Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern im Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis 31. Dezember 2025

Drucksache 21/3992Antwortauf die Kleine Anfrage 21/357404.02.202686 Seiten7 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernStaat und Verwaltung1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht „Jährliche Berichterstattung über den Einsatz externer Berater“ (2023) erneut erhebliche Transparenz- und Steuerungsdefizite beim Einsatz externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen in der Bundesverwaltung festgestellt (www.bundesrechnungshof.de/Sh aredDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/externe-berater-volltext.pdf?__blob= publicationFile&v=2). Besonders betroffen sind aus Sicht des Bundesrechnungshofes Ressorts mit komplexen sicherheits-, IT- und digitalisierungsbezogenen Aufgabenfeldern, zu denen in besonderer Weise das Bundesministerium des Innern (BMI) zählt. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass bei zahlreichen Maßnahmen des BMI wesentliche Informationen fehlen, die für eine wirksame parlamentarische Kontrolle erforderlich wären – etwa klare Projektziele, belastbare Begründungen für den externen Beratereinsatz, Angaben zu Subunternehmern, Bewertungen der Zielerreichung oder dokumentierte Erfolgskontrollen. Aufgrund dieser strukturellen Mängel fordert der Bundesrechnungshof ausdrücklich eine Reform der bestehenden Beraterberichterstattung der Bundesregierung, um deren Aussagekraft zu erhöhen.

Nach Medienberichten zählt das BMI seit Jahren zu den ressourcenstärksten Nutzern externer Beratungsleistungen innerhalb der Bundesregierung. Für das Haushaltsjahr 2023 weist „Heise Online“ allein im Bundesministerium selbst rund 26 Mio. Euro an Ausgaben für Beratungs- und Unterstützungsleistungen aus (www.heise.de/news/Bundesregierung-zahlte-2023-ueber-230-Millionen-Euro-an-Beratungsfirmen-10186307.html). Weitere 33,8 Mio. Euro entfielen auf Behörden im Geschäftsbereich des BMI, darunter sicherheitsrelevante Einrichtungen sowie IT- und Digitalisierungsbehörden. Damit liegt das Gesamtvolumen externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im unmittelbaren und mittelbaren Zuständigkeitsbereich des BMI bei nahezu 60 Mio. Euro. Diese hohen Ausgaben verdeutlichen nach Auffassung der Fragesteller die herausgehobene Bedeutung externer Beratung im BMI und unterstreichen zugleich die Relevanz der vom Bundesrechnungshof festgestellten Defizite.

Ein Artikel des „Spiegel“ vom 19. Juni 2025 weist zudem darauf hin, dass die Bundesregierung auch in zentralen sicherheits- und digitalisierungsbezogenen Bereichen weiterhin keine ausreichenden Mechanismen etabliert habe, um den Einsatz externer Beratungsleistungen wirksam zu steuern oder deren Nutzen transparent zu bewerten (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bundesrech nungshof-kritisiert-teure-berater-fuer-regierung-a-15a358c3-1259-440f-bdd6-670360ac79be). Aus Sicht der Fragesteller besteht gerade im BMI angesichts seiner sicherheits- und grundrechtsrelevanten Zuständigkeiten ein besonderes öffentliches Interesse an Transparenz über Art, Umfang, Vergabepraxis und Wirksamkeit externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen.

Vor diesem Hintergrund halten die Fragesteller es für notwendig, für den Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025 eine umfassende und nachvollziehbare Darstellung der im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern eingesetzten externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erhalten. Nur so lässt sich in ihren Augen feststellen, wie das Bundesministerium seit Übernahme der neuen Regierungsverantwortung im genannten Zeitraum mit öffentlichen Mitteln im Bereich externer Beratung umgegangen ist und ob die vom Bundesrechnungshof aufgezeigten strukturellen Defizite fortbestehen.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Der Ermittlung und detaillierten Darstellung der angefragten Informationen im Zentral- und Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) waren aufgrund des Umfangs der Abfrage faktische Grenzen gesetzt. Der jährliche Bericht über die Erfassung der Zahlungen für externe Beratungsleistungen wird unter aufwendigen Beteiligungen, Abstimmungen und der Zusammenführung einer Vielzahl von Beiträgen über einen Zeitraum von mehreren Monaten erstellt. Auch wenn die Bundesregierung die Daten mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengetragen hat, wird wegen des engen zeitlichen Rahmens ausdrücklich auf die Vorläufigkeit der Daten hingewiesen. Für vollständige Ausführungen gilt es den Bericht über die Erfassung der Zahlungen für externe Beratungsleistungen für das Haushaltsjahr 2025 abzuwarten. Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wurde die hierfür maßgebliche Definition des Begriffs der „externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen“ zugrunde gelegt.

