Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Erkrankungen stellen für Leistungsbezieher der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ein besonderes Hindernis dar, weil sie häufig den Eintritt bzw. Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt erschweren oder gar verunmöglichen. Insbesondere psychische Erkrankungen erweisen sich für die Betroffenen sowie den Integrationsprozess insgesamt als besondere Belastung. Ob Depressionen, Zwangs- und Angststörungen oder Schizophrenie – Grundsicherungsbezieher sind von psychischen Erkrankungen noch häufiger betroffen als die Bevölkerung im Allgemeinen (vgl. https://iab-forum.de/category/abgeschlossene-serien/psychisch-erkrankte-im-s gb-ii/).
Einer Studie des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg von 2013 zufolge beläuft sich der geschätzte Anteil psychisch Kranker in der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf rund ein Drittel der erwerbsfähigen Personen, wobei die exakte Größe des Personenkreises mit psychischen Problemen unklar ist (vgl. www.deutschlandfunk.de/psychisch-krank e-im-hartz-iv-system-im-dschungel-der-100.html). Die Relevanz des Themas belegt auch das IAB-Forschungsprojekt „Psychisch Kranke im SGB II: Situation und Betreuung“ aus dem Jahr 2020, welches u. a. die Herausforderungen von Menschen mit psychischen Erkrankungen im SGB-II-Bezug und die Unterstützungsmöglichkeiten durch Jobcenter sowie medizinische und psychosoziale Einrichtungen zum Untersuchungsgegenstand hatte (vgl. https://iab-foru m.de/das-iab-projekt-psychisch-kranke-im-sgb-ii-situation-und-betreuung/).
Als Problemanzeige kann nach Auffassung der Fragesteller festgehalten werden: Das Versorgungssystem für psychisch Kranke im SGB II ist unübersichtlich und überfordert sowohl Betroffene als auch Integrationsfachkräfte. Es gibt zahlreiche Anlaufstellen wie den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit (BA) und verschiedene psychosoziale Beratungsangebote (vgl. www.deut schlandfunk.de/psychisch-kranke-im-hartz-iv-system-im-dschungel-der-10 0.html). Während für viele Empfänger von SGB-II-Leistungen trotz der offiziellen Feststellung ihrer vermeintlichen Erwerbsfähigkeit eine Teilnahme am Arbeitsleben aufgrund ihrer psychischen Beeinträchtigungen de facto nicht möglich ist, gibt es viele psychisch erkrankte Leistungsbezieher, die arbeiten möchten und können, die jedoch eine gezielte Unterstützung benötigen, um ihre Erwerbsfähigkeit zu beurteilen und zu fördern. Ein Modellprojekt in einigen Jobcentern, bei dem psychosoziales Coaching direkt vor Ort durch klinisch geschulte Psychologen angeboten wird, zeigt positive Ergebnisse. Derartige Beratungsangebote helfen arbeitslosen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, durch den „Dschungel“ der Hilfeangebote zu navigieren und im Rahmen passgenauer Unterstützung neue Perspektiven im Sinne der Arbeitsmarktintegration zu erarbeiten (ebd.). Gleichzeitig zeigt sich, dass Jobcenter-Fachkräfte – auch in Ermangelung einer spezifischen Qualifikation – oftmals nicht ausreichend auf den Umgang mit psychisch erkrankten Menschen vorbereitet sind und bei der Erkennung und Unterstützung von psychischen Erkrankungen an ihre Grenzen stoßen (ebd.).
Zur besseren Einordnung der Gesamtsituation und im Sinne einer gezielten Unterstützung der Betroffenen sowie der Gewährleistung einer engen Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren für die Integration (psychisch) kranker Menschen in den Arbeitsmarkt bedarf es nach Ansicht der Fragesteller einer validen und umfassenden Datengrundlage.
1Wie haben sich die Anzahl und der Anteil von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen bzw. Erkrankungen im SGB-II-Leistungsbezug in den letzten zehn Jahren entwickelt, und über welche Dauer waren die betroffenen Personen im Durchschnitt krankgeschrieben (bitte die absoluten Zahlen und prozentualen Anteile an allen SGB-II-Leistungsbeziehern jeweils getrennt nach Geschlecht ausweisen)?
