Diagnosis Related Groups - Abrechnung für Adenotomien

Drucksache 21/4662Antwortauf die Kleine Anfrage 21/420209.03.202610 Seiten13 FragenFraktion der AfDBundesministerium für GesundheitGesundheit1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Adenotomie (Entfernung der Rachenmandel) ist ein häufiger operativer Eingriff, insbesondere im Kindesalter. Für eine sachgerechte Bewertung der Versorgungslage sind belastbare Daten zur Entwicklung ambulanter und stationärer Fallzahlen, zur Zahl der Leistungserbringer, zur Vergütung (stationär nach DRG (Diagnosis Related Groups)-Systematik bzw. ambulant über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) bzw. den AOP (Ambulantes Operieren)-Katalog) sowie zu regionalen Wartezeiten erforderlich. Zudem ist angesichts von Ambulantisierungsbestrebungen und regionalen Engpässen eine transparente Darstellung von Trends im Zeitraum von 2020 bis 2024 angezeigt.

Gegenstand dieser Kleinen Anfrage sind ausdrücklich isolierte Adenotomien, also Adenotomien ohne gleichzeitige weitere operative Eingriffe in derselben Sitzung (z. B. ohne Tonsillektomie bzw. Tonsillotomie, ohne Parazentese bzw. Paukendrainage u. Ä.), soweit dies aus den Daten abgrenzbar ist.

Frage 1 Seite 1

Welche Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS-Codes) (einschließlich Jahresversionen) legt die Bundesregierung zur Definition einer Adenotomie zugrunde?

Antwort

Die isolierte Adenotomie wird nach dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) als „Adenotomie (ohne Tonsillektomie)“ mit einem Kode aus dem Bereich 5-285 ff. abgebildet. Auf der so genannten Fünfstellerebene wird zwischen dem Primäreingriff, Kode 5-285.0, der Readenotomie, Kode 5-285.1, sonstigen Adenotomien, Kode 5-285.x, und nicht näher bezeichneten Adenotomien, Kode 5-285.y, unterschieden. Im Bezugszeitraum 2020 bis 2024 weichen die jeweiligen Jahresversionen in Bezug auf diese Kodes nicht voneinander ab. Für den ambulanten Bereich war in dem Zeitraum 2020 bis 2024 die gleichzeitige Durchführung dieser Eingriffe in derselben Sitzung bereits durch die Kodes 5-285 ff. selbst ausgeschlossen.

Für den stationären Bereich galt in dem Zeitraum 2020 bis 2024 gemäß dem Hinweis unter dem Kode 5-282.1 eine abweichende Regelung. Demnach war bei einer partiellen Tonsillektomie mit gleichzeitiger Adenotomie der Kode 5-282.1 nicht zu verwenden und stattdessen der Kode 5-281.5 zusammen mit einem Kode aus dem Bereich 5-285 ff. anzugeben, so dass die gleichzeitige Durchführung einer Tonsillotomie in derselben Sitzung durch die Kodes 5-285 ff. selbst nicht ausgeschlossen war.

Weiterhin wird durch die Kodes aus dem Bereich 5-285 ff. nicht ausgeschlossen, dass Eingriffe wie die „Parazentese“ bzw. die „Paukendrainage“ gleichzeitig in derselben Sitzung durchgeführt und parallel kodiert wurden. Diese Eingriffe sind klassifikatorisch dem Kodebereich 5-200 ff. „Parazentese [Myringotomie]“ zugeordnet. Fälle mit gleichzeitiger Durchführung potenzieller weiterer operativer Eingriffe und entsprechender paralleler Kodierung sind ebenfalls denkbar.

Frage 2 Seite 2

Wie grenzt die Bundesregierung isolierte Adenotomie in den verwendeten Daten exakt ab (z. B. Ausschluss gleichzeitig kodierter OPS aus definierten OPS-Gruppen; bitte methodisch darstellen)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen zur ambulanten Leistungserbringung keine Daten vor, so dass für diesen Teil keine Abgrenzung der isolierten Adenotomie vorzunehmen war.

Für den Teil der stationären Leistungserbringung werden Adenotomien ohne gleichzeitige weitere operative Eingriffe im selben Aufenthalt und ohne gleichzeitige weitere operative Eingriffe in derselben Sitzung als „isolierte Adenotomien“ verstanden. Ausgeschlossen sind damit Tonsillektomien, Tonsillotomien, Parazentesen und weitere operative Eingriffe wie Tympanoplastiken, Eingriffe bei Spaltfehlbildungen, Eingriffe bei Halszysten, Eingriffe an Nasennebenhöhlen aber auch fach-/gebietsfremde Eingriffe im gleichen Aufenthalt.

