Humanitäre Hilfe in der globalen Krise

Drucksache 21/4705Antwortauf die Kleine Anfrage 21/401710.03.202627 Seiten35 FragenFraktion Die LinkeAuswärtiges AmtAußenpolitik und internationale BeziehungenÖffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben5 Anlagen als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die humanitäre Lage weltweit ist im Jahr 2025 eine der dramatischsten seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Eine sich verschärfende Spirale aus gewaltsamen Konflikten, massiven Menschenrechtsverletzungen und den gravierender werdenden Auswirkungen der Klimakrise hat dazu geführt, dass die globalen humanitären Bedarfe weiter stark angestiegen sind. Laut dem aktuellen „Global Humanitarian Overview 2025“ des Büros der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (VN OCHA) waren über 300 Millionen Menschen weltweit auf humanitäre Hilfe und Schutz angewiesen – ein historisch hoher Wert, der die dramatische Zuspitzung der globalen Krise verdeutlicht (www.unocha.org/publications/report/world/global-h umanitarian-overview-2025-enarfres).

Gleichzeitig stehen die humanitären Organisationen weltweit vor einem massiven Finanzierungsdefizit: Laut VN OCHA waren bis Ende Juni 2025 weniger als 17 Prozent der benötigten 46 Mrd. US-Dollar zur Deckung des globalen humanitären Bedarfs eingegangen – ein Rückgang von 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (www.unocha.org/news/todays-top-news-occupied-palesti nian-territory-sudan-global-humanitarian-overview-0).

Dieser dramatische Einbruch ist insbesondere auf die Haushaltsentscheidungen vieler traditioneller Geberstaaten zurückzuführen. Laut einer im Juni 2025 veröffentlichten Analyse von Oxfam planen die G7-Staaten – Kanada, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten von Amerika –, ihre öffentlichen Ausgaben für Entwicklungshilfe bis 2026 im Vergleich zu 2024 um 28 Prozent zu kürzen. Sollte diese Prognose Realität werden, käme es zu den größten Einschnitten seit der Gründung der G7 im Jahr 1975 und seit Beginn der Aufzeichnungen über Entwicklungshilfe im Jahr 1960 (www.oxfam.org.uk/mc/3kdzhk/).

Im Juni 2025 hat VN OCHA angesichts der sich verschärfenden Lage einen sogenannten hyper-priorisierten Notfallplan vorgestellt, der mit einem stark reduzierten Budget von 29 Mrd. US-Dollar zumindest die dringendsten humanitären Bedürfnisse von 114 Millionen Menschen abdecken soll. Dadurch blieben jedoch fast 200 Millionen Menschen ohne Unterstützung. Der Nothilfekoordinator der Vereinten Nationen erklärte, dass diese Situation die Organisation dazu zwinge, eine Art Überlebens-Triage vorzunehmen (www.unocha.o rg/publications/report/world/un-partners-unveil-hyper-prioritized-aid-appeal-a mid-cruel-math-brutal-funding-cuts).

Vor diesem Hintergrund ist besonders alarmierend, dass auch Deutschland – bis 2024 zweitgrößter Geberstaat im Bereich der internationalen humanitären Hilfe – seine Beiträge in den Bundeshaushalten für 2025 und 2026 drastisch reduziert hat. Die Mittel für humanitäre Hilfe für 2025 wurden gegenüber 2024 um rund 52 Prozent auf rund 1 Mrd. Euro gekürzt, wodurch die Bundesrepublik Deutschland in der Rangliste der internationalen Geberländer deutlich zurückfällt (https://fts.unocha.org/).

Die Kürzung deutscher Mittel für humanitäre Hilfe fällt in eine Zeit historisch hoher globaler Bedarfe und ist geeignet – im Kontext weltweiter Kürzungen – zur Gefährdung nicht nur akuter Nothilfemaßnahmen, sondern auch zu der langfristigen Stabilisierung in Krisenregionen beizutragen. Sie steht nach von Akteuren der humanitären Hilfe geäußerter und von den Fragestellenden geteilter Kritik im Widerspruch zu der Zusage im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, humanitäre Hilfe „auskömmlich“ zu finanzieren, und untergräbt die notwendige Planungssicherheit für Hilfsorganisationen. Berechnungen des Center for Humanitarian Action (CHA) zeigen, dass sich Deutschland mit dem aktuellen Budget für humanitäre Hilfe zunehmend von internationalen Zielmarken und bedarfsorientiert berechneten Budgets entfernt, obwohl die Bundesregierung erst im Juni 2025 auf der VN-Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung in Sevilla die 0,7‑Prozent-Zielmarke des Bruttonationaleinkommens erneut bekräftigt hat (www.nd-aktuell.de/artikel/1194094.ent wicklungszusammenarbeit-sparen-auf-kosten-der-aermsten.html). Um dem EU-Vorschlag, 0,07 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für humanitäre Hilfe zur Verfügung zu stellen, gerecht zu werden und die 0,7-Prozent-ODA-Zielmarke (ODA = Official Development Assistance) zu erreichen, müsste Deutschland mindestens 3,2 Mrd. Euro als humanitäres Budget zur Verfügung stellen. Sogenannte Fair-Share-Modelle, die sowohl die humanitären Bedarfe als auch die ökonomische Leistungsfähigkeit von Geberstaaten berücksichtigen, kommen zu dem Schluss, dass im Jahr 2025 für Deutschland ein angemessenes humanitäres Budget bei 3,09 Mrd. Euro liegt (www.chaberlin.org/w p-content/uploads/dlm_uploads/2025/10/cha-humanitarian-reset-und-fair-shar e-de-web.pdf).

