Kirchenasyl in Deutschland - Stand: 31. Dezember 2025

Drucksache 21/4398Antwortauf die Kleine Anfrage 21/413626.02.20264 Seiten3 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/22 wurde unter anderem erfragt, wie viele Personen sich in dem Zeitraum vom 1. Mai 2016 bis zum 31. März 2025 für jeweils welchen Zeitraum im sog. Kirchenasyl befanden. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Informationen aktualisiert und ergänzt werden.

Frage 1 Seite 1

Wie viele Personen befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Mai 2016 bis zum 31. Dezember 2025 für jeweils welchen Zeitraum im Kirchenasyl (bitte nach Jahresscheiben und Bundesländern auflisten)?

Antwort

Eine Arbeitsübersicht der Fälle des sogenannten Kirchenasyls geordnet nach Bundesländern wird im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit 1. August 2016 geführt. Eine Aufschlüsselung nach Personen ist erst ab 2019 möglich. Die jeweilige Dauer des Aufenthalts im Kirchenasyl wird nicht erfasst. Es wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen.

Tabelle auf Seite 1, 2 · 17 Zeilen × 6 Spalten
Bundesland01.08.– 31.12.2016 (Kirchenasylfälle)01.01.– 31.12.2017 (Kirchenasylfälle)01.01.– 31.12.2018 (Kirchenasylfälle)01.01.– 31.12.2019 (Personen)01.01.– 31.12.2020 (Personen)
Baden-Württemberg81523125
Bayern13435726913658
Berlin251131656945
Brandenburg1192483417
Bremen11337486
Hamburg449892526
Hessen2111015512896
Mecklenburg-Vorpommern1298674124
Niedersachsen30871156933
Nordrhein-Westfalen37214318267175
Rheinland-Pfalz1775611812
Saarland26401330
Sachsen83111101
Sachsen-Anhalt1254352410
Schleswig-Holstein32112692513
Thüringen35243205
Gesamtergebnis4211.5611.521956506
Tabelle auf Seite 2 · 17 Zeilen × 6 Spalten
Bundesland01.01.– 31.12.2021 (Personen)01.01.– 31.12.2022 (Personen)01.01.– 31.12.2023 (Personen)01.01.– 31.12.2024 (Personen)01.01.– 31.12.2025 (Personen)
Baden-Württemberg2214323528
Bayern173314406319282
Berlin99112217204154
Brandenburg3142554447
Bremen203110124868
Hamburg7511116411458
Hessen223238427482345
Mecklenburg-Vorpommern7436492931
Niedersachsen5082159146108
Nordrhein-Westfalen3275587691.028854
Rheinland-Pfalz1819613458
Saarland231757
Sachsen2962413
Sachsen-Anhalt4751647072
Schleswig-Holstein36851128446
Thüringen32586410083
Gesamtergebnis1.2311.7632.7032.9662.254
Frage 2 + 4 Seite 2

2Bei wie vielen Personen lief in dem Zeitraum vom 1. Mai 2016 bis zum 31. Dezember 2025 während der Gewährung des Kirchenasyls die Überstellungsfrist ab, sodass die Bundesrepublik Deutschland zuständig für die Durchführung des Asylverfahrens wurde (bitte wie in der Antwort zu Frage 1 auflisten)?

4Bei wie vielen von den in Frage 1 erfragten Personen wurde die Abschiebung durch das Kirchenasyl verhindert (bitte wie in der Antwort zu Frage 1 auflisten)?

Antwort

Die Fragen 2 und 4 werden gemeinsam beantwortet.

Die Antwort kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden.

Ob ein Zuständigkeitsübergang durch Ablauf der Überstellungsfrist im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (Dublin-III-Verordnung) als Folge des Kirchenasyls anzusehen ist oder aus anderen Gründen eine Überstellung nicht erfolgen konnte, wird nicht erfasst.

Die Erfassung der Kirchenasylfälle für die einzelnen Länder erfolgte erst ab 1. August 2016. Für die Monate Mai bis Juli 2016 hat das BAMF eine manuelle Aktenauswertung vorgenommen. Die erhobene Anzahl der Kirchenasylfälle für das Jahr 2016 zu Frage 4 umfasst daher einen längeren Zeitraum und somit mehr Kirchenasylfälle als die Übersicht in der Antwort zu Frage 1. Eine Aufschlüsselung nach Personen ist erst ab 2019 möglich.

Die Anzahl der Personen sind in der nachfolgenden Tabelle für die Zeiträume vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 nicht abschließend, da sich noch ein Kirchenasylverfahren für eine Person aus dem Jahr 2024 und 36 Kirchenasylverfahren für insgesamt 40 Personen aus dem Jahr 2025 in Bearbeitung befinden. Es handelt sich hierbei um Fälle, in denen die Überstellungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Tabelle auf Seite 3 · 10 Zeilen × 3 Spalten
ZeitraumAnzahl der Personen im Kirchenasyl, bei denen die Bundesrepublik Deutschland zuständig wurdeAnzahl der Kirchenasylfälle, bei denen die Bundesrepublik Deutschland zuständig wurde
01.05.2016–31.12.2016527
01.01.2017–31.12.20171.480
01.01.2018–31.12.20181.415
01.01.2019–31.12.2019856
01.01.2020–31.12.2020471
01.01.2021–31.12.20211.215
01.01.2022–31.12.20221.734
01.01.2023–31.12.20232.690
01.01.2024–31.12.20242.866
01.01.2025–31.12.20252.193
Frage 3 Seite 3

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Kosten, die dadurch entstanden sind, dass sich die in Frage 1 erfragten Personen im Kirchenasyl befunden haben, und wer musste diese Kosten tragen (bitte wie in der Antwort zu Frage 1 auflisten)?

Antwort

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.