen zu vermeiden und sozial gerechte Klimapolitik zu gewährleisten (bitte aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung diese Vorschläge jeweils?

Antwort

Die Maßnahmenvorschläge zur sozialen Ausgestaltung des Klimaschutzprogramms aus den eingesandten institutionellen Stellungnahmen sind in Anlage 7* aufgelistet. Eine Bewertung der Maßnahmenvorschläge erfolgte im Rahmen der Verhandlungen und Erstellung des KSP.

AnlageAnlage 7 zur Antwort der Bundesregierung (Kleine Anfrage 21/4475)

PDF-Seiten 115–139 (25 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 15 + 16 Seite 4

15Welche Beteiligungsformen mit externen Akteurinnen und Akteuren haben stattgefunden, die nicht Teil der auf der Webseite des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) angekündigten Öffentlichkeitsbeteiligung waren?

16Mit welchen Akteurinnen und Akteuren hat sich die Bundesregierung bei der Erstellung des KSP ausgetauscht und beraten lassen, welche Treffen haben stattgefunden (bitte alle nach Akteurin bzw. Akteur, Typ und Thema des Austauschformats auflisten)?

Antwort

Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Mitglieder der Bundesregierung und ihre Vertreterinnen und Vertreter führen fortwährend eine Vielzahl an fachlichen Gesprächen, auch zu klimapolitischen Themen und Vorgängen, mit verschiedensten Stakeholdern (u. a. Länder, Kommunen, Zivilgesellschaft und Wirtschaft). Eine lückenlose Aufstellung der stattgefundenen Veranstaltungen, Sitzungen etc. nebst allen jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern kann allerdings nicht gewährleistet werden. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche – einschließlich Telefonate – besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht. Insbesondere bei größeren Veranstaltungen (z. B. Festakten, Vorträgen etc.) lässt sich vielfach nicht mehr rekonstruieren, welche Personen teilgenommen haben und welche Gespräche anlässlich dieser Veranstaltungen geführt worden sind. Unterhalb der Leitungsebene gibt es aufgabenbedingt vielfältige dienstliche Kontakte von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien zu den genannten Stakeholdergruppen. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über diese Kontakte existiert nicht und kann aufgrund fehlender Recherchierbarkeit nicht erstellt werden. Eine Auflistung von Einzelterminen unterhalb der Leitungsebene erfolgt daher nicht (siehe dazu auch die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174 sowie in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/12332). Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.

Ein bilateraler Austausch zum Klimaschutzprogramm 2026 fand mit Vertreterinnen und Vertretern folgender Organisationen und Unternehmen statt.

Klima-Allianz Deutschland, NABU, Rewe Group, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, Sozialverband VdK Deutschland e. V., VDI, ADAC, Leopoldina, Stiftung Klimaneutralität, Stiftung KlimaWirtschaft, KfW Bankengruppe, Allianz pro Schiene.

Bilaterale Gespräche gab es weiter mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Saarland.

An sogenannten Verbändegesprächen – Gesprächen mit der Hausleitung im größeren Kreis mehrerer Verbände – haben Vertreterinnen und Vertreter folgender Verbände teilgenommen: Deutscher Naturschutzring, Germanwatch, Deutsche Umwelthilfe, BUND, Greenpeace, Klima-Allianz, Brot für die Welt, WWF.

Das Klimaschutzprogramm war bei diesen Gesprächen lediglich ein Punkt auf einer mehrere Punkte umfassenden Tagesordnung.

Konkrete Vorschläge aus den einzelnen Gesprächen können nicht nachvollzogen werden. In der Regel werden keine Vorschläge vorgebracht, die nicht ohnehin Gegenstand der öffentlichen klimapolitischen Debatte sind und die auch über die Öffentlichkeitsbeteiligung an die Bundesregierung herangetragen wurden.

Im Bundesministerium für Verkehr wurden im Rahmen des von Bundesverkehrsminister Schnieder eingesetzten Expertenforums klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur (EKMI) Impulse zur Erarbeitung des KSP eingebracht. Im Expertenforum waren folgende Verbände bzw. Organisationen vertreten.

Agora Verkehrswende

Allgemeiner Deutscher Automobil-Club (ADAC)

Allianz pro Schiene (ApS)

Bundesverband der deutschen Binnenschifffahrt (BDB)

Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)

Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL)

Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)

Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL)

Bundesverband Paket- und Expresslogistik (BPEX) Bundesverband Schienennahverkehr (BSN)

Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV)

Deutscher Landkreistag (DLT)

Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)

Deutscher Städtetag (DST)

Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)

Deutsches Verkehrsforum (DVF)

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)

Die Güterbahnen

e-mobil BW

International Council on Clean Transportation (ICCT)

Transport & Environment (T&E)

Verband der Automobilindustrie (VDA)

Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB)

Verband der internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK)

Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA)

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)

Wirtschaftsverband Fuels und Energie (en2x)

Das EKMI hat Vorschläge zu folgenden fünf Themenfeldern – unter Berücksichtigung ihrer ökologischen, ökonomischen und sozialen Auswirkungen – konstruktiv diskutiert und in einem gemeinsamen Arbeitspapier bewertet.

Elektrifizierung des Pkw-Antriebs

Dekarbonisierung des schweren Straßengüterverkehrs

Kommunale Mobilität und Multimodalität

Verlagerung auf die Schiene, Binnenschiffe und den kombinierten Güterverkehr

Einsatz regenerativer Kraftstoffe

Details sind im Abschlussbericht des EKMI veröffentlicht, der auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) unter folgendem Link abrufbar ist: www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/ekmi.pdf?__blob=publi cationFile.