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die humanitäre Lage weltweit ist aufgrund der Zunahme von Kriegen, Konflikten und Naturkatastrophen gravierend. Die Bundesregierung verweist auf den von den Vereinten Nationen (VN) Anfang Dezember 2025 herausgegebenen Bericht „Global Humanitarian Overview 2026“ (abrufbar unter: www.unocha.o rg/publications/report/world/global-humanitarian-overview-2026-enesfr), wonach eine Gesamtzahl von 239 Millionen Personen auf humanitäre Hilfe angewesen ist.

Während das durch die VN koordinierte humanitäre System auch finanziell unter Druck steht, stellen multiple humanitäre Krisen, u. a. in der Ukraine, in Gaza und im Sudan, eine große Herausforderung dar. Vor diesem Hintergrund hat VN-Generalsekretär António Guterres die Reforminitiative UN80 ins Leben gerufen und VN-Nothilfekoordinator Thomas Fletcher tiefgreifende Reformen des humanitären Systems (sogenannter „humanitarian reset“) angekündigt. Beide Reforminitiativen sollen das VN-System effizienter, agiler und resilienter machen. Der humanitarian reset hat als Ziel, die Deckung der dringendsten humanitären Bedarfe bei gleichzeitiger Vereinfachung von Koordinationsstrukturen sicherzustellen.

Trotz dieser Herausforderungen erbringt das humanitäre System weiterhin enorme Leistungen und hat im Jahr 2025 fast 98 Millionen Menschen mit lebensrettender Hilfe erreicht. Internationale Geber haben dafür rund 26 Milliarden US-Dollar aufgebracht und damit das Niveau von vor der COVID-19-Pandemie erneut übertroffen. Die Bundesregierung hat 2025 rund 1,06 Mrd. Euro an humanitärer Hilfe zur Verfügung gestellt und damit rund 73 Millionen Menschen erreicht. Deutschland bleibt damit einer der größten humanitären Geber weltweit.

Mit Blick auf Fragen nach Fördermitteln weist die Bundesregierung darauf hin, dass nur bereits gezahlte Beträge oder eingegangene Verpflichtungen angegeben werden und die Planungen für das Jahr 2026 noch nicht final abgeschlossen sind.

Frage 1 Seite 3

Wie begründet die Bundesregierung die beschlossenen Kürzungen der Mittel für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland (Kapitel 05 01 Titel 687 32) im Haushalt 2025 und 2026 auf ca. 1,05 Mrd. Euro gegenüber den Vorjahren (2023 und 2024), insbesondere vor dem Hintergrund gestiegener globaler Bedarfe, und welche Faktoren waren für diese Entscheidung maßgeblich?

Antwort

Die Bundesregierung sieht die Herausforderungen, die sich aus weltweit steigenden Bedarfen an humanitärer Unterstützung bei gleichzeitig sinkenden Mitteln angesichts angespannter Haushaltslagen, auch in Deutschland, ergeben. Einem effizienten Mitteleinsatz kommt in der aktuellen Situation eine noch größere Bedeutung zu. Diesbezüglich verweist die Bundesregierung auf ihre Vorbemerkung und auf die Antwort zu Frage 6.

Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf die Kompetenzen des Bundestages im Haushaltsaufstellungsverfahren, insbesondere dessen grundgesetzlich geregelte Budgethoheit.

Frage 2 Seite 3

Gedenkt die Bundesregierung, das sogenannte Fair-Share-Modell (www. chaberlin.org/wp-content/uploads/dlm_uploads/2025/10/cha-humanitaria n-reset-und-fair-share-de-web.pdf) bei der Festsetzung des deutschen Beitrags zur humanitären Hilfe zu berücksichtigen, und welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für oder gegen dessen Anwendung?

Antwort

Der Bundesregierung sind verschiedene sogenannte Fair-Share-Modelle bekannt, die Beiträge für Entwicklungszusammenarbeit oder humanitäre Hilfe in Bezug zur Wirtschaftskraft setzen. Diese können Orientierung und internationale Vergleichbarkeit herstellen und sind daher Analyseinstrumente, aber kein internationaler Standard. Auf die Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel haben sie keinen Einfluss.

Frage 3 Seite 3

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen, und welche weiteren Schritte plant sie konkret, um die bestehende weltweite Finanzierungslücke im Bereich der humanitären Hilfe zu verringern?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 70 der Abgeordneten Jamila Schäfer auf Bundestagsdrucksache 21/3236 wird verwiesen.

Frage 4 Seite 4

Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, auf internationaler Ebene auf eine breitere Geberbasis hinzuwirken, um die Abhängigkeit des humanitären Systems von einer kleinen Zahl von Geberstaaten zu reduzieren, und welche konkreten Schritte unternimmt sie hierzu?

