Völkerrechtswidriger Angriff der USA auf Venezuela

Drucksache 21/4732Antwortauf die Kleine Anfrage 21/419012.03.20268 Seiten12 FragenFraktion Die LinkeAuswärtiges AmtAußenpolitik und internationale Beziehungen
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Am Freitag, den 2. Januar 2026, um 23:46 Uhr Ortszeit in Caracas ordnete US-Präsident Donald Trump den Beginn der „Operation Absolute Resolve“ („Operation Absolute Entschlossenheit“) an, die einen Angriff auf Venezuela sowie die anschließende Entführung von Präsident Nicolás Maduro und seiner Ehefrau Cilia Flores umfasste (www.srf.ch/news/international/us-interventionin-venezuela-so-lief-die-operation-absolute-resolve-der-amerikaner-ab). Der militärische Angriff auf venezolanisches Hoheitsgebiet stellt eine gravierende Eskalation der seit Monaten von den USA ausgehenden Drohkulisse gegenüber Venezuela dar.

Bereits seit September 2025 haben unter dem Vorwand eines vermeintlichen Kampfes gegen Drogen US-Streitkräfte vielfach venezolanische Schiffe im Pazifik und in der Karibik angegriffen und teilweise versenkt (www.tagesscha u.de/ausland/amerika/us-attacken-drogenboote-100.html). Es wurden auch mehrere Öltanker gekapert (www.tagesschau.de/eilmeldung/usa-oeltanker-10 0.html). Die „New York Times“ berichtete, dass der erste US-Angriff auf ein Schiff laut anonymen, hochrangigen Quellen aus einem Flugzeug erfolgte, das sich als zivil tarnte, was als Kriegsverbrechen einzustufen wäre (www.nytime s.com/2026/01/12/us/politics/us-boat-attacks-law.html). Im Kontext der US-Militäroperation wurden unter anderem das größte Kriegsschiff der Welt, der Flugzeugträger „USS Gerald R. Ford“ und mindestens 15 000 Soldaten in die Karibik verlegt (www.spiegel.de/ausland/uss-gerald-r-ford-groesster-flugzeugt raeger-der-welt-erreicht-gewaesser-vor-lateinamerika-a-566ec92b-efed-4c5c-a a19-2ec346073f44 & www.tagesschau.de/ausland/usa-trump-venezuela-madu ro-100.html). Im Rahmen dieser Angriffe wurden mehr als 200 Menschen vom US-Militär getötet (www.tagesschau.de/ausland/amerika/us-attacken-dro genboote-100.html & www.zeit.de/politik/ausland/2026-01/venezuela-ueberbl ick-tote-trump-petro).

Bereits vor dem Angriff war die Situation in Venezuela politisch wie humanitär kritisch. Die Präsidentschaftswahlen 2024 wurden von der venezolanischen Opposition und international als unfrei kritisiert. Tausende Oppositionelle, Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger sowie Journalistinnen und Journalisten wurden nach den Wahlen willkürlich und aus politischen Gründen inhaftiert. Amnesty International berichtet von unmenschlichen Haftbedingungen und Folter. Die Rechte indigener und queerer Menschen werden systematisch verletzt, und sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt ist ein gravierendes Problem (www.amnesty.de/informieren/a mnesty-report/venezuela-2024). Es herrscht eine humanitäre Krise – ein Großteil der Bevölkerung lebt in Armut und hat nur unzureichenden Zugang zu Nahrungsmitteln, Wasser und Gesundheitsleistungen. Rund 8 Millionen Menschen haben deswegen das Land verlassen (www.uno-fluechtlingshilfe.de/hilf e-weltweit/venezuela). Nun droht der US-Angriff, Venezuela weiter ins Chaos und in humanitäres Elend zu stürzen.

