Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Halbjahr 2025

Drucksache 21/4244Antwortauf die Kleine Anfrage 21/397718.02.202616 Seiten24 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernInnere SicherheitPolitisches Leben, Parteien
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Rechtsrock, rechter Rap und die verschiedenen innerhalb der extremen Rechten verbreiteten Musikstile bieten die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands, heute die Partei „Die Heimat“), mittels der sogenannten Schulhof-CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang evident.

Konzerte und das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes Umfeld auf Social Media sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet.

Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar.

In den vergangenen 15 Jahren haben sich zudem die Erscheinungsformen und Aktionsfelder der extrem rechten Szene zum Teil deutlich verändert. Neben klassisch neonazistischen Strukturen treten zunehmend Akteure in Erscheinung, die sich nicht eindeutig dem traditionellen Rechtsextremismus zuordnen lassen, jedoch inhaltlich, personell oder organisatorisch mit extrem rechten Positionen und Narrativen verbunden sind. Dazu zählen unter anderem verschwörungsideologische sowie esoterisch-völkische Strömungen, die im Kontext der Corona-Pandemie, in digitalen Netzwerken oder in alternativen Lebensgemeinschaften an Bedeutung gewonnen haben. Hinzu kommt die zunehmende Nutzung durch Künstliche Intelligenz generierter rechtsnationaler bis rechtsextremistischer Inhalte auf Musik-Streamingplattformen, in denen unter anderem Wahlwerbung für die Alternative für Deutschland (AfD) gemacht wird (www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/ki-schlag er-mit-afd-naehe-rechte-musikprojekte-auf-spotify-110802573.html). Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit bestehende Erhebungs- und Kategorisierungspraxen von Sicherheitsbehörden diese Entwicklungen hinreichend abbilden.

Frage 1 + 1a + 1b + 1c Seite 2

1Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden im zweiten Halbjahr 2025 im Bundesgebiet insgesamt statt?

1aWie viele der Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?

1bWie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar?

1cWie viele dieser Konzerte waren Liederabende, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, konspirativ oder offen angekündigt, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 1 bis 1c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von Juli bis Dezember 2025 im Bundesgebiet 120 rechtsextremistische Musikveranstaltungen (20 Konzerte und 100 Liederabende) statt.

Zu folgenden 78 Musikveranstaltungen liegen Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor (K = Konzert, L = Liederabend).