Antwort

Die Bundesregierung engagiert sich im Verbund mit anderen Gebern für die Erweiterung der Geberbasis. Zur Schließung der Finanzierungslücke in der humanitären Hilfe vertieft die Bundesregierung insbesondere den Dialog mit Staaten, die über das wirtschaftliche Potenzial verfügen, mehr Verantwortung für eine umfangreiche und vorhersehbare bedarfsorientierte Finanzierung humanitärer Hilfe zu übernehmen. Dafür spricht die Bundesregierung humanitäre Themen regelmäßig gegenüber diesen Staaten an.

Frage 5 Seite 4

Welche Mechanismen sieht die Bundesregierung vor, um humanitären Organisationen trotz eines reduzierten Haushalts verlässliche Planungs- und Finanzierungssicherheit zu bieten?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.

Frage 6 Seite 4

Welche Schlussfolgerungen zieht Bundesregierung aus dem aktuellen Stand des „Humanitarian Reset“-Prozesses der VN und die damit einhergehende Hyperpriorisierung im Kontext eigener Prioritätensetzung in der humanitären Hilfe?

Antwort

Die Bundesregierung unterstützt den humanitarian reset aktiv, u. a. im Rahmen ihres Vorsitzes der Donor Support Group des Amtes der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA), und orientiert sich in ihrer eigenen Prioritätensetzung in weiten Teilen an der durch OCHA vorgenommenen Priorisierung. Im Rahmen des humanitarian reset und der UN80 Initiative unterstützt die Bundesregierung Bestrebungen, die Effizienz des humanitären Systems zu steigern. Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung der Bedarfserhebung, zur Koordinierung und Reduzierung von Wettbewerb um Mittel, zur Stärkung von Lokalisierung, und zur Nutzung von gebündelten Fonds.

Frage 7 Seite 4

Wie bewertet die Bundesregierung die aufgrund ihres Vorschlages im Gesetzentwurf im Haushalt 2026 beschlossenen Mittelansätze für die humanitäre Hilfe im Hinblick auf die im Koalitionsvertrag zugesagte „auskömmliche Finanzierung“, und welche Planungen verfolgt sie zur finanziellen Ausgestaltung der humanitären Hilfe im Jahr 2027?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 1 und auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die Ausstattung des Titels 0501 687 32 Humanitäre Hilfe im Ausland des Auswärtigen Amts (AA) im Jahr 2027 ist dem Haushaltsaufstellungsverfahren zum Bundeshaushalt 2027 vorbehalten.

Frage 8 Seite 5

Welche Mittel stellte die Bundesregierung seit 2023 für die Finanzierung der VN-Organisationen sowie der Rotkreuz- und Rothalbmond-Organisationen aus dem Einzelplan 05 zur Verfügung (bitte jeweils nach Organisation sowie betreffendem Jahr – einschließlich der Planung für 2026 – getrennt ausweisen und den Haushaltstitel nennen)?

Antwort

Die erbetenen Informationen können der Anlage 1 entnommen werden (Angabe in Euro).*

AnlageAnlage 1 zu Frage 8

PDF-Seiten 14–16 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 9 Seite 5

Welche Mittel hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2023 im Rahmen der humanitären Hilfe an Nichtregierungsorganisationen (NGOs) gezahlt (bitte getrennt nach Jahren – einschließlich der Planung für 2026 – und unter Nennung der Ressorts, Haushaltstitel sowie Höhe der Förderung und unter namentlicher Nennung der jeweils geförderten NGOs aufschlüsseln), und inwiefern sind diese Mittel unabhängig von Finanzierungen für VN-Organisationen oder das Internationale Rote Kreuz bzw. den Roten Halbmond veranschlagt?

Antwort

Förderungen im Sinne der Fragestellung werden aus dem Haushaltstitel 0501 687 32 des Auswärtiges Amts finanziert. Die erbetenen Informationen können der Anlage 2 entnommen werden.* Das Auswärtige Amt ist in der Bundesregierung ausschließlich für die humanitäre Hilfe im Ausland zuständig.

Jede Förderung wird einzeln und unabhängig von anderen Förderungen veranschlagt. Die Prüfung zum Doppelförderverbot bleibt davon unberührt.

AnlageAnlage 2 zu Frage 9

PDF-Seiten 17–19 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 10 Seite 5

In welche Länder gingen seit 2023 Mittel für humanitäre Hilfe aus dem Einzelplan 05 (bitte tabellarisch nach Jahr – einschließlich der Planung für 2026 – getrennt ausweisen und folgende Angaben machen: Empfängerland, Haushaltstitel, Höhe der Mittel, Art der Unterstützung, z. B. VN-Organisationen, Central Emergency Response Fund, NGOs, Country-based Pooled Funds, und wenn ein Land in einem Jahr mehrere Unterstützungsarten erhalten hat, bitte alle in der Spalte „Art der Unterstützung“ auflisten)?

