Asylrechtlicher Umgang mit pakistanischen Asylsuchenden bzw. mit Ahmadiyya aus Pakistan

Drucksache 21/4659Antwortauf die Kleine Anfrage 21/380109.03.2026144 Seiten20 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Aus der Praxis erhielten die Fragestellenden den Hinweis, dass die Verteilungsregelung für pakistanische Asylsuchende geändert worden sein könnte, und zwar vor dem Hintergrund, dass das Verwaltungsgericht (VG) in Trier, das einzige Asylgericht in Rheinland-Pfalz, ablehnende Asylbescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) deutlich häufiger aufhebe als Verwaltungsgerichte in anderen Bundesländern, etwa in Sachsen. Indem pakistanische Asylsuchende nicht mehr nach Rheinland-Pfalz verteilt werden, so die Vermutung, kann das BAMF das aus seiner Sicht besonders „behördenkritische“ VG Trier umgehen und dafür sorgen, dass weniger Asylbescheide als rechtswidrig aufgehoben werden. Nach Auffassung der Fragestellenden wäre es aus rechtsstaatlicher Perspektive höchst bedenklich, wenn sich Bundesbehörden bei einer regional unterschiedlichen Rechtsprechungspraxis einen ihnen „passenden“ Gerichtsstandort indirekt selbst aussuchen könnten (siehe auch https://taz.de/Asylverfahren/!6139690/).

Die Verteilung Asylsuchender auf die Bundesländer erfolgt nach dem „Königsteiner-Schlüssel“ (vgl. auch www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschu tz/AblaufAsylverfahrens/Erstverteilung/erstverteilung-node.html). Welche Außenstellen des BAMF in welchen Bundesländern welche Herkunftsstaaten bearbeiten, ist in einer vom BAMF verwalteten EASY-Liste geregelt (EASY = Erstverteilung der Asylsuchenden; Liste zur Verteilung von Asylsuchenden auf die Erstaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer, eine ältere Version ist hier veröffentlicht: www.nds-fluerat.org/48797/aktuelles/easy-liste-zustaendig keiten-der-aussenstellen-des-bamf-bundesweit-2/).

Die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bodo Ramelow, ob es eine Änderung der EASY-Liste gegeben habe, sodass Asylsuchende aus Pakistan nicht mehr nach Rheinland-Pfalz verteilt werden, wurde von der Bundesregierung am 30. Oktober 2025 verneint, es habe „keine Änderungen im Sinne der Fragestellung“ gegeben (Antwort auf die Schriftliche Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 21/2486). Erst auf Nachfrage des Abgeordneten stellte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern Daniela Ludwig mit Schreiben vom 13. November 2025 klar, dass diese verneinende Antwort so zu verstehen gewesen sei, dass Änderungen am Verteilsystem EASY „nie vor dem Hintergrund einer wie auch immer gearteten Entscheidungspraxis der Verwaltungsgerichte in den jeweiligen Ländern durchgeführt“ würden. Aus ihren weiteren Ausführungen ging jedoch indirekt hervor, dass tatsächlich keine Asylsuchenden aus Pakistan mehr nach Rheinland-Pfalz geschickt werden, sie würden „derzeit“ auf die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen verteilt. „Hintergrund dieser Entscheidung ist es, eine Beschleunigung der Bearbeitung dieser Verfahren zu erreichen, da durch die Bündelung auf wenige Länder gezielt herkunftslandspezifisches Wissen in den jeweiligen Außenstellen aufgebaut wird“. Die in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 21/2486 genannten Zahlen bestätigten die Vermutung, dass das VG Trier zuletzt erheblich mehr BAMF-Bescheide aufhob als andere Verwaltungsgerichte, etwa in Sachsen und Brandenburg, auch mehr als im Bundesdurchschnitt.

Auf weitere Nachfragen (vgl. Bundestagsdrucksache 21/3236, Fragen 47 bis 49) erläuterte die Bundesregierung, dass am 1. April 2025 eine Neuordnung der Bearbeitung von Herkunftsstaaten in Kraft getreten sei, auf die sich Bund und Länder auf einer Tagung zur Beschleunigung der Asylverfahren geeinigt hätten. Ziel der Maßnahme sei „eine ausgewogene Verteilung der Asylsuchenden auf die Länder“ und „das erforderliche Fachwissen zu bündeln“. Aus den Antworten geht gleichzeitig hervor, dass von 2020 bis 2024 die meisten Asylentscheidungen des BAMF zum Herkunftsland Pakistan in Rheinland-Pfalz getroffen wurden, die BAMF-Außenstelle in Trier bearbeitet Asylanträge pakistanischer Asylsuchender bereits seit (mindestens) 1996. Auch die meisten verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen zum Herkunftsland Pakistan wurden demnach in Rheinland-Pfalz getroffen. Dort müsste nach Einschätzung der Fragestellenden also bereits umfangreiches herkunftslandspezifisches Wissen vorhanden sein. Warum dieses Wissen künftig nicht mehr genutzt werden soll, beantwortete die Bundesregierung nicht (vgl. ebd.).

Verteilungen pakistanischer Asylsuchender erfolgen seit der Änderung der EASY-Liste vor allem nach Sachsen und Brandenburg und nur noch in wenigen Einzelfällen (vermutlich z. B. aufgrund bestehender Familienbindungen) nach Rheinland-Pfalz (vgl. ebd.). Während im Zeitraum von Januar bis September 2025 die Quote positiver Gerichtsentscheidungen bei pakistanischen Asylsuchenden in Rheinland-Pfalz bei 24,6 Prozent lag (15,3 Prozent im Bundesdurchschnitt), lagen diese Quoten bei den Gerichten in Sachsen mit 3,5 Prozent bzw. in Brandenburg mit 5,8 Prozent deutlich niedriger; ähnliche Werte gibt es auch für das Jahr 2024 (ebd.).

Viele der pakistanischen Asylsuchenden in Deutschland sind Angehörige der in Pakistan verfolgten Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft. Im Umgang des BAMF mit diesen Geflüchteten drängen sich nach Auffassung der Fragestellenden weitere Fragen auf. Denn der Anteil der von den Gerichten nach einer inhaltlichen Überprüfung als rechtswidrig aufgehobenen Bescheide des BAMF zu Ahmadiyya-Geflüchteten (die zu 98 Prozent aus Pakistan stammen), ist mit etwa zwei Dritteln extrem hoch – hinzu kommen noch Korrekturen von Bescheiden durch das BAMF selbst, etwa auf Anregung der Gerichte (vgl. Antworten auf die Schriftlichen Fragen 33 und 34 des Abgeordneten Bodo Ramelow auf Bundestagsdrucksache 21/2387; eigene Berechnung der Fragestellenden). Den Fragestellenden ist keine auch nur annähernd ähnlich hohe Aufhebungsquote der Gerichte zu einzelnen Gruppen Geflüchteter bekannt. Die bereinigte Schutzquote des BAMF in Bezug auf Ahmadiyya sank von 30,1 Prozent im Jahr 2022 auf 23 Prozent von Januar bis September 2025 (ebd.; eigene Berechnung der Fragestellenden).

In mehreren Bundesländern werden derzeit Asyl-Gerichtsverfahren zu bestimmten Herkunftsländern bei einzelnen Verwaltungsgerichten konzentriert (z. B. in Bayern: www.migazin.de/2025/12/17/asylklage-in-bayern-wer-klagtmuss-geduld-haben/?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_sourc e_platform=mailpoet&utm_campaign=migletter-free_2042), auch vor diesem Hintergrund sind unterschiedliche Schutzquoten in der Rechtsprechung einzelner Verwaltungsgerichte von Interesse.

Frage 1 Seite 3

Wie viele Asylerst- bzw. Folgeanträge (bitte differenzieren, auch im Folgenden) von Personen aus Pakistan gab es seit 2010, und wie viele Angehörige der Ahmadiyya-Gemeinschaft waren jeweils hierunter (bitte auch nach Jahren differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden, wobei die Daten zur Religionszugehörigkeit für diese und alle nachfolgend betroffenen Fragen auf freiwilligen Angaben der Asylantragstellenden während des Asylverfahrens beruhen.

Tabelle auf Seite 3 · 32 Zeilen × 4 Spalten
Asylanträge von Personen aus Pakistan
ZeitraumGesamtAsylerstanträgeAsylfolgeanträge
Jahr 201093084090
Davon Ahmadiyya30727037
Jahr 20112 6402 539101
Davon Ahmadiyya1 6091 57237
Jahr 20123 5533 412141
Davon Ahmadiyya1 7401 67664
Jahr 20134 2484 101147
Davon Ahmadiyya90384063
Jahr 20144 2263 968258
Davon Ahmadiyya91183774
Jahr 20158 4728 199273
Davon Ahmadiyya82176061
Jahr 201615 52814 4841 044
Davon Ahmadiyya1 8471 75691
Jahr 20174 4043 670734
Davon Ahmadiyya1 2071 076131
Jahr 20183 4422 2111 231
Davon Ahmadiyya851613238
Jahr 20193 4152 1741 241
Davon Ahmadiyya740490250
Jahr 20201 7551 016739
Davon Ahmadiyya405210195
Jahr 20211 9621 256706
Davon Ahmadiyya700500200
Jahr 20222 0541 594460
Davon Ahmadiyya604458146
Jahr 20233 0792 635444
Davon Ahmadiyya60150299
Jahr 20242 1271 797330
Davon Ahmadiyya36429173
Jahr 20251 4211 111310
Davon Ahmadiyya31623383
Frage 2 + 3 Seite 3

2Wie wurden pakistanische Asylsuchende seit 2010 auf die einzelnen Bundesländer verteilt (bitte nach Jahren differenzieren und jeweils in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

3Wie viele Entscheidungen zu pakistanischen Asylsuchenden hat das BAMF in den einzelnen Bundesländern seit 2010 getroffen (bitte nach Jahren differenziert auflisten)?

