Steuerungs- und Kontrollmechanismen der Städtebauförderung

Drucksache 21/4729Antwortauf die Kleine Anfrage 21/436012.03.202620 Seiten32 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenRaumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Städtebauförderung ist ein fundamentales Instrument der städtebaulichen Infrastruktur- und Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Seit Jahrzehnten treiben Bund und Länder in gemeinsamer Verantwortung die nachhaltige Sicherung und Weiterentwicklung lebenswerter, funktional strukturierter und zukunftsfähiger urbaner Räume voran. Angesichts der gegenwärtigen gesellschaftlichen, demografischen und ökologischen Herausforderungen wurden die Förderprogramme seit 2020 grundlegend neu ausgerichtet und konsolidiert. Die neu implementierten Programme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (www.st aedtebaufoerderung.info/DE/Programme/programme_node.html) bilden den Kern der regional und kommunal wirkenden Förderlandschaft. Sie fokussieren sich auf den demografischen Wandel, die soziale Integration, die wirtschaftliche Transformation und die ökologische Nachhaltigkeit.

Obwohl diese Förderinstrumente von zentraler Bedeutung sind, bestehen bei den Fragestellern weiterhin offene Fragen hinsichtlich ihrer konzeptionellen Ausgestaltung, der Ressourcenzuweisung, der Steuerungs- und Evaluationsmechanismen sowie ihrer Transparenz und Governance.

Text vor der ersten Frage

Im Rahmen der Städtebauförderung werden Investitionen in die öffentliche Infrastruktur in den Städten und Gemeinden im Rahmen von Gesamtmaßnahmen unterstützt. Bund und Länder vereinbaren dazu derzeit zweijährig eine Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung, die den rechtlichen Rahmen konkretisiert.

Grundvoraussetzung für die Städtebauförderung sind die Abgrenzung eines Fördergebiets als städtebauliche Gesamtmaßnahme sowie ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, das unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstellt wird und in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Dabei können die Länder abweichende Regelungen für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnenden treffen.

Die Umsetzung der in der Verwaltungsvereinbarung geregelten Städtebauförderprogramme erfolgt durch die Länder. Ihnen obliegen die Auswahl der Gesamtmaßnahmen und der Fördermaßnahmen. Sie leiten die Fördermittel gezielt an die Städte und Gemeinden weiter. Grundlage dafür sind länderspezifische stadtentwicklungspolitische Vorstellungen, strategische Förderansätze und landestypische Erfordernisse. Für Fragen in Zuständigkeit der Länder muss daher an diese verwiesen werden.

Die Planungshoheit liegt bei den Kommunen. Die Kommunen bereiten die städtebaulichen Maßnahmen vor und setzen die Maßnahmen um. Auch Zuwendungsempfänger im Rahmen der Städtebauförderung sind unmittelbar die Kommunen.

Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2026/2027 befindet sich im Gegenzeichnungsprozess der Länder und ist daher gegenwärtig noch nicht in Kraft getreten. Demnach erfolgen bei der Beantwortung der Fragen dieser Kleinen Anfrage grundsätzlich Bezugnahmen zu Regelungen der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2025, in Bezug auf wesentliche Neuerungen explizit auf die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2026/2027.

Frage 1 Seite 2

Für welche konkreten Ziele in den Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ werden welche leistungsbasierten Steuerungsindikatoren und Monitoring-Tools eingesetzt (bitte jeweils die aktuelle Indikatorenliste angeben und die Monitoringverfahren nach Programm und Bundesland differenziert darstellen)?

Antwort

Die konkreten Ziele der einzelnen Programme ergeben sich aus den jeweiligen Verwaltungsvereinbarungen des Bundes mit den Ländern: für „Lebendige Zentren“ aus Artikel 6, für „Sozialer Zusammenhalt“ aus Artikel 7 und für „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ aus Artikel 8. Die Verwaltungsvereinbarung 2025 ist abrufbar unter www.staedtebaufoerderung.info/DE/Grundlagen/Rechtl icheGrundlagen/rechtlichegrundlagen_node.html, die Verwaltungsvereinbarungen von 2020 bis 2024 sind abrufbar unter www.staedtebaufoerderung.info/D E/Grundlagen/RechtlicheGrundlagen/Archiv/archiv_node.html.

Das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ unterstützt Städte und Gemeinden dabei, ihre Innenstädte und Zentren als multifunktionale und identitätsstiftende Standorte für Wohnen, Arbeiten und Wirtschaft, Begegnung, Kultur und Tourismus zu stärken. Dabei zielt das Programm darauf ab, neue und angepasste sowie gemischte Nutzungen zu schaffen, den baulichen Bestand und das baulich-kulturelle Erbe zu erhalten und weiter zu entwickeln und dieses mit Blick auf veränderte Nutzungsansprüche und die Folgen des Klimawandels resilient zu gestalten sowie öffentliche Grün- und Freiflächen zu qualifizieren und Mobilität und Verkehr neu zu organisieren.

Das Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ unterstützt Städte und Gemeinden dabei, ihre Nachbarschaften durch städtebauliche und investitionsbegleitende Maßnahmen zu stärken und lebenswerte Orte zu schaffen. Ziel ist es, die Wohn- und Lebensqualität der Menschen zu verbessern, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu fördern und den Zusammenhalt vor Ort zu stärken. Schwerpunkte sind Investitionen in soziale und kulturelle öffentliche Infrastrukturen und die Stärkung von Bildungseinrichtungen.

Das Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demographischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind.

Die Umsetzung der Städtebauförderprogramme erfolgt durch die Länder.

Bundesseitig werden für Steuerung und Monitoring sogenannte Elektronische Begleitinformationen (eBI) und sog. Elektronische Monitoringdaten (eMo) erhoben. Im Rahmen des Monitorings werden von den Kommunen für jede Städtebauliche Gesamtmaßnahme rückwirkend für das letzte Berichtsjahr Daten erhoben. Das Monitoringverfahren sowie die erhobenen Indikatoren sind einheitlich für alle Programme und Länder. Die Indikatoren erfassen den Output der Städtebauförderung und lassen sich den Kernzielen der Städtebauförderung zuordnen. Folgende Indikatoren werden erhoben.

Tabelle auf Seite 3 · 4 Zeilen × 6 Spalten
Funktionsvielfalt – Urbane MischungStädtebauliche Qualität, Baukultur, historisches ErbeWohnungsbestandRückbauÖffentlicher RaumGrün- Freiflächen
Gewerbeeinheiten teilsaniert (Zahl+m2)denkmalgeschützte Gebäudegesichert (Zahl)Wohneinheiten teilsaniert (Zahl+m2)Wohneinheiten rückgebaut (Zahl+m2)Straßen, Wege, Plätze aufgewertet (m2)Private Wohnumfeldmaßnah- men (m2)
Gewerbeeinheiten vollsaniert (Zahl+m2)denkmalgeschützte Gebäude teilsaniert (Zahl)Wohneinheiten vollsaniert (Zahl+m2)Gewerbeeinheiten rückgebaut (Zahl+m2)Straßen, Wege, Plätze neu (m2)Grün-/Freiflächen aufgewertet (m2)
denkmalgeschützte Gebäude vollsaniert (Zahl)Grundstücksfläche rückgebaut (m2)Reaktivierte Brachflächen für öffentlichen Raum und Verkehr (m2)Grün- oder Freiflächen neu (m2)
Soziale, kulturelle oder öffentliche Infrastrukturgebäude rückgebaut (Zahl+m2)
Frage 2 + 3 Seite 4

2Wie werden die Zielerreichung und die Wirksamkeit, der in Frage 1 genannten Programme systematisch und interdisziplinär überprüft, insbesondere hinsichtlich der methodischen Ansätze und der Bewertung qualitativer und quantitativer Aspekte (bitte die eingesetzten Verfahren und Beispiele für interdisziplinäre Auswertungen darstellen)?

