Nutzung von Liegenschaften und Verkehrswegen der Bundeswehr in Hessen

Drucksache 21/4837Antwortauf die Kleine Anfrage 21/431317.03.20268 Seiten27 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium der VerteidigungRaumordnung, Bau- und WohnungswesenVerkehrVerteidigung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die allgemeine Aufrüstung und Modernisierung der Bundeswehr haben weitreichende Auswirkungen für die Bundesländer und deren Kommunen. Die Bundeswehr plant, die Personalstärke der Bundeswehr bis 2035 auf mindestens 255 000 anzuheben. Dafür werden verpflichtende Musterungen junger Männer eingeführt, für die auch in den jeweiligen Bundesländern Musterungskapazitäten aufgebaut werden müssen, entweder durch Ausbau, Neuerwerb oder durch Reaktivierung bestehender Liegenschaften. Außerdem erfordert der Truppenaufwuchs zwangsläufig auch den Ausbau von Unterbringungsmöglichkeiten.

Am 27. Oktober 2025 teilte das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit, dass mit einem Moratorium die Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung ausgesetzt wurde (www.bmvg.de/d e/presse/moratorium-konversion-liegenschaften-6035758). Die betroffenen Liegenschaften werden der sogenannten strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr zugeführt. Nach Angaben der Bundeswehr liegen von den 187 derzeit betroffenen Liegenschaften 14 in Hessen. Dazu gehören auch Liegenschaften, die bereits zivil genutzt werden, wie z. B. die ehemalige Underwood Kaserne in Hanau (www.op-online.de/region/hanau/underwood-kasern e-in-hanau-steht-wieder-auf-bundeswehr-liste-94011740.html#google_vign ette), oder wo bereits Bebauungspläne für eine zivile Nutzung genehmigt worden sind, wie z. B. beim Giesheimer Airfield (www.fr.de/rhein-main/darmstad t/darmstadt-und-griesheim-planen-bebauung-des-airfield-gelaendes-9402195 1.html). Außerdem grenzen einige dieser Liegenschaften, wie z. B. das Weinberg-Areal in Wetzlar, an Naturschutzgebiete, sodass sich im Fall einer Reaktivierung die Frage nach den Auswirkungen auf diese Naturschutzgebiete stellt.

Die Bundeswehr verfolgt außerdem einen grundlegenden Ausbau des militärischen Verkehrswegenetzes. Nach Angaben der Bundeswehr ist Deutschland die „operative Drehscheibe“ in Europa und wahrscheinliches Aufmarschgebiet für die NATO und muss deswegen auch entsprechende Verkehrsinfrastruktur aufbauen (www.bundeswehr.de/de/organisation/zentrum-innere-fuehrung/if-3-25-drehscheibe-deutschland-5960654). Ende Juni 2025 schloss die Bundeswehr mit der Autobahn GmbH eine Vereinbarung für Militärtransporte, die auch für die hessischen Autobahnabschnitte gilt. Damit sollen Großraum- und Schwertransporte erleichtert werden (www.autobahn.de/presse/mitteilung/dre hscheibe-deutschland-bundeswehr-schliesst-neue-vereinbarung-fuer-militaersc hwertransporte-mit-der-autobahn-gmbh). Außerdem werden Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bundesverteidigungsministerium und den Bundesländern geschlossen. Am 21. August 2025 unterzeichneten auch das Landeskommando Hessen, das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium und das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) eine Vereinbarung zur effizienten Regelung des militärischen Verkehrs auf den Straßen des Landes Hessen. Ein wesentlicher Punkt ist, dass zukünftig Anmeldeverfahren für militärische Bewegungen vereinfacht werden und Straßentransporte nur noch angekündigt und nicht mehr gesondert genehmigt werden müssen. Deutschland hat sich zudem bereit erklärt, im Rahmen der NATO gemeinsam mit den Niederlanden und Polen einen Musterkorridor für Truppenverlegungen auszubauen (www.bmvg.de/de/aktuel les/military-mobility-musterkorridor-fuer-truppenverlegungen-5733066). Das betrifft sowohl den Schienenverkehr als auch Autobahnen und weitere Straßen des Militärstraßengrundnetzes (MSGN). Flankiert wird der Ausbau der Verkehrswege für die militärische Nutzung durch das EU Military Mobility 2.0 bzw. die Connecting Europe Facility.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.

