Schuldenerlasse der Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten seit dem Jahr 2000 - Stand: 31. Dezember 2024

Drucksache 21/451Antwortauf die Kleine Anfrage 21/7610.06.20257 Seiten3 FragenFraktion der AfDBundesministerium der FinanzenÖffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Mit der Kleinen Anfrage „Schuldenerlasse der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Staaten seit dem Jahr 2000 – Stand: 31. Dezember 2023“ (Bundestagsdrucksache 20/11732) wurde unter anderem erfragt, gegenüber welchen Staaten die Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahr 2000 Schulden in jeweils welcher Höhe erlassen hat. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Daten aktualisiert werden.

Frage 1 Seite 1

Welchen Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2024 Schulden in jeweils welcher Höhe aus welchem Grund erlassen, und waren die erlassenen Schulden abgesichert?

Antwort

Die folgende Tabelle beinhaltet die Staaten, denen Deutschland seit dem Jahr 2000 Schulden erlassen hat – jeweils mit dem Erlassbetrag. Im Jahre 2024 gab es keinen Erlass, sodass der zuletzt gemeldete Stand Ende 2023 weiterhin aktuell ist.

Tabelle auf Seite 1, 2 · 53 Zeilen × 4 Spalten
LandHIPC-LandSchuldenerlasse (in Mio. Euro)Schuldenumwandlung1)
Ägypten363,35x
Äthiopienx71,95
Afghanistanx78,56
Angola132,35
Beninx2,85
Bolivienx381,01x
Bosnien und Herzegowina60,45x
Côte d'Ivoirex479,89x
Dominikanische Republik5,55x
Ecuador30,48x
El Salvador20,00x
Georgien1,51x
Ghanax260,69
Guatemala4,52x
Guineax6,40
Guinea-Bissaux3,48
Guyanax13,66
Hondurasx108,10x
Indonesien211,15x
Irak4 701,52
Jordanien259,51x
Kamerunx1 426,75
Kenia3,40x
Kirgisistan20,17x
Kongo DRx1 026,76
Kongo Rep.x197,89
Liberiax359,88
Madagaskarx76,08
Malawix0,49
Mauretanienx0,00
Montenegro63,33x
Mosambikx0,00
Myanmar546,33
Nicaraguax473,55x
Nigeria2 403,91
Pakistan174,12x
Peru165,58x
Philippinen7,36x
Sambiax515,83
Sao Tomé und Principex12,85
Senegalx118,36
Serbien501,16x
Sierra Leonex20,74
Sri Lanka14,36x
Syrien70,62x
Tansaniax51,26
Togox30,07
Tongax1,59x
Tschadx0,38
Tunesien30,00x
Vietnam48,25x
Zentralafrikanische Republikx3,46
Gesamt15 561,51

¹) In den gekennzeichneten Ländern wurden auch Erlasse durch Schuldenumwandlungen nach Haushaltsvermerk zu den Titeln Titel 2301 166 01 bzw. Titel 2301 186 01 im Bundeshaushaltsplan vereinbart.

Die Bundesregierung hat mit diesen Staaten jeweils ein Regierungsabkommen abgeschlossen, mit dem der Erlass geregelt wurde. Dies ist in den meisten Fällen auf der Grundlage einer multilateralen Vereinbarung im Pariser Club geschehen. Die Schuldenerlasse dienen der Erreichung oder Erhaltung der makroökonomischen Stabilität sowie der Wiedererlangung der Schuldentragfähigkeit der Schuldnerländer und sollen insbesondere in den HIPC-Ländern (HIPC = Heavily indebted poor countries; hochverschuldete arme Länder) die Armutsbekämpfung unterstützen.

