Vergabepraxis und Jurorenberufung beim Deutschen Verlagspreis

Drucksache 21/3462Antwortauf die Kleine Anfrage 21/315422.12.202512 Seiten32 FragenFraktion der AfDBeauftragter der Bundesregierung für Kultur und MedienKultur
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der von der damaligen Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters initiierte Deutsche Verlagspreis wird seit 2019 jährlich zur „Unterstützung der hervorragenden Arbeit unabhängiger Verlage in Deutschland“ in vier Kategorien verliehen: Als Spitzenpreis wird jeweils ein dotiertes Gütesiegel mit einer Prämie in Höhe von 50 000 Euro an drei Verlage verliehen. Achtzig weitere Verlage erhalten ein dotiertes Gütesiegel mit einer Prämie in Höhe von jeweils 18 000 Euro und ein einzelner Verlag wird für seine besondere „ökologische Nachhaltigkeit“ mit einem Gütesiegel und 30 000 Euro prämiert (vgl. www.deutscher-verlagspreis.de/der-preis). Bis zu drei weitere Verlage, deren durchschnittlicher Gesamtumsatz die in den Teilnahmebedingungen vorgegebene Umsatzgrenze von 3 Mio. Euro pro Jahr in den letzten drei Jahren überschritten hat, können ferner ein undotiertes Gütesiegel erhalten (s. o.). Die Verlage sind aufgefordert, sich für eine Auszeichnung mit dem Deutschen Verlagspreis zu bewerben. Für die Auswahl und Nominierung der zu prämierenden Bewerber ist eine vom Staatsminister für Kultur und Medien berufene Jury verantwortlich (vgl. www.deutscher-verlagspreis.de/jury). Die diesjährige Preisverleihung fand am 15. Oktober 2025 auf der Frankfurter Buchmesse statt (vgl. www.deutscher-verlagspreis.de/termine).

Für den Deutschen Verlagspreis sind in den Bundeshaushalten 2025 und 2026 jeweils 2 Mio. Euro vorgesehen (vgl. Einzelplan 04, Titel 683 25, S. 93 auf Bundestagsdrucksache 21/600).

Recherchen des Nachrichtenportals Nius haben nun jedoch ergeben, dass zahlreiche der in der Vergangenheit oder in diesem Jahr ausgezeichneten Verlage eine linksradikale bis linksextreme Ausrichtung haben bzw. derartige Publikationen in ihrem Programm führen: Das betrifft insbesondere die Verlage Unrast, Manifest, Edition Nautilus, Edition Assemblage sowie den Verbrecher Verlag. Die prämierten Verlage bieten Lenin-Fanartikel, Antifa-Broschüren oder Publikationen von linksextremen und teilweise kriminellen Zusammenschlüssen an (vgl. www.nius.de/gesellschaft/news/bundesregierung-finanziertanleitungen-fuer-schueler-die-linksterroristen-werden-wollen/485d8f56-025d-4211-b421-bb7b42f907cc; www.nius.de/gesellschaft/news/regierung-praemier t-verfassungsfeinde-steuergeld/da422700-31cb-4741-b263-6fe545d58c41).

Der Verbrecher Verlag verlegte 2013 ein Buch der linksextremistischen Gruppe „Antifa Recherche Team Dresden“, die seit mindestens 2011 in den Berichten des Verfassungsschutzes auftaucht (www.nius.de/politik/news/klingel t-verfassungsschutz-bei-wolfram-weimer/7104ff01-ffac-4a7f-afde-1b70ae1e b7c8). Der Unrast Verlag veröffentlicht in seinem Verlagsprogramm unter anderem den Titel „Feministisch morden“ von Elsa Dorlin (2023, ISBN 978-3-89771-420-5) und die Broschüre „Tipps & Tricks für Antifas und Antiras“ (Kollektiv Schulschluss, 2., aktualisierte Auflage, 18. April 2023, ISBN 978-3-89771-220-1).