Soweit bei der Beantwortung der Fragen auf DRG-Fallpauschalen abgestellt wird, wurde eine „isolierte Adenotomie“ definiert als Fall der DRG D13A oder D13B. Zusätzlich wurden Fälle dabei mit folgenden Operationen und Prozeduren ausgeschlossen.

Tabelle auf Seite 2 · 13 Zeilen × 2 Spalten
5-200 ff.Parazentese [Myringotomie]
5-201Entfernung einer Paukendrainage
5-209 ff.Andere Operationen am Mittel- und Innenohr
5-214 ff.Submuköse Resektion und plastische Rekonstruktion des Nasenseptums
5-215 ff.Operationen an der unteren Nasenmuschel [Concha nasalis]
5-216 ff.Reposition einer Nasenfraktur
5-217 ff.Plastische Rekonstruktion der äußeren Nase
5-218 ff.Plastische Rekonstruktion der inneren und äußeren Nase [Septorhinoplastik]
5-220 ff.Nasennebenhöhlenpunktion
5-221 ff.Operationen an der Kieferhöhle
5-222 ff.Operation am Siebbein und an der Keilbeinhöhle
5-223 ff.Operationen an der Stirnhöhle
5-224 ff.Operationen an mehreren Nasennebenhöhlen
5-225 ff.Plastische Rekonstruktion der Nasennebenhöhlen
Tabelle auf Seite 3 · 5 Zeilen × 2 Spalten
5-229Andere Operationen an den Nasennebenhöhlen
5-230 ff.Zahnextraktion
5-232 ff.Zahnsanierung durch Füllung
5-281 ff.Tonsillektomie (ohne Adenotomie)
5-282 ff.Tonsillektomie mit Adenotomie
5-300 ff.Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Larynx

Tabelle 1: OPS-Kodes, die von den verwendeten Daten ausgenommen wurden.

Quelle: Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus

Frage 3 + 3a + 3b + 3c + 3d + 3e Seite 3

3Welche Datenquellen nutzt die Bundesregierung zur Beantwortung der Fragen zu

3astationären Leistungen (DRG bzw. § 21 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) bzw. Destatis bzw. weitere),

3bambulanten Leistungen (Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) bzw. AOP nach § 115b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) bzw. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bzw. Krankenversicherungen (KVen) etc.),

3cZahl der Leistungserbringer,

3dVergütung bzw. Erlösen und

3eWartezeiten, und welche Einschränkungen (z. B. Meldeverzug, Abgrenzungsprobleme, fehlende Wartezeitstatistiken) bestehen jeweils?

Antwort

Die Datenquellen werden jeweils bei der Beantwortung der entsprechenden Fragen angegeben.

Frage 4 + 4a + 4b + 5 + 5a + 5b + 5c Seite 3

4Wie viele isolierte Adenotomien wurden in Deutschland in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 durchgeführt, getrennt nach

4aambulant und

4bstationär (bitte je Jahr absolute Zahlen angeben)?

5Wie hat sich die Zahl der isolierten Adenotomien im Zeitraum 2020 bis 2024 entwickelt:

5ainsgesamt (Summe ambulant plus stationär),

5bambulant und

5cstationär, jeweils absolut und prozentual (bitte Veränderung je Jahr gegenüber Vorjahr sowie Veränderung von 2020 bis 2024 ausweisen)?

Antwort

Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Zudem sind in die folgende Tabelle bereits Informationen zur Beantwortung der Frage 10 aufgenommen.

Der Bundesregierung liegen zur ambulanten Leistungserbringung keine Daten vor. Zur stationären Leistungserbringung liegen folgende Daten vor.

Tabelle auf Seite 4 · 5 Zeilen × 6 Spalten
DatenjahrFallzahlVeränderung absolutVeränderung rela­ tiv in Prozentmittlere VerweildauerMedian Verweildauer
20201 754––1,301
20211 393-361-211,311
20221 662269191,291
20232 046384231,211
20241 806-240-121,221

Tabelle 2: Fallzahl stationär durchgeführter isolierter Adenotomie im Zeitraum 2020 bis 2024 einschließlich deren Veränderung und Verweildauer.

Quelle: Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus, Daten nach § 21 des Krankenhausentgeltgesetzes

Frage 6 Seite 4

Wie hoch ist je Jahr der Anteil der ambulanten bzw. stationären Durchführung an allen isolierten Adenotomien (bitte Prozentwerte von 2020 bis 2024 angeben)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen zur ambulanten Leistungserbringung keine Daten vor.

Frage 7 Seite 4

Wie verteilen sich die Fälle je Jahr nach Altersgruppen (z. B. 0 bis 5 Jahre, 6 bis 10 Jahre, 11 bis 17 Jahre, 18 Jahre und älter), getrennt nach ambulant und stationär?

