Angriffe auf Pressefreiheit und Medienschaffende in den Jahren 2024 und 2025

Drucksache 21/3973Antwortauf die Kleine Anfrage 21/373903.02.202616 Seiten18 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernInnere SicherheitMedien, Kommunikation und Informationstechnik
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Im Jahr 2024 hat sich die Zahl der tätlichen Angriffe auf Medienschaffende in Deutschland laut Reporter ohne Grenzen (Reporters sans frontières – RSF) mehr als verdoppelt (vgl. www.reporter-ohne-grenzen.de/artikel/pressemitteil ungen/37/ubergriffe-auf-journalisten-verdoppelt). Die extreme Rechte wird als größte Gefahr eingestuft. AfD-Erfolge, wie in Sachsen und Thüringen, mobilisieren nach Ansicht der Fragestellenden rechtsextreme Gewalt, inklusive Schikanen, Bedrohungen und Attacken bei Protesten oder Veranstaltungen. Das European Centre for Press and Media Freedom (ECPMF) und RSF betonen, dass dies die freie Berichterstattung in Ostdeutschland erschwert und zur Abhängigkeit von Polizeischutz führt (vgl. www.mdr.de/nachrichten/deutschlan d/gesellschaft/angriffe-auf-journalisten-pressefreiheit-rechtsextremismus-10 0.html). Zudem führen rechte Attacken nach Ansicht der Fragestellenden zu Selbstzensur, insbesondere in Regionen mit AfD-Stärke, wo Journalistinnen und Journalisten Pfefferspray oder Eskorten brauchen (vgl. www.zeit.de/gesell schaft/zeitgeschehen/2025-11/rechtsextremismus-journalisten-angriffe-behoe rden). Im World Press Freedom Index 2025 fiel Deutschland von Platz 10 auf 11 (vgl. https://rsf.org/en/index). Darüber hinaus warnt der achte KEK-Konzentrationsbericht (KEK = Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich) 2025 vor neuen Gefahren durch Social Media, Künstliche Intelligenz (KI) und Plattformen, die klassische Medien verdrängen und Meinungsvielfalt untergraben (vgl. www.kek-online.de/publikationen/medienkonz entrationsberichte/achter-konzentrationsbericht-2025/).

Frage 1 Seite 1

Wie viele Straf- und Gewalttaten gegen Pressevertreterinnen und Pressevertreter sowie Medienschaffende wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vom 1. April 2024 bis zum 30. November 2025 erfasst (bitte nach Jahr, Art der Tat, Bundesland und Politisch motivierter Kriminalität [PMK] mit Phänomenbereich aufschlüsseln)?

Antwort

nalamt (BKA) gemeldet. Bei 89 dieser Fälle handelt es sich um Gewaltstraftaten. Die Aufschlüsselung nach Phänomenbereichen und Bundesländern sind den folgenden Tabellen zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 2 · 21 Zeilen × 7 Spalten
Tatzeit: 01.04.2024 – 30.11.2025, OAZ Medien, Stichtag: 31.12.2025 Deliktskategorien nach Phänomenbereichen
LinksRechtsAusländische IdeologieReligiöse IdeologieSonstige ZuordnungSumme
Tötungsdelikte000000
Körperverletzungen2411300873
Brandstiftungen101002
Sprengstoffdelikte000000
Landfriedensbruch000000
Gefährlicher Eingriff000000
Freiheitsberaubung000000
Raub100001
Erpressung000000
Widerstandsdelikte00130013
Sexualdelikte000000
Summe Gewaltdelikte2611440889
Sachbeschädigungen1171311143
Nötigung/Bedrohung113121731101
Propagandadelikte227142247
Störung der Totenruhe000000
Volksverhetzung231132553
Verst gg. VersG110001324
Verst gg. WaffG000000
Andere Straftaten251274819242461
Gesamtsumme7824415331312818
Tabelle auf Seite 2 · 12 Zeilen × 18 Spalten
Tatzeit: 01.04.2024 – 30.11.2025, OAZ Medien, Stichtag: 31.12.2025 Deliktskategorien nach Ländern
BBBEBWBYHBHEHHMVNINWRPSHSLSNSTTHSumme
Tötungsdelikte00000000000000000
Körperverletzungen03604010214100166273
Brandstiftungen02000000000000002
Sprengstoffdelikte00000000000000000
Landfriedensbruch00000000000000000
Gefährlicher Eingriff00000000000000000
Freiheitsberaubung00000000000000000
Raub00000000100000001
Erpressung00000000000000000
Widerstandsdelikte0130000000000000013
Sexualdelikte00000000000000000
Summe Gewaltdelikte05104010224100166289
Tabelle auf Seite 3 · 9 Zeilen × 18 Spalten
Tatzeit: 01.04.2024 – 30.11.2025, OAZ Medien, Stichtag: 31.12.2025 Deliktskategorien nach Ländern
BBBEBWBYHBHEHHMVNINWRPSHSLSNSTTHSumme
Sachbeschädigungen0192222606000040043
Nötigung/ Bedrohung4384111331213122826101
Propagandadelikte1136406214300421047
Störung der Totenruhe00000000000000000
Volksverhetzung21610300314531131053
Verst gg. VersG0020000000000220024
Verst gg. WaffG00000000000000000
Andere Straftaten626916401169520307312729461
Gesamtsumme134064064428231038551268821217818
Frage 2 + 3 Seite 3

