Proteste gegen und Übergriffe auf Geflüchtetenunterkünfte im vierten Quartal 2025

Drucksache 21/3974Antwortauf die Kleine Anfrage 21/377703.02.202643 Seiten11 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernInnere SicherheitMigration und AufenthaltsrechtPolitisches Leben, Parteien2 Anlagen als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Rassistische Hetze gegen Geflüchtete und Asylsuchende sind seit Jahren ein zentrales Thema der extremen Rechten. Immer wieder versuchen diese, Ressentiments und Vorurteile gegen Geflüchtete zu schüren, Proteste gegen geplante Unterkünfte zu initiieren oder vorhandene Proteste in ihrem Sinne zu instrumentalisieren. Die extreme Rechte knüpft damit an vorhandene rassistische Einstellungen in Teilen der Bevölkerung an, wie sie u. a. in der Langzeitstudie „Deutsche Zustände“ (Heitmeyer u. a.) nachgewiesen wurden.

Bürgerproteste gegen die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften oder gegen die Belegung der Unterkünfte mit Geflüchteten werden von neofaschistischen oder rechtspopulistischen Zusammenschlüssen und Parteien zum Teil selbst initiiert und koordiniert, zum Teil versuchen sie, sich an bereits bestehende Bürgerinitiativen anzuschließen. Ziel ist es, sich so den Bürgerinnen und Bürgern als Vertreter der vermeintlich wahren Volksinteressen zu empfehlen.

Auch außerhalb der Unterkünfte sind Geflüchtete massiven Bedrohungen und auch Gewalt ausgesetzt.

Text vor der ersten Frage

Bei den genannten Versammlungen handelt es sich überdies um solche, denen in der Regel eine überregionale und/oder nennenswerte Teilnehmermobilisierung zugrunde lag. Informationsstände, Flugblattverteilaktionen oder sonstige lokale öffentliche (Kleinst-)Veranstaltungen, die zumeist keinen überregionalen Bezug aufweisen, werden nicht aufgelistet.

Hinsichtlich der Teilnehmerzahl wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der an den Veranstaltungen teilnehmenden Extremisten von der in der Tabelle aufgeführten Gesamtzahl der Teilnehmenden abweichen kann.

Darüber hinaus erfasst das Bundeskriminalamt (BKA) im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) Straftaten im Kontext mit demonstrativen Ereignissen mit Bezug zur Unterbringung von Asylbewerbern. Diese müssen nicht deckungsgleich mit den vom BfV erfassten Versammlungen sein oder sich zwingend auf diese beziehen.

Die PMK-Zahlen des laufenden Jahres haben vorläufigen Charakter. Sie sind durch Nach- und Änderungsmeldungen noch teils erheblichen Veränderungen unterworfen.

Frage 1 + 2 + 3 Seite 2

1An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im vierten Quartal 2025 Proteste gegen die Unterbringung von Geflüchteten vor geplanten oder schon bestehenden Flüchtlingsunterkünften sowie vor Wohnungen, in denen Geflüchtete untergebracht werden, gegeben (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum auflisten sowie Anzahl der Teilnehmer, auch wenn diese geringer als 20 ist, auflisten)?

2In welchen der in Frage 1 erfragten Fälle geht die Bundesregierung davon aus, dass die Proteste maßgeblich von Parteien der extremen Rechten bzw. von Kameradschaften oder anderen rechtsextremen Organisationen (bitte angeben, um welche es sich handelte) initiiert und gesteuert wurden?

3An welchen Orten haben sich welche Parteien der extremen Rechten, eine ihrer Unterorganisationen oder andere rechtsextreme oder rechtspopulistische Gruppierung (bitte angeben, um welche es sich handelte) im vierten Quartal 2025 an Protesten gegen geplante oder vorhandene Flüchtlingsunterkünfte beteiligt (bitte jeweils unter Angabe von Ort und Datum darstellen)?

Antwort

Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung ist im vierten Quartal 2025 die nachfolgend in der Tabelle genannte, von Rechtsextremisten durchgeführte oder von Rechtsextremisten dominierte Kundgebung im Sinne der Fragestellung bekannt geworden. Grundsätzlich handelt es sich um Kundgebungen, denen in der Regel eine überregionale und/oder nennenswerte Teilnehmermobilisierung zugrunde lag. Informationsstände, Flugblattverteilaktionen oder sonstige lokale öffentliche (Kleinst-)Veranstaltungen, die zumeist keinen überregionalen Bezug aufweisen, werden nicht aufgelistet.