Der Austausch mit dem EKMI ist ein wichtiges Anliegen des BMV, um Lösungen zu erarbeiten, mit denen Klimaschutz, Wirtschaft und Gesellschaft gestärkt werden. Die Impulse sind in die Erstellung des KSP eingeflossen.

Im Rahmen des Stahldialogs der Bundesregierung erfolgte ein Austausch zu folgenden Themen:

– strukturelle Herausforderungen der Stahlindustrie

– Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie

– Handel [Außenhandelsschutz (insbes. Nachfolgeinstrument Stahl Safeguards), CBAM, ggf. weitere Themen wie Durchsetzung Sanktionen RUS, USA, GFSEC] – Energie und Transformation [Energie (Entlastungen, Industriestrompreis, SPK), Transformation (Fördermaßnahmen Dekarbonisierung, H2-Hochlauf, Leitmärkte für klimafreundliche Grundstoffe/ EU-Präferenz, ggf. weitere Themen wie Emissionshandel, Kreislaufwirtschaft/ Schrott)]

– Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz [Verantwortung der Unternehmen (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) für wettbewerbsfähige Konzepte, ggf. Konsolidierung, Neuaufstellung und beispielsweise Erschließen neuer Märkte (beispielsweise SVI)]

Beteiligt waren Vertreter der Unternehmen ArcelorMittal Germany Holding, Badische Stahlwerke, Brockhaus Stahl, Feralpi Stahl, Lech-Stahlwerke, Riva Stahl, Salzgitter, Stahl-Holding Saar, thyssenkrupp Steel Europe, WV Stahl, Georgsmarienhütte Holding sowie der Industriegewerkschaft (IG) Metall.

Frage 17 Seite 7

Ist die Bundesregierung bei der Erarbeitung des KSP im Austausch mit dem Expertenrat für Klimafragen bei der Bundesregierung, und wenn ja, inwieweit (bitte alle Termine und Themen auflisten)?

Antwort

Die Bundesregierung hat den Expertenrat für Klimafragen nach § 12 Absatz 3 Nummer 3 KSG beteiligt („Die Bundesregierung holt zu folgenden Maßnahmen eine Stellungnahme des Expertenrats für Klimafragen im Hinblick auf die diesen zugrunde liegenden Annahmen zur Treibhausgasreduktion ein, bevor sie diese veranlasst: … Beschluss von Klimaschutzprogrammen nach § 9.“) Weiterhin lagen der Bundesregierung das „Zweijahresgutachten 2024“ sowie der „Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen 2024 und der Projektionsdaten 2025“ vor, in denen der des Expertenrat für Klimafragen (ERK) seine Anforderungen an ein Klimaschutzprogramm formuliert hatte.

Frage 18 Seite 7

Wird die Expertise des Expertenrates für Klimafragen während der Erarbeitung des KSP eingeholt, wenigstens in Teilbereichen oder Zwischenschritten?

Antwort

Eine direkte Beteiligung des ERK an der Erstellung der Klimaschutzprogramme, jenseits von § 12 Absatz 3 KSG, ist gesetzlich nicht vorgesehen und überschreitet das Mandat des ERK.

Frage 19 + 19a + 19b + 19c + 19d + 19e + 19f + 19g + 19h + 20 + 21 + 22 + 23 + 24 Seite 7

19Ist die Bundesregierung bei der Erarbeitung des KSP in fachlichem Austausch mit

19aVerbänden oder Unternehmen der Industrie,

19bVerbänden oder Unternehmen der Energiewirtschaft,

19cVerbänden oder Unternehmen des Verkehrsbereichs,

19dVerbänden oder Unternehmen der Wohnungswirtschaft,

19ekommunalen Verbänden,

19fKommunen und Ländern,

19gGewerkschaften,

19hUmweltverbänden, und wenn ja, mit welchen, und jeweils mit welcher Zielstellung?

20Welche Expertise zu welchen Themen hat sich die Bundesregierung jeweils mit den in den Fragen 19a bis 19h genannten Gruppierungen eingeholt, die über die Öffentlichkeitsbeteiligung hinausgeht?

21Welche Vorschläge wurden seitens in den Fragen 19a bis 19h genannter Gruppierungen an die Bundesregierung herangetragen, um die Emissionsziele im Gebäude- und Verkehrsbereich zu erreichen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Vorschläge jeweils?

22Welche Vorschläge wurden seitens in den Fragen 19a bis 19h genannter Gruppierungen an die Bundesregierung herangetragen, um die Senkenziele des LULUCF-Sektors zu erreichen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Vorschläge jeweils?

23Welche Vorschläge wurden seitens in den Fragen 19a bis 19h genannter Gruppierungen an die Bundesregierung herangetragen, um das KSP mit dem Klimasozialplan zu verzahnen?

24Welche Vorschläge wurden seitens in den Fragen 19a bis 19h genannter Gruppierungen an die Bundesregierung herangetragen, um das KSP sozial zu gestalten, negative soziale Folgewirkungen zu vermeiden und sozial gerechte Klimapolitik zu gewährleisten, und wie bewertet die Bundesregierung diese Vorschläge jeweils?

Antwort

Die Fragen 19 bis 24 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 15 und 16 verwiesen.