Frage 1 + 2 + 3 + 4 + 5 + 6 Seite 2

1Welche externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen wurden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern im Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025 vergeben oder fortgeführt (bitte für jedes Projekt die beauftragende Behörde, die Projektbezeichnung, die Zielsetzung, den Auftragswert und den Leistungszeitraum angeben)?

2Auf welche Beratungskategorien entfielen die in Frage 1 erfragten externen Leistungen (z. B. IT-Beratung, Cybersicherheitsberatung, Evaluationsleistungen, Organisations- und Prozessberatung, Forschungsaufträge oder sonstige Beratungs- bzw. Unterstützungsleistungen) (bitte jeweils den konkreten Leistungsumfang darstellen)?

3Welche Projekte wurden im genannten Zeitraum vollständig abgeschlossen, welche befinden sich weiterhin in Durchführung, und welche wurden neu begonnen?

4Welche Vergabeverfahren kamen bei den externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im genannten Zeitraum jeweils zur Anwendung (z. B. offenes Verfahren, nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, freihändige Vergabe, Direktvergabe)?

5Welche Auftragnehmer wurden im genannten Zeitraum beauftragt, und welche Subunternehmer oder Partnerunternehmen waren an den jeweiligen Projekten beteiligt (bitte sämtliche beteiligten Unternehmen sowie deren jeweiligen Leistungsanteile benennen)?

6In welchen Fällen kam es zu Änderungen der ursprünglich geschlossenen Verträge, z. B. zu Verlängerungen des Leistungszeitraums, Erweiterungen des Leistungsumfangs oder Erhöhungen des Auftragswertes, und wie wurden diese Änderungen jeweils begründet?

Antwort

Die Antworten zu den Fragen 1 bis 6 sind der beiliegenden Tabelle (siehe Anlage) zu entnehmen.*

Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen nach der im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erbrachten externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen kann, auch nicht in eingestufter Form.

Durch Fragen zu vergebenen oder in Nutzung befindlichen externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen innerhalb des BfV unter Nennung konkreter Details der Leistung wie beispielsweise Auftragswerten, Leistungszeiträumen und Einordnungen in Beratungskategorien sowie unter expliziter Nennung der Auftragnehmer und beteiligten Sub- und Partnerunternehmen als auch von Informationen zu strukturellen, organisatorischen und prozeduralen Methoden und Abläufen interner Vergabeverfahren im BfV zielen die erbetenen Informationen auf die Offenlegung der konkreten Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Schwerpunktsetzung der nachrichtendienstlichen Aufklärung sowie interner Entscheidungsfindungsprozesse im BfV ab. Dieser Offenlegung stehen überwiegende Belange des Staatswohls entgegen.

Die detaillierte Aufschlüsselung von Beratungsleistungen in Bereichen wie beispielsweise der IT-Sicherheit, Cyberabwehr und möglicher operativer technischer externer Unterstützungsleistungen des BfV würde tiefgehende Einblicke in nachrichtendienstliche Arbeitsweisen, technische Infrastruktur und methodische Schwerpunkte und Informationsbedarfe des BfV zulassen. Eine Offenlegung von detaillierten Angaben zu externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im BfV innerhalb eines engen Zeitraumes wie beispielsweise von Projektzielen, Leistungsumfängen oder messbaren Leistungskennzahlen ließe detaillierte Rückschlüsse darauf zu, in welchen Bereichen das BfV über besondere Fähigkeiten verfügt oder wo möglicherweise auf externe Expertise zur Schließung von Fähigkeitslücken, möglichen Schwachpunkten der IT-Infrastruktur oder der Deckung von Personalmangel zurückgegriffen werden muss.

Ein Bekanntwerden dieser Informationen würde gegnerischen Akteuren eine Angriffsfläche bieten und ein Einfallstor für mögliche Ausforschungen des BfV öffnen, was im Besonderen hoch sicherheitskritische Bereiche wie die IT-Infrastruktur oder Cyberabwehrfähigkeiten betrifft.