Von den Erlassen sind zwei Kategorien von Forderungen betroffen, Handelsforderungen und Forderungen aus finanzieller Zusammenarbeit. Die erlassenen Handelsforderungen haben ihren Ursprung in Liefer- und Kreditverträgen deutscher Exporteure und Banken vor allem aus den 1980er-Jahren, die aufgrund von Exportkreditgarantien des Bundes (sogenannte Hermesdeckungen) bei einem Forderungsausfall von der Bundesrepublik Deutschland entschädigt wurden. Der Bund verlangte bei Indeckungnahme der betroffenen Forderungen – soweit das nach einer Bonitätsprüfung erforderlich war – zusätzliche Garantien als Sicherheit (z. B. eine Zahlungsgarantie des jeweiligen Finanzministeriums). Vor einem Schuldenerlass wurde grundsätzlich versucht, den/die Garantiesteller vollumfänglich in Anspruch zu nehmen.

Forderungen aus Finanzieller Zusammenarbeit (FZ) entstehen auf Grundlage einer Abstimmung zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der Partnerregierung, der sogenannten Regierungszusage, nach entsprechender Prüfung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Durchführungsorganisation. Zu dieser Prüfung gehört regelmäßig die Identifikation von Risiken und geeigneten Maßnahmen zu deren Abmilderung. Durch Begleitung der Maßnahmen und regelmäßigen Politikdialog mit der Partnerregierung wird deren Erfolg gesichert. Eine Stellung von Sicherheiten über Zahlungsgarantien der Partnerregierung hinaus ist in der deutschen FZ unüblich. Auch nach Empfehlung des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank wäre sie nur in Einzelfällen mit Prinzipien verantwortlicher Kreditvergabe vereinbar.

Durch die Beteiligung Deutschlands an multilateralen Schuldenbehandlungen leistet die Bundesrepublik einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilisierung in den betroffenen Ländern. Viele dieser Staaten zählen zu Absatzmärkten für deutsche Unternehmen. Seit dem Jahr 2000 haben deutsche Exporteure in diesen Märkten Waren im Wert von über 500 Mrd. Euro abgesetzt. Die Schuldenerlasse haben nicht nur zur makroökonomischen Erholung dieser Länder beigetragen, sondern auch deren Zahlungsfähigkeit gegenüber internationalen Handelspartnern verbessert. Eine aktive und verantwortungsvolle deutsche Beteiligung an internationalen Schuldenbehandlungen kann somit auch einen Beitrag zur langfristigen Sicherung deutscher Wirtschaftsinteressen leisten.

Frage 2 Seite 3

Welche Staaten haben der Bundesrepublik Deutschland in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2024 Schulden in jeweils welcher Höhe und aus welchem Grund erlassen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesrepublik Deutschland haben seit dem Jahr 2000 keine Staaten Schulden erlassen.

Frage 3 Seite 4

Welche Staaten hatten zum 31. Dezember 2024 in welcher Höhe Schulden bei der Bundesrepublik Deutschland, wie hat sich die Schuldenhöhe jeweils seit dem Jahr 2000 entwickelt, wie kam es zur Entstehung der jeweiligen Verbindlichkeit, was ist jeweils der genaue rechtliche Schuldgrund, warum haben diese Staaten jeweils die Finanzmittel von der Bundesrepublik Deutschland erhalten, wurde seitens der Bundesregierung vor der Vergabe der Finanzmittel die Bonität der jeweiligen Empfängerstaaten beziehungsweise die Rückzahlungswahrscheinlichkeit überprüft (wenn ja, welches Ergebnis hatte die Überprüfung des jeweiligen Empfängerstaates, und wenn nein, warum fand keine dahin gehende Überprüfung statt; bitte jeweils nach Schuldnerstaat und Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Der Forderungsbestand der Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem Ausland wird regelmäßig zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres ermittelt. Hinsichtlich der Entwicklung des Forderungsbestandes wird aus technischen Gründen neben dem Stand zum 31. Dezember 2024 rückwirkend der Stand zum Stichtag 31. Dezember 2003 dargestellt.

Die untenstehende Tabelle ist am Beispiel Ägyptens wie folgt zu lesen: Zum Stand 31. Dezember 2024 betrugen die Forderungen Deutschlands insgesamt 1 337 Mio. Euro (1 337 Mio. Euro Forderungen der Finanziellen Zusammenarbeit und 0 Mio. Euro Handelsforderungen). Zum Stand 31. Dezember 2003 haben sich die Forderungen gegenüber diesem Land auf 2 557 Mio. Euro belaufen (2 197 Mio. Euro Forderungen der Finanziellen Zusammenarbeit und 360 Mio. Euro Handelsforderungen).

