Wohnungslosigkeit bei jungen Menschen

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Lebenssituation wohnungsloser junger Menschen in Deutschland ist weiterhin besorgniserregend. Laut Hochrechnungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) waren im Jahr 2024 rund 264 000 Minderjährige von Wohnungslosigkeit betroffen, was ca. 26 Prozent der Gesamtzahl wohnungsloser Personen entspricht (vgl. www.bagw.de/fileadmin/ba gw/media/Doc/PRM/PRM_25_BAG_W_Hochrechnung_2025_Pressemapp e.pdf). Diese prekäre Lage wird auch durch die offiziellen Daten des Statistischen Bundesamtes verdeutlicht. Zum Stichtag 31. Januar 2024 waren demnach 176 005 Personen unter 25 Jahren als untergebrachte wohnungslose Personen gemeldet. Dies entspricht einem Anteil von rund 40 Prozent an der Gesamtzahl aller untergebrachten Wohnungslosen in Deutschland. Die BAG W weist darauf hin, dass insbesondere junge Menschen häufig in verdeckter Wohnungslosigkeit leben, weshalb die Dunkelziffer deutlich höher liegen dürfte.

Ein besonderer Fokus dieser Anfrage liegt auf den sogenannten Care Leavern – jungen Erwachsenen, die aus stationären Hilfen zur Erziehung (z. B. Wohngruppen oder Pflegefamilien) ausscheiden. Sie haben ein überdurchschnittlich hohes Risiko, wohnungslos zu werden. (vgl. Studie „Care Leaver S tatistics“). Während junge Menschen in Deutschland das Elternhaus im Schnitt mit fast 24 Jahren verlassen, sind Care Leaver oft bereits mit 18 Jahren auf sich allein gestellt – häufig ohne den sozialen und finanziellen Rückhalt einer Familie.

Der 17. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung stellt fest, dass junge Menschen in einer Zeit tiefgreifender Krisen aufwachsen und sich soziale Ungleichheiten verfestigen. Besonders alarmierend ist die Situation bei der Wohnraumversorgung.

Zwar hat nach Auffassung der Bundesregierung das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) für Verbesserungen für Care Leaver, etwa durch den Wegfall der Kostenheranziehung und eine verbindlichere Nachbetreuung geführt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14184). Dennoch bestehen seitens der Fragestellenden erhebliche Zweifel, ob diese gesetzlichen Regelungen flächendeckend entsprechend den fachlichen Notwendigkeiten vor dem Hintergrund des Kostendrucks in der Jugendhilfe umgesetzt werden sowie grundsätzlich ausreichend sind, um das Risiko der Wohnungslosigkeit für junge Erwachsene zu senken.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit bündelt erstmals die Anstrengungen von Bund, Ländern, Kommunen sowie Zivilgesellschaft und Wissenschaft, um Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Dieser abgestimmte Handlungsrahmen rückt die Problematik stärker in das gesellschaftspolitische Bewusstsein und setzt auf kooperativen Föderalismus, wobei zentrale Forderungen der Wohnungslosenhilfe integriert wurden.

Besonderes Augenmerk liegt auf jungen Menschen, deren spezifische Risiken in bisherigen Strategien oft vernachlässigt wurden. Aufgrund familiärer Brüche oder schwieriger Übergänge in die Selbstständigkeit sind sie häufig von Wohnungsnot betroffen, was ihre Bildungs- und Berufschancen massiv gefährdet. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, müssen präventive Maßnahmen sicherstellen, dass junge Erwachsene beim Verlassen der Jugendhilfe oder des Elternhauses nicht in die Wohnungslosigkeit abgleiten.

Da das aktuelle Hilfesystem junge Betroffene oft erst mit großer Verzögerung erreicht, fordert der Plan passgenaue, niedrigschwellige Angebote der Jugendsozialarbeit sowie spezialisierte Unterkünfte. Ergänzend dazu sollen Housing-First-Ansätze als Alternative für jene dienen, die durch bestehende Angebote nicht erfolgreich erreicht werden. Dabei müssen insbesondere die Bedarfe junger Frauen berücksichtigt werden, die aus Schutz vor Gewalt häufig in die verdeckte Wohnungslosigkeit flüchten. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert Projekte, um wohnungslose junge Menschen besser zu erreichen und zu unterstützen.

Der Bundesregierung ist bekannt, dass junge wohnungslose Menschen von den bestehenden Hilfeangeboten nicht vollumfänglich erreicht werden. Zudem wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/14184 aus dem Jahr 2024 verwiesen. Auch in dem Booklet „Jugendwohnkonzepte“ des Beratungsforums JUGEND STÄRKEN, das mit Mitteln des BMBFSFJ 2025 gefördert wurde, werden die Bedarfslagen von wohnungslosen jungen Menschen und die bestehenden Lücken im Hilfesystem dargestellt (https://beratungsforu m-jugend.de/wp-content/uploads/2025/06/Booklet-Jugendwohnkonzepte-in-A-4_2-Seiten.pdf).