Tabelle auf Seite 2, 3, 4 · 78 Zeilen × 5 Spalten
DatumOrtLandAuftretendeArt
04.07.2025Auengrund-BrattendorfTHEinzelpersonL
05.07.2025Auengrund-BrattendorfTHEinzelpersonL
25.07.2025GüstrowMVkeine offenen ErkenntnisseL
August 2025Raum OberfrankenBYEinzelpersonL
keine offenen Erkenntnissekeine offenen ErkenntnisseSTzwei EinzelpersonenL
08.08.2025Stößen-NöbeditzSTEinzelpersonL
09.08.2025keine offenen ErkenntnisseTH„Unbeliebte Jungs“K
15.08.2025Auengrund-BrattendorfTH„Sleipnir“L
16.08.2025Raum AltmarkSTzwei EinzelpersonenL
16.08.2025Auengrund-BrattendorfTH„Sleipnir“L
17.08.2025Auengrund-BrattendorfTH„Sleipnir“L
keine offenen Erkenntnissekeine offenen ErkenntnisseTH„Symphonie des Blutes“K
29.08.2025Auengrund-BrattendorfTHEinzelpersonL
30.08.2025NeukirchSNzwei EinzelpersonenK
30.08.2025Auengrund-BrattendorfTHEinzelpersonL
05.09.2025Auengrund-BrattendorfTH„Sturmwehr“L
06.09.2025Auengrund-BrattendorfTH„Sturmwehr“L
07.09.2025Auengrund-BrattendorfTH„Sturmwehr“L
12.09.2025Auengrund-BrattendorfTHEinzelpersonL
13.09.2025Auengrund-BrattendorfTHEinzelpersonL
13.09.2025ZittauSN„Überzeugungstäter Vogtland“, EinzelpersonK
13.09.2025DortmundNWEinzelpersonL
13.09.2025BerlinBRzwei EinzelpersonenK
13.09.2025GreußenTHkeine offenen ErkenntnisseK
13.09.2025Nord-BrandenburgBBdrei EinzelpersonenL
20.09.2025TeterowMVzwei EinzelpersonenK
26.09.2025DortmundNWEinzelpersonL
26.09.2025Auengrund-BrattendorfTH„Blitzkrieg Akustik“, EinzelpersonL
27.09.2025Auengrund-BrattendorfTHBlitzkrieg Akustik“, EinzelpersonL
28.09.2025Auengrund-BrattendorfTHBlitzkrieg Akustik“, EinzelpersonL
03.10.2025ZwickauSNEinzelpersonL
03.10.2025BautzenSN„Prolligans“, „Scharmützel“K
04.10.2025AnklamMVkeine offenen ErkenntnisseL
04.10.2025Raum WestsachsenSNdrei EinzelpersonenL
04.10.2025HerrenbergBWEinzelpersonL
08.10.2025Waren an der MüritzMVkeine offenen ErkenntnisseL
11.10.2025Auengrund-BrattendorfTHEinzelpersonL
11.10.2025unbekanntDEinzelpersonL
11.10.2025ZwickauSN„Clandestine Blaze“, zwei EinzelpersonenK
14.10.2025keine offenen ErkenntnisseHEEinzelpersonL
17.10.2025Schippkau-KlettwitzBBdrei EinzelpersonenL
17.10.2025Auengrund-BrattendorfTHzwei EinzelpersonenL
18.10.2025Auengrund-BrattendorfTHzwei EinzelpersonenL
19.10.2025Auengrund-BrattendorfTHzwei EinzelpersonenL
24.10.2025Auengrund-BrattendorfTHEinzelpersonL
25.10.2025Raum MittelsachsenSNvier EinzelpersonenL
25.10.2025Auengrund-BrattendorfTHEinzelpersonL
01.11.2025LübbenauBB„Sleipnir“, „Confident of Victory“, „Kommando Skin“K
07.11.2025unbekanntDEinzelpersonL
07.11.2025Auengrund-BrattendorfTHEinzelpersonL
14.11.2025Aue-Bad SchlemaSNEinzelpersonL
14.11.2025Auengrund-BrattendorfTHEinzelpersonL
15.11.2025DortmundNW„Sturmwehr“L
15.11.2025Matzlow-GarwitzMVkeine offenen ErkenntnisseK
15.11.2025keine offenen ErkenntnisseMVzwei EinzelpersonenL
15.11.2025Auengrund-BrattendorfTHEinzelpersonL
22.11.2025FellbachBW„Endstufe“, keine offenen ErkenntnisseK
22.11.2025Auengrund-BrattendorfTHEinzelpersonL
28.11.2025Auengrund-BrattendorfTHzwei EinzelpersonenL
29.11.2025MettmannNWEinzelpersonL
29.11.2025HerrenbergBWEinzelpersonL
29.11.2025Auengrund-BrattendorfTHzwei EinzelpersonenL
05.12.2025Auengrund-BrattendorfTH„Symphonie des Blutes“, EinzelpersonL
06.12.2025ChemnitzSNkeine offenen ErkenntnisseK
06.12.2025Auengrund-BrattendorfTHEinzelpersonL
07.12.2025Auengrund-BrattendorfTHEinzelpersonL
12.12.2025Auengrund-BrattendorfTH„Sleipnir“L
13.12.2025 (13:00 Uhr)Auengrund-BrattendorfTH„Sleipnir“L
13.12.2025 (18:00 Uhr)Auengrund-BrattendorfTH„Sleipnir“L
19.12.2025HerrenbergBWEinzelperson, keine offenen ErkenntnisseL
19.12.2025Auengrund-BrattendorfTH„Sturmwehr“L
20.12.2025Auengrund-BrattendorfTH„Sturmwehr“L
21.12.2025Auengrund-BrattendorfTH„Sturmwehr“L
21.12.2025unbekanntTHEinzelpersonL
26.12.2025Raum ChemnitzSN„Sturmwehr“L
28.12.2025Auengrund-BrattendorfTHzwei EinzelpersonenL
29.12.2025 (14:00 Uhr)Auengrund-BrattendorfTHzwei EinzelpersonenL
29.12.2025 (19:00 Uhr)Auengrund-BrattendorfTHzwei EinzelpersonenL

Zu Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung grundsätzlich keine Auskunft, da der Beantwortung der Frage das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes – GG) entgegensteht. Eine entsprechende Auskunft wäre mit einer Offenbarung von Informationen verbunden, die einen erheblichen Eingriff in dieses Grundrecht bedeuten würde. Das Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung geht nach sorgfältiger Güterabwägung dem parlamentarischen Informationsanspruch vor. Nach Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die Einzelperson kommt auch eine eingestufte Beantwortung nicht in Betracht. Auch eine Übersendung der Antwort in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags würde die Antwort einem so großen Personenkreis zugänglich machen, dass das Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung nicht ausreichend gewahrt würde.