Hinsichtlich der Teilnehmerzahl wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der an der Veranstaltung teilnehmenden Rechtsextremisten von der in der Tabelle aufgeführten Gesamtzahl der Teilnehmenden abweichen kann, es handelt es sich daher um eine Circa-Angabe. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Tabelle auf Seite 3 · 1 Zeilen × 7 Spalten
DatumLandOrtVeranstalterZuordnungMottoTeilnehmer
09.11.2025SNHarthaFreie SachsenPartei„Nein zum Heim in Hartha – Michi M.B. springt im Dreieck“80
Frage 4 Seite 3

An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im vierten Quartal 2025 Proteste im Zusammenhang mit dem Thema Zuwanderung bzw. Asyl gegeben, und an welchen dieser Proteste waren welche Organisationen der extremen Rechten beteiligt (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum auflisten sowie Anzahl der Teilnehmenden, auch wenn diese geringer als 20 ist, auflisten)?

Antwort

Der Bundesregierung sind im vierten Quartal 2025 die nachfolgend tabellarisch aufgelisteten, von Rechtsextremisten durchgeführten oder von Rechtsextremisten dominierten Kundgebungen im Sinne der Fragestellung bekannt geworden. Hierbei handelt es sich um Kundgebungen, denen in der Regel eine überregionale und/oder nennenswerte Teilnehmermobilisierung zugrunde lag. Informationsstände, Flugblattverteilaktionen oder sonstige lokale öffentliche (Kleinst-)Veranstaltungen, die zumeist keinen überregionalen Bezug aufweisen, werden nicht aufgelistet. Hinsichtlich der Teilnehmerzahl wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der an den Veranstaltungen teilnehmenden Rechtsextremisten von der in der Tabelle aufgeführten Gesamtzahl der Teilnehmenden abweichen kann, es handelt es sich daher um Circa-Angaben.

Tabelle auf Seite 3 · 3 Zeilen × 7 Spalten
DatumLandOrtVeranstalterZuordnungMottoTeilnehmer
11.10.2025RPKirchheimbolandenNPD Kameradschaft RheinhessenPartei„Deutschland uns Deutschen Remigration jetzt!“20
03.11.2025SNFreitalFreie SachsenPartei„Remigration – JETZT“100
29.11.2025BRBerlinDie HeimatPartei„Kriminelle Ausländer und Betrüger raus“130
Frage 5 Seite 3

Zu wie vielen Straftaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit diesen Protesten, und wie viele fallen davon nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (bitte jeweils unter Angabe von Phänomenbereich, Tatort, Tatdatum und Deliktgruppen auflisten)?

Antwort

Im Kontext der „Unterbringung von Asylbewerbern“ wurde der Bundesregierung im vierten Quartal 2025 mit Stichtag 30. Dezember 2025 kein Fall in Zusammenhang mit Demonstrationen gemeldet.

Im Themenfeld „Ausländer-/Asylthematik“ wurden der Bundesregierung im vierten Quartal 2025 vier Fälle in Zusammenhang mit Demonstrationen gemeldet.

Tatzeit: Viertes Quartal 2025, Oberthemenfeld: Ausländer-/Asylthematik, Demo: ja, Stichtag: 31. Dezember 2025

Tabelle auf Seite 3, 4 · 4 Zeilen × 6 Spalten
Lfd. Nr.TatzeitTatortLandDelikt BeschreibungPhänomenbereich
102.10.2025KarlsruheBWVolksverhetzung § 130 StGB*Rechts
226.10.2025BremenHBÜble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens § 188 StGBLinks
326.10.2025BielefeldNWVerstoß gegen das Versammlungsgesetz (VersG)Rechts
423.11.2025ZossenBBVerstoß gegen das Versammlungsgesetz (VersG)Sonstige Zuordnung