Frage 1 Seite 2

Wie viele Personen unter 25 Jahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 31. Januar 2025 wohnungslos, obdachlos oder in Notunterkünften untergebracht, und wie haben sich diese Zahlen seit dem 31. Januar 2020 entwickelt (bitte nach Geschlecht, Alter und Bundesländern aufschlüsseln)?

Antwort

Die Bundesregierung erhebt erst seit 2022 auf Grundlage des Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes (WoBerichtsG) Zahlen zu wohnungslosen Personen.

Auf Grundlage von § 3 Absatz 2 WoBerichtsG werden jährlich zum Stichtag 31.01. Zahlen zu den untergebrachten wohnungslosen Personen erhoben. Diese sehen für die vergangenen Jahre wie folgt aus.

Tabelle auf Seite 2, 3, 4 · 85 Zeilen × 9 Spalten
Stichtag31.01.202531.01.202431.01.202331.01.2022
unter 1818 bis unter 25unter 1818 bis unter 25unter 1818 bis unter 25unter 1818 bis unter 25
DE
männlich71 47536 02067 19529 41554 67519 94524 10511 700
weiblich64 55019 50561 02517 74550 46014 83521 9656 815
unbekannt1 100150485135370901 130245
Insgesamt137 12555 675128 70547 295105 50534 87047 20018 760
BW
männlich15 4306 17515 7955 22512 5853 6705 1402 360
weiblich14 0203 73514 4453 70011 6852 8554 7601 235
unbekannt15560102055—
Insgesamt29 4659 91530 3008 93524 2956 5309 9053 595
BY
männlich5 3603 1005 2552 6503 9601 6752 1351 195
weiblich4 8101 5554 8451 4703 7001 1901 875625
unbekannt305525251015510
Insgesamt10 2054 70510 1254 1407 6702 8804 0101 830
BE
männlich8 3304 2357 0653 1055 5552 2102 7151 660
weiblich7 3502 5006 3152 0804 9551 7302 4651 080
unbekannt351027565200501 025155
Insgesamt15 7106 74513 6555 24510 7053 9956 2052 895
BB
männlich61040551032044518013590
weiblich56018046016541513511550
unbekannt4525——————
Insgesamt1 220610970485860315250140
HB
männlich9803852051259103552055
weiblich900220160558052052515
unbekannt————————
Insgesamt1 8806053651751 7155604570
HH
männlich5 8952 0105 9901 8305 9251 8703 6801 100
weiblich5 3701 4355 4751 4455 5451 5103 375745
unbekannt——-——————
Insgesamt11 2653 45011 4653 27011 4703 3807 0551 845
HE
männlich4 3402 0803 7651 5752 9101 0051 665750
weiblich4 0251 2653 5051 0802 7258451 530470
unbekannt15—1055———
Insgesamt8 3853 3457 2802 6605 6351 8453 1951 220
MV
männlich25404550535—15
weiblich30205015510—5
unbekannt————————
Insgesamt556095651045—20
NI
männlich5 2152 4555 4102 3154 3151 3701 615695
weiblich4 8201 3855 0001 3854 0201 1101 475440
unbekannt5—5559515——
Insgesamt10 0403 84010 4653 7058 4302 4903 0901 135
NW
männlich16 6709 93515 0207 86011 7954 9654 6152 500
weiblich14 9954 83513 4104 13010 7103 4904 2151 440
unbekannt753540253559080
Insgesamt31 74014 80528 47012 02022 5458 4608 9154 020
RP
männlich2 0551 2801 9351 1701 700710750385
weiblich1 9405651 8155451 690490695230
unbekannt3055—————
Insgesamt4 0251 8453 7551 7203 3901 2001 445610
SL
männlich55025534517041521511535
weiblich485105345904309511030
unbekannt——5—————
Insgesamt1 03536069526084530522570
SN
männlich545855515540385215150110
weiblich47022049515035510513050
unbekannt84510——————
Insgesamt1 8601 0851 010695740320280155
ST
männlich1401151056520352025
weiblich10025903530201010
unbekannt————————
Insgesamt2401401909555553030
SH
männlich4 9202 4054 7452 1753 0301 1901 240655
weiblich4 3301 3304 2101 2702 7208101 090360
unbekannt—55—10———
Insgesamt9 2503 7408 9603 4455 7602 0052 3301 015
TH
männlich40529550024572024011580
weiblich33513040013067023511030
unbekannt————————
Insgesamt7454259003751 390475225110

Es ist darauf hinzuweisen, dass auch anerkannte Geflüchtete, die vorübergehend zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit (beispielsweise aufgrund nicht vorhandenen Wohnraums) weiterhin in einer Gemeinschaftsunterkunft, einer Aufnahmeeinrichtung oder in Normalwohnraum untergebracht sind, ohne dass ein Mietvertrag oder Ähnliches vorliegt, in der Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen erfasst werden.

Der starke Anstieg der Anzahl untergebrachter wohnungsloser Personen zwischen den Jahren 2022 und 2023 ist zum Teil auf eine Verbesserung der Datenmeldung durch die beteiligten Stellen im zweiten Jahr der Statistikdurchführung zurückzuführen. Eine weitere Ursache des Anstiegs ist, dass 2023 erstmalig die geflüchteten Personen aus der Ukraine, die in Folge des Angriffs durch Russland im Vorjahr nach Deutschland kamen, in der Statistik erfasst wurden.