Die in der Broschüre an Minderjährige gerichteten „Tipps & Tricks“ enthalten Ratschläge, schwerere Straftaten zu begehen. Dazu gehört der Ratschlag zur Sachbeschädigung und Gewaltanwendung im Kampf gegen das „imperialistische System“ der Bundesrepublik Deutschland (S. 14, 20, 54 f.). Dem Inhaltsverzeichnis lassen sich mehrere Kapitel mit operativem Inhalt entnehmen, die potenziell strafrechtlich relevant sind: „Bekenner*innenschreiben“, „Bei Festnahmen“, „Auf der Wache“, „Im Verhör“, „Entnahme von körpereigenem Material zur DNA-Analyse“, „Nachträgliche DNA-Entnahme“, „Bezugsgruppen“, „Aktionshandy“, „Out of Action“, „Die Vorbereitung [von Aktionen]“, „Bezugsgruppen“ sowie Techniktipps zu verschiedenen Verschlüsselungsmethoden.

Im Broschürentext werden offene und verklausulierte Anleitungen zum „Straßenkampf“ gegeben. Als Waffen für den Kampf empfehlen die Autoren der Broschüre dem jugendlichen Leser den Einsatz von Elektroschockern, Kubotan, Teleskopschlagstöcken und Gaspistolen. Die jugendlichen Leser werden darin geschult, Bekennerschreiben für begangene „Aktionen“, also begangene Straftaten, zu verfassen und polizeilichen DNA-Analysen auszuweichen, also erkennungsdienstliche Maßnahmen zu verhindern. Für die Besetzung einer Schule gibt der Ratgeber den Tipp „Schulstreik bis der ganze Laden brennt“. Den Autoren der Broschüre „reicht es nicht aus, Nazis mit dem Feuerlöscher hinterherzujagen […]“. Ihnen geht es um die Zerstörung des Staates, und sie drücken das durch die Formulierung „Antifa ist der Kampf ums Ganze“ aus (vgl. S. 44, Kapitel „Militanter Schutz“).

Die Kapitel der Broschüre enthalten konkrete Formulierungen und Anleitungen, die den minderjährigen Leser dazu ermutigen, rechtswidrige Taten zu begehen, und ggf. Bekennerschreiben dazu aufzusetzen (vgl. S. 71, Kapitel „Bekenner*innenschreiben“). Dabei handelt es sich nach Auffassung der Fragesteller um den Aufruf zur Störung des öffentlichen Friedens gemäß § 126 des Strafgesetzbuchs (StGB) oder um das Verbreiten von dazu anleitenden Inhalten (§ 130a StGB). Die Kapitel enthalten weiterhin konkrete Anleitungen zur Umgehung oder Sabotage von Ermittlungsmaßnahmen, wie etwa detaillierte Methoden zur Unterbindung von DNA-Entnahme und konkrete Anleitungen, wie man Beweismittel vernichtet oder Forensik austrickst (s. o.). Auch das sind nach Ansicht der Fragesteller Anleitungen zur Begehung von Straftaten gemäß § 130a StGB. Sie können sogar als Hilfe zur Strafvereitelung nach § 258 StGB gewertet werden. Allgemeine Informationen zu Verschlüsselung und digitaler Sicherheit sind zwar legal und vielfach geboten. Wenn die Anleitung aber konkret darstellt, wie man rechtswidrige Aktionen, wie z. B. Brandstiftung oder Sachbeschädigung, plant, kommuniziert und durchführt, kann dies als Anleitung zu Straftaten nach § 130a StGB oder einer Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach § 91 StGB strafbar sein.