Zudem birgt die namentliche Nennung von Auftragnehmern und insbesondere deren Subunternehmern im Kontext hochsensibler Sicherheitsinfrastruktur das Risiko, dass diese Unternehmen und deren Mitarbeiter zum Ziel von Ausspähungs- oder Sabotageversuchen fremder Nachrichtendienste oder ähnlicher staatlicher oder nichtstaatlicher Akteure werden und sich eine Angriffsfläche für eine negative Beeinflussung der genutzten Leistungen eröffnet. Eine Identifizierbarkeit der Partner würde die Sicherheitsarchitektur des Bundes erheblich schwächen, da die Vertraulichkeit der Zusammenarbeit eine Grundvoraussetzung für die Funktionsfähigkeit des BfV darstellt.

Eine Beantwortung der Frage zur Nennung von internen Maßnahmen zur Fachwissensverstetigung würde weiterhin die strategische Personal- und Ressourcenplanung des BfV offenlegen, was in der Folge Rückschlüsse auf die Entwicklung sicherheitsrelevanter Gefährdungen für die Bundesrepublik Deutschland zulassen würde und wie diesen durch nachrichtendienstliche Aufklärung und Abwehr begegnet werden soll.

Eine Beantwortung der Fragen würde außerdem Rückschlüsse auf sich verändernde Erkenntnisinteressen sowie Aufklärungsziele und die damit verbundenen technischen und operativen Fähigkeiten des BfV zulassen. Dies wäre insbesondere der Fall, wenn regelmäßige ähnlich ausgestaltete Abfragen zu konkret vergebenen oder in Nutzung befindlichen externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen innerhalb eines periodischen Zeitraumes gestellt würden. Durch den Vergleich der so wiederkehrend preisgegebenen Informationen könnte mittelfristig ein detaillierter Überblick über strukturelle, organisatorische und prozedurale Methoden, Abläufe und Arbeitsschwerpunkte innerhalb des BfV entstehen. Eine Preisgabe dieser hochsensiblen Informationen würde sich auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im Gefahrenabwehrbereich und die dafür erforderliche nachrichtendienstliche Informationsbeschaffung außerordentlich nachteilig auswirken. Im Ergebnis würden die Informationsgewinnung und Arbeitsfähigkeit des BfV dadurch erheblich eingeschränkt oder unmöglich gemacht.

Eine VS-Einstufung und Weiterleitung der angefragten Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages kommt angesichts ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung der konkreten Arbeitsweisen, technischen und operativen Fähigkeiten sowie der Schwerpunktsetzung nachrichtendienstlicher Aufklärung und der dafür notwendigen spezifischen Expertise für die Aufgabenerfüllung des BfV nicht in Betracht. Auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen werden. Die angefragten Inhalte würden die Fähigkeiten und Methoden des BfV offenlegen, sodass eine Bekanntgabe, auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern, ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann.

Daraus folgt, dass die erbetenen Informationen derartig evident schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass auch das geringfügige Risiko eines Bekanntwerdens, wie es auch bei einer Übermittlung dieser Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, aus Staatswohlgründen vermieden werden muss. In der Abwägung des parlamentarischen Informationsrechts der Abgeordneten einerseits und der staatswohlbegründeten Geheimhaltungsinteressen andererseits, muss das parlamentarische Informationsrecht daher in diesem Fall ausnahmsweise zurückstehen.

AnlageTabellarische Übersicht für die Beantwortung der Fragen 1-6 und 8

PDF-Seiten 9–86 (78 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 7 Seite 4

Welche internen Steuerungs-, Monitoring- oder Controlling-Mechanismen wurden im Geschäftsbereich des BMI im genannten Zeitraum eingesetzt, um die Durchführung der externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu begleiten und zu überwachen?