Obwohl zunächst noch von einer angeblichen Antidrogenoperation gesprochen wurde, sprachen führende US-Politikerinnen und US-Politiker zunehmend offen darüber Präsident Nicolás Maduro aus dem Amt zu entfernen, und machten deutlich, dass sie sich direkten Zugriff auf die venezolanischen Ölreserven verschaffen wollen (www.foxnews.com/video/6386827878112 & www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaft/venezuela-trump-oel-100.html). Nur wenige Tage nach dem US-Angriff wurde bekannt, dass Venezuela bis zu 50 Millionen Barrel Öl in die USA liefern und Präsident Donald Trump die Gewinne aus dem Öl kontrollieren werde (www.spiegel.de/ausland/venezuelatrump-sichert-kontrolle-ueber-oelverkauf-und-geldfluss-a-6f64e17e-4a96-455 1-b167-30dd6544fb3e). Aufträge zum Verkauf des venezolanischen Öls gingen dabei unter anderem an das Unternehmen Vitol, deren US-Chef zuvor Donald Trumps Wahlkampforganisationen mit rund 6 Mio. US-Dollar Spendengeldern unterstützt hatte (www.handelsblatt.com/politik/international/energieusa-verkaufen-oel-aus-venezuela-auftrag-geht-an-trump-spender/10019204 1.html). Dies zeigt, dass der Angriff gegen Venezuela aus geopolitischen Machtinteressen, imperialem Dominanzstreben und der Gier nach Ressourcen und Territorium erfolgte.

Das militärische Vorgehen der USA in Bezug auf Venezuela kann dabei als Demonstration der neuen nationalen Sicherheitsstrategie der USA verstanden werden, die sich selbst in der Tradition der Monroe-Doktrin sieht und damit einen imperialistischen Anspruch auf die Länder Lateinamerikas erhebt (www.whitehouse.gov/wp-content/uploads/2025/12/2025-National-Security-S trategy.pdf).

Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages legt den eindeutig völkerrechtswidrigen Character des US-Angriffs gegen Venezuela dar (www.bundestag.de/resource/blob/1143098/WD-2-001-26.pdf). Trotz der Einigkeit internationaler Völkerrechtsexpertinnen und Völkerrechtsexperten, fehlt bis heute eine unmissverständliche Verurteilung der völkerrechtswidrigen Angriffe durch die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz. Das Zögern, Beschwichtigen und Schweigen der Bundesregierung kann als Schwächung der Autorität des internationalen Rechts, Untergrabung der Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik Deutschlands als Verteidigerin des Völkerrechts und Signal der stillschweigenden Zustimmung zu den US-Aggressionen gewertet werden (www.bundestag.de/resource/blob/114 3098/WD-2-001-26.pdf). Bei der Regierungsbefragung am 28. Januar 2026 im Deutschen Bundestag wich der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Johann Wadephul, einer rechtlichen Einordnung zuletzt erneut aus (Plenarprotokoll 21/55).

Frage 1 Seite 2

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zum Angriff der USA auf Venezuela?

Antwort

Die Bundesregierung hat das Gutachten der Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages zur Kenntnis genommen. Beiträge zur wissenschaftlichen Debatte werden von der Bundesregierung nicht kommentiert.

Frage 2 + 3 Seite 3

2Sind der militärische Angriff der USA auf Venezuela sowie die Entführung des Staatsoberhauptes Nicolás Maduro und seiner Ehefrau in die USA aus Sicht der Bundesregierung mit internationalem Recht insbesondere Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen vereinbar?

3Aus welchen Gründen erfolgte bisher keine eindeutige völkerrechtliche Einordnung der US-Angriffe auf Venezuela durch die Bundesregierung?

Antwort

Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung bekennt sich zum Völkerrecht und den in der Charta der Vereinten Nationen (VN) verankerten Grundsätzen, darunter staatliche Souveränität und territoriale Integrität. Sie sind unerlässlich für die Wahrung des Friedens und der Sicherheit. Die Bundesregierung hat die Erklärung der Hohen Vertreterin der EU vom 4. Januar 2026 zu Venezuela mitgetragen. Darin wird deutlich daran erinnert, dass völkerrechtliche Prinzipien und die Charta der Vereinten Nationen unter allen Umständen einzuhalten sind und dass Mitglieder des VN-Sicherheitsrats eine besondere Verantwortung haben, diese Prinzipien zu wahren.

Frage 4 + 5 Seite 3

4Hat sich die Bundesregierung auf bilateraler und multilateraler Ebene gegenüber den USA dafür eingesetzt, dass sämtliche militärische Operationen gegen Venezuela eingestellt werden, und wenn ja, auf welche Weise, und bei welchen konkreten Gelegenheiten?

5Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorgehen der USA gegenüber Venezuela für die Beziehungen zur aktuellen US-Regierung von Donald Trump?

Antwort

Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.

Die Lage in Venezuela war regelmäßig Thema in den Gesprächen der Bundesregierung mit den Vereinigten Staaten von Amerika. Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu Inhalten vertraulicher Gespräche.

Die Bundesregierung wird den Dialog mit der amerikanischen Regierung in Bezug auf die Situation in Venezuela und der Region fortsetzen.

Frage 6 Seite 3

Unterstützt die Bundesregierung konkrete Maßnahmen zur humanitären Versorgung der venezolanischen Bevölkerung, und wenn ja, welche, und in welcher Höhe?

Antwort

Die Bundesregierung setzt bei der humanitären Hilfe in Lateinamerika einen Förderschwerpunkt auf die humanitäre Krise in Venezuela. Das Auswärtige Amt (AA) stellte 2025 über Nichtregierungsorganisationen, die Rotkreuzbewegung, internationale Organisationen, die Deutsche Botschaft Caracas und das VN-System (Länderfonds Venezuela des Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) – VHF) insgesamt 4,29 Mio. Euro an bilateraler humanitärer Hilfe in Venezuela zur Verfügung. Für das Jahr 2026 hat das AA sich bereits zu mehr als 5,3 Mio. Euro bilateraler humanitärer Hilfe vertraglich verpflichtet.

Der zentrale Nothilfefonds der VN (CERF) stellte 2025 für humanitäre Maßnahmen in Venezuela Mittel in Höhe von ca. 11 Mio. US-Dollar zur Verfügung. An diesen Mitteln war die Bundesregierung 2025 über die Förderung von CERF in Höhe von 44 Mio. Euro beteiligt. Im Jahr 2026 ist noch keine Bereitstellung aus den Mitteln des Fonds für die Krise in Venezuela erfolgt. Die EU hat im Jahr 2026 insgesamt 123,3 Mio. Euro für lebensrettende Hilfe für notleidende Menschen in Lateinamerika und der Karibik vorgesehen, davon 52 Mio. Euro für humanitäre Hilfe in Venezuela. Die Bundesregierung unterstützt die humanitäre Hilfe der EU im Jahr 2026 mit knapp 22 Prozent über den regulären EU-Haushalt.

Die Bundesregierung fördert im Bereich der vorausschauenden humanitären Hilfe das global agierende „Start Network“, aus dessen Fonds „Start Fund“ 2025 für Hilfe bei schweren Überschwemmungen in Venezuela insgesamt 640 000 Britische Pfund (ca. 730 000 Euro) gezahlt wurden. Deutschland ist zweitgrößter Geber des Netzwerks nach Großbritannien.

Die Deutsche Botschaft Caracas unterstützte angesichts der Überschwemmungen 2025 vier Projekte in Höhe von insgesamt knapp 100 000 Euro.

Deutschland förderte das Global Humanitarian Thematic Funding (GHTF) von UNICEF im Jahr 2025 mit 6,5 Mio. Euro und war damit viertgrößter Geber des Fonds. Für Venezuela wurde Ende November 2025 500 000 US-Dollar zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung den Nothilfefonds „World Food Programme“ (WFP)-Immediate Response Account, der schnell und flexibel humanitäre Hilfsmaßnahmen finanziert und im Jahr 2025 1,8 Mio. US-Dollar für humanitäre Maßnahmen in Venezuela bereitgestellt hat.

Frage 7 Seite 4

Welche Auswirkungen hat die aktuelle politische Lage in Venezuela für den Schutzstatus von venezolanischen Geflüchteten in Deutschland und mögliche Abschiebungen nach Venezuela?

Antwort

Das für die Prüfung eines Asylantrages zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beobachtet die Situation vor Ort fortlaufend und unter Einbeziehung aller hierfür relevanter Quellen.