2Wie haben sich die Anzahl und der Anteil von erwerbsfähigen Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen bzw. Erkrankungen im SGB-II-Leistungsbezug in den letzten zehn Jahren entwickelt, und über welche Dauer waren die betroffenen Personen im Durchschnitt krankgeschrieben (bitte die absoluten Zahlen und prozentualen Anteile an allen SGB-II-Leistungsbeziehern jeweils getrennt nach Geschlecht ausweisen)?
3Wie haben sich die Anzahl und der Anteil von erwerbsfähigen Personen mit psychischen Erkrankungen bzw. psychologischen Diagnosen im SGB-II-Leistungsbezug in den letzten zehn Jahren entwickelt, und über welche Dauer waren die betroffenen Personen im Durchschnitt krankgeschrieben (bitte die absoluten Zahlen und prozentualen Anteile an allen SGB-II-Leistungsbeziehern jeweils getrennt nach Geschlecht ausweisen)?
4Wie haben sich die Anzahl und der Anteil von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und mit gesundheitlichen Einschränkungen bzw. Erkrankungen im SGB-II-Leistungsbezug in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen und prozentualen Anteile an allen SGB-II-Leistungsbeziehern jeweils getrennt nach Geschlecht sowie unterschieden nach EU-Ausländern, Drittstaatenangehörigen und Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern ausweisen)?
5Wie haben sich die Anzahl und der Anteil von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und mit psychischen Erkrankungen bzw. psychologischen Diagnosen im SGB-II-Leistungsbezug in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen und prozentualen Anteile an allen SGB-II-Leistungsbeziehern jeweils getrennt nach Geschlecht sowie unterschieden nach EU-Ausländern, Drittstaatenangehörigen und Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern ausweisen)?
6Wie haben sich die Anzahl und der Anteil von erwerbsfähigen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und mit psychischen Erkrankungen bzw. psychologischen Diagnosen im SGB-II-Leistungsbezug in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen und prozentualen Anteile an allen SGB-II-Leistungsbeziehern jeweils getrennt nach Geschlecht sowie unterschieden nach EU-Ausländern, Drittstaatenangehörigen und Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern ausweisen)?
7Wie haben sich die Anzahl und der Anteil von Personen im SGB-II-Leistungsbezug mit Diagnosen nachfolgender Diagnosegruppen des internationalen Klassifikationssystems „International Classification of Diseases“ (ICD-10) in den letzten zehn Jahren entwickelt
7aAffektive Störungen (ICD-10: F30 bis F39),
7bNeurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen (ICD-10: F40 bis F48),
7cPersönlichkeits- oder Verhaltensstörungen (ICD-10: F60 bis F69),
7dSchizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen (ICD-10: F20 bis F29) (bitte die absoluten und relativen Zahlen jahresweise sowie unterschieden nach Deutschen, Ausländern, EU-Ausländern, Drittstaatenangehörigen und Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern aufschlüsseln)?
8Wie viele SGB-II-Leistungsberechtigte mit gesundheitlichen Einschränkungen bzw. Erkrankungen waren im Jahr 2024
8aüber sechs Monate,
8büber ein Jahr,
8cüber zwei Jahre,
8düber fünf Jahre krankgeschrieben bzw. periodisch arbeitsunfähig gemeldet (bitte die absoluten Zahlen sowie den prozentualen Anteil an allen SGB-II-Leistungsbeziehern jeweils getrennt nach Geschlecht ausweisen)?
9Wie viele erwerbsfähige SGB-II-Leistungsberechtigte mit gesundheitlichen Einschränkungen bzw. Erkrankungen waren im Jahr 2024
9aüber sechs Monate,
9büber ein Jahr,
9cüber zwei Jahre,
9düber fünf Jahre krankgeschrieben bzw. periodisch arbeitsunfähig gemeldet (bitte die absoluten Zahlen sowie den prozentualen Anteil an allen SGB-II-Leistungsbeziehern jeweils getrennt nach Geschlecht ausweisen)?
10Wie hoch waren 2024 die Anzahl und der Anteil von Personen im SGB-II-Leistungsbezug mit einer Doppel- oder Dreifachdiagnose (bitte die absoluten und relativen Zahlen letzter Stand ausweisen)?
