Rekrutierung und Instrumentalisierung Minderjähriger im Kontext arbeitsteiliger Organisierter Kriminalität

Drucksache 21/4452Antwortauf die Kleine Anfrage 21/417902.03.20268 Seiten15 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernInnere Sicherheit
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Aktuelle Lagebilder zur Organisierten Kriminalität (OK) beschreiben eine fortschreitende Professionalisierung, Internationalisierung sowie eine zunehmende Arbeitsteilung krimineller Strukturen. Hervorgehoben werden dabei flexible, dienstleistungsorientierte Geschäftsmodelle, in denen einzelne Tatbeiträge ausgelagert, spezialisierte Rollen übernommen und Risiken gezielt verlagert werden. Organisierte Kriminalität tritt damit nicht mehr ausschließlich als klar abgrenzbare Tätergruppe in Erscheinung, sondern zunehmend als dynamisches Netzwerk arbeitsteiliger Akteure.

Solche Strukturen eröffnen kriminellen Netzwerken die Möglichkeit, operative Risiken zu minimieren, Verantwortlichkeiten zu verschleiern und Strafverfolgungsdruck von den steuernden oder profitierenden Akteuren fernzuhalten. Internationale Entwicklungen deuten darauf hin, dass in diesem Kontext verstärkt auch Minderjährige – teils sehr junge oder unterhalb der Strafmündigkeit – zur Begehung von Straftaten angeworben, gesteuert oder unter Druck gesetzt werden (www.lto.de/recht/nachrichten/n/bka-lagebild-zum-drogengesc haeft-in-deutschland). Diese Praxis kann sowohl eine besondere Herausforderung für die Strafverfolgung darstellen als auch erhebliche Risiken für den Schutz und die Entwicklung der betroffenen Kinder und Jugendlichen bergen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die Rekrutierung und Instrumentalisierung Minderjähriger als Bestandteil arbeitsteiliger OK-Strukturen auch in Deutschland eine Rolle spielt, welche Erkenntnisse hierzu vorliegen und welche strategischen Schlussfolgerungen die Bundesregierung daraus für die Bekämpfung Organisierter Kriminalität zieht. Gegenstand der vorliegenden Kleinen Anfrage sind ausschließlich aggregierte und strategische Erkenntnisse, operative Details zu einzelnen Ermittlungsverfahren werden ausdrücklich nicht verlangt.

Frage 1 Seite 2

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass Minderjährige von organisierten kriminellen Strukturen gezielt zur Begehung von Straftaten angeworben, eingesetzt oder gesteuert werden, und in welchen Deliktsfeldern werden solche Phänomene beobachtet?

Antwort

Das Phänomen einer Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen durch Strukturen der Organisierten Kriminalität (OK) lässt sich seit einigen Jahren international beobachten. In den vergangenen Monaten kam es zu einer Häufung dieses Phänomens im europäischen Ausland. Demgegenüber werden in Deutschland vereinzelt Straftaten festgestellt, die von Minderjährigen im Auftrag krimineller Gruppierungen ausgeführt wurden.

Erkenntnisse der internationalen Forschung zeigen, dass Minderjährige zur Begehung diverser Delikte angeworben werden: Die Bandbreite reicht von „Services“ wie Lagerungen und / oder Transport von Waffen oder Drogen bis hin zur Ausführung schwerer Gewaltverbrechen wie Brandanschlägen oder Tötungsdelikten. In den in Deutschland vereinzelt polizeilich erfassten Fällen begingen minderjährige Täter Gewaltstraftaten, wie etwa Androhung von Gewalt (z. B. unter Verwendung von Explosivstoffen) oder die Ausübung physischer Gewalt (u. a. unter Einsatz von Schusswaffen). In einem Ermittlungsverfahren im Kontext von Rauschgiftschmuggel von Deutschland ins Ausland konnte eine Beteiligung Minderjähriger festgestellt werden.