Es prüft stets im Einzelfall anhand des vorgetragenen Sachverhalts, ob die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, die Gewährung des subsidiären Schutzes oder die Feststellung eines Abschiebungsverbots vorliegen. Hierfür werden sämtliche Erkenntnisse zur schutzsuchenden Person sowie zur konkreten Herkunftsregion herangezogen und gewürdigt.

Frage 8 Seite 4

Wird sich die Bundesregierung für eine Resolution der VN-Generalversammlung einsetzten, die den Angriff auf Venezuela verurteilt und die Achtung der venezolanischen Souveränität und territorialen Integrität fordert?

Antwort

Die Bundesregierung plant keine Befassung der VN-Generalversammlung im Sinne der Fragestellung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.

Frage 9 Seite 4

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber welche Mitglieder der US-Regierung und des US-Militärs konkret an der Planung und Durchführung der völkerrechtswidrigen Angriffe in Venezuela beteiligt sind, und wenn ja, erwägt die Bundesregierung, Sanktionen gegen diese Mitglieder zu verhängen, und wenn ja, welche?

Antwort

Die Bundesregierung verweist auf die öffentlichen Äußerungen der US-Regierung zu ihrer Intervention in Venezuela. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Sanktionen werden mit einstimmigem Beschluss des Rates der EU beschlossen. Eine Diskussion über Sanktionen im Sinne der Fragestellung wird im Rat der EU nicht geführt.

Frage 10 Seite 5

Für welche Rüstungsgüter hat die Bundesregierung im Jahr 2025 insgesamt Ausfuhrgenehmigungen in die Vereinigten Staaten von Amerika erteilt (bitte getrennt nach Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern unter Angabe der KWL (Kriegswaffenliste)-Nummer bzw. der AL (Ausfuhrliste)-Position die Güterbeschreibung, die jeweilige Stückzahl, die jeweilige Genehmigungsart und den jeweiligen Genehmigungswert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für den angegebenen Zeitraum noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

Antwort

Bei den Angaben zu Genehmigungszahlen und Genehmigungswerten aus dem Jahr 2025 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können.

Zur Beschleunigung und Optimierung der Genehmigungsverfahren für Rüstungsexporte insbesondere in EU- und bestimmte NATO-Länder gelten verfahrenserleichternde Regelungen (sogenannte Allgemeine Genehmigungen). Diese wurden risikobasiert eingeführt, ersetzen in bestimmten typisierten Fallgestaltungen das Verfahren der Einzelgenehmigungen und ermöglichen für die erfassten Ausfuhren eine sofortige Ausfuhr. Soweit bis zum Stichtag (10. Februar 2026) nachträgliche Meldungen über die Werte solcher Ausfuhren auf Grundlage der Allgemeinen Genehmigungen vorliegen, werden sie hier zusammen mit den Einzelgenehmigungswerten in einem kumulierten Gesamtwert ausgewiesen. Dies bezieht sich auf die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 19, Nr. 21, Nr. 22, Nr. 25, Nr. 26, Nr. 27, Nr. 28, Nr. 32, Nr. 33, Nr. 35 und Nr. 36. Soweit dabei aus Gründen des Meldewesens keine Güterzuordnung vorgesehen ist, erfolgt eine Zuordnung der entsprechenden Meldedaten zu den sonstigen Rüstungsgütern.

Im Jahr 2025 wurden Genehmigungen zur Ausfuhr von Rüstungsgütern in die USA im Gesamtwert von 681 495 255 Euro erteilt, davon entfielen 217 391 940 Euro auf Kriegswaffen und 464 103 315 Euro auf sonstige Rüstungsgüter.

Die weiteren Angaben zu für Kriegswaffen erteilte Einzelgenehmigungen ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu Stückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (2 BvE 5/11) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa auf den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsguts, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit der Unternehmen eingreifen (vgl. 2 BvE 5/11, Rn. 185, 192, 219).

Tabelle auf Seite 5, 6 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Kriegswaffenliste (KWL)-NummerGüterbeschreibung KWL-NummerStückzahl
07Lenkflugkörper48
29BMaschinenpistolen99
29CVollautomatische Gewehre483
30Granatmaschinenwaffen, Granatgewehre und -pistolen42
34Rohre für Waffen der. KWL 29, 31 und 32162
35Verschlüsse für die Waffen der. KWL 29, 31 und 3240
55Treibladungen für die Waffen der KWL 49 und 5242

Die weiteren Angaben zu für sonstige Rüstungsgüter erteilte Einzelgenehmigungen ergeben sich aus nachfolgender Tabelle. Aufgrund der Güter- und Dimensionsvielfalt in den unterschiedlichen Ausfuhrlisten (AL)-Positionen ist eine Angabe von Stückzahlen nicht möglich.