3Welche externen, unabhängigen Prüfmechanismen, institutionellen Kontrollen, Audits und Compliance-Systeme sind implementiert, um die Einhaltung der Förderkriterien und die korrekte Verwendung der Mittel in der Städtebauförderung sicherzustellen (bitte eine tabellarische Übersicht aufstellen, mindestens einen Auditbericht der Jahre 2022 bis 2024 beifügen sowie die Prüfinstitutionen nennen)?

Antwort

Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Umsetzung der Städtebauförderprogramme erfolgt durch die Länder. Auch die Steuerung und das Controlling obliegt damit weitgehend der Landesebene.

Dem Bund stehen für die Bewertung der Städtebauförderung die oben genannten Elektronischen Begleitinformationen, das Elektronische Monitoring sowie die Auswertung von Förderbeispielen zur Verfügung. Auf die Antwort zu den Fragen 1, 4, 5, 8 und 9 wird verwiesen.

Jährlich berichtet das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) dem Bundesministerium der Finanzen zur Ausübung seiner Kontrollrechte gemäß Artikel 104b des Grundgesetzes gemäß Beschluss des Haushaltsauschusses des Deutschen Bundestages (auch) über die Verwendung der Mittel aus Kapitel 2502, Titel 882 11 zur Städtebauförderung.

Die Städtebauförderung und ihre Programme werden entsprechend Artikel 22 der Verwaltungsvereinbarung regelmäßig durch den Bund im Zusammenwirken mit den Ländern evaluiert. Alle durchgeführten Programmevaluationen sind auf der Website www.städtebauförderung.info einsehbar. Eine weitere externe programmübergreifende Evaluation der Städtebauförderung ist in Vorbereitung zur Durchführung in 2026/2027.

Frage 4 + 5 Seite 4

4Wie ist die praxisnahe Missbrauchsprävention in der Städtebauförderung konkret ausgestaltet, und welche Risikoanalysen, Kontrollabläufe und Sanktionen kommen zum Einsatz (bitte eine Beschreibung der Mechanismen und Beispiele für praxiserprobte Verfahren beifügen)?

5Welche dokumentierten Fälle von Missbrauch oder Fehlsteuerungen in der Städtebauförderung wurden seit 2020 ggf. festgestellt, und wie wurden diese administrativ und juristisch bearbeitet (bitte die Vorfälle mit Aktennachweisen und ergriffenen Korrekturmaßnahmen darstellen)?

Antwort

Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Rolle des Bundes bei der Missbrauchsprävention in der Städtebauförderung besteht darin, die rechtlichen und programmatischen Rahmenbedingungen festzulegen und im Bund-Länder-Verhältnis zu überprüfen. Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung enthält verschiedene Regelungen und Mechanismen, die einen effizienten Mitteleinsatz sicherstellen und eine zweckfremde Mittelverwendung verhindern.

Im Rahmen des etablierten Berichtssystems prüft der Bund die von den Bundesländern vorgelegten Landesprogramme vor Aufnahme in das Bundesprogramm auf Vereinbarkeit mit den jeweils geltenden Regelungen. Der Bund verlangt darüber hinaus jährlich Nachweise von den Ländern über die Mittelverwendung und prüft die von Ländern nach Abschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen vorgelegten Abrechnungen. Sie bilden die Grundlage für die abschließende Entscheidungen über den Zuschuss zu den Gesamtmaßnahmen.

Die unmittelbare Überprüfung des Mitteleinsatzes und die Missbrauchsprävention obliegen den Ländern. Sie verantworten auch die operative Kontrolle der Städtebaufördermittel in ihrer Rolle als Zuwendungsgeber.

Frage 6 Seite 5

Nach welchen wissenschaftlichen und praxisorientierten Auswahlkriterien erfolgt die Entscheidung zur Auswahl von Pilot- und Modellkommunen (bitte alle Kriterien sowie die Grundlage der Entscheidungsfindung nennen)?

Antwort

Es wird auf die Länderzuständigkeit bei der Auswahl und Umsetzung der Städtebaufördermaßnahmen verwiesen.

Frage 7 Seite 5

Wie erfolgten die Abstimmung und Synchronisierung der Fördermittelströme zwischen Bund, Ländern, Kommunen und EU in den in Frage 1 genannten Programmen?

Antwort

Die Abstimmung und Synchronisierung der Fördermittelströme zwischen Bund und Ländern erfolgt nach den Regelungen und Mechanismen der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung und unter Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorgaben. Bund und Länder stehen in enger Abstimmung, um eine koordinierte Bereitstellung und Verwendung der Fördermittel sicherzustellen.

Frage 8 Seite 5

Wie wird die Datenqualität und der datenschutzkonforme Umgang mit Evaluations- und Förderdaten bei der Städtebauförderung gesichert (bitte aktuelle Datenschutzregelungen und Umsetzungsmethoden angeben)?

Antwort

Evaluations- und Förderdaten werden von den Kommunen über die Länder standardisiert und systematisch an den Bund übermittelt. Zur Sicherstellung einer hohen Datenqualität erfolgt die Aufbereitung nach wissenschaftlichen Maßstäben. Personenbezogene Daten werden nur im notwendigen Umfang erhoben und nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verarbeitet. Bei der Beauftragung Dritter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten werden Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) abgeschlossen, um einen DSGVO-konformen Umgang mit den Daten zu gewährleisten.

Frage 9 Seite 5

Welche empirisch belegten Wirkungen, einschließlich möglicher negativer (ökonomisch, ökologisch), konnten laut jüngster Evaluationen für die in Frage 1 genannten Programme festgestellt werden (www.staedtebaufo erderung.info/SharedDocs/downloads/DE/Grundlagen/bericht-staedtebau foerderung-2022-23.pdf?__blob=publicationFile&v=2, bitte die zentralen Studienergebnisse, differenziert nach Programm und Region zusammenfassen und angeben, auf welche Publikationen sich die Ergebnisse beziehen)?

Antwort

Die zuletzt durchgeführten thematischen Auswertungen zur Städtebauförderung betreffen das Gutachten zur Überprüfung der Wirksamkeit und Notwendigkeit der Förderbedingungen der neuen Länder im Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung – BBSR– 2025, www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/staedtebauf oerderung/Forschungsprogramme/stb-begleitforschung/projekte/2023/foederbe dingungen-ostdeutsche-bundeslaender/endbericht.pdf?__blob=publicationFile &v=2) sowie das Gutachten zu Anstoß- und Bündelungswirkungen, Klimaschutz und regionale Reichweite der Städtebauförderung (BBSR 2024, www.b bsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/bbsr-online/2024/bbsr-online-94-2 024-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=2).

Die besonderen Förderbedingungen haben in den neuen Ländern wesentlich zur Erreichung der Ziele des Programms „Stadtumbau Ost“ bzw. „Stadtumbau“ sowie des Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (ab 2020) beigetragen. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Gutachtens sollen die besonderen Förderbedingungen fortgeführt werden.

Das zweitgenannte Gutachten hat ermittelt, dass 1 Mio. Euro Städtebauförderung des Bundes und der Länder zu zusätzlichen öffentlichen und privaten Investitionen in Höhe von insgesamt 6,9 Mio. Euro führen. Vor allem lokale und regionale Unternehmen profitieren von den Finanzhilfen der Städtebauförderung. Die Städtebauförderung trägt zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel bei. Von etwa 2.000 untersuchten Einzelmaßnahmen wurden 585 (knapp 30 Prozent) als klimarelevant eingestuft, davon 90 (4,5 Prozent) als Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und 495 (knapp 25 Prozent) als Klimaschutzmaßnahmen. Bei den analysierten Gesamtmaßnahmen handelt es sich um ältere Gesamtmaßnahmen, die zwischen 2011 (vereinzelt früher) und 2018 begonnen haben. Bei jüngeren Gesamtmaßnahmen ist davon auszugehen, dass mehr klimarelevante Maßnahmen umgesetzt werden. Die Studienergebnisse wurden programmübergreifend und bundesweit erhoben.

