Evaluierung des ESF Plus-Bundesprogramms von 2021 bis 2025

Drucksache 21/3442Antwortauf die Kleine Anfrage 21/312418.12.20258 Seiten9 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Arbeit und SozialesSoziale SicherungÖffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Europäische Union will mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) zu einem sozialen Europa beitragen. In der aktuellen Förderperiode von 2021 bis 2027 unterstützt der ESF Plus den Bund voraussichtlich mit 2,22 Mrd. Euro. Die Mittel aus dem ESF Plus werden von der Bundesregierung im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms kofinanziert (www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/inhalt.html).

Das hierbei federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) teilte am 23. Oktober 2025 mit, dass das ESF Plus-Bundesprogramm von 2021 bis Oktober 2025 rund 280 000 Personen unterstützt und 37 250 Projekte gefördert habe. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas kommentierte: „Mein Ziel als Arbeits- und Sozialministerin ist es, Arbeitsplätze zu sichern und Menschen in Arbeit zu bringen. Mir ist wichtig, Beschäftigte und Betriebe auch künftig bei der Transformation des Arbeitslebens individuell zu unterstützen. Dafür erweist sich der ESF Plus als ein erfolgreiches Instrument. Er ist eine starke und sinnvolle Ergänzung der nationalen Beschäftigungs- und Sozialpolitik.“ (www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldung en/2025/positive-bilanz-zur-halbzeit-der-aktuellen-esf-plus-foerderperiod e.html).

Im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms wird unter anderem das BMAS-Programm „WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ gefördert. Das Programm „WIR“ empfiehlt in einem Leitfaden, dass Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter gegenüber Ausländern, die „vielleicht nicht einmal über eine Aufenthaltserlaubnis“ verfügen, Beratungsangebote zu Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II; Bürgergeld) und zu Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III; Arbeitslosengeld) unterbreiten sollen (www.bridg e-bleiberecht.de/wp-content/uploads/2024_Leitfaden_Arbeitsmarktzugang-un d-Foerderung.pdf#page=7).

Auch das Programm „IQ – Integration durch Qualifizierung“ erhält Mittel aus dem ESF Plus-Bundesprogramm. Das Programm „IQ“ hat sich der „nachhaltigen und bildungsadäquaten Integration von erwachsenen Menschen ausländischer Herkunft und ausländischer Berufsqualifikation in den Arbeitsmarkt“ verschrieben (www.netzwerk-iq.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/IQ_Publi kationen/Flyer/IQ_Flyer_Web_2024.pdf). Das „Interkulturelle Bildungszentrum Mannheim gGmbH“ (ikubiz) ist eines der zahlreichen Projekte, die vom Programm „IQ“ gefördert werden. Am 30. Juli 2025 veranstaltete das ikubiz einen „Diversity Day“ für Achtklässler an einer Realschule in Mannheim. Im Laufe der Veranstaltung sahen die Schüler den SWR-Kurzfilm: „Diversität: das steckt hinter dem Begriff“. Der Film präsentiert Drag Queens als Ausdruck der Vielfalt in Deutschland. Nachdem die Schüler „großes Interesse und Motivation“ gezeigt hätten, „sich mit der Vielfalt Ihrer [sic] Herkunftsländer am Diversity Day“ auseinanderzusetzen, wurde zwischen den Zimmern der teilnehmenden Klassen eine Europakarte aufgehängt (https://ikubiz.de/ueber-u ns/aktuelles/detail/unsere-schule-ist-bunt).

Die Fragesteller begehren vor diesem Hintergrund nähere Informationen über das ESF Plus-Bundesprogramm.