Die weiteren 42 Musikveranstaltungen (sieben Konzerte, 35 Liederabende), von denen die Bundesregierung Kenntnis hat, wurden konspirativ angekündigt oder vorbereitet.

Nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsrechts einerseits mit Belangen des Staatswohls und den involvierten Grundrechten Dritter andererseits gelangt die Bundesregierung zu der Auffassung, dass eine Aufschlüsselung der Musikveranstaltungen nach Ländern nicht, auch nicht in eingestufter Form, mitgeteilt werden kann, da die rechtsextremistische Szene daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte, was ebenfalls zu einer Gefährdung laufender operativer Maßnahmen führen kann.

Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte Vertrauenspersonen (V-Personen) zu identifizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich die V-Personen in einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen, dass ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit gefährdet wären. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer drohenden Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Umständen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden.

Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen etwaiger hinweisgebender V-Personen und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter Verschlusssachen-(VS-)Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Insoweit ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Aufklärungsprofile im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten zu Aufklärungsaktivitäten der o. g. Musikveranstaltungen ließe Rückschlüsse auf die nachrichtendienstliche Erkenntnislage zu. Dies insbesondere dann, wenn es sich um zahlenmäßig kleine Veranstaltungen handelt. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art daher für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann.

Frage 2 Seite 5

Bei wie vielen der zu Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat die Partei „Die Heimat“ (vormals Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD) oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften bzw. sonstigen Organisationen der Neonaziszene traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im zweiten Halbjahr 2025 sechs entsprechende Musikveranstaltungen (alles Liederabende) statt, die von der Partei „Die Heimat“ (ehemals NPD) oder einer ihrer Untergliederungen organisiert wurden. Dabei traten in keinem Fall Kameradschaften bzw. sonstige Organisationen der Neonaziszene als Mitveranstalter in Erscheinung.

Frage 3 Seite 5

Bei welchen Veranstaltungen der Partei „Die Heimat“ (Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im zweiten Halbjahr 2025 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im zweiten Halbjahr 2025 elf entsprechende Veranstaltungen statt. Zu folgenden acht Veranstaltungen liegen offene Erkenntnisse vor.

Tabelle auf Seite 5 · 8 Zeilen × 4 Spalten
DatumOrtLandAuftretende
26.07.2025RiesaSNEinzelperson
23.08.2025MagdeburgSTEinzelperson
23.08.2025RiesaSNEinzelperson
13.09.2025MünsterNWEinzelperson
02.10.2025DortmundNWEinzelperson, keine offenen Erkenntnisse
18.11.2025PirnaSNEinzelperson
13.12.2025Raum DresdenSNEinzelperson
27.12.2025BraunschweigNIEinzelperson

Zu Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung keine Auskünfte aus Gründen des Schutzes des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG). Es wird auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Antwort zu Frage 1 hingewiesen.

Zu drei weiteren Veranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung kann insofern aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen.

Frage 4 Seite 6

Bei wie vielen der zu Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat die Alternative für Deutschland oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften bzw. sonstigen Organisationen der Neonaziszene traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung fand im zweiten Halbjahr 2025 keine entsprechende Veranstaltung statt.

Frage 5 Seite 6

Bei welchen Veranstaltungen der Partei „Alternative für Deutschland“ oder ihrer Untergliederungen (Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Parteitage, Demonstrationen oder sonstige öffentliche Versammlungen) kam es im zweiten Halbjahr 2025 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum aufschlüsseln)?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung fand im zweiten Halbjahr 2025 keine entsprechende Veranstaltung statt.

Frage 6 Seite 6

Bei welchen Veranstaltungen der Partei „Der III. Weg“ (Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im zweiten Halbjahr 2025 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im zweiten Halbjahr 2025 fünf entsprechende Veranstaltungen statt. Zu folgenden vier Veranstaltungen liegen offene Erkenntnisse vor.

Tabelle auf Seite 6 · 4 Zeilen × 4 Spalten
DatumOrtLandAuftretende
23.08.2025HilchenbachNWzwei Einzelpersonen
18.11.2025PaitzdorfTHEinzelperson
13.12.2025BurgenlandkreisSTkeine offenen Erkenntnisse
13.12.2025HilchenbachNWzwei Einzelpersonen, keine offenen Erkenntnisse

Zu Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung keine Auskünfte aus Gründen des Schutzes des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG). Es wird auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Antwort zu Frage 1 hingewiesen.

