Böller und privates Feuerwerk zum Jahreswechsel

Drucksache 21/3213Antwortauf die Kleine Anfrage 21/281210.12.202516 Seiten41 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernGesundheitInnere SicherheitUmwelt
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Verwendung von Feuerwerkskörpern zu Silvester ist ein jährlich wiederkehrendes Phänomen mit weitreichenden Folgen für Gesundheit, Umwelt, Tierschutz und öffentliche Haushalte. Die Praxis des privaten Silvesterfeuerwerks steht zunehmend in der gesellschaftlichen Kritik, während gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Verhältnismäßigkeit der geltenden Regelungen hinterfragt werden. Nach den Erfahrungen zum Jahreswechsel 2024/2025 hatten Anfang des Jahres Internetpetitionen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mittlerweile über 2 Millionen Unterstützerinnen und Unterstützer erreicht, die sich der Forderung nach einer verschärften Regelung anschlossen („Generelles Böllerverbot stößt in der Politik auf breite Ablehnung“, MDR.de am 8. September 2025). Beide Organisationen übergaben die Unterschriften am 6. Januar 2025 dem damaligen Bundesministerium des Innern und für Heimat (Pressemitteilung „Zeit für ein flächendeckendes Böllerverbot: Deutsche Umwelthilfe und Gewerkschaft der Polizei übergeben Innenministerium mehr als 1 961 007 Unterschriften“ vom 6. Januar 2025). Auch der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich in den vergangenen Jahren regelmäßig mit Forderungen nach strengeren Regeln für privates Silvesterfeuerwerk beschäftigt und diese dem Deutschen Bundestag bzw. dem Bundesministerium des Innern zur Kenntnis gegeben, Konsequenzen folgten daraus nicht. Ein Großteil der Bevölkerung steht laut einer Forsa-Umfrage hinter der Forderung nach einem Böllerverbot, wie es in den Niederlanden geplant ist („Mehrheit der Deutschen will Verbot von privatem Feuerwerk“; DIE ZEIT am 8. Juli 2025).

Die Verwendung von Feuerwerkskörpern zu Silvester verursacht nachweislich erhebliche Kosten in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens. Das deutsche Gesundheitssystem verzeichnet am Neujahrstag eine dreimal höhere Zahl an schweren Verletzungen, die Umweltbelastung durch Feinstaub erreicht bedenkliche Spitzenwerte, und die Auswirkungen auf die Tierwelt sind wissenschaftlich gut dokumentiert (vgl. www.duh.de/mitmachen/boellerfreiessilvester/).

Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, ein generelles Böllerverbot sei „nicht verhältnismäßig“ („Wäre ein ‚Böllerverbot‘ rechtlich umsetzbar?“; tagesschau.de am 3. Januar 2025). Diese Einschätzung kann jedoch nur auf Basis einer vollständigen Kenntnis aller gesellschaftlichen Kosten und unter Berücksichtigung des Verfassungsgebots der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Inzwischen fordern einige Länder wie Bremen, Berlin, oder Hamburg, im Sprengstoffrecht des Bundes Öffnungsklauseln für die Länder einzuführen („Länder bei Böllerverbot uneins“ Tagesspiegel am 13. Juni 2025). Nach der diesbezüglich ergebnislosen Innenministerkonferenz im Frühjahr hatte der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, erklärt, die Länder zu einem Gespräch über eine Öffnungsklausel einladen zu wollen (ebd.). Dies ist nach Kenntnis der Fragesteller bisher nicht geschehen. Stattdessen befindet sich eine Reform des Sprengstoffgesetzes im parlamentarischen Verfahren, in welchem die Sicherheits- und Präventionsaspekte in Bezug auf Silvesterfeuerwerk fehlen.

Frage 1 Seite 2

Welche bundesgesetzlichen Regelungen gelten derzeit für Verkauf, Besitz und Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2, und sind diese Regelungen nach Ansicht der Bundesregierung noch zeitgemäß?

Antwort

Silvesterartikel der Kategorie F2 dürfen nur an wenigen Tagen zum Jahreswechsel an Erwachsene verkauft und nur am 31. Dezember und 1. Januar eines Jahres abgebrannt werden (§§ 22 und 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz). Im weit überwiegenden Teil jedes Jahres sind der Erwerb und die Nutzung auch dieser Gegenstände nur Inhabern von sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen gestattet, die an strenge Voraussetzungen geknüpft sind (§§ 7 bis 9 des Sprengstoffgesetzes, jeweils auch in Verbindung mit § 27 des Sprengstoffgesetzes). Für Pyrotechnik der höheren Kategorien F3 und F4 gilt dies ganzjährig. Die überwiegend restriktiven Regelungen des Sprengstoffrechts schaffen einen angemessenen Ausgleich zwischen den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger, Feuerwerk verwenden zu dürfen sowie dem staatlichen Interesse am Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, wozu auch der Gesundheits-, Brand-, oder Umweltschutz gehören. Die Bundesregierung prüft fortlaufend auch das Sprengstoffrecht hinsichtlich möglicher Defizite und daraus resultierenden gesetzgeberischen Handlungsbedarfs. Hierzu zählt auch, ob und ggf. inwieweit die bisherigen Regelungen zur Nutzung von Feuerwerk möglicherweise veränderten Rahmenbedingungen anzupassen sind. Weitergehende Restriktionen des Sprengstoffrechts müssen aber dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen sowie in ihrer Anwendung auch kontrollier- und durchsetzbar sein.