Antwort

Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 4 · 15 Zeilen × 4 Spalten
Asylanträge und Entscheidungen von Personen aus Pakistan im Jahr 2010
nach LändernAnträge GesamtAnträge in Prozent (%)Entscheidungen Gesamt
Gesamt930100 Prozent813
Baden-Württemberg29431,6 Prozent248
Bayern192,0 Prozent27
Berlin80,9 Prozent8
Brandenburg60,6 Prozent4
Bremen–––
Hamburg20,2 Prozent3
Hessen29431,6 Prozent255
Niedersachsen20,2 Prozent7
Nordrhein-Westfalen18519,9 Prozent131
Rheinland-Pfalz80,9 Prozent11
Saarland20,2 Prozent2
Sachsen10411,2 Prozent107
Schleswig-Holstein50,5 Prozent9
Thüringen10,1 Prozent1
Tabelle auf Seite 4 · 16 Zeilen × 4 Spalten
Asylanträge und Entscheidungen von Personen aus Pakistan im Jahr 2011
nach LändernAnträge GesamtAnträge in Prozent (%)Entscheidungen Gesamt
Gesamt2 640100 Prozent1 128
Baden-Württemberg70126,6 Prozent320
Bayern1003,8 Prozent4
Berlin180,7 Prozent7
Brandenburg190,7 Prozent6
Bremen30,1 Prozent4
Hamburg40,2 Prozent3
Hessen75128,4 Prozent279
Niedersachsen712,7 Prozent2
Nordrhein-Westfalen63824,2 Prozent322
Rheinland-Pfalz501,9 Prozent5
Saarland––1
Sachsen27810,5 Prozent170
Schleswig-Holstein30,1 Prozent4
Thüringen30,1 Prozent1
unbekannt10,0 Prozent-
Tabelle auf Seite 4, 5 · 16 Zeilen × 4 Spalten
Asylanträge und Entscheidungen von Personen aus Pakistan im Jahr 2012
nach LändernAnträge GesamtAnträge in Prozent (%)Entscheidungen Gesamt
Gesamt3 553100 Prozent1 658
Baden-Württemberg90625,5 Prozent435
Bayern67719,1 Prozent91
Berlin972,7 Prozent27
Brandenburg872,4 Prozent26
Bremen20,1 Prozent-
Hamburg50,1 Prozent1
Hessen67919,1 Prozent418
Niedersachsen2095,9 Prozent18
Nordrhein-Westfalen48713,7 Prozent460
Rheinland-Pfalz2186,1 Prozent80
Saarland40,1 Prozent1
Sachsen1674,7 Prozent87
Schleswig-Holstein130,4 Prozent6
Thüringen--6
unbekannt20,1 Prozent2
Tabelle auf Seite 5 · 18 Zeilen × 4 Spalten
Asylanträge und Entscheidungen von Personen aus Pakistan im Jahr 2013
nach LändernAnträge GesamtAnträge in Prozent (%)Entscheidungen Gesamt
Gesamt4 248100 Prozent2 383
Baden-Württemberg1 07125,2 Prozent460
Bayern93021,9 Prozent263
Berlin2295,4 Prozent57
Brandenburg1002,4 Prozent47
Bremen–––
Hamburg40,1 Prozent6
Hessen62414,7 Prozent575
Mecklenburg-Vorpommern10,0 Prozent1
Niedersachsen2656,2 Prozent162
Nordrhein-Westfalen51512,1 Prozent465
Rheinland-Pfalz2766,5 Prozent80
Saarland30,1 Prozent2
Sachsen2044,8 Prozent241
Sachsen-Anhalt10,0 Prozent3
Schleswig-Holstein80,2 Prozent11
Thüringen–––
unbekannt170,4 Prozent10
Tabelle auf Seite 5, 6 · 18 Zeilen × 4 Spalten
Asylanträge und Entscheidungen von Personen aus Pakistan im Jahr 2014
nach LändernAnträge GesamtAnträge in Prozent (%)Entscheidungen Gesamt
Gesamt4 226100 Prozent3 039
Baden-Württemberg93322,1 Prozent658
Bayern54312,8 Prozent405
Berlin3307,8 Prozent112
Brandenburg2014,8 Prozent145
Bremen40,1 Prozent2
Hamburg90,2 Prozent14
Hessen90721,5 Prozent553
Mecklenburg-Vorpommern––1
Niedersachsen2105,0 Prozent261
Nordrhein-Westfalen65715,5 Prozent559
Rheinland-Pfalz2696,4 Prozent162
Saarland20,0 Prozent6
Sachsen1543,6 Prozent150
Sachsen-Anhalt––1
Schleswig-Holstein10,0 Prozent3
Thüringen10,0 Prozent1
unbekannt50,1 Prozent6
Tabelle auf Seite 6 · 18 Zeilen × 4 Spalten
Asylanträge und Entscheidungen von Personen aus Pakistan im Jahr 2015
nach LändernAnträge GesamtAnträge in Prozent (%)Entscheidungen Gesamt
Gesamt8 472100 Prozent2 015
Baden-Württemberg1 96723,2 Prozent445
Bayern1 05312,4 Prozent140
Berlin91110,8 Prozent118
Brandenburg8029,5 Prozent180
Bremen20,0 Prozent1
Hamburg50,1 Prozent4
Hessen99711,8 Prozent308
Mecklenburg-Vorpommern80,1 Prozent2
Niedersachsen2002,4 Prozent119
Nordrhein-Westfalen86210,2 Prozent366
Rheinland-Pfalz2543,0 Prozent106
Saarland10,0 Prozent3
Sachsen1.40316,6 Prozent218
Sachsen-Anhalt10,0 Prozent1
Schleswig-Holstein40,0 Prozent2
Thüringen10,0 Prozent–
unbekannt10,0 Prozent2
Tabelle auf Seite 6, 7 · 18 Zeilen × 4 Spalten
Asylanträge und Entscheidungen von Personen aus Pakistan im Jahr 2016
nach LändernAnträge GesamtAnträge in Prozent (%)Entscheidungen Gesamt
Gesamt15 528100 Prozent12 935
Baden-Württemberg1 92212,4 Prozent1 802
Bayern3 21220,7 Prozent2 550
Berlin6083,9 Prozent1 009
Brandenburg5203,3 Prozent1 190
Bremen160,1 Prozent10
Hamburg220,1 Prozent5
Hessen3.05819,7 Prozent2.370
Mecklenburg-Vorpommern20,0 Prozent–
Niedersachsen1 5019,7 Prozent542
Nordrhein-Westfalen2 89018,6 Prozent1 303
Rheinland-Pfalz1 1087,1 Prozent753
Saarland20,0 Prozent3
Sachsen6093,9 Prozent1.367
Sachsen-Anhalt170,1 Prozent12
Schleswig-Holstein160,1 Prozent6
Thüringen190,1 Prozent13
unbekannt60,0 Prozent–
Tabelle auf Seite 7 · 18 Zeilen × 4 Spalten
Asylanträge und Entscheidungen von Personen aus Pakistan im Jahr 2017
nach LändernAnträge GesamtAnträge in Prozent (%)Entscheidungen Gesamt
Gesamt4 404100 Prozent20 512
Baden-Württemberg4159,4 Prozent3 709
Bayern49511,2 Prozent3 787
Berlin2816,4 Prozent1 214
Brandenburg2205,0 Prozent418
Bremen––11
Hamburg40,1 Prozent26
Hessen63314,4 Prozent3 470
Mecklenburg-Vorpommern30,1 Prozent11
Niedersachsen2435,5 Prozent1 487
Nordrhein-Westfalen94621,5 Prozent3 550
Rheinland-Pfalz76217,3 Prozent1 657
Saarland––1
Sachsen3748,5 Prozent1 099
Sachsen-Anhalt90,2 Prozent16
Schleswig-Holstein60,1 Prozent32
Thüringen70,2 Prozent19
unbekannt60,1 Prozent5
Tabelle auf Seite 7 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Asylanträge und Entscheidungen von Personen aus Pakistan im Jahr 2018
nach LändernAnträge GesamtAnträge in Prozent (%)Entscheidungen Gesamt
Gesamt3 442100 Prozent4 822
Baden-Württemberg2326,7 Prozent746
Bayern3389,8 Prozent487
Berlin892,6 Prozent180
Brandenburg2386,9 Prozent273
Bremen––2
Hamburg70,2 Prozent3
Hessen43412,6 Prozent588
Mecklenburg-Vorpommern––2
Niedersachsen1985,8 Prozent352
Nordrhein-Westfalen86725,2 Prozent978
Rheinland-Pfalz46113,4 Prozent537
Sachsen55716,2 Prozent645
Sachsen-Anhalt50,1 Prozent3
Schleswig-Holstein20,1 Prozent7
Thüringen20,1 Prozent8
unbekannt120,3 Prozent11
Tabelle auf Seite 8 · 16 Zeilen × 4 Spalten
Asylanträge und Entscheidungen von Personen aus Pakistan im Jahr 2019
nach LändernAnträge GesamtAnträge in Prozent (%)Entscheidungen Gesamt
Gesamt3 415100 Prozent3 637
Baden-Württemberg1614,7 Prozent237
Bayern36110,6 Prozent416
Berlin1093,2 Prozent113
Brandenburg2276,6 Prozent250
Bremen80,2 Prozent3
Hamburg60,2 Prozent7
Hessen3359,8 Prozent353
Niedersachsen1985,8 Prozent206
Nordrhein-Westfalen75922,2 Prozent865
Rheinland-Pfalz78523,0 Prozent588
Sachsen44713,1 Prozent579
Sachsen-Anhalt20,1 Prozent3
Schleswig-Holstein10,0 Prozent2
Thüringen40,1 Prozent3
unbekannt120,4 Prozent12
Tabelle auf Seite 8 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Asylanträge und Entscheidungen von Personen aus Pakistan im Jahr 2020
nach LändernAnträge GesamtAnträge in Prozent (%)Entscheidungen Gesamt
Gesamt1 755100 Prozent2 525
Baden-Württemberg1327,5 Prozent119
Bayern17710,1 Prozent241
Berlin563,2 Prozent67
Brandenburg1257,1 Prozent202
Bremen10,1 Prozent9
Hamburg40,2 Prozent8
Hessen19711,2 Prozent245
Mecklenburg-Vorpommern50,3 Prozent7
Niedersachsen1196,8 Prozent184
Nordrhein-Westfalen22012,5 Prozent443
Rheinland-Pfalz42424,2 Prozent631
Sachsen27915,9 Prozent345
Sachsen-Anhalt20,1 Prozent5
Schleswig-Holstein10,1 Prozent4
Thüringen50,3 Prozent8
unbekannt80,5 Prozent7
Tabelle auf Seite 8, 9 · 18 Zeilen × 4 Spalten
Asylanträge und Entscheidungen von Personen aus Pakistan im Jahr 2021
nach LändernAnträge GesamtAnträge in Prozent (%)Entscheidungen Gesamt
Gesamt1 962100 Prozent2 009
Baden-Württemberg924,7 Prozent138
Bayern1417,2 Prozent146
Berlin331,7 Prozent40
Brandenburg804,1 Prozent102
Bremen10,1 Prozent–
Hamburg50,3 Prozent5
Hessen27714,1 Prozent238
Mecklenburg-Vorpommern10,1 Prozent1
Niedersachsen1909,7 Prozent172
Nordrhein-Westfalen27013,8 Prozent298
Rheinland-Pfalz49725,3 Prozent476
Saarland10,1 Prozent–
Sachsen35618,1 Prozent378
Sachsen-Anhalt50,3 Prozent5
Schleswig-Holstein70,4 Prozent5
Thüringen10,1 Prozent1
unbekannt50,3 Prozent4
Tabelle auf Seite 9 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Asylanträge und Entscheidungen von Personen aus Pakistan im Jahr 2022
nach LändernAnträge GesamtAnträge in Prozent (%)Entscheidungen Gesamt
Gesamt2 054100 Prozent1 890
Baden-Württemberg1115,4 Prozent93
Bayern1115,4 Prozent131
Berlin281,4 Prozent23
Brandenburg1276,2 Prozent75
Bremen20,1 Prozent1
Hamburg50,2 Prozent4
Hessen24712,0 Prozent262
Mecklenburg-Vorpommern30,1 Prozent1
Niedersachsen21010,2 Prozent203
Nordrhein-Westfalen24111,7 Prozent293
Rheinland-Pfalz72735,4 Prozent537
Sachsen21810,6 Prozent248
Sachsen-Anhalt10,0 Prozent2
Schleswig-Holstein70,3 Prozent2
Thüringen10,0 Prozent1
unbekannt150,7 Prozent14
Tabelle auf Seite 9, 10 · 18 Zeilen × 4 Spalten
Asylanträge und Entscheidungen von Personen aus Pakistan im Jahr 2023
nach LändernAnträge GesamtAnträge in Prozent (%)Entscheidungen Gesamt
Gesamt3 079100 Prozent2 249
Baden-Württemberg1424,6 Prozent125
Bayern1133,7 Prozent96
Berlin331,1 Prozent29
Brandenburg2979,6 Prozent153
Bremen10,0 Prozent2
Hamburg––1
Hessen1695,5 Prozent190
Mecklenburg-Vorpommern20,1 Prozent6
Niedersachsen38712,6 Prozent202
Nordrhein-Westfalen43214,0 Prozent293
Rheinland-Pfalz1 15337,4 Prozent876
Saarland10,0 Prozent1
Sachsen32410,5 Prozent256
Sachsen-Anhalt60,2 Prozent1
Schleswig-Holstein40,1 Prozent7
Thüringen20,1 Prozent1
unbekannt130,4 Prozent10
Tabelle auf Seite 10 · 18 Zeilen × 4 Spalten
Asylanträge und Entscheidungen von Personen aus Pakistan im Jahr 2024
nach LändernAnträge GesamtAnträge in Prozent (%)Entscheidungen Gesamt
Gesamt2 127100 Prozent2 915
Baden-Württemberg683,2 Prozent96
Bayern1054,9 Prozent88
Berlin371,7 Prozent32
Brandenburg23511,0 Prozent327
Bremen10,0 Prozent1
Hamburg70,3 Prozent1
Hessen1245,8 Prozent186
Mecklenburg-Vorpommern10,0 Prozent4
Niedersachsen23210,9 Prozent255
Nordrhein-Westfalen1697,9 Prozent321
Rheinland-Pfalz54525,6 Prozent967
Saarland10,0 Prozent2
Sachsen58927,7 Prozent617
Sachsen-Anhalt10,0 Prozent5
Schleswig-Holstein40,2 Prozent5
Thüringen10,0 Prozent1
unbekannt70,3 Prozent7
Tabelle auf Seite 10 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Asylanträge und Entscheidungen von Personen aus Pakistan im Jahr 2025
nach LändernAnträge GesamtAnträge in Prozent (%)Entscheidungen Gesamt
Gesamt1 421100 Prozent3 138
Baden-Württemberg453,2 Prozent180
Bayern312,2 Prozent98
Berlin261,8 Prozent47
Brandenburg19813,9 Prozent354
Hamburg60,4 Prozent13
Hessen916,4 Prozent142
Mecklenburg-Vorpommern20,1 Prozent4
Niedersachsen17412,2 Prozent502
Nordrhein-Westfalen14510,2 Prozent322
Rheinland-Pfalz28119,8 Prozent830
Saarland10,1 Prozent2
Sachsen41128,9 Prozent619
Sachsen-Anhalt40,3 Prozent5
Schleswig-Holstein30,2 Prozent12
Thüringen––4
unbekannt30,2 Prozent4
Frage 4 Seite 11

Welche Änderungen der Verteilungsregelungen (bzw. der EASY-Liste, siehe Vorbemerkung der Fragestellenden) hat es in Bezug auf pakistanische Asylsuchende in den letzten fünf Jahren gegeben (bitte die jeweilige Änderung mit konkretem Datum und Grund bzw. /Anlass für die Änderung angeben)?