Antwort

Der Bundesregierung liegen zur ambulanten Leistungserbringung keine Daten vor. Zur stationären Leistungserbringung liegen für das Jahr 2024 folgende Daten vor.

Tabelle auf Seite 4 · 5 Zeilen × 3 Spalten
DatenjahrAltersklasseFallzahl
2024Unter 6 Jahre852
20246 bis 10 Jahre546
202411 bis 17 Jahre134
2024Ab 18 Jahre274
2024Summe1 806

Tabelle 3: Fallzahl stationär durchgeführter isolierter Adenotomien im Jahr 2024 nach Altersgruppen

Quelle: Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus, Daten nach § 21 Krankenhausentgeltgesetz

Frage 8 Seite 4

Welche DRG wurden in den Jahren 2020 bis 2024 bei stationär erbrachten isolierten Adenotomien am häufigsten abgerechnet (bitte je Jahr die wichtigsten DRG mit Fallzahlen bzw. Anteilen nennen)?

Antwort

Die Daten ergeben sich aus folgender Tabelle.

Tabelle auf Seite 4, 5 · 10 Zeilen × 4 Spalten
DatenjahrDRGFallzahlAnteil in Prozent
2020D13A150,9
2020D13B1 73999,1
2021D13A342,4
2021D13B1 35997,6
2022D13A352,1
2022D13B1 62797,9
2023D13A261,3
2023D13B2 02098,7
2024D13A311,7
2024D13B1 77598,3

Tabelle 4: DRGs, die im Zeitraum 2020 bis 2024 am häufigsten bei stationär erbrachten isolierten Adenotomien abgerechnet wurden, einschließlich Fallzahl und Anteil.

Quelle: Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus, Daten nach § 21 des Krankenhausentgeltgesetzes

Frage 9 + 9a + 9b + 9c Seite 5

9Wie haben sich im Zeitraum von 2020 bis 2024 für diese DRG

9adie Bewertungsrelationen,

9bdie maßgeblichen Basisfallwerte (Bund oder Land, soweit relevant) sowie

9cdie daraus resultierenden durchschnittlichen Erlöse je Fall entwickelt (bitte je Jahr darstellen und die Berechnungsmethode erläutern)?

Antwort

Die Daten zur Beantwortung der Teilfrage a ergeben sich aus folgender Tabelle:

Tabelle auf Seite 5 · 10 Zeilen × 4 Spalten
KatalogjahrDRGRG HARG BA
2020D13A0,9050,748
2020D13B0,4950,326
2021D13A0,8910,755
2021D13B0,4990,387
2022D13A0,8780,712
2022D13B0,4960,385
2023D13A0,8480,647
2023D13B0,4770,370
2024D13A0,8570,656
2024D13B0,4980,385

Tabelle 5: Veränderung der Bewertungsrelationen für die DRGs D13A und D13B im Zeitraum 2020 bis 2024, RG HA = Bewertungsrelationen Hauptabteilung; RG BA = Bewertungsrelationen Belegabteilung.

Quelle: Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus, Fallpauschalenkatalog

Für die Landesbasisfallwerte wird auf die öffentlich zugänglichen Informationen über die Internetangebote der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung oder die Dachverbände der einzelnen Kassenarten verwiesen. Die von den Vertragsparteien nach § 17b Absatz 2 Satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (Deutsche Krankenhausgesellschaft, Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung, Verband der Privaten Krankenversicherung) vereinbarten Bundesbasisfallwerte stellen sich im fraglichen Zeitraum wie folgt dar:

Tabelle auf Seite 6 · 5 Zeilen × 2 Spalten
JahrBundesbasisfallwert in Euro
20203 679,62
20213 747,98
20223 833,07
20234 000,71
20244 210,59

Tabelle 6: Bundesbasisfallwert im Zeitraum 2020 bis 2024

Die Antwort zu Teilfrage c ist untenstehender Tabelle zu entnehmen.

Zur Berechnungsmethode: Für jeden Fall wird anhand von DRG, Versorgungsform (Haupt-/Belegabteilung) und Verweildauer das effektive Relativgewicht anhand des Fallpauschalenkataloges des jeweiligen Jahres ermittelt und mit dem Basisfallwert des betreffenden Jahres multipliziert.

Tabelle auf Seite 6 · 5 Zeilen × 5 Spalten
DatenjahrFallzahlCasemix effektivmittlerer effektiver Casemix pro Fallmittlerer Erlös je Fall in Euro
20201 754682,4620,3891 431,70
20211 393565,5910,4061 521,77
20221 662664,2820,4001 532,03
20232 046790,9670,3871 546,64
20241 806704,3130,3901 642,07

Tabelle 7: Darstellung der durchschnittlichen Erlöse je stationär durchgeführter isolierter Adenotomie im Zeitraum 2020 bis 2024.