Frage 2 Seite 2

In wie vielen Ermittlungsverfahren mit Bezug zur Organisierten Kriminalität seit dem Jahr 2020 wurden Minderjährige als Tatverdächtige oder Tatbeteiligte erfasst (bitte nach Jahren sowie nach den Altersgruppen 0 bis 13 Jahre, 14 bis 15 Jahre und 16 bis 17 Jahre aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 3 Seite 2

In wie vielen dieser Verfahren lagen nach Einschätzung der Strafverfolgungsbehörden Hinweise darauf vor, dass Minderjährige im Auftrag, unter Anleitung oder unter Kontrolle älterer Tatverdächtiger oder organisierter krimineller Strukturen handelten?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 4 Seite 2

Welche typischen Tatbeiträge übernehmen Minderjährige nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden innerhalb arbeitsteiliger OK-Strukturen, etwa im Bereich von Kurier- und Botentätigkeiten, Drogenhandel, Gewalt- oder Einschüchterungshandlungen, logistischen Aufgaben oder digitalen Tätigkeiten?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine spezifischen Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Frage 5 Seite 3

Welche Rekrutierungswege und Einflussfaktoren werden nach Kenntnis der Bundesregierung besonders häufig genutzt, um Minderjährige in kriminelle Aktivitäten einzubinden, beispielsweise über soziale Medien, digitale Kommunikationsdienste, soziale oder schulische Umfelder, familiäre Bindungen, finanzielle Abhängigkeiten oder Bedrohungslagen?

Antwort

Offen zugängliche Social-Media-Plattformen sind zu Beginn eines Rekrutierungsprozesses von Minderjährigen durch Strukturen der OK besonders relevant (z. B. TikTok, Instagram). Mit dem Fortschreiten des Anwerbeverfahrens verlagert sich die Kommunikation zwischen Rekrutierern und potenziellen Tatausführern auf kryptierte Messenger-Dienste (u. a. Telegram, Signal). Über diese Kanäle werden detaillierte Informationen zu möglichen Auftragstaten übermittelt.

Für die Anbahnung werden häufig zielgruppenorientierte und emotional aufgeladene Sprache (Slang, Emojis) sowie Gamification-Strategien verwendet. Illegale Aufträge werden teilweise als „Missionen“ oder „Herausforderungen“ dargestellt, wodurch sie ansprechender und weniger gefährlich wirken sollen. Auf diese Weise ist eine breite Masse von Minderjährigen mit minimalem Aufwand zu erreichen.

Minderjährige erscheinen im Hinblick auf finanzielle Anreize und angesichts von Unerfahrenheiten aus der Sicht krimineller Gruppierungen attraktiv für Anwerbeversuche zu sein.

Nach dem Digital Services Act (DSA) sind Online-Plattformen wie TikTok oder Instagram verpflichtet, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen zu ergreifen, um für ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz zu sorgen, sowie entsprechende Risikobewertungen durchzuführen. Im Juni 2025 hat die Europäische Kommission Leitlinien herausgegeben, die die Pflichten der Anbieter von Online-Plattformen im Jugendmedienschutz konkretisieren. Sie sehen vor, dass Anbieter unter anderem das Alter der Nutzenden überprüfen – und passende sichere Voreinstellungen vornehmen sollen. Hierbei dienen die Maßnahmen in den Leitlinien auch ausdrücklich der Verbrechensprävention bei Minderjährigen.

Frage 6 Seite 3

Inwieweit sieht die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass Minderjährige gezielt eingesetzt werden, um Strafverfolgungsdruck auf steuernde oder profitierende Akteure zu reduzieren oder Verantwortlichkeiten innerhalb arbeitsteiliger OK-Strukturen zu verschleiern?

Antwort

Die internationalen Forschungen zur Rekrutierung Minderjähriger durch Strukturen der Organisierten Kriminalität identifiziert drei übergeordnete Motive der Rekrutierung:

– Risikominimierung: Aufgaben mit hohem Risiko sollen von weniger hochrangigen Personen des Netzwerkes ausgeführt werden, um die hochrangigen Mitglieder zu schützen und das Entdeckungsrisiko der kriminellen Gruppe zu verringern.

– Kostenminimierung: Aufgaben sollen so kostengünstig wie möglich ausgeführt werden. Minderjährige akzeptieren häufig eine vergleichsweise geringere Entlohnung oder können leichter manipuliert und ausgebeutet werden, wodurch sich die Gewinnspanne der Auftraggebenden und Mittelspersonen erhöht.

– Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit: OK-Gruppierungen wollen sowohl ihren Einfluss als auch ihre kriminellen Aktivitäten ausweiten, um fortlaufend expandieren zu können. Minderjährige mit ihren Kontaktnetzwerken ermöglichen den kriminellen Gruppen Zugänge zu z. B. Abnehmern von Rauschgift oder den Ausbau und die territoriale Verankerung von kriminellen Gruppen.