Antwort

Hinsichtlich des Herkunftsstaates Pakistan erfolgte am 1. April 2025 ein Zuständigkeitswechsel. Anlass war eine seit Ende 2024 angestrebte umfangreiche Anpassung von Zuständigkeiten in der Bearbeitung der Herkunftsstaaten, um die Anzahl der sachbearbeitenden Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) pro Herkunftsstaat zu reduzieren. Daraus ergab sich eine Reduzierung der für einzelne Herkunftsstaaten zuständigen Länder. Dies wurde im Rahmen einer Fachbesprechung mit den Beauftragten für die Erstverteilung der Asylbegehrenden (EASY) aller Länder im Februar 2025 abgestimmt. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Länder die Entscheidung hinsichtlich der konkreten Zuständigkeit für einen einzelnen Herkunftsstaat untereinander trafen.

Frage 5 Seite 11

Wie ist der aktuelle Stand der EASY-Verteilungsliste, d. h., welche Asylsuchenden welcher Herkunftsländer werden auf welche Außenstellen des BAMF verteilt (bitte die entsprechende Tabelle gegebenenfalls in einem gesonderten Anhang angeben)?

Antwort

Die Bundesregierung versteht die Frage dahingehend, dass eine Liste der Zuständigkeiten der Länder bzw. der einzelnen Erstaufnahmeeinrichtungen für bestimmte Herkunftsstaaten erbeten wird. Diese ist als Anhang beigefügt.*

AnlageAnlage zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 21/3801 – Zuständigkeiten der Erstaufnahmeeinrichtungen, Stand: 26. Januar 2026

PDF-Seiten 56–143 (88 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 6 Seite 11

Was genau wurde inhaltlich und im Wortlaut auf der 25. Bund-Länder-Tagung „Asyl und Rückkehr“ am 12. März 2025, auf die die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/3236 in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 46 des Abgeordneten Bodo Ramelow Bezug genommen hat, zur Neuordnung der Bearbeitung von Herkunftsstaaten beschlossen, und wurde dort insbesondere eine Neuregelung konkret zu Asylsuchenden aus Pakistan besprochen und bzw. oder vereinbart (bitte so genau wie möglich ausführen)?

Antwort

Grundsätzlich richtet sich die asylverfahrensrechtliche Zuständigkeit eines Landes für einen Herkunftsstaat nach dem Zugangsgeschehen. Der Neuzuschnitt der EASY-Zuständigkeit im Jahr 2025 umfasste Kriterien wie den Königsteiner Schlüssel (§ 45 Absatz 1 des Asylgesetzes), die Auslastung der jeweils zuständigen Länder für die Bearbeitung des Ankunftsgeschehens sowie die gemäß § 45 Absatz 2 des Asylgesetzes zwischen den Ländern vorgesehenen Vereinbarungen zur wechselseitigen Entlastung von Asylbegehrenden, die die Länder in eigener Zuständigkeit ausgestalten können. Weitere Kriterien des Neuzuschnitts waren Reisekosten, die den Ländern infolge der Umverteilung und aufgrund von EASY ausgelösten Zuständigkeiten für Unterbringung und Aufnahme entstanden sind, die Verfügbarkeit von Sprachmittelnden im jeweiligen Land sowie die bei den Verwaltungsgerichten erfolgte Konzentration von Herkunftsstaaten bei den Asylkammern. Eine Neuregelung, die sich ausschließlich auf den Herkunftsstaat Pakistan bezogen hat, erfolgte nicht. Entscheidungsgrundlage für den Neuzuschnitt war die Beobachtung des Ankunftsgeschehens im Zeitraum 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2024. In diesem Zeitraum befand sich der Herkunftsstaat Pakistan auf Rang 18 der Herkunftsstaaten. Aufgrund des vergleichsweise niedrigen Zugangs pakistanischer Staatsangehöriger haben die Länder vereinbart, die Zuständigkeit von fünf Ländern (Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen) auf vier Länder (Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen) zu verringern.

Frage 7 Seite 12

Wieso werden pakistanische Asylsuchende seit dem 1. April 2025 grundsätzlich nicht mehr nach Rheinland-Pfalz verteilt (siehe Vorbemerkung der Fragestellenden), obwohl in Rheinland-Pfalz vor der Änderung der Verteilungsregelung am meisten asylrechtliche Entscheidungen des BAMF und der Verwaltungsgerichte getroffen wurden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller und die Antworten auf die Schriftlichen Fragen 47 bis 49 auf Bundestagsdrucksache 21/3236), sodass diese Änderung nach Auffassung der Fragestellenden im Widerspruch steht zu der Behauptung der Bundesregierung, mit der Maßnahme solle gezielt herkunftslandspezifisches Wissen aufgebaut bzw. Fachwissen gebündelt werden – denn dieses herkunftslandspezifische Wissen zu Pakistan war bzw. ist nach Auffassung der Fragestellenden aufgrund der hohen Fallzahlen insbesondere in der BAMF-Außenstelle und beim Verwaltungsgericht Trier in Rheinland-Pfalz bereits vorhanden (bitte nachvollziehbar beantworten)?

Antwort

Die konkrete Festlegung der Zuständigkeiten haben die Bundesländer untereinander abgestimmt. Es war die Entscheidung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz, auf die Zuständigkeit für den Herkunftsstaat Pakistan zu verzichten. Die Bundesregierung macht den Ländern keine Vorgaben dazu, welches Land für welchen Herkunftsstaat zuständig sein muss oder sollte. Dies steht nicht im Widerspruch zu dem Ziel des BAMF, in geeigneter Weise herkunftslandspezifisches Wissen zu bündeln.

Frage 8 Seite 12

Wer genau hat auf welcher Entscheidungsebene im BAMF oder im Bundesministerium des Innern (BMI) wann und aus welchen Gründen entschieden, dass pakistanische Asylsuchende nicht mehr nach Rheinland-Pfalz verteilt werden sollen, obwohl in diesem Bundesland durch die vielen Asylentscheidungen zu diesem Herkunftsland seit mindestens 1997 ein besonderes herkunftslandspezifisches Wissen zu Pakistan vorlag (bitte den Entscheidungsprozess so genau wie möglich darlegen)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

Frage 9 Seite 13

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Entscheidung des BAMF (sofern diese hier getroffen wurde und nicht innerhalb des BMI), pakistanische Asylsuchende nicht mehr nach Rheinland-Pfalz zu verteilen, vor allem oder unter anderem deshalb erfolgte, damit künftig weniger BAMF-Bescheide als rechtswidrig aufgehoben werden, vor dem Hintergrund, dass die gerichtliche Aufhebungsquote in Rheinland-Pfalz besonders hoch und in Ländern wie Sachsen und Brandenburg besonders niedrig war bzw. ist (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), wenn ja, worauf stützt sie sich dabei, wenn nein, wie bewertet sie dies, und wird sie eine Rückgängigmachung dieser Änderung der EASY-Verteilungsregelung veranlassen, wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Annahme, dass pakistanische Asylsuchende nicht mehr nach Rheinland-Pfalz zu verteilen sind, weil damit künftig weniger Bescheide des BAMF als rechtswidrig aufgehoben werden, ist unzutreffend. Der Bundesregierung steht es aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung nicht zu, die Zuständigkeiten der Unterbringung und Verteilung für die Länder festzulegen. Auf die Antworten zu den Fragen 4, 6, 7, und 8 wird verwiesen. Bei dem am 1. April 2025 beschlossenen Neuzuschnitt der Herkunftsländer wurde die Konzentration der Zuständigkeiten für die jeweiligen Herkunftsländer bei den Außenstellen des BAMF besprochen, um die Anzahl der zu bearbeitenden Außenstellen zu reduzieren und Wissen in der Verfahrensbearbeitung zu bündeln. EASY-Zugänge und Asylantragszahlen wurden berücksichtigt.

Frage 10 + 10a + 10b + 10c Seite 13

10Warum hat die Bundesregierung bei ihrer Beantwortung der Schriftlichen Frage 42 des Abgeordneten Bodo Ramelow auf Bundestagsdrucksache 21/2486 nicht wahrheitsgemäß geantwortet, dass und wann es eine Änderung der EASY-Liste gegeben hat mit der Folge, dass pakistanische Asylsuchende nicht mehr nach Rheinland-Pfalz verteilt werden (dies war die Hauptfrage, die vor dem Hintergrund entsprechender Informationen zur Entscheidungspraxis der Gerichte gestellt worden war), sodass sich diese Information nur indirekt (und ohne Datum) erst aus der späteren nichtöffentlichen Nachbeantwortung infolge einer entsprechenden Nachfrage ergab (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

10aIst die Bundesregierung der Auffassung, dass eine solche Form der – nach Auffassung der Fragestellenden: irreführenden – (Nicht-)Beantwortung den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine umfassende und verständliche Beantwortung parlamentarischer Anfragen genügt, wenn ja, bitte begründen, und wenn nein, welche Konsequenzen werden hieraus gezogen?

10bStimmt die Bundesregierung der Auffassung der Fragestellenden zu, dass eine verständliche und umfassende Antwort auf die genannte Frage hätte lauten müssen, dass es die angefragte Änderung der EASY-Liste tatsächlich gegeben hat, dass sie nach Auffassung der Bundesregierung aber nicht im Zusammenhang mit der unterschiedlichen Rechtsprechung an verschiedenen Gerichtsstandorten steht, wenn nein, bitte begründen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen werden hieraus gezogen?

10cIst die Bundesregierung bereit, bei künftigen Antworten auf parlamentarische Anfragen das erkennbare Erkenntnisinteresse der Fragestellenden zu berücksichtigen und entsprechend umfassend und klar zu antworten, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 10 bis 10c werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.

Die Bundesregierung hat zutreffend geantwortet und teilt im Übrigen die Auffassung der Fragesteller nicht. Kern der Schriftlichen Frage 42 des Abgeordneten Bodo Ramelow auf Bundestagsdrucksache 21/2486 war es nach Auffassung der Bundesregierung, ob „vor dem Hintergrund (…), dass Geflüchtete aus Pakistan nach Entscheidungen des Verwaltungsgerichts in Trier eher einen Schutz zugesprochen bekommen würden als zum Beispiel von den Verwaltungsgerichten in Dresden oder Frankfurt/Oder, eine Änderung der Liste zur Verteilung von Asylsuchenden auf die Erstaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer (‚EASY‘) erfolgt“ ist. Wie die Bundesregierung dem Abgeordneten Bodo Ramelow in ihrer Antwort auf seine Schriftliche Frage 42 dargelegt hat, erfolgten die Änderungen am Verteilsystem EASY zur Verteilung auf die Länder nicht vor dem Hintergrund einer wie auch immer gearteten Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in den jeweiligen Ländern. Die Bundesregierung hat die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ramelow hinreichend beantwortet und verweist im Übrigen auf die Antworten zu den Fragen 4 und 7, in denen jeweils dargelegt wird, dass und falls es zu Änderungen im Zuschnitt der jeweiligen EASY-Zuständigkeit kommen soll, die Länder dies gemäß § 45 Absatz 2 des Asylgesetzes untereinander einleiten und umsetzen. Die Bundesregierung hat keine Befugnis, den Ländern unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtsprechung oder der Gesamtschutzquote in der Bearbeitung von Asylanträgen Vorgaben zu machen.