Zu einer weiteren Veranstaltung liegen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung kann insofern aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen.

Frage 7 Seite 6

Bei welchen Veranstaltungen der Vereinigung bzw. Partei „Freie Sachsen“ sowie ihrer Untergliederungen (Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche, Demonstrationen oder sonstige öffentliche Versammlungen) kam es im zweiten Halbjahr 2025 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum aufschlüsseln)?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im zweiten Halbjahr 2025 drei entsprechende Veranstaltungen statt.

Tabelle auf Seite 7 · 3 Zeilen × 4 Spalten
DatumOrtLandAuftretende
12.07.2025PirnaSNEinzelperson
27.09.2025RiesaSNEinzelperson
09.11.2025HarthaSNzwei Einzelpersonen

Zu Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung aus Gründen des Schutzes des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG) grundsätzlich keine Auskunft. Eine Nennung kann insofern aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen.

Frage 8 Seite 7

Zu wie vielen „sonstigen Musikveranstaltungen“ der extremen Rechten, z. B. im Rahmen von Demonstrationen oder Rednerauftritten, aber auch zu angemeldeten Versammlungen sonstiger Organisationen, kam es im zweiten Halbjahr 2025, und wer trat als Organisator der jeweiligen Veranstaltung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von Juli bis Dezember 2025 im Bundesgebiet 76 sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen statt. Hierzu zählen auch die in den Antworten zu den Fragen 3, 6 und 7 benannten Veranstaltungen.

Zu den folgenden 39 Veranstaltungen liegen Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor.

Tabelle auf Seite 7, 8 · 39 Zeilen × 5 Spalten
DatumOrtLandOrganisatorAuftretende
07.07.2025GeraTHEinzelpersonEinzelperson
12.07.2025PirnaSN„Freie Sachsen“Einzelperson
19.07.2025unbekanntHEunbekanntEinzelperson
26.07.2025RiesaSN„Junge Nationalisten“ (JN)Einzelperson
26.07.2025HerrnhutSNunbekanntEinzelperson
26.07.2025unbekanntDunbekanntEinzelperson
August 2025Raum OberfrankenBYunbekanntEinzelperson
10.08.2025BautzenSN„Urbs Turrium“zwei Einzelpersonen
16.08.2025Zeulenroda-TriebesTHEinzelpersonzwei Einzelpersonen
23.08.2025MagdeburgST„Junge Nationalisten Sachsen-AnhaltEinzelperson
23.08.2025BarnekowMVkeine offenen Erkenntnissekeine offenen Erkenntnisse
23.08.2025HilchenbachNW„Der III. Weg Stützpunkt Sauerland-Süd“zwei Einzelpersonen
23.08.2025GardelagenSTEinzelpersonEinzelperson
23.08.2025RiesaSN„Deutsche Stimme Verlag“Einzelperson
13.09.2025GrevesmühlenMVkeine offenen Erkenntnissekeine offenen Erkenntnisse
13.09.2025MünsterNW„Die Heimat KV Dortmund“, EinzelpersonEinzelperson
20.09.2025TrebsenSNunbekanntkeine offenen Erkenntnisse
27.09.2025RiesaSN„Freie Sachsen“Einzelperson
27.09.2025MarlishausenTH„Gesellschaft für freie Publizistik e.V.“ (GfP)Einzelperson
27.09.2025unbekanntDunbekanntEinzelperson
27.09.2025Landkreis CoburgBYkeine offenen ErkenntnisseEinzelperson
27.09.2025Raum KahlaTHunbekanntEinzelperson
02.10.2025DortmundNW„Die Heimat KV Dortmund“Einzelperson, keine offenen Erkenntnisse
25.10.2025keine offenen Erkenntnissekeine offenen Erkenntnisse„Junge Offensive“Einzelperson
26.10.2025Auengrund-BrattendorfTHEinzelperson„Sleipnir“
01.11.2025westliches RuhrgebietNWEinzelpersonzwei Einzelpersonen
09.11.2025HarthaSN„Freie Sachsen“zwei Einzelpersonen
15.11.2025SchleusingenTHEinzelpersonEinzelperson
16.11.2025Trockenborn-WolfersdorfTHunbekanntEinzelperson
18.11.2025PirnaSNJN Landesverband SNEinzelperson
18.11.2025PaitzdorfTH„Der Dritte Weg“Einzelperson
06.12.2025Raum KölnNWkeine offenen ErkenntnisseEinzelperson
13.12.2025HilchenbachNW„Der III. Weg Stützpunkt Sauerland-Süd“zwei Einzelpersonen, keine offenen Erkenntnisse
13.12.2025Raum DresdenSN„JN Dresden/ Elbland Revolte“Einzelperson
13.12.2025BurgenlandkreisST„Der III. Weg“keine offenen Erkenntnisse
14.12.2025Auengrund-BrattendorfTHEinzelpersonEinzelperson
27.12.2025BraunschweigNIJN BraunschweigEinzelperson
27.12.2025ZittauSNNJB ZittauEinzelperson
31.12.2025FretterodeTHEinzelpersonzwei Einzelpersonen