Durchgeführte Programmevaluationen bzw. Zwischenevaluierungen sind auf der Website www.städtebauförderung.info einsehbar: www.staedtebaufoerderu ng.info/DE/Grundlagen/MonitoringEvaluierung/monitoringevaluierung_nod e.html.

Eine externe programmübergreifende Evaluation der Städtebauförderung wird aktuell vorbereitet (vergleiche Antwort zu den Fragen 2 und 3).

Frage 10 Seite 6

Welche rechtlichen und systematischen Maßnahmen sind implementiert, um eine Partizipation von Groß-, Mittel und Kleinstädten in der Städtebauförderung sicherzustellen?

Antwort

Die Partizipation und Teilhabe der Kommunen ist ein wesentlicher Bestandteil der Städtebauförderung. Diese Möglichkeiten zur Teilhabe haben die Kommunen in der Städtebauförderung unabhängig von ihrer Größe oder Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner, rechtliche Maßnahmen bestehen daher nicht.

Die Umsetzung der Städtebauförderung erfolgt durch das jeweils zuständige Bundesland. Seit dem Förderjahr 2026 besteht die Möglichkeit der Länder, für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern von der Vorgabe der Erstellung Integrierter Städtebaulicher Entwicklungskonzepte abzusehen. Dies kann den Zugang zur Förderung insbesondere für kleinere Städte und Gemeinden erleichtern.

Frage 11 Seite 6

Wie erfolgt die Kontrolle der Mittelverteilung und die Erfolgskontrolle der Städtebauförderung (bitte die Kontrollmechanismen und Erfolgsmessungen differenziert darstellen sowie Rechts- und Praxisübersichten und empirischen Fallanalysen vorlegen)?

Antwort

Es wird auf die Länderzuständigkeit bei der Umsetzung der Städtebauförderung und auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 5 verwiesen.

Frage 12 + 13 Seite 7

12Welche innovativen und partizipativen Evaluationsmethoden (wie ein digitales Beteiligungssystem oder Bürgerforschung) sind in der Städtebauförderung etabliert (bitte die Methoden darstellen sowie Beispiele ihrer Anwendung nennen)?

13Wie werden die Wirksamkeit und Akzeptanz der in Frage 12 erfragten innovativen und partizipativen Methoden gemessen und bewertet (bitte Evaluationsansätze und dokumentierte Erfolgsbeispiele darstellen)?

Antwort

Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Vom Bund initiierte Auswertungen der Städtebauförderung orientieren sich grundsätzlich am Evaluationskonzept, das Bund und Länder gemeinsam beschlossen haben. Welche Methoden zur Anwendung kommen, obliegt unabhängigen Forschungsnehmern und ist abhängig von der Betrachtungsebene und der konkreten Fragestellung.

Frage 14 + 34 + 35 Seite 7

14Wie wird ein nachhaltiger und interdisziplinärer Wissenstransfer sowie Erfahrungsaustausch der in Frage 1 genannten Programme zwischen Programmträgern und beteiligten Akteuren organisatorisch sichergestellt (bitte exemplarische Verfahrensdokumentationen und Evaluationsergebnisse beifügen)?

34Welche konkreten Instrumente bestehen ggf. für den Austausch bewährter Verfahren (sog. Best Practices) und den Wissenstransfer zwischen Kommunen im Rahmen der Städtebauförderung (bitte die Netzwerke, Konferenzen oder digitalen Plattformen darstellen)?

35Wie wird sichergestellt, dass die im Rahmen der Städtebauförderung gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse systematisch dokumentiert, archiviert und öffentlich zugänglich gemacht werden (bitte die Dokumentationssysteme und Veröffentlichungsrichtlinien beschreiben)?

Antwort

Die Fragen 14, 34 und 35 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Austausch mit Ländern und Kommunen ist Ziel vielfältiger Veranstaltungen und Teil der Umsetzung der Programme. Zusätzlich haben zahlreiche Forschungsvorhaben und Veröffentlichungen des BBSR einen nachhaltigen und interdisziplinären Wissenstransfer sowie Erfahrungsaustausch zum Ziel. Auf die Ausführungen zu Forschung und Projekten in der Antwort zu den Fragen 9 und 16 wird verwiesen.

Ein umfänglicher Wissens- und Erfahrungstransfer unterstützt die effektive Erreichung der Programmziele. Dazu werden die Akteure aus Kommunen und Ländern, weitere Programmbeteiligte aus der angewandten Wissenschaft und der Planungspraxis in verschiedenen Formaten digital und in Präsenz zusammengebracht, um Impulse für eine effiziente und erfolgsorientierte Programmumsetzung zu geben und zu erhalten. Dazu wurden u. a. folgende Veranstaltungsformate entwickelt:

• Transferwerkstätten mit Teilnehmenden aus Kommunen, Planungspraxis, angewandter Wissenschaft und Ländern mit dem Ziel, Wissens- und Erfahrungstransfer, vor allem unter kommunalen Praktikerinnen und Praktikern, zu gewährleisten;

• Fachworkshops zur Bearbeitung spezifischer und fachpolitisch aktueller Fragestellungen mit Expertinnen und Experten, zu denen der Bund mehr Expertise benötigt bzw. wünscht. Sie geben dem Bund unter anderem wichtige Hinweise für weiteren Forschungsbedarf, für den Bedarf an der Aufbereitung innovativer Praxisbeispiele, von denen andere Kommunen profitieren, auf Nachsteuerungsbedarf auf Ebene der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung beziehungsweise für die von Bund und Ländern abgestimmte Programmstrategie;

• Vor-Ort-Gespräche in Kommunen mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern und aus den Ländern, um dem Bund einen direkten Einblick in die kommunale Planungspraxis zu ermöglichen;

• Bund-Länder-Besprechungen zum Austausch von Bund und Ländern zu aktuellen Umsetzungsfragen des Programms.

Zentrale Plattform für die Dokumentation der Transferwerkstätten, von Gute Praxis-Beispielen, Handreichungen und weiteren Informationen ist das Städtebauförderungsportal des Bundes unter www.staedtebaufoerderung.info/DE/Star tseite/startseite_node.html

Ein Informationsaustausch zur Stadtentwicklung und Städtebauförderung erfolgt regelmäßig auch beim jährlichen Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik, den das BMWSB gemeinsam mit der Bauministerkonferenz der Länder, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund durchführt. Weitere Informationen sind abrufbar unter https://nsp-kongr ess.de/.

Frage 15 Seite 8

Welche Herausforderungen bestehen aktuell bei der Digitalisierung, beim Datenschutz und in der Praxisumsetzung der Steuerungs- und Kontrollprozesse in der Städtebauförderung (bitte Hemmnisse, Personalressourcen und Lösungsansätze anführen)?

Antwort

Die Herausforderungen bei der Digitalisierung, beim Datenschutz und in der Praxisumsetzung der Steuerungs- und Kontrollprozesse in der Städtebauförderung liegen vor allem in der föderalen Struktur und daraus folgenden Abstimmungserfordernissen zwischen Bund und Ländern. Bund und Länder betreiben eigene Fachverfahren. Der digitale Reifegrad variiert. Der Bund sieht ein wichtiges Handlungsfeld darin, durchgängige digitale Interoperabilität zwischen den Verfahren herzustellen und bestehende Medienbrüche aufzulösen. Die vielschichtigen rechtlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen an einen DSVGO-konformen Datenaustausch machen die Entwicklung von standardisierten Schnittstellen zu einer anspruchsvollen Aufgabe.