Frage 11 Seite 14

Wie waren die Asylentscheidungen zum Herkunftsland Pakistan (bitte, auch im Folgenden, zusätzlich gesondert auf Entscheidungen zu Ahmadiyya aus Pakistan eingehen) seit 2010 (bitte nach Jahren differenzieren und in absoluten und relativen Zahlen angeben, bitte nach den unterschiedlichen Schutzstatus und Formen der Ablehnung bzw. Einstellung differenzieren und zudem jeweils die sogenannte bereinigte Gesamtschutzquote nennen)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 15 · 32 Zeilen × 14 Spalten
ZeitraumAsylberechtigung Art 16a Grundgesetzes (GG)Flüchtlingsschutz § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes (AsylG)Subsidiärer Schutz § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes (AsylG)Abschiebungsverbot § 60 Absätze 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)Schutzquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungen (unbegr./offens. unbegr.)Sonstige Verfahrenserledigungen
absolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilProzentabsolutAnteilabsolutAnteil
Jahr 201060,7 Prozent536,5 Prozent--91,1 Prozent10,0 Prozent61375,4 Prozent13216,2 Prozent
Davon Ahmadiyya62,9 Prozent3114,9 Prozent--41,9 Prozent23,8 Prozent13163,0 Prozent3617,3 Prozent
Jahr 2011171,5 Prozent13512,0 Prozent--60,5 Prozent15,4 Prozent87077,1 Prozent1008,9 Prozent
Davon Ahmadiyya71,7 Prozent11828,9 Prozent--10,2 Prozent32,8 Prozent25863,2 Prozent245,9 Prozent
Jahr 2012120,7 Prozent27216,4 Prozent30,2 Prozent130,8 Prozent20,5 Prozent1.16370,1 Prozent19511,8 Prozent
Davon Ahmadiyya80,9 Prozent25627,3 Prozent--91,0 Prozent30,9 Prozent61065,1 Prozent545,8 Prozent
Jahr 2013291,2 Prozent75531,7 Prozent10,0 Prozent241,0 Prozent41,2 Prozent1.15348,4 Prozent42117,7 Prozent
Davon Ahmadiyya131,0 Prozent68455,0 Prozent--100,8 Prozent60,6 Prozent46037,0 Prozent776,2 Prozent
Jahr 2014180,6 Prozent51316,9 Prozent150,5 Prozent200,7 Prozent28,4 Prozent1.42847,0 Prozent1.04534,4 Prozent
Davon Ahmadiyya151,3 Prozent45339,8 Prozent--90,8 Prozent47,7 Prozent52245,9 Prozent13812,1 Prozent
Jahr 201540,2 Prozent1587,8 Prozent110,5 Prozent241,2 Prozent18,9 Prozent84441,9 Prozent97448,3 Prozent
Davon Ahmadiyya20,5 Prozent12129,3 Prozent--143,4 Prozent40,7 Prozent20048,4 Prozent7618,4 Prozent
Jahr 2016100,1 Prozent2652,0 Prozent490,4 Prozent1050,8 Prozent5,0 Prozent8.20163,4 Prozent4.30533,3 Prozent
Davon Ahmadiyya20,1 Prozent1698,1 Prozent30,1 Prozent261,3 Prozent11,1 Prozent1.60177,2 Prozent27413,2 Prozent
Jahr 2017310,2 Prozent4702,3 Prozent960,5 Prozent2971,4 Prozent5,7 Prozent14.91172,7 Prozent4.70722,9 Prozent
Davon Ahmadiyya140,5 Prozent1976,4 Prozent40,1 Prozent902,9 Prozent12,0 Prozent2.24373,4 Prozent50916,7 Prozent
Jahr 201890,2 Prozent1182,4 Prozent170,4 Prozent691,4 Prozent7,4 Prozent2.65955,1 Prozent1.95040,4 Prozent
Davon Ahmadiyya40,4 Prozent635,9 Prozent--111,0 Prozent11,7 Prozent58654,5 Prozent41238,3 Prozent
Jahr 2019150,4 Prozent1524,2 Prozent50,1 Prozent310,9 Prozent12,1 Prozent1.47240,5 Prozent1.96253,9 Prozent
Davon Ahmadiyya20,3 Prozent7210,0 Prozent--71,0 Prozent20,1 Prozent32144,5 Prozent31944,2 Prozent
Jahr 202080,3 Prozent1556,1 Prozent70,3 Prozent401,6 Prozent15,3 Prozent1.16146,0 Prozent1.15445,7 Prozent
Davon Ahmadiyya40,6 Prozent8613,8 Prozent--111,8 Prozent26,6 Prozent27844,8 Prozent24239,0 Prozent
Jahr 202130,1 Prozent1608,0 Prozent110,5 Prozent502,5 Prozent23,4 Prozent73336,5 Prozent1.05252,4 Prozent
Davon Ahmadiyya30,5 Prozent8613,3 Prozent--162,5 Prozent31,5 Prozent22835,3 Prozent31348,5 Prozent
Jahr 202270,4 Prozent1739,2 Prozent201,1 Prozent573,0 Prozent24,6 Prozent78641,6 Prozent84744,8 Prozent
Davon Ahmadiyya--8413,6 Prozent10,2 Prozent294,7 Prozent27,4 Prozent30248,9 Prozent20232,7 Prozent
Jahr 2023140,6 Prozent1898,4 Prozent20,1 Prozent683,0 Prozent20,4 Prozent1.06447,3 Prozent91240,6 Prozent
Davon Ahmadiyya61,0 Prozent9515,5 Prozent--243,9 Prozent27,2 Prozent33554,6 Prozent15425,1 Prozent
Jahr 2024260,9 Prozent1966,7 Prozent110,4 Prozent572,0 Prozent14,7 Prozent1.68557,8 Prozent94032,2 Prozent
Davon Ahmadiyya71,2 Prozent9215,8 Prozent20,3 Prozent193,3 Prozent27,2 Prozent32155,1 Prozent14224,4 Prozent
Jahr 2025200,6 Prozent2006,4 Prozent40,1 Prozent591,9 Prozent12,4 Prozent1.99863,7 Prozent85727,3 Prozent
Davon Ahmadiyya40,6 Prozent10115,5 Prozent10,2 Prozent132,0 Prozent22,4 Prozent41363,2 Prozent12118,5 Prozent
Frage 12 Seite 16

Wie waren die Asylentscheidungen zum Herkunftsland Pakistan (bitte gesondert angeben: zu Ahmadiyya aus Pakistan) im Jahr 2024 bzw. 2025, differenziert nach Bundesländern (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben, nach den unterschiedlichen Schutzstatus und Formen der Ablehnung bzw. Einstellung differenzieren und zudem jeweils die sogenannte bereinigte Gesamtschutzquote nennen)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 17, 18 · 36 Zeilen × 14 Spalten
2025Asylberechtigung Art 16a Grundgesetzes (GG)Flüchtlingsschutz § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes (AsylG)Subsidiärer Schutz § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes (AsylG)Abschiebungsverbot § 60 Absätze 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)Schutzquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungen (unbegr./offens. unbegr.)Sonstige Verfahrenserledigungen
Nach LändernabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
gesamt200,6 Prozent2006,4 Prozent40,1 Prozent591,9 Prozent12,4 Prozent1 99863,7 Prozent85727,3 Prozent
Davon Ahmadiyya40,6 Prozent10115,5 Prozent10,2 Prozent132,0 Prozent22,4 Prozent41363,2 Prozent12118,5 Prozent
Baden-Württemberg––179,4 Prozent––21,1 Prozent16,8 Prozent9452,2 Prozent6737,2 Prozent
Davon Ahmadiyya––1032,3 Prozent––13,2 Prozent40,7 Prozent1651,6 Prozent412,9 Prozent
Bayern––––11,0 Prozent11,0 Prozent4,7 Prozent4141,8 Prozent5556,1 Prozent
Davon Ahmadiyya––––––––0 Prozent888,9 Prozent111,1 Prozent
Berlin12,1 Prozent12,1 Prozent12,1 Prozent12,1 Prozent14,8 Prozent2348,9 Prozent2042,6 Prozent
Davon Ahmadiyya–––––––––––––
Brandenburg––92,5 Prozent––30,8 Prozent4,7 Prozent24268,4 Prozent10028,2 Prozent
Davon Ahmadiyya––––––13,4 Prozent5,0 Prozent1965,5 Prozent931,0 Prozent
Bremen–––––––––––––
Davon Ahmadiyya–––––––––––––
Hamburg––17,7 Prozent––––10,0 Prozent969,2 Prozent323,1 Prozent
Davon Ahmadiyya–––––––––––––
Hessen10,7 Prozent2719,0 Prozent––117,7 Prozent34,8 Prozent7351,4 Prozent3021,1 Prozent
Davon Ahmadiyya11,3 Prozent1621,3 Prozent––56,7 Prozent33,8 Prozent4357,3 Prozent1013,3 Prozent
Mecklenburg-Vorpommern–––––––––375,0 Prozent125,0 Prozent
Davon Ahmadiyya–––––––––––––
Niedersachsen40,8 Prozent224,4 Prozent10,2 Prozent––6,7 Prozent37574,7 Prozent10019,9 Prozent
Davon Ahmadiyya––910,7 Prozent––––12,3 Prozent6476,2 Prozent1113,1 Prozent
Nordrhein-Westfalen123,7 Prozent4413,7 Prozent10,3 Prozent61,9 Prozent26,0 Prozent17955,6 Prozent8024,8 Prozent
Davon Ahmadiyya34,9 Prozent2845,9 Prozent11,6 Prozent––60,4 Prozent2134,4 Prozent813,1 Prozent
Rheinland-Pfalz20,2 Prozent536,4 Prozent––192,3 Prozent11,6 Prozent56568,1 Prozent19123,0 Prozent
Davon Ahmadiyya––3010,5 Prozent––62,1 Prozent16,1 Prozent18765,4 Prozent6322,0 Prozent
Saarland–––––––––2100 Prozent––
Davon Ahmadiyya–––––––––––––
Sachsen––254,0 Prozent––142,3 Prozent9,4 Prozent37760,9 Prozent20332,8 Prozent
Davon Ahmadiyya––810,4 Prozent––––12,9 Prozent5470,1 Prozent1519,5 Prozent
Sachsen-Anhalt––120,0 Prozent––––25,0 Prozent360,0 Prozent120,0 Prozent
Davon Ahmadiyya–––––––––––––
Schleswig-Holstein––––––216,7 Prozent25,0 Prozent650,0 Prozent433,3 Prozent
Davon Ahmadiyya–––––––––1100 Prozent––
Thüringen–––––––––375,0 Prozent125,0 Prozent
Davon Ahmadiyya–––––––––––––
Unbekannt–––––––––375,0 Prozent125,0 Prozent
Davon Ahmadiyya–––––––––––––
Tabelle auf Seite 19, 20 · 36 Zeilen × 14 Spalten
2024Asylberechtigung Art 16a Grundgesetzes (GG)Flüchtlingsschutz § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes (AsylG)Subsidiärer Schutz § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes (AsylG)Abschiebungsverbot § 60 Absätze 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)Schutzquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungen (unbegr./offens. unbegr.)Sonstige Verfahrenserledigungen
Nach LändernabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
gesamt260,9 Prozent1966,7 Prozent110,4 Prozent572,0 Prozent14,7 Prozent1 68557,8 Prozent94032,2 Prozent
Davon Ahmadiyya71,2 Prozent9215,8 Prozent20,3 Prozent193,3 Prozent27,2 Prozent32155,1 Prozent14224,4 Prozent
Baden-Württemberg––1919,8 Prozent––55,2 Prozent45,3 Prozent2930,2 Prozent4344,8 Prozent
Davon Ahmadiyya––1448,3 Prozent––310,3 Prozent85,0 Prozent310,3 Prozent931,0 Prozent
Bayern––33,4 Prozent11,1 Prozent22,3 Prozent24,0 Prozent1921,6 Prozent6371,6 Prozent
Davon Ahmadiyya–––––––––250,0 Prozent250,0 Prozent
Berlin26,3 Prozent515,6 Prozent––13,1 Prozent50,0 Prozent825,0 Prozent1650,0 Prozent
Davon Ahmadiyya––1100 Prozent––––100 Prozent––––
Brandenburg10,3 Prozent30,9 Prozent––––1,7 Prozent23170,6 Prozent9228,1 Prozent
Davon Ahmadiyya––18,3 Prozent––––10,0 Prozent975,0 Prozent216,7 Prozent
Bremen–––––––––––1100 Prozent
Davon Ahmadiyya–––––––––––––
Hamburg––1100 Prozent––––100 Prozent––––
Davon Ahmadiyya––1100 Prozent––––100 Prozent––––
Hessen10,5 Prozent2915,6 Prozent21,1 Prozent168,6 Prozent36,4 Prozent8445,2 Prozent5429,0 Prozent
Davon Ahmadiyya––1718,7 Prozent22,2 Prozent1112,1 Prozent44,1 Prozent3841,8 Prozent2325,3 Prozent
Mecklenburg-Vorpommern––125,0 Prozent––––25,0 Prozent375,0 Prozent––
Davon Ahmadiyya–––––––––––––
Niedersachsen41,6 Prozent176,7 Prozent20,8 Prozent103,9 Prozent21,9 Prozent11846,3 Prozent10440,8 Prozent
Davon Ahmadiyya12,8 Prozent411,1 Prozent––––19,2 Prozent2158,3 Prozent1027,8 Prozent
Nordrhein-Westfalen20,6 Prozent299,0 Prozent41,2 Prozent72,2 Prozent17,6 Prozent19761,4 Prozent8225,5 Prozent
Davon Ahmadiyya––1022,7 Prozent––––28,6 Prozent2556,8 Prozent920,5 Prozent
Rheinland-Pfalz70,7 Prozent697,1 Prozent10,1 Prozent101,0 Prozent12,8 Prozent59561,5 Prozent28529,5 Prozent
Davon Ahmadiyya61,8 Prozent4312,8 Prozent––51,5 Prozent20,5 Prozent21062,3 Prozent7321,7 Prozent
Saarland–––––––––2100 Prozent––
Davon Ahmadiyya–––––––––––––
Sachsen91,5 Prozent193,1 Prozent10,2 Prozent61,0 Prozent8,3 Prozent38862,9 Prozent19431,4 Prozent
Davon Ahmadiyya––13,7 Prozent––––7,7 Prozent1244,4 Prozent1451,9 Prozent
Sachsen-Anhalt–––––––––240,0 Prozent360,0 Prozent
Davon Ahmadiyya–––––––––––––
Schleswig-Holstein––120,0 Prozent––––20,0 Prozent480,0 Prozent––
Davon Ahmadiyya–––––––––1100 Prozent––
Thüringen–––––––––1100 Prozent––
Davon Ahmadiyya–––––––––––––
Unbekannt–––––––––457,1 Prozent342,9 Prozent
Davon Ahmadiyya–––––––––––––
Frage 13 Seite 21

Wie waren die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zum Herkunftsland Pakistan (bitte gesondert angeben: zu Ahmadiyya aus Pakistan) seit 2010 (bitte nach Jahren differenzieren und in absoluten und relativen Zahlen angeben, bitte nach den unterschiedlichen Schutzstatus, Ablehnung bzw. Einstellung differenzieren und zudem jeweils die bereinigte Aufhebungsquote – Anteil positiver Gerichtsentscheidungen ohne Berücksichtigung sonstiger Erledigungen – nennen)?

