Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Rassistische Hetze gegen Geflüchtete und Asylsuchende sind seit Jahren ein zentrales Thema der extremen Rechten. Immer wieder versuchen diese, Ressentiments und Vorurteile gegen Geflüchtete zu schüren, Proteste gegen geplante Unterkünfte zu initiieren oder vorhandene Proteste in ihrem Sinne zu instrumentalisieren. Die extreme Rechte knüpft damit an vorhandene rassistische Einstellungen in Teilen der Bevölkerung an, wie sie u. a. in der Langzeitstudie „Deutsche Zustände“ (Heitmeyer u. a.) nachgewiesen wurden.
Bürgerproteste gegen die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften oder gegen die Belegung der Unterkünfte mit Geflüchteten werden von neofaschistischen oder rechtspopulistischen Zusammenschlüssen und Parteien zum Teil selbst initiiert und koordiniert, zum Teil versuchen sie, sich an bereits bestehende Bürgerinitiativen anzuschließen. Ziel ist es, sich so den Bürgerinnen und Bürgern als Vertreter der vermeintlich wahren Volksinteressen zu empfehlen.
Auch außerhalb der Unterkünfte sind Geflüchtete massiven Bedrohungen und auch Gewalt ausgesetzt.
Bei den genannten Versammlungen handelt es sich überdies um solche, denen in der Regel eine überregionale und/oder nennenswerte Teilnehmermobilisierung zugrunde lag. Informationsstände, Flugblattverteilaktionen oder sonstige lokale öffentliche (Kleinst-)Veranstaltungen, die zumeist keinen überregionalen Bezug aufweisen, werden nicht aufgelistet.
Hinsichtlich der Teilnehmerzahl wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der an den Veranstaltungen teilnehmenden Extremisten von der in der Tabelle aufgeführten Gesamtzahl der Teilnehmenden abweichen kann.
Darüber hinaus erfasst das Bundeskriminalamt (BKA) im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) Straftaten im Kontext mit demonstrativen Ereignissen mit Bezug zur Unterbringung von Asylbewerbern. Diese müssen nicht deckungsgleich mit den vom BfV erfassten Versammlungen sein oder sich zwingend auf diese beziehen.
Die PMK-Zahlen des laufenden Jahres haben vorläufigen Charakter. Sie sind durch Nach- und Änderungsmeldungen noch teils erheblichen Veränderungen unterworfen.
1An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im vierten Quartal 2025 Proteste gegen die Unterbringung von Geflüchteten vor geplanten oder schon bestehenden Flüchtlingsunterkünften sowie vor Wohnungen, in denen Geflüchtete untergebracht werden, gegeben (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum auflisten sowie Anzahl der Teilnehmer, auch wenn diese geringer als 20 ist, auflisten)?
2In welchen der in Frage 1 erfragten Fälle geht die Bundesregierung davon aus, dass die Proteste maßgeblich von Parteien der extremen Rechten bzw. von Kameradschaften oder anderen rechtsextremen Organisationen (bitte angeben, um welche es sich handelte) initiiert und gesteuert wurden?
3An welchen Orten haben sich welche Parteien der extremen Rechten, eine ihrer Unterorganisationen oder andere rechtsextreme oder rechtspopulistische Gruppierung (bitte angeben, um welche es sich handelte) im vierten Quartal 2025 an Protesten gegen geplante oder vorhandene Flüchtlingsunterkünfte beteiligt (bitte jeweils unter Angabe von Ort und Datum darstellen)?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist im vierten Quartal 2025 die nachfolgend in der Tabelle genannte, von Rechtsextremisten durchgeführte oder von Rechtsextremisten dominierte Kundgebung im Sinne der Fragestellung bekannt geworden. Grundsätzlich handelt es sich um Kundgebungen, denen in der Regel eine überregionale und/oder nennenswerte Teilnehmermobilisierung zugrunde lag. Informationsstände, Flugblattverteilaktionen oder sonstige lokale öffentliche (Kleinst-)Veranstaltungen, die zumeist keinen überregionalen Bezug aufweisen, werden nicht aufgelistet.