„Tipps & Tricks“ erklärt, wie man als Nutzer des Ratgebers Straftaten vertuscht und was „man“ aus dem Fenster werfen könne, wenn die „Angreifer“, also die Polizei, eine illegale Hausbesetzung beenden wollen. Der Ratgeber belehrt das minderjährige Zielpublikum: „Ein Flaschenwurf aus dem 3. Stock kann tödlich sein. Es gilt also genau zu überlegen, welche Mittel ihr dabei einsetzt.“ Deshalb empfiehlt der Ratgeber alternativ dazu, ggf. Feuerwerkskörper gegen die „Bullen“ einzusetzen. Die Gewaltausübung gegen als „Bullen“, „Nazis“ und „Faschisten“ titulierte Personen wird damit gerechtfertigt, dass die Gewaltausübung eine Sache sei, die „uns von dummen Schlägern, Nazis oder der Polizei aufgezwungen“ werde. Die Realität sähe deshalb so aus, dass „man“ ohne Gewalt nicht auskomme (vgl. „Tipps & Tricks für Antifas und Antiras“, S. 19, 22, 27, 37, 40, 44 f., 53).

Die Auswahlkriterien für den Deutschen Verlagspreis umfassen ein besonderes verlegerisches Profil, kulturelles Engagement (z. B. in der Lese- und Kulturförderung), überzeugende innovative oder digitale Projekte sowie die Professionalität und Qualität der verlegerischen Arbeit (vgl. www.deutscher-verla gspreis.de/files/deutscher-verlagspreis/download/pdf-dokument-teilnahmebedi ngungen-und-verfahrensregeln.pdf). Nicht teilnahmeberechtigt sind nach den vorerwähnten Auswahlkriterien Verlage, deren Verlagsprogramm „Bücher mit jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen oder strafbaren Inhalten umfasst“ (a. a. O., S. 4).

Neben den prämierten Verlagen erscheint auch die Zusammensetzung der Jury des Deutschen Verlagspreises selbst fragwürdig. Mehrere Juroren wie etwa D. U. vertreten einer Recherche des Freilich-Magazins zufolge sehr linke bis linksradikale Positionen (vgl. www.freilich-magazin.com/politik/subventionie rte-einseitigkeit-die-fragwuerdige-jury-hinter-dem-deutschen-verlagspreis-2025). Die Jurorin K. H. posiert mit deutschfeindlichen Parolen (s. o.).

Überdies gibt es mögliche ökonomische Interessenkonflikte, die Fragen zur Unabhängigkeit der Jury aufwerfen: Das Jury-Mitglied I. F. C. soll beispielsweise enge wirtschaftliche und berufliche Beziehungen zum ebenfalls prämierten Verlag Edition Nautilus unterhalten (s. o.).

Schließlich steht auch der gesamte Vergabemodus in der Kritik. Der Geschäftsführer des Alibri Verlags kritisierte, dass die Entscheider in den Jurys die Verlage kaum kennen würden, und innerhalb weniger Minuten über die Förderungswürdigkeit von hunderten Bewerbern entscheiden müssten. Auch sei das Verfahren intransparent, weil die Vergabe der Gütesiegel mit einer Prämie in Höhe von 18 000 Euro, die das Gros ausmachen, ohne Begründung erfolgen würde (vgl. https://buchmarkt.de/alibri-verlag-kritisiert-deutschen-verla gspreis-und-fordert-faire-verlagsfoerderung/).

Die Fragesteller weisen ausdrücklich auf die Verfahrensregeln des Deutschen Verlagspreises hin, die eine Rückforderung der Prämien vorsehen, wenn es sich nachträglich erweist, dass die Teilnahmekriterien nicht eingehalten worden sind: „Zu Unrecht erhaltene Prämien können vom BKM [Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien] zurückgefordert werden. Dies gilt insbesondere für Prämien, die aufgrund unzutreffender Angaben im Bewerbungsverfahren oder wegen der Nichtbeachtung der geltenden Teilnahmebedingungen ausgereicht wurden.“ (vgl. Nummer VI unter www.deutscher-verla gspreis.de/files/deutscher-verlagspreis/download/pdf-dokument-teilnahmebedi ngungen-und-verfahrensregeln.pdf). Das ist sicherlich bei jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden oder verfassungsfeindlichen Inhalten der Fall, deren Verlage wie gesagt der Verlagspreis selbst eigentlich von der Teilnahme ausschließt (s. o.). Institutionelle Förderungen des Bundes wie die des Deutschen Verlagspreises unterliegen generell der Bundeshaushaltsordnung (BHO), die bei Verstößen gegen die Förderbedingungen eine Rückforderung der Fördermittel bestimmt (§ 44 BHO i. V. m. Nummer 8 der Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung [VV-BHO] zu § 44 Absatz 1 sowie § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes [VwVfG]).