Antwort

Für das Jahr 2025 liegen bislang nur Daten bis 30. November 2025 vor. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 22 · 32 Zeilen × 15 Spalten
ZeitraumEntscheidungen gesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
absolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
Jahr 2010280145,0 Prozent269,3 Prozent00,0 Prozent51,8 Prozent25,1 Prozent13447,9 Prozent10136,1 Prozent
Davon Ahmadiyya741216,2 Prozent2331,1 Prozent00,0 Prozent34,1 Prozent76,0 Prozent1216,2 Prozent2432,4 Prozent
Jahr 2011497295,8 Prozent5410,9 Prozent00,0 Prozent224,4 Prozent30,3 Prozent24248,7 Prozent15030,2 Prozent
Davon Ahmadiyya1682816,7 Prozent4627,4 Prozent00,0 Prozent127,1 Prozent76,8 Prozent2615,5 Prozent5633,3 Prozent
Jahr 2012671162,4 Prozent13920,7 Prozent50,7 Prozent50,7 Prozent32,7 Prozent33950,5 Prozent16724,9 Prozent
Davon Ahmadiyya231156,5 Prozent12855,4 Prozent52,2 Prozent10,4 Prozent87,1 Prozent229,5 Prozent6026,0 Prozent
Jahr 201399570,7 Prozent33133,3 Prozent00,0 Prozent181,8 Prozent53,5 Prozent30530,7 Prozent32933,1 Prozent
Davon Ahmadiyya56910,2 Prozent32056,2 Prozent00,0 Prozent71,2 Prozent88,4 Prozent417,2 Prozent19834,8 Prozent
Jahr 20141 30630,2 Prozent34926,7 Prozent90,7 Prozent171,3 Prozent52,3 Prozent34526,4 Prozent58344,6 Prozent
Davon Ahmadiyya59810,2 Prozent33455,9 Prozent40,7 Prozent61,0 Prozent90,1 Prozent386,4 Prozent21536,0 Prozent
Jahr 20151 41800,0 Prozent32122,6 Prozent70,5 Prozent171,2 Prozent42,4 Prozent46933,1 Prozent60442,6 Prozent
Davon Ahmadiyya54800,0 Prozent30054,7 Prozent00,0 Prozent30,5 Prozent84,2 Prozent5710,4 Prozent18834,3 Prozent
Jahr 20161 64730,2 Prozent27616,8 Prozent80,5 Prozent261,6 Prozent29,6 Prozent74345,1 Prozent59135,9 Prozent
Davon Ahmadiyya43320,5 Prozent25759,4 Prozent30,7 Prozent71,6 Prozent83,0 Prozent5512,7 Prozent10925,2 Prozent
Jahr 20176.40200,0 Prozent5899,2 Prozent170,3 Prozent460,7 Prozent18,7 Prozent2.83044,2 Prozent2.92045,6 Prozent
Davon Ahmadiyya1.12900,0 Prozent50444,6 Prozent00,0 Prozent141,2 Prozent69,8 Prozent22419,8 Prozent38734,3 Prozent
Jahr 20187.91610,0 Prozent5607,1 Prozent380,5 Prozent710,9 Prozent13,9 Prozent4.15852,5 Prozent3.08839,0 Prozent
Davon Ahmadiyya1 38110,1 Prozent45933,2 Prozent10,1 Prozent141,0 Prozent54,7 Prozent39328,5 Prozent51337,1 Prozent
Jahr 20196 416100,2 Prozent68810,7 Prozent180,3 Prozent801,2 Prozent19,2 Prozent3.35452,3 Prozent2.26635,3 Prozent
Davon Ahmadiyya1 38740,3 Prozent55339,9 Prozent00,0 Prozent161,2 Prozent61,5 Prozent35925,9 Prozent45532,8 Prozent
Jahr 20205 00470,1 Prozent51610,3 Prozent180,4 Prozent1442,9 Prozent22,5 Prozent2.35647,1 Prozent1.96339,2 Prozent
Davon Ahmadiyya1 14040,4 Prozent36632,1 Prozent00,0 Prozent292,5 Prozent59,4 Prozent27323,9 Prozent46841,1 Prozent
Jahr 20213 66590,2 Prozent44412,1 Prozent100,3 Prozent1313,6 Prozent27,8 Prozent1 54542,2 Prozent1 52641,6 Prozent
Davon Ahmadiyya92750,5 Prozent34537,2 Prozent20,2 Prozent161,7 Prozent67,2 Prozent18019,4 Prozent37940,9 Prozent
Jahr 20222 646130,5 Prozent35813,5 Prozent80,3 Prozent893,4 Prozent34,3 Prozent89533,8 Prozent1.28348,5 Prozent
Davon Ahmadiyya88420,2 Prozent26830,3 Prozent00,0 Prozent273,1 Prozent62,8 Prozent17619,9 Prozent41146,5 Prozent
Jahr 20231 709120,7 Prozent24714,5 Prozent100,6 Prozent452,6 Prozent39,8 Prozent47427,7 Prozent92153,9 Prozent
Davon Ahmadiyya59240,7 Prozent19733,3 Prozent00,0 Prozent111,9 Prozent66,7 Prozent10617,9 Prozent27446,3 Prozent
Jahr 20241 75770,4 Prozent27115,4 Prozent10,1 Prozent311,8 Prozent35,8 Prozent55731,7 Prozent89050,7 Prozent
Davon Ahmadiyya59610,2 Prozent23339,1 Prozent00,0 Prozent122,0 Prozent75,2 Prozent8113,6 Prozent26945,1 Prozent
01.01-30.11.20251 51810,1 Prozent17911,8 Prozent00,0 Prozent392,6 Prozent29,2 Prozent53135,0 Prozent76850,6 Prozent
Davon Ahmadiyya40300,0 Prozent13232,8 Prozent00,0 Prozent112,7 Prozent64,7 Prozent7819,4 Prozent18245,2 Prozent
Frage 14 Seite 23

Wie waren die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zum Herkunftsland Pakistan (bitte gesondert angeben: zu Ahmadiyya aus Pakistan) im Jahr 2024 bzw. 2025, differenziert nach Bundesländern (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben, nach den unterschiedlichen Schutzstatus, Ablehnung bzw. Einstellung differenzieren und zudem jeweils die bereinigte Aufhebungsquote – Anteil positiver Gerichtsentscheidungen ohne Berücksichtigung sonstiger Erledigungen – nennen), und wie lauten diese Angaben für die einzelnen Verwaltungsgerichte in Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Sachsen?

Antwort

Für das Jahr 2025 liegen bislang nur Daten bis 30. November 2025 vor. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 24, 25 · 36 Zeilen × 15 Spalten
01.01.-30.11.2025GesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
Nach LändernabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
Gesamt1 51810,1 Prozent17911,8 Prozent–0,0 Prozent392,6 Prozent29,2 Prozent53135,0 Prozent76850,6 Prozent
Davon Ahmadiyya403–0,0 Prozent13232,8 Prozent–0,0 Prozent112,7 Prozent64,7 Prozent7819,4 Prozent18245,2 Prozent
Baden-Württemberg42–0,0 Prozent–0,0 Prozent-0,0 Prozent49,5 Prozent18,2 Prozent1842,9 Prozent2047,6 Prozent
Davon Ahmadiyya8–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent112,5 Prozent787,5 Prozent
Bayern32–0,0 Prozent13,1 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent8,3 Prozent1134,4 Prozent2062,5 Prozent
Davon Ahmadiyya10–0,0 Prozent110,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent25,0 Prozent330,0 Prozent660,0 Prozent
Berlin18–0,0 Prozent316,7 Prozent–0,0 Prozent211,1 Prozent100 Prozent–0,0 Prozent1372,2 Prozent
Davon Ahmadiyya––––––––––––––
Brandenburg190–0,0 Prozent84,2 Prozent–0,0 Prozent10,5 Prozent10,8 Prozent7438,9 Prozent10756,3 Prozent
Davon Ahmadiyya6–0,0 Prozent116,7 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent50,0 Prozent116,7 Prozent466,7 Prozent
Bremen1–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent1100 Prozent–0,0 Prozent
Davon Ahmadiyya––––––––––––––
Hamburg––––––––––––––
Davon Ahmadiyya––––––––––––––
Hessen169–0,0 Prozent3420,1 Prozent–0,0 Prozent116,5 Prozent47,4 Prozent5029,6 Prozent7443,8 Prozent
Davon Ahmadiyya99–0,0 Prozent3131,3 Prozent–0,0 Prozent1010,1 Prozent57,7 Prozent3030,3 Prozent2828,3 Prozent
Mecklenburg-Vorpommern5–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent480,0 Prozent120,0 Prozent
Davon Ahmadiyya––––––––––––––
Niedersachsen143–0,0 Prozent64,2 Prozent–0,0 Prozent96,3 Prozent20,0 Prozent6042,0 Prozent6847,6 Prozent
Davon Ahmadiyya26–0,0 Prozent519,2 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent29,4 Prozent1246,2 Prozent934,6 Prozent
Nordrhein-Westfalen21910,5 Prozent3415,5 Prozent–0,0 Prozent41,8 Prozent30,5 Prozent8940,6 Prozent9141,6 Prozent
Davon Ahmadiyya43–0,0 Prozent1637,2 Prozent–0,0 Prozent12,3 Prozent89,5 Prozent24,7 Prozent2455,8 Prozent
Rheinland-Pfalz443–0,0 Prozent8519,2 Prozent–0,0 Prozent71,6 Prozent39,5 Prozent14131,8 Prozent21047,4 Prozent
Davon Ahmadiyya177–0,0 Prozent7140,1 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent75,5 Prozent2313,0 Prozent8346,9 Prozent
Saarland1–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent–0,0 Prozent1100 Prozent
Davon Ahmadiyya––––––––––––––
Sachsen240–0,0 Prozent83,3 Prozent–0,0 Prozent10,4 Prozent10,6 Prozent7631,7 Prozent15564,6 Prozent
Davon Ahmadiyya34–0,0 Prozent720,6 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent53,8 Prozent617,6 Prozent2161,8 Prozent
Sachsen-Anhalt1–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent1100 Prozent–0,0 Prozent
Davon Ahmadiyya––––––––––––––
Schleswig-Holstein10–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent330,0 Prozent770,0 Prozent
Davon Ahmadiyya––––––––––––––
Thüringen3–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent3100 Prozent–0,0 Prozent
Davon Ahmadiyya––––––––––––––
Unbekannt1–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent–0,0 Prozent1100 Prozent
Davon Ahmadiyya––––––––––––––
Tabelle auf Seite 26, 27 · 36 Zeilen × 15 Spalten
GesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
Nach LändernabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
Gesamt1 75770,4 Prozent27115,4 Prozent10,1 Prozent311,8 Prozent35,8 Prozent55731,7 Prozent89050,7 Prozent
Davon Ahmadiyya59610,2 Prozent23339,1 Prozent–0,0 Prozent122,0 Prozent75,2 Prozent8113,6 Prozent26945,1 Prozent
Baden-Württemberg90–0,0 Prozent88,9 Prozent–0,0 Prozent33,3 Prozent36,7 Prozent1921,1 Prozent6066,7 Prozent
Davon Ahmadiyya29–0,0 Prozent620,7 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent66,7 Prozent310,3 Prozent2069,0 Prozent
Bayern49–0,0 Prozent48,2 Prozent–0,0 Prozent24,1 Prozent46,2 Prozent714,3 Prozent3673,5 Prozent
Davon Ahmadiyya9–0,0 Prozent444,4 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent66,7 Prozent222,2 Prozent333,3 Prozent
Berlin18–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent211,1 Prozent1688,9 Prozent
Davon Ahmadiyya1–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent–0,0 Prozent1100 Prozent
Brandenburg8511,2 Prozent67,1 Prozent–0,0 Prozent22,4 Prozent21,4 Prozent3338,8 Prozent4350,6 Prozent
Davon Ahmadiyya11–0,0 Prozent218,2 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent50,0 Prozent218,2 Prozent763,6 Prozent
Bremen12–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent216,7 Prozent20,0 Prozent866,7 Prozent216,7 Prozent
Davon Ahmadiyya––––––––––––––
Hamburg1–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent–0,0 Prozent1100 Prozent
Davon Ahmadiyya1–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent–0,0 Prozent1100 Prozent
Hessen24210,4 Prozent3815,7 Prozent–0,0 Prozent93,7 Prozent52,7 Prozent4317,8 Prozent15162,4 Prozent
Davon Ahmadiyya109–0,0 Prozent3633,0 Prozent–0,0 Prozent87,3 Prozent83,0 Prozent98,3 Prozent5651,4 Prozent
Mecklenburg-Vorpommern––––––––––––––
Davon Ahmadiyya––––––––––––––
Niedersachsen123–0,0 Prozent108,1 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent18,2 Prozent4536,6 Prozent6855,3 Prozent
Davon Ahmadiyya19–0,0 Prozent736,8 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent77,8 Prozent210,5 Prozent1052,6 Prozent
Nordrhein-Westfalen26710,4 Prozent8230,7 Prozent–0,0 Prozent72,6 Prozent58,1 Prozent6524,3 Prozent11241,9 Prozent
Davon Ahmadiyya10111,0 Prozent6362,4 Prozent–0,0 Prozent11,0 Prozent92,9 Prozent55,0 Prozent3130,7 Prozent
Rheinland-Pfalz581–0,0 Prozent11319,4 Prozent–0,0 Prozent10,2 Prozent33,9 Prozent22238,2 Prozent24542,2 Prozent
Davon Ahmadiyya261–0,0 Prozent10640,6 Prozent–0,0 Prozent10,4 Prozent69,5 Prozent4718,0 Prozent10741,0 Prozent
Saarland––––––––––––––
Davon Ahmadiyya––––––––––––––
Sachsen28141,4 Prozent103,6 Prozent10,4 Prozent41,4 Prozent14,5 Prozent11239,9 Prozent15053,4 Prozent
Davon Ahmadiyya53–0,0 Prozent917,0 Prozent–0,0 Prozent11,9 Prozent47,6 Prozent1120,8 Prozent3260,4 Prozent
Sachsen-Anhalt1–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent1100 Prozent–0,0 Prozent
Davon Ahmadiyya––––––––––––––
Schleswig-Holstein3–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent–0,0 Prozent3100 Prozent
Davon Ahmadiyya––––––––––––––
Thüringen3–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent133,3 Prozent100 Prozent–0,0 Prozent266,7 Prozent
Davon Ahmadiyya2–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent150,0 Prozent100 Prozent–0,0 Prozent150,0 Prozent
Unbekannt1–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent–0,0 Prozent1100 Prozent
Davon Ahmadiyya––––––––––––––