Antwort

Förderungen im Sinne der Fragestellung werden aus dem Haushaltstitel 0501 687 32 des Auswärtiges Amts finanziert. Die erbetenen Informationen können der Anlage 3 entnommen werden.*

AnlageAnlage 3 zu Frage 10

PDF-Seiten 20–21 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 11 Seite 5

Welche Zahlungen hat die Bundesregierung in den Jahren 2024, 2025 sowie geplant für 2026 jeweils an humanitäre Länderfonds (Country-based Pooled Funds – CBPF) geleistet bzw. vorgesehen (bitte getrennt jeweils nach Jahr, Höhe der Mittel und Fonds aufschlüsseln)?

Antwort

Die erbetenen Informationen können nachstehender Tabelle entnommen werden (Angabe in Euro).

Tabelle auf Seite 5, 6 · 17 Zeilen × 4 Spalten
202420252026
Zentralafrikanische Republik humanitärer Länderfonds (CAR HF)4.250.0002.000.0002.000.000
Demokratische Republik Kongo humanitärer Länderfonds (DRC HF)10.250.0002.500.0002.000.000
Äthiopien humanitärer Länderfonds (EHF)14.900.00002.000.000
Nigeria humanitärer Länderfonds (NHF)5.200.0002.000.0003.000.000
Sudan humanitärer Länderfonds (SHF)24.100.00011.850.0005.000.000
Somalia humanitärer Länderfonds (SHF)8.500.0001.000.0002.000.000
Südsudan humanitärer Länderfonds (SSHF)9.800.0005.000.0002.500.000
Regionalfonds West- und Zentralafrika (RhPF)13.500.0006.900.0007.000.000
Afghanistan humanitärer Länderfonds (AHF)10.000.0003.000.0000
Myanmar humanitärer Länderfonds (MHF)6.000.0006.000.0000
Ukraine humanitärer Länderfonds (UHF)63.000.00022.000.0008.000.000
Libanon humanitärer Länderfonds (LHF)30.900.00000
Palästinensische Gebiete humanitärer Länderfonds (oPt HF)5.000.00000
Syria Cross-border Humanitarian Fund (SCHF)11.000.0003.000.0000
Syrien humanitärer Länderfonds (SHF)01.000.0000
Venezuela humanitärer Länderfonds (VHF)1.000.000500.0000
Haiti humanitärer Länderfonds (HHF)1.290.000500.0000
Frage 11a Seite 6

Welchen Anteil dieser Mittel ordnet die Bundesregierung jeweils den vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“ zu?

Antwort

In sogenannte Country-Based Pooled Funds (CBPF) eingezahlte Mittel werden zu 100 Prozent als „leicht zweckgebundene Mittel“ zugeordnet.

Frage 11b Seite 6

Sind die Zahlungen an den CBPF und andere multilaterale Fonds (z. B. Central Emergency Response Fond [CERF], NGO-Fonds) in den Jahren von 2023 bis 2026 jeweils bereits in den an VN OCHA gemeldeten Gesamtsummen enthalten oder gesondert auszuweisen?

Antwort

Eine Meldung von Gesamtsummen an OCHA ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Einzahlungen in CBPF oder den zentralen Nothilfefonds der VN (CERF) erfolgen direkt an OCHA und werden zusätzlich über das Financial Tracking System (FTS) gemeldet.

Frage 12 Seite 6

Wie verteilen sich die gesamten Mittel der Bundesregierung im Bereich humanitäre Hilfe in den Jahren 2023, 2024 und 2025 sowie vorgesehen für 2026 auf bilaterale und multilaterale Finanzierung?

Antwort

Das AA vergibt im Schnitt im Jahresverlauf ca. 75 Prozent seiner Förderung aus dem Haushaltstitel für humanitäre Hilfe an multilaterale Organisationen.

Frage 13 Seite 7

Nach welchen konkreten Kriterien vergibt das Auswärtige Amt Mittel an Zuwendungsempfänger im Bereich der humanitären Hilfe?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1674 wird verwiesen.

Frage 14 Seite 7

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen des Haushalts 2025 umgesetzt, um vergessene oder langanhaltende Krisen („forgotten crises“ bzw. „protracted crises“) gezielter und wirkungsvoller zu adressieren, welche zusätzlichen Planungen oder Maßnahmen sind für den Vollzug des Haushalts 2026 vorgesehen, und wenn keine entsprechenden Maßnahmen geplant sind, aus welchen Gründen verzichtet die Bundesregierung darauf?

Antwort

Auf die Antworten zu den Fragen 10 und 11 wird verwiesen, die Förderungen für die Jahre 2025 und 2026 aller Länderkontexte enthalten.

Frage 15 Seite 7

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung verschiedener humanitärer Akteure, dass in der internationalen humanitären Finanzierung zu viele kostenintensive Zwischenebenen („layers of intermediaries“) bestehen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für ihre eigene Mittelvergabe?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.