Hinsichtlich der Teilnehmerzahl wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der an der Veranstaltung teilnehmenden Rechtsextremisten von der in der Tabelle aufgeführten Gesamtzahl der Teilnehmenden abweichen kann, es handelt es sich daher um eine Circa-Angabe. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
| Datum | Land | Ort | Veranstalter | Zuordnung | Motto | Teilnehmer |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 09.11.2025 | SN | Hartha | Freie Sachsen | Partei | „Nein zum Heim in Hartha – Michi M.B. springt im Dreieck“ | 80 |
An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im vierten Quartal 2025 Proteste im Zusammenhang mit dem Thema Zuwanderung bzw. Asyl gegeben, und an welchen dieser Proteste waren welche Organisationen der extremen Rechten beteiligt (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum auflisten sowie Anzahl der Teilnehmenden, auch wenn diese geringer als 20 ist, auflisten)?
Der Bundesregierung sind im vierten Quartal 2025 die nachfolgend tabellarisch aufgelisteten, von Rechtsextremisten durchgeführten oder von Rechtsextremisten dominierten Kundgebungen im Sinne der Fragestellung bekannt geworden. Hierbei handelt es sich um Kundgebungen, denen in der Regel eine überregionale und/oder nennenswerte Teilnehmermobilisierung zugrunde lag. Informationsstände, Flugblattverteilaktionen oder sonstige lokale öffentliche (Kleinst-)Veranstaltungen, die zumeist keinen überregionalen Bezug aufweisen, werden nicht aufgelistet. Hinsichtlich der Teilnehmerzahl wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der an den Veranstaltungen teilnehmenden Rechtsextremisten von der in der Tabelle aufgeführten Gesamtzahl der Teilnehmenden abweichen kann, es handelt es sich daher um Circa-Angaben.
| Datum | Land | Ort | Veranstalter | Zuordnung | Motto | Teilnehmer |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 11.10.2025 | RP | Kirchheimbolanden | NPD Kameradschaft Rheinhessen | Partei | „Deutschland uns Deutschen Remigration jetzt!“ | 20 |
| 03.11.2025 | SN | Freital | Freie Sachsen | Partei | „Remigration – JETZT“ | 100 |
| 29.11.2025 | BR | Berlin | Die Heimat | Partei | „Kriminelle Ausländer und Betrüger raus“ | 130 |
Zu wie vielen Straftaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit diesen Protesten, und wie viele fallen davon nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (bitte jeweils unter Angabe von Phänomenbereich, Tatort, Tatdatum und Deliktgruppen auflisten)?
Im Kontext der „Unterbringung von Asylbewerbern“ wurde der Bundesregierung im vierten Quartal 2025 mit Stichtag 30. Dezember 2025 kein Fall in Zusammenhang mit Demonstrationen gemeldet.
Im Themenfeld „Ausländer-/Asylthematik“ wurden der Bundesregierung im vierten Quartal 2025 vier Fälle in Zusammenhang mit Demonstrationen gemeldet.
Tatzeit: Viertes Quartal 2025, Oberthemenfeld: Ausländer-/Asylthematik, Demo: ja, Stichtag: 31. Dezember 2025
| Lfd. Nr. | Tatzeit | Tatort | Land | Delikt Beschreibung | Phänomenbereich |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 02.10.2025 | Karlsruhe | BW | Volksverhetzung § 130 StGB* | Rechts |
| 2 | 26.10.2025 | Bremen | HB | Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens § 188 StGB | Links |
| 3 | 26.10.2025 | Bielefeld | NW | Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (VersG) | Rechts |
| 4 | 23.11.2025 | Zossen | BB | Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (VersG) | Sonstige Zuordnung |
* StGB: Strafgesetzbuch
* StGB: Strafgesetzbuch
6Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen Angriffen auf
6aFlüchtlingsunterkünfte oder von Geflüchteten bewohnte Wohnungen und
6bgeplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte,
6cGeflüchtete bzw. Asylsuchende außerhalb ihrer Unterkunft oder dezentralen Wohnungen,
6dEinrichtungen, die sich unmittelbar für die Belange von Geflüchteten bzw. Asylsuchenden einsetzen, kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im vierten Quartal 2025 (bitte Komplexe 6a bis 6d getrennt aufführen und nach Datum, Anzahl der Betroffenen, Anzahl der verletzten Geflüchteten und Herkunftsland der Betroffenen auflisten)?
