Erkenntnisse der Bundesregierung zu den sogenannten Epstein-Files sowie zu möglichen Kontakten deutscher Behörden und Auslandsvertretungen im Rahmen internationaler Ermittlungen

Drucksache 21/4639Antwortauf die Kleine Anfrage 21/421109.03.20264 Seiten14 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernAußenpolitik und internationale BeziehungenInnere Sicherheit
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Im Zusammenhang mit dem Fall des US-amerikanischen Straftäters Jeffrey Epstein und dessen internationalem Kontakt- und Unterstützernetzwerk wurden weitere Dokumente, Kontaktlisten und Ermittlungsunterlagen veröffentlicht bzw. neu ausgewertet. Diese Unterlagen, die in der öffentlichen Diskussion vielfach als „Epstein-Files“ bezeichnet werden, betreffen mögliche internationale Netzwerkstrukturen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt, Menschenhandel sowie finanziellen und organisatorischen Verflechtungen.

Aufgrund der internationalen Dimension des Komplexes stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang deutsche Sicherheits-, Strafverfolgungs-, Finanz-, Nachrichten- und Auslandsbehörden über eigene Erkenntnisse verfügen, in internationale Ermittlungen eingebunden waren oder Kontakte staatlicher Stellen oder Auslandsvertretungen zu Personen oder Organisationen aus diesem Umfeld bekannt geworden sind. Von besonderem öffentlichem Interesse ist zudem, ob Rechtshilfeersuchen gestellt oder beantwortet wurden, ob deutsche Staatsangehörige, Institutionen oder Finanzstrukturen Gegenstand internationaler Ermittlungen waren und welche organisatorischen sowie präventiven Schlussfolgerungen die Bundesregierung hieraus gezogen hat.

Frage 1 Seite 1

Welche konkreten Kenntnisse liegen den Bundesbehörden zum aktuellen Stand über die im Zusammenhang mit dem Fall Jeffrey Epstein veröffentlichten oder neu ausgewerteten Dokumente und Ermittlungsunterlagen vor?

Antwort

Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen aufmerksam. Die Bundes-Strafverfolgung von Sexualdelikten und Menschenhandel sind jedoch die Staatsanwaltschaften der Länder zuständig

Frage 2 Seite 2

Welche Bundesbehörden haben sich seit dem Jahr 2019 mit diesem Themenkomplex befasst und jeweils welche Auswertungen vorgenommen?

Antwort

Die Sicherheitsbehörden des Bundes gehen etwaigen Hinweisen im Rahmen ihrer jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeit nach.

Frage 3 + 3a + 3b + 3c Seite 2

3Haben deutsche Strafverfolgungsbehörden seit 2019 Rechtshilfe- oder Informationsersuchen aus dem Ausland im Zusammenhang mit diesem Komplex erhalten, und wenn ja,

3avon welchen Staaten,

3bin welchem Jahr und

3cmit welchem Gegenstand?

Antwort

Zu den Einzelheiten von etwaigen strafrechtlichen Rechtshilfeersuchen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Gerade bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe ist die international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens Voraussetzung für die künftige effektive Zusammenarbeit. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier deshalb nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Interessen an einer effektiven Zusammenarbeit in Belangen der Strafverfolgung zurück. Das Interesse Deutschlands an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang.

Frage 4 + 4a + 4b + 4c Seite 2

4Haben deutsche Behörden seit 2019 ihrerseits Rechtshilfe- oder Informationsersuchen an ausländische Behörden im Zusammenhang mit dem genannten Komplex gerichtet, und wenn ja,

4aan welche Staaten,

4bin welchem Jahr und

4cmit welchem Gegenstand?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu der Frage 3 verwiesen.

Im Übrigen liegt die Frage der Stellung eines Rechtshilfeersuchens in der Entscheidungszuständigkeit einer ermittlungsführenden Staatsanwaltschaft.

Frage 5 Seite 2

Liegen Erkenntnisse dazu vor, dass deutsche Staatsangehörige in internationalen Ermittlungsunterlagen in diesem Zusammenhang als Kontaktpersonen, Zeugen, Beschuldigte oder sonstige Verfahrensbeteiligte genannt werden?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.