Frage 16a Seite 7

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen, und welche plant sie konkret, um vorausschauende humanitäre Hilfe zur Abmilderung und Abwendung der Folgen von Klimakatastrophen auszubauen, wie gestaltet sich dabei die internationale Zusammenarbeit, mit welchen Partnerorganisationen arbeitet sie zusammen, und in welchem Umfang hat die Bundesregierung seit 2023 das Ziel umgesetzt, mindestens 5 Prozent des humanitären Budgets für vorausschauende Ansätze bereitzustellen (vgl. German Statement during the joint event of the General Assembly and the Economic and Social Council on the theme El Niño 2023-2024: Actions for the safety, sustainability and resilience of people and the planet, 30 April 2024 - Federal Foreign Office)?

Antwort

Das Ziel, die Mittel für vorausschauende humanitäre Hilfe ab dem Jahr 2023 auf 5 Prozent der humanitären Mittel zu erhöhen, wurde in den Jahren 2023 (137 Mio. Euro) und 2024 (112 Mio. Euro) vollständig erreicht; abschließende Zahlen für 2025 liegen noch nicht vor. Die Bundesregierung fördert im Bereich der vorausschauenden humanitären Hilfe internationale Organisationen des VN-Systems, die Rotkreuz und Rothalbmondbewegung sowie Nichtregierungsorganisationen. Außerdem bemüht sich die Bundesregierung aktiv, auch andere Geber für ein stärkeres Engagement im Bereich der vorausschauenden humanitären Hilfe zu gewinnen. Dazu engagiert sich die Bundesregierung aktiv als Ko-Vorsitzende der Gebergruppe zur vorausschauenden humanitären Hilfe. Darüber hinaus wird die „Global Dialogue Platform on Anticipatory Action“ als zentrale internationale Konferenz im Bereich der vorausschauenden humanitären Hilfe seit 10 Jahren mit Unterstützung der Bundesregierung in Berlin ausgerichtet, zuletzt im Dezember 2025.

Frage 16b Seite 8

In welcher Höhe hat die Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren Mittel für vorausschauende humanitäre Hilfe bereitgestellt (bitte jeweils nach Jahr und Maßnahmen aufschlüsseln), und in welcher Höhe sind Mittel für diesen Zweck in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen (bitte ebenfallsnach geplanten Maßnahmen aufschlüsseln)?

Antwort

Die erbetenen Informationen können der Anlage 4 entnommen werden.*

AnlageAnlage 4 zu Frage 16b

PDF-Seiten 22–24 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 17 + 17a + 17b Seite 8

17Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die Flexibilität der von ihr geleisteten humanitären Hilfe zu erhöhen sowie Planungssicherheit der Mittelvergabe für humanitäre Akteure zu sichern, und welche weiteren Schritte sind in diesem Zusammenhang geplant?

17aWie hoch ist der Anteil der in den Haushalten 2025 und 2026 für humanitäre Hilfe vorgesehenen Mittel, der jeweils als nicht zweckgebundene Mittel (unearmarked funding) eingeplant ist, wie berechnet die Bundesregierung den prozentualen Anteil dieser flexibel einsetzbaren Mittel, und welche Zuwendungen werden dabei in die Berechnung einbezogen (bitte jeweils differenziert nach nicht zweckgebundenen Mitteln [unearmarked], leicht zweckgebundenen Mitteln [softly earmarked] sowie mehrjährigen Mitteln aufschlüsseln)?

17bWelche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Mittelvergabe frühzeitiger, planbarer und flexibler zu gestalten, insbesondere durch eine schnellere Bereitstellung und frühzeitige Auszahlungen an multilaterale und lokale Partner, die Nutzung von Multi-Jahreszusagen zur besseren Planbarkeit für humanitäre Akteure, Anpassungen im Haushaltsvollzug zur Beschleunigung der Mittelbereitstellung sowie unter Berücksichtigung bewährter Praktiken anderer europäischer Geber, wie etwa Schweden, das regelmäßig bereits circa 85 Prozent seiner Mittel bis März ausschüttet, oder Norwegen, das seine Mittelvergabepraxis durch erweiterte Flexibilisierung angepasst hat, um Planungssicherheit und Flexibilität für die humanitären Akteure zu erhöhen?

Antwort

Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.

Ein Großteil der humanitären Projektförderungen wird bereits jetzt mehrjährig und flexibel aufgesetzt. Daten für 2025 sind vorläufig: danach betrug der Anteil der mehrjährigen Förderungen 53 Prozent; 13,1 Prozent der humanitären Mittel waren nicht zweckgebunden, 35,2 Prozent leicht zweckgebunden, 17,6 Prozent zweckgebunden und 34,1 Prozent streng zweckgebunden. Für 2026 liegen keine vollständigen Daten vor, da die Mittelplanung für 2026 nicht abgeschlossen ist. Die Einstufungen entsprechen der „Grand Bargain Earmarking Modality Codelist“. Der sog. Grand Bargain beschreibt einen 2016 ins Leben gerufenen Reformprozess, der auf eine bessere und effizientere Gestaltung der humanitären Hilfe abzielt. Zusammen mit anderen Geberländern, internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen engagiert sich die Bundesregierung aktiv in diesem Reformprozess. Ergänzend wird auf die Berichte der Bundesregierung im Rahmen des Grand Bargain (Grand Bargain Self Reporting) verwiesen (abrufbar unter https://interagencystandingcommittee.org/gran d-bargain-official-website/grand-bargain-self-reports-2025).