Zu Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung aus Gründen des Schutzes des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG) grundsätzlich keine Auskunft. Es wird auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Zu den 37 weiteren Veranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung kann insofern aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen.

Frage 9 Seite 8

Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen und „sonstigen Musikveranstaltungen“ besucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)?

Antwort

Die in den Antworten zu den Fragen 1 (Konzerte und Liederabende) sowie Frage 8 (sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen) genannten Veranstaltungen wiesen nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Besucherzahlen auf:

Zu vier der 20 Konzerte liegen keine Besucherzahlen vor.

Die übrigen 16 Konzerte wurden von insgesamt 2.500 Personen besucht; dies ergibt einen Durchschnitt von ca. 156 Personen.

Zu 16 der 100 Liederabende liegen keine Besucherzahlen vor.

Die verbleibenden 84 Liederabende wurden von insgesamt 4.199 Personen besucht; dies ergibt einen Durchschnitt von ca. 50 Personen.

Zu 21 der 76 sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen keine Besucherzahlen vor.

Die verbleibenden 55 Veranstaltungen wurden von insgesamt 5.218 Personen besucht, dies ergibt einen Durchschnitt von ca. 95 Personen.

Frage 10 + 10a + 10b Seite 9

10Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden von deutschen Angehörigen der extremen Rechten im zweiten Halbjahr 2025 im Ausland organisiert?

10aWie viele dieser Konzerte wurden durchgeführt?

10bWie viele dieser Konzerte wurden abgesagt?

Antwort

Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.

Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde im zweiten Halbjahr 2025 kein entsprechendes Konzert im Ausland organisiert, folglich auch nicht durchgeführt oder abgesagt.

Frage 11 Seite 9

Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher gespielt (bitte nach Ländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im zweiten Halbjahr 2025 13 Konzerte mit deutscher Beteiligung im Ausland statt.

Darüber hinaus sollte am 20. September 2025 in Nordostfrankreich ein rechtsextremistisches Konzert stattfinden, für das auch die deutsche Musikgruppe „Nordglanz“ angekündigt worden war. Das Konzert wurde im Vorfeld von den französischen Behörden verboten.

Offen verwertbare Erkenntnisse liegen zu folgenden elf Veranstaltungen vor.

Tabelle auf Seite 9 · 11 Zeilen × 4 Spalten
DatumOrtLandAuftretende
04.-06.09.2025GrossetoIEinzelperson
13.09.2025Mexiko-StadtMEX„Kategorie C“
26./27.09.2025KantabrienESP„True Aggression“
27.09.2025VeronaI„Stahlkappenglanz“
04.10.2025VeronaI„True Aggression“
17./18.10.2025Raum VenetienI„Prolligans“
18.10.2025MuttenzCH„Nordglanz“, keine offenen Erkenntnisse
15.11.2025Lonate-PozzoloI„Spreegeschwader“, Einzelperson
15.11.2025Raum OstlandetNOREinzelperson
15.11.2025NachodCZE„Prolligans“
20.12.2025KosdHUN„Knochenhorde“

Zu Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung aus Gründen des Schutzes des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG) grundsätzlich keine Auskunft. Es wird auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Antwort zu Frage 1 hingewiesen.

Zu zwei weiteren Konzerten liegen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung kann insofern aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen.

Frage 12 Seite 10

Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im zweiten Halbjahr 2025 von der Polizei aufgelöst?

Antwort

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Eine systematische Meldung über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) und eine darauf basierende Speicherung in der zentralen PMK-Fallzahlendatei des Bundeskriminalamtes (BKA) erfolgen nicht.

Frage 13 Seite 10

Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im zweiten Halbjahr 2025 mit welcher Begründung im Vorfeld verboten (bitte den Ort und das geplante Konzertdatum, den Veranstalter und die angekündigten Bands angeben)?

Antwort

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Eine systematische Meldung über den KPMD-PMK und eine darauf basierende Speicherung in der zentralen PMK-Fallzahlendatei des BKA erfolgen nicht.