7Wie verteilen sich die Taten auf die Bundesländer?
8Wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in welche Phänomenbereiche der Politisch motivierten Kriminalität, und zu welchen der in den Fragen 6a bis 6d erfragten Vorfälle gab es eine Pressemitteilung seitens der Ermittlungsbehörden?
9Bei wie vielen der in den Fragen 6a bis 6d erfragten Taten handelt es sich um Gewaltdelikte (bitte die Zahlen jeweils zu den Unterfragen 6a bis 6d nennen)?
10Welche Delikte wurden in den in Frage 6 erfragten Fällen im vierten Quartal 2025 begangen (bitte möglichst genau pro Einzelfall aufführen, was geschehen ist, unter Angabe verwendeter Waffen oder Gegenstände bzw. direkter körperlicher Tätlichkeiten oder verbaler Bedrohungen)?
Die Fragen 6 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Differenzierung zwischen bereits bewohnten und im Bau befindlichen Einrichtungen für Geflüchtete kann über den KPMD-PMK nicht getroffen werden.
Die im Folgenden aufgeführten Fallzahlen umfassen sämtliche gemeldete Delikte in den angefragten Themenbereichen und beschränken sich nicht nur auf Überfälle, Anschläge, Sachbeschädigungen und tätliche Angriffe.
Die Bundesregierung führt keine Statistik zu Pressemitteilungen im Sinne der Fragestellung. Hierzu kann daher keine Aussage getroffen werden.
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 liegen der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 Erkenntnisse zu insgesamt 33 politisch motivierten Delikten vor, bei denen die Unterkunft selbst Tatort oder direktes Angriffsziel war. Hierunter fallen neun Gewaltdelikte.
Eine phänomenologische Aufschlüsselung ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Tatzeit: Viertes Quartal 2025, Oberangriffsziel Asylunterkunft, Stichtag: 31. Dezember 2025
| Lfd. Nr. | Tatzeit | Tatort | Land | Delikt Beschreibung | Phänomen bereich | Anzahl TV* | Anzahl Opfer |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 01.10.2025 | Trittau | SH | Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB | Rechts | 0 | 0 |
| 2 | 02.10.2025 | Stuttgart | BW | Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB | Religiöse Ideologie | 1 | 1 |
| 3 | 02.10.2025 | Stuttgart | BW | Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB | Religiöse Ideologie | 1 | 1 |
| 4 | 06.10.2025 | Meckenheim | NW | Bedrohung § 241 StGB | Religiöse Ideologie | 1 | 0 |
| 5 | 07.10.2025 | Kamp-Lintfort | NW | Sachbeschädigung § 303 StGB | Rechts | 0 | 0 |
| 6 | 09.10.2025 | Klingenberg | SN | Schwere Brandstiftung § 306a StGB | Rechts | 0 | 0 |
| 7 | 12.10.2025 | Nordhausen | TH | Schwere Brandstiftung § 306a StGB | Rechts | 0 | 0 |
| 8 | 15.10.2025 | Geiselhöring | BY | Sachbeschädigung § 303 StGB | Sonstige Zuordnung | 0 | 0 |
| 9 | 24.10.2025 | Ehningen | BW | Volksverhetzung § 130 StGB | Rechts | 1 | 0 |
| 10 | 25.10.2025 | Wismar | MV | Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB | Rechts | 0 | 0 |
| 11 | 27.10.2025 | Schwerin | MV | Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB | Religiöse Ideologie | 1 | 0 |