Tabelle auf Seite 6 · 12 Zeilen × 3 Spalten
AL-PositionGüterbeschreibung AL-PositionWert in Euro
A0001Handfeuerwaffen91 168 996
A0002großkalibrige Waffen1 301 461
A0003Munition6 609 144
A0004Bomben, Torpedos, Flugkörper21 414 751
A0005Feuerleitanlagen1 034 522
A0010militärische Luftfahrzeuge/-technik11 975 345
A0011militärische Elektronik446 827
A0016Halbzeug zur Herstellung von bestimmten Rüstungsgütern946 043
A0017verschiedene Ausrüstungen1
A0018Herstellungsausrüstung zur Produktion von Rüstungsgütern68 638
A0021militärische Software85 847
A0022Technologie6 307 068
Frage 11 Seite 6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den möglichen Einsatz der in die USA ausgeführten Rüstungsgüter im Zusammenhang mit dem US-Angriff auf Venezuela sowie den Angriffen auf Schiffe in der Karibik?

Antwort

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.

Frage 12 Seite 6

Setzt sich die Bundesregierung für die Überwachung von US-Angriffen auf zivile Infrastruktur in Venezuela (Krankenhäuser, Stromversorgung, Häfen, Trinkwasseranlagen, Lebensmittelversorgung) durch VN-Organisationen sowie die Einrichtung einer VN-Untersuchungskommission (Fact-Finding Mission) ein, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Aufgrund anhaltender Menschenrechtsverletzungen in Venezuela wurde bereits am 27. September 2019 die Independent International Fact-Finding Mission on the Bolivarian Republic of Venezuela eingerichtet, deren Mandat zuletzt im 57. VN-Menschenrechtsrat durch die Resolution 57/36 bis Oktober 2026 verlängert wurde. Nähere Informationen zur Fact-Finding Mission sind der Website des OHCHR zu entnehmen: www.ohchr.org/en/hr-bodies/hrc/ffmv/index

Deutschland hat bei der Abstimmung für die Resolution 57/36 gestimmt.

Frage 13 Seite 7

Setzt sich die Bundesregierung auf bilateraler und multilateraler Ebene gegenüber Venezuela für die Freilassung aller politischer Gefangenen und die Durchführung freier Wahlen ein, und wenn ja, auf welche Weise, und bei welchen konkreten Gelegenheiten?

Antwort

Die Bundesregierung hat sich sowohl im Rahmen der VN, der EU als auch auf bilateraler Ebene für die Freilassung sämtlicher politischer Gefangenen und für die Durchführung freier, fairer und transparenter Wahlen eingesetzt.

Frage 14 Seite 7

Befürwortet und unterstützt die Bundesregierung die Durchführung eines breiten demokratischen Dialogprozesses in Venezuela, der von venezolanischen Akteuren wie Parteien, Organisationen und Bewegungen organisiert wird, und wenn ja, auf welche Weise?

Antwort

Die Bundesregierung hat sich im Nachgang zu den venezolanischen Präsidentschaftswahlen im Juli 2024 und im Verlauf der Zuspitzung der politischen Krise in den darauffolgenden Monaten mehrmals im Rahmen der VN, der EU und auf bilateraler Ebene zugunsten einer friedlichen Beilegung des innenpolitischen Konflikts geäußert und für einen breiten demokratischen Dialog zwischen allen venezolanischen Akteuren plädiert. Sie hat stets den Standpunkt vertreten, dass der politische Konflikt im Rahmen eines von allen Venezolanerinnen und Venezolanern verantworteten und gesteuerten politischen Prozesses beigelegt werden müsse. Zu diesem Zweck hält die Bundesregierung Kommunikationskanäle zu allen Akteuren offen und tauscht sich mit diesen regelmäßig aus.