Darüber hinaus wird auf das Kapitel 3.5 „Flexible Förderansätze“ der Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland vom September 2024 verwiesen.

Frage 18 Seite 9

Welche Position nimmt die Bundesregierung zur Lokalisierung der humanitären Hilfe ein, und welche konkreten Maßnahmen wurden in den letzten fünf Jahren ergriffen oder sind geplant, um lokale und nationale Organisationen in Krisenregionen strukturell zu stärken und direkter zu fördern, insbesondere um den Zugang zu humanitärer Hilfe in besonders schwer erreichbaren Regionen zu erhöhen?

Antwort

Im Rahmen des Grand Bargain hat sich die Bundesregierung das Ziel auferlegt, 25 Prozent ihrer humanitären Hilfe lokal umzusetzen. Im Jahr 2024 erreichte die Bundesregierung bereits eine Lokalisierungsrate von 21,92 Prozent. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf das Kapitel 2.4 „Humanitäre Hilfe so lokal wie möglich“ der Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland.

Frage 19 Seite 9

In welchem Umfang wurden in den letzten fünf Jahren Mittel der deutschen humanitären Hilfe direkt an lokale oder nationale Organisationen in Krisenregionen vergeben (bitte nach Jahr – einschließlich der Planung für 2026 –, Empfängerregion bzw. Land und prozentualem Anteil an den Gesamtmitteln der humanitären Hilfe aufschlüsseln)?

Antwort

Auf die Berichte der Bundesregierung im Rahmen des Grand Bargain (Grand Bargain Self Reporting, vgl. für 2025: https://interagencystandingcommittee.or g/grand-bargain-official-website/grand-bargain-self-reports-2025, 2024: https://interagencystandingcommittee.org/grand-bargain-official-website/grand-bargai n-self-reports-2024, 2023: https://interagencystandingcommittee.org/grand-bar gain-official-website/grand-bargain-self-reporting-exercise-2022-2023, 2022: https://interagencystandingcommittee.org/grand-bargain-official-website/gran d-bargain-self-reporting-exercise-2021-2022) wird verwiesen. Für das Jahr 2026 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Ferner hat die Bundesregierung über humanitäre Projekte der deutschen Auslandsvertretungen in Krisenregionen von 2021 bis Februar 2026 insgesamt 6.606.484 Euro bereitgestellt. Die Auslandsvertretungen haben in humanitären Notsituationen, nach Naturkatastrophen oder Großschadensereignissen die Möglichkeit, schnell, gezielt und wirksam humanitäre Hilfe zu leisten. Die Hilfsmaßnahmen werden durch direkte Zuwendungen an vertrauenswürdige und erfahrene Hilfsorganisationen im Gastland durchgeführt. Hierbei kann es sich um Projektförderung einer Nichtregierungsorganisation mit Sitz im Projektland oder eine nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes/ Roten Halbmonds handeln. Die Aufschlüsselung der erbetenen Informationen kann der Anlage 5 entnommen werden.* Der Anteil dieses Instruments der direkten Zuwendung an lokale oder nationale Organisationen an den jährlichen Gesamtmitteln der humanitären Hilfe betrug in den letzten fünf Jahren weniger als 1 Prozent.

AnlageAnlage 5 zu Frage 19

PDF-Seiten 25–26 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 20 Seite 9

Welche Vorgaben macht die Bundesregierung zur Förderung lokaler Partnerschaften bei der Finanzierung von Intermediär-Organisationen, und welche finanziellen und sonstigen Anreize setzt sie für die Lokalisierung humanitärer Hilfe bzw. für die aktive Einbindung lokaler Akteure, etwa durch Bewertungskriterien oder Mindestquoten?

Antwort

Die Bundesregierung verweist auf die Strategie des Auswärtigen Amts für humanitäre Hilfe im Ausland Kapitel 2.4 „Humanitäre Hilfe so lokal wie möglich“ sowie die Richtlinie des Auswärtigen Amts für die Förderung von Vorhaben der humanitären Hilfe im Ausland vom 17. Dezember 2025, Punkt 5.3.2 zur Weiterleitung der Verwaltungsausgabenpauschale in angemessenem Umfang an lokale Partner.

Mit der Weitergabe der bereitgestellten Verwaltungskosten an lokale Akteure können strukturelle Kosten für Sicherheit, Risikomanagement und Infrastruktur abgedeckt werden.

Frage 21 Seite 10

Welche Programme oder Förderlinien existieren aktuell, um Kapazitäten lokaler Akteure nachhaltig zu stärken (z. B. in den Bereichen Projektmanagement, Rechenschaftspflichten, Sicherheitsstrukturen, technische Infrastruktur etc.)?

Antwort

In Finanzierungsplänen des AA zur Förderung humanitärer Maßnahmen werden die geplanten Ausgaben für Qualitätssicherung und Kapazitätsaufbau zugunsten lokaler Partner und/oder lokalen Personals (Monitoringreisen, externe Evaluierungen sowie Fortbildung von lokalem Projektpersonal) separat deklariert, um für die Stärkung der Kapazitäten lokaler Akteure dezidiert Mittel bereitzustellen und diese auch im Budget von Projekten sichtbar und nachvollziehbar zu machen.