| 12 | 28.10.2025 | Schwerin | MV | Körperverletzung § 223 StGB | Religiöse Ideologie | 1 | 1 |
| 13 | 28.10.2025 | Celle | NI | Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB | Rechts | 1 | 0 |
| 14 | 28.10.2025 | Nordhausen | TH | Schwere Brandstiftung § 306a StGB | Rechts | 1 | 0 |
| 15 | 30.10.2025 | Regensburg | BY | Belohnung und Billigung von Straftaten § 140 StGB | Rechts | 1 | 0 |
| 16 | 01.11.2025 | Nordhausen | TH | Schwere Brandstiftung § 306a StGB | Rechts | 1 | 0 |
| 17 | 02.11.2025 | Nordhausen | TH | Schwere Brandstiftung § 306a StGB | Rechts | 1 | 0 |
| 18 | 03.11.2025 | Weiterstadt | HE | Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB | Rechts | 0 | 0 |
| 19 | 04.11.2025 | Crailsheim | BW | Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 89a StGB | Rechts | 1 | 0 |
| 20 | 05.11.2025 | Neubukow | MV | Bildung terroristischer Vereinigungen § 129a StGB | Rechts | 11 | 0 |
| 21 | 06.11.2025 | Zehdenick | BB | Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB | Rechts | 0 | 0 |
| 22 | 13.11.2025 | Nordhausen | TH | Bedrohung § 241 StGB | Rechts | 1 | 0 |
| 23 | 16.11.2025 | Nordhausen | TH | Schwere Brandstiftung § 306a StGB | Rechts | 1 | 0 |
| 24 | 17.11.2025 | Herzogenrath | NW | Beleidigung § 185 StGB | Rechts | 0 | 0 |
| 25 | 19.11.2025 | Nordhausen | TH | Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB | Rechts | 1 | 0 |
| 26 | 21.11.2025 | Nordhausen | TH | Sachbeschädigung § 303 StGB | Rechts | 1 | 0 |
| 27 | 26.11.2025 | Bayreuth | BY | Sachbeschädigung § 303 StGB | Rechts | 0 | 0 |
| 28 | 26.11.2025 | Nordhausen | TH | Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB | Rechts | 0 | 0 |
| 29 | 27.11.2025 | Nordhausen | TH | Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB | Rechts | 0 | 0 |
| 30 | 28.11.2025 | Neuenstein | BW | Bedrohung § 241 StGB | Rechts | 1 | 0 |
| 31 | 29.11.2025 | Lambsheim | RP | Bedrohung § 241 StGB | Sonstige Zuordnung | 1 | 0 |
| 32 | 09.12.2025 | Hannover | NI | Sachbeschädigung § 303 StGB | Rechts | 0 | 0 |
| 33 | 18.12.2025 | Dipperz | HE | Hausfriedensbruch § 123 StGB | Rechts | 0 | 0 |
* TV: Tatverdächtiger
* TV: Tatverdächtiger
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu 204 politisch motivierten Straftaten im vierten Quartal 2025 vor, die sich gegen Asylbewerber/Flüchtlinge außerhalb von Asylunterkünften richten. Bei 32 dieser Straftaten handelt es sich um Gewaltdelikte. Die Auflistung der Fälle kann der Anlage 1 entnommen werden.*
Übergriffe gegen Einrichtungen, die sich unmittelbar für die Belange von Geflüchteten bzw. Asylsuchenden einsetzen, werden nicht in einer eigenständigen Kategorie im KPMD-PMK erfasst. Daher werden die nachfolgenden Zahlen von Straftaten gegen Hilfsorganisationen und/oder Ehrenamtliche/freiwillige Helfer im Themenzusammenhang „Ausländer-/Asylthematik“ übermittelt.
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 liegt der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 kein Fall mit dem Angriffsziel „Ehrenamtlicher/freiwilliger Helfer“ vor.