Frage 16 Seite 8

Wie und in welchem Umfang werden die Ergebnisse der Monitoring- und Evaluationsprozesse in der Städtebauförderung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und politisch genutzt (bitte Veröffentlichungsformen, Zugangswege und Implementierung in politische Entscheidungsprozesse angeben)?

Antwort

Studienergebnisse werden über die Website der Städtebauförderung unter www.staedtebaufoerderung.info/DE/Forschung/forschung_node.html bzw. die Website des BBSR bbsr.bund.de unter www.bbsr.bund.de/SiteGlobals/Forms/S uche/VeroeffentlichungsSuche_Formular.html als frei abrufbare Publikationen (PDF-Dokumente) zur Verfügung gestellt. Folgende Monitoring- und Evaluationsergebnisse wurden seit 2020 veröffentlicht:

Tabelle auf Seite 9 · 10 Zeilen × 3 Spalten
JahrTitelLink
2020Stadtgrün in der Städtebauförderung Textanalytische Auswertungen der elektronischen Begleitinformationen aller Städtebauförderprogrammewww.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichung en/analysen-kompakt/2020/ak-06-2020.html
2021Städtebaulicher Investitions- und Förderbedarf 2020 bis 2030www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichung en/bbsr-online/2021/bbsr-online-21-2021.html
2021Förderung von Gebieten mit sozial benachteiligter Bewohnerschaft. Monitoring der Städtebauförderung im BBSRwww.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichung en/analysen-kompakt/2021/ak-02-2021.html
2022Bericht zur Städtebauförderung 2020/21 Übergang der Städtebauförderungsprogramme in die neue Programmstrukturwww.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichung en/bbsr-online/2022/bbsr-online-44-2022.html
2023Wie bewerten Bewohnerinnen und Bewohner ihr Wohngebiet? Monitoring der Städtebauförderung im BBSRwww.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichung en/analysen-kompakt/2023/ak-04-2023.html
2024Anstoß- und Bündelungswirkungen, Klimaschutz und regionale Reichweite der Städtebauförderungwww.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichung en/bbsr-online/2024/bbsr-online-94-2024.html
2024Potenziale der Georeferenzierung am Beispiel von Einwohnerzahl, Wohnbedingungen und Kaufkraft in Fördergebietenwww.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichung en/analysen-kompakt/2024/ak-08-2024.html
2024Projektziele gut formulieren – (nicht nur) für die Städtebauförderungwww.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichung en/analysen-kompakt/2025/ak-02-2025.html
2025Gutachten zur Überprüfung der Wirksamkeit und Notwendigkeit der Förderbedingungen der neuen Länder im Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerungwww.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/progra mme/staedtebaufoerderung/Forschungsprogram me/stb-begleitforschung/projekte/2023/foederbe dingungen-ostdeutsche-bundeslaender/endberich t.pdf?__blob=publicationFile&v=2
2025Bericht zur Städtebauförderung 2022/23 Programmdaten, Querschnittsziele und Bevölkerungsstrukturwww.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichung en/bbsr-online/2025/bbsr-online-043-2025-dl.pd f?__blob=publicationFile&v=2

Die Ergebnisse werden außerdem für den Wissenstransfer der Städtebauförderung genutzt. Dazu zählen:

• die Konzeption und inhaltliche Gestaltung kostenfreier, öffentlicher Veranstaltungen. Die Veranstaltungsdokumentationen werden online zugänglich gemacht. In der Regel gibt es jährlich ca. fünf Erfahrungswerkstätten sowohl online als auch in Präsenz-Formaten. Ergänzend finden Wissenstransferveranstaltungen wie Webinare statt.

• die Publikation praxisrelevanter Informationen in Form von Videos, Praxisbeispielen, Toolboxen

• die Publikation von Leitfäden und Handreichungen für die kommunale Praxis (vgl. folgende Tabelle)

Tabelle auf Seite 9, 10 · 5 Zeilen × 3 Spalten
seit 2020 publizierte Leitfäden
JahrTitelLink
2020Anpassung städtischer Infrastrukturen im Stadtumbau unter Wachstums- und Schrumpfungsbedingungenwww.staedtebaufoerderung.info/SharedDocs/downloads/D E/WeitereProgramme/Stadtumbau/bbsr-online-2020-03.pd f?__blob=publicationFile&v=2
2022Kommunikationsleitfaden Städtebauförderungwww.staedtebaufoerderung.info/DE/Praxis/ArbeitshilfenL eitfaeden/Kommunikationsleitfaden/Kommunikation_node .html
2023Leitfaden Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte in der Städtebauförderungwww.staedtebaufoerderung.info/DE/Praxis/ArbeitshilfenL eitfaeden/ISEK/ISEK_node.html
2024Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte für Innenstädte und Zentren Anpassungsbedarfe in Zeiten von Corona?www.staedtebaufoerderung.info/SharedDocs/downloads/D E/Praxis/ArbeitshilfenundLeitfaeden/BBSR-Online-Publik ation_100_2024_ISEK.pdf?__blob=publicationFile&v=2
2025Wirkungsmodelle für die Städtebauförderungwww.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/bbsr-on line/2025/bbsr-online-038-2025.html

Der Zugang zu allen Informationen erfolgt über die Website städtebauförderung.info bzw. programmspezifische Newsletter, die regelmäßig über neue Inhalte (inklusivepublizierte Studienergebnisse und Veranstaltungen) informieren. Programmflyer informieren die Öffentlichkeit über die drei Programme der Städtebauförderung.

Verschiedene Formate gewährleisten außerdem einen regelmäßigen Austausch zwischen den beteiligten Ebenen der Städtebauförderung:

• Abstimmungen zwischen dem Bund den Ländern,

• themenbezogene Expertenworkshops mit Vertreterinnen und Vertretern aus Kommunen, Ländern, Wissenschaft,

• die kontinuierliche Begleitung ausgewählter geförderter Kommunen als Fallstudien,

• Arbeitstreffen in geförderten Kommunen unter Einbezug von Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachbereichen, der für die Städtebauförderung zuständigen Landesministerien, der Kommunen und der Wissenschaft.

Der regelmäßige Austausch ermöglicht, dass die Bedarfe von Kommunen an Bund und Länder herangetragen werden, Länder sich untereinander sowie gegenüber dem Bund über erfolgreiche Ansätze oder Regelungsbedarfe verständigen. Die Ergebnisse fließen in die Verwaltungsvereinbarungen zur Städtebauförderung ein.

Frage 17 Seite 10

In welchem Umfang werden bei der Steuerung, Umsetzung und Evaluation der Städtebauförderung ggf. externe Beratungs- oder Dienstleistungsunternehmen eingesetzt, und nach welchen Kriterien erfolgt deren Auswahl, Vergabe und Kontrolle (bitte tabellarisch nach Jahr, Programm und Auftragnehmer darstellen)?

Antwort

Die unmittelbare Steuerung und Umsetzung der Städtebauförderung liegt im Verantwortungsbereich der Länder und Kommunen.

Für übergeordnete Auswertungen der Städtebauförderung nutzen das BMWSB und das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBSR) Ergebnisse aus der städtebaulichen Begleitforschung und aus der Datenbank zur Städtebauförderung. Die nachfolgende Tabelle umfasst die seit 2020 durchgeführten Projekte.