Frage 14 Seite 10

Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden im zweiten Halbjahr 2025 in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der Straftaten, Ort und Datum auflisten)?

Antwort

Politisch motivierte Straftaten im thematischen Zusammenhang mit „Musikveranstaltungen der extremen Rechten“ werden im Rahmen des KPMD-PMK erfasst. Sie sind in den Fallzahlen PMK insgesamt enthalten. Eine unmittelbar automatisierte Auswertung dieser Fälle in der zentralen PMK-Fallzahlendatei des BKA ist nicht möglich. Hintergrund ist, dass es für Straftaten in diesem Zusammenhang bzw. mit dieser konkreten Motivlage/diesem Themenbezug keine bundesweite Begrifflichkeit gibt, die mittels eines recherchefähigen Katalogwertes (z. B. als Themenfeld) bundeseinheitlich gemeldet und in der BKA-Fallzahlendatei dargestellt werden könnte.

Frage 15 Seite 10

Hat es zu den in den Fragen 1 bis 14 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für das vierte Quartal 2024 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben?

Antwort

Die Nachmeldungen für das vierte Quartal 2024 wurden bereits mit der Kleinen Anfrage Bundesrucksache 21/937 vom 21. Juli 2025 angefragt. Die Beantwortung durch die Bundesregierung erfolgte am 31. Juli 2025 auf Bundesrucksache 21/1023.

Nachträglich wurden für das vierte Quartal 2024 noch zwei weitere „sonstige Musikveranstaltungen“ bekannt. Im Dezember 2024 fand im Land Brandenburg eine Veranstaltung mit Live-Auftritt der Band „Spreewehr“ statt.

Zu der weiteren nachträglich bekanntgewordenen Veranstaltung liegen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich geheimhaltungsbedürftige Informationen vor.

Es wird hierzu auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 1 hingewiesen.

Die Zahl der „sonstigen Musikveranstaltungen“ im vierten Quartal 2024 erhöht sich dadurch auf 39 (37). Die Gesamtbesucherzahl (nur zu 31 Veranstaltungen liegen Besucherzahlen vor) steigt auf 1 664 (1 524) Personen. Der Durchschnitt beträgt damit nun ca. 54 (ca. 53) Personen.

Zu den weiteren Fragen ergaben sich keine Nachmeldungen.

Frage 16 Seite 11

Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im zweiten Halbjahr 2025 Tonträger von der Polizei beschlagnahmt, wenn ja, welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)?

Antwort

Eine Meldepflicht der Länderdienststellen zu Sicherstellungen von Tonträgern und deren Inhalten besteht nicht. Eine automatisierte Auswertung in der Fallzahlendatei. Politisch motivierte Straftaten (LAPOS) ist daher diesbezüglich nicht möglich.

Der KPMD-PMK sieht als Tatmittel u. a. den Katalogwert „Tonträger“ vor. Hilfsweise wurde in LAPOS mit diesem Parameter recherchiert.

Hierbei konnten für das zweite Halbjahr 2025 keine Sachverhalte im Sinne der Frage festgestellt werden.

Frage 17 Seite 11

Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen Rechten gab es im zweiten Halbjahr 2025, und welchen Inhalts waren diese Tonträger bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)?

Antwort

Analog zu Frage 16 wurde zur Beantwortung der Frage in LAPOS mit dem Tatmittel „Tonträger“ recherchiert.

Hierbei konnten für das zweite Halbjahr 2025 keine Sachverhalte im Sinne der Anfrage festgestellt werden.

Frage 18 Seite 11

Gegen wie viele der 2025 indizierten und in die Liste jugendgefährdender Medien eingetragenen rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf strafrechtlich relevante Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein Beschlagnahmebeschluss vor?

Antwort

Für Fragen zu Beschlagnahme- und Einziehungsbeschlüssen wird auf die zuständigen Justizbehörden verwiesen. Eine Übermittlung der Beschlüsse zu rechtsextremistischen Tonträgern an das BKA findet nicht statt.

Frage 19 + 19a + 19b + 19c + 19d Seite 11

19Welche Berücksichtigung finden nach Kenntnis der Bundesregierung mit Künstlicher Intelligenz generierte Lieder, in denen mitunter Wahlwerbung für die AfD betrieben wird, in der Erfassung der indizierten rechtsextremistischen und jugendgefährdenden musikalischen Inhalte, bei denen der Verdacht auf strafrechtlich relevante Inhalte besteht?

19aWenn diese erfasst werden, auf welche Weise werden sie erfasst?