11Wie haben sich die Anzahl und der Anteil von SGB-II-Leistungsberechtigten mit gesundheitlichen Einschränkungen bzw. mit Erkrankungen in den letzten zehn Jahren entwickelt, die infolge anhaltender gesundheitlicher Probleme schließlich eine Erwerbsminderungsrente zugesprochen erhielten (bitte die absoluten Zahlen und prozentualen Anteile an allen SGB-II-Leistungsbeziehern jeweils getrennt nach Geschlecht sowie unterschieden nach Deutschen, Ausländern, EU-Ausländern, Drittstaatenangehörigen und Personen aus den TOP-8-Asylherkunftsländern ausweisen)?
12Wie gestaltete sich 2024 die Altersstruktur
12akranker Personen im SGB-II-Leistungsbezug,
12bpsychisch kranker Personen im SGB-II-Leistungsbezug (bitte jeweils die Anzahl der Betroffenen unter 18 Jahren, unter 25 Jahren, zwischen 25 und 58 Jahren und über 58 Jahre ausweisen)?
Die Fragen 1 bis 12b werden gemeinsam beantwortet. Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen der Bundesregierung nicht vor.
Nach § 56 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte verpflichtet, eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer unverzüglich anzuzeigen und spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Die Bundesagentur für Arbeit bzw. die gemeinsamen Einrichtungen dokumentieren dabei, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingegangen ist, sowie ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Diagnosen werden nicht erfasst. Auch zu Arbeitsunfähigkeiten liegen keine Erkenntnisse vor.
Der Ärztliche Dienst (ÄD) der Bundesagentur für Arbeit kennt nur die Begutachtungs- und Beratungsergebnisse für die Personen, die durch den ÄD begutachtet wurden. In der Regel werden nur Personen durch den ÄD begutachtet, für die dies durch ein Jobcenter beauftragt wurde.
Einem am 15. Januar 2026 veröffentlichten Forumsbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB, https://iab-forum.de/psychische-erkran kungen-sind-unter-arbeitslosen-weit-verbreitet/) ist zu entnehmen, dass nach einer aktuellen Studie des ÄD in Zusammenarbeit mit der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit psychische Erkrankungen unter Arbeitslosen weit verbreitet sind.
Angaben zu erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II mit gesundheitlichen Einschränkungen liegen zudem basierend auf der Panel-Befragung Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS) vor. Demnach hatten im Jahr 2024 rund 45 Prozent der Befragten mindestens eine gesundheitliche Einschränkung.
13Wie haben sich die Personalbestände sowie die durchschnittlichen Fallbestände
13ades Berufspsychologischen Services der BA,
13bder im Auftrag des Ärztlichen Dienst der BA tätigen Ärzte,
13cdes medizinischen Personals des Ärztlichen Dienstes der BA insgesamt in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen, insbesondere die Anzahl der Ärzte, jahresweise aufschlüsseln)?
Die Personalbestände des Berufspsychologischen Services (BPS) der Bundesagentur für Arbeit sowie des ÄD können der nachfolgenden Tabelle 1 entnommen werden.
Zu beachten ist, dass sich die Personalbestände mangels darstellbarer Trennschärfe auf die Aufgabenwahrnehmung für die Rechtskreise des Zweiten und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III) beziehen. Die Auswertung umfasst aktives Personal der Agenturen für Arbeit, der Dienststellen der Regionaldirektionen und der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (Dauerpersonal und befristete Kräfte, ggf. Amtshilfekräfte).
Tabelle 1: Beschäftigte des Berufspsychologischen Services (BPS) und des Ärztlichen Dienstes (ÄD) in Vollzeitäquivalenten
| Berichtsmonat | BPS insgesamt | darunter Fachpsychologe/in und Psychologe/in | ÄD insgesamt | darunter Arzt/ Ärztin |
|---|---|---|---|---|
| Dez 2016 | 940 | 333 | 898 | 280 |
| Dez 2017 | 994 | 349 | 867 | 273 |
| Dez 2018 | 1030 | 352 | 839 | 264 |
| Dez 2019 | 950 | 344 | 842 | 271 |
| Dez 2020 | 899 | 336 | 833 | 269 |
| Dez 2021 | 890 | 328 | 832 | 262 |
| Dez 2022 | 881 | 332 | 828 | 257 |
| Dez 2023 | 877 | 327 | 853 | 265 |
| Dez 2024 | 883 | 332 | 896 | 285 |
| Nov 2025 | 929 | 369 | 889 | 287 |
Quelle: Bundesagentur für Arbeit Zu den durchschnittlichen Auftragsbeständen des BPS sowie zu den Auftragseingängen des ÄD im SGB II wird auf die nachfolgende Tabelle 2 verwiesen. Durchschnittliche Auftragsbestände des ÄD liegen nicht vor.