Die Vergabe erfolgt nach öffentlicher Ausschreibung anhand einer kriteriengeleiteten Auswertung. In der Regel werden folgende Kriterien angewandt: Problem- und Aufgabenverständnis, methodisches Vorgehen, Arbeits- und Zeitplan, Preis. Die Kontrolle der Leistungen erfolgt anhand projektbegleitender Sachstands- und Zwischenberichte.

Tabelle auf Seite 11 · 15 Zeilen × 5 Spalten
ProjektbeginnProjektendeProgrammProjekttitelAuftragnehmer
20202024Lebendige ZentrenBundestransferstelle Lebendige Zentrencomplan Kommunalberatung
20202024Wachstum und nachhaltige ErneuerungBundestransferstelle Wachstum und nachhaltige ErneuerungB.B.S.M
20202024Sozialer ZusammenhaltBundestransferstelle Sozialer Zusammenhaltempirica ag
20212023programmübergreifendAnstoß- und Bündelungswirkungen, Klimaschutz und regionale Reichweite der StädtebauförderungÖko-Institut und Institut für Raumforschung und Immobilienwirtschaft (IRI)
20222025Wachstum und nachhaltige ErneuerungGutachten zur Prüfung der Wirksamkeit und Notwendigkeit der Förderbedingungen der neuen Länder im Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerungempirica ag
20232025programmübergreifendWirkungsmodelle für die Städtebauförderungempirica ag
20242027Lebendige ZentrenBundestransferstelle Lebendige Zentrencomplan Kommunalberatung
20242027Wachstum und nachhaltige ErneuerungBundestransferstelle Wachstum und nachhaltige ErneuerungB.B.S.M
20242027Sozialer ZusammenhaltBundestransferstelle Sozialer Zusammenhaltempirica ag
20242026programmübergreifendWeiterentwicklung der Erfassung von Klimawirkungen der StädtebauförderungÖko-Institut und Institut für Raumforschung & Immobilienwirtschaft
20242026programmübergreifendDigitalisierung von Städtebaufördergebieten, Aktualisierung und ErgänzungMobilitätswerk GmbH
20252026programmübergreifendZielerreichungskontrolle für die StädtebauförderungÖsterreichisches Institut für Raumplanung GmbH (ÖIR)
20252027programmübergreifendBundestransferstelle Koordinationempirica ag
2022027Sozialer ZusammenhaltSOEP Aufstockungsstichprobe in den Gebieten des Städtebauförderungsprogramms Sozialer ZusammenhaltKooperation des BBSR mit dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin)
20262027programmübergreifendEvaluation Städtebauförderungnoch nicht vergeben

IT-Dienstleistungen zur Steuerung und Umsetzung der Städtebauförderung bezieht BMWSB als vollkonsolidierte Behörde überwiegend über das ITZBund. Der Betrieb der Datenbank zur Städtebauförderung wird durch das ITZBund erbracht. Die Beauftragungen durch das ITZBund erfolgen jeweils als Abruf aus Rahmenverträgen.

Tabelle auf Seite 11 · 5 Zeilen × 3 Spalten
JahrVertragspartnerInhalt
2026BechtleBetrieb in der Oracle Cloud
2026ComputacenterÜbernahme der Hotline
2025BechtleBetrieb in der Oracle Cloud
2025ComputacenterÜbernahme der Hotline
2024BechtleBetrieb in der Oracle Cloud
Frage 18 Seite 12

Wie wird sichergestellt, dass politische, wirtschaftliche oder institutionelle Interessenkonflikte bei der Auswahl, Bewilligung und Verwendung von Fördermitteln ausgeschlossen werden (bitte die bestehenden Regelungen, Kontrollmechanismen und dokumentierten Präzedenzfälle darstellen)?

Antwort

Es wird auf die unmittelbare Zuständigkeit der Länder und Kommunen verwiesen.

Frage 19 Seite 12

In welchem Umfang und in welcher Form sind ggf. Lobbyorganisationen, Stiftungen oder Nichtregierungsorganisationen in Planung, Steuerung, Begleitung oder Evaluation der Städtebauförderprogramme eingebunden (bitte nach Akteur, Funktion und Programm aufschlüsseln), und welche Maßnahmen bestehen ggf., um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungsprozessen und Förderentscheidungen für Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten (bitte die eingesetzten Instrumente, Kommunikationswege und Veröffentlichungspraktiken darstellen)?

Antwort

Lobbyorganisationen, Stiftungen oder Nichtregierungsorganisationen sind nicht in Evaluationen der Städtebauförderprogramme eingebunden.

Die Zuständigkeiten, Prozesse der Förderung wie auch die geförderten Städtebaulichen Gesamtmaßnahmen werden auf der Homepage der Städtebauförderung staedtebaufoerderung.info umfassend dargestellt. Entsprechende Informationen stellen auch die Länder auf ihren Homepages zur Verfügung.

Frage 20 Seite 12

Wie hoch ist der Anteil der Verwaltungs- und Nebenkosten an den Gesamtmitteln der Städtebauförderung, und wie hat sich dieser Anteil seit 2015 entwickelt (bitte jährlich und differenziert nach Programm und Verwaltungsebene aufstellen)?

Antwort

Die Verwaltungskosten zur Städtebauförderung auf Ebene des Bundes werden nicht erfasst, die Verwaltungskosten der Länder bzw. der Kommunen sind dem Bund nicht bekannt. Zum Personaleinsatz des Bundes wird zu den Antwort zu den Fragen 37 bis 39 verwiesen.

Von den Programmmitteln der Städtebauförderung dürfen entsprechend dem Haushaltsvermerk im Bundeshaushalt in Kapitel 2502, Titel 882 11 bis zu 0,5 Prozent des Verpflichtungsrahmens durch den Bund für Forschungsvorhaben, Evaluierung und Programmbegleitung eingesetzt werden. In Artikel 1 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2026/2027 ist festgelegt: „Der Bund nimmt bis zu 0,4 Prozent seiner Finanzhilfen für Forschung, Evaluierung und Programmbegleitung in Anspruch, mit dem Ziel, die Effizienz der Programme zu bewerten sowie Erkenntnisse aus geförderten Maßnahmen für andere Fördergebiete nutzbar zu machen“.

Frage 21 Seite 12

Welche Mechanismen bestehen zur Vermeidung von Doppelförderungen zwischen Bundes-, Landes- und EU-Förderprogrammen (z. B. der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Klimaschutzinitiativen, Strukturförderprogramme; bitte Kontrollverfahren und dokumentierte Prüffälle beschreiben)?

Antwort

Im Rahmen der Programmprüfung zur Aufstellung des Bundesprogramms gemäß Artikel 11 der Verwaltungsvereinbarung prüft der Bund die vom Land ausgewählten Gesamtmaßnahmen. Da die Umsetzung der Städtebauförderung durch die Länder erfolgt, stellen diese vorgelagert die Einhaltung des Doppelförderungsverbotes gemäß des einschlägigen Landeshaushaltsrechts sicher.

Frage 22 + 23 Seite 13

22Wie werden Kostenüberschreitungen, Projektverzögerungen oder Änderungen der Projektziele in laufenden Städtebaufördermaßnahmen erfasst, bewertet und gegebenenfalls sanktioniert (bitte die Verfahren und exemplarische Fallauswertungen darstellen)?

23Wie erfolgt die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz der eingesetzten Städtebaufördermittel im Vergleich zu den ursprünglich kalkulierten Maßnahmen und Zielvorgaben (bitte die Bewertungsmethoden und Prüfinstanzen darstellen)?