Im vierten Quartal 2025 wurde der Bundesregierung ein Fall im Kontext „Ausländer-/Asylthematik“ mit dem Angriffsziel „Hilfsorganisation“ gemeldet. Hierbei handelt es sich nicht um ein Gewaltdelikt.
| Lfd. Nr. | Tatzeit | Tatort | Land | Delikt Beschreibung | Phänomenbereich | Anzahl TV | Anzahl Opfer |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 17.11.2025 | Herzogenrath | NW | Beleidigung § 185 StGB | Rechts | 0 | 0 |
PDF-Seiten 12–19 (8 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
11Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der dabei verletzten Personen sowie zur Art der Verletzung machen (bitte für die Einzelfälle in der in der Antwort zu Frage 6 gelieferten Tabelle ausführen)?
12Wie häufig wurden Kinder Opfer solcher in Frage 6 erfragten Angriffe?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Unter Bezugnahme auf die Antwort zu den Fragen 6a und 6b wurden bei den 33 im vierten Quartal 2025 gemeldeten Fällen mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ insgesamt drei verletzte Personen gemeldet. Es handelt sich um drei männliche Erwachsene, zwei davon aus Baden-Württemberg und einer aus Mecklenburg-Vorpommern.
Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 6c wurden bei den 204 im vierten Quartal 2025 gemeldeten Fällen mit dem Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“ ohne das Angriffsziel „Asylunterkunft“ insgesamt 22 Verletzte, darunter ein Kind, gemeldet. Die Aufschlüsselung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Opfer, Tatzeit: Viertes Quartal 2025, Unterangriffsziel Asylbewerber/Flüchtling ohne Oberangriffsziel Asylunterkunft, Stichtag: 31. Dezember 2025
| Land | Kinder | Jugendliche m | Jugendliche w | Jugendliche d | Erwachsene m | Erwachsene w | Erwachsene d | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| BB | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
| BE | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| BW | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| BY | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| HB | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| HE | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 | 2 |
| HH | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| MV | 1 | 1 | 1 | 0 | 2 | 0 | 0 | 5 |
| NI | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 |
| NW | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 | 2 |
| RP | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| SH | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| SL | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| SN | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 1 | 0 | 3 |
| ST | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 | 3 |
| TH | 0 | 2 | 0 | 0 | 2 | 1 | 0 | 5 |
| Summe | 1 | 3 | 2 | 0 | 14 | 2 | 0 | 22 |
Unter Bezugnahme auf die Antwort zur Frage 6d wurden im vierten Quartal 2025 im Kontext „Ausländer-/Asylthematik“ mit dem Angriffsziel „Ehrenamtlicher/freiwilliger Helfer“ keine Fälle verzeichnet, sodass auch keine Verletzten gemeldet wurden. Mit dem Angriffsziel „Hilfsorganisation“ wurde im vierten Quartal 2025 keine verletzte Person gemeldet.
13Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der beteiligten mutmaßlichen Täterinnen und Täter der einzelnen Fälle und zu deren politischem Hintergrund machen (bitte in der in der Antwort zu Frage 6 gelieferten Tabelle mit Angabe des Tatdatums, des Tatorts, des Delikts, der Anzahl der Ermittlungsverfahren, des politischen Hintergrunds der Täterinnen und Täter aufschlüsseln)?
14Zu welchen konkreten in Frage 6 erfragten Taten konnten mutmaßliche Täter bzw. Täterinnen ermittelt werden, und zu wie vielen dieser mutmaßlichen Täterinnen und Tätern liegen welche Vorerkenntnisse im Sinne der Politisch motivierten Kriminalität vor?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 13 und 14 gemeinsam beantwortet.