Tabelle 2: Auftragsbestände des BPS und Auftragseingänge des ÄD im Rechtskreis SGB II
| Jahr | durchschnittliche Auftragsbestände des BPS | Auftragseingänge des ÄD |
|---|---|---|
| 2016 | 8 879 | 269 300 |
| 2017 | 9 142 | 273 784 |
| 2018 | 8 990 | 270 246 |
| 2019 | 8 887 | 264 166 |
| 2020 | 6 780 1) | 170 392 |
| 2021 | 5 295 1) | 186 723 |
| 2022 | 5 272 1) | 193 593 |
| 2023 | 6 869 | 199 440 |
| 2024 | 7 529 | 210 674 |
| 2025 | 8 514 2) | 206 953 3) |
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
¹) Infolge der Corona-Pandemie konnte der BPS in den Jahren 2020, 2021 und im ersten Halbjahr 2022 nur eingeschränkt untersuchen. ²) Durchschnitt über die Monate Januar bis November 2025 ³) Summe über die Monate Januar bis November 2025
Angaben zu im Auftrag des ÄD tätigen Ärztinnen und Ärzte liegen nicht vor.
14Wie haben sich die durchschnittlichen Gesamtkosten für
14aden Berufspsychologischen Service der BA,
14bden Ärztlichen Dienst der BA in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen jahresweise aufschlüsseln)?
Die Gesamtausgaben für den ÄD sowie den BPS im SGB II (nur gemeinsame Einrichtungen) können der nachfolgenden Tabelle 3 entnommen werden.
Die gemeinsamen Einrichtungen können im SGB II Serviceleistungen der Bundesagentur für Arbeit einkaufen. Angaben für die zkT liegen nicht vor.
Tabelle 3: Gesamtkosten für den Ärztlichen Dienst (ÄD) und den Berufspsychologischen Service (BPS) in Millionen Euro für die gemeinsamen Einrichtungen
| Berichtsjahr | ÄD O.4 1) | BPS O.5 2) |
|---|---|---|
| 2015 | 35,72 | 10,09 |
| 2016 | 37,26 | 12,03 |
| 2017 | 37,03 | 15,10 |
| 2018 | 38,47 | 20,18 |
| 2019 | 39,60 | 22,14 |
| 2020 | 42,25 | 17,33 |
| 2021 | 42,62 | 17,80 |
| 2022 | 43,24 | 17,04 |
| 2023 | 51,89 | 17,48 |
| 2024 | 41,88 | 13,01 |
Quelle Bundesagentur für Arbeit
¹) O.4 Ärztliche Begutachtung und Beratung – Wahlleistung aus dem Serviceportfolio der Bundesagentur für Arbeit ²) O.5 Berufspsychologischer Service – Wahlleistung aus dem Serviceportfolio der Bundesagentur für Arbeit
15Wie haben sich die Anzahl und der Anteil von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen bzw. mit Erkrankungen im SGB-II-Leistungsbezug in den letzten zehn Jahren entwickelt, die
15aein Mal,
15bzwei Mal,
15cdrei Mal und mehr einer Begutachtung durch den Berufspsychologischen Service der BA bzw. den Ärztlichen Dienst unterzogen wurden (bitte jeweils die absoluten Zahlen und prozentualen Anteile an allen SGB-II-Leistungsbeziehern mit gesundheitlicher Einschränkung bzw. mit Erkrankung sowie unterschieden nach Deutschen, Ausländern, EU-Ausländern, Drittstaatenangehörigen und Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern ausweisen)?
Angaben zur ein-, zwei- oder dreimaligen Begutachtung von SGB-II-Leistungsbeziehenden können der nachfolgenden Tabelle 4 entnommen werden. Eine Differenzierung nach Staatsangehörigkeit kann nicht vorgenommen werden.