* StGB: Strafgesetzbuch

* StGB: Strafgesetzbuch

Frage 6 + 6a + 6b + 6c + 6d + 7 + 8 + 9 + 10 Seite 4

6Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen Angriffen auf

6aFlüchtlingsunterkünfte oder von Geflüchteten bewohnte Wohnungen und

6bgeplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte,

6cGeflüchtete bzw. Asylsuchende außerhalb ihrer Unterkunft oder dezentralen Wohnungen,

6dEinrichtungen, die sich unmittelbar für die Belange von Geflüchteten bzw. Asylsuchenden einsetzen, kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im vierten Quartal 2025 (bitte Komplexe 6a bis 6d getrennt aufführen und nach Datum, Anzahl der Betroffenen, Anzahl der verletzten Geflüchteten und Herkunftsland der Betroffenen auflisten)?

7Wie verteilen sich die Taten auf die Bundesländer?

8Wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in welche Phänomenbereiche der Politisch motivierten Kriminalität, und zu welchen der in den Fragen 6a bis 6d erfragten Vorfälle gab es eine Pressemitteilung seitens der Ermittlungsbehörden?

9Bei wie vielen der in den Fragen 6a bis 6d erfragten Taten handelt es sich um Gewaltdelikte (bitte die Zahlen jeweils zu den Unterfragen 6a bis 6d nennen)?

10Welche Delikte wurden in den in Frage 6 erfragten Fällen im vierten Quartal 2025 begangen (bitte möglichst genau pro Einzelfall aufführen, was geschehen ist, unter Angabe verwendeter Waffen oder Gegenstände bzw. direkter körperlicher Tätlichkeiten oder verbaler Bedrohungen)?

Antwort

Die Fragen 6 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.

Eine Differenzierung zwischen bereits bewohnten und im Bau befindlichen Einrichtungen für Geflüchtete kann über den KPMD-PMK nicht getroffen werden.

Die im Folgenden aufgeführten Fallzahlen umfassen sämtliche gemeldete Delikte in den angefragten Themenbereichen und beschränken sich nicht nur auf Überfälle, Anschläge, Sachbeschädigungen und tätliche Angriffe.

Die Bundesregierung führt keine Statistik zu Pressemitteilungen im Sinne der Fragestellung. Hierzu kann daher keine Aussage getroffen werden.

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 liegen der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 Erkenntnisse zu insgesamt 33 politisch motivierten Delikten vor, bei denen die Unterkunft selbst Tatort oder direktes Angriffsziel war. Hierunter fallen neun Gewaltdelikte.

Eine phänomenologische Aufschlüsselung ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.

Tatzeit: Viertes Quartal 2025, Oberangriffsziel Asylunterkunft, Stichtag: 31. Dezember 2025

Tabelle auf Seite 5, 6 · 33 Zeilen × 8 Spalten
Lfd. Nr.TatzeitTatortLandDelikt BeschreibungPhänomen­ bereichAnzahl TV*Anzahl Opfer
101.10.2025TrittauSHVerwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGBRechts00
202.10.2025StuttgartBWGefährliche Körperverletzung § 224 StGBReligiöse Ideologie11
302.10.2025StuttgartBWGefährliche Körperverletzung § 224 StGBReligiöse Ideologie11
406.10.2025MeckenheimNWBedrohung § 241 StGBReligiöse Ideologie10
507.10.2025Kamp-LintfortNWSachbeschädigung § 303 StGBRechts00
609.10.2025KlingenbergSNSchwere Brandstiftung § 306a StGBRechts00
712.10.2025NordhausenTHSchwere Brandstiftung § 306a StGBRechts00
815.10.2025GeiselhöringBYSachbeschädigung § 303 StGBSonstige Zuordnung00
924.10.2025EhningenBWVolksverhetzung § 130 StGBRechts10
1025.10.2025WismarMVVerwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGBRechts00
1127.10.2025SchwerinMVGefährliche Körperverletzung § 224 StGBReligiöse Ideologie10
1228.10.2025SchwerinMVKörperverletzung § 223 StGBReligiöse Ideologie11
1328.10.2025CelleNIStörung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGBRechts10
1428.10.2025NordhausenTHSchwere Brandstiftung § 306a StGBRechts10
1530.10.2025RegensburgBYBelohnung und Billigung von Straftaten § 140 StGBRechts10
1601.11.2025NordhausenTHSchwere Brandstiftung § 306a StGBRechts10
1702.11.2025NordhausenTHSchwere Brandstiftung § 306a StGBRechts10
1803.11.2025WeiterstadtHEVerwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGBRechts00
1904.11.2025CrailsheimBWVorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 89a StGBRechts10
2005.11.2025NeubukowMVBildung terroristischer Vereinigungen § 129a StGBRechts110
2106.11.2025ZehdenickBBVerwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGBRechts00
2213.11.2025NordhausenTHBedrohung § 241 StGBRechts10
2316.11.2025NordhausenTHSchwere Brandstiftung § 306a StGBRechts10
2417.11.2025HerzogenrathNWBeleidigung § 185 StGBRechts00
2519.11.2025NordhausenTHVerwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGBRechts10
2621.11.2025NordhausenTHSachbeschädigung § 303 StGBRechts10
2726.11.2025BayreuthBYSachbeschädigung § 303 StGBRechts00
2826.11.2025NordhausenTHVerwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGBRechts00
2927.11.2025NordhausenTHVerwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGBRechts00
3028.11.2025NeuensteinBWBedrohung § 241 StGBRechts10
3129.11.2025LambsheimRPBedrohung § 241 StGBSonstige Zuordnung10
3209.12.2025HannoverNISachbeschädigung § 303 StGBRechts00
3318.12.2025DipperzHEHausfriedensbruch § 123 StGBRechts00