Antwort

Diverse interne Steuerungs-, Monitoring- und Controllingmechanismen werden im BMI und seinem Geschäftsbereich eingesetzt, um die Durchführung externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu begleiten und zu überwachen. In diesem Sinne hat das BMI im Rahmen der Umsetzung des Maßgabebeschlusses zur Reduzierung des Einsatzes externer Berater und externer Unterstützungskräfte (Ausschussdrucksache 19/8293, Beratung zum Einzelplan 60, TOP 29) mehrere kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen in Form einer Grobkonzeption definiert, entwickelt und abgeschlossen. Zu diesen Maßnahmen gehören die Einführung der als Beraterführerschein bekannten Richtlinie für Projekte und die Beratersteuerung im BMI, die Etablierung der Dach-Arbeitgebermarke Bund, die Schulung von Projektmanagementfähigkeiten, die Erstellung einer Handreichung zur Auswahl der passenden Vertragsform beim Einsatz externer Berater im BMI und Geschäftsbereich sowie die Optimierung von Haushaltsvermerken, die im Rahmen der Beauftragungen externer Berater und Unterstützungskräfte zu erstellen sind. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird im gesamten Geschäftsbereich durch ein periodisiertes Controlling unterstützt, welches Risiken und Interdependenzen aufzeigt und einen Informationstransfer zwischen den Maßnahmen durch regelmäßige Jour-Fixe sicherstellt.

Die Verantwortung für die Vergabe und das Monitoring von Beraterverträgen im BMI liegt bei den zuständigen Fachreferaten. Die Verantwortung für die Vergabe und das Monitoring von Beraterverträgen im Geschäftsbereich des BMI liegt bei den Geschäftsbereichsbehörden. Die ministerielle Aufsicht über die Durchführung der externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den Geschäftsbereichsbehörden erfolgt im Rahmen der allgemeinen Dienst- und Fachaufsicht. Das BMI erfasst den Einsatz externer Berater im Bundesministerium sowie im Geschäftsbereich einmal jährlich zentral im Rahmen der Meldung an den Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages.

Die Durchführung der externen Unterstützungsleistungen wird in den Behörden laufend im Rahmen der jeweiligen fachlichen Verantwortung für die Projekte und nach den Bestimmungen für die Verwaltung von Haushaltsmitteln auf Grundlage der BHO begleitet. Die konkrete Ausgestaltung der Steuerungs-, Monitoring- und Controllingmechanismen hängt dabei auch vom jeweiligen Einzelfall ab. Die Durchführung externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen wird dabei im BMI selbst zusätzlich nach den allgemeinen Regeln über die Aufgabenerfüllung und die Zusammenarbeit im BMI überwacht und begleitet. Dazu gehören insbesondere die Hausanordnung Gruppe 1 Blatt 5 („Strukturierte Evaluation“) sowie die Hausanordnung Gruppe 3 Blatt 5 („Beschaffungsmaßnahmen des BMI“) mit ihrer Anlage „Beschaffung von externen Beratungsleistungen“). Auch in den Geschäftsbereichsbehörden wird die Durchführung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch jeweils behördeninterne Richtlinien gesteuert. Diese sehen beispielsweise besondere Controllingmaßnahmen wie etwa die Durchführung wöchentlicher Meetings zum Abgleich des Soll-Ist-Stands und die Durchführung regelmäßiger Jour Fixes zur Projektsteuerung und -koordinierung mit den externen Dienstleistern vor. Die Leistungen externer Dienstleister werden überdies stundengenau monatlich in Tätigkeitsnachweisen dokumentiert und von der internen Projektleitung vor Rechnungstellung abgenommen.

Für das BfV wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 6 verwiesen.

Frage 8 Seite 5

Welche extern vergebenen Projekte wurden mit messbaren Leistungskennzahlen (Key Performance Indicators – KPI) versehen, welche Kennzahlen wurden jeweils definiert, und in welchem Umfang wurden diese Ziele nach Einschätzung des BMI erreicht?

Antwort

Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 6 wird verwiesen.

Frage 9 Seite 6

In welchen Fällen führten externe Beratungs- oder Unterstützungsleistungen im genannten Zeitraum zu strukturellen, organisatorischen oder prozeduralen Veränderungen innerhalb des Geschäftsbereichs des BMI, und wie wurden diese Veränderungen dokumentiert?

Antwort

Im BMI und seinem Geschäftsbereich haben Beratungs- und Unterstützungsleistungen im angefragten Zeitraum in einigen Fällen zu organisatorischen und prozeduralen Veränderungen geführt. Aufgrund des erheblichen Umfangs der abgefragten Daten kann jedoch nur eine beispielhafte Aufzählung einzelner struktureller, organisatorischer und prozeduraler Veränderungen erfolgen.