Frage 1 Seite 2

Welche Liegenschaften der Bundeswehr wurden Stand 31. Dezember 2025 von der Bundeswehr nicht aktiv genutzt, und wer ist jeweils für die Verwaltung der Liegenschaften zuständig (bitte jeweils die genaue Adresse, die Fläche und seit wann diese jeweils nicht mehr genutzt wurden angeben)?

Antwort

Die Liegenschaft Hessen-Kaserne, General-Nehring-Straße 3, 35260 Stadtallendorf mit einer Fläche von ca. 317 100 m² wird seit 2018 nicht mehr aktiv genutzt. Für die Verwaltung dieser Liegenschaft ist das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum (BwDLZ) Homberg (Efze) zuständig.

Des Weiteren wird die Liegenschaft Dienstgebäude Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 129, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler mit einer Fläche von ca. 6 500 m² seit 2021 nicht mehr aktiv genutzt. Für die Verwaltung dieser Liegenschaft ist das BwDLZ Koblenz zuständig.

Frage 2 + 2a + 2b + 2c Seite 2

2Welche dieser Liegenschaften sollen 2026

2aerneut hinsichtlich einer Reaktivierung bzw. Nutzung geprüft werden, und für welche Zwecke,

2bwieder reaktiviert werden, und für welche Zwecke,

2cverkauft oder einer anderweitigen zivilen Nutzung zugeführt werden?

Antwort

Es ist beabsichtigt, die in der Antwort zur ersten Frage genannten Liegenschaften nach einer baulichen Herrichtung wieder zu nutzen, um den personellen Aufwuchs der Streitkräfte zu ermöglichen.

Frage 3 Seite 3

Welche Liegenschaften der Bundeswehr in Hessen sind von dem Moratorium von Ende Oktober 2025 betroffen (bitte jeweils auch die jeweilige Fläche angeben)?

Antwort
Tabelle auf Seite 3 · 14 Zeilen × 4 Spalten
Lfd. Nr.LiegenschaftStadtFläche
1Griesheim-SpargeläckerDarmstadt64,56 ha
2Darmstadt-BeckertanneDarmstadt38,53 ha
3ehem. Griesheim AirfieldDarmstadt8,89 ha
4Ockstadt – westlich A5Friedberg (Hessen)557,61 ha
5ehem. Munitionsanstalt GrebenhainGrebenhain86,61 ha
6Wetzlar, Weinberg und ÜbungsplatzWetzlar18,71 ha
7Wetzlar-Garbenheim, ehem. StÜbPIWetzlar102,90 ha
8ehem. Underwood Kaserne in HanauHanau6,14 ha
9Wetzlar, MagdalenenhausenWetzlar7,52 ha
10Münchhausen-Oberasphe, ehem. Korps-DepotMünchhausen36,96 ha
11ehem. Betriebsstofflager Niederrhein. Str.Stadtallendorf6,13 ha
12ehem. MunitionsniederlageStadtallendorf23,32 ha
13ehem. Fritz-Erler-Kaserne, FuldatalFuldatal40,56 ha
14ehem. Bundeswehrdepot IINeuental14,55 ha
Frage 4 Seite 3

Welche jährlichen Kosten fallen für den Bund durch die Nichtnutzung der vom Moratorium betroffenen Liegenschaften an?

Antwort

Die jährlichen Kosten für eine Nichtnutzung der vom Moratorium betroffenen Liegenschaften werden nicht differenziert ausgewiesen.

Frage 5 Seite 3

Welche Gespräche und Verhandlungen wurden 2025 mit welchen hessischen Behörden, Kommunen und Ministerien im Vorfeld des Moratoriums über die geplante Inklusion der Liegenschaften in das Moratorium geführt?

Antwort

Im Vorfeld des Moratoriums wurden im Jahr 2025 keine Gespräche und Verhandlungen mit hessischen Behörden, Kommunen und Ministerien geführt.

Frage 6 Seite 3

Wann wird das BMVg das nächste Mal die Aufrechterhaltung des Moratoriums von Oktober 2025 überprüfen, und welche anderen Behörden werden in den Konsultationsprozess eingebunden?

Antwort

Die Überprüfung der Liegenschaften des Moratoriums ist ein iterativer Prozess unter Einbindung zahlreicher Beteiligter, insbesondere der Länder und Kommunen.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/3732 verwiesen.