Frage 1 + 2 Seite 4

1Erachtet die Bundesregierung Antifa-Broschüren für Schüler mit Hinweisen auf Verhaltensweisen nach Festnahmen („Tipps & Tricks für Antifas und Antiras“) oder Lenin-Plakate (Manifest Verlag; siehe beides in der Vorbemerkung der Fragesteller) als Beiträge, „die den demokratischen Diskurs stimulieren, zum kritischen Denken anregen und die eigene Gedanken- und Gefühlswelt bereichern“ (www.deutscher-verlagsprei s.de/), wenn ja, wieso, und wenn nein, vertraut sie weiter der „fachlichen Expertise“ der Jury-Mitglieder (https://jungefreiheit.de/kultur/2025/so-li nksextrem-ist-die-jury-hinter-dem-deutschen-verlagspreis/)?

2Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Deutsche Verlagspreis mit dem Unrast Verlag einen Verlag auszeichnet, der Publikationen veröffentlicht, die das Gewaltmonopol des Staates missachten (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.

Mit dem Verlagspreis wird die unabhängige Verlagslandschaft in ihrer Breite gewürdigt. Die Bundesregierung hat die Auswahlentscheidung einer unabhängigen Jury übertragen und bewertet diese nicht.

Frage 3 Seite 4

Hat der Unrast Verlag gemäß den Bedingungen für das Bewerbungsverfahren Ansichtsexemplare eingereicht (vgl. Nummer V unter www.deuts cher-verlagspreis.de/files/deutscher-verlagspreis/download/pdf-dokumen t-teilnahmebedingungen-und-verfahrensregeln.pdf), und wenn ja, um welche Titel handelt es sich?

Antwort

Der Verlag hat digitale Ansichtsexemplare folgender Bücher eingereicht: „Kritisch denken lernen“, „Männlichkeit (ver)lernen“, „Autismus ist keine Krankheit“, „Graue Wölfe“ und „Spätfaschismus“.

Frage 4 Seite 4

Plant die Bundesregierung angesichts der nach Ansicht der Fragesteller klar erkennbar jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen sowie strafbaren Verstöße des Unrast Verlags gegen die Ausschlusskriterien des Deutschen Verlagspreises eine Rückforderung der Prämie gemäß Nummer VI der Teilnahmebedingungen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Bundesregierung plant keine Rückforderung von Prämien. Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen wurden nicht festgestellt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.

Frage 5 Seite 4

Hat der Unrast Verlag in den letzten fünf Jahren Fördermittel des Bundes oder nach Kenntnis der Bundesregierung solche der Länder oder der EU erhalten, wenn ja, welche (bitte nach Jahr auflisten), und plant die Bundesregierung, diese zurückzufordern?

Antwort

Der Unrast Verlag erhielt den Deutschen Verlagspreis 2023, dotiert mit 24.000 Euro, und 2025, dotiert mit 50.000 Euro. Aus dem Förderprogramm „NEUSTART Kultur“ erhielt der Verlag 2021 Druck- und Produktionskostenzuschüsse für einen Titel in Höhe von 6.361 Euro sowie 2020 im Rahmen des Umweltbonus eine Zuwendung in Höhe von 6.000 Euro. Rückforderungen erfolgten nicht bzw. sind nicht geplant.

Frage 6 Seite 5

Welche Jury-Mitglieder haben sich für die Preisvergabe an den Unrast Verlag ausgesprochen, wie lautete das Abstimmungsergebnis der Jury, und welche Begründung haben die Befürworter angeführt?