Darüber hinaus werden auf Grundlage von § 8 Absatz 2 WoBerichtsG auch Zahlen zu wohnungslosen Personen ohne Unterkunft und verdeckt wohnungslosen Personen erhoben. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vergibt hierzu alle zwei Jahre einen empirischen Forschungsauftrag, damit mittels einer hochgerechneten Stichprobe Zahlen ermittelt werden können. Die Ergebnisse werden dann jeweils im Wohnungslosenbericht der Bundesregierung veröffentlicht.

Werte für 2022 aus Befragung und Hochrechnung:

Tabelle auf Seite 5 · 8 Zeilen × 4 Spalten
AltersgruppeMännlichWeiblichInsgesamt
Wohnungslose Personen ohne Unterkunft
Unter 18 Jahre181937
18 bis unter 21 Jahre1 0532931 346
21 bis unter 25 Jahre1 6277342 361
Verdeckt wohnungslose Personen
Unter 18 Jahren502575
18 bis unter 21 Jahre9674 7935760
21 bis unter 25 Jahre3 9772 7856 762

Die Werte für 2022 sind dem Forschungsbericht von GISS e.V./Kantar Public (siehe dort S. 32) entnommen, der die Grundlage für den Wohnungslosenbericht 2022 war und unter www.giss-ev.de/filestorage/publikationen/fb-605-emp irische-untersuchung-zum-wohnungslosenberichterstattungsgesetz_titel_bma s.pdf abrufbar ist.

Werte für 2024 aus Befragung und Hochrechnung

Tabelle auf Seite 5 · 6 Zeilen × 4 Spalten
AltersgruppeMännlichWeiblichInsgesamt
Wohnungslose Personen ohne Unterkunft
Unter 18 Jahre6950119
Unter 25 Jahren2 0571 5743 642
Verdeckt wohnungslose Personen
Unter 18 Jahren35—35
Unter 25 Jahren8 4476 09214 554

Die Werte können dem Wohnungslosenbericht 2024 (siehe dort S. 22 und 27) entnommen werden.

Werte für 2025 hinsichtlich der wohnungslosen Personen ohne Unterkunft und verdeckt wohnungslosen Personen liegen aktuell nicht vor. Der nächste Wohnungslosenbericht wird voraussichtlich Ende 2026/Anfang 2027 mit den hier erfragten Werten vorgelegt werden.

Frage 2 Seite 5

Wie viele Care Leaver sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Wohnungslosigkeit betroffen, wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Care Leavern an der Gesamtzahl der untergebrachten wohnungslosen Personen unter 25 Jahren, und wie haben sich diese Zahlen seit dem 31. Januar 2020 entwickelt (bitte nach Geschlecht, Alter und Bundesländern aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 3 Seite 5

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Daten des Wohnungslosenberichts 2024 bezüglich der hohen Anteile unter 30‑Jähriger bei den nicht institutionell untergebrachten (31,5 Prozent) sowie den verdeckt wohnungslosen Menschen (fast 43 Prozent)?

Antwort

Der Bunderegierung ist diese Entwicklung bewusst. Wie Wohnungslosigkeit an Übergängen im Jugendalter entgegengengewirkt werden kann, wird im Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus-Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ (2022–2027) des BMBFSFJ erprobt.

Frage 4 + 17 Seite 6

4Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass untergebrachten minderjährigen Wohnungslosen in den häufig auf erwachsene Wohnungslose ausgerichteten ordnungsrechtlichen Unterbringungen die im

17Kinder- und Jugendbericht geforderten „gleichen Entwicklungschancen“ und Zugänge zu Bildung und Ausbildung gewährt werden?

Antwort

Die Unterbringung unfreiwillig obdachloser Menschen gleich welchen Alters liegt in der Zuständigkeit der Kommunen. Wie sie das tun, entscheiden die Kommunen in kommunaler Selbstverantwortung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die ihnen durch das Grundgesetz und internationale Vereinbarungen vorgegeben sind. Zur Unterstützung der Kommunen bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Pflichten hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einen Leitfaden für die Unterbringung wohnungsloser Menschen veröffentlicht. Der Leitfäden liefert den zuständigen Kommunen auch Hinweise, wie die besonderen Bedarfsgruppen Kinder, Jugendliche und junge Volljährige angemessen untergebracht werden können. Der Leitfaden ist unter www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/bbsr-online/2026/bbs r-online-06-2026.html abrufbar.

Frage 5 Seite 6

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Unterbringungsdauer der wohnungslosen Personen unter 25 Jahren in den letzten drei Jahren entwickelt?

Antwort

Für untergebrachte wohnungslose Personen wird seit 2022 eine Stichtagserhebung als Bestandserhebung zum Stichtag 31. Januar durchgeführt. Hinsichtlich der Unterbringungsdauer ist zu beachten, dass es sich bei den nachfolgenden Daten um die bisherige Unterbringungsdauer einer Person in der jeweiligen Einrichtung zum Stichtag 31. Januar handelt.