19bWie viele dieser Lieder wurden jeweils im ersten und zweiten Halbjahr 2025 auf Streamingportalen auf Veranlassung von Behörden gelöscht?

19cIn wie vielen Fällen wandten sich nach Kenntnis der Bundesregierung welche Behörden an Streamingportale, um auf die Löschung von rechtsextremen musikalischen Inhalten hinzuwirken?

19dWie groß war der Anteil dieser Lieder an den gesamten indizierten jugendgefährdenden rechtsextremistischen musikalischen Inhalten im ersten und zweiten Halbjahr 2025?

Antwort

Die Fragen 19 bis 19d werden gemeinsam beantwortet.

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Ziel ist die Identifizierung von strafbaren Inhalten – unabhängig von der Art und Weise der Erstellung.

Frage 20 Seite 12

Welche Musikgruppen, Liedermacher oder Einzelpersonen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2025 dem Unterthemenfeld „Reichsbürger/Selbstverwalter“ sowie dem Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zugeordnet, und auf welchen öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen sind diese im Bundesgebiet aufgetreten (bitte nach Zuordnung, Datum, Ort und Art der Veranstaltung aufschlüsseln)?

Antwort

Im KPMD-PMK existiert das Themenfeld „Reichsbürger/Selbstverwalter“. Politisch motivierte Straftaten, die durch Bands des Reichsbürger- und Selbstverwaltermilieus begangen werden, werden im Rahmen des KPMD-PMK allgemein registriert und das vorgenannte Themenfeld wird vergeben. Das bedeutet, dass Straftaten durch „Bands“ in den Fallzahlen PMK insgesamt enthalten sind, jedoch nicht trennscharf dargestellt werden können. Hintergrund ist, dass es für Straftaten in diesem Zusammenhang bzw. mit dieser konkreten Motivlage keine bundesweite Begrifflichkeit gibt, die mittels eines recherchefähigen Katalogwertes in der BKA-Fallzahlendatei LAPOS dargestellt werden könnte. Aus diesem Grund ist eine automatisierte Fallzahlendarstellung dieser Straftaten nicht möglich.

Darüber hinaus meldet die Bundesregierung Fehlanzeige aufgrund fehlender Erkenntnisse.

Frage 20a Seite 12

Inwiefern werden Straftaten, die im Zusammenhang mit Auftritten von Akteuren des Phänomenbereichs „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ stehen, im System der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) statistisch erfasst, und welchen PMK-Phänomenbereichen werden sie dabei zugeordnet?

Antwort

Über Phänomenbereiche werden im KPMD-PMK ideologische Hintergründe und Ursachen abgebildet. Der Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ existiert im KPMD-PMK nicht. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder Themenfeldern (u. a. dem Unterthemenfeld „gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole“ im Oberthemenfeld „Konfrontation/Politische Einstellung“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten Phänomenbereich (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, -religiöse Ideologie-, -sonstige Zuordnung-) abgebildet.

Eine Delegitimierung des Staates durch die Begehung politisch motivierter Straftaten kann auf Basis jeder politischen „Grundströmung“ (PMK -links-, PMK -rechts- etc.) begründet und somit jedem Phänomenbereich zugeordnet werden.

Hier zeigt sich die Stärke des KPMD-PMK in der Möglichkeit, politisch motivierte Straftaten mehrdimensional abbilden zu können. Durch die Benennung beispielsweise der betroffenen Delikte, der Deliktsqualität und genutzter Tatmittel (z. B. Hassposting, Internet) sowie insbesondere der relevanten Themenfelder und Angriffsziele ist eine umfassende Beschreibung auch dieser Bestrebungen möglich.

Die Bestrebung „Delegitimierung des Staates“ kann aktuell insbesondere über das Oberthemenfeld (OTF) „Innen- und Sicherheitspolitik“ (einschl. der zugeordneten Unterthemenfelder [UTF]) und das UTF „gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole“ sowie die Oberangriffsziele „Justiz“, „Militär“, „Polizei“, „Sicherheitsbehörde“ und „Staat“ (einschl. der ggf. zugeordneten Unterangriffsziele wie z. B. „Amtsträger“, „Mandatsträger“, „Verfassungsorgan“) sowie dem OTF „Verschwörungserzählung“ (einschl. der zugeordneten UTF) trennscharf dargestellt werden. Die straftatenbezogene Abbildung der seitens des BfV als „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ bezeichneten Bestrebungen ist im Rahmen der mehrdimensionalen Abbildung des KPMD-PMK somit detailliert möglich.