Frage 7 Seite 4

Welche weiteren Liegenschaften der Bundeswehr in Hessen (über die vom Moratorium betroffenen Liegenschaften hinaus) werden Stand 1. Januar 2026 der „strategischen Liegenschaftsreserve“ zugeordnet (bitte die jeweilige Fläche angeben)?

Antwort

Zum Stand 1. Januar 2026 sind noch keine Liegenschaften des Moratoriums der Strategischen Liegenschaftsreserve zugeordnet.

Frage 8 Seite 4

Wie ist die jeweilige (mögliche) Umweltbelastung der vom Moratorium betroffenen Liegenschaften in Hessen, und inwiefern gibt es dabei besonders auffällige Liegenschaften (bitte einzeln mit den jeweiligen [möglichen] Umweltbelastungen aufführen)?

Antwort

Bei folgenden Liegenschaften sind Umweltbelastungen bekannt.

Antwort zu Frage 3: Nummer 8, 9, 11, 12 und 13: Altlastenrisiko und Kampfmittelrisiko wurden festgestellt.

Antwort zu Frage 3: Nummer 3, 10 und 14: Altlastenrisiko wurde festgestellt.

Antwort zu Frage 3: Nummer 1, 2 und 7: Kampfmittelrisiko wurde festgestellt.

Eine Kategorie „besonders auffällig“ ist in diesem Zusammenhang nicht definiert.

Frage 9 Seite 4

Bei welchen Liegenschaften der Bundeswehr in Hessen wird weiterhin die Umwandlung der militärisch genutzten Liegenschaft in eine zivile Nachnutzung weiterverfolgt (bitte auch die jeweilige Fläche angeben)?

Antwort

Bei den nachstehenden Liegenschaften wird eine zivile Nachnutzung weiterverfolgt:

Pommernkaserne Wolfhagen, 267 454 m² und Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne, 165 896 m².

Frage 10 Seite 4

Welche zivile Nutzung gibt es derzeit bei den vom Moratorium betroffenen Liegenschaften in Hessen, und wie will die Bundesregierung mit der jeweils derzeitigen zivilen Nutzung umgehen?

Antwort

Die genannten Liegenschaften stehen im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und sind teilweise zur zivilen Zwischennutzung, wie beispielsweise für Lagerzwecke oder landwirtschaftliche Nutzung, an Dritte verpachtet.

Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf der Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.

Frage 11 Seite 4

Für welche der vom Moratorium betroffenen Liegenschaften gab es bereits bewilligte Baupläne und bzw. oder behördliche Nutzungspläne für eine zivile Nutzung?

Antwort
Tabelle auf Seite 4, 5 · 14 Zeilen × 5 Spalten
Lfd. Nr.LiegenschaftStadtbewilligte Bauplänebehördliche Nutzungspläne
1Griesheim-SpargeläckerDarmstadtNeinJa
2Darmstadt – BeckertanneDarmstadtNeinJa
3ehem. Griesheim AirfieldDarmstadtNeinJa
4Ockstadt – westlich A5Friedberg (Hessen)NeinJa
5ehem. Munitionsanstalt GrebenhainGrebenhainNeinJa
6Wetzlar, Weinberg und ÜbungsplatzWetzlarNeinNein
7Wetzlar-Garbenheim,ehem StÜbPIWetzlarNeinJa
8ehem. Underwood Kaserne in HanauHanauNeinJa
9Wetzlar, MagdalenenhausenWetzlarNeinJa
10Münchhausen-Oberasphe, ehem. Korps- DepotMünchhausenNeinNein
11ehem. Betriebstofflager Niederrhein. Str.StadtallendorfNeinNein
12ehem. MunitionsniederlageStadtallendorfNeinNein
13ehem. Fritz-Erler-Kaserne, FuldatalFuldatalJa (Teilfläche)Ja
14ehem. Bundeswehrdepot IINeuentalNeinNein
Frage 12 Seite 5

Welche Konsequenzen hat das Moratorium für die Pläne zur Errichtung eines Wohnquartiers auf dem Gelände des ehemaligen Griesheim Airfields, und welche Kosten fallen durch den Bebauungsstopp der Fläche an?

Antwort

Die Konsequenzen zur Errichtung eines Wohnquartiers auf dem Gelände des ehemaligen Griesheim Airfields sind noch nicht absehbar, da noch keine abschließenden Entscheidungen darüber getroffen ist, ob die Liegenschaft in die Konversion geht oder Bestandteil der Strategischen Liegenschaftsreserve wird. Dem Bund fallen durch das Moratorium keine Kosten an; zu ggf. entstehenden Kosten der Kommune hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse.