Tabelle auf Seite 6 · 6 Zeilen × 4 Spalten
Durchschnittliche bisherige Dauer der Unterbringung wohnungsloser Personen im Alter unter 25 Jahren am Stichtag 31.01. nach Alter und Jahren
Alter von ... bis unter ... JahrenDurchschnittliche bisherige Dauer der Unterbringung in Wochen 2025Durchschnittliche bisherige Dauer der Unterbringung in Wochen 2024Durchschnittliche bisherige Dauer der Unterbringung in Wochen 2023
0 – 355,453,345,1
3 – 7114,1103,192,7
7 – 10142,3124,1102,4
10 – 14143,7127,8109,0
14 – 18149,6135,5117,3
18 – 25119,9111,9104,6

Für die Gruppe der wohnungslosen Personen ohne Unterkunft und der verdeckt wohnungslosen Personen liegen im gewünschten Zeitraum lediglich Daten für das Jahr 2024 vor (siehe Antwort zu Frage 1).

Menschen in verdeckter Wohnungslosigkeit sind tendenziell kürzer wohnungslos als wohnungslose Menschen ohne Unterkunft. Die überwiegende Mehrheit der wohnungslosen Personen ohne Unterkunft ist bereits mehr als ein Jahr wohnungslos (65 Prozent). Mehr als jede vierte Person ist länger als fünf Jahre (26 Prozent) und mehr als jede zehnte Person bereits seit mindestens zehn Jahren ohne eigenen Wohnraum (11 Prozent).

Bei den verdeckt wohnungslosen Personen verhält es sich andersherum: Mehrheitlich liegt der Eintritt der Wohnungslosigkeit noch nicht ein Jahr zurück (55 Prozent). Jede fünfte Person ist erst seit weniger als drei Monaten wohnungslos (21 Prozent). Zwar sind 45 Prozent auch bereits seit einem Jahr oder länger wohnungslos, doch der Anteil der Langzeitwohnungslosen – mindestens fünf Jahre wohnungslos – ist mit 12 Prozent deutlich geringer als bei den wohnungslosen Personen ohne Unterkunft. Für weitere Informationen wird auf den Wohnungslosenbericht 2024 verwiesen (siehe dort ab S. 33).

Frage 6 Seite 7

Wie gedenkt die Bundesregierung die spezifische Gruppe der obdachlosen Jugendlichen und verdeckt wohnungslosen jungen Menschen, die oft durch das Raster der aktuellen Hilfesysteme fallen, besser zu erreichen?

Antwort

Der Bund nimmt seine Funktion gemäß § 83 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) bezüglich der Erprobung von Unterstützungsangeboten der Kinder- und Jugendhilfe für wohnungslose junge Menschen wahr. Das BMBFSFJ unterstützt mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ (JUST BEst) örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kommunen) bei der Umsetzung von Projekten, die sich insbesondere an junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren richtet, die Unterstützung benötigen, weil sie zu einer eigenständigen Lebensführung noch nicht in der Lage sind und/oder weil sie von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind (insbesondere Care Leaver und sogenannte entkoppelte junge Menschen).

Frage 7 Seite 7

Wie begründet die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD und im Nationalen Aktionsplan verankerten Ziel, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden, und dem Anstieg der Wohnungslosigkeit bei Minderjährigen, und welche Sofortmaßnahmen speziell für die Prävention von Wohnungslosigkeit bei Minderjährigen und jungen Erwachsenen sind geplant?

Antwort

Die Vollzugskompetenz bei der Überwindung der Wohnungslosigkeit liegt in Deutschland bei den Bundesländern und Kommunen. Sie tun dies in eigener Verantwortung. Die Bundesregierung unterstützt Länder und Kommunen im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten wie unter anderem in der Antwort zu den Fragen 4 und 6 beschrieben. Außerdem unterstützt der Bund umfassend im Rahmen seiner verfassungsgemäßen Zuständigkeit die Länder und Kommunen bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus

Darüber hinaus wurde unter dem Dach des Nationalen Forums gegen Wohnungslosigkeit innerhalb der Facharbeitsgruppe „Hilfen, Hilfesysteme und Notversorgung“ die Maßnahme „Erarbeitung fachlicher Hinweise zur Vermeidung und Überwindung von Wohnungslosigkeit bei der Gestaltung von Übergängen aus der Kinder- und Jugendhilfe (Careleaver:innen)“ beschlossen, die aktuell umgesetzt wird.

Frage 8 + 8a + 8b + 8c + 8d Seite 7

8Vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14184, dass lediglich neun Kommunen im Rahmen des ESF (Europäischer Sozialfonds)-Plus-Programms „JUGEND STÄRKEN“ einen „Housing-First“-Ansatz für junge Menschen planen oder umsetzen,

8ahält die Bundesregierung diese Zahl angesichts der aktuellen Hochrechnung der BAG W, wonach im Jahr 2024 rund 264 000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wohnungslos waren, für ausreichend,

8bwelche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um das Konzept „Housing First“ speziell für junge Volljährige (Care Leaver und entkoppelte Jugendliche) flächendeckend zu implementieren und finanziell abzusichern, wie es auch von Fachverbänden gefordert wird,

8cwie viele junge wohnungslose Menschen konnten durch Housing-First-Projekte nach Kenntnis der Bundesregierung mit Wohnraum versorgt werden,

8dplant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um die Housing-First-Projekte für junge Menschen auszubauen bzw. zu verstetigen?