Die Bundesregierung unterstützt gezielt kapazitätsstärkende Maßnahmen für lokale Partner, u. a. im Rahmen der Beiträge für CBPF und folgender Förderungen: Das Projekt ToGETHER (Towards Greater Effectiveness and Timeliness in Humanitarian Emergency Response) befähigt lokale Akteure, Führungsrollen bei der humanitären Hilfe in ihrer Region zu übernehmen (weitere Informationen abrufbar unter: www.welthungerhilfe.de/informieren/themen/humanitaer e-hilfe/lokalisierung). Die Help Localisation Facility stärkt die Eigenverantwortung lokaler Organisationen in der Ukraine und befähigt diese so zu einer leitenden Rolle in der humanitären Hilfe vor Ort (weitere Informationen abrufbar unter: www.help-ev.de/lokalisierung/help-localisation-facility/).

Frage 22 Seite 10

In welchem Umfang nutzt die Bundesregierung im Rahmen laufender humanitärer Vorhaben die Möglichkeit, durch Umwidmungen, Aufstockungen oder Anpassungen gezielt essenzielle lokale Partnerstrukturen zu stabilisieren und weiterzuentwickeln?

Antwort

In laufenden Vorhaben wird über die Verwendung von Rückflüssen gemeinsam mit Partnern entschieden. Die Einbindung lokaler Partner wird dabei explizit gefordert. Auf die Antworten zu den Fragen 20 und 21 wird ergänzend verwiesen.

Frage 23 Seite 10

Welche Hindernisse sieht die Bundesregierung aktuell für eine weitreichende Lokalisierung im Bereich der Mittelvergabe – etwa rechtlicher, haushaltsrechtlicher oder sicherheitspolitischer Natur –, und inwiefern überprüft die Bundesregierung derzeit ihre Haushaltsverfahren oder Vergaberichtlinien, um mehrjährige, vorhersehbare Finanzierungszusagen für lokale Partnerorganisationen zu ermöglichen?

Antwort

Die Bundesregierung überprüft kontinuierlich Haushaltsverfahren und Vergaberichtlinien. Eine Neufassung der Richtlinie des AA für die Förderung von Vorhaben der humanitären Hilfe im Ausland wurde am 17. Dezember 2025 veröffentlicht.

Im Rahmen des Zuwendungsrechts und in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen ermöglicht die Bundesregierung mehrjährige, vorhersehbare Finanzierungszusagen für lokale Partnerorganisationen.

Als Instrument zur Stärkung und Finanzierung lokaler Partnerorganisationen werden die von OCHA verwalteten CBPF und andere Finanzierungsinstrumente genutzt und ausgebaut.

Während die direkte Förderung lokaler Akteure somit möglich ist und, wo angebracht, gestärkt wird, sind der Skalierung von Maßnahmen aufgrund der Kapazitäten lokaler Akteure Grenzen gesetzt. Für die deutsche humanitäre Hilfe ist daher auch die systematische und langfristige Weitergabe von Mitteln an lokale Akteure mittels internationaler Organisationen und großer Nichtregierungsorganisationen relevant. Über die Zusammenarbeit mit Intermediären können auch deren Erfahrung eingebunden und Qualitätsstandards sichergestellt werden. Ferner wird auf die Antworten zu den Fragen 20 und 21 verwiesen.

Frage 24 Seite 11

Inwieweit fördert die Bundesregierung Partnerschaftsmodelle, bei denen lokale Akteure nicht nur als Subunternehmer internationaler Organisationen agieren, sondern als gleichberechtigte Partner in Entscheidungsprozesse eingebunden sind?

Antwort

Auf die Antworten zu den Fragen 21 und 22 wird verwiesen.

Frage 25 Seite 11

Welche Kriterien muss eine Organisation erfüllen, um von der Bundesregierung als lokale Organisation anerkannt zu werden?

Antwort

Die Bundesregierung hat 2022 das Ergebnisdokument des Grand Bargain Intermediary Caucus unterzeichnet. Die darin festgelegte Definition von lokalen Akteuren bestimmt diese als Organisationen, die ihren Sitz in dem Staat haben, der die Hilfe empfängt und die nicht mit einer internationalen Nichtregierungsorganisation verbunden sind.

Frage 26 Seite 11

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der anhaltenden Kritik an einem strukturellen Ungleichgewicht zwischen internationalen und lokalen humanitären Akteuren, insbesondere im Hinblick auf das Konzept des „weißen Helfertums“ und den Ruf nach einer dekolonialen Neuausrichtung humanitärer Hilfsstrukturen (vgl. Literaturbericht: Humanitäre Hilfe im Umbruch : Dekoloniale Ansätze in der humanitären Forschung - ERef Bayreuth), und welche Maßnahmen ergreift sie zur Stärkung lokaler Partnerstrukturen?

Antwort

Die Bundesregierung engagiert sich im Rahmen der Reformen des humanitären Systems für das Ziel, lokale humanitäre Akteure gleichberechtigt für entscheidende, leitende Rollen im humanitären Koordinierungssystem zu befähigen. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 21 und 23 verwiesen.