Frage 20b Seite 13

Welche entsprechenden Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Auftritten von Akteuren des Unterthemenfeldes „Reichsbürger/Selbstverwalter“ sowie des Phänomenbereichs „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ in den Jahren 2023 und 2024 sowie im Jahr 2025 vor (bitte nach Jahren und Zuordnungen getrennt aufschlüsseln)?

Antwort

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.

Frage 20c Seite 13

Inwiefern wurden die Kriterien oder Auswertungskategorien in den letzten 15 Jahren angepasst, um Überschneidungen mit verschwörungsideologischen und esoterisch-völkischen Milieus sowie staatsdelegitimierenden Akteurskonstellationen abzubilden?

Antwort

Der Arbeitskreis II (AK II) der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) hat zuletzt in einem Umlaufbeschluss, wirksam zum 21. Dezember 2023, festgestellt, dass die Systematik des KPMD-PMK zur Erfassung und Abbildung der PMK bereits mehrfach überprüft und auch aus dem wissenschaftlichen Raum für geeignet befunden wurde.

Der KPMD-PMK dient in erster Linie zur kriminalpolizeilichen Lagebeschreibung, -analyse und -bewertung der PMK. Polizeifachliche Bedarfe, beispielsweise aufgrund neuer motivbildender Themenbezüge oder Tatbegehungen, sowie Anregungen (z. B. aus dem politischen Raum) werden geprüft und ggf. in den Unterlagen für den KPMD-PMK ergänzt bzw. angepasst. Hierbei gilt es, die jahrgangsübergreifende Vergleichbarkeit der Fallzahlen PMK zu gewährleisten und gleichzeitig neue bzw. sich verändernde Ausprägungen der PMK aus fachlicher Sicht zu berücksichtigen.

Die Fortentwicklung des KPMD-PMK erfolgt im sogenannten Gremienstrang unterhalb der IMK. Eine ständige Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Kommission Staatsschutz als Fachkommission der AG Kripo prüft zweimal jährlich und anlassbezogen Anregungen, entwickelt eigene Vorschläge zur Optimierung des KPMD-PMK und beschreibt aus fachlicher Sicht Möglichkeiten zur entsprechenden Abbildung in den Unterlagen für diesen polizeilichen Meldedienst. In dieser AG „Qualitätskontrolle PMK“ sind neben dem BKA neun Länder vertreten. Die Einbindung der übrigen Länder erfolgt in Form von bundesweiten Themenabfragen vor den Arbeitsgruppensitzungen sowie in der anschließenden Gremienbefassung auf Ebene der Kommission Staatsschutz, der AG Kripo sowie ggf. des AK II und der IMK.

Neben den dargestellten ständigen Prozessen zur Fortentwicklung des KPMD-PMK fanden in den Jahren 2015 und 2022 umfangreiche Überprüfungen, auch unter Einbindung von Vertretern und Vertreterinnen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft, statt.

Darüber hinaus ist die Bundesregierung bezüglich der in der Fragestellung erbetenen Informationen zu Kriterien oder Auswertungskategorien im Bereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ nach sorgfältiger Abwägung der Auffassung, dass die Frage nicht – auch nicht eingestuft – beantwortet werden kann. Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonderem Maße das Staatswohl berühren. Durch eine offene Auskunft darüber, welche Kriterien oder Auswertungskategorien Anwendung finden, wären Rückschlüsse auf die Bearbeitungsschwerpunkte des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) möglich. Dementsprechend könnten die betroffenen Akteure entsprechende Abwehrstrategien entwickeln und dadurch die Erkenntnisgewinnung des BfV erschweren oder in Einzelfällen unmöglich machen. Dies kann die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Eine offene Beantwortung der Frage ist daher nicht möglich, weil sonst Informationen bekannt würden, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des BfV stehen.

Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt zudem, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung ausscheidet, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann. Denn eine Beantwortung der Frage würde Rückschlüsse auf sich verändernde Erkenntnisinteressen sowie Aufklärungsziele und die damit verbundenen technischen und operativen Fähigkeiten und Methoden des BfV zulassen. Die angefragten Inhalte würden die Fähigkeiten und Methoden des BfV offenlegen, sodass eine Bekanntgabe, auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern, ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann.

Frage 21 Seite 14

Welche Musikgruppen, Liedermacher oder Einzelpersonen aus dem Bereich Musik werden nach Kenntnis der Bundesregierung dem Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zugeordnet, und auf welcher Grundlage erfolgt diese Zuordnung?

Antwort

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Es wird auf Antworten zu den Fragen 20 und 20a verwiesen.