Antwort

Zum ESF-Plus-Programm JUST BEst: Aktuell nehmen 75 Kommunen am Programm JUST BEst teil. Von diesen setzen 25 Kommunen den methodischen Baustein „Erprobung neuer Wohnformen“ um. Die konkrete Ausgestaltung der Wohnprojekte obliegt den Kommunen, welche entsprechend der Bedarfe und Möglichkeiten vor Ort planen und umsetzen. Es besteht keine Pflicht mit dem Housing-First-Ansatz zu arbeiten.

Die umsetzenden Kommunen berichten insbesondere davon, dass vor Ort Wohnraum fehlt, der für innovative Wohnkonzepte (zum Beispiel Housing-First) genutzt werden könnte. Das ESF-Plus-Programm JUST BEst fördert primär Personalkosten zur Umsetzung der Vorhaben, beispielsweise für die sozialpädagogische Begleitung von Wohnformen, nicht aber gesonderte Mittel zur Bereitstellung von Wohnraum.

Im Programm JUST BEst werden keine Daten speziell zu Housing-First-Angeboten erfasst. Es liegen Daten (Stand: 1. Oktober 2025) aus den Fragebögen für Teilnehmenden-Austritte vor, aus denen hervorgeht, wie viele junge Menschen in Wohnprojekten mit innovativen Konzepten (zum Beispiel Housing-First) untergebracht werden konnten. Insgesamt haben sich die Wohnverhältnisse von 1.876 jungen Menschen bei Projektaustritt laut diesen Daten stabilisiert. Davon wurden 32 Personen (2 Prozent) in Wohnprojekten mit innovativem Konzept (zum Beispiel Housing-First) untergebracht (vergleiche Programmspezifische Auswertungen 2025 – „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“, Version 1.2, S. 19, abrufbar unter: www.jugend-staerken.de/resource/blo b/277906/9d93a7c65fcb9dd38325b0b2e335334a/programmspezifische-auswert ungen-2025-jugend-staerken-bruecken-in-die-eigenstaendigkeit-data.pdf).

Eine Auswertung für das Jahr 2024 im Programm JUST BEst legt ebenso nahe, dass „Housing-First-Angebote“ im Hinblick auf die Problematik der (drohenden) Wohnungslosigkeit junger Menschen sehr selten ergriffen werden.

Frage 9 Seite 8

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über konkrete Hemmnisse in der kommunalen Umsetzungspraxis, die dazu führen, dass der Rechtsrahmen des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) für flexible, niederschwellige Wohnformen oft nicht ausgeschöpft wird, und wenn ja, welche?

Antwort

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

Frage 10 Seite 9

Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Kritik der BAG W, dass Sanktionen im Bürgergeldbezug bzw. der neuen Grundsicherung das Risiko von Wohnungsverlust erhöhen (vgl. www.bagw.de/fileadmin/bagw/media/Doc/PRM/PRM_25_BAG_W_Hochrechnung_20 25_Pressemappe.pdf), und wird sie im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit eine Aussetzung der Sanktionen für unter 25‑Jährige prüfen, um Obdachlosigkeit präventiv zu verhindern, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Bundesregierung bekennt sich zum Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit. Gleichzeitig hält sie die im Entwurf des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (13. SGB-II-Änderungsgesetz) getroffenen Vorkehrungen zum Schutz vor Wohnungslosigkeit für ausreichend.

Zunächst betreffen die Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen stets nur den Regelbedarf der betroffenen Person. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden ungemindert weiter erbracht, um Wohnungslosigkeit, auch für die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, zu vermeiden. Vor jeder Leistungsminderung ist den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Diese Anhörung soll in bestimmten Fällen auch persönlich erfolgen. Besondere Umstände oder Situationen und wichtige Gründe für das Verhalten können dabei vorgebracht werden. Eine Leistungsminderung erfolgt nicht, wenn ein wichtiger Grund vorlag oder die Minderung im Einzelfall eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Drohende Wohnungslosigkeit könnte zum Beispiel ein Anhaltspunkt für eine solche außergewöhnliche Härte sein.

Personen unter 25 Jahren haben wie alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Mitwirkungspflichten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Kommen sie diesen nicht nach, können ihre Leistungen gemindert werden. Eine Ausnahme von Mitwirkungspflichten wäre sozialpolitisch ein falsches Signal und liefe Gefahr, neue Ungleichbehandlungen zu begründen.