Tabelle 4: SGB II-Leistungsbeziehende die vom ÄD begutachtet wurden nach Anzahl der Begutachtungen
| Jahr | Anzahl insgesamt | Anzahl einmalig | Anteil einmalig | Anzahl zweimalig | Anteil zweimalig | Anzahl drei und mehr | Anteil drei und mehr |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2016 | 249.791 | 213.552 | 85,5 % | 31.558 | 12,6 % | 4.681 | 1,9 % |
| 2017 | 243.627 | 208.504 | 85,6 % | 30.569 | 12,5 % | 4.554 | 1,9 % |
| 2018 | 242.144 | 207.380 | 85,6 % | 30.338 | 12,5 % | 4.426 | 1,8 % |
| 2019 | 237.855 | 204.915 | 86,2 % | 28.842 | 12,1 % | 4.098 | 1,7 % |
| 2020 | 171.646 | 148.751 | 86,7 % | 20.275 | 11,8 % | 2.620 | 1,5 % |
| 2021 | 169.380 | 147.810 | 87,3 % | 19.237 | 11,4 % | 2.333 | 1,4 % |
| 2022 | 172.946 | 151.150 | 87,4 % | 19.166 | 11,1 % | 2.630 | 1,5 % |
| 2023 | 183.015 | 161.474 | 88,2 % | 19.148 | 10,5 % | 2.393 | 1,3 % |
| 2024 | 193.603 | 170.384 | 88,0 % | 20.704 | 10,7 % | 2.515 | 1,3 % |
| 2025 (Hochrechnung) | 201.607 | 174.969 | 86,8 % | 23.319 | 11,6 % | 3.319 | 1,6 % |
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Welche Kosten sind im Rahmen der in Frage 11 erfragten Untersuchungen in den letzten zehn Jahren im Durchschnitt entstanden (bitte die durchschnittlichen absoluten Zahlen jeweils für Begutachtungen durch den Berufspsychologischen Service der BA sowie Begutachtungen durch den Ärztlichen Dienst der BA jahresweise aufschlüsseln)?
Angaben zur Anzahl der vom ÄD erstellten Sozialmedizinischen Stellungnahmen können der nachfolgenden Tabelle 5 entnommen werden. Diese wurden als Inhaltliche Auftragsabschlüsse (IAA) ÄD im SGB II ausgewiesen und umfassen sozialmedizinische Stellungnahmen mit den Modulen „IAA ohne Kundenkontakt“ (Begutachtung nach Aktenlage), „IAA mit Kundenkontakt“ (Begutachtungen mit Kontakt mit der Kundin oder dem Kunden), Beratungsvermerk und sozialmedizinische Kurzmitteilung. Zu den Kosten wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
Tabelle 5: Anzahl der vom ÄD erstellten Sozialmedizinischen Stellungnahmen im SGB II
| Jahr | Inhaltliche Auftragsabschlüsse (IAA) SGB II |
|---|---|
| 2015 | 220 897 |
| 2016 | 235 042 |
| 2017 | 234 300 |
| 2018 | 233 249 |
| 2019 | 227 875 |
| 2020 | 165 603 |
| 2021 | 165 433 |
| 2022 | 162 452 |
| 2023 | 166 824 |
| 2024 | 176 832 |
| 2025 1) | 163 922 |
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
¹) Summe über die Monate Januar bis November 2025
Wie haben sich die Gesamtausgaben für die gesundheitliche Versorgung von Leistungsbeziehern nach dem SGB II in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen jahresweise aufschlüsseln)?
Der Bezug von Leistungen nach dem SGB II begründet für erwerbsfähige Leistungsberechtigte grundsätzlich die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Beiträge werden vom Bund getragen und von den Jobcentern an den Gesundheitsfonds entrichtet. Die Beitragszahlungen wurden zum 1. Januar 2016 grundlegend neugestaltet. Seither ist der Beitrag als Monatspauschale ausgestaltet. Die Höhe dieser aus Steuermitteln finanzierten Beitragspauschale für Bürgergeldbeziehende (ehemals Arbeitslosengeld II) beträgt im Jahr 2026 monatlich 144,04 Euro. Die Beitragseinnahmen der GKV für Beziehende von Bürgergeld aus den Pauschalen des Bundes (absolut) für die Jahre 2016 bis 2024 können der nachfolgenden Tabelle 6 entnommen werden.