Antwort

Die Fragen 22 und 23 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Im Rahmen der Prüfungen des jeweiligen Bundesprogramms werden die Elektronischen Begleitinformationen erfasst und geprüft. Diese enthalten die beabsichtigten Planungen der Kommunen im Zeitraum des Verpflichtungsrahmens des Bundes. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Mit den Elektronischen Monitoringdaten kann im darauffolgenden Jahr ein Abgleich mit den tatsächlich umgesetzten Maßnahmen erfolgen.

Die nähere Prüfung und Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in Zuständigkeit der Länder und richtet sich daher – auch im Hinblick auf die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit – nach den einschlägigen haushaltsrechtlichen Regelungen der Länder. Kostenerhöhungen, zeitliche Verzögerungen sowie anzupassende städtebauliche Ziele werden daher von den Ländern mit den Kommunen bearbeitet.

Frage 24 Seite 13

Welche digitalen Systeme, Datenbanken und Plattformen werden derzeit für Planung, Steuerung, Abrechnung und Evaluation der Städtebauförderung eingesetzt (bitte nach Betreiber, Funktion und Datensicherheitsstandard auflisten)?

Antwort

Für die Planung, Steuerung, Abrechnung und Evaluation der Städtebauförderung nutzt der Bund folgende Datenbanken und Plattformen.

Tabelle auf Seite 13 · 3 Zeilen × 3 Spalten
Datenbank/PlattformBetreiberFunktion
StädtebauförderdatenbankFa. Bechtle/Hauptauftragnehmer ITZ BundErfassung der Bundesprogramme der Städtebauförderung mit den Förderdaten zu einzelnen städtebaulichen Gesamtmaßnahmen
eBi/eMo-PortalFa. Bechtle/Hauptauftragnehmer ITZ BundErfassung der elektronischen Begleitinformationen und Monitoringdaten der geförderten städtebaulichen Gesamtmaßnahmen
BSCW SocialITZBundKollaborationsplattform, eingesetzt für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, unterstützt das Dokumentenmanagement und die Kommunikation

Die Anwendungen folgen Datensicherheitsstandards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Frage 25 Seite 14

Inwieweit kommen ggf. neue Technologien wie künstliche Intelligenz, automatisierte Datenanalyse oder Geoinformationssysteme (GIS) zur Anwendung, um Steuerungs- und Kontrollprozesse in der Städtebauförderung zu unterstützen (bitte die Anwendungsfelder und geplanten Weiterentwicklungen darstellen)?

Antwort

Neu in die Städtebauförderung aufgenommene oder geänderte Fördergebiete werden in einem geografischen Informationssystem (GIS) erfasst.

Grundlage dafür sind die von den Kommunen bereitgestellten Planungsunterlagen. Aus der Verschneidung der gewonnenen GIS-Daten mit anderen statistischen Daten werden neue Erkenntnisse gewonnen, die zum Monitoring und zur Evaluierung genutzt werden und damit steuerungsrelevant sind.

Frage 26 Seite 14

Welche institutionellen Zuständigkeiten bestehen für das Datenmanagement der Städtebauförderung auf Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung auf Landes- und kommunaler Ebene, und wie wird die Interoperabilität der Datensysteme sichergestellt (bitte die Verantwortlichkeiten und Koordinationsmechanismen darstellen)?

Antwort

Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung regelt die Erhebung steuerungs- und evaluationsrelevanter Daten durch den Bund. Die Zuständigkeit für das Datenmanagement der Länder ergibt sich aus ihrer Rolle als Zuwendungsgeber gegenüber den Kommunen.

Eine digitale Interoperabilität zwischen Bund- und Ländersystemen besteht grundsätzlich nicht.

Frage 27 Seite 14

Wie wird gewährleistet, dass Evaluationsdaten der Städtebauförderung wissenschaftlich unabhängig erhoben, ausgewertet und veröffentlicht werden können (bitte die Verfahren zur Sicherung von Unabhängigkeit und Qualitätssicherung darstellen)?

Antwort

Die Vergabe von Evaluierungen und mit diesen in Zusammenhang stehenden Studien erfolgt an externe Dienstleister nach öffentlicher Ausschreibung anhand einer kriteriengeleiteten Auswertung. Die Kontrolle der Leistungen erfolgt anhand projektbegleitender Sachstands- und Zwischenberichte (vergleiche Antwort zu Frage 17). Projektergebnisse werden grundsätzlich veröffentlicht.

Darüber hinaus werden die Daten auf Anfrage an wissenschaftliche Einrichtungen zu Auswertungs- und Analysezwecken weitergegeben.

Frage 28 Seite 14

Welche Indikatoren werden herangezogen, um den Beitrag der Städtebauförderung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zwischen urbanen, suburbanen und ländlichen Räumen zu bewerten (bitte die verwendeten Kriterien und methodischen Grundlagen darstellen)?

Antwort

Für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse bzw. die Verteilung der Fördermittel in strukturschwache Regionen können verschiedene Indikatoren betrachtet werden.

Gemessen an den Indikatoren „Gemeindliche Steuerkraft je Einwohnerin und Einwohner“ und „Gemeldete Langzeitarbeitslose“ zeigt sich, dass die Länder, die für die Auswahl der Fördergebiete und Zuordnung der finanziellen Mittel zuständig sind, diese überwiegend in ihre strukturschwachen Regionen lenken. In 83 Prozent der geförderten Gemeinden liegt die gemeindliche Steuerkraft unter dem jeweiligen Landesdurchschnitt und/oder der Anteil langzeitarbeitsloser Menschen über dem Landesdurchschnitt (vergleiche BBSR – Herausgeber: Bericht zur Städtebauförderung 2022/23. Programmdaten, Querschnittsziele und Bevölkerungsstruktur. BBSR-Online-Publikation 43/2025.)

Die Städtebauförderung ist Bestandteil des 2020 eingerichteten Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen (GFS), das Programme bündelt, die zu gleichwertigen Lebensverhältnissen beitragen. Dementsprechend fließt ein überproportionaler Anteil der Mittel der Städtebauförderung in strukturschwache Regionen im Sinne der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Daher ist eine Betrachtung der Mittelverteilung auf der Ebene GRW-Fördergebiet (ja/nein) geeignet, um die Verteilung der Bundesfinanzhilfen Städtebauförderung in strukturschwachen Regionen näherungsweise zu beurteilen.

Verteilung der Bundesfinanzhilfen Städtebauförderung nach Stadt- und Landgemeinden sowie GRW-Fördergebieten (in T Euro).

Tabelle auf Seite 15 · 17 Zeilen × 10 Spalten
GroßstädteMittelstädteKleinstädteLandgemeindenGesamt
GRW- Fördergebietkein GRW- FördergebietGRW- Fördergebietkein GRW- FördergebietGRW- Fördergebietkein GRW- FördergebietGRW- Fördergebietkein GRW- FördergebietGesamt
Baden- Württemberg64.974159.663143.70019.560387.898
Bayern54.9548.311104.24636.131157.94919.91979.935461.444
Berlin207.673207.673
Brandenburg7.03287.379118.7946.079219.284
Bremen28.51428.514
Hamburg70.50270.502
Hessen51.2691.85172.07828.83683.4917.308244.831
Mecklenburg- Vorpommern23.43754.92358.56312.051148.973
Niedersachsen21.56717.42574.18456.22580.16642.0119.7561.205302.536
Nordrhein- Westfalen189.08372.935173.093163.67192.34541.7501.789734.666
Rheinland- Pfalz7.45220.26531.19221.71432.12142.2742.6024.566162.186
Saarland5.5659.93379227.1212.71546.126
Sachsen53.58385.884190.41341.985371.865
Sachsen-Anhalt36.562110.91269.37010.307227.150
Schleswig- Holstein12.66526.3378.49945.21511.4204.434108.570
Thüringen21.20180.45275.60717.594194.854
Gesamt614.333352.324744.450586.888854.681525.309126.514112.5733.917.073