Auch bei der im Rahmen des 13. SGB-II-Änderungsgesetz geplanten, neuen Regelung zum Wegfall des Leistungsanspruches bei Nicht-Erreichbarkeit (§ 7b Absatz 4 SGB-II-E) greifen Schutzmechanismen. Bevor es zum vollständigen Verlust des Leistungsanspruchs wegen Nichterreichbarkeit kommt, werden Leistungsberechtigte mehrfach zu Terminen eingeladen und aufgrund von Terminversäumnissen mehrfach angehört. Wichtige Gründe und Härtefälle werden dabei geprüft. In Mehrpersonen-Bedarfsgemeinschaften werden die Bedarfe für Unterkunft zudem auch weiterhin in voller Höhe berücksichtigt, wenn der Leistungsanspruch eines Mitgliedes der Bedarfsgemeinschaft entfällt. Der auf die nicht erreichbare Person entfallende Anteil wird hierfür auf die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft umgelegt. Die Unterkunftskosten werden in diesen Fällen unmittelbar an den Vermieter gezahlt.

Frage 11 Seite 10

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im Rahmen des „Nationalen Forums gegen Wohnungslosigkeit“ erarbeiteten Maßnahmen spezifisch die Bedürfnisse junger Frauen und queerfeindliche Diskriminierung berücksichtigen, da der 17. Kinder- und Jugendbericht auf die besondere Vulnerabilität und Diskriminierungserfahrungen von jungen Frauen und LSBTIQ*-Jugendlichen hinweist, die auch im Kontext von Wohnungslosigkeit relevant sind?

Antwort

Die Umsetzung der im Rahmen des Nationalen Forums gegen Wohnungslosigkeit erarbeiteten Maßnahmen obliegt den jeweils zuständigen Stellen. Zu spezifischen Umsetzungen mit Blick auf die genannten Aspekte liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

Frage 12 Seite 10

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Bestandserhebung der Unterkünfte und unterbringenden Einrichtungen für Wohnungslose in Deutschland, der zufolge sich lediglich rund zwei Drittel der kreisfreien Städte sowie circa die Hälfte der kreisangehörigen Gemeinden bei der Versorgung von LSBTIQ*-Personen gut aufgestellt sehen und nur 37 Prozent der teilnehmenden örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe in den unterbringenden Einrichtungen auf Basis der Hilfen nach §§ 67 ff. des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) eine bedarfsgerechte Unterbringung von queeren Menschen anbieten können?

Antwort

Das Ziel der noch unveröffentlichten Studie „Bestandserhebung der Unterkünfte und unterbringenden Einrichtungen für Wohnungslose in Deutschland“ war es, erstmals bundesweit empirisch abgesicherte und vergleichbare Daten zu organisatorischen, baulichen und sozialen Ausstattungsmerkmalen der Unterbringung wohnungsloser Menschen in Deutschland zu erhalten. Die Ergebnisse sollen als wesentliche Grundlage für die Entwicklung zielgerichteter und lösungsorientierter Maßnahmen dienen, die sowohl auf kommunaler, als auch auf Landes- und Bundesebene umgesetzt werden können. Dementsprechend dienen die Ergebnisse nunmehr auch als Grundlage für das Forschungsprojekt „Kommunale Strategien zur Unterbringung wohnungsloser Menschen sowie deren Kostenvergleiche und integrierte Herangehensweisen“, für das die Vergabe gerade abgeschlossen wurde.

Frage 13 Seite 10

Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass wohnungslose Menschen in Deutschland diskriminierungsfreien Zugang zu Hilfsangeboten haben, und welche Rolle spielt dabei beispielsweise das Schaffen von Peer-to-Peer-Angeboten für Angehörige der LSBTIQ*-Communities?

Antwort

Die Bundesregierung kann in Bezug auf etwaige Angebote der Länder und Kommunen für wohnungslose Menschen durch Sensibilisierung in Gesprächen auf das Thema Einfluss nehmen. Es gibt in der Verbändearbeit teilweise Angebote für die Unterstützung wohnungsloser queerer Personen. Beispielsweise das Projekt „Housing First Queer“ von der Schwulenberatung Berlin.

Frage 14 Seite 11

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu einer gelingenden Kooperation zwischen Jugendhilfe, Wohnungsnotfallhilfe und Jobcentern (z. B. durch die Integration der Wohnungsnotfallhilfe in die Jugendberufsagenturen), wie sie im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) gefordert wird, welche Best-Practice-Beispiele sind der Bundesregierung hierzu bekannt, und mit welchen konkreten Maßnahmen plant sie die Schnittstellenarbeit zu verbessern?

Antwort

Eine bundesweite systematische Zusammenstellung solcher Beispiele ist der Bundesregierung nicht bekannt.

Das BMBFSFJ fördert das Projekt CLS „Care Leaver Statistics – Soziale Teilhabe im Lebensverlauf von Care Leaver*innen“. Im Rahmen der auf zehn Jahre angelegten Längsschnitt-Studie wird eine Dateninfrastruktur für den Bereich „Soziale Teilhabe & Leaving Care“ aufgebaut und gepflegt, welche erstmals Aussagen über die soziale Teilhabe von jungen Menschen, die in Pflegefamilien und Heimen gelebt haben, ermöglicht. Im Sommer 2025 wurden die ersten Ergebnisse aus den Befragungen veröffentlicht.