Frage 27 Seite 11

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung humanitärer Organisationen, dass Deutschland im Vergleich zu anderen großen Gebern über zu wenig humanitär qualifiziertes Personal verfügt (www.chaberlin.org/wp-conten t/uploads/dlm_uploads/2024/04/2024-humanitaeres-system-to-go-reprin t-web.pdf), wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung oder hat die Bundesregierung bereits umgesetzt, um die humanitäre Expertise in deutschen Auslandsvertretungen, insbesondere in Krisenländern, zu verbessern und auszubauen, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Bundesregierung teilt die der Frage zugrunde liegende Einschätzung nicht.

Frage 28 Seite 12

Welche Position nimmt die Bundesregierung zu bargeldbasierten Hilfsprogrammen (Cash Assistance) im Kontext der deutschen humanitären Hilfe ein, und welche Maßnahmen wurden in den letzten fünf Jahren bereits ergriffen bzw. sind geplant, um den Einsatz dieser Programme auszubauen?

Antwort

Zur Position der Bundesregierung bezüglich humanitärer Geld- und Gutscheinleistungen wird auf Kapitel 2.6 „Innovationen und Weiterentwicklung“ der Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland verwiesen.

Maßnahmen zum Ausbau von Geld- und Gutscheinleistungen umfassen die Umsetzung von Grundsatzprojekten zur Förderung von Geldleistungen und die Abstimmung und Koordinierung mit humanitären Gebern in relevanten Foren und Steuerungsgremien. Darüber hinaus hat das Auswärtige Amt den dauerhaften Vorsitz in der Arbeitsgruppe „Cash“ des Koordinierungsausschusses Humanitäre Hilfe inne. Der Koordinierungsausschuss Humanitäre Hilfe ist ein zentrales Gesprächs- und Abstimmungsforum zwischen der Bundesregierung, humanitären Nichtregierungsorganisationen sowie weiteren Institutionen mit Bezug zur humanitären Hilfe.

Frage 28a Seite 12

Wie bewertet die Bundesregierung den Nutzen und die Effektivität von Bargeldhilfen im Vergleich zu traditionellen Formen der humanitären Hilfe, insbesondere im Hinblick auf die Effizienz, die Förderung der lokalen Wirtschaft und die Selbstbestimmung der Empfängerinnen und Empfänger?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen.

Frage 28b Seite 12

In welchen Ländern oder Regionen hat Deutschland in den letzten fünf Jahren bargeldbasierte Hilfsprogramme (Cash Assistance) unterstützt (bitte die Angaben jeweils aufgeschlüsselt nach Land, Höhe der Förderung und Jahr angeben)?

Antwort

Die Bundesregierung hat in den letzten fünf Jahren in fast allen im Rahmen der humanitären Hilfe unterstützen Regionen und Ländern auch Programme und Programmkomponenten humanitärer Geld- und Gutscheinleistungen gefördert. Eine weitere Aufschlüsselung ist vor dem Hintergrund der Zumutbarkeit nicht möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Die erfragten Angaben sind nicht automatisiert abrufbar, sondern müssten händisch erhoben werden. Die erforderlichen umfangreichen Aktenrecherchen in einer Vielzahl von Verwaltungsvorgängen würden die Ressourcen in den betroffenen Arbeitseinheiten für einen nicht absehbaren Zeitraum über Gebühr beanspruchen und ihre Arbeit zum Erliegen bringen.

Im Übrigen wird auf die Berichte der Bundesregierung im Rahmen des Grand Bargain (Grand Bargain Self Reporting) verwiesen.

Frage 28c Seite 13

Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmende Konzentration von Gebermitteln bei großen internationalen Organisationen wie dem World Food Programme (WFP) und United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) im Bereich der Bargeldhilfe (vgl. The State of the World’s Cash 2023 | ALNAP, S. 29), und welche Maßnahmen sind geplant, um auch kleineren Hilfsorganisationen den Zugang zu Mitteln zu ermöglichen?

Antwort

Die Bundesregierung setzt sich neben der Umsetzung von Geld- und Gutscheinleistungen durch internationale Organisationen, wo angebracht, auch für die verstärkte Verwendung über Nichtregierungsorganisationen ein, u. a. im Rahmen eines Grundsatzprojektes zur Stärkung lokaler Akteure über die Organisation CashCap (2022 bis 2024). Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.

Frage 28d Seite 13

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus eigenen Evaluierungen oder externen Studien vor, die den Nutzen, mögliche Herausforderungen oder Risiken von bargeldbasierten Hilfsprogrammen beleuchten, und wie fließen diese Erkenntnisse in die Gestaltung der deutschen Hilfspolitik ein?

Antwort

Die Bundesregierung berücksichtig relevante externe Erkenntnisse von Partnern und aus der Wissenschaft zur Umsetzung humanitärer Hilfe und lässt diese in Entscheidungsprozesse einfließen. Aktuell unterstützt die Bundesregierung die Erstellung einer Studie zu Risiken bei Nutzung humanitärer Geldleistungen und deren Mitigation.