Unter Bezugnahme auf die Antwort zu den Fragen 6a und 6b wurden von 33 im vierten Quartal 2025 gemeldeten Fällen mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ in 19 Fällen insgesamt 29 Tatverdächtige festgestellt, auf Anlage 1 wird verwiesen.*
Unter Bezugnahme auf die Antwort zu der Frage 6c wurden im vierten Quartal 2025 in 204 gemeldeten Fällen mit dem Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“ ohne das Angriffsziel „Asylunterkunft“ in insgesamt 107 Fällen 130 ermittelte Tatverdächtige gemeldet, auf Anlage 1 wird verwiesen.*
Unter Bezugnahme auf die Antwort zu der Frage 6d wurden im vierten Quartal 2025 im Kontext „Ausländer-/Asylthematik“ mit dem Angriffsziel „Ehrenamtlicher/freiwilliger Helfer“ sowie mit dem Angriffsziel „Hilfsorganisation“ keine Tatverdächtigen ermittelt, dementsprechend gab es auch keine Vorerkenntnisse.
Im Oberangriffsziel Asylunterkunft gab es keine Tatverdächtigen mit Vorerkenntnissen.
Tatverdächtige – Vorerkenntnisse, Tatzeit: Viertes Quartal 2025, Unterangriffsziel Asylbewerber/Flüchtling, ohne Oberangriffsziel Asylunterkunft, Stichtag: 31. Dezember 2025
| Land | Politisch motivierte Kriminalität | allgemein | Politisch motivierte Kriminalität und allgemein | ohne | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| BB | 1 | 8 | 1 | 19 | 29 |
| BE | 0 | 0 | 1 | 0 | 1 |
| BW | 0 | 0 | 1 | 2 | 3 |
| BY | 0 | 2 | 3 | 6 | 11 |
| HB | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| HE | 0 | 1 | 0 | 3 | 4 |
| HH | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 |
| MV | 1 | 6 | 2 | 7 | 16 |
| NI | 1 | 3 | 2 | 4 | 10 |
| NW | 1 | 0 | 3 | 6 | 10 |
| RP | 0 | 2 | 0 | 1 | 3 |
| SH | 0 | 1 | 0 | 1 | 2 |
| SL | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 |
| SN | 0 | 3 | 3 | 1 | 7 |
| ST | 0 | 6 | 4 | 3 | 13 |
| TH | 4 | 0 | 0 | 15 | 19 |
| Summe | 9 | 32 | 20 | 69 | 130 |
Mit welchen der erfragten Fälle hat sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) befasst (bitte konkrete Fälle unter Angabe von Tatdatum, Tatort und Delikt benennen)?
Eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung kann nicht erfolgen, da eine entsprechende Kategorisierung nicht automatisiert zu generieren ist. Im KPMD-PMK wird eine etwaige Erörterung im GETZ nicht erfasst.
Mit welchen der erfragten Fälle hat sich das Referat Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt (GBA) befasst, und zu welchen Ergebnissen hat die Befassung beim GBA geführt?
Zur grundsätzlichen Vorgehensweise des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) bei der Prüfung seiner Zuständigkeit in den genannten Fällen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6559 verwiesen. Ermittlungsverfahren zu im vierten Quartal 2025 verübten Straftaten hat der GBA in diesem Zusammenhang nicht eingeleitet oder übernommen, da es am Vorliegen der erforderlichen Katalogtaten oder der besonderen Staatsschutzqualität der Taten fehlte (§ 120 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes).
Hat es zu den in den Fragen 1 bis 16 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für das dritte Quartal 2025 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben (bitte die Angaben nach Quartalen aufschlüsseln und zusätzlich auch nach konkreten Einzelfällen aufführen)?
In Bezug auf die Fragen 1 bis 4 gab es keine Nachmeldungen für das dritte Quartal.
Im Rahmen von Nachmeldungen werden im KPMD-PMK nicht nur Einzelsachverhalte, sondern auch Änderungen bereits gemeldeter Sachverhalte eingepflegt. Eine gesonderte Auflistung sämtlicher Nachträge ist somit nicht zielführend. Aus diesem Grund werden die für das dritte Quartal 2025 im Sinne der Anfrage erfassten Sachverhalte erneut dargestellt.