Aus der Zusammenarbeit mit dem vom BMBFSFJ geförderten „Beratungsforum JUGEND STÄRKEN“, der wissenschaftlichen Begleitung im Programm JUST BEst, aber auch aus anderen vom BMBFSFJ geförderten Formaten wie dem Dialogforum „Bund trifft kommunale Praxis“ zu jungen Menschen in Wohnnotlagen, sind der Bundesregierung verschiedene Angebote, die sich explizit an junge Wohnungslose richten und teilweise mischfinanziert (SGB II, SGB VIII, SGB XII) sind, bekannt. Nachfolgend werden einige Beispiele der Kooperation benannt.

• Der „Kommunale Eigenbetrieb Leipzig“ bietet für Care Leaverinnen und Care Leaver eine Beratung an. Am Ende der Jugendhilfe wird von Seiten des Jugendamtes die Beratungsstelle hinzugezogen, um den Übergang in eigenständiges Wohnen zu unterstützen. Eine enge Kooperation zu Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) besteht, damit ein Wohnraum gefunden wird.

• Unter dem Motto „Zukunft schaffen durch Wohnen“ unterstützt die Stadt Bielefeld junge Erwachsene bis 27 Jahre, alleinstehende Frauen und Familien nachhaltig bei der Überwindung ihrer Wohnungsnotlagen. Das langfristige Ziel des Projektes ist, wohnungslosen Menschen den Weg in einen eigenen Wohnraum zu eröffnen.

• In Stuttgart betreiben die Evangelische Gesellschaft und die Caritas den „Sc hlupfwinkel“: Eine niedrigschwellige Anlaufstelle im Rahmen des § 13 SGB VIII und §§ 67 f. SGB XII bietet Aufenthalt mit der Möglichkeit zum Duschen, Essen und sozialpädagogischer Beratung sowie Vermittlung in Wohnraum. Das Team arbeitet auch aufsuchend.

• Eine ähnliche Anlaufstelle bietet der Internationale Bund an vier dezentralen Standort in Halle an. GO! Halle als Anlaufstelle für junge Menschen zum Aufenthalt und mit Beratungsmöglichkeiten (gemäß § 13 SGB VIII und gemäß § 16h SGB II).

• Angebote in akuter Obdachlosigkeit gibt es für junge Menschen beispielsweise in Dortmund (Notschlafstelle Sleep in des VSE); in Hamburg (Diako nie: Notübernachtungsstellen für junge Erwachsene); in München (Sleep In für Minderjährige, Notschlafstelle und Jugendpension für 18–20-Jährige), in Potsdam (AWO Potsdam Wohngemeinschaft „Junge Wilde“, ordnungsrechtliche Unterbringung).

• Hamburg: JEP – Jungerwachsenen-Programm (sowohl für junge Frauen als auch für junge Männer als auch LSBTIQ-Personen zw. 18 und 27 Jahren).

• Düsseldorf: Diakonie: You@tel (Hilfen für junge Menschen nach § 67 SGB XII zw. 16 und 25 Jahren).

• Spezifische Angebote für (junge) Frauen mit Kindern in Mainz von Mission Leben Einrichtung „Wendepunkt“: Hilfen nach § 67 SGB XII und bei erzieherischem Bedarf zusätzliche Hilfen gemäß § 31 SGB VIII.

Das Thema Wohnungssuche kann junge Menschen so stark beschäftigen, dass alle anderen Themen, wie zum Beispiel die Suche nach einem Ausbildungsplatz, in den Hintergrund treten. Dies gilt insbesondere, wenn bereits eine akute Wohnungs- oder Obdachlosigkeit eingetreten ist. Insoweit ist es richtig, diese Thematik auch in der rechtskreisübergreifenden Beratung junger Menschen in Jugendberufsagenturen zu berücksichtigen.

Jugendberufsagenturen sind Kooperationsformen aus Agenturen für Arbeit, Jobcentern und Trägern der Jugendhilfe sowie – je nach regionaler Gegebenheit – weiterer Netzwerkpartner. Die Wohnungsnotfallhilfe kann einer dieser Netzwerkpartner sein.

Ein systematischer Überblick darüber, inwieweit Jugendhilfe und Jobcenter mit der Wohnungsnotfallhilfe im Rahmen von Jugendberufsagenturen miteinander arbeiten, liegen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) oder der Servicestelle Jugendberufsagenturen nicht vor. Die Wohnsituation von jungen Menschen ist jedoch in vielen Jugendberufsagenturen ein Thema, in manchen Regionen sogar ein sehr dringendes.

Einige Jugendberufsagenturen greifen das Thema gezielt auf wie zum Beispiel die Jugendberufsagentur Lübeck. Im Projekt „Wohn-Lern-Raum“ werden Informationen rund um eine selbstbestimmte Wohnungssuche und -anmietung vermittelt, an dessen Ende unter anderem auch eine Anmeldung bei einer Wohnungsbaugesellschaft steht. Auch die Jugendberufsagentur Speyer hat das Thema aufgegriffen. Dort gibt es einen Alltagsführerschein, den junge Menschen machen können, in dem ein Modul auch das Thema Wohnen behandelt. Ein ähnliches Angebot gibt es auch in der Jugendberufsagentur Ostholstein.