Frage 7 Seite 4

Welche besonderen Herausforderungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung für die Identifizierung und Verfolgung der verantwortlichen Hintermänner, wenn Minderjährige – insbesondere strafunmündige Kinder – als ausführende Tatbeteiligte eingesetzt werden?

Antwort

In Schweden, welches vom Phänomen besonders stark betroffen ist, wurde ein vierstufiges Rekrutierungsmodell identifiziert, welches sich auch in anderen Staaten beobachten lässt:

– Auftraggeber (beauftragt und finanziert Straftaten)

– Rekrutierer (sucht mögliche Ausführer für Straftaten)

– Vermittler (verantwortet die Umsetzung und Logistik)

– Ausführer (verübt Straftaten).

Dieses Rekrutierungssystem ermöglicht es den Auftraggebern, im Hintergrund zu bleiben, da das Risiko der Strafverfolgung durch die Auslagerung der Gewaltdelikte und die Inanspruchnahme von minderjährigen Personen minimiert wird und die Tatausführenden zudem oft keine persönliche Verbindung, folglich auch keine Informationen zu den dahinterstehenden OK-Gruppierungen haben. Zudem stellen die Strafverfolgungsbehörden länderübergreifende Täterstrukturen fest, was eine intensive internationale Koordinierungs- und Abstimmungsarbeit zwischen allen beteiligten Staaten und Behörden erfordert.

Frage 8 Seite 4

Welche Ermittlungs- und Analyseansätze werden nach Kenntnis der Bundesregierung genutzt oder weiterentwickelt, um in solchen Konstellationen dennoch die steuernden oder profitierenden Personen innerhalb organisierter krimineller Strukturen zu identifizieren und zu verfolgen?

Antwort

Auf nationaler Ebene findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Bundes- und Landesstrafverfolgungsbehörden, u. a. im Rahmen der Gemeinsamen Plattform Organisierte Kriminalität (GPOK), zum beschriebenen Phänomen statt. In seiner Zentralstellenfunktion koordiniert das Bundeskriminalamt (BKA) zudem den Erkenntnisaustausch im internationalen Kontext.

Europol hat hierzu operative Formate zur Bekämpfung der Rekrutierung Minderjähriger durch die OK eingerichtet. Neben weiteren europäischen Staaten beteiligt sich Deutschland an diesem Kooperationsformat, welches das Ziel verfolgt, relevante Schlüsselpersonen in internationalen Rekrutierungsnetzwerken zu identifizieren. In den vergangenen Monaten konnten bereits über 190 Personen festgenommen werden.

Neben der Koordinierung des Informationsaustausches und gemeinsamer Ermittlungen verstärkt das BKA fortlaufend die Zusammenarbeit mit Technologieunternehmen und Service-Providern, um entsprechende Werbeanzeigen für Kinder und Jugendliche zeitnah zu entdecken und sie zu entfernen.

Frage 9 Seite 4

Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung digitale Kommunikations- und Infrastruktursysteme bei der Anwerbung, Steuerung oder Kontrolle minderjähriger Tatbeteiligter, und seit wann werden entsprechende Entwicklungen beobachtet?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.

Frage 10 Seite 5

Welche bundeseinheitlichen Erfassungs- oder Analyseansätze bestehen derzeit, um die Rekrutierung oder den Einsatz Minderjähriger im Kontext Organisierter Kriminalität systematisch zu erkennen und auszuwerten?

Antwort

Angesichts der Neuartigkeit des Phänomens insbesondere in Deutschland veranlasst das BKA eine bundesweite Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagne zur systematischen Erfassung relevanter Datensätze.

Frage 11 Seite 5

Wenn bislang keine bundeseinheitliche Erfassung oder geeignete Indikatoren bestehen, beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten entsprechende Auswertungen oder Standards anzustoßen, und wenn ja, mit welchem zeitlichen Horizont?

Antwort

Zusätzlich zur Sensibilisierungskampagne befindet sich das Bundeskriminalamt im regelmäßigen Austausch mit relevanten Dienststellen der Länder zur Überprüfung und Anpassung gemeinsamer Erfassungs- und Auswertestandards.