* TV: Tatverdächtiger

* TV: Tatverdächtiger

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu 204 politisch motivierten Straftaten im vierten Quartal 2025 vor, die sich gegen Asylbewerber/Flüchtlinge außerhalb von Asylunterkünften richten. Bei 32 dieser Straftaten handelt es sich um Gewaltdelikte. Die Auflistung der Fälle kann der Anlage 1 entnommen werden.*

Übergriffe gegen Einrichtungen, die sich unmittelbar für die Belange von Geflüchteten bzw. Asylsuchenden einsetzen, werden nicht in einer eigenständigen Kategorie im KPMD-PMK erfasst. Daher werden die nachfolgenden Zahlen von Straftaten gegen Hilfsorganisationen und/oder Ehrenamtliche/freiwillige Helfer im Themenzusammenhang „Ausländer-/Asylthematik“ übermittelt.

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 liegt der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 kein Fall mit dem Angriffsziel „Ehrenamtlicher/freiwilliger Helfer“ vor.

Im vierten Quartal 2025 wurde der Bundesregierung ein Fall im Kontext „Ausländer-/Asylthematik“ mit dem Angriffsziel „Hilfsorganisation“ gemeldet. Hierbei handelt es sich nicht um ein Gewaltdelikt.

Tabelle auf Seite 6 · 1 Zeilen × 8 Spalten
Lfd. Nr.TatzeitTatortLandDelikt BeschreibungPhänomenbereichAnzahl TVAnzahl Opfer
117.11.2025HerzogenrathNWBeleidigung § 185 StGBRechts00
AnlageAnlage 1 zur Kleinen Anfrage Bundestagsdrucksache 21/3777

PDF-Seiten 12–19 (8 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 11 + 12 Seite 6

11Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der dabei verletzten Personen sowie zur Art der Verletzung machen (bitte für die Einzelfälle in der in der Antwort zu Frage 6 gelieferten Tabelle ausführen)?

12Wie häufig wurden Kinder Opfer solcher in Frage 6 erfragten Angriffe?

Antwort

Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Unter Bezugnahme auf die Antwort zu den Fragen 6a und 6b wurden bei den 33 im vierten Quartal 2025 gemeldeten Fällen mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ insgesamt drei verletzte Personen gemeldet. Es handelt sich um drei männliche Erwachsene, zwei davon aus Baden-Württemberg und einer aus Mecklenburg-Vorpommern.

Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 6c wurden bei den 204 im vierten Quartal 2025 gemeldeten Fällen mit dem Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“ ohne das Angriffsziel „Asylunterkunft“ insgesamt 22 Verletzte, darunter ein Kind, gemeldet. Die Aufschlüsselung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Opfer, Tatzeit: Viertes Quartal 2025, Unterangriffsziel Asylbewerber/Flüchtling ohne Oberangriffsziel Asylunterkunft, Stichtag: 31. Dezember 2025

Tabelle auf Seite 7 · 17 Zeilen × 9 Spalten
LandKinderJugendliche mJugendliche wJugendliche dErwachsene mErwachsene wErwachsene dSumme
BB00100001
BE00000000
BW00000000
BY00000000
HB00000000
HE00002002
HH00000000
MV11102005
NI00001001
NW00002002
RP00000000
SH00000000
SL00000000
SN00002103
ST00003003
TH02002105
Summe1320142022

Unter Bezugnahme auf die Antwort zur Frage 6d wurden im vierten Quartal 2025 im Kontext „Ausländer-/Asylthematik“ mit dem Angriffsziel „Ehrenamtlicher/freiwilliger Helfer“ keine Fälle verzeichnet, sodass auch keine Verletzten gemeldet wurden. Mit dem Angriffsziel „Hilfsorganisation“ wurde im vierten Quartal 2025 keine verletzte Person gemeldet.

Frage 13 + 14 Seite 7

13Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der beteiligten mutmaßlichen Täterinnen und Täter der einzelnen Fälle und zu deren politischem Hintergrund machen (bitte in der in der Antwort zu Frage 6 gelieferten Tabelle mit Angabe des Tatdatums, des Tatorts, des Delikts, der Anzahl der Ermittlungsverfahren, des politischen Hintergrunds der Täterinnen und Täter aufschlüsseln)?

14Zu welchen konkreten in Frage 6 erfragten Taten konnten mutmaßliche Täter bzw. Täterinnen ermittelt werden, und zu wie vielen dieser mutmaßlichen Täterinnen und Tätern liegen welche Vorerkenntnisse im Sinne der Politisch motivierten Kriminalität vor?

Antwort

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 13 und 14 gemeinsam beantwortet.

Unter Bezugnahme auf die Antwort zu den Fragen 6a und 6b wurden von 33 im vierten Quartal 2025 gemeldeten Fällen mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ in 19 Fällen insgesamt 29 Tatverdächtige festgestellt, auf Anlage 1 wird verwiesen.*

Unter Bezugnahme auf die Antwort zu der Frage 6c wurden im vierten Quartal 2025 in 204 gemeldeten Fällen mit dem Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“ ohne das Angriffsziel „Asylunterkunft“ in insgesamt 107 Fällen 130 ermittelte Tatverdächtige gemeldet, auf Anlage 1 wird verwiesen.*

Unter Bezugnahme auf die Antwort zu der Frage 6d wurden im vierten Quartal 2025 im Kontext „Ausländer-/Asylthematik“ mit dem Angriffsziel „Ehrenamtlicher/freiwilliger Helfer“ sowie mit dem Angriffsziel „Hilfsorganisation“ keine Tatverdächtigen ermittelt, dementsprechend gab es auch keine Vorerkenntnisse.

Im Oberangriffsziel Asylunterkunft gab es keine Tatverdächtigen mit Vorerkenntnissen.

Tatverdächtige – Vorerkenntnisse, Tatzeit: Viertes Quartal 2025, Unterangriffsziel Asylbewerber/Flüchtling, ohne Oberangriffsziel Asylunterkunft, Stichtag: 31. Dezember 2025

Tabelle auf Seite 8 · 17 Zeilen × 6 Spalten
LandPolitisch motivierte KriminalitätallgemeinPolitisch motivierte Kriminalität und allgemeinohneSumme
BB1811929
BE00101
BW00123
BY023611
HB00000
HE01034
HH10001
MV162716
NI132410
NW103610
RP02013
SH01012
SL00011
SN03317
ST064313
TH4001519
Summe9322069130
Frage 15 Seite 8

Mit welchen der erfragten Fälle hat sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) befasst (bitte konkrete Fälle unter Angabe von Tatdatum, Tatort und Delikt benennen)?

Antwort

Eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung kann nicht erfolgen, da eine entsprechende Kategorisierung nicht automatisiert zu generieren ist. Im KPMD-PMK wird eine etwaige Erörterung im GETZ nicht erfasst.

Frage 16 Seite 8

Mit welchen der erfragten Fälle hat sich das Referat Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt (GBA) befasst, und zu welchen Ergebnissen hat die Befassung beim GBA geführt?