Frage 6 + 6a + 6b + 6c Seite 3

6Wenn ja, in wie vielen Fällen wurden in Deutschland

6aVorprüfungen,

6bVorermittlungen und

6cErmittlungsverfahren eingeleitet?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Frage vor. Im Übrigen wird auf die Strafverfolgungszuständigkeit der Länder hingewiesen.

Frage 7 + 7a + 7b + 7c + 7d Seite 3

7In wie vielen Fällen besteht oder bestand nach Kenntnis der Bundesregierung ein Anfangsverdacht wegen

7asexuellen Missbrauchs,

7bMenschenhandel,

7cAusbeutung Minderjähriger und

7dStraftaten mit Bezug zur Organisierten Kriminalität?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu der Frage 6 verwiesen.

Frage 8 Seite 3

Welche Formen internationaler Rechtshilfe wurden im Zusammenhang mit diesem Komplex bislang konkret genutzt (z. B. Aktenübermittlung, Zeugenvernehmungen, Finanzdaten, Reisebewegungen)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3, 4 und 5 verwiesen.

Frage 9 + 10 + 11 + 11a + 11b + 11c Seite 3

9Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Finanztransaktionen mit möglichem Bezug zu diesem Netzwerk über in Deutschland ansässige Kreditinstitute oder Finanzdienstleister vor?

10Wurden hierzu Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz an die Financial Intelligence Unit (FIU) übermittelt?

11Wenn Frage 10 bejaht wird,

11aIn welchem Zeitraum erfolgten diese Meldungen,

11bwie viele Meldungen wurden erfasst und

11cwelche weiteren Prüfmaßnahmen wurden jeweils veranlasst?

Antwort

Die Fragen 9 bis 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Da die Zuständigkeit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) als Zentralstelle des geldwäscherechtlichen Meldewesens gemäß den Regelungen des Geldwäschegesetzes betroffen ist, kann die Beantwortung nicht offen erfolgen, sondern wird als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 VSA eingestuft.* Die Einstufung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 VSA erfolgt aus Gründen des Staatswohls, da eine Kenntnisnahme durch Unbefugte nachteilig für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder sein kann. Entsprechend den internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF), den Anforderungen der Egmont Gruppe und den europarechtlichen Vorgaben handelt die FIU eigenständig und ist in ihrer operativen Analyse unabhängig. Ihre Arbeitsabläufe und Analyseschritte unterliegen strengen Sicherheits- und Datenschutzstandards. Ein Bekanntwerden der Arbeitsweise der FIU, deren Analysetätigkeit einer möglichen Strafverfolgung im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelagert ist, wäre für die erfolgreiche Durchführung entsprechender Strafverfahren und somit die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland mindestens nachteilig.

Frage 12 Seite 4

Haben Bundesbehörden im Zusammenhang mit diesem Komplex internationale Flugbewegungs-, Charterflug- oder Passagierdaten angefordert oder erhalten?

Antwort

Durch Bundesbehörden wurden keine Daten im Sinne der Frage angefordert oder empfangen.

Frage 13 Seite 4

Wenn ja, von welchen Stellen wurden diese Daten jeweils angefordert oder übermittelt?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.

Frage 14 Seite 4

Wurden Sachverhalte mit möglicher nachrichtendienstlicher Relevanz geprüft, und wenn ja, durch welche Behörden?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu der Frage 2 verwiesen.

Frage 15 Seite 4

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Kontakte deutscher Diplomaten, Mitarbeiter deutscher Auslandsvertretungen oder sonstiger Regierungsstellen zu Jeffrey Epstein oder zu Personen bzw. Organisationen seines Umfelds vor?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Frage vor.

Frage 16 + 17 + 18 Seite 4

16In wie vielen Fällen sind seit dem Jahr 2000 direkte oder indirekte Kontakte deutscher Diplomaten oder Auslandsvertretungen bekannt geworden (bitte nach Jahren und Dienststellen aufschlüsseln)?

17In welchem jeweiligen Zusammenhang standen diese Kontakte (dienstlich, privat, gesellschaftlich, wissenschaftlich, wirtschaftlich oder sonstige)?

18Welche Bundesministerien, nachgeordneten Behörden oder Auslandsvertretungen waren hiervon betroffen?

Antwort

Die Fragen 16 bis 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung sind keine Kontakte im Sinne der Fragestellung bekannt.