Frage 12 Seite 5

Welche präventiven oder frühinterventiven Ansätze unterstützt oder koordiniert die Bundesregierung, um Minderjährige vor einer Rekrutierung oder Instrumentalisierung durch organisierte kriminelle Strukturen zu schützen?

Antwort

Allgemeine Kriminalprävention fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Länder.

Das BKA ist über seine Mitwirkung im Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) eingebunden. Im Rahmen dieses Programms werden aktuelle Erkenntnisse zur Phänomenologie oder aus der Forschung ausgetauscht und in Präventionsinitiativen umgesetzt.

Deutschland ist Mitglied des Europäischen Netzwerks zur Kriminalprävention (European Crime Prevention Network – EUCPN). Im Rahmen dieses Netzwerks wird derzeit ein Toolkit mit dem Titel „Youth Recruitment into Organised Crime“ entwickelt. Ziel dieses Toolkits ist es, Maßnahmen und Strategien zur Prävention der Rekrutierung von Jugendlichen in organisierte Kriminalität zu unterstützen und den Mitgliedstaaten praxisorientierte Ressourcen für die Bekämpfung dieses Phänomens bereitzustellen.

Frage 13 Seite 5

Inwieweit werden minderjährige Tatbeteiligte im Kontext Organisierter Kriminalität nach Kenntnis der Bundesregierung zugleich als mögliche Opfer von Ausbeutung, Nötigung oder Abhängigkeitsverhältnissen betrachtet, und welche Schutz- oder Ausstiegsperspektiven werden hierbei berücksichtigt?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. In der internationalen Literatur zum Phänomen lassen sich Hinweise finden, dass Minderjährige gezielt angeworben werden, da sie eine geringere Entlohnung im Vergleich zu Erwachsenen akzeptieren. Zudem zeigt sich, dass Rekrutierer sich u. a. auch Grooming-Komponenten bedienen, die im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt und Menschenhandel eingesetzt werden. Anwerber nutzen eine emotional aufgeladene Sprache, die Vertrauen, Loyalität und ein Gefühl der Zugehörigkeit suggeriert und Minderjährige für die Teilnahme an illegalen Handlungen motiviert. Kriminelle Netzwerke lassen dadurch die Grenzen zwischen persönlicher Beziehung und Ausbeutung verschwimmen.

Frage 14 Seite 6

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu vergleichbaren Entwicklungen in anderen europäischen Staaten vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die strategische Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in Deutschland?

Antwort

Insbesondere Schweden signalisiert eine erhebliche Betroffenheit durch das Phänomen. Die Problematik hat sich – in geringerem Ausmaß – auf die weiteren skandinavischen Länder ausgebreitet und ist in Teilen auch in anderen europäischen Staaten (u. a. Belgien, Frankreich, Niederlande) feststellbar.

Ein vergleichbares Ausmaß ist in Deutschland derzeit nicht erkennbar, dennoch bedürfen auch die registrierten Einzelfälle einer intensiven Betrachtung und eines abgestimmten Vorgehens auf nationaler und internationaler Ebene.

Über die bestehenden nationalen und internationalen Kooperationsformate werden wichtige Bekämpfungsmaßnahmen ausgetauscht und adaptiert. Zudem werden in diesem Rahmen auch gemeinsame operative, länderübergreifende Maßnahmen umgesetzt.

Frage 15 Seite 6

Misst die Bundesregierung der Rekrutierung und Instrumentalisierung Minderjähriger einen eigenständigen Stellenwert als Indikator moderner, arbeitsteiliger OK-Strukturen bei, und wie spiegelt sich dies in der strategischen Ausrichtung der OK-Bekämpfung wider?

Antwort

Die Rekrutierung Minderjähriger durch die OK ist eine besorgniserregende Entwicklung, welche als Ausprägung des Phänomens „crime as a service“ zu betrachten ist. Das arbeitsteilige und länderübergreifende Vorgehen krimineller Strukturen bekräftigt die Notwendigkeit einer noch intensiveren und abgestimmten Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Behörden auf nationaler und internationaler Ebene zu einer angemessenen und nachhaltigen Zerschlagung von Gruppierungen, die der OK ihre Dienstleistungen anbieten. Die ersten Erfolge, u. a. auf der europäischen Ebene, bestätigen die Richtigkeit dieses Ansatzes und die Erforderlichkeit dessen Fortsetzung.