2Wie viele Ermittlungsverfahren gegen Bekannt bzw. Unbekannt wurden in diesem Zusammenhang eingeleitet (bitte nach Jahr, Tatvorwurf, Bundesland und Aufklärungsquote aufschlüsseln)?

3Wie viele Strafverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung daraufhin eingeleitet (bitte nach Jahr, Art der Tat und Bundesland aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor.

Bei den insoweit einschlägigen Statistischen Berichten „Staatsanwaltschaft“ und „Strafgerichte“, die jährlich durch das Statistische Bundesamt herausgegeben werden, handelt es sich um Verfahrensstatistiken, deren Durchführung auf bundeseinheitlichen Verwaltungsanordnungen der Länder basieren und die keine personenbezogenen Merkmale oder Daten zu den Opfern von Straftaten (Pressevertretende und Medienschaffende) erfassen.

Eine automatisierte Auswertung zu Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren ist im KPMD-PMK nicht möglich, da im KPMD-PMK lediglich Fallzahlen erfasst werden.

Fallzahlen und Ermittlungsverfahren bzw. Strafverfahren sind nicht deckungsgleich. Zu einem Lebenssachverhalt (Fall) können mehrere Ermittlungsverfahren/Strafverfahren eingeleitet werden. Auf der anderen Seite können mehre Lebenssachverhalte in einem Ermittlungsverfahren/Strafverfahren ausermittelt werden.

Frage 4 Seite 3

Wie viele Straf- und Gewalttaten gegen Medienschaffende ereigneten sich vom 1. April 2024 bis zum 30. November 2025 auf Kundgebungen bzw. Demonstrationen (bitte nach Straftatbestand und Bundesland auflisten)?

Antwort

Mit Stichtag 31. Dezember 2025 sind für den Zeitraum vom 1. April 2024 bis zum 30. November 2025 insgesamt 211 Straftaten mit dem OAZ „Medien“ und im Zusammenhang mit Demonstrationen in der Fallzahlendatei „Lagebild Auswertung politisch motivierte Straftaten“ (LAPOS) erfasst. Bei 73 dieser Fälle handelt es sich um Gewaltstraftaten. Die Aufschlüsselung nach Phänomenbereichen und Bundesländern sind den folgenden Tabellen zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 4 · 21 Zeilen × 7 Spalten
Tatzeit: 01.04.2024 – 30.11.2025, OAZ Medien, Demo: JA, Stichtag: 31.12.2025 Deliktskategorien nach Phänomenbereichen
LinksRechtsAusländische IdeologieReligiöse IdeologieSonstige ZuordnungSumme
Tötungsdelikte000000
Körperverletzungen226260761
Brandstiftungen000000
Sprengstoffdelikte000000
Landfriedensbruch000000
Gef. Eingriff000000
Freiheitsberaubung000000
Raub000000
Erpressung000000
Widerstandsdelikte00120012
Sexualdelikte000000
Summe Gewaltdelikte226380773
Sachbeschädigungen204017
Nötigung/Bedrohung8961630
Propagandadelikte1181011
Störung der Totenruhe000000
Volksverhetzung001001
Verst gg. VersG110001324
Verst gg. WaffG000000
Andere Straftaten9142341565
Gesamtsumme434080642211
Tabelle auf Seite 4, 5 · 21 Zeilen × 18 Spalten
TZ: 01.04.2024 – 30.11.2025, OAZ Medien, Demo: JA, Stichtag: 31.12.2025 Deliktskategorien nach Ländern
BBBEBWBYHBHEHHMVNINWRPSHSLSNSTTHSumme
Tötungsdelikte00000000000000000
Körperverletzungen03304000102100145161
Brandstiftungen00000000000000000
Sprengstoffdelikte00000000000000000
Landfriedensbruch00000000000000000
Gef. Eingriff00000000000000000
Freiheitsberaubung00000000000000000
Raub00000000000000000
Erpressung00000000000000000
Widerstandsdelikte0120000000000000012
Sexualdelikte00000000000000000
Summe Gewaltdelikte04504000102100145173
Sachbeschädigungen05010000000001007
Nötigung/ Bedrohung2100201000500141430
Propagandadelikte090000001000001011
Störung der Totenruhe00000000000000000
Volksverhetzung00000000010000001
Verst gg. VersG0020000000000220024
Verst gg. WaffG00000000000000000
Andere Straftaten04101001035000120265
Gesamtsumme21102801114131015377211
Frage 5 Seite 5

Wie viele Straftaten gegen Medienschaffende wurden in der PMK-Statistik 2024/2025 im Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität erfasst (bitte nach Propagandadelikten, Körperverletzungen und Internet-Straftaten aufschlüsseln)?

Antwort

Mit dem Stichtag 31. Januar 2025 sind für das Jahr 2024 insgesamt 423 Straftaten mit dem OAZ „Medien“ in LAPOS erfasst.

Mit dem Stichtag 31. Dezember 2025 sind für das Jahr 2025 insgesamt 504 Straftaten mit dem OAZ „Medien“ in LAPOS erfasst.

Die erwünschte Aufschlüsselung der Fallzahlen ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Eine Aufschlüsselung nach Internet-Straftaten wird in Frage 6 beantwortet.

Tabelle auf Seite 5 · 21 Zeilen × 7 Spalten
TZ: 2024, OAZ Medien, Stichtag: 31.01.2025 Deliktskategorien nach Phänomenbereichen
LinksRechtsAusländische IdeologieReligiöse IdeologieSonstige ZuordnungSumme
Tötungsdelikte000000
Körperverletzungen121190739
Brandstiftungen101002
Sprengstoffdelikte000000
Landfriedensbruch000000
Gef. Eingriff000000
Freiheitsberaubung000011
Raub200013
Erpressung000000
Widerstandsdelikte100001
Sexualdelikte000000
Summe Gewaltdelikte161200946
Sachbeschädigungen74811232
Nötigung/Bedrohung4131252963
Propagandadelikte11840326
Störung der Totenruhe000000
Volksverhetzung02162231
Verst gg. VersG116002542
Verst gg. WaffG000000
Andere Straftaten1537221495183
Gesamtsumme441107222175423
Tabelle auf Seite 6 · 21 Zeilen × 7 Spalten
TZ: 2025, OAZ Medien, Stichtag: 31.12.2025 Deliktskategorien nach Phänomenbereichen
LinksRechtsAusländische IdeologieReligiöse IdeologieSonstige ZuordnungSumme
Tötungsdelikte000000
Körperverletzungen149120338
Brandstiftungen000000
Sprengstoffdelikte000000
Landfriedensbruch000000
Gef. Eingriff000000
Freiheitsberaubung000000
Raub000000
Erpressung000000
Widerstandsdelikte00130013
Sexualdelikte000000
Summe Gewaltdelikte149250351
Sachbeschädigungen5460419
Nötigung/Bedrohung7201221758
Propagandadelikte114122130
Störung der Totenruhe000000
Volksverhetzung11080322
Verst gg. VersG000000
Verst gg. WaffG000000
Andere Straftaten15104286171324
Gesamtsumme431619110199504
Frage 6 Seite 6

Wie viele Hasspostings oder Internet-PMK gegen Medienschaffende wurden 2024/2025 erfasst, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung?

Antwort

Mit Stichtag 31. Januar 2025 sind für das Jahr 2024 insgesamt 217 Straftaten mit dem OAZ „Medien“ und dem Untertatmittel (UTM) „Internet“ in LAPOS erfasst.

Mit dem Stichtag 31. Januar 2025 sind für das Jahr 2024 insgesamt 131 Straftaten mit dem OAZ „Medien“ und dem UTM „Hassposting“ in LAPOS erfasst.

Mit dem Stichtag 31. Dezember 2025 sind für das Jahr 2025 insgesamt 333 Straftaten mit dem OAZ „Medien“ und dem UTM „Internet“ in LAPOS erfasst.

Mit dem Stichtag 31. Dezember 2025 sind für das Jahr 2025 insgesamt 246 Straftaten mit dem OAZ „Medien“ und dem UTM „Hassposting“ in LAPOS erfasst.

Die Fallzahlen des UTM „Hassposting“ stellen eine Teilmenge des UTM „Internet“ dar und sind somit in den Fallzahlen des UTM „Internet“ enthalten.

Eine genaue Aufschlüsselung der erbetenen Fallzahlen ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 6 · 3 Zeilen × 7 Spalten
Tatzeit: 2024, OAZ Medien, UTM Internet, Stichtag: 31.01.2025 Deliktskategorien nach Phänomenbereichen
LinksRechtsAusländische IdeologieReligiöse IdeologieSonstige ZuordnungSumme
Tötungsdelikte000000
Körperverletzungen000000
Brandstiftungen000000
Tabelle auf Seite 7 · 18 Zeilen × 7 Spalten
Tatzeit: 2024, OAZ Medien, UTM Internet, Stichtag: 31.01.2025 Deliktskategorien nach Phänomenbereichen
LinksRechtsAusländische IdeologieReligiöse IdeologieSonstige ZuordnungSumme
Sprengstoffdelikte000000
Landfriedensbruch000000
Gef. Eingriff000000
Freiheitsberaubung000000
Raub000000
Erpressung000000
Widerstandsdelikte000000
Sexualdelikte000000
Summe Gewaltdelikte000000
Sachbeschädigungen000000
Nötigung/Bedrohung15441630
Propagandadelikte01040317
Störung der Totenruhe000000
Volksverhetzung01762227
Verst gg. VersG000011
Verst gg. WaffG000000
Andere Straftaten1122111385142
Gesamtsumme12542519107217
Tabelle auf Seite 7 · 21 Zeilen × 7 Spalten
Tatzeit: 2025, OAZ Medien, UTM Internet, Stichtag: 31.12.2025 Deliktskategorien nach Phänomenbereichen
LinksRechtsAusländische IdeologieReligiöse IdeologieSonstige ZuordnungSumme
Tötungsdelikte000000
Körperverletzungen000000
Brandstiftungen000000
Sprengstoffdelikte000000
Landfriedensbruch000000
Gef. Eingriff000000
Freiheitsberaubung000000
Raub000000
Erpressung000000
Widerstandsdelikte000000
Sexualdelikte000000
Summe Gewaltdelikte000000
Sachbeschädigungen000000
Nötigung/Bedrohung113511232
Propagandadelikte0920112
Störung der Totenruhe000000
Volksverhetzung1860318
Verst gg. VersG000000
Verst gg. WaffG000000
Andere Straftaten69493159271
Gesamtsumme8124224175333
Tabelle auf Seite 8 · 21 Zeilen × 7 Spalten
Tatzeit: 2024, OAZ Medien, UTM Hassposting, Stichtag: 31.01.2025 Deliktskategorien nach Phänomenbereichen
LinksRechtsAusländische IdeologieReligiöse IdeologieSonstige ZuordnungSumme
Tötungsdelikte000000
Körperverletzungen000000
Brandstiftungen000000
Sprengstoffdelikte000000
Landfriedensbruch000000
Gef. Eingriff000000
Freiheitsberaubung000000
Raub000000
Erpressung000000
Widerstandsdelikte000000
Sexualdelikte000000
Summe Gewaltdelikte000000
Sachbeschädigungen000000
Nötigung/Bedrohung021328
Propagandadelikte0840214
Störung der Totenruhe000000
Volksverhetzung01352121
Verst gg. VersG000011
Verst gg. WaffG000000
Andere Straftaten711536187
Gesamtsumme73415867131
Tabelle auf Seite 8 · 21 Zeilen × 7 Spalten
Tatzeit: 2025, OAZ Medien, UTM Hassposting, Stichtag: 31.12.2025 Deliktskategorien nach Phänomenbereichen
LinksRechtsAusländische IdeologieReligiöse IdeologieSonstige ZuordnungSumme
Tötungsdelikte000000
Körperverletzungen000000
Brandstiftungen000000
Sprengstoffdelikte000000
Landfriedensbruch000000
Gef. Eingriff000000
Freiheitsberaubung000000
Raub000000
Erpressung000000
Widerstandsdelikte000000
Sexualdelikte000000
Summe Gewaltdelikte000000
Sachbeschädigungen000000
Nötigung/Bedrohung0611715
Propagandadelikte062019
Störung der Totenruhe000000
Volksverhetzung0440210
Verst gg. VersG000000
Verst gg. WaffG000000
Andere Straftaten27430133212
Gesamtsumme290101143246
Frage 7 + 8 Seite 9

7Welche Maßnahmen ergriffen Bundes- und Landespolizeien zur Vermeidung von Übergriffen durch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gegen Medienschaffende (bitte Dienstaufsichtsbeschwerden seit April 2024 mit Sanktionen nach Datum, Ort und Art auflisten)?

8Wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit April 2024 gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte wegen der Nichtverfolgung von Straftaten gegeben, die im Zusammenhang mit Straf- und Gewalttaten gegen Medienschaffende erfolgten und wie viele davon hatten Sanktionen zur Folge (bitte nach Datum, Bundesland, Ort und Art der Sanktionierung aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung liegen keine auswertbaren Erkenntnisse vor. Im erfragten Zeitraum liegen keine Dienstaufsichtsbeschwerden im Sinne der in den Fragestellungen angegebenen Thematiken vor.

Frage 9 Seite 9

Inwieweit hat sich die Bundesregierung für eine spezifische Kategorie „Straftaten gegen Medienschaffende“ in polizeilichen bzw. justiziellen Statistiken eingesetzt (z. B. via Innenministerkonferenz [IMK[ bzw. Justizministerkonferenz [JuMiKo]), plant sie dies, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Politisch motivierte Angriffe auf Medien werden seit dem 1. Januar 2019 mit dem OAZ „Medien“ im KPMD-PMK abgebildet. Bis zum 31. Dezember 2018 wurden Straftaten gegen Medien mittels des UTF „Gegen Medien“ erfasst. Eine adäquate Abbildung zur Verfolgung der Entwicklung von PMK-Straftaten gegen Medienschaffende ist im KPMD-PMK folglich durch einen eigenen Katalogwert ständig gegeben.

Die Aufnahme einer Kategorie in die Statistiken der Strafrechtspflege, die Rückschlüsse auf den Umfang und die Aufklärungsrate von Straftaten gegen eine Berufsgruppe (hier Medienschaffende) zulässt, wäre ein Bruch in der Systematik der Erhebung der Strafrechtspflegestatistiken und war kein Thema der Justizministerkonferenz (JuMiKo) und wird von der Bundesregierung in diesem Kontext auch nicht forciert.

Auf die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für die Strafrechtspflege und damit auch die Statistiken der Strafrechtspflege wird hingewiesen.

Frage 10 Seite 9

Wie viele Anträge auf Auskunftssperren im Melderegister (§ 51 des Bundesmeldegesetzes – BMG) stellten Medienschaffende seit April 2024, wie viele wurden bestätigt, und welche Ablehnungsgründe gab es (bitte nach Monat und Bundesland aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.

Frage 11 Seite 9

Wie viele Ermittlungsverfahren nach § 353d des Strafgesetzbuchs (StGB; verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit April 2024 gegen Medienschaffende eingeleitet, und mit welchem Ausgang?

Antwort

Auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 wird verwiesen.

Die Angaben in diesen Statistiken lassen sich nach Sachgebieten differenzieren. Eine Auswertung nach einzelnen Delikten ist nicht möglich.

Eine automatisierte Auswertung zu Ermittlungsverfahren nach § 353d des Strafgesetzbuchs (StGB) ist im KPMD-PMK nicht möglich, da im KPMD-PMK lediglich Fallzahlen erfasst werden.

Fallzahlen und Ermittlungsverfahren bzw. Strafverfahren sind nicht deckungsgleich. Zu einem Lebenssachverhalt (Fall) können mehrere Ermittlungsverfahren/ Strafverfahren eingeleitet werden. Auf der anderen Seite können mehre Lebenssachverhalte in einem Ermittlungsverfahren/Strafverfahren ausermittelt werden.

Hilfsweise werden alle erfassten Fälle des § 353d StGB zugeliefert. Für den Zeitraum seit dem 1. April 2024 bis zum Abfragedatum 23. Januar 2025 sind insgesamt sieben Fälle bekannt. Informationen dazu, ob es sich bei den betroffenen Personen um Medienschaffende handelte, liegen nicht vor, da betroffene Personen in der Fallzahlenanwendung LAPOS systembedingt anonymisiert werden und Rückschlüsse somit nicht möglich sind.

Eine Aufschlüsselung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 10 · 1 Zeilen × 7 Spalten
Deliktskategorien nach Phänomenbereichen
LinksRechtsAusländische IdeologieReligiöse IdeologieSonstige ZuordnungSumme
Verstöße gg. § 353d StGB3d StGB310037

In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden im Berichtsjahr 2024 zu PKS-Schlüssel 655010 „Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ 73 Fälle mit insgesamt 69 Tatverdächtigen erfasst. Die Aufklärungsquote lag bei 86,3 Prozent. Informationen dazu, ob es sich bei den hier tatverdächtigen Personen um Medienschaffende handelte, liegen nicht vor.

Frage 12 Seite 10

Welche Projekte zum Schutz bedrohter Medienschaffender förderte die Bundesregierung von April 2024 bis November 2025, mit welchen Mitteln, und mit wie vielen erreichten Personen?

Antwort

Die Bundesregierung unterstützt vor allem über das Journalistenschutzprogramm Hannah-Arendt-Initiative (HAI) bedrohte Medienschaffende weltweit. Die HAI ist ein von der Bundesregierung in enger Abstimmung zwischen dem Auswärtigen Amt (AA) und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gemeinsam geführtes und von zivilgesellschaftlichen Organisationen (Netzwerkpartner) umgesetztes Programm zur Unterstützung und zum Schutz von bedrohten Journalistinnen und Journalisten – sowohl im Ausland (in den Herkunftsländern und in der Region) als auch im Exil in Deutschland.

Im Haushaltsjahr 2024 betrug das Fördervolumen 9,1 Mio. Euro (6 Mio. Euro Ausland / 3,1 Mio. Euro Inland). Es profitierten über 400 Medienschaffende und zusätzlich 62 Medienorganisationen von der Programmlinie Inland des BKM, umgesetzt durch den European Fund for Journalism in Exile (JX Fund), von der Programmlinie Ausland des AA profitierten über 2 700 Medienschaffende, umgesetzt durch Media in Cooperation in Transition (MiCT), European Centre for Press and Media Freedom (ECPMF) und Deutsche Welle Akademie.

Im Haushaltsjahr 2025 betrug das Fördervolumen 8 Mio. Euro (6 Mio. Euro Ausland / 2 Mio. Euro Inland). In den ersten drei Quartalen 2025 profitierten 112 Medienschaffende und zusätzlich 109 Medienorganisationen von der Programmlinie Inland des BKM, von der Programmlinie Ausland des AA profitierten über 1 280 Medienschaffende und 117 Medienorganisationen. Für das vierte Quartal 2025 liegen noch keine konsolidierten Zahlen vor.

Darüber hinaus wurde ECPMF in 2024 mit 150.000 Euro und in 2025 mit 175.000 Euro von BKM gefördert. Mit dem Programm „Perspektiven im Exil“ wurden 2024 insgesamt 115 Medienschaffende erreicht, in 2025 wurden 69 Medienschaffende erreicht.

Frage 13 Seite 11

Welche Fortbildungen zu Pressefreiheit bzw. Schutz von Medienschaffenden erhielten Exekutivorgane (insbesondere Polizei), mit welchen Bundesmitteln und Teilnehmerinnen- und Teilnehmerzahlen?

Antwort

Der Schutz von Medienschaffenden liegt im Bereich der schutzpolizeilichen Aufgaben und damit insbesondere im Verantwortungsbereich der Landespolizeibehörden. Die Thematik „Angriffe auf Pressefreiheit und Medienschaffende“ ist Bestandteil der Aus- und Fortbildung innerhalb der Bundespolizei und des BKA. Eine detaillierte Darstellung der einzelnen Unterrichtung, den Teilnehmern sowie deren Bundesmittel ist nicht möglich, da die Schulungen in diesem Zusammenhang fächer- und laufbahnübergreifend vermittelt werden.

Frage 14 Seite 11

Wie viele Ransomware-, Distributed-Denial-of-Service(DDoS)- oder Hackerangriffe gegen Medienschaffende bzw. Redaktionen wurden in diesem Zeitraum polizeilich erfasst (bitte nach Bundeskriminalamt(BKA)-Bundeslagebild Cybercrime 2024/2025 und PMK-Phänomenbereichen aufschlüsseln)?

Antwort

Das Bundeslagebild Cybercrime umfasst kein statistisches Material bzgl. Cyberangriffe gegen Medienschaffende/Redaktionen. Die für das Bundeslagebild genutzten Daten der PKS erlauben ferner keine Aufschlüsselung nach Art des Geschädigten.

Eine dezidierte Auflistung der polizeilich erfassten Cyberangriffe mit angefragtem Kontext liegt daher nicht vor.

Mit dem Stichtag 31. Januar 2025 sind in LAPOS für das Jahr 2024 zwei Fälle mit dem OAZ „Medien“ und dem UTF „Cybercrime“ erfasst.

Mit dem Stichtag 31. Dezember 2025 ist in LAPOS für das Jahr 2025 ein Fall mit dem OAZ „Medien“ und dem UTF „Cybercrime“ erfasst.

Frage 15 Seite 11

Wie viele Fälle von Spyware-Einsatz (z. B. Paragon-Staatstrojaner) oder digitaler Überwachung gegen Medienschaffende sind der Bundesregierung seit April 2024 bekannt, und welche Ermittlungen laufen (bitte nach Bundesland und Betroffenengruppen aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 16 Seite 11

Welche Mittel wurden unter Haushaltstitel 684 15 („Stärkung der Medienkompetenz sowie Schutz journalistischer Arbeit“) 2024 und 2025 ausgegeben, und für welche Projekte (bitte mit Beträgen, Anzahl erreichter Medienschaffender und Erfolgsindikatoren auflisten)?

Antwort

Die in 2024 unter dem Haushaltstitel eingestellten Mittel i. H. v. 300.000 Euro dienten der Unterlegung früherer Verpflichtungsermächtigungen, darüber hinaus standen im Haushaltsansatz 2024 keine Mittel für den Schutz und die strukturelle Förderung journalistischer Arbeit zur Verfügung. In 2025 wurden keine Mittel verausgabt.

Frage 17 Seite 12

Welche Bundesmittel flossen 2024 und 2025 in die DJV-Meldestelle (DJV = Deutscher Journalisten-Verband) oder ECPMF-Projekte zum Schutz von Medienschaffenden, und wie viele Fälle wurden bearbeitet?

Antwort

Bezüglich der Förderung des ECPMF durch den BKM wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Die Meldestelle des Deutschen Journalistenverbandes (DJV) wird nicht durch Bundesmitteln gefördert.

Frage 18 Seite 12

Wie viele Gesprächsanfragen von Organisationen wie RSF, DJV, Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) oder ECPMF zum Journalistenschutz erreichten das Bundesministerium des Innern (BMI) bzw. den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) seit April 2024 (bitte mit Datum, Ergebnis und Abweisungsgründen auflisten)?

Antwort

Die Bundesregierung führt keine Statistik im Sinne der Fragestellung.

Frage 19 + 20 Seite 12

19Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss der nach Ansicht der Fragesteller schwindenden Medienvielfalt (z. B. KEK-Bericht) auf die Pressefreiheit, und welche Gegenmaßnahmen plant sie (bitte auflisten)?

20Erachtet die Bundesregierung einen jährlichen Lagebericht zur Pressefreiheit in Deutschland für notwendig, und wenn ja, wann erscheint der erste?

Antwort

Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Medienvielfalt und Pressefreiheit sind eine der Grundfesten in einer demokratischen, pluralistischen Gesellschaft. Die Bundesregierung wendet sich grundsätzlich gegen jeden Versuch diese einzuschränken. Hierzu gehört auch, dass Journalisten bei der Ausübung ihrer Arbeit wirksam geschützt werden. Die Bundesregierung setzt sich im dualen Mediensystem sowohl für einen pluralen öffentlich-rechtlichen Rundfunk als auch für faire Regulierungs- und Refinanzierungsbedingungen für private Medien ein. Hierbei soll auch auf europäischer Ebene eine stärkere Verantwortung großer Tech-Plattformen und KI-Anbieter in den Blick genommen werden.

Die Erstellung eines weiteren Lageberichts über den Stand der Pressefreiheit in Deutschland ist aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich. Der Beitrag der Bundesregierung für den von der Europäischen Kommission zu erstellenden Rechtsstaatsbericht enthält bereits regelmäßig Aussagen zum Stand der Pressefreiheit in Deutschland. Zudem registriert das ECPMF in der Datenbank „Mapping Media Freedom“ Angriffe auf die Pressefreiheit und informiert auch darüber. Auch die Organisation Reporter ohne Grenzen erstellt mit der Rangliste der Pressefreiheit einen Bericht mit ähnlicher Zielrichtung.

Frage 21 Seite 13

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung bis Ende der Legislaturperiode, um den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (2025–2029) zur Sicherheit von Medienschaffenden umzusetzen?

Antwort

Die Sicherheit von Journalisten spielt für Bund und Länder eine unverändert große Rolle. Medien können nur dort unabhängig und frei berichten, wo die Sicherheit von Journalisten gewährleistet ist. Die Staatsanwaltschaften der Länder sind, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Den über die Plattform des Europarats zur Stärkung des Schutzes von Journalismus und der Sicherheit von Journalisten eingehenden Meldungen gehen die Länder konsequent nach und treffen nach Ermittlung des Sachverhalts die erforderlichen Maßnahmen. Durch die Polizei werden daneben insbesondere alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten bei Versammlungen zu gewährleisten. Hierbei geben die bundesweit gültigen „Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung“ wichtige Rahmenbedingungen für ein kooperatives Zusammenwirken zwischen Polizei und Medien vor.

Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren (sog. Anti-SLAPP-Richtlinie) beschlossen. Dieser sieht Regelungen vor, damit missbräuchliche Verfahren gegen kritische Meinungsäußerungen oder Berichterstattungen durch die Gerichte schnellstmöglich abgeschlossen und unbegründete Klagen schnell abgewiesen werden können. So soll erreicht werden, dass der einschüchternde Effekt für Betroffene möglichst gering ausfällt. Niemand soll durch missbräuchliche Klagen davon abgehalten werden, von der grundrechtlich verbürgten Meinungs- und Pressefreiheit Gebrauch zu machen. Der Regierungsentwurf ist hier abrufbar: www.b mjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_Anti-SLAPP.html. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.

Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung derzeit an einer Fortentwicklung der Auskunftssystematik im Meldewesen und wird hierbei auch die besondere Rolle der Presse- und Medienschaffenden berücksichtigen.