Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Energiesteuer ist ein zentrales Element der Besteuerung von Energieerzeugnissen in Deutschland. Sie dient sowohl fiskalischen Zwecken als auch der Umsetzung umwelt- und klimapolitischer Ziele. Angesichts der volatilen Energiepreise, der Auswirkungen geopolitischer Krisen und der Energiewende ist von erheblicher Bedeutung, wie sich die Energiesteuereinnahmen entwickeln, welche Steuervergünstigungen gewährt werden und inwiefern die Bundesregierung eine Anpassung der Steuerpolitik plant.
Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen beliefen sich die Einnahmen aus der Energiesteuer im Jahr 2023 auf rund 36,6 Mrd. Euro, womit sie zu den ertragreichsten Verbrauchsteuern in Deutschland zählt (Bundesministerium der Finanzen, Monatsbericht Januar 2024, Tabelle „Steuereinnahmen nach Steuerarten“, www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Au sgabe/2024/02/Inhalte/Kapitel-4-Wirtschafts-und-Finanzlage/4-2-steuereinnah men-januar-2024-und-konjunkturelles-umfeld.html#doc237284bodyText1). Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz über Einnahmen, Steuererleichterungen, die Verwendung der Mittel sowie geplante Änderungen im Rahmen der Klima- und Wirtschaftspolitik.
1Wie hoch waren die Einnahmen aus der Energiesteuer in den Jahren von 2019 bis 2024 jeweils insgesamt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
2Wie verteilen sich diese Einnahmen nach Energieträgern (z. B. Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle, andere) in den Jahren von 2019 bis 2024?
| auf andere Heizstoffe als Erdgas (Heizöl etc.) in Tsd. Euro | auf Erdgas in Tsd. Euro | auf Sonstiges (Benzin, Diesel) in Tsd. Euro | gesamt in Tsd. Euro | |
|---|---|---|---|---|
| 2019 | 1.195.053 | 2.768.772 | 36.718.892 | 40.682.717 |
| 2020 | 1.382.711 | 2.740.746 | 33.511.299 | 37.634.756 |
| 2021 | 998.366 | 3.020.970 | 33.100.978 | 37.120.314 |
| 2022 | 996.944 | 3.281.137 | 29.388.768 | 33.666.849 |
| 2023 | 955.580 | 2.627.870 | 33.074.865 | 36.658.314 |
| 2024 | 888.524 | 2.060.230 | 32.145.803 | 35.094.556 |
Eine Auswertung der kassenmäßigen Steuereinnahmen nach einzelnen Energieträgern liegt nicht vor.
Welche Steuervergünstigungen oder Ermäßigungen wurden im Rahmen der Energiesteuer im selben Zeitraum gewährt (bitte Art der Vergünstigung, Begünstigtenkreis und fiskalisches Volumen angeben)?
Im 28. bis 30. Subventionsbericht der Bundesregierung werden die Entwicklung der Energiesteuerbegünstigungen für die Jahre 2019 bis 2024 detailliert aufgeführt, einschließlich der Art der Vergünstigung, des Begünstigtenkreises sowie das finanzielle Volumen. Diese können unter www.bundesfinanzminister ium.de/Content/DE/Downloads/Oeffentliche-Finanzen/Subventionsberichte/28subventionsbericht.html, www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Presse mitteilungen/Finanzpolitik/2023/08/2023-08-30-subventionsbericht.html und www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Beste llservice/30-subventionsbericht.html abgerufen werden.
Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Energiesteuer in Bezug auf die Lenkungswirkung zur Reduzierung von CO -Emissionen?
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Die Energiesteuer wird vorrangig erhoben, um die Finanzierung der staatlichen Aufgaben zu sichern. Gleichzeitig entfaltet die Energiesteuer eine gewisse Lenkungswirkung zur Reduzierung von CO -Emissionen, da sie den Verbrauch von 2 fossilen Kraft- und Brennstoffen verteuert. Das zentrale Instrument zur Reduzierung der CO -Emissionen ist jedoch die im Jahr 2021 eingeführte CO₂-Be-2 preisung für Wärme und Verkehr (BEHG). Diese setzt ein stärkeres CO -Lenk-2 ungssignal, da der Handel von Zertifikaten im Gegensatz zur Energiesteuer explizit an den CO -Emissionen ausgerichtet ist. 2
5Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Energiesteuerstruktur an die Ziele der Energiewende und des Klimaschutzplans anzupassen?
6Gibt es innerhalb der Bundesregierung Überlegungen, die Energiesteuer im Zuge der aktuellen Haushaltslage anzuheben, abzusenken oder in ihrer Bemessungsgrundlage zu verändern?
7Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf Verbraucherpreise, insbesondere für private Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen (KMU), bei den derzeit diskutierten Änderungen der Energiesteuer?
Die Fragen 5 bis 7 werden zusammen beantwortet.
Derzeit ist keine weitergehende Anpassung der Energiebesteuerung geplant.
Welche Rolle spielt die Energiesteuer nach Ansicht der Bundesregierung im Zusammenspiel mit dem nationalen Brennstoffemissionshandel (nEHS) sowie den EU-Emissionshandelssystemen (EU‑ETS)?