Antwort

Die Jurysitzungen sind nicht öffentlich. Die Beratungen werden nicht protokolliert, um einen geschützten Beratungsprozess zu gewährleisten. Die am Ende der Beratungen einvernehmlich erzielten Abstimmungsergebnisse verkündete der BKM mit einer Pressemitteilung (https://kulturstaatsminister.de/presse/prei straeger-des-deutschen-verlagspreises-2025-stehen-fest-staatsminister-weimerdie-kleinen-und-unabhaengigen-verlage-sind-das-rueckgrat-unserer-literarische n-vielfalt#).

Die Begründung für den Unrast Verlag ist auf der Homepage des Deutschen Verlagspreises veröffentlicht (www.deutscher-verlagspreis.de/preistraeger-2025).

Frage 7 Seite 5

Hat die Bundesregierung überprüft, ob die Jury die Teilnahmeberechtigung des Unrast Verlags geprüft hat, wenn ja, wie lautet das Ergebnis der Überprüfung, und wenn nein, warum wurde trotz der nach Ansicht der Fragesteller klar erkennbar jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen und strafbaren Verlagsinhalte keine Überprüfung vorgenommen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Teilnahmeberechtigung wird durch den BKM geprüft. Die Jury gewichtet ausschließlich die Auswahlkriterien. Der BKM hat die Programme der ausgezeichneten Verlage nicht im Einzelnen überprüft. Eine vertiefte Prüfung findet nur statt, wenn dem BKM konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Verlag gegen die Teilnahmevoraussetzungen verstößt, z. B. gegen die Zusicherung, keine verfassungsfeindlichen Inhalte zu publizieren. Dies war beim Unrast Verlag nicht der Fall.

Frage 8 Seite 5

Aufgrund welcher Kriterien hat die Bundesregierung die Jury-Mitglieder ausgewählt?

Antwort

Berufung und Zusammensetzung der Jury sind in den Teilnahmebedingungen des Deutschen Verlagspreises geregelt ( www.deutscher-verlagspreis.de/files/de utscher-verlagspreis/download/pdf-dokument-teilnahmebedingungen-und-verfa hrensregeln.pdf). Eingesetzt wird die Jury durch den BKM. Der BKM beteiligt bei der Auswahl die Partner des Deutschen Verlagspreises (Börsenverein des Deutschen Buchhandels und Kurt Wolff Stiftung).

Frage 9 Seite 5

Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse dazu, dass Jury-Mitglieder mit den Inhalten der eingangs genannten Publikation „Tipps & Tricks für Antifas und Antiras“ sympathisieren oder deren Ziele selbst verfolgen, und wenn ja, welche?

Antwort

Die Bundesregierung holt keine Erkenntnisse zu politischen Aktivitäten der Jurymitglieder ein.

Frage 10 Seite 6

Besitzen das Bundesamt für Verfassungsschutz oder andere Sicherheitsbehörden Erkenntnisse zu möglichen Kontakten der Juroren Deniz Utlu und Katharina Holzmann zu autonomen oder „antifaschistischen“, gewaltbereiten Gruppen, und wenn ja, warum wurde diese Jury-Zusammensetzung dennoch genehmigt?

Antwort

Eine Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen, da Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Aufklärungsprofile der Sicherheitsbehörden des Bundes, hier des BfV, im Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Durch die Beantwortung derartig gelagerter Fragen könnten Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise des BfV gezogen werden. Zudem könnte eine solche Auskunft zur Entwicklung entsprechender Abwehrstrategien führen und somit die Erkenntnisgewinnung des BfV erschweren oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten.

Aus der sorgfältigen Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Hierbei würde wegen der großen Anzahl der Geheimnisträger die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die mitgeteilten Informationen weitergegeben oder ausgespäht werden könnten. Dieses Risiko kann wegen der Gefahren für das Staatswohl nicht in Kauf genommen werden. Zudem kann die Frage nicht beantwortet werden, da den Informationsansprüchen des Parlaments Grundrechte Dritter entgegenstehen, die bei einer Bekanntgabe durch die Bundesregierung verletzt würden. In diesem konkreten Fall steht das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG) der Bekanntgabe entgegen. Im vorliegenden Fall würden durch eine Beantwortung sensible Daten dieser Personen veröffentlicht werden. Das Recht der fragegegenständlichen Personen auf informationelle Selbstbestimmung, dem sämtliche persönlichen und personenbezogenen Daten unterfallen, hat als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Verfassungsrang (Artikel 2 Absatz 1 GG i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 GG). Eine Auskunft ist zum Schutz öffentlicher Interessen nicht erforderlich und daher unzulässig. Die vorgenommene Abwägung gilt sowohl für den Fall einer ansonsten zu erteilenden positiven wie negativen Auskunft.