Tabelle 6: Beiträge des Bundes an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Beziehende von Bürgergeld
| Jahr | Beiträge des Bundes für Beziehende von Bürgergeld in Millionen Euro |
|---|---|
| 2015 | 4 737 |
| 2016 | 4 687 |
| 2017 | 5 119 |
| 2018 | 4 973 |
| 2019 | 4 771 |
| 2020 | 4 876 |
| 2021 | 5 005 |
| 2022 | 4 927 |
| 2023 | 5 450 |
| 2024 | 5 838 |
Quelle: Amtliche Statistik der GKV Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen werden in den amtlichen Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht auf der Ebene von Mitgliedergruppen erfasst, sondern nach der Art der Leistung oder Gruppen von Leistungserbringern differenziert. Aus diesem Grund ist eine Auflistung der tatsächlichen Ausgaben für die Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld nicht möglich.
Wie viele SGB-II-Leistungsbezieher mit gesundheitlichen Einschränkungen bzw. mit Erkrankungen konnten in den letzten zehn Jahren erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden, und wie groß war deren Anteil an allen SGB-II-Leistungsbeziehern (bitte die absoluten und relativen Zahlen sowie jeweils unterschieden nach Deutschen, Ausländern, EU-Ausländern, Drittstaatenangehörigen und Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern jahresweise aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellung keine Erkenntnisse vor.
Wie viele Maßnahmen und arbeitsmarktpolitische Instrumente im SGB II gibt es aktuell zur gesundheitlichen Stabilisierung von Leistungsempfängern (bitte alle Maßnahmen und Instrumente mit jeweiliger Schwerpunktsetzung auflisten)?
Für die Förderung von Leistungen der Gesundheitsorientierung oder Maßnahmen zur gesundheitlichen Prävention ist die GKV dem Grunde nach zuständig (z. B. Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention nach § 20 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)).
Im Rahmen der Arbeitsförderung können Gesundheitsorientierung, Maßnahmen zur gesundheitlichen Prävention oder „Gesundheitscoaching“ lediglich Bestandteile von Maßnahmen sein und in diesem Rahmen gefördert werden, sofern diese Elemente nicht überwiegender Bestandteil der Maßnahmen sind. Die alleinige Förderung von Leistungen, für die die GKV dem Grunde nach zuständig ist, ist nicht möglich.
Gesundheitsorientierende Elemente oder Maßnahmen zur gesundheitlichen Prävention können insbesondere in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 SGB II i. V. m. § 45 SGB III integriert werden. Auch § 16f SGB II (Freie Förderung) kommt, soweit darüber hinaus noch Bedarf bestehen sollte, grundsätzlich in Betracht.
Durch die ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II werden erwerbsfähige Leistungsbeziehende ganzheitlich beraten und begleitet. Bei psychosozialen und Gesundheitsproblemen können Teilnehmende gezielt zu Leistungen Dritter beraten und bei der Inanspruchnahme dieser Leistungen unterstützt werden.
Ferner ist es zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit im Rahmen kommunaler Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II möglich, notwendige Leistungen der psychosozialen Betreuung oder Suchtberatung zu erbringen.
20Wie haben sich die Gesamtkosten für Maßnahmen und arbeitsmarktpolitische Instrumente zur gesundheitlichen Stabilisierung von Leistungsempfängern nach dem SGB II in den letzten zehn Jahren entwickelt, und was kostete 2024 eine solche Maßnahme im Durchschnitt pro Teilnehmer (bitte die absoluten und relativen Zahlen jahresweise aufschlüsseln)?
21Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis ein SGB-II-Leistungsbezieher mit gesundheitlichen Einschränkungen bzw. mit Erkrankung die Teilnahme an einer Maßnahme zur gesundheitlichen Stabilisierung seitens seiner zuständigen Integrationsfachkraft bzw. seines Fallmanagers angeboten erhält?