Frage 13 Seite 5

Für welche der vom Moratorium betroffenen Liegenschaften in Hessen sind bereits konkrete Instandsetzungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Vorbereitung der Reaktivierung der Liegenschaften vom BMVg eingeleitet worden?

Antwort

In den Moratoriumsliegenschaften in Hessen wurden noch keine Instandsetzungsmaßnahmen vorbereitet oder eingeleitet.

Frage 14 Seite 5

Bei welchen der vom Moratorium betroffenen Liegenschaften wäre vor einer Wiedernutzung durch die Bundeswehr die Durchführung von umweltschutzrechtlichen Prüfungen und Maßnahmen notwendig, und mit welchen Kosten dafür rechnet die Bundeswehr?

Antwort

Erst wenn für die Bundeswehr feststeht, dass einzelne Liegenschaften in die Strategische Liegenschaftsreserve aufgenommen werden, werden umweltschutzrechtlichen Prüfungen in Erwägung gezogen. Über mögliche Kosten können daher noch keine Aussagen getroffen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

Frage 15 Seite 6

In welcher Form sind sowohl die Anwohnerinnen und Anwohner als auch die Unternehmen und Personen in den derzeitig zwischengenutzten Liegenschaften der Bundeswehr in den Prozess der Reaktivierungspläne eingebunden?

Antwort

Die Einbindung von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Unternehmen und Personen in den derzeitig zwischengenutzten Liegenschaften erfolgt im Bedarfsfall anlassbezogen.

Frage 16 Seite 6

Inwiefern wird die Zwischennutzung der ehemaligen Underwood-Kaserne in Hanau als Unterkunft für ukrainische Geflüchtete durch das Moratorium der Bundeswehr beeinträchtigt werden, und in welcher Form wurden diesbezüglich Gespräche mit der betroffenen Kommune geführt?

Antwort

Die Bundesregierung wird mit der Stadt Hanau zu allen offenen Fragen möglichst einvernehmliche Lösungen entwickeln.

Frage 17 + 17a Seite 6

17Wie hoch ist aktuell der militärische Anteil

17ades Militärstraßengrundnetzes im Hessen am Gesamtstraßennetz in Hessen (bitte in Kilometern und Prozent angeben),

Antwort

Das Militärstraßengrundnetz in Hessen umfasst ca. 2 700 km. Das sind ca. 24 Prozent des Gesamtstraßennetzes in Hessen.

Frage 17b Seite 6

an der Nutzung des Schienenstreckennetzes in Hessen?

Antwort

Die Nutzung des Schienenstreckennetzes in Hessen umfasst ca. 1 200 km. Das sind ca. 37 Prozent des Gesamtschienenstreckennetzes in Hessen.

Frage 18 + 18a + 18b + 18c Seite 6

18Wie viele Gelder aus dem Bundeshaushalt wurden 2025 für den Ausbau und die Instandhaltung der folgenden Verkehrswege ausgegeben, und mit welchen weiteren Ausgaben plant die Bundesregierung für den Zeitraum von 2026 bis 2029 (bitte jeweils nach Haushaltstiteln aufschlüsseln) für

18adas Militärstraßengrundnetz in Hessen,

18bdie militärisch relevanten Autobahnabschnitte in Hessen und

18cdie militärisch relevanten Schienennetzabschnitte in Hessen?

Antwort

Im Jahr 2025 sind im Bereich Erhaltung und Erweiterung von Bundesautobahnen aus dem Einzelplan 14 in Hessen rd. 32 Mio. Euro verausgabt worden. Einzelmaßnahmen mit Gesamtkosten über 5 Mio. Euro können der Anlage zum Einzelplan 12, Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, entnommen werden. Für die Folgejahre liegen der Bundesregierung keine länderspezifischen Zahlen vor.

Im Jahr 2025 sind im Bereich der Aus- und Neubauvorhaben des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege keine Haushaltsmittel aus dem Einzelplan 14 für militärisch relevante Schienennetzabschnitte in Hessen verwendet worden. 2026 sind 1,939 Mio. Euro und 2027 sind 24,999 Mio. Euro aus dem Einzelplan 14 für militärisch relevante Schienennetzabschnitte in Hessen vorgesehen.