Antwort

Zur grundsätzlichen Vorgehensweise des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) bei der Prüfung seiner Zuständigkeit in den genannten Fällen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6559 verwiesen. Ermittlungsverfahren zu im vierten Quartal 2025 verübten Straftaten hat der GBA in diesem Zusammenhang nicht eingeleitet oder übernommen, da es am Vorliegen der erforderlichen Katalogtaten oder der besonderen Staatsschutzqualität der Taten fehlte (§ 120 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes).

Frage 17 Seite 9

Hat es zu den in den Fragen 1 bis 16 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für das dritte Quartal 2025 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben (bitte die Angaben nach Quartalen aufschlüsseln und zusätzlich auch nach konkreten Einzelfällen aufführen)?

Antwort

In Bezug auf die Fragen 1 bis 4 gab es keine Nachmeldungen für das dritte Quartal.

Im Rahmen von Nachmeldungen werden im KPMD-PMK nicht nur Einzelsachverhalte, sondern auch Änderungen bereits gemeldeter Sachverhalte eingepflegt. Eine gesonderte Auflistung sämtlicher Nachträge ist somit nicht zielführend. Aus diesem Grund werden die für das dritte Quartal 2025 im Sinne der Anfrage erfassten Sachverhalte erneut dargestellt.

Diese sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen.*

In Bezug zu Frage 5:

Für das dritte Quartal 2025 liegen der Bundesregierung zum Stichtag 31. Dezember 2025 Erkenntnisse zu einer Straftat vor, die im Zusammenhang mit demonstrativen Ereignissen und dem Thema „Unterbringung von Asylbewerbern“ steht.

Im Themenfeld „Ausländer-/Asylthematik“ wurden der Bundesregierung im dritten Quartal 2025 insgesamt acht Fälle im Zusammenhang mit Demonstrationen gemeldet.

In Bezug zu den Fragen 6a, 6b, 7, 8, 9 und 10:

Eine Differenzierung zwischen bereits bewohnten und im Bau befindlichen Einrichtungen für Geflüchtete kann über den KPMD-PMK nicht getroffen werden. Daher werden die Fragen 6a und 6b, 7, 8, 9 und 10 gemeinsam beantwortet.

Im dritten Quartal 2025 wurden der Bundesregierung zum Stichtag 31. Dezember 2025 insgesamt 56 Fälle mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ gemeldet. Davon waren neun Gewaltdelikte.

In Bezug zu den Fragen 6c und 7, 8, 9 und 10:

Im dritten Quartal 2025 wurden der Bundesregierung zum Stichtag 31. Dezember 2025 insgesamt 436 Fälle mit dem Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“ ohne das Angriffsziel „Asylunterkunft“ gemeldet. Hierunter fallen 58 Gewaltdelikte.

In Bezug zu den Fragen 6d und 7, 8, 9, und 10:

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 liegen der Bundesregierung im dritten Quartal 2025 keine Erkenntnisse zu Straftaten gegen „Ehrenamtliche/freiwillige Helfer“ und „Hilfsorganisationen“ vor.

In Bezug zu den Fragen 11 und 12:

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 11 und 12 gemeinsam beantwortet. Unter Bezugnahme auf die Antwort zu den Fragen 6a und 6b wurden für die für das dritte Quartal 2025 gemeldeten Fälle mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ drei verletzte Personen gemeldet. Kein Kind wurde verletzt.

Unter Bezugnahme auf die Antwort zu der Frage 6c wurden im dritten Quartal 2025 mit dem Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“ ohne das Angriffsziel „Asylunterkunft“ insgesamt 39 Personen verletzt. Davon waren acht Kinder verletzt.

Bei dem Angriffsziel „Ehrenamtliche/freiwillige Helfer“ und „Hilfsorganisationen“ wurden keine Opfer gemeldet.

In Bezug auf die Fragen 13 und 14:

In Bezug auf die ermittelten Tatverdächtigen und die jeweiligen Motivationen zur Tatausübung wird auf die einzelnen Tabellen in der Anlage 2 verwiesen.*

Zur Frage 14 wird im Hinblick auf die Aufschlüsselung der Vorerkenntnisse der Tatverdächtigen ebenfalls auf Anlage 2 verwiesen.*

In Bezug zu Frage 16:

Für das dritte Quartal 2025 liegen für den Zuständigkeitsbereich des GBA keine Nachmeldungen vor.