22Wie haben sich die Anzahl und der Anteil von SGB-II-Leistungsbeziehern in den letzten zehn Jahren entwickelt, die
22aein Mal,
22bzwei Mal,
22cdrei Mal und mehr an einer Maßnahme zur gesundheitlichen Stabilisierung teilgenommen haben (bitte jeweils die absoluten Zahlen und prozentualen Anteile an allen SGB-II-Leistungsbeziehern mit gesundheitlicher Einschränkung bzw. mit Erkrankung ausweisen)?
23Wie viele SGB-II-Leistungsbezieher mit gesundheitlichen Einschränkungen bzw. mit Erkrankung haben innerhalb
23aeines Jahres,
23bzwei Jahren,
23cdrei Jahren oder mehr keine Teilnahme an einer Maßnahme zur gesundheitlichen Stabilisierung seitens der zuständigen Integrationsfachkraft bzw. des Fallmanagers angeboten erhalten, und wie viele der besagten Personengruppe erhielten noch nie seit Meldung ihrer gesundheitlichen Einschränkung bzw. ihrer Erkrankung ein entsprechendes Maßnahmenangebot (bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen aufschlüsseln)?
Die Fragen 20 bis 23 werden gemeinsam beantwortet.
Da Gesundheitsorientierung und Maßnahmen zur gesundheitlichen Prävention lediglich Bestandteile von Maßnahmen sein können, sind Auswertungen zum Umfang sowie zu Kosten dieser Maßnahmenbestandteile nicht möglich.
Grundsätzlich soll durch den Einsatz einer Maßnahme die Integration in den Arbeitsmarkt bzw. die Beschäftigungsfähigkeit erreicht werden. Dieser erfolgt u. a. nach individueller Prüfung der Fördervoraussetzungen, der Passgenauigkeit und wird an der zu erwartenden Wirkung und der Wirtschaftlichkeit ausgerichtet.
In wie vielen Jobcentern bundesweit wird psychosoziales Coaching angeboten, und was kosten solche Maßnahmen bzw. Coaches im Durchschnitt pro Teilnehmer und bundesweit insgesamt?
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.
Wie viele SGB-II-Leistungsempfänger mit gesundheitlichen Einschränkungen bzw. Erkrankungen wurden 2024 im Rahmen der sogenannten aufsuchenden Hilfe durch das Jobcenter betreut?
Nach § 14 und § 16k SGB II kann Beratung und Betreuung auch aufsuchend erbracht werden. Dies stellt eine ergänzende und gezielt einzusetzende Beratungsform neben dem Regelformat der Beratung in den Dienststellen dar.
Der Einsatz der aufsuchenden Beratung als eine mögliche Beratungsform wird von den gemeinsamen Einrichtungen in dezentraler Verantwortung entschieden. Statistische Angaben zur aufsuchenden Beratung liegen nicht vor.
Wie hat sich die Anzahl der Fallmanager im SGB II (Fachkräfte, die Leistungsempfänger in schwierigen Lebenssituationen individuell und intensiv betreuen) in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie hoch war deren Anteil an allen in der individuellen Beratung und Unterstützung von Hilfesuchenden im SGB II tätigen Beschäftigten (bitte die absoluten und relativen Zahlen jahresweise aufschlüsseln)?
Die Personalbestände der Fallmanagerinnen und Fallmanager im SGB II sowie deren Anteil an allen in der individuellen Beratung und Unterstützung von Hilfesuchenden im SGB II tätigen Beschäftigten können der nachfolgenden Tabelle 7 entnommen werden.
Tabelle 7: Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte in den gemeinsamen Einrichtungen, aktives Personal der Bundesagentur für Arbeit, kommunales Personal und Amtshilfekräfte in Vollzeitäquivalenten (VZÄ)
| Berichtsmonat | Fallmanager/in | Anteil an Beratungs- und Vermittlungsfachkräften insgesamt in % |
|---|---|---|
| Dez 2016 | 3 492 | 18,6 |
| Dez 2017 | 3 112 | 17,1 |
| Dez 2018 | 3 014 | 16,8 |
| Dez 2019 | 3 009 | 17,0 |
| Dez 2020 | 3 047 | 17,3 |
| Dez 2021 | 3 068 | 17,5 |
| Dez 2022 | 3 059 | 17,6 |
| Dez 2023 | 3 143 | 18,2 |
| Dez 2024 | 3 078 | 17,9 |
| Sep 2025 | 2 984 | 17,4 |
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Wie hat sich der durchschnittliche Fallbestand von Fallmanagern im SGB II in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die durchschnittliche Anzahl der Fälle jahresweise aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben im Sinne der Fragestellung vor. Im Fachkonzept „Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement im SGB II“ wird eine Betreuungsrelation von 1:75 je Fallmanagerin und Fallmanager als Orientierungswert empfohlen. Je nach lokalen Gegebenheiten können Jobcenter vor Ort individuell entscheiden, wie viele Leistungsberechtigte durch das Fallmanagement betreut werden.
Wie lange werden Integrationsfachkräfte im Rechtskreis des SGB II auf die Betreuung von Leistungsempfängern mit gesundheitlichen Einschränkungen bzw. mit Erkrankungen vorbereitet, und wie lange dauern etwaige Schulungen im Durchschnitt (bitte die durchschnittliche Dauer der Schulungen ausweisen)?
Jobcenter haben nach dem SGB II den gesetzlichen Auftrag, erwerbsfähige Leistungsberechtigte zu unterstützen, insbesondere durch Beratung, Eingliederung in Arbeit und Sicherung des Lebensunterhalts. Das impliziert, dass Mitarbeitende in der Lage sein müssen, psychische Beeinträchtigungen zu erkennen, sie einzuschätzen und diese angemessen zu berücksichtigen, um ihren gesetzlichen Beratungsauftrag zu erfüllen.
Mit Blick auf den Aspekt von Weiterbildungen und Qualifizierungen im Rechtskreis SGB II ist zu berücksichtigen, dass die Bundesagentur für Arbeit den gemeinsamen Einrichtungen keine Qualifizierungsmaßnahmen verbindlich vorgeben kann. Die gemeinsamen Einrichtungen entscheiden in eigener Verantwortung, in welchem Umfang Qualifizierungen durchgeführt werden und ob dabei die Qualifizierungsangebote der Bundesagentur für Arbeit genutzt werden. Alternativ kann dies zum Beispiel auch durch hausinterne Schulungen oder externe Bildungsangebote erfolgen.
Für eine möglichst hohe Professionalisierung in der Arbeit mit eher marktfernen Personen werden seit mehreren Jahren Qualifizierungen bzw. Zertifizierungen im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für care und case management) durchgeführt. Neben allgemein vermittlerischen und beraterischen Aspekten beinhaltet das umfangreiche Curriculum auch Sequenzen zu den spezifischen Herausforderungen und Problemlagen (z. B. Aspekte der Gesundheitsorientierung/Psychische Erkrankungen).
Die Qualifizierung (einschließlich der Elemente Supervision und kollegiale Fallberatung) sowie die anschließende Zertifizierung (einschließlich Hausarbeit/Projektarbeit) nimmt einen Zeitraum von ca. 18 Monaten in Anspruch.
In verschiedenen Qualifizierungsmaßnahmen werden die Beschäftigten in den gemeinsamen Einrichtungen seit vielen Jahren zum Thema „Beratung“ von Personengruppen mit unterschiedlichen Herausforderungen umfangreich geschult.
Aufgrund des breiten Angebots an Qualifizierungen, die zwar das Thema „psychische Beeinträchtigungen“ beinhalten, deren Fokus aber nicht alleine psychische Beeinträchtigungen sind, werden beispielhaft folgende aufgeführt:
1) Präsenztraining: "Psyche verstehen" – Menschen professionell begegnen. (32 Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten)
2) Präsenztraining „beschäftigungsorientiertes Fallmanagement – Psychosoziale Beratung“ (18 Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten).
Beabsichtigt die Bundesregierung eine Überführung der offiziell als erwerbsfähig geltenden, aber infolge ihrer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen de facto nicht erwerbsfähigen SGB-II-Leistungsempfänger in den Rechtskreis des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)?
Der Koalitionsausschuss hat am 9. Oktober 2025 beschlossen, dass der Erwerbsfähigkeitsbegriff realitätsnäher definiert werden soll, damit Menschen, die auf Dauer nicht in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können, die für sie richtige Hilfe erhalten können. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft diesen Auftrag und wird zu gegebener Zeit einen Vorschlag vorlegen. Dabei wird auch das Verfahren zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit in den Blick genommen.