Frage 11 Seite 6

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Jury-Mitglieder des Deutschen Verlagspreises vor dem Hintergrund der Nähe einzelner Juroren zu Antifa-Kreisen keine Verbindungen zur extremistischen oder verfassungsfeindlichen Szene haben?

Antwort

Es wird auf Antwort zu Frage 9 verwiesen.

Frage 12 Seite 6

Wenn die Sicherheitsbehörden keine einschlägigen Erkenntnisse zu den Jury-Mitgliedern haben, warum wurde keine Überprüfung durchgeführt, und plant die Bundesregierung nun im Lichte der presseseitig gewonnenen Erkenntnisse eine nachträgliche Überprüfung?

Antwort

Es wird auf die Antworten zu den Fragen 9 bis 11 verwiesen.

Frage 13 + 13a + 13b + 13c Seite 7

13War die Jurorin Isabel Fargo Cole an der Beschlussfassung über die Auswahl des Verlags Edition Nautilus beteiligt?

13aWelche wirtschaftlichen Beziehungen (z. B. Honorare für Übersetzungen oder Verlagsverträge) bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Isabel Fargo Cole und dem prämierten Verlag Edition Nautilus, und warum wurde dies von der Bundesregierung nicht als möglicher Interessenkonflikt erkannt?

13bHat die Bundesregierung überprüft, ob Isabel Fargo Cole durch ihre Verflechtungen zu Edition Nautilus (z. B. als Übersetzerin und Autorin) die Preisvergabe beeinflusst hat, und wenn nein, warum nicht?

13cHat die Bundesregierung eine Untersuchung der Jury-Verflechtungen, insbesondere bei Isabel Fargo Cole zu Edition Nautilus, eingeleitet, um sicherzustellen, dass keine wirtschaftlichen Interessen die Vergabe von Steuergeldern verzerren?

Antwort

Die Jurorin Fargo Cole hat ihre in der Vergangenheit liegende Verbindung zum Verlag Edition Nautilus entsprechend der Befangenheitsregelung von Beginn an offengelegt und war an der Auswahlentscheidung nicht beteiligt.

Frage 14 Seite 7

Welche Personen waren seit der erstmaligen Preisauslobung im Jahr 2019 Mitglieder der Jury des Deutschen Verlagspreises (bitte nach Jahr und Namen auflisten)?

Antwort

Folgende Personen waren bisher Mitglieder der Jury des Deutschen Verlagspreises:

Iris Farnschläder (2019)

Patricia Klobusiczky (2019 bis 2021)

Florian Valerius (2019 bis 2021)

Insa Wilke (2019 bis 2021)

Hinrich Schmidt-Henkel (2019, 2022, 2023)

Lars Birken-Bertsch (2019 bis 2021)

Denis Scheck (2019)

Hannes Hintermeier (2020 bis 2022)

Rainer Moritz (2020 bis 2022)

Hans-Heinrich Ruta (2020 bis 2022)

Roswitha Budeus-Budde (2022 bis 2024)

Katharina Hesse (2022 bis 2023)

Ilke Sayan (2022)

Jörg Albrecht (2023 bis 2025)

Yasemin Altinay (2023 bis 2024)

Linus Giese (2023 bis 2025)

Senthuran Varatharajah (2023 bis 2025)

Isabel Cole (2024 bis 2025)

Deniz Utlu (2024 bis 2025)

Katharina Holzmann (2025)

Ines Dettmann (2025).

Frage 14a Seite 8

Welche Stellvertreter sind seit 2019 durch die Bundesregierung berufen worden (bitte nach Jahr und Namen auflisten)?

Antwort

Der BKM benennt Stellvertretende nur, wenn ordentliche Mitglieder ihre Jurytätigkeit nicht wahrnehmen können. Das war ausschließlich 2020 und 2021 der Fall. In diesen Jahren wurde Rainer Moritz zum Stellvertreter von Hinrich Schmidt-Henkel berufen.

Frage 14b Seite 8

Wie viele Jury-Sitzungen sind seit 2019 durch die Bundesregierung einberufen worden?

Antwort

Es findet jährlich eine Jurysitzung für den Deutschen Verlagspreis statt. Dementsprechend gab es bisher insgesamt sieben Jurysitzungen.

Frage 14c Seite 8

Wie viele ordentliche und stellvertretende Jury-Mitglieder sind diesen Sitzungen jeweils entschuldigt und unentschuldigt ferngeblieben (bitte nach Jahren und Sitzungen aufschlüsseln)?

Antwort

Die jeweiligen Jurymitglieder nahmen an allen Sitzungen vollzählig teil.

Frage 14d Seite 8

Wie viele Jury-Sitzungen fanden nach der Preisverleihung 2024 und dem Beginn der Bewerbungsfrist für den Deutschen Verlagspreis 2025 statt?

Antwort

In diesem Zeitraum fand keine Jurysitzung statt.

Frage 14e Seite 8

Wie viele Jury-Sitzungen fanden ab Beginn der Bewerbungsfrist für den Deutschen Verlagspreis 2025 bis zur finalen Beschlussfassung über die Preisträger statt?

Antwort

In 2025 fand eine Jurysitzung statt.

Frage 14f Seite 8

Wann sind die Namen der Bewerber des Jahres 2025 den Mitgliedern der Jury vorgelegt worden?

Antwort

Mit Ablauf der Bewerbungsfrist am 15. Juli 2025 wurden die Bewerbungen der Jury vorgelegt.

Frage 14g Seite 8

Wann ist der finale Beschluss über die Preisträger des Jahres 2025 getroffen worden?

Antwort

Die Jury-Entscheidung über die diesjährigen Preisträger des Deutschen Verlagspreises wurde am 26. September 2025 formell bestätigt.

Frage 14h Seite 8

Welche Pflichten und Aufgaben haben die Juroren jenseits der Teilnahme an Sitzungen der Jury im Rahmen der ihnen aufgetragenen Prüfungstätigkeit?

Antwort

Die Jurymitglieder bewerten die Bewerbungsunterlagen, erörtern in der Jurysitzung ihre Bewertungen, und treffen auf dieser Grundlage ihre Auswahl. Sie sind zu Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet.

Frage 14i Seite 8

Nehmen die Vertreter der Bundesregierung, die ohne Stimmrecht an den Jury-Sitzungen teilnehmen, auch inhaltlichen Einfluss auf die dortigen Entscheidungsprozesse?

Antwort

Die an der Jurysitzung teilnehmenden Vertreter der Bundesregierung nehmen keinen Einfluss auf die Jury. Die Jury ist unabhängig.

Frage 14j Seite 9

Wie hoch sind die Aufwandsentschädigungen für die Juroren jährlich (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Die Aufwandsentschädigung beträgt. 1.200 Euro jährlich pro Jurymitglied.

Frage 14k Seite 9

Werden diese Aufwandsentschädigungen pauschal und unabhängig von der tatsächlichen Sitzungsteilnahme abgegolten, und wenn nein, wie dann?

Antwort

Die Aufwandsentschädigung wird pauschal für die gesamte Jurytätigkeit gezahlt.

Frage 14l + 14m Seite 9

14lWer ist für die konkrete Auswahl von Personen für die Berufung als Juror der Jury des Deutschen Verlagspreises im Amt des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien verantwortlich?

14mNach welchen konkreten Maßgaben erfolgen die Auswahl und Berufung sowie Wiederberufung der Juroren?