Quelle: Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus, Fallpauschalenkatalog

Frage 10 Seite 6

Welche mittlere bzw. mediane Verweildauer hatten stationäre Fälle isolierter Adenotomien je Jahr 2020 bis 2024?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.

Frage 12 + 13 Seite 6

12Über welche EBM-Gebührenordnungspositionen (GOP) wird die isolierte Adenotomie im ambulanten Bereich in den Jahren 2020 bis 2024 abgerechnet (bitte GOP nennen und relevante Änderungen im Zeitraum darstellen)?

13Wie hoch war die durchschnittliche Vergütung je ambulanter isolierter Adenotomie in den Jahren 2020 bis 2024 nominal (Euro) und nach Möglichkeit zusätzlich inflationsbereinigt (bitte Index bzw. Methodik angeben und bitte darstellen, inwieweit Anästhesieleistungen, Zuschläge, prä- bzw. postoperative Leistungen einbezogen oder getrennt ausgewiesen werden)?

Antwort

Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Zuordnung von OPS-Kodes zu Gebührenordnungspositionen (GOPs) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) erfolgt über den Anhang 2 EBM. In der beigefügten Anlage 1 in der Tabelle sind den OPS-Kodes 5-285.0 und 5-285.1 dem Anhang 2 EBM zugeordnete GOPs sowie weitere für die isolierte Adenotomie relevante GOPs zusammengestellt und hiermit verbundene Vergütungen in den Jahren 2020 bis 2024 ausgewiesen.*

AnlageAnlage 1 zu AW auf Frage 12 und 13 – Kleine Anfrage BT-Drs. 21/4202

PDF-Seite 9 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 14 + 14a + 14b + 15 + 16 + 17 Seite 7

14Wie viele Ärzte (bitte nach Fachgruppen, soweit aus den Daten belastbar, z. B. HNO-Ärzte, Kinderchirurgen u. a., differenzieren) haben in Deutschland im jeweiligen Jahr 2020 bis 2024 mindestens eine isolierte Adenotomie erbracht bzw. abgerechnet, getrennt nach

14aambulant und

14bstationär?

15Wie hat sich diese Zahl der Ärzte im Zeitraum von 2020 bis 2024 entwickelt (bitte absolute Zahlen und prozentuale Veränderung von 2020 bis 2024 sowie je Jahr gegenüber Vorjahr angeben)?

16Hat sich die Zahl der Ärzte, die isolierte Adenotomien durchführen, in diesem Zeitraum regional unterschiedlich entwickelt (bitte nach Bundesländern und, soweit möglich, nach KV-Bezirken ausweisen)?

17Welche Gründe sieht die Bundesregierung ggf. für einen möglichen Rückgang bzw. Anstieg der Zahl der Leistungserbringer (z. B. Personalengpässe im OP bzw. Anästhesie, Ambulantisierung, Strukturvorgaben, Wirtschaftlichkeit, Haftung, regionale Unterversorgung)?

Antwort

Die Fragen 14 bis 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Informationen vor.

Frage 18 + 19 + 19a + 19b + 20 + 20a + 20b Seite 7

18Über welche belastbaren Daten verfügt die Bundesregierung ggf. zu Wartezeiten auf eine isolierte Adenotomie (Definition: Zeitraum von Indikationsstellung bzw. Überweisung bis OP-Termin), getrennt nach ambulant bzw. stationär?

19Welche durchschnittlichen Wartezeiten (bitte mindestens Mittelwert und Median angeben; wenn möglich zusätzlich Quartile angeben) bestanden in den Jahren 2020 bis 2024, aufgeschlüsselt nach

19aBundesländern und

19bKV-Bezirken (soweit verfügbar)?

20Welche Unterschiede ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen

20astädtischen und ländlichen Regionen sowie

20bgesetzlich und privat Versicherten (soweit aus Daten ableitbar)?

Antwort

Die Fragen 18 bis 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.

Frage 21 Seite 7

Welche konkreten Maßnahmen plant oder prüft die Bundesregierung ggf., um regionale Unterschiede bei Wartezeiten zu reduzieren und die Versorgung mit isolierten Adenotomien sicherzustellen?

Antwort

Die stationäre Versorgung mit isolierten Adenotomien fällt als Teil der Krankenhausplanung in die Zuständigkeit der Länder. Das ambulante Operieren von isolierten Adenotomien ist vom Sicherstellungsauftrag umfasst. Dieser liegt für die vertragsärztliche Versorgung bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Bundesregierung plant derzeit Maßnahmen zur Einführung eines Primärversorgungssystems, unter anderem mit dem Ziel, den Zugang zur fachärztlichen Versorgung insgesamt zielgerichtet und effizient auszugestalten und Wartezeiten auf dringliche Facharzttermine zu verringern.