Quelle: Städtebauförderungsdatenbank des BBSR (Förderdaten 2020-2024), Referenz des BMWK vom 11. Januar 2022

Tabelle auf Seite 16 · 17 Zeilen × 9 Spalten
GroßstädteMittelstädteKleinstädteLandgemeinden
GRW- Fördergebietkein GRW- FördergebietGRW- Fördergebietkein GRW- FördergebietGRW- Fördergebietkein GRW- FördergebietGRW- Fördergebietkein GRW- Fördergebiet
Baden-Württemberg100,0 %100,0 %100,0 %100,0 %
Bayern100,0 %7,4 %92,6 %18,6 %81,4 %19,9 %80,1 %
Berlin100,0 %
Brandenburg100,0 %100,0 %100,0 %100,0 %
Bremen100,0 %
Hamburg100,0 %
Hessen100,0 %2,5 %97,5 %25,7 %74,3 %100,0 %
Mecklenburg- Vorpommern100,0 %100,0 %100,0 %100,0 %
Niedersachsen55,3 %44,7 %56,9 %43,1 %65,6 %34,4 %89,0 %11,0 %
Nordrhein-Westfalen72,2 %27,8 %51,4 %48,6 %68,9 %31,1 %100,0 %
Rheinland-Pfalz26,9 %73,1 %59,0 %41,0 %43,2 %56,8 %36,3 %63,7 %
Saarland100,0 %92,6 %7,4 %90,9 %9,1 %
Sachsen100,0 %100,0 %100,0 %100,0 %
Sachsen-Anhalt100,0 %100,0 %100,0 %100,0 %
Schleswig-Holstein100,0 %75,6 %24,4 %79,8 %20,2 %100,0 %
Thüringen100,0 %100,0 %100,0 %100,0 %
Gesamt63,6 %36,4 %55,9 %44,1 %61,9 %38,1 %52,9 %47,1 %

Quelle: Städtebauförderungsdatenbank des BBSR (Förderdaten 2020-2024), Referenz des BMWK vom 11. Januar 2022

Frage 29 Seite 16

Wie wird die ökologische Nachhaltigkeit der geförderten Maßnahmen beurteilt, insbesondere hinsichtlich Flächenverbrauch, Energieeffizienz, Ressourcenschonung und Klimaanpassung (bitte die Bewertungsmaßstäbe und einschlägigen Nachweise benennen)?

Antwort

Die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme, Energieeffizienz, Ressourcenschonung und Klimaanpassung sind angesichts notwendiger Transformationsaufgaben wesentliche Bestandteile der Städtebauförderung und förderfähig. Die Durchführung von Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel ist nach Artikel 3 Absatz 2 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung eine Fördervoraussetzung. Die Umsetzung der Maßnahmen liegt in der Zuständigkeit der Kommunen.

Eine Bewertung einzelner Maßnahmen durch den Bund erfolgt im Regelfall nicht. Im Rahmen der Programmprüfung wird anhand der Elektronischen Begleitinformationen geprüft, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Eine Auswertung der Daten zeigt einen sehr hohen Anteil an Gesamtmaßnahmen mit geplanten Grünflächenmaßnahmen (ca. 82 Prozent) sowie Entsiegelungs- und Vernetzungsmaßnahmen (ca. 47 Prozent bzw. 57 Prozent), dies spricht für eine Reduzierung negativer Flächeneffekte und eine ökologische Aufwertung bestehender Siedlungsstrukturen. Bei rund 74 Prozent energetischen Sanierungsmaßnahmen liegt ein Schwerpunkt auf Energieeinsparung und Emissionsminderung. Dies stellt einen wesentlichen Beitrag zur langfristigen ökologischen Nachhaltigkeit dar. Der Einsatz klimaschonender Baustoffe wird in über einem Drittel der Fördergebiete berücksichtigt.

Frage 30 Seite 17

Welche Maßnahmen werden ggf. ergriffen, um Gentrifizierungseffekte, soziale Verdrängung oder ungewollte Preissteigerungen im Zuge der Städtebauförderung zu vermeiden (bitte die präventiven Instrumente und dokumentierten Evaluationsbeispiele darstellen)?

Antwort

In der Stadtentwicklung kann es zu Zielkonflikten in verschiedenen Bereichen kommen. Daher ist es sinnvoll, dass die konkreten gebietsbezogenen Ziele einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme durch die Kommune in eigener Planungshoheit festgelegt werden. In der Regel wird ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet, in dem Ziele und Maßnahmen festgelegt werden. Ein Handlungsleitfaden (abrufbar unter www.staedtebaufoer derung.info/SharedDocs/downloads/DE/Praxis/ArbeitshilfenundLeitfaeden/Arb eitshilfe_ISEK_2023.pdf?__blob=publicationFile&v=2) des BMWSB empfiehlt, im Zielsystem für die Gesamtmaßnahme Wechselwirkungen zu berücksichtigen und auftretende Zielkonflikte zu benennen, worunter – je nach den örtlichen Voraussetzungen – auch ungewollte Preissteigerungen fallen könnten.

Insbesondere für den Erhalt des sozialen Miteinanders übernimmt das Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ eine wichtige Leitfunktion. Ziel des Programms ist, das Lebensumfeld der Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und lebendige Nachbarschaften zu befördern. Mit dem Programm wird ein integrierter, sozialräumlicher Ansatz verfolgt, um sozialen Zusammenhalt, Integration, Inklusion und Teilhabe aller Bewohnerinnen und Bewohner im Quartier zu unterstützen.

Frage 31 Seite 17

In welchem Umfang und nach welchen Kriterien werden Fördermittel gezielt in strukturschwache, schrumpfende oder periphere Regionen gelenkt (bitte nach Bundesländern und Kommunentypen statistisch aufschlüsseln)?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 28 und die Ausführungen zur Zuständigkeit der Länder wird verwiesen.

Frage 32 Seite 17

Wie wird die langfristige Tragfähigkeit und Nutzung der im Rahmen der Städtebauförderung geschaffenen oder modernisierten Infrastrukturen überprüft (bitte die Nachsorge- und Kontrollmechanismen darstellen)?

Antwort

Eine langfristige Nutzung der städtebaulichen Investitionen der Städtebauförderung ist über die Zweckbindungsfristen gemäß der Länderförderrichtlinien sichergestellt. Eine nachgelagerte Prüfung von Gesamtmaßnahmen durch den Bund erfolgt nicht.

Frage 33 Seite 17

Wie werden kommunale Akteure, zivilgesellschaftliche Initiativen, Vereine und Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungsprozesse zur Mittelvergabe und in Evaluationsverfahren eingebunden (bitte die Beteiligungsformate und Beispiele aus der Praxis darstellen)?

Antwort

Die Mittel der Städtebauförderung werden für Investitionen und investitionsvorbereitende bzw. investitionsbegleitende Maßnahmen einschließlich bürgerschaftlichen Engagements im Rahmen städtebaulicher Gesamtmaßnahmen verwendet.

Die Umsetzung der Städtebauförderung soll gemäß der Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung durch die Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger, auch von Kindern und Jugendlichen und schwer erreichbaren Bevölkerungsgruppen, erfolgen. Daher sieht die Verwaltungsvereinbarung als Fördervoraussetzung vor, ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept zu erstellen, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Die Länder können ab dem Programmjahr 2026 abweichende Regelungen für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern treffen.