Antwort

Auf Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.

Frage 14n Seite 9

Warum befinden sich in der Jury lediglich Personen aus dem linken bis linksradikalen Spektrum, aber keine erkennbar konservativen oder rechten Personen?

Antwort

Politische Einstellungen sind und bleiben für die Entscheidung über die Auswahl von Jurymitgliedern unbeachtlich. Die Mitglieder werden aufgrund der fachlichen Expertise berufen – unter Berücksichtigung möglichst zu gewährleistender Geschlechtergerechtigkeit und Diversität.

Frage 15 Seite 9

Weshalb enthalten die Auswahlkriterien und das Auswahlverfahren keine expliziten Regularien, die Verlage mit extremistischen und staatsfeindlichen Publikationen oder solche, die Apologien politischer Kriminalität beinhalten, von der Preisverleihung ausschließen?

Antwort

Die Teilnahmebedingungen schließen Verlage aus, deren Verlagsprogramm Bücher mit jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen oder strafbaren Inhalten umfasst.

Frage 16 + 16a Seite 9

16Welche Verlage haben sich seit 2019 um den Deutschen Verlagspreis beworben (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?

16aWelche Verlage sind einmal oder mehrfach mit dem Deutschen Verlagspreis ausgezeichnet worden (bitte das Jahr bzw. die Jahre nennen)?

Antwort

Die Auszeichnungen sind öffentlich einsehbar unter www.deutscher-verlagspre is.de/preistraeger.

Frage 16b Seite 9

Welche weiteren Verlage haben sich beworben und wurden abgelehnt (bitte nach Jahr und Grund der Ablehnung aufschlüsseln)?

Antwort

Die Daten zu erfolglosen Bewerbungen werden nicht vorgehalten.

Frage 17 Seite 10

Wie wird in der Prüfungspraxis der Jury die unter Nummer VIII Absatz 2 definierte Verfahrensregel eingehalten („Jurymitglieder nehmen an der Beratung und Entscheidung in Einzelfällen nicht teil, soweit sie selbst, Angehörige oder natürliche oder juristische Drittpersonen, zu denen eine spezielle Bindung oder Abhängigkeit besteht, vom Gegenstand der Entscheidung unmittelbar oder mittelbar betroffen sind.“, www.deutscher-ve rlagspreis.de/files/deutscher-verlagspreis/download/pdf-dokument-teilna hmebedingungen-und-verfahrensregeln.pdf)?

Antwort

Jurymitglieder zeigen ihre Betroffenheit im Einzelfall der Jury an und beteiligen sich im Einzelfall weder an der Beratung noch an der Abstimmung.

Frage 18 Seite 10

Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um künftig zu gewährleisten, dass die personelle Zusammensetzung der Jury des Verlagspreises dem eigenen Vielfaltsanspruch (vgl. www.deutscher-verla gspreis.de/) gerecht wird und somit auch nichtlinke, mithin konservative oder rechte Juroren dort vertreten sein werden, wenn ja, welche, und wenn nein, endet der Vielfaltsanspruch der Bundesregierung links der politischen Mitte?

Antwort

Jurymitglieder sind regelmäßig für drei Jahre berufen. Diese Fluktuation dient der Vielfalt der Perspektiven innerhalb der Jury. Entscheidend ist die fachliche Expertise. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14n) verwiesen.

Frage 19 Seite 10

Sieht die Bundesregierung aufgrund der beschriebenen Vergabepraxis beim Deutschen Verlagspreis angesichts der Einstufung der Antifa als Terrororganisation durch die amerikanische Bundesregierung die Gefahr einer Verschlechterung der Beziehungen zu den Vereinigten Staaten von Amerika, und wenn ja, plant sie Anpassungen in der Kulturförderung, um etwaige diplomatische Konflikte mit den USA zu vermeiden?

Antwort

Die Bundesregierung sieht keine Auswirkungen der Vergabepraxis beim Deutschen Verlagspreis auf die diplomatischen Beziehungen zu den Vereinigten Staaten von Amerika.