Tabelle auf Seite 4, 5 · 74 Zeilen × 5 Spalten
Land/GebietForderungen per 31.12.2024 (in Mio. Euro)Differenz zum Stand 31.12.2003 (in Mio. Euro)
Finanzielle ZusammenarbeitHandelsforderungenFinanzielle ZusammenarbeitHandelsforderungen
Ägypten1 337-860-360
Albanien9117-5
Algerien018-63-692
Argentinien11391-35-359
Armenien9051
Aserbaidschan4913
Bangladesh11
Bolivien7233
Bosnien-Herzegowina7-53-49
Brasilien35-64-916
Bulgarien6-1-182
Chile19-41-24
China, VR762-618-64
Costa Rica4-4
Côte d'Ivoire2054-90-88
Dominikanische Republik16-17-8
Ecuador21-23-29
El Salvador70-51
Eswatini22
Gabun6-24-194
Georgien14273
Ghana316122-6
Griechenland9 0809 067
Guatemala45-15-6
Honduras48-45-11
Indien986-1 634-193
Indonesien303-822-434
Irak273-5 027
Israel17,71-620-2
Jamaika4-66
Jemen1O
Jordanien153-240-27
Kamerun231-332-596
Kasachstan5-27
Kenia313195-6
Kirgisistan63337
Kolumbien11-79-20
Korea DVR (Nord)1062410509
Kosovo1010
Kroatien2-47-37
Kuba239423-17
Libanon97
Marokko265-205-20
Mauritius0-6
(Nord-)Mazedonien255-17
Moldau, Republik42
Mongolei8118-1
Montenegro66
Myanmar60340-366185
Namibia28-44
Nicaragua34-101-204
Nigeria10-108-3 573
Pakistan71316-358-196
Papua-Neuguinea4-14
Paraguay3-37-1
Peru123-298-50
Philippinen75-169-16
Rumänien4-5-36
Serbien144-75-375
Seychellen30
Simbabwe531531244496
Sri Lanka18310-16110
Südafrika277222-1
Sudan359203
Syrien153338-161-20
Tadschikistan1414-5
Thailand3-190-64
Tunesien181-76-10
Türkei154-1 037-15
Ukraine11947119-219
Usbekistan97-3
Venezuela317281
Vietnam250134-40
Palästinensische Gebiete15152

Der Forderungsbestand nimmt einerseits entsprechend den Zins- und Tilgungsmodalitäten in den Regierungsabkommen ab, die die Bundesregierung mit vielen ihrer Schuldnerländer abgeschlossen hat. Falls es kein solches Abkommen gibt, kann sich der Forderungsbestand auch durch Rückzahlung entsprechender Verträge mit der KfW reduzieren.

Forderungen der Bundesrepublik Deutschland aus Handelsgeschäften entstehen in der Regel durch die Inanspruchnahme von Exportkreditgarantien durch deutsche Exporteure. Siehe auch die Antwort zu Frage 1.

Vor der Vergabe dieser Garantien prüft die Bundesregierung die risikomäßige Vertretbarkeit des zur Deckung beantragten Exportgeschäftes. Zum Zeitpunkt der jeweiligen Vertragsabschlüsse fiel das Ergebnis dieser Prüfung der ursprünglichen Verträge positiv aus. FZ-Darlehensverträge werden auf Grundlage politischer und völkerrechtlicher Vereinbarungen zwischen dem BMZ und der Partnerregierung und nach Beauftragung durch das BMZ von der KfW als Durchführungsorganisation eigenverantwortlich geschlossen. Dabei kommen sowohl BMZ-interne als auch KfW-interne Instrumente der Risikosteuerung zum Tragen. Bei ungeregelten Verzugsfällen werden neue Darlehen nicht zugesagt.