Die Beteiligung und Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern ist im Rahmen der Städtebauförderung förderfähig. Dies betrifft insbesondere auch die frühzeitige Beteiligung und Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Vernetzung und Einbindung lokaler Akteure, inklusive der lokalen Gemeinwesenarbeit und eines Quartiersmanagements zur Koordinierung und Bündelung der Angebote und Maßnahmen im Quartier. Eine Einbindung erfolgt zudem über Veranstaltungen zum jährlichen „Tag der Städtebauförderung“, der in diesem Jahr am 9. Mai 2026 stattfindet. Im vergangenen Jahr haben sich daran rd. 600 Kommunen mit über 700 Veranstaltungen beteiligt.

Zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen kann die Gemeinde zudem einen Fonds einrichten (Verfügungsfonds gemäß Artikel 9 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung). Über die Verwendung der Fondsmittel entscheidet ein lokales Gremium. Der Fonds finanziert sich anteilig aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden und aus Mitteln von Wirtschaft, Immobilien- und Standortgemeinschaften oder weiteren privaten Mitteln. Fonds im Programm Sozialer Zusammenhalt und in besonderen Ausnahme- bzw. Einzelfällen können Maßnahmen vollständig aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden finanziert werden.

Die konkrete Ausgestaltung der Einbindung oben genannter Akteure und Gruppen obliegt den Länden im Rahmen der Anwendung ihrer Landesrichtlinie. Entsprechende Beispiele und Hilfen werden angeboten unter: www.staedtebauf oerderung.info/DE/Praxis/praxis_neu_node.html.

Im Rahmen von Evaluierungen können für die Gewinnung, Aufbereitung und Bewertung von Informationen unter anderem auch Begehungen und Befragungen zur Anwendung kommen. Dabei können abhängig von der konkreten Fragestellung auch die in der Frage genannten Akteursgruppen einbezogen werden.

Frage 36 Seite 18

In welcher Form und in welchem Umfang fließen die Ergebnisse und Empfehlungen aus Evaluationsprozessen in die Weiterentwicklung und strategische Neuausrichtung der Förderprogramme ein (bitte die institutionellen Verfahren und Entscheidungsprozesse darstellen)?

Antwort

Das BMWSB nutzt die in Auswertungen, Evaluierungen und erhobenen Daten kontinuierlich für die Überprüfung der Zielgerichtetheit der Förderung, deren inhaltlicher Weiterentwicklung und soweit erforderlich zur Anpassung der Programmstruktur.

Die Programmstruktur wurde zuletzt anhand entsprechend gewonnener Daten zum Programmjahr 2020 angepasst. Sie wurde dabei wesentlich gestrafft und auf die aktuellen Programme und Ziele neu ausgerichtet (vergleiche Antwort zu Frage 1).

Inhaltliche Weiterentwicklungen werden regelmäßig in die Verwaltungsvereinbarungen Städtebauförderung aufgenommen. Für die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2026/2027 sind dies zum Beispiel die Länderöffnungsklausel für Integrierte Stadtentwicklungskonzepte mit dem Ziel der Entlastung von Städten und Kommunen sowie die explizite Aufnahme von städtebaulichen Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in der Stadt.

Frage 37 + 38 + 39 Seite 19

37Wie viele Personalstellen sind auf Bundesebene sowie in den nachgeordneten Behörden mit der Steuerung, Kontrolle und Evaluation der Städtebauförderung betraut, und wie hat sich diese Zahl seit 2015 entwickelt (bitte nach Ressort und Funktion aufschlüsseln)?

38Welche Qualifikationsanforderungen gelten für Beschäftigte, die mit der Vergabe, Prüfung oder Evaluation von Fördermitteln betraut sind (bitte die verbindlichen Standards und Ausbildungsvorgaben darstellen)?

39Welche Fortbildungsmaßnahmen, Schulungsprogramme oder Leitfäden bestehen zur Verbesserung der fachlichen Qualität, der Korruptionsprävention und der datenschutzkonformen Umsetzung der Städtebauförderung (bitte die Angebote und ihrer Träger in einer Übersicht darstellen)?

Antwort

Die Frage 37 bis 39 werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das BMWSB wurde als eigenständiges Ministerium mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 eingerichtet. Unter Personalstellen werden Dienstposten (Funktionen) verstanden, die mit Aufgaben der Städtebauförderung betraut sind. Eine trennscharfe Zuordnung der Aufgabe zu einzelnen Dienstposten ist nicht möglich. Die Aufgabenwahrnehmung im BMWSB sowie dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) und BBSR erfolgt integrativ.

Seit dem 8. Dezember 2021 wurden durchschnittlich 28 Dienstposten im BMWSB und BBR/BBSR zumindest in Teilen mit Aufgaben der Städtebauförderung betraut. Hinsichtlich der Qualifikationsanforderungen besteht ein interdisziplinäres Anforderungsprofil. In der Regel verfügen die Beschäftigten über ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium, insbesondere in den Fachrichtungen Rechtswissenschaften, Verwaltungswissenschaften, Stadt- und Raumplanung, Städtebau, Architektur, Volks- oder Betriebswirtschaftslehre oder vergleichbaren einschlägigen Studiengängen. Ferner stehen Fortbildungsangebote der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAKöV) zu den Themen Korruptionsprävention und Datenschutz zur Verfügung.

Frage 40 + 41 + 42 + 43 + 44 Seite 19

40Welche geplanten Reformen, Anpassungen oder Neustrukturierungen der Steuerungs- und Kontrollmechanismen in der Städtebauförderung sind in den kommenden Jahren vorgesehen (bitte laufende oder geplante Projekte darstellen)?

41Wie soll die Städtebauförderung künftig auf Herausforderungen wie Digitalisierung, Klimaanpassung, Migration und demografischer Wandel ausgerichtet werden (bitte die strategischen Zielsetzungen und Pilotmaßnahmen beschreiben)?

42Inwieweit wird ggf. geprüft, bestehende Programme zu konsolidieren oder in eine einheitliche Förderarchitektur zu überführen, um Effizienz und Transparenz zu erhöhen (bitte die Überlegungen und Zuständigkeitsstruktur darstellen)?

43Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus bisherigen Evaluations- und Auditprozessen für die inhaltliche (Programme) und monetäre Ausgestaltung der Städtebauförderung?

44Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus bisherigen Evaluations- und Auditprozessen für die künftige Ausgestaltung der Steuerungs- und Kontrollmechanismen der Städtebauförderung (bitte konkrete Schlussfolgerungen und Umsetzungsschritte darstellen)?

Antwort

Die Fragen 40 bis 44 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das BMWSB überprüft kontinuierlich insbesondere Struktur, Verfahren, inhaltliche Ausgestaltung sowie die finanzielle Unterlegung der Förderung (vergleiche auch Antwort zu Frage 36 sowie die Ausführungen zu den Steuerungs- und Kontrollprozessen).

Es ist vorgesehen, die Bundesfördermittel bis zum Jahr 2029 (im Vergleich zum Referenzjahr 2025) auf 1,58 Mrd. Euro zu verdoppeln.

Das BMWSB bereitet derzeit eine programmübergreifende Evaluierung der Städtebauförderung vor (vgl. Antwort zu den Fragen 2 und 3). Diese wird unter Einbeziehung bereits erfolgter Auswertungen und Datenerhebungen erstmalig die im Jahr 2020 angepassten Förderprogramme umfassend übergreifend bewerten. Nach Vorlage der Ergebnisse der Evaluierung sind Schlussfolgerungen für die künftige Ausgestaltung und Struktur der Städtebauförderung möglich.

Das BMWSB bewertet die aktuellen Steuerungs- und Kontrollmechanismen als sachgerecht, angemessen und wirksam. Es wird die Digitalisierung der Prozesse der Städtebauförderung einschließlich Datenerfassung intensivieren und damit zu einer weiteren Vereinfachung und Beschleunigung der Förderprozesse beitragen.