Frage 19 Seite 7

Wie viele Zuschüsse der EU für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Rahmen des Military-Mobility.Programms bzw. der Connecting Europe Facility wurden für Maßnahmen in Hessen bereitgestellt?

Antwort

Die EU hat für in Hessen liegende Verkehrsinfrastrukturen aus dem Military Mobility Budget der Connecting Europe Facility Fördermittel in Höhe von 694 000 Euro bereitgestellt.

Frage 20 + 20a + 20b Seite 7

20Welche Vereinbarungen bestehen zwischen dem Bundesland Hessen und der Bundeswehr bzw. dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr im Hinblick auf

20adie Nutzung und die Ausgaben des MSGN und

20bdie Verbesserung militärischer Transporte durch Hessen?

Antwort

Zwischen dem Bundesland Hessen und der Bundeswehr wurde 2025 eine Ländervereinbarung über die Erlaubnis zur Durchführung militärischen Verkehrs von Bundeswehr, Truppen anderer Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes und Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschlossen.

Frage 21 Seite 7

Wie häufig hat sich das Bund-Länder-Koordinierungsgremium für Angelegenheiten der zivilen Unterstützung der militärischen Mobilität einschließlich der Belange der zivilen Verteidigung im Bereich Verkehr (BLKG MM/ZV) 2025 getroffen, und welche Maßnahmen im Hinblick auf das MSGN in Hessen wurden dabei wann getroffen?

Antwort

Das Bund-Länder-Koordinierungsgremium für Angelegenheiten der zivilen Unterstützung hat im Jahr 2025 drei Mal getagt. In Bezug auf das MSGN wurde u. a. das Land Hessen regelmäßig aufgefordert, dem Fernstraßen-Bundesamt aktuelle Daten zur Verfügung zu stellen.

Frage 22 Seite 7

Von welchen Gesamtkosten für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen in Hessen, die in einem direkten Bezug zu der Errichtung eines Musterkorridors für die Verlegung von Rüstungsgütern und Personal zwischen den Niederlanden und Polen stehen, geht die Bundesregierung aus?

Antwort

Im Bezug auf die Errichtung des Musterkorridors entstehen keine Kosten für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen.

Frage 23 Seite 7

Welche Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Military-Mobility-Plans wurden in Hessen seit 2020 umgesetzt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.

Frage 24 Seite 7

Über welche Kapazitäten zur Durchführung von Musterungen in Hessen verfügte die Bundeswehr Stand 1. Januar 2026 (bitte den Standort, das jeweils dort verfügbaren Personal und die monatlichen Musterungskapazitäten angeben)?

Antwort

In Hessen wird derzeit das Karrierecenter der Bundeswehr (KarrCBw) in Mainz für Musterungen genutzt. Im Bereich der wehrmedizinischen Begutachtung verfügte das KarrCBw mit Stand 1. Januar 2026 über 33 Dienstposten. Die Musterungen werden im Rahmen freier Assessmentkapazitäten durchgeführt und sind abhängig von der allgemeinen Bewerbendenlage.

Frage 25 + 26 + 26a + 26b + 26c Seite 8

25Welche Kapazitäten zur Durchführung von Musterungen plant das BMVg, 2026 an welchen Standorten in Hessen aufzubauen (bitte den angestrebten Personalzuwachs und die Schaffung von monatlichen Musterungskapazitäten angeben)?

26Wie viele Standorte in Hessen plant die Bundeswehr, zur Verbesserung der Musterungskapazitäten

26aneu zu erwerben (bitte die Standorte, Fläche und Musterungskapazitäten nennen),

26baus der strategischen Liegenschaftsreserve zu reaktivieren,

26can bestehenden Standorten auszubauen?

Antwort

Die Fragen 25 und 26 werden zusammen beantwortet.

Die Planungen für Musterungszentren im Bundesland Hessen sind noch nicht abgeschlossen. Daher ist eine belastbare Auskunft derzeit nicht möglich.

Frage 27 Seite 8

Von welchen Investitionen für den Um- und Neubau von Bundeswehreinrichtungen in Hessen im Zeitraum von 2026 bis 2029 geht die Bundesregierung aus (bitte nach Jahren und Liegenschaften aufschlüsseln)?

Antwort

Im Bundesland Hessen sind gegenwärtig für die Jahre 2026 bis einschließlich 2029 Bauinvestitionen in Höhe von rund 516 Mio. Euro für Liegenschaften der Bundeswehr vorgesehen.