So werden beispielsweise die Ergebnisse der Beratung zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus der strategischen Evaluierung des zivilen Engagements der Bundesregierung in Afghanistan im BMI zurzeit noch ausgewertet. Maßnahmen zu strukturellen, organisatorischen oder prozeduralen Veränderungen befinden sich hierzu noch in der Abstimmung.

Auch das BMI-Projekt „Projektportfoliomanagement“ führte im abgefragten Zeitraum bisher zu keinen strukturellen, organisatorischen oder prozessualen Veränderungen. Gleiches gilt für das BMI-Projekt „Neukonzeption des internen Besetzungsverfahrens“. Hier sind mit Projektabschluss (Entwicklung eines neuen Assessment Centers für Führungskräfte und eines neuen Dienstvereinbarungsentwurfes) noch keine strukturellen Veränderungen eingetreten, da das interne Beteiligungsverfahren noch nicht gänzlich abgeschlossen ist. Strukturelle Veränderungen sind bei Umsetzung des neuen Assessment Centers aber angestrebt: So soll ein neues Auswahlverfahren für Führungskräfte eingeführt werden. Im Projektzeitraum entstanden ferner neue Impulse im jeweiligen Sachgebiet, wie z. B. ein jeweils wöchentlicher Austausch zu der Entwicklung neuer Assessment Center Aufgaben. Dieser Austausch wurde beibehalten, um eine konstante Neuentwicklung von Assessment Center Aufgaben zu gewährleisten.

Im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) konnte im Rahmen der Projekte zur Durchführung der Organisationsuntersuchung der Personalbedarf des BAMF nach anerkannten Methoden der Personalbedarfsermittlung für die bisher untersuchten Bereiche erhoben und als belastbare Planungsbasis für die jährliche Haushaltsaufstellung des BMI herangezogen werden. Darüber hinaus werden in diesem Rahmen auch die Strukturen und Prozesse des Hauses bedarfsorientiert und zielgerichtet optimiert und weiterentwickelt. Durch das Projekt „Digitalisierung der Aktenverwaltung“ wird eine digitale Aktenführung entwickelt und sukzessive BAMF-weit eingeführt.

Bei der Einführung der E-Akte Bund bei der Bundespolizei (BPol) und auch beim ersetzenden Scannen handelt es sich um Organisationsprojekte, die – bei Erfolg – eine Anpassung eingeübter Geschäftsabläufe mit sich bringen (insbesondere hinsichtlich des Posteingangs, der Recherche, der Sachbearbeitung, des Geschäftsgangs, der Aktenführung). Die Dokumentation erfolgte in den mit Hilfe der externen Beratungsleistungen erstellten Produkten (Konzepte, Leitfäden, Handbücher, Schulungsunterlagen) und letztlich auch in der Geschäftsordnung. Externe Beratungsleistungen werden mit dem Ziel struktureller, organisatorischer und/oder prozeduraler Veränderungen vergeben. In der Regel führt die Leistungserbringung zu entsprechenden Anpassungen in der Prozessgestaltung und IT-Landschaft der BPol. Prozessveränderungen werden dabei mit Hilfe einer Prozessmodellierungssoftware festgehalten. Größere strukturelle oder organisatorische Veränderungen schlagen sich im Organisations- und Dienstpostenplan nieder.

In der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) führten die externen Beratungs- oder Unterstützungsleistungen im genannten Zeitraum zu Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation. Dies wurde durch interne Konzepte, Ergebnisdokumentationen und begleitende Kommunikationsunterlagen dokumentiert.

Für das BfV wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 6 verwiesen.

Frage 10 Seite 7

Welche Maßnahmen wurden ggf. ergriffen, um das im Rahmen externer Beratungsprojekte gewonnene Fachwissen innerhalb der betroffenen Behörden zu verstetigen (z. B. interne Schulungen, Dokumentationen, Handlungsleitfäden, Personalentwicklungsmaßnahmen)?

Antwort

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMI und seines Geschäftsbereichs sind gut ausgebildet, qualifiziert und verfügen über ein hohes Maß an Fachkompetenz in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen. Gleichwohl ist das BMI und sein Geschäftsbereich in Einzelfällen auf zusätzliche, zeitlich befristete Expertise von außen angewiesen. Dabei gilt der Grundsatz, dass externe Berater die Arbeit der Verwaltung immer nur ergänzen, sie aber nicht ersetzen können und sollen.