Tabellen: Gerichtsentscheidungen nach Verwaltungsgerichten ausgewählter Länder

Tabelle auf Seite 28 · 2 Zeilen × 15 Spalten
01.01.-30.11.2025GesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
Nach VG in Rheinland-PfalzabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
VG Trier455–0,0 Prozent8719,1 Prozent–0,0 Prozent71,5 Prozent39,5 Prozent14431,6 Prozent21747,7 Prozent
Davon Ahmadiyya185–0,0 Prozent7339,5 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent74,5 Prozent2513,5 Prozent8747,0 Prozent
Tabelle auf Seite 28 · 2 Zeilen × 15 Spalten
2024GesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
Nach VG in Rheinland-PfalzabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
VG Trier584–0,0 Prozent11419,5 Prozent–0,0 Prozent10,2 Prozent33,9 Prozent22438,4 Prozent24542,0 Prozent
Davon Ahmadiyya262–0,0 Prozent10740,8 Prozent–0,0 Prozent10,4 Prozent70,1 Prozent4617,6 Prozent10841,2 Prozent
Tabelle auf Seite 29 · 4 Zeilen × 15 Spalten
01.01.-30.11.2025GesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
Nach VG in BrandenburgabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
VG Cottbus10–0,0 Prozent660,0 Prozent–0,0 Prozent110,0 Prozent100 Prozent–0,0 Prozent330,0 Prozent
Davon Ahmadiyya––––––––––––––
VG Frankfurt/Oder182–0,0 Prozent21,1 Prozent–0,0 Prozent10,5 Prozent3,9 Prozent7440,7 Prozent10557,7 Prozent
Davon Ahmadiyya6-0,0 Prozent116,7 Prozent-0,0 Prozent-0,0 Prozent50,0 Prozent116,7 Prozent466,7 Prozent
Tabelle auf Seite 29 · 6 Zeilen × 15 Spalten
2024GesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
Nach VG in BrandenburgabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
VG Cottbus1616,3 Prozent212,5 Prozent–0,0 Prozent16,3 Prozent66,7 Prozent212,5 Prozent1062,5 Prozent
Davon Ahmadiyya––––––––––––––
VG Frankfurt/Oder43–0,0 Prozent12,3 Prozent–0,0 Prozent12,3 Prozent13,3 Prozent1330,2 Prozent2865,1 Prozent
Davon Ahmadiyya9–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent222,2 Prozent777,8 Prozent
VG Potsdam28–0,0 Prozent310,7 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent14,3 Prozent1864,3 Prozent725,0 Prozent
Davon Ahmadiyya2–0,0 Prozent2100 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent100 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent
Tabelle auf Seite 30 · 8 Zeilen × 15 Spalten
01.01.-30.11.2025GesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
Nach VG in SachsenabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
Sächsisches OVG1–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent–0,0 Prozent1100 Prozent
Davon Ahmadiyya––––––––––––––
VG Chemnitz188–0,0 Prozent73,7 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent12,1 Prozent5127,1 Prozent13069,1 Prozent
Davon Ahmadiyya30–0,0 Prozent723,3 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent53,8 Prozent620,0 Prozent1756,7 Prozent
VG Dresden15–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent–0,0 Prozent15100 Prozent
Davon Ahmadiyya––––––––––––––
VG Leipzig36–0,0 Prozent12,8 Prozent–0,0 Prozent12,8 Prozent7,4 Prozent2569,4 Prozent925,0 Prozent
Davon Ahmadiyya4–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent–0,0 Prozent4100 Prozent
Tabelle auf Seite 30 · 8 Zeilen × 15 Spalten
2024GesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
Nach VG in SachsenabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
Sächsisches OVG5–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent–0,0 Prozent5100 Prozent
Davon Ahmadiyya––––––––––––––
VG Chemnitz20641,9 Prozent115,3 Prozent–0,0 Prozent41,9 Prozent19,6 Prozent7837,9 Prozent10952,9 Prozent
Davon Ahmadiyya42–0,0 Prozent1023,8 Prozent–0,0 Prozent12,4 Prozent52,4 Prozent1023,8 Prozent2150,0 Prozent
VG Dresden57–0,0 Prozent–0,0 Prozent11,8 Prozent–0,0 Prozent3,6 Prozent2747,4 Prozent2950,9 Prozent
Davon Ahmadiyya6–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent116,7 Prozent583,3 Prozent
VG Leipzig17–0,0 Prozent15,9 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent12,5 Prozent741,2 Prozent952,9 Prozent
Davon Ahmadiyya7–0,0 Prozent114,3 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent100 Prozent–0,0 Prozent685,7 Prozent
Frage 15 Seite 31

Wie waren die Entscheidungen des VG Augsburg zu den Herkunftsländern Jemen und Nigeria im Jahr 2024 bzw. 2025 (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben, nach den unterschiedlichen Schutzstatus, Ablehnung bzw. Einstellung differenzieren und zudem jeweils die bereinigte Aufhebungsquote angeben), und wie waren die entsprechenden Werte für die anderen Verwaltungsgerichte in Bayern (bitte entsprechend differenzieren und nach Verwaltungsgerichten getrennt auflisten)?

Antwort

Für das Jahr 2025 liegen bislang nur Daten bis 30. November 2025 vor. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabellen: Gerichtsstatistik für Erst- und Folgeanträge über Klagen, Berufungen, Revisionen

Tabelle auf Seite 32 · 4 Zeilen × 15 Spalten
Jahr 2024 JemenEntscheidungen gesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
absolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
VG Ansbach4–0,0 Prozent125,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent33,3 Prozent250,0 Prozent125,0 Prozent
VG Augsburg32–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent825,0 Prozent2475,0 Prozent
VG München117–0,0 Prozent32,6 Prozent76,0 Prozent1311,1 Prozent69,7 Prozent108,5 Prozent8471,8 Prozent
VG Regensburg13–0,0 Prozent17,7 Prozent–0,0 Prozent215,4 Prozent30,0 Prozent753,8 Prozent323,1 Prozent
Tabelle auf Seite 32 · 5 Zeilen × 15 Spalten
01.01.-30.11.2025 JemenEntscheidungen gesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
absolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
VG Ansbach13–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent538,5 Prozent62,5 Prozent323,1 Prozent538,5 Prozent
VG Augsburg435–0,0 Prozent10,2 Prozent10,2 Prozent51,1 Prozent3,5 Prozent19344,4 Prozent23554,0 Prozent
VG München324–0,0 Prozent61,9 Prozent51,5 Prozent288,6 Prozent25,3 Prozent11535,5 Prozent17052,5 Prozent
VG Regensburg2–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent–0,0 Prozent2100 Prozent
VG Würzburg4–0,0 Prozent125,0 Prozent–0,0 Prozent125,0 Prozent100 Prozent–0,0 Prozent250,0 Prozent
Tabelle auf Seite 32, 33 · 8 Zeilen × 15 Spalten
Jahr 2024 NigeriaEntscheidungen gesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
absolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
BayVGH1–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent–0,0 Prozent1100 Prozent
VG Ansbach45–0,0 Prozent24,4 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent11,8 Prozent1533,3 Prozent2862,2 Prozent
VG Augsburg61–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent2642,6 Prozent3557,4 Prozent
VG Bayreuth6–0,0 Prozent116,7 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent100,0 Prozent–0,0 Prozent583,3 Prozent
VG München660–0,0 Prozent20,3 Prozent10,2 Prozent304,5 Prozent12,6 Prozent22934,7 Prozent39860,3 Prozent
VG Regensburg65–0,0 Prozent11,5 Prozent–0,0 Prozent812,3 Prozent28,1 Prozent2335,4 Prozent3350,8 Prozent
VG Würzburg18–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent316,7 Prozent33,3 Prozent633,3 Prozent950,0 Prozent
BayVGH – Außenstelle Ansbach2–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent–0,0 Prozent2100 Prozent
Tabelle auf Seite 33 · 6 Zeilen × 15 Spalten
01.01.-30.11.2025 NigeriaEntscheidungen gesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
absolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
BayVGH6–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent116,7 Prozent583,3 Prozent
VG Ansbach19–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent15,3 Prozent9,1 Prozent1052,6 Prozent842,1 Prozent
VG Augsburg216–0,0 Prozent10,5 Prozent–0,0 Prozent10,5 Prozent3,4 Prozent5726,4 Prozent15772,7 Prozent
VG München225–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent73,1 Prozent7,4 Prozent8738,7 Prozent13158,2 Prozent
VG Regensburg42–0,0 Prozent12,4 Prozent–0,0 Prozent921,4 Prozent52,6 Prozent921,4 Prozent2354,8 Prozent
VG Würzburg2–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent–0,0 Prozent2100 Prozent
Frage 16 Seite 34

Wie waren die Entscheidungen des VG Bayreuth zu den Herkunftsländern Jordanien und Peru im Jahr 2024 bzw. 2025 (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben, nach den unterschiedlichen Schutzstatus, Ablehnung bzw. Einstellung differenzieren und zudem jeweils die bereinigte Aufhebungsquote angeben), und wie waren die entsprechenden Werte für die anderen Verwaltungsgerichte in Bayern (bitte entsprechend differenzieren und nach Verwaltungsgerichten getrennt auflisten)?

Antwort

Für das Jahr 2025 liegen bislang nur Daten bis 30. November 2025 vor. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabellen: Gerichtsstatistik für Erst- und Folgeanträge über Klagen, Berufungen, Revisionen

Tabelle auf Seite 35 · 4 Zeilen × 15 Spalten
Jahr 2024 JordanienEntscheidungen gesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
absolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
VG Ansbach2–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent–0,0 Prozent2100 Prozent
VG Augsburg2–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent150,0 Prozent150,0 Prozent
VG Bayreuth4–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent375,0 Prozent125,0 Prozent
VG München158–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent10,6 Prozent2,1 Prozent4629,1 Prozent11170,3 Prozent
Tabelle auf Seite 35 · 5 Zeilen × 15 Spalten
01.01.-30.11.2025 JordanienEntscheidungen gesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
absolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
BayVGH1–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent–0,0 Prozent1100 Prozent
VG Ansbach6–0,0 Prozent116,7 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent16,7 Prozent583,3 Prozent–0,0 Prozent
VG Bayreuth79–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent2126,6 Prozent5873,4 Prozent
VG München80–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent3847,5 Prozent4252,5 Prozent
VG Würzburg1–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent1100 Prozent–0,0 Prozent
Tabelle auf Seite 36 · 3 Zeilen × 15 Spalten
Jahr 2024 PeruEntscheidungen gesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
absolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
VG Ansbach1–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent00,0 Prozent1100 Prozent
VG Bayreuth5–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent480,0 Prozent120,0 Prozent
VG München77–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent4457,1 Prozent3342,9 Prozent
Tabelle auf Seite 36 · 2 Zeilen × 15 Spalten
01.01.-30.11.2025 PeruEntscheidungen gesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
absolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
VG Bayreuth41–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent2663,4 Prozent1536,6 Prozent
VG München13–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent969,2 Prozent430,8 Prozent
Frage 17 Seite 37

Wie waren die Entscheidungen des VG Regensburg zu den Herkunftsländern Angola, Demokratische Republik Kongo, Kongo, Sierra Leone und Uganda im Jahr 2024 bzw. 2025 (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben, nach den unterschiedlichen Schutzstatus, Ablehnung bzw. Einstellung differenzieren und zudem jeweils die bereinigte Aufhebungsquote angeben), und wie waren die entsprechenden Werte für die anderen Verwaltungsgerichte in Bayern (bitte entsprechend differenzieren und nach Verwaltungsgerichten getrennt auflisten)?