AnlageAnlage 2 zur Kleinen Anfrage Bundestagsdrucksache 21/3777, Frage 17

PDF-Seiten 20–42 (23 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 18 Seite 10

Wie viele politisch motivierte Straftaten gegen Unterkünfte von Geflüchteten gab es in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024, bei wie vielen dieser Taten handelte es sich um Gewaltdelikte, und wie viele Personen wurden dadurch verletzt (bitte die Angaben jeweils nach Quartalen aufschlüsseln)?

Antwort

Die Zahlen können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:

Tatzeit: 2021, Oberangriffsziel: Asylunterkunft, Stichtag: 31. Januar 2022

Tabelle auf Seite 10 · 3 Zeilen × 6 Spalten
1. Quartal2. Quartal3. Quartal4. QuartalGesamtzah
Straftaten2119191372
davon Gewaltdelikte11316
Verletzte00303

Tatzeit: 2022, Oberangriffsziel: Asylunterkunft, Stichtag: 31. Januar 2023

Tabelle auf Seite 10 · 3 Zeilen × 6 Spalten
1. Quartal2. Quartal3. Quartal4. QuartalGesamtzahl
Straftaten16352346120
davon Gewaltdelikte02338
Verletzte01001

Tatzeit: 2023, Oberangriffsziel: Asylunterkunft, Stichtag: 31. Januar 2024

Tabelle auf Seite 10 · 3 Zeilen × 6 Spalten
1. Quartal2. Quartal3. Quartal4. QuartalGesamtzahl
Straftaten46414943179
davon Gewaltdelikte544417
Verletzte055010

Tatzeit: 2024, Oberangriffsziel: Asylunterkunft, Stichtag: 31. Januar 2025

Tabelle auf Seite 11 · 3 Zeilen × 6 Spalten
1. Quartal2. Quartal3. Quartal4. QuartalGesamtzahl
Straftaten80734652251
davon Gewaltdelikte7146532
Verletzte263516
Frage 19 Seite 11

Wie viele politisch motivierte Straftaten gegen Geflüchtete und Asylsuchende außerhalb ihrer Unterkunft gab es in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024, bei wie vielen dieser Taten handelte es sich um Gewaltdelikte, und wie viele Personen wurden dadurch verletzt (die Angaben jeweils nach Quartalen aufschlüsseln)?

Antwort

Die Zahlen können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tatzeit: 2021, Unterangriffsziel Asylbewerber/Flüchtling, ohne Oberangriffsziel Asylunterkunft, Stichtag: 31. Januar 2022

Tabelle auf Seite 11 · 3 Zeilen × 6 Spalten
1. Quartal2. Quartal3. Quartal4. QuartalGesamtzahl
Straftaten2583364282211 243
davon Gewaltdelikte40697045224
Verletzte28456033166

Tatzeit: 2022, Unterangriffsziel Asylbewerber/Flüchtling, ohne Oberangriffsziel Asylunterkunft, Stichtag: 31. Januar 2023

Tabelle auf Seite 11 · 3 Zeilen × 6 Spalten
1. Quartal2. Quartal3. Quartal4. QuartalGesamtzahl
Straftaten2973613793251 362
davon Gewaltdelikte63718951274
Verletzte53577331214

Tatzeit: 2023, Unterangriffsziel Asylbewerber/Flüchtling, ohne Oberangriffsziel Asylunterkunft, Stichtag: 31. Januar 2024

Tabelle auf Seite 11 · 3 Zeilen × 6 Spalten
1. Quartal2. Quartal3. Quartal4. QuartalGesamtzahl
Straftaten6055417284942 368
davon Gewaltdelikte68939754312
Verletzte47607338218

Tatzeit: 2024, Unterangriffsziel Asylbewerber/Flüchtling, ohne Oberangriffsziel Asylunterkunft, Stichtag: 31. Januar 2025

Tabelle auf Seite 11 · 3 Zeilen × 6 Spalten
1. Quartal2. Quartal3. Quartal4. QuartalGesamtzahl
Straftaten6076895853292 210
davon Gewaltdelikte69867354282
Verletzte53675754231