Diese sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen.*
In Bezug zu Frage 5:
Für das dritte Quartal 2025 liegen der Bundesregierung zum Stichtag 31. Dezember 2025 Erkenntnisse zu einer Straftat vor, die im Zusammenhang mit demonstrativen Ereignissen und dem Thema „Unterbringung von Asylbewerbern“ steht.
Im Themenfeld „Ausländer-/Asylthematik“ wurden der Bundesregierung im dritten Quartal 2025 insgesamt acht Fälle im Zusammenhang mit Demonstrationen gemeldet.
In Bezug zu den Fragen 6a, 6b, 7, 8, 9 und 10:
Eine Differenzierung zwischen bereits bewohnten und im Bau befindlichen Einrichtungen für Geflüchtete kann über den KPMD-PMK nicht getroffen werden. Daher werden die Fragen 6a und 6b, 7, 8, 9 und 10 gemeinsam beantwortet.
Im dritten Quartal 2025 wurden der Bundesregierung zum Stichtag 31. Dezember 2025 insgesamt 56 Fälle mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ gemeldet. Davon waren neun Gewaltdelikte.
In Bezug zu den Fragen 6c und 7, 8, 9 und 10:
Im dritten Quartal 2025 wurden der Bundesregierung zum Stichtag 31. Dezember 2025 insgesamt 436 Fälle mit dem Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“ ohne das Angriffsziel „Asylunterkunft“ gemeldet. Hierunter fallen 58 Gewaltdelikte.
In Bezug zu den Fragen 6d und 7, 8, 9, und 10:
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 liegen der Bundesregierung im dritten Quartal 2025 keine Erkenntnisse zu Straftaten gegen „Ehrenamtliche/freiwillige Helfer“ und „Hilfsorganisationen“ vor.
In Bezug zu den Fragen 11 und 12:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 11 und 12 gemeinsam beantwortet. Unter Bezugnahme auf die Antwort zu den Fragen 6a und 6b wurden für die für das dritte Quartal 2025 gemeldeten Fälle mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ drei verletzte Personen gemeldet. Kein Kind wurde verletzt.
Unter Bezugnahme auf die Antwort zu der Frage 6c wurden im dritten Quartal 2025 mit dem Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“ ohne das Angriffsziel „Asylunterkunft“ insgesamt 39 Personen verletzt. Davon waren acht Kinder verletzt.
Bei dem Angriffsziel „Ehrenamtliche/freiwillige Helfer“ und „Hilfsorganisationen“ wurden keine Opfer gemeldet.
In Bezug auf die Fragen 13 und 14:
In Bezug auf die ermittelten Tatverdächtigen und die jeweiligen Motivationen zur Tatausübung wird auf die einzelnen Tabellen in der Anlage 2 verwiesen.*
Zur Frage 14 wird im Hinblick auf die Aufschlüsselung der Vorerkenntnisse der Tatverdächtigen ebenfalls auf Anlage 2 verwiesen.*
In Bezug zu Frage 16:
Für das dritte Quartal 2025 liegen für den Zuständigkeitsbereich des GBA keine Nachmeldungen vor.
PDF-Seiten 20–42 (23 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie viele politisch motivierte Straftaten gegen Unterkünfte von Geflüchteten gab es in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024, bei wie vielen dieser Taten handelte es sich um Gewaltdelikte, und wie viele Personen wurden dadurch verletzt (bitte die Angaben jeweils nach Quartalen aufschlüsseln)?
Die Zahlen können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Tatzeit: 2021, Oberangriffsziel: Asylunterkunft, Stichtag: 31. Januar 2022
| 1. Quartal | 2. Quartal | 3. Quartal | 4. Quartal | Gesamtzah | |
|---|---|---|---|---|---|
| Straftaten | 21 | 19 | 19 | 13 | 72 |
| davon Gewaltdelikte | 1 | 1 | 3 | 1 | 6 |
| Verletzte | 0 | 0 | 3 | 0 | 3 |
Tatzeit: 2022, Oberangriffsziel: Asylunterkunft, Stichtag: 31. Januar 2023
| 1. Quartal | 2. Quartal | 3. Quartal | 4. Quartal | Gesamtzahl | |
|---|---|---|---|---|---|
| Straftaten | 16 | 35 | 23 | 46 | 120 |
| davon Gewaltdelikte | 0 | 2 | 3 | 3 | 8 |
| Verletzte | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 |
Tatzeit: 2023, Oberangriffsziel: Asylunterkunft, Stichtag: 31. Januar 2024
| 1. Quartal | 2. Quartal | 3. Quartal | 4. Quartal | Gesamtzahl | |
|---|---|---|---|---|---|
| Straftaten | 46 | 41 | 49 | 43 | 179 |
| davon Gewaltdelikte | 5 | 4 | 4 | 4 | 17 |
| Verletzte | 0 | 5 | 5 | 0 | 10 |
Tatzeit: 2024, Oberangriffsziel: Asylunterkunft, Stichtag: 31. Januar 2025
| 1. Quartal | 2. Quartal | 3. Quartal | 4. Quartal | Gesamtzahl | |
|---|---|---|---|---|---|
| Straftaten | 80 | 73 | 46 | 52 | 251 |
| davon Gewaltdelikte | 7 | 14 | 6 | 5 | 32 |
| Verletzte | 2 | 6 | 3 | 5 | 16 |
Wie viele politisch motivierte Straftaten gegen Geflüchtete und Asylsuchende außerhalb ihrer Unterkunft gab es in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024, bei wie vielen dieser Taten handelte es sich um Gewaltdelikte, und wie viele Personen wurden dadurch verletzt (die Angaben jeweils nach Quartalen aufschlüsseln)?
Die Zahlen können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Tatzeit: 2021, Unterangriffsziel Asylbewerber/Flüchtling, ohne Oberangriffsziel Asylunterkunft, Stichtag: 31. Januar 2022
| 1. Quartal | 2. Quartal | 3. Quartal | 4. Quartal | Gesamtzahl | |
|---|---|---|---|---|---|
| Straftaten | 258 | 336 | 428 | 221 | 1 243 |
| davon Gewaltdelikte | 40 | 69 | 70 | 45 | 224 |
| Verletzte | 28 | 45 | 60 | 33 | 166 |
Tatzeit: 2022, Unterangriffsziel Asylbewerber/Flüchtling, ohne Oberangriffsziel Asylunterkunft, Stichtag: 31. Januar 2023
| 1. Quartal | 2. Quartal | 3. Quartal | 4. Quartal | Gesamtzahl | |
|---|---|---|---|---|---|
| Straftaten | 297 | 361 | 379 | 325 | 1 362 |
| davon Gewaltdelikte | 63 | 71 | 89 | 51 | 274 |
| Verletzte | 53 | 57 | 73 | 31 | 214 |
Tatzeit: 2023, Unterangriffsziel Asylbewerber/Flüchtling, ohne Oberangriffsziel Asylunterkunft, Stichtag: 31. Januar 2024
| 1. Quartal | 2. Quartal | 3. Quartal | 4. Quartal | Gesamtzahl | |
|---|---|---|---|---|---|
| Straftaten | 605 | 541 | 728 | 494 | 2 368 |
| davon Gewaltdelikte | 68 | 93 | 97 | 54 | 312 |
| Verletzte | 47 | 60 | 73 | 38 | 218 |
Tatzeit: 2024, Unterangriffsziel Asylbewerber/Flüchtling, ohne Oberangriffsziel Asylunterkunft, Stichtag: 31. Januar 2025
| 1. Quartal | 2. Quartal | 3. Quartal | 4. Quartal | Gesamtzahl | |
|---|---|---|---|---|---|
| Straftaten | 607 | 689 | 585 | 329 | 2 210 |
| davon Gewaltdelikte | 69 | 86 | 73 | 54 | 282 |
| Verletzte | 53 | 67 | 57 | 54 | 231 |