Antwort

Für das Jahr 2025 liegen bislang nur Daten bis 30. November 2025 vor. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabellen: Gerichtsstatistik für Erst- und Folgeanträge über Klagen, Berufungen, Revisionen

Tabelle auf Seite 38 · 3 Zeilen × 15 Spalten
Jahr 2024 AngolaEntscheidungen gesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
absolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
VG Ansbach200,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent0,0 Prozent00,0 Prozent2100 Prozent
VG München600,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent0,0 Prozent233,3 Prozent466,7 Prozent
VG Regensburg––––––––––––––
Tabelle auf Seite 38 · 2 Zeilen × 15 Spalten
01.01.-30.11.2025 AngolaEntscheidungen gesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
absolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
VG München200,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent150,0 Prozent50,0 Prozent150,0 Prozent00,0 Prozent
VG Regensburg400,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent0,0 Prozent00,0 Prozent4100 Prozent
Tabelle auf Seite 39 · 3 Zeilen × 15 Spalten
Jahr 2024 Demokratische Republik KongoEntscheidungen gesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
absolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
VG Ansbach200,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent0,0 Prozent150,0 Prozent150,0 Prozent
VG München257–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent31,2 Prozent3,2 Prozent9235,8 Prozent16263,0 Prozent
VG Regensburg12–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent758,3 Prozent541,7 Prozent
Tabelle auf Seite 39 · 4 Zeilen × 15 Spalten
01.01.-30.11.2025 Demokratische Republik KongoEntscheidungen gesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
absolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
VG Ansbach100,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent0,0 Prozent00,0 Prozent1100,0 Prozent
VG München120–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent21,7 Prozent2,9 Prozent6856,7 Prozent5041,7 Prozent
VG Regensburg71–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent45,6 Prozent6794,4 Prozent
VG Würzburg2–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent2100 Prozent–0,0 Prozent
Tabelle auf Seite 40 · 2 Zeilen × 15 Spalten
Jahr 2024 KongoEntscheidungen gesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
absolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
VG München600,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent0,0 Prozent00,0 Prozent6100,0 Prozent
VG Regensburg––––––––––––––
Tabelle auf Seite 40 · 2 Zeilen × 15 Spalten
01.01.-30.11.2025 KongoEntscheidungen gesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
absolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
VG München100,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent0,0 Prozent1100,0 Prozent00,0 Prozent
VG Regensburg––––––––––––––
Tabelle auf Seite 41 · 5 Zeilen × 15 Spalten
Jahr 2024 Sierra LeoneEntscheidungen gesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotbereinigte AufhebungsquoteAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
absolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
VG Augsburg100,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent0,0 Prozent00,0 Prozent1100 Prozent
VG München299–0,0 Prozent93,0 Prozent–0,0 Prozent62,0 Prozent28,8 Prozent3712,4 Prozent24782,6 Prozent
VG Regensburg6–0,0 Prozent116,7 Prozent–0,0 Prozent233,3 Prozent75,0 Prozent116,7 Prozent233,3 Prozent
VG Würzburg200,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent0,0 Prozent2100 Prozent00,0 Prozent
BayVGH – Außenstelle Ansbach100,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent0,0 Prozent00,0 Prozent1100 Prozent
Tabelle auf Seite 41 · 4 Zeilen × 15 Spalten
01.01.-30.11.2025 Sierra LeoneEntscheidungen gesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
absolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
VG Ansbach100,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent0,0 Prozent00,0 Prozent1100 Prozent
VG München11000,0 Prozent21,8 Prozent00,0 Prozent54,5 Prozent14,3 Prozent4238,2 Prozent6155,5 Prozent
VG Regensburg7000,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent0,0 Prozent1217,1 Prozent5882,9 Prozent
BayVGH – Außenstelle Ansbach100,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent0,0 Prozent00,0 Prozent1100 Prozent
Tabelle auf Seite 42 · 4 Zeilen × 15 Spalten
Jahr 2024 UgandaEntscheidungen gesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
absolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
VG Ansbach100,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent0,0 Prozent1100 Prozent00,0 Prozent
VG Augsburg200,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent0,0 Prozent00,0 Prozent2100 Prozent
VG München14032,1 Prozent21,4 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent7,0 Prozent6647,1 Prozent6949,3 Prozent
VG Regensburg100,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent0,0 Prozent1100 Prozent00,0 Prozent
Tabelle auf Seite 42 · 2 Zeilen × 15 Spalten
01.01.-30.11.2025 UgandaEntscheidungen gesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
absolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
VG München54713,0 Prozent23,7 Prozent00,0 Prozent11,9 Prozent25,0 Prozent3055,6 Prozent1425,9 Prozent
VG Regensburg6111,6 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent00,0 Prozent2,9 Prozent3455,7 Prozent2642,6 Prozent
Frage 18 Seite 43

Wie waren die Entscheidungen des VG Würzburg bzw. des VG Ansbach zum Herkunftsland Türkei im Jahr 2024 bzw. 2025 (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben, nach den unterschiedlichen Schutzstatus, Ablehnung bzw. Einstellung differenzieren und zudem jeweils die bereinigte Aufhebungsquote angeben), und wie waren die entsprechenden Werte für die anderen Verwaltungsgerichte in Bayern (bitte entsprechend differenzieren und nach Verwaltungsgerichten getrennt auflisten)?

Antwort

Für das Jahr 2025 liegen bislang nur Daten bis 30. November 2025 vor. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabellen: Gerichtsstatistik für Erst- und Folgeanträge über Klagen, Berufungen, Revisionen

Tabelle auf Seite 44 · 7 Zeilen × 15 Spalten
Jahr 2024 TürkeiEntscheidungen gesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
absolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
BayVGH2–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent–0,0 Prozent2100 Prozent
VG Ansbach1 111–0,0 Prozent90,8 Prozent–0,0 Prozent10,1 Prozent1,6 Prozent62756,4 Prozent47442,7 Prozent
VG Augsburg47910,2 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,6 Prozent16033,4 Prozent31866,4 Prozent
VG Bayreuth28–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent1967,9 Prozent932,1 Prozent
VG München63010,2 Prozent182,9 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent17,6 Prozent8914,1 Prozent52282,9 Prozent
VG Regensburg76–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent5775,0 Prozent1925,0 Prozent
VG Würzburg174–0,0 Prozent10,6 Prozent10,6 Prozent–0,0 Prozent2,0 Prozent9755,7 Prozent7543,1 Prozent
Tabelle auf Seite 44 · 8 Zeilen × 15 Spalten
01.01.-30.11.2025 TürkeiEntscheidungen gesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
absolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
BayVGH6–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent–0,0 Prozent6100 Prozent
VG Ansbach417–0,0 Prozent92,2 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent2,7 Prozent31976,5 Prozent8921,3 Prozent
VG Augsburg74910,1 Prozent10,1 Prozent–0,0 Prozent10,1 Prozent0,8 Prozent35847,8 Prozent38851,8 Prozent
VG Bayreuth26–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent623,1 Prozent2076,9 Prozent
VG München1 30220,2 Prozent211,6 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent3,9 Prozent56843,6 Prozent71154,6 Prozent
VG Regensburg75–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent3344,0 Prozent4256,0 Prozent
VG Würzburg955–0,0 Prozent101,0 Prozent20,2 Prozent10,1 Prozent2,3 Prozent56459,1 Prozent37839,6 Prozent
BayVGH – Außenstelle Ansbach2–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent–0,0 Prozent2100 Prozent
Frage 19 Seite 45

Welche Verwaltungsgerichte wiesen im Jahr 2025 (bzw. soweit vorliegend) bei Asylklagen bereinigte Aufhebungsquoten (Anteil positiver Entscheidungen ohne Berücksichtigung sonstiger Erledigungen) auf, die weniger als halb so hoch waren wie im Bundesdurchschnitt (bitte zu den Herkunftsstaaten Afghanistan, Äthiopien, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Russische Föderation, Somalia und Türkei jeweils alle Verwaltungsgerichte auflisten, die dieses Kriterium erfüllen, soweit mehr als 25 Entscheidungen zum jeweiligen Herkunftsland getroffen wurden, bitte absolute und relative Zahlenangaben zu den Verfahrensausgängen machen)?