Frage 1a Seite 2

Welchen gesetzlichen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung beispielsweise in Bezug auf Öffnungsklauseln im Sprengstoffrecht für Länder und Kommunen, wie sie zum Beispiel die Berliner Innensenatorin Iris Spranger gefordert hat (vgl. Berliner Morgenpost am 4. Januar 2025: „Kugelbomben-Chaos: Berlin will Reform des Sprengstoffrechts“)?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz der Zustimmung des Bundesrates. Nach Wahrnehmung des Bundesinnenministeriums ist zum jetzigen Zeitpunkt weder in den Ländern noch im parlamentarischen Raum des Bundes eine klare Mehrheit für weitere Verbote erkennbar.

Frage 1b Seite 2

Welchen Austausch hat es zu einer Reform des Sprengstoffgesetzes zwischen Bundesregierung und Ländern gegeben (bitte nach Thema, Zeitpunkt und weiterer Planung aufschlüsseln)?

Antwort

In der 19. und 20. Legislaturperiode fanden mehrere Sitzungen der Arbeitsgruppe zur Großen Novelle des Sprengstoffrechts und ihrer 16 Unterarbeitsgruppen statt. Am 14. Februar 2025 und am 27. November 2025 fanden Bund-Länder-Besprechungen zur Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten der Länder in Bezug auf privates Silvesterfeuerwerk statt. Daneben stehen Bund und Länder in fortlaufendem Austausch zu verschiedenen sprengstoffrechtlichen Themen im Rahmen der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder und ihrer Untergremien.

Frage 1c Seite 3

Hat das von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt angekündigte Gespräch zu einer Öffnungsklausel für die Länder im Sprengstoffrecht inzwischen stattgefunden, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht, und wann ist es terminiert?

Antwort

Das vom Bundesinnenminister angekündigte Gespräch zur Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten der Länder in Bezug auf privates Silvesterfeuerwerk hat am 27. November 2025 stattgefunden. Mit den Ländern wurden verschiedene regulatorische Lösungsansätze erörtert.

Frage 1d Seite 3

Was spricht nach Auffassung der Bundesregierung unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips zwingend für eine bundeseinheitliche Regelung von privatem Silvesterfeuerwerk und gegen lokale Lösungen für Großstädte wie Berlin oder Hamburg, wo die Problematik eine völlig andere ist als in ländlichen Regionen?

Antwort

Auf die Antworten zu den Fragen 1a und 1c wird verwiesen.

Frage 2 Seite 3

Welche Prüfverfahren der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) existieren für die Zulassung von Feuerwerkskörpern, und wie werden diese überwacht?

Antwort

Feuerwerkskörper als pyrotechnische Gegenstände unterliegen der EU-Richtlinie 2013/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt (Neufassung) und müssen vom Hersteller vor dem Inverkehrbringen mit dem CE-Zeichen versehen werden. Im Vorgriff werden diese pyrotechnischen Gegenstände durch sogenannte „benannte Stellen“ in der EU nach festgelegten Kriterien geprüft und bewertet, ob sie die wesentlichen Sicherheitsanforderungen nach Anhang I dieser Richtlinie erfüllen. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist eine davon. Aktuell gibt es 12 benannte Stellen aus mehreren Mitgliedstaaten der EU, deren Konformitätsbescheinigungen in der gesamten EU gültig sind. Feuerwerkskörper sind vom Hersteller nach ihrer Verwendungsart und dem Grad der Gefährdung einschließlich ihres Lärmpegels in Kategorien einzuteilen. Die benannten Stellen bestätigen die Kategorisierung im Rahmen der Konformitätsprüfungsverfahren. Eine Auflistung aller möglichen Konformitätsbewertungsverfahren ist in Artikel 17 der Richtlinie 2013/29/EU beschrieben. Die allgemeinen Inhalte der Konformitätsbewertungsverfahren sind in Anhang II der Richtlinie 2013/29/EU dargestellt. Für Feuerwerkskörper werden nach Kenntnissen und Erfahrungen der BAM vor allem die Kombinationsmöglichkeiten der Konformitätsbewertungsmodule B gefolgt von C2, D oder E von der Herstellungsfirmen in Verbindung mit den in der EU ansässigen benannten Stellen angewendet. Konkrete Produktnormen definieren dazu spezielle Anforderungen an die Feuerwerkskörper. Im Fall von Feuerwerkskörpern der Kategorien F1 bis F3 ist die Normenreihe DIN EN 15947 bestehend aus fünf Teilen anzuwenden. Für Großfeuerwerk der Kategorie F4 (beispielsweise Feuerwerksbomben) ist die Normenreihe DIN EN 16261 bestehend aus 4 Teilen anzuwenden. Beide Normenreihen legen Anforderungen an die Konstruktion und Funktion von Feuerwerkskörpern fest und beschreiben die notwendigen Prüfungen und Minimalanforderungen an die Kennzeichnungen (Sicherheitshinweise und Verwendungsbestimmungen).

Frage 3 Seite 4

Welche Studien zu Silvesterfeuerwerk wurden in den letzten zehn Jahren durch Bundesbehörden erstellt oder in Auftrag gegeben, und in welchen Studien wurden Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber bzw. die öffentliche Hand gerichtet, welche davon wurden umgesetzt (bitte alle Empfehlungen auflisten und Status der Umