Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Berufseinstiegschancen junger Menschen in Deutschland sind seit dem Jahr 2024 zunehmend angespannt. Während die Gesamtarbeitslosigkeit moderat ansteigt, nimmt der Druck auf Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger und Auszubildende zu. Eine StepStone-Analyse vom August 2025 hat über 4 Millionen Stellenanzeigen ausgewertet und eine massive Reduzierung der ausgeschriebener Einstiegsjobs festgestellt. Studien aus den USA weisen ebenfalls auf ähnliche Trends hin: Technologischer Wandel und Automatisierung reduzieren Einstiegsstellen in standardisierte Tätigkeiten.
Insbesondere der zunehmende Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) verändert den Arbeitsmarkt strukturell. Viele Tätigkeitsfelder, die typischerweise Berufseinsteigerinnen vorbehalten waren, werden automatisiert oder restrukturiert. Parallel dazu verschärft die aktuelle wirtschaftliche Stagnation den Übergang von der Schule in den Beruf. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen nach den politischen Maßnahmen der Bundesregierung, um jungen Menschen Perspektiven im Arbeitsmarkt der Zukunft zu eröffnen und Bildungs- bzw. Förderstrukturen zukunftsfähig zu gestalten.
Wie schnell finden junge Menschen in Deutschland nach dem Berufsabschluss aktuell eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, und wie haben sich diese Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach dualer Ausbildung, schulischer Ausbildung und Studium differenzieren)?
In der Beschäftigungsstatistik kann der Übergang von einem beendeten sozialversicherungspflichtigen (sv-pflichtigen) Ausbildungsverhältnis in ein neu begonnenes sv-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis außerhalb eines Ausbildungshältnisse) kann näherungsweise zur Beantwortung der Frage für sv-pflichtige Ausbildungen herangezogen werden.
Ausgewertet wurden die begonnenen sv-pflichtigen Beschäftigungsverhältnisse (ohne Ausbildungsverhältnisse) von Personen, die zuvor ein sv-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis in Ausbildung beendeten. Die Vorbeschäftigung in Ausbildung muss dabei mindestens zwei Jahre angedauert haben, um die Gruppe der Auszubildenden abzubilden, die die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
Die Unterbrechungsdauer lag und liegt in den meisten Fällen unter einem Monat. Im Jahr 2024 (aktuell vorliegender Wert) haben fast vier Fünftel der ehemaligen Auszubildenden praktisch nahtlos eine sv-pflichtige Beschäftigung aufgenommen. Die Unterbrechungsdauern haben sich seit 2014 tendenziell etwas günstiger entwickelt. Weitere Daten können der Tabelle 1 im Anhang entnommen werden.*
Darüber hinaus kann die abgeschlossene Dauer der Arbeitslosigkeit nach Alter und letztem Berufsabschluss ermittelt werden. Diese Gruppe bildet allerdings nur den Teil der Jüngeren ab, die sich arbeitslos gemeldet haben. Zudem kann auf Basis der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht ermittelt werden, ob es sich bei der Phase der Arbeitslosigkeit um jene zwischen dem Ausbildungsabschluss und der Aufnahme des ersten Jobs handelt.
Die abgeschlossene Dauer der Arbeitslosigkeit über alle Altersgruppen und Ausbildungsniveaus lag im Jahresdurchschnitt 2025 bei 151 Tagen, also rund fünf Monate, und liegt damit auf dem Niveau von 2015. Die entsprechenden Dauern der ehemals Arbeitslosen unter 25 Jahren mit einer betrieblichen/schulischen Berufsausbildung, bzw. unter 35 Jahren mit einer akademischen Ausbildung, liegen um sechs Tage über den Werten aus dem Jahr 2015 – bei jeweils niedrigerem Niveau. Weitere Daten können der Tabelle 2 im Anhang entnommen werden.*
Laut den Daten des Betriebspanels des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wurde für die dual Ausgebildeten mit einer Übernahmequote von 79 Prozent im Jahr 2024 ein neuer Positivrekord erreicht (Fitzenberger et al., 2025). Offensichtlich lohnt sich die Ausbildung und anschließende Übernahme, wenn Engpässe am Arbeitsmarkt die Rekrutierung von anderweitig ausgebildeten Fachkräften erschweren.
Allerdings gibt es einige Berufsfelder, in denen die absolute Anzahl der Arbeitslosen seit 2024 leicht überproportional bei Personen unter 30 gestiegen ist. So waren im Jahr 2025 deutlich mehr Personen mit einem Zielberuf im Ingenieurwesen und der Informatik arbeitslos als noch im Jahr 2024. Überdies steigen die Arbeitslosenzahlen in diesen technischen Berufen leicht überproportional bei den unter 30-Jährigen. Ob dieser Trend sich allerdings zu einem großen Teil durch den Einsatz von KI in Einstiegsberufen erklären lässt (siehe Antwort zu Frage 7), ist zu bezweifeln, denn Beschäftigte in diesen Branchen sind derzeitig auch überproportional von den wirtschaftlichen Schwankungen betroffen und viele Betriebe regulieren ihre Beschäftigung in wirtschaftlich turbulenten Zeiten über die Einstellungen. Außerdem tauchen viele Absolventinnen und Absolventen von Universitäten nicht direkt in den Arbeitslosenstatistiken auf, da viele keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Weiterhin ist zu beobachten, dass sich junge Menschen tendenziell häufiger entscheiden, weiter zu studieren, wenn die Lage am Arbeitsmarkt schlechter ist.
2Wie hoch ist die Arbeitslosenquote von Menschen in den ersten drei, sechs und zwölf Monaten nach Berufs- oder Studienabschluss, und wie haben sich diese Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Art des Abschlusses differenzieren)?
3Wie viele Bewerbungen müssen Berufs- und Studienabsolventen nach Kenntnis der Bundesregierung nach Abschluss im Schnitt schreiben, bis sie eine Stelle antreten können, und wie hat sich diese Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Art des Abschlusses differenzieren)?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Wie hat sich die Zahl der Ausbildungs- und Studienabsolventen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Art des Abschlusses differenzieren)?
Zur Entwicklung der Zahl der Ausbildungsabsolventinnen und -absolventen in den Jahren 2014 bis 2023 wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen.
Tabelle: Ausbildungsabsolventinnen und Ausbildungsabsolventen nach Prüfungsgruppen, 2014 bis 2023
Quelle: BIBB-Datenreport 2025, Seite 167, Tabelle A5.7-1: Absolventen/Absolventinnen von Abschlussprüfungen im dualen System, Abschlussprüfungen der Auszubildenden und Externenzulassungen nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit 2010 bis 2023, Deutschland, www.bibb.de/dienst/publikationen/de/20621
Zur Entwicklung der Zahl der Hochschulabsolventinnen und -absolventen in den Jahren 2014 bis 2024 wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen.
Tabelle: Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen nach Prüfungsgruppen, 2014 bis 2024
Wie hat sich die Zahl der offenen Stellen für Menschen mit Berufs- oder Studienabschluss in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Die bei der BA gemeldeten Stellen bilden etwa die Hälfte des gesamtwirtschaftlichen Stellenangebots ab. Eine statistische Auswertung nach Berufsabschluss ist nicht möglich, jedoch nach Anforderungsniveau der gemeldeten Stelle.
Im Jahr 2025 waren bei der BA insgesamt durchschnittlich 632 000 offene Stellen gemeldet, darunter waren 59 Prozent für Fachkräfte und 22 Prozent für Spezialisten/Experten ausgeschrieben. Im Vergleich zu 2015 ist der Bestand der gemeldeten Stellen für Fachkräfte in etwa gleichgeblieben, jener für Spezialisten und Experten allerdings kräftig (um rund 46 Prozent) gestiegen.
Die zugrunde liegenden Daten können der Tabelle 3 im Anhang entnommen werden.*
In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung Berufseinsteigerstellen im Vergleich zu 2015 weggefallen oder in Positionen mit anderen Qualifikationsanforderungen umgewandelt worden?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Entwicklung der Berufseinstiegschancen junger Menschen im Lichte der wirtschaftlichen Lage und des zunehmenden Einsatzes von KI-Technologien (bitte nach Art des Abschlusses differenzieren)?
Der Ausgangspunkt für die Befürchtungen, dass sich die Berufseinstiegschancen junger Menschen durch den zunehmenden Einsatz von KI-Technologien verschlechtert hätte, liegt in Analysen für den US-amerikanischen Arbeitsmarkt (insb. Brynjolfsson et al. 2025). Demnach ist die Beschäftigung in Berufen mit „KI-Exposition“ (Softwareentwicklung, Buchhaltung, Kundenservice-Berufe) für die Altersgruppe von 22 bis 25 Jahren in den USA um etwa 20 Prozent zurückgegangen, während ältere Beschäftigte davon weniger betroffen sind. In einer ersten Replikation dieser Analyse durch das IAB für Deutschland werden keine ausgeprägten Beschäftigungsrückgänge seit dem Aufkommen von leistungsfähigen Sprachmodellen wie ChatGPT gefunden, weder bei jüngeren Beschäftigten noch in stärker KI-exponierten Berufen. Die beobachteten Muster sind eher konsistent mit den (ebenfalls kleinen) Effekten, die Humlum und Vestergaard (2025) für Dänemark gefunden haben. Es gibt also bisher keine Hinweise dafür, dass aufgrund des zunehmenden Einsatzes von KI-Technologien Berufseinstiegschancen gesunken sind.
Vielmehr liegt nahe, dass die derzeit in manchen Berufen schlechteren Berufseinstiegschancen eher mit den anhaltenden wirtschaftlichen Problemen in Deutschland zusammenhängen. Das gesamtwirtschaftliche Stellenangebot ist in fast allen Wirtschaftsbereichen rückläufig, wobei eine sinkende Nachfrage nach Arbeitskräften insbesondere bei den unternehmensnahen sowie sonstigen Dienstleistungen sowie im Handel und im Bereich „Information und Kommunikation“ zu beobachten ist (Gürtzgen et al., 2025).
Junge Menschen, die eine Ausbildung oder ein Hochschulstudium in einem IT-Beruf absolviert haben, treffen also auf einen Arbeitsmarkt, in dem – im Gegensatz zu den Vorhersagen zu Beginn ihrer Ausbildung/ihres Studiums – weniger Stellen angeboten werden.
Welche Branchen und Tätigkeitsfelder sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders stark von strukturellen Arbeitsplatzverlusten oder Arbeitsplatzveränderungen im Einstiegssegment betroffen (wenn möglich mit aktuellen Veränderungszahlen benennen)?
Das IAB hat zur Bestimmung struktureller Veränderungen am Arbeitsmarkt u. a. die sogenannten Substituierbarkeitspotenziale entwickelt. Sie sagen etwas darüber aus, in welchem Ausmaß berufliche Tätigkeiten durch Computer oder computergesteuerte Maschinen vollautomatisch erledigt werden könnten. Die technische Möglichkeit, Tätigkeiten zu automatisieren, kann aber nicht mit tatsächlicher Automatisierung gleichgesetzt werden. Ob Tätigkeiten tatsächlich automatisiert werden, hängt u. a. von betriebsspezifischen, wirtschaftlichen, organisatorischen, rechtlichen und ethischen Faktoren ab. Auf Basis des Konzeptes der technischen Automatisierbarkeit stellt die Statistik der BA die interaktive Statistik https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Interakt ive-Statistiken/Strukturwandel-Berufe/Strukturwandel-Berufe-Nav.html? zur Verfügung. Unter der Kachel Soziodemografie ist auch die Betrachtung nach Altersgruppen möglich.
Darüber hinaus kann aus der Statistik die Entwicklung der sv-pflichtig Beschäftigten in den Wirtschaftsabteilungen für
a. Fachkräfte, insgesamt und darunter unter 25 Jahren, sowie
b. Spezialisten und Experten, je insgesamt und darunter unter 35 Jahren,
zur Annäherung an die Frage herangezogen werden. Bei der Interpretation der Daten müssen demografiebedingte Effekte berücksichtigt werden. Diese können anhand der Statistik allerdings nicht beziffert werden.
Die Daten können den Tabellen 4 bis 6 im Anhang entnommen werden.*
Von welchen dualen Ausbildungsberufen ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, die Ausbildungsordnungen aufgrund der Entwicklung im Bereich der künstlichen Intelligenz zu überarbeiten?
Ausbildungsordnungen werden in einem formalen Neuordnungsverfahren unter konsensualer Mitwirkung der Spitzenorganisationen der Sozialpartner, Vertreterinnen und Vertretern aus der Praxis sowie den zuständigen Fachministerien erlassen. Die Initiative zur Entwicklung oder Modernisierung einer Ausbildungsordnung bzw. für Änderungen anderer Art kommt grundsätzlich aus der betrieblichen Praxis. In Abstimmung mit den jeweiligen Fachverbänden und -gewerkschaften wird der Neuordnungsbedarf abgestimmt. Diese Eckdaten werden dem zuständigen Fachministerium mit einem schriftlichen Antrag von den Spitzenorganisationen der Sozialpartner zugeleitet.
Welche Zusatz- und Teilqualifikationen wurden in den vergangenen fünf Jahren entwickelt, um auf die Entwicklung im Bereich der künstlichen Intelligenz zu reagieren?
Ausbildungsordnungen definieren gesetzliche Mindeststandards und sind grundsätzlich technikoffen formuliert, um unterschiedliche betriebliche Gegebenheiten und technologische Entwicklungen zu berücksichtigen. Damit bieten sie bereits jetzt die Möglichkeit, auf die Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz entsprechend den betrieblichen Bedarfen zu reagieren. Konkrete Informationen dazu, ob/wie die betriebliche Praxis diese Entwicklung für die Vermittlung entsprechender zusätzlicher Qualifikationen über die verordneten Mindeststandards hinaus genutzt hat, liegen der Bundesregierung nicht vor.
Teilqualifikationen werden aus bestehenden Ausbildungsberufen abgeleitet.
Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass KI-getriebene Produktivitätsgewinne nicht zu einer Verdrängung von Stellen für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger führen?
Aktuelle Studien zeigen, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zu Produktivitätssteigerungen der Beschäftigten führen kann, z. B. insbesondere, dass Beschäftigte mit weniger Berufserfahrung oder beruflicher Expertise verstärkt bzw. vergleichsweise größere Produktivitätssteigerungen erfahren. Laut einer aktuellen Szenario-Analyse des IAB über zukünftige potentielle Auswirkungen von KI auf den deutschen Arbeitsmarkt (verfügbar hier: https://iab.de/p ublikationen/publikation/?id=15227157) könnte die stärkere Nutzung von KI das jährliche Wirtschaftswachstum in Deutschland um 0,8 Prozentpunkte steigern und über 15 Jahre kumuliert bis zu 4,5 Bio. Euro an zusätzlicher Wertschöpfung generieren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger besser auf KI-beeinflusste Arbeitsmärkte vorzubereiten (z. B. im Rahmen von beruflicher oder schulischer Qualifizierung, Förderprogrammen oder Arbeitsmarktinstrumenten) bzw. deren Chancen zum erfolgreichen Berufseinstieg zu erhöhen?
Mit der Initiative Bildungsketten wirken das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die BA und die Länder darauf hin, den Anteil von Jugendlichen mit Ausbildungsabschluss zu erhöhen. Dazu arbeiten die beteiligten Akteure daran, ein kohärentes Maßnahmensystem am Übergang von der Schule in die Ausbildung bis zum Berufseinstieg zu schaffen. Ein Fokus liegt dabei auf der guten Verknüpfung von schulischen und außerschulischen Maßnahmen. Ein Bestandteil ist das bundesweit in Schulen verankerte Berufsorientierungsprogramm (BOP). Dieses verfolgt das Ziel, Schülerinnen und Schülern eine fundierte Entscheidung hinsichtlich ihrer Berufswahl zu ermöglichen und somit bei einem guten Einstieg in die Berufsausbildung zu unterstützen.
Eine moderne, technikoffene Ausbildung bereitet junge Menschen bereits heute auf die Anforderungen der Arbeitsmärkte von morgen vor. Die kontinuierliche und bedarfsorientierte Modernisierung von Ausbildungsordnungen gemeinsam mit den beteiligten Akteuren bei Bund, Ländern und Sozialpartnern wird auch in Zukunft ihren Beitrag leisten.
Darüber hinaus führt der digitale Wandel der Arbeitswelt zu veränderten Berufsbildern und damit auch neuen Kompetenzanforderungen für den Berufseinstieg. Zur erfolgreichen Vermittlung der benötigten Kompetenzen braucht es qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder, die selbst eine zeitgemäße Perspektive in die Ausbildung einbringen. Erforderlich sind daher aus Sicht der Bundesregierung auch Maßnahmen zur Unterstützung und Qualifizierung des Ausbildungspersonals, wie z. B. das öffentlich geförderte Internet-Portal für Ausbildungs- und Prüfungspersonal „Leando“.
Zur Qualifizierung der Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger tragen auch außerschulische Angebote der MINT-Maßnahmen der Bundesregierung bei. So spielen neben Digital-, Daten- und Medienkompetenzen auch KI-Kompetenzen eine Rolle in zahlreichen MINT-Clustern sowie den durch das BMBFSFJ geförderten MINT-/TUMO-Zentren in Lüdenscheid und Hirschaid.
Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Arbeitsvermittlung und Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit an neue Beschäftigungsformen und KI-gestützte Arbeitsprozesse anzupassen?
Der gesetzliche Auskunfts- und Beratungsauftrag der BA zur Berufsorientierung bezieht gemäß § 33 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) umfassende Auskünfte zu „[…] Fragen der Berufswahl, über die Berufe und ihre Anforderungen und Aussichten, über die Wege und die Förderung der beruflichen Bildung sowie über beruflich bedeutsame Entwicklungen […] auf dem Arbeitsmarkt“ ein. Entwicklungen neuer Beschäftigungsformen oder Arbeitsprozesse sind nach Ansicht der Bundesregierung von dieser Formulierung mit umfasst. Daher sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit für gesetzliche Anpassungen. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung des Beratungsauftrags obliegen dabei der BA.
Die Beratung und Vermittlung der BA orientiert sich am individuellen Bedarf. Sie betrachtet die individuellen Stärken, Perspektiven und Potenziale auch im Hinblick auf neue Beschäftigungsformen und KI-Entwicklungen. Digitale Tools flankieren den Beratungs-, Orientierungs- und Vermittlungsprozess: Eine zentrale Rolle bei der Information über die aktuellen Entwicklungen für Mitarbeitende der BA sowie Bürgerinnen und Bürger nimmt dabei das BERUFE-NET (www.arbeitsagentur.de/berufenet) ein. Hier werden alle aktuellen Entwicklungen für über 3 000 Berufe und Tätigkeiten sowie branchenübergreifende Entwicklungen aktuell beschrieben, laufend angepasst und ergänzt. Unter „Berufsperspektiven“ finden sich dabei jeweils u. a. die berufsbezogenen Digitalisierungstrends, die QuBe-Zukunftsprojektionen (Qualifikation und Beruf in der Zukunft) des IAB und des Bundesinstituts für Berufliche Bildung sowie der Job-Futuromat des IAB. Junge Menschen, die sich erstmals beruflich orientieren, informiert meinBERUF (www.mein-beruf.de) in zielgruppengerechter Ansprache über den individuellen Weg durch den Berufswahlprozess. Menschen, die bereits einer Erwerbstätigkeit nachgehen, finden auf meinNOW (www.mei n-now.de) anliegensorientiert aufbereitet die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten und Weiterbildungsangebote, die zu ihren individuellen Perspektiven passen. Diese digitalen Angebote sind bereits heute verbindlicher Bestandteil in den Prozessen der BA und werden von den Mitarbeitenden sowie Kundinnen und Kunden der BA intensiv genutzt. Sie stehen allen weiterbildungsinteressierten Personen sowie Unternehmen zur Verfügung.
Die BA analysiert fortwährend, inwieweit sich durch die aktuellen technologischen Entwicklungen – insbesondere Digitalisierung und KI – Chancen zur Prozessoptimierung und verbessertem Service bieten und passen Prozesse und Angebote entsprechend an.
Welche Ansprache hält die Bundesregierung für geeignet, um Arbeitsgeber zu motivieren, mehr Berufseinstiegsstellen bereitzustellen?
Der Arbeitgeber-Service (AG-S) der BA unterstützt Unternehmen dabei, sich zukunftsfähig und flexibel aufzustellen. Ein zentraler Fokus liegt auf der Unterstützung bei der Suche nach Personal zur Arbeitskräftesicherung, der Qualifizierung von Mitarbeitenden sowie der Anpassung an strukturelle Veränderungen, u. a. durch Digitalisierung und Automatisierung.
In den kommenden Jahren wird der deutsche Arbeitsmarkt durch den Renteneintritt vieler Beschäftigter Arbeitskräfte verlieren, wodurch Fachkräfteengpässe verschärft werden. Unternehmen werden daher vor allem im Rahmen der Arbeitgeberberatung dafür sensibilisiert, das auf dem Arbeitsmarkt vorhandene Bewerberpotenzial, auch von Berufseinsteigenden, umfassend für die Besetzung offener Stellen zu nutzen. Den Arbeitgebern wird aufgezeigt, welche Vorteile die Einstellung bzw. Beschäftigung von Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern bieten sowie welche Förderinstrumente den Einstieg in die Ausbildung bzw. Beschäftigung unterstützen können.
Die Einstellung von Berufseinsteigenden bietet die Chance, Mitarbeitende im Sinne des Unternehmens aufzubauen, langfristig an das Unternehmen zu binden, beispielsweise durch berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten, diese zu fördern und auf anspruchsvollere Tätigkeiten vorzubereiten.
Um die Einstellung oder Qualifizierung von neuen Mitarbeitenden zu fördern, gibt es zudem finanzielle Anreize und Fördermöglichkeiten, wie beispielsweise die Förderung der beruflichen Weiterbildung (§§ 81 ff. SGB III), die bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen genutzt werden können.
In der Allianz für Aus- und Weiterbildung werden gemeinsam mit den Sozialpartnern Wege zur Arbeitgeberansprache diskutiert.
Wie bewertet die Bundesregierung die Zahl der unbesetzten Ausbildungsplätze im Verhältnis zur Zahl junger Menschen ohne Berufsabschluss, und was sind aus Sicht der Bundesregierung die wichtigsten Ursachen für dieses Missverhältnis?
Die Zahl der am 30. September 2025 unbesetzten Ausbildungsstellen ist im Vergleich zum Vorjahr um 15 000 auf 54 000 zurückgegangen. Auf Nachfrageseite waren 40 000 Bewerberinnen und Bewerber unversorgt und weitere 44 000 Bewerberinnen und Bewerber mit einem alternativen Angebot suchten weiterhin einen Ausbildungsplatz. Aber auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten darf die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen nicht nachlassen, denn die Auszubildenden von heute sind die Fachkräfte von morgen. Ohne ausreichende Ausbildungsplätze würde die Situation am Ausbildungsmarkt weiter verschärft werden. Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der BA, dass der Ausgleich am Ausbildungsmarkt zuletzt schwieriger geworden ist und das Zusammenführen von Angebot und Nachfrage (Passung) auf dem Ausbildungsmarkt weiterhin eine zentrale Herausforderung bleibt. Die Gründe für eine geringere Passung von Angebot und Nachfrage sind vielfältig, zum Beispiel decken sich die Berufswünsche der jungen Menschen nicht immer mit dem Bedarf der Betriebe. Je nach Ausbildungsberuf kann das Interesse junger Menschen sehr unterschiedlich ausgeprägt sein, wodurch manche Ausbildungsberufe seit einigen Jahren durch besondere Stellenbesetzungsprobleme gekennzeichnet sind. Hinzu kann eine eingeschränkte Passung von regionaler Nachfrage und regionalem Angebot kommen. So suchen junge Menschen oftmals nicht in der Region, in der die Stellen ausgeschrieben sind. Eine weitere Ursache kann die fehlende Übereinstimmung der Qualifikationen von Bewerbenden und der Anforderungsprofile der Betriebe sein, denn auch qualifikatorische Eigenschaften der Bewerberinnen und Bewerber haben einen Einfluss auf die Vermittlungswahrscheinlichkeit.
Um dieser Entwicklung zu begegnen und jungen Menschen die bestmögliche Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz und dem Abschluss ihrer Ausbildung gewähren zu können, wurde mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz eine Ausbildungsgarantie eingeführt, die verschiedene Unterstützungsangebote in der Ausbildungsförderung umfasst und als Ultima Ratio auch einen Rechtsanspruch auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung beinhaltet.
Darüber hinaus sollen mit dem Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Möglichkeiten einer ganzheitlichen Beratung und Betreuung junger Menschen insbesondere mit komplexen persönlichen Lebenslagen im SGB III geschaffen werden. Damit sollen junge Menschen noch besser bei der beruflichen Orientierung und der Einmündung in eine Berufsausbildung unterstützt werden.
Gemeinsam mit den Ländern und auch vor dem Hintergrund der hohen Zahl junger Menschen ohne Berufsabschluss ist es weiterhin ein Ziel der Bundesregierung, jedem jungen Menschen zu ermöglichen, einen Schulabschluss zu machen. Dafür soll auch die frühe Berufsorientierung in Schulen in Kooperation mit den beruflichen Schulen und der Bundesagentur für Arbeit weiter gestärkt werden.
Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass ökonomische Unsicherheit (z. B. durch eine langanhaltende konjunkturelle Schwächephase) dazu führt, dass Unternehmen weniger bereit sind, Nachwuchskräfte auszubilden oder einzustellen, und mit welchen mittel- und langfristigen ökonomischen und sozialen Folgen wäre in diesem Fall zu rechnen?
Vorliegende Studien, z. B. zur Wirtschafts- und Finanzkrise, zeigen, dass ökonomische Unsicherheit sowohl aus einzelbetrieblicher als auch aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive zu einer Zurückhaltung beim Angebot neuer Ausbildungsverträge führt (Dietrich/Gerner, 2007, Bellmann et al., 2014). Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass die duale Ausbildung für Betriebe typischerweise mit Nettokosten verbunden ist. Diese Nettokosten kann der Betrieb bei einer Weiterbeschäftigung der Ausbildungsabsolventinnen und -absolventen überkompensieren. Mit der steigenden Unsicherheit infolge konjunktureller Entwicklungen, aber auch aufgrund des derzeit zu beobachtenden strukturellen und technologischen Wandels, wächst die betriebliche Unsicherheit hinsichtlich der Kosten-Ertragsüberlegungen zur betrieblichen Ausbildung und führt zu einer Zurückhaltung beim Angebot an Ausbildungsplätzen.
Mittel- bis langfristig kann diese Zurückhaltung dazu führen, dass Betriebe ihren Fachkräftebedarf nicht mehr decken können. Verstärkt wird dies dadurch, dass in den vergangenen Jahren viele Ausbildungsplätze unbesetzt geblieben sind – den Ergebnissen des IAB-Betriebspanels zufolge rund ein Drittel. Dies ist u. a. auf beobachtbare Mismatch-Probleme, aber auch auf eine seit Einsetzen der COVID19-Pandemie insgesamt deutlich rückläufige Zahl der bei der BA registrierten Bewerberinnen und Bewerber um einen betrieblichen Ausbildungsplatz zurückzuführen (Fitzenberger, 2025).
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