Frage 1 Seite 2

Wie viele Personen wurden in der aktuellen Förderperiode seit 2021 durch das ESF Plus-Bundesprogramm unterstützt (bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle nach dem jeweiligen ESF Plus-Förderprogramm, der Ressortzuständigkeit innerhalb der Bundesregierung sowie den geförderten Personen, getrennt nach deutschen und nichtdeutschen Personen sowie nach Personen mit afghanischer, bulgarischer, eritreischer, griechischer, indischer, irakischer, iranischer, italienischer, niederländischer, pakistanischer, polnischer, rumänischer, russischer, somalischer, spanischer, syrischer, türkischer, ukrainischer und ungarischer Staatsangehörigkeit, aufgliedern)?

Antwort

Das Europäische-Sozialfonds-(ESF-)Plus-Bundesprogramm unterstützt mit vielfältigen Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung, Unternehmensförderung, Bildung, soziale Inklusion und Armutsbekämpfung.

Die folgende Übersicht gliedert die Fördermaßnahmen, die Teilnehmendendaten erheben, nach Programmname, Ressort und Teilnehmendeneintritten auf (Stand: 9. Dezember 2025). Daten zu spezifischen Staatsangehörigkeiten von Teilnehmenden werden für die Fördermaßnahmen nicht systematisch erfasst.

Tabelle auf Seite 2, 3 · 15 Zeilen × 3 Spalten
ProgrammRessortTeilnehmendeneintritte
Akti(f) Plus − Aktiv für Familien und ihre KinderBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)11.250
Bildung und Engagement ein Leben lang (BELL)Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)405
Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier − BIWAQBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)15.776
EHAP PlusBMAS95.737
IQ − Integration durch QualifizierungBMAS27.767
Jugend Stärken: Brücken in die EigenständigkeitBMBFSFJ16.427
JUVENTUS: Mobilität stärken − für ein soziales EuropaBMAS1.416
My Turn − Frauen mit Migrationserfahrung starten durchBMAS28.495
rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der SozialwirtschaftBMAS19.658
Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation (STäM)BMBFSFJ16.207
Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF- Sozialpartnerrichtlinie)BMAS16.197
Win-Win − Durch Kooperation zur IntegrationBMAS2.279
WIR − Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen ArbeitsmarktBMAS39.473
ZukunftszentrenBMAS10.092
301.179
Frage 2 + 3 Seite 3

2Wie viele Personen wurden in der aktuellen Förderperiode seit 2021 im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms über den Bezug von Leistungen nach dem SGB II beraten (bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle nach deutschen und nichtdeutschen Personen sowie nach Personen mit afghanischer, bulgarischer, eritreischer, griechischer, indischer, irakischer, iranischer, italienischer, niederländischer, pakistanischer, polnischer, rumänischer, russischer, somalischer, spanischer, syrischer, türkischer, ukrainischer und ungarischer Staatsangehörigkeit aufgliedern)?

3Wie viele Personen wurden in der aktuellen Förderperiode seit 2021 im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms über den Bezug von Leistungen nach dem SGB III beraten (bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle nach deutschen und nichtdeutschen Personen sowie nach Personen mit afghanischer, bulgarischer, eritreischer, griechischer, indischer, irakischer, iranischer, italienischer, niederländischer, pakistanischer, polnischer, rumänischer, russischer, somalischer, spanischer, syrischer, türkischer, ukrainischer und ungarischer Staatsangehörigkeit aufgliedern)?

Antwort

Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.

Die Fördermaßnahmen im ESF-Plus-Bundesprogramm sehen vielfältige Förderangebote für die verschiedenen Zielgruppen vor. Hierzu zählen bedarfs- und zielgruppenspezifische Beratungsangebote. Daten zu Details der Beratungsinhalte sind nicht Bestandteil der zentralen Datenerhebung. Zu der Frage nach spezifischen Staatsangehörigkeiten wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Frage 4 Seite 4

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele Personen in der aktuellen Förderperiode seit 2021 im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms in den primären Arbeitsmarkt vermittelt worden sind (bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle nach dem jeweiligen Förderprogramm, der Ressortzuständigkeit innerhalb der Bundesregierung sowie den geförderten Personen, getrennt nach deutschen und nichtdeutschen Personen sowie nach Personen mit afghanischer, bulgarischer, eritreischer, griechischer, indischer, irakischer, iranischer, italienischer, niederländischer, pakistanischer, polnischer, rumänischer, russischer, somalischer, spanischer, syrischer, türkischer, ukrainischer und ungarischer Staatsangehörigkeit, aufgliedern)?