Antwort

Für das Jahr 2025 liegen bislang nur Daten bis 30. November 2025 vor. Daten aus der Gerichtsstatistik für Asylerst- und Asylfolgeanträge über Asylklagen mit Aufhebungsquoten ohne Berücksichtigung formeller Entscheidungen, die weniger als halb so hoch waren als im Bundesdurchschnitt, können für die angefragten Herkunftsländer den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 46 · 13 Zeilen × 15 Spalten
01.01.-30.11.2025 – Afghanistan –Entscheidungen gesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
Nach VerwaltungsgerichtenabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
Gesamt über alle VGs7 24440,1 Prozent2293,2 Prozent200,3 Prozent3084,3 Prozent29,1 Prozent1.37018,9 Prozent5 31373,3 Prozent
VG Münster69–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent710,1 Prozent6289,9 Prozent
VG Oldenburg40–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent12,5 Prozent3997,5 Prozent
VG Braunschweig32–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent13,1 Prozent3196,9 Prozent
VG Trier445–0,0 Prozent10,2 Prozent30,7 Prozent40,9 Prozent3,3 Prozent23552,8 Prozent20245,4 Prozent
VG Greifswald226–0,0 Prozent20,9 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent3,8 Prozent5122,6 Prozent17376,5 Prozent
VG Kassel222–0,0 Prozent10,5 Prozent–0,0 Prozent20,9 Prozent4,8 Prozent5926,6 Prozent16072,1 Prozent
VG des Saarlandes38–0,0 Prozent12,6 Prozent–0,0 Prozent12,6 Prozent6,5 Prozent2976,3 Prozent718,4 Prozent
VG Ansbach50–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent12,0 Prozent10,0 Prozent918,0 Prozent4080,0 Prozent
VG Meiningen241–0,0 Prozent31,2 Prozent–0,0 Prozent31,2 Prozent10,3 Prozent5221,6 Prozent18375,9 Prozent
VG Aachen101–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent22,0 Prozent11,1 Prozent1615,8 Prozent8382,2 Prozent
VG Augsburg525–0,0 Prozent142,7 Prozent–0,0 Prozent132,5 Prozent11,4 Prozent20939,8 Prozent28955,0 Prozent
VG Köln144–0,0 Prozent21,4 Prozent10,7 Prozent–0,0 Prozent11,5 Prozent2316,0 Prozent11881,9 Prozent
Tabelle auf Seite 47 · 7 Zeilen × 15 Spalten
01.01.-30.11.2025 – Äthiopien –Entscheidungen gesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
Nach VerwaltungsgerichtenabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
Gesamt über alle VGs824–0,0 Prozent202,4 Prozent10,1 Prozent738,9 Prozent24,8 Prozent28534,6 Prozent44554,0 Prozent
VG Gießen89–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent3842,7 Prozent5157,3 Prozent
VG Würzburg41–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent37,3 Prozent3892,7 Prozent
VG Dresden26–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent311,5 Prozent2388,5 Prozent
VG Frankfurt/Main100–0,0 Prozent11,0 Prozent–0,0 Prozent33,0 Prozent5,6 Prozent6767,0 Prozent2929,0 Prozent
VG Regensburg194–0,0 Prozent10,5 Prozent–0,0 Prozent31,5 Prozent6,6 Prozent5729,4 Prozent13368,6 Prozent
VG Ansbach53–0,0 Prozent23,8 Prozent–0,0 Prozent23,8 Prozent11,8 Prozent3056,6 Prozent1935,8 Prozent
Tabelle auf Seite 48 · 14 Zeilen × 15 Spalten
01.01.-30.11.2025 – Irak –Entscheidungen gesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
Nach VerwaltungsgerichtenabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
Gesamt über alle VGs8 89120,0 Prozent2492,8 Prozent830,9 Prozent6006,7 Prozent18,8 Prozent4.04745,5 Prozent3 91044,0 Prozent
VG Osnabrück234–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent17373,9 Prozent6126,1 Prozent
VG Bayreuth43–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent1841,9 Prozent2558,1 Prozent
VG Münster405–0,0 Prozent10,2 Prozent–0,0 Prozent10,2 Prozent0,7 Prozent27367,4 Prozent13032,1 Prozent
VG Greifswald217–0,0 Prozent–0,0 Prozent10,5 Prozent–0,0 Prozent0,8 Prozent13059,9 Prozent8639,6 Prozent
VG München112–0,0 Prozent10,9 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent1,6 Prozent6255,4 Prozent4943,8 Prozent
VG Trier141–0,0 Prozent10,7 Prozent–0,0 Prozent10,7 Prozent2,4 Prozent8358,9 Prozent5639,7 Prozent
VG Regensburg172–0,0 Prozent21,2 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent2,6 Prozent7543,6 Prozent9555,2 Prozent
VG Augsburg391–0,0 Prozent–0,0 Prozent51,3 Prozent20,5 Prozent3,9 Prozent17444,5 Prozent21053,7 Prozent
VG Hamburg229–0,0 Prozent31,3 Prozent–0,0 Prozent20,9 Prozent4,1 Prozent11751,1 Prozent10746,7 Prozent
VG Sigmaringen125–0,0 Prozent21,6 Prozent–0,0 Prozent21,6 Prozent5,6 Prozent6854,4 Prozent5342,4 Prozent
VG Düsseldorf458–0,0 Prozent20,4 Prozent–0,0 Prozent204,4 Prozent7,9 Prozent25655,9 Prozent18039,3 Prozent
VG Arnsberg322–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent144,3 Prozent8,1 Prozent15849,1 Prozent15046,6 Prozent
VG Magdeburg115–0,0 Prozent21,7 Prozent–0,0 Prozent32,6 Prozent8,8 Prozent5245,2 Prozent5850,4 Prozent
Tabelle auf Seite 49 · 5 Zeilen × 15 Spalten
01.01.-30.11.2025 – Iran –Entscheidungen gesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
Nach VerwaltungsgerichtenabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
Gesamt über alle VGs3 855300,8 Prozent72318,8 Prozent230,6 Prozent391,0 Prozent40,3 Prozent1 20631,3 Prozent1 83447,6 Prozent
VG Ansbach148–0,0 Prozent64,1 Prozent21,4 Prozent–0,0 Prozent7,8 Prozent9564,2 Prozent4530,4 Prozent
VG Schleswig- Holstein280–0,0 Prozent165,7 Prozent31,1 Prozent41,4 Prozent11,6 Prozent17662,9 Prozent8128,9 Prozent
VG Gelsenkirchen101–0,0 Prozent44,0 Prozent–0,0 Prozent22,0 Prozent15,0 Prozent3433,7 Prozent6160,4 Prozent
VG Greifswald15621,3 Prozent149,0 Prozent–0,0 Prozent10,6 Prozent19,8 Prozent6944,2 Prozent7044,9 Prozent
Tabelle auf Seite 50 · 8 Zeilen × 15 Spalten
01.01.-30.11.2025 – Nigeria –Entscheidungen gesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
Nach VerwaltungsgerichtenabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
Gesamt über alle VGs2 08930,1 Prozent190,9 Prozent50,2 Prozent1336,4 Prozent18,3 Prozent71434,2 Prozent1 21558,2 Prozent
VG Trier75–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent3952,0 Prozent3648,0 Prozent
VG Hamburg46–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent3780,4 Prozent919,6 Prozent
VG Schleswig-Holstein34–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent720,6 Prozent2779,4 Prozent
VG Cottbus71–0,0 Prozent11,4 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent2,9 Prozent3346,5 Prozent3752,1 Prozent
VG Augsburg216–0,0 Prozent10,5 Prozent–0,0 Prozent10,5 Prozent3,4 Prozent5726,4 Prozent15772,7 Prozent
VG München225–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent73,1 Prozent7,4 Prozent8738,7 Prozent13158,2 Prozent
VG Karlsruhe13410,7 Prozent10,7 Prozent10,7 Prozent10,7 Prozent8,9 Prozent4130,6 Prozent8966,4 Prozent
Tabelle auf Seite 51 · 5 Zeilen × 15 Spalten
01.01.-30.11.2025 – Pakistan –Entscheidungen gesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
Nach VerwaltungsgerichtenabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
Gesamt über alle VGs1 51610,1 Prozent17911,8 Prozent–0,0 Prozent392,6 Prozent29,2 Prozent53035,0 Prozent76750,6 Prozent
VG Frankfurt /Oder182–0,0 Prozent21,1 Prozent–0,0 Prozent10,5 Prozent3,9 Prozent7440,7 Prozent10557,7 Prozent
VG Leipzig36–0,0 Prozent12,8 Prozent–0,0 Prozent12,8 Prozent7,4 Prozent2569,4 Prozent925,0 Prozent
VG Lüneburg27–0,0 Prozent27,4 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent11,8 Prozent1555,6 Prozent1037,0 Prozent
VG Chemnitz188–0,0 Prozent73,7 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent12,1 Prozent5127,1 Prozent13069,1 Prozent
Tabelle auf Seite 52 · 14 Zeilen × 15 Spalten
01.01.-30.11.2025 – Russische Föderation –Entscheidungen gesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
Nach VerwaltungsgerichtenabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
Gesamt über alle VGs3 55550,1 Prozent431,2 Prozent1032,9 Prozent341,0 Prozent13,6 Prozent1 17633,1 Prozent2 19461,7 Prozent
VG Trier163–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent11872,4 Prozent4527,6 Prozent
VG Schwerin99–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent3636,4 Prozent6363,6 Prozent
VG Hannover89–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent66,7 Prozent8393,3 Prozent
VG Dresden78–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent1417,9 Prozent6482,1 Prozent
VG Kassel70–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent3752,9 Prozent3347,1 Prozent
VG Ansbach58–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent1932,8 Prozent3967,2 Prozent
VG Leipzig36–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent513,9 Prozent3186,1 Prozent
VG Braunschweig27–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent13,7 Prozent2696,3 Prozent
VG Frankfurt/Main6011,7 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent2,9 Prozent3355,0 Prozent2643,3 Prozent
VG Potsdam38810,3 Prozent10,3 Prozent51,3 Prozent10,3 Prozent4,3 Prozent18046,4 Prozent20051,5 Prozent
VG Schleswig- Holstein281–0,0 Prozent20,7 Prozent51,8 Prozent10,4 Prozent4,7 Prozent16358,0 Prozent11039,1 Prozent
VG Bremen90–0,0 Prozent11,1 Prozent11,1 Prozent11,1 Prozent6,5 Prozent4347,8 Prozent4448,9 Prozent
VG Cottbus100–0,0 Prozent22,0 Prozent–0,0 Prozent11,0 Prozent6,7 Prozent4242,0 Prozent5555,0 Prozent
Tabelle auf Seite 53 · 13 Zeilen × 15 Spalten
01.01.-30.11.2025 – Somalia –Entscheidungen gesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
Nach VerwaltungsgerichtenabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
Gesamt über alle VGs1 764–0,0 Prozent311,8 Prozent90,5 Prozent754,3 Prozent30,6 Prozent26114,8 Prozent1 38878,7 Prozent
VG Würzburg254–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent114,3 Prozent24395,7 Prozent
VG Trier208–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent209,6 Prozent18890,4 Prozent
VG Cottbus71–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent4056,3 Prozent3143,7 Prozent
VG Aachen35–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent925,7 Prozent2674,3 Prozent
VG Leipzig31–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent1445,2 Prozent1754,8 Prozent
VG Frankfurt/Main30–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent413,3 Prozent2686,7 Prozent
VG Schwerin30–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent413,3 Prozent2686,7 Prozent
VG Ansbach29–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent1655,2 Prozent1344,8 Prozent
VG Münster29–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent620,7 Prozent2379,3 Prozent
VG Gießen99–0,0 Prozent–0,0 Prozent11,0 Prozent11,0 Prozent5,6 Prozent3434,3 Prozent6363,6 Prozent
VG Köln63–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent11,6 Prozent10,0 Prozent914,3 Prozent5384,1 Prozent
VG Kassel59–0,0 Prozent11,7 Prozent11,7 Prozent–0,0 Prozent11,1 Prozent1627,1 Prozent4169,5 Prozent
Tabelle auf Seite 54 · 13 Zeilen × 15 Spalten
01.01.-30.11.2025 – Türkei –Entscheidungen gesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) FlüchtlingsschutzSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAufhebungsquote ohne Berücksichtigung formeller EntscheidungenAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)
Nach VerwaltungsgerichtenabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil%absolutAnteilabsolutAnteil
Gesamt über alle VGs24 041640,3 Prozent7293,0 Prozent710,3 Prozent1380,6 Prozent7,4 Prozent12 45751,8 Prozent10 58244,0 Prozent
VG Göttingen105–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent4341,0 Prozent6259,0 Prozent
VG Regensburg75–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent3344,0 Prozent4256,0 Prozent
VG Bayreuth26–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent0,0 Prozent623,1 Prozent2076,9 Prozent
VG Augsburg74910,1 Prozent10,1 Prozent–0,0 Prozent10,1 Prozent0,8 Prozent35847,8 Prozent38851,8 Prozent
VG des Saarlandes124–0,0 Prozent10,8 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent1,5 Prozent6451,6 Prozent5947,6 Prozent
VG Gießen1 04910,1 Prozent101,0 Prozent10,1 Prozent–0,0 Prozent1,9 Prozent63060,1 Prozent40738,8 Prozent
VG Würzburg955–0,0 Prozent101,0 Prozent20,2 Prozent10,1 Prozent2,3 Prozent56459,1 Prozent37839,6 Prozent
VG Ansbach417–0,0 Prozent92,2 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent2,7 Prozent31976,5 Prozent8921,3 Prozent
VG Aachen62550,8 Prozent30,5 Prozent–0,0 Prozent50,8 Prozent2,9 Prozent44070,4 Prozent17227,5 Prozent
VG Magdeburg111–0,0 Prozent–0,0 Prozent–0,0 Prozent10,9 Prozent2,9 Prozent3329,7 Prozent7769,4 Prozent
VG Wiesbaden369–0,0 Prozent71,9 Prozent–0,0 Prozent10,3 Prozent3,5 Prozent22360,4 Prozent13837,4 Prozent
VG Chemnitz195–0,0 Prozent10,5 Prozent21,0 Prozent10,5 Prozent3,5 Prozent11056,4 Prozent8141,5 Prozent
Frage 20 Seite 55

Hat die Bundesregierung eine Erklärung dafür, dass die Verwaltungsgerichte seit 2022 etwa zwei Drittel der inhaltlich überprüften BAMF-Bescheide zu Ahmadiyya-Geflüchteten als rechtswidrig aufgehoben haben (vgl. die Antworten auf die Schriftlichen Fragen 33 und 34 des Abgeordneten Bodo Ramelow auf Bundestagsdrucksache 21/2387; eigene Berechnung der Fragestellenden), und wenn ja, welche? Ist dieser Umstand nach Auffassung der Bundesregierung ein Indiz dafür, dass die Entscheidungspraxis des BAMF zu Ahmadiyya-Geflüchteten fehlerhaft ist und geändert werden muss, zumal zu den Aufhebungen durch die Gerichte noch Abhilfeentscheidungen des BAMF hinzukommen (ebd.; wenn nein, warum nicht, und wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung diesbezüglich)?

Antwort

Die Bundesregierung kann die von den Fragestellenden vorgenommenen Berechnungen nicht nachvollziehen. Der Verweis auf die Schriftliche Frage 33 des Abgeordneten Bodo Ramelow auf Bundestagsdrucksache 21/2387 legt nahe, dass die Anzahl der ablehnenden Entscheidungen des BAMF über Asylanträge (einfach/offensichtlich unbegründet) als Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt wurde. In der Schriftlichen Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 21/2387 geht es um die Entscheidungen, die das BAMF im Jahr 2022 zum Herkunftsstaat Pakistan getroffen hat. Bei der Interpretation der Statistik der Verwaltungsgerichte im Jahr 2022 bleibt unberücksichtigt, dass die diesbezügliche Entscheidung des BAMF über den Asylantrag bereits länger zurückliegen kann, also die Dauer der Verwaltungsgerichtsverfahren oder Rechtsbehelfe mit dem Ziel der Zuerkennung eines höherwertigen Schutzstatus („Aufstockung“: zum Beispiel von gewährtem subsidiären Schutz gemäß § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes zur begehrten Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes) keine Rolle spielt. Der konstruierte Zusammenhang zwischen den Schriftlichen Fragen 33 und 34 ist nach Ansicht der Bundesregierung statistisch nicht belastbar.

Frage 21 Seite 55

Welche wesentlichen Änderungen der Herkunftsländerleitsätze zu Pakistan und von internen Hinweisen zur Bewertung der Lage von Ahmadiyya in Pakistan hat es in den letzten fünf Jahren gegeben (bitte mit Datum und Inhalt auflisten)?

Antwort

Die Bundesregierung hat aufgrund der zur Verfügung stehenden Erkenntnisse, die sich aus unterschiedlichen Quellen wie dem Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Pakistan, den Berichten der Europäischen Asylagentur, den Dokumentationen von Partnerbehörden, des UNHCR oder von Nichtregierungsorganisationen ergeben, in den vergangenen fünf Jahren keine Veranlassung gesehen, Änderungen in den Herkunftsländerleitsätzen vorzunehmen.