Das BMI und sein Geschäftsbereich greifen vor diesem Hintergrund auf die Unterstützung durch externe Berater in aller Regel bei Fragestellungen zurück, die eine hohe Spezialisierung erfordern und bei denen auf Seiten der Verwaltung die notwendigen Kenntnisse und/oder die erforderlichen Ressourcen nicht in ausreichendem Maß vorhanden sind. Dies trifft insbesondere auf den IT- und Digitalisierungsbereich zu. Eine für alle Fälle – qualitativ wie quantitativ – ausreichende Vorhaltung des erforderlichen Knowhows in der Verwaltung selbst wäre angesichts der Vielgestaltigkeit der denkbaren Fragestellungen, der Weiterentwicklung von Technologien und der zunehmenden Spezialisierungen außerdem unwirtschaftlich.

Im Rahmen des Projektverlaufs soll dabei ein Wissenstransfer erfolgen, um somit interne Kompetenzen aufzubauen und die Auftraggeberfähigkeit zu stärken. Dieser Wissenstransfer wird innerhalb der Vorhaben durch die enge Begleitung der Prozesse durch interne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie durch entsprechende Dokumentationen der Projektergebnisse sichergestellt. Darüber hinaus werden projektinterne Schulungen und Geschäftsprozessmodelle durchgeführt.

Die von der externen Beratung erbrachten Leistungen werden im überwiegenden Maße schriftlich erstellt, qualitätsgesichert, bei Bedarf mit den zuständigen betreuenden behördlichen Ansprechpartnern erörtert und in Form der entsprechenden Produkte (Konzeptionen, Vermerke, Leitfäden, Handbücher, Schulungsunterlagen, etc.) dokumentiert und nutzbar gemacht. Darüber hinaus werden im gesamten Geschäftsbereich Qualifizierungs- und Entwicklungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, um externe Abhängigkeiten weiter abzubauen.

Für das BfV wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 6 verwiesen.

Frage 11 Seite 7

In welchen Fällen wurde ggf. externe Beratung beauftragt, obwohl innerhalb der jeweiligen Behörde grundsätzlich eigene Expertise vorhanden gewesen wäre, und wie begründet das BMI diese Entscheidungen?

Antwort

Die externe Beschaffung einer jeden Leistung setzt voraus, dass diese nicht intern mit eigenen Ressourcen – durch BMI selbst, durch eine Geschäftsbereichsbehörde, durch eine andere Stelle innerhalb der Bundesverwaltung oder durch ergänzende Fort- bzw. Weiterbildung von Bestandspersonal – erbracht werden kann. Jedem Beratereinsatz hat daher eine Prüfung und Begründung der Notwendigkeit der Beauftragung vorauszugehen. Die Begründung der Notwendigkeit der Beauftragung wird im Haushaltsvermerk festgehalten. Durch dieses Verfahren wurde auch in dem angefragten Zeitraum sichergestellt, dass im BMI und seinem Geschäftsbereich keine externe Beratung beauftragt wurde, obwohl entsprechende Expertise behördenintern vorlag.

Frage 12 Seite 8

Welche externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen wurden im Geschäftsbereich des BMI im genannten Zeitraum vorbereitet, jedoch noch nicht vergeben, und auf welche Themenbereiche entfielen diese Vorbereitungen?

Antwort

Im BMI und seinem Geschäftsbereich werden regelmäßig Beratungs- und Unterstützungsleistungen vergeben. Entsprechende Aufträge werden stets mit größtmöglicher Sorgfalt vorbereitet. Aufgrund des Umfangs der abgefragten Informationen ist eine Erfassung sämtlicher sich im Vorbereitungsstadium befindenden Vorhaben jedoch nicht möglich. Es kann hier daher nur eine beispielhafte Aufzählung einzelner sich in Vorbereitung befindlicher Vorhaben erfolgen.

So wurde zur Unterstützung des Fachbereichs „Freiwillige Rückkehr“ im BAMF im angegebenen Zeitraum die Beauftragung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorbereitet. Die geplante Beauftragung soll der stärkeren Automatisierung der Bearbeitung von Anträgen auf Förderung der freiwilligen Rückkehr dienen.

In der BPol wird derzeit die Anschlussausschreibung an die Steuerberatung (Umsetzung neues Recht § 2b des Umsatzsteuergesetzes; Beratung zur Umsetzung des neuen Rechts) vorbereitet, jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht.

Für das BfV wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 6 verwiesen.