Antwort

Die ESF-Plus-Förderung des Bundes unterliegt einem fortlaufenden Monitoring und wird seit 2024 laufend evaluiert. Zwischenergebnisse der Evaluation liegen aktuell noch nicht vor. Die folgende Übersicht zeigt ausschließlich die Zahl und Angaben bereits ausgetretener Personen, die bis zu vier Wochen nach ihrer Teilnahme in den primären Arbeitsmarkt vermittelt wurden (einschl. Aufnahme einer Selbstständigkeit). Erfasst werden ausschließlich die Teilnehmenden, die zu Beginn der Förderung arbeits- oder erwerbslos waren. Es erfolgt, wie in der Antwort zu den Fragen 1 bis 3 erläutert, keine systematische Erhebung nach Staatsangehörigkeiten. Anzumerken ist, dass es sich bei den geförderten Personen um Zielgruppen mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf handelt, die häufig mit ausgeprägter Arbeitsmarktferne und schwierigen Lebenslagen konfrontiert sind.

Tabelle auf Seite 4 · 14 Zeilen × 3 Spalten
ProgrammRessortVermittlungen in Beschäftigung
Akti(F) Plus − Aktiv für Familien und ihre KinderBMAS744
Bildung und Engagement ein Leben lang (BELL)Noch keine Austritte
Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier − BIWAQBMWSB2.801
EhAP PlusWird nicht erhoben
IQ − Integration durch QualifizierungBMAS5.431
Jugend stärkenWird nicht erhoben
JUVENTUS: Mobilität stärken − für ein soziales EuropaBMAS224
My Turn − Frauen mit Migrationserfahrung starten durchBMAS5.028
rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der SozialwirtschaftTeilnehmende beim Eintritt bereits in Beschäftigung
STÄMBMBFSFJ62
Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiterbilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)Teilnehmende beim Eintritt bereits in Beschäftigung
Win-Win − Durch Kooperation zur IntegrationBMAS533
WIR − Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen ArbeitsmarktBMAS8.208
ZukunftszentrenTeilnehmende beim Eintritt bereits in Beschäftigung
Frage 5 + 6 Seite 5

5Übersieht die Bundesregierung in Bezug auf das ESF Plus-Bundesprogramm die Durchleitung von Fördermitteln von Erstempfängern an weitere Empfänger, wenn ja, inwieweit sind ggf. die unmittelbaren oder mittelbaren Zuwendungsempfänger für die Weiterleitung von Bundesmitteln der Bundesregierung gegenüber rechenschaftspflichtig?

6Besitzt die Bundesregierung in Bezug auf das ESF Plus-Bundesprogramm eine Übersicht über Empfänger, die letztlich – also als letztempfangende Empfänger – die finanziellen Mittel aus der unmittelbaren Förderung von Erst- bzw. Zwischenempfängern in Anspruch nehmen bzw. genommen haben?

Antwort

Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung übersieht die Weiterleitungen von Zuwendungen im Rahmen des ESF-Plus-Bundesförderung. Im Hinblick auf die Rechenschaftspflicht der Zuwendungsempfänger für die Weiterleitung gilt Nummer 12 der Verwaltungsvorschrift für § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Hiernach macht die Bundesregierung als Zuwendungsgeber den Zuwendungsempfängern detaillierte Vorgaben bezüglich Höhe und Modalitäten der Weiterleitung sowie zur Verwendungsnachweisprüfung.

Frage 7 Seite 5

Welche Empfänger wurden im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger in der Förderperiode ab 2021 gefördert (bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle nach jährlichem Budget und dem jeweiligen Anteil von Mitteln der EU, des Bundes und der Länder sowie nach dem entsprechenden ESF Plus-Förderprogramm, den Kapiteln, dem Titel, Zuwendungszweck und den Erst-, Zwischen- und Letztempfängern aufgliedern)?

Antwort

Die Bundesregierung verweist auf die öffentlich zugängliche Liste der Vorhaben aus der Webseite: www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Liste-der-V orhaben/inhalt.html. Die Liste enthält die wesentlichen Daten zu den geförderten Vorhaben und wird regelmäßig aktualisiert.

Der folgenden Tabelle kann die Zuordnung der laufenden ESF Plus-Fördermaßnahmen nach Ressorts und den jeweiligen Kapiteln und Titeln im Bundeshaushaltsplan entnommen werden.

Tabelle auf Seite 5, 6 · 6 Zeilen × 3 Spalten
RessortProgrammeKapitel/Titel
BMASAlle BMAS-ESF+-Programme außer IQ und My Turn: Akti(f) Plus, EhAP Plus, INQA-Coaching, JUVENTUS, KOMPASS, Rat geben!, rw3, Wandel der Arbeit, WIR, Zukunftszentren11106 68613 (Bundesmittel außer IQ und My Turn) 1106 68611 (ESF-Mittel: Ausgabetitel)
BMASIQ, My Turn1101 68401 (Bundesmittel IQ und MyTurn) ESF-Mittel: 0603 68416
BMBFSFJBELL, ElternChanceN, Ganztag, Integration durch Bildung, Integrationskurs mit Kind Plus, Nachhaltig im Beruf2Elternchancen I: Kapitel 1702, Titel 684 02 Elternchancen II: Kapitel 1703, Titel 684 21 Ganztag: Kapitel 1702, Titel 684 02 BELL: Kapitel 1703, Titel 684 25 IntMiKi Plus: Kapitel 1702, Titel 68402 Integration durch Bildung: Einzelplan 30 Kapitel 02 Titel 685 42 Nachhaltig im Beruf: Einzelplan 30 Kapitel 02 Titel 685 20
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)Zukunft der ArbeitEinzelplan 30 Kapitel 04 Titel 683 03 (Bundesmittel BMFTR)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)EXIST: Forschungstransfer, Gründungsstipendium und Women, Kompetenz Klima, MMF III, Nachhaltig wirken, Unternehmensberatungen für KMUNachhaltig wirken: 0902 686 12 UB KMU: 0902 686 08 EXIST--Programme: 0902 686 07 MMF: kein Haushaltstitel. Das Programm wird über das ERP-Sondervermögen finanziert. Kompetenz Klima: 0901 686 41
BMWSBBIWAQKapitel 2502, Titel 686 05

¹ Das BMAS-ESF-Plus-Förderprogramm Win-Win wird ausschließlich mit ESF-Mitteln finanziert und ist daher nicht in der Übersicht angegeben.
² Die BMBFSFJ-ESF-Plus-Förderprogramme Bildungskommunen, Jugend stärken, STäM, ZuMe werden ausschließlich mit ESF-Mitteln finanziert und sind daher nicht in der Übersicht angegeben.

Frage 8 Seite 6

Anhand welcher Kriterien prüft die Bundesregierung Verwendungsnachweise von Empfängern, die seit 2021 durch das ESF Plus-Bundesprogramm gefördert werden?

Antwort

Die Kriterien für die Prüfung von Verwendungsnachweisen ergeben sich aus den Förderrichtlinien der einzelnen Förderprogramme und folgen unter anderem den folgenden Rechtsgrundlagen, Leitfäden und Arbeitshilfen:

• den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 BHO,

• den Besonderen Nebenbestimmungen für ESF-Plus-Zuwendungen,

• den Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Rahmen des ESF-Bundesprogramms für den Europäischen Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027 (BNBest-P-ESF-Bund),

• den Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften im Rahmen des ESF-Bundesprogramms für den Europäischen Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027 (BNBest-Gk-ESF-Bund),

• den Fördergrundsätzen für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem ESF Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027 (für Programme unter Administration der Programmumsetzer Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – BAMF –, Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben – BAFzA – und Knappschaft Bahn-See – KBS),

• dem Leitfaden zu Verwaltungsüberprüfungen für Förderungen im Rahmen des ESF-Plus-Bundesprogramms Förderperiode 2021 bis 2027.

Zusätzlich für Vorhaben des BMFTR:

• den Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 2017),

• den Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF).

Die Rechtsgrundlagen werden je nach Zuwendungsempfänger und Zuwendungszweck Gegenstand der Zuwendungsbescheide.

Frage 9 Seite 7

In wie vielen Förderverfahren durch das ESF Plus-Bundesprogramm gingen die Verwendungsnachweise rechtzeitig oder verspätet ein bzw. sind noch offen (bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle ab Haushaltsjahr 2021 nach Jahresscheiben aufteilen)?

Antwort

Aufgrund der noch andauernden Laufzeiten der Förderprogramme liegen bisher in den ESF Plus-Fördermaßnahmen wenige Verwendungsnachweise zum Projektabschluss vor. In fünf Projekten gingen die Verwendungsnachweise verspätet ein.

Frage 10 + 11 Seite 7

10Wie viele dieser Förderverfahren durch das ESF Plus-Bundesprogramm waren ggf. zu beanstanden (bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle ab Haushaltsjahr 2021 nach der Art der Beanstandung und nach Jahresscheiben aufteilen)?

11Welche Maßnahmen leitete die Bundesregierung in Bezug auf das ESF Plus-Bundesprogramm nach dem Feststellen der Beanstandung ggf. ein (bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle ab Haushaltsjahr 2021 und ggf. nach Art der Maßnahme und nach Jahresscheiben aufteilen)?

Antwort

Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.

In der Antwort zu Frage 9 wurde erläutert, dass aufgrund der Verfahrensstände in den ESF-Plus-Fördermaßnahmen nur wenige Verwendungsnachweise zum Projektabschluss vorliegen. Derzeit prüfen die programmumsetzenden Stellen die bereits vorliegenden Verwendungsnachweise. Daher liegen aktuell noch keine finalen Informationen zu Beanstandungen mit Blick auf die Verwendungsnachweise vor.

Frage 12 + 13 + 13a + 13b Seite 7

12In wie vielen Fällen seit 2021 wurde eine Förderung durch das ESF Plus-Bundesprogramm aufgrund von Verstößen gegen die Förderrichtlinien gestrichen und bzw. oder zurückverlangt, und was war der konkrete Grund dafür?

13Wie hoch waren bzw. sind die Rückforderungen durch das ESF Plus-Bundesprogramm aufgrund der o. g. Sachverhalte seit dem Jahr 2021?

13aWie viele Mahnbescheide wurden durch die Bundesregierung seit 2021 mit Blick auf das ESF Plus-Bundesprogramm ausgestellt?

13bWie hoch sind die Beträge, die bis jetzt seit 2021 von den betroffenen Empfängern des ESF Plus-Bundesprogramms der Bundesregierung rückerstattet wurden?

Antwort

Die Fragen 12 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung verweist mit Blick auf die noch laufenden Förderverfahren und bisher nicht abgeschlossenen Prüfungen auf die Ausführungen in ihrer Antwort zu den Fragen 10 und 11. In der laufenden Förderperiode erfolgte bisher in einem Fall aufgrund eines rechtskräftigen Widerrufsbescheides eine Rückerstattung an ESF- und Bundesmitteln in Höhe von insgesamt 105 353,32 Euro. Mahnbescheide wurden bisher nicht gegenüber Zuwendungsempfängern erlassen.