Schnittstellenarbeit in rechtskreisübergreifenden Kooperationen zur Förderung junger Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf wird vom BMAS unterstützt. Die vom BMAS 2019 eingerichtete und finanzierte Servicestelle Jugendberufsagenturen berät rechtskreisübergreifende Kooperationen zu allen Aspekten der strategischen und operativen Zusammenarbeit. Das Beratungsangebot wurde seit 2024 ausgeweitet und beinhaltet auch individuelle Beratungen in Präsenz oder virtuell. Die Informationen der Servicestelle auf ihrer Internetseite, die Gelegenheit zum virtuellen und persönlichen Austausch zwischen den Jugendberufsagenturen und anderen Akteuren am Übergang Schule/Beruf durch die Nutzung der Austauschplattform „ueberaus“ oder die Teilnahme an Präsenz- oder digitalen Workshops zielen auf die qualitative Weiterentwicklung der Kooperationen und der Schnittstellenarbeit ab.

Auch andere Maßnahmen können wohnungslose junge Menschen unterstützen und betreffen die Schnittstelle vom Jobcenter zur Jugendhilfe und zu anderen kommunalen Leistungen:

Durch die Förderung nach § 16h SGB II stehen den Jobcentern gezielt zusätzliche Hilfen zur Verfügung, die junge Menschen in einer schwierigen Lebenslage unterstützen und sie (zurück) auf den Weg in Bildungsprozesse, Maßnahmen der Arbeitsförderung, Ausbildung oder Arbeit holen sollen. § 16h SGB II ergänzt das Leistungsangebot der Jobcenter an der Schnittstelle zur Jugendhilfe. Die Hilfen nach § 16h SGB II ermöglichen niedrigschwellige, insbesondere auch aufsuchende Beratungs- und Unterstützungsangebote für junge Menschen. Die Angebote anderer Leistungsträger (beispielsweise Gesetzliche Krankenkassen hinsichtlich Psychotherapie, kommunale Leistungen nach den §§ 67 f. SGB XII zur Überwindung von Wohnungslosigkeit) sind dabei zu berücksichtigen. Beispielsweise kann die Überwindung von Obdachlosigkeit einen Zwischenschritt auf dem Weg (zurück) in Bildungsprozesse, Maßnahmen der Arbeitsförderung, Ausbildung oder Arbeit darstellen. Inhalt der Förderung nach § 16h SGB II kann deshalb auch sein, obdachlose Jugendliche zunächst an die kommunalen Angebote der Wohnungslosenhilfe heranzuführen. Auch im Rahmen von individuellen Coaching- und Unterstützungsleistungen nach dem SGB II (zum Beispiek nach § 16k SGB II) können im Einzelfall Aspekte der Wohnsituation thematisiert und Hilfestellungen anderer Leistungsträger aufgezeigt werden. Das Coaching ist dabei regelmäßig auf eine ganzheitliche Stabilisierung der Lebenslage ausgerichtet und schließt – unter Wahrung der Zuständigkeiten – die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen, insbesondere kommunalen Unterstützungsstrukturen wie der Jugendhilfe, kommunale Leistungen und Wohnungsnotfallhilfe, ein.

Frage 15 Seite 13

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den aktuellen Stand der strukturellen Umsetzung der mit dem KJSG eingeführten verbindlichen Nachbetreuung gemäß § 41a SGB VIII vor, und inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Rechtsanspruch darauf, dass junge Volljährige in einem „angemessenen Zeitraum“ und in einer für sie „verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form“ beraten und unterstützt werden, in der kommunalen Praxis tatsächlich flächendeckend eingelöst, um Care Leaver vor dem Abgleiten in die Wohnungslosigkeit zu schützen?

Antwort

Das BMBFSFJ hat Ende 2025 mit der Evaluation des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes begonnen. Das BMBFSFJ erwartet erste Ergebnisse zur Nachbetreuung gemäß § 41a SGB VIII Anfang 2027.

Frage 16 Seite 13

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Best-Practice-Modelle für Care Leaver und wohnungslose Minderjährige in anderen EU-Mitgliedstaaten vor?

Antwort

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

Frage 16 (Forts.) Seite 13

17. Welche Haushaltsmittel standen- bzw. stehen in den Haushalten 2025 und 2026 für zivilgesellschaftliche Projekte und Initiativen zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit bei Jugendlichen zur Verfügung?

Antwort

Seit 2019 fördert das BMBFSFJ die Off Road Kids gGmbH zur Optimierung des digitalen Hilfeangebots „sofahopper.de“. Das Beratungsangebot mit bedeutsamer, bundesweiter Schnittstellenfunktion zu externen Hilfeangeboten steht sowohl jungen Menschen zur Verfügung, denen Obdachlosigkeit akut droht, als auch denen, die bereits obdachlos sind. Die Projektmitarbeitenden beraten die jungen Menschen mit dem Ziel, die Gefahr der Obdachlosigkeit dauerhaft abzuwenden und einen selbstbestimmten Lebensweg einzuschlagen. In den Haushalten 2025 und 2026 standen- beziehungsweise stehen insgesamt 4 Mio. Euro zur Verfügung.