Der nationale Brennstoffemissionshandel knüpft überwiegend an das Entstehen der Energiesteuer an, wobei sämtliche CO -Emissionen aus dem Einsatz fossi-2 ler Brennstoffe bepreist werden, soweit diese Emissionen nicht bereits vom EU-Emissionshandel erfasst sind. Im Übrigen besteht kein Zusammenhang zwischen Energiesteuer und Emissionshandel.
Welche Abstimmungen oder Initiativen auf europäischer Ebene verfolgt die Bundesregierung derzeit in Bezug auf die Harmonisierung der Energiesteuer?
Die Erhebung der Energiesteuer beruht auf der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2023 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (Energiesteuerrichtlinie). Im Juli 2021 hat die Europäische Kommission als Teil ihres „Fit-for-55-Pakets“ einen Vorschlag zur Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie vorgelegt, den die Bundesregierung prüft und für deren Abschluss sie sich einsetzt. Die Beratungen zur Neufassung der Energiesteuerrichtlinie auf EU-Ebene dauern noch an.
Welche energieintensiven Branchen profitieren aktuell von Steuerermäßigungen oder Befreiungen, und wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Begünstigungen im Hinblick auf Klimaschutzziele?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
Welche Prüfmechanismen bestehen, um Missbrauch oder Fehlverwendung von Steuervergünstigungen im Energiesteuerbereich zu verhindern?
Sämtliche verbrauchsteuerrechtlich relevanten Handlungen unterliegen der Steueraufsicht durch die Hauptzollämter. Darüber führen die Hauptzollämter risikoorientierte, nachträgliche Außenprüfungen zur Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse durch, insbesondere zur Feststellung der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen. Im Energiesteuerrecht gibt es verschiedene Kontrollmechanismen, die darauf ausgerichtet sind, die ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Steuerbegünstigten zu verhindern. Einige Steuerbegünstigungen können erst nach erteilter Erlaubnis durch die Hauptzollämter in Anspruch genommen werden. Daneben unterliegen begünstigte Unternehmen Aufzeichnungspflichten, die den Hauptzollämtern bei Bedarf vorgelegt werden müssen. Andere Steuerbegünstigungen erfolgen mittels ex-post Beantragung einer Steuerentlastung für begünstigte Verwendungszwecke (z. B. Stromerzeugung), so dass die Antragsdaten durch die Hauptzollämter geprüft werden.
Hat die Bundesregierung seit 2019 Studien in Auftrag gegeben oder selbst erstellt, die die sozialen Verteilungswirkungen der Energiesteuer auf verschiedene Einkommensgruppen untersuchen, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Die Bundesregierung hat seit dem Jahr 2019 keine derartigen Studien zur sozialen Verteilungswirkung der Energiesteuer auf verschiedene Einkommensgruppen in Auftrag gegeben.
Welche Veränderungen bei der Energiesteuer erwägt die Bundesregierung zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im internationalen Vergleich?
Welche Auswirkungen hätte eine Abschaffung oder deutliche Senkung der Energiesteuer auf den Bundeshaushalt und auf die Klimaschutzziele?
Eine Abschaffung der Energiesteuer ist aufgrund der harmonisierten Vorgaben der Energiesteuersteuerrichtlinie nicht möglich. Die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt sowie die Klimaschutzziele wären abhängig von den konkreten Entscheidungen und können nicht pauschal bewertet werden.
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Energiesteuerpolitik nicht zu einer einseitigen Belastung des ländlichen Raums führt, wo Alternativen zu fossilen Energieträgern oft weniger verfügbar sind?
Die seit dem Jahr 2003 in Bezug auf die Höhe der Steuersätze im Wesentlichen unveränderte Energiesteuer ist eine mengenbasierte und EU-weit harmonisierte Steuerart. Eine Unterscheidung zwischen ländlichen Raum und urbanen Gebieten erfolgt insofern nicht.
Gibt es Überlegungen, die Energiesteuer stärker nach dem CO -Gehalt
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der Energieträger zu staffeln, und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wechselwirkung der Energiesteuer mit anderen Energiepreisbestandteilen wie Netzentgelten, EEG-Umlage (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz; bis 2022) bzw. Strompreisbremse?
Die Energiesteuer wird auf Energieerzeugnisse im Sinne des Energiesteuergesetzes erhoben. Insofern besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zu den aufgeführten Strompreisbestandteilen.
Welche fiskalischen oder ökologischen Ziele sieht die Bundesregierung langfristig für die Energiesteuer, und wie werden diese Prioritäten im Lichte der aktuellen Haushalts- und Klimakrise gewichtet?
Das Bundesregierung ist insbesondere daran interessiert, die Finanzierung der öffentlichen Aufgaben langfristig sicherzustellen. Die Einnahmen aus der Energiesteuer nehmen dabei eine nicht unbedeutende Stellung ein und gehen nach dem Gesamtdeckungsprinzip, wonach alle Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben dienen, in den Bundeshaushalt ein. Zudem ist Umwelt- und Klimaschutz für die Bundesregierung von herausragender Bedeutung. Gleichzeitig ist es essenziell, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland sicherzustellen. Die Bundesregierung ist bestrebt die vorgenannten Ziele stets in Einklang zu halten.
Wie hoch waren die jährlichen Einnahmen der Energiesteuer gemäß den Mindeststeuersätzen der EU-Energiesteuerrichtlinie seit 2019, bzw. wie hoch in Euro pro Jahr wären die Einnahmenausfälle aus der Energiesteuer bei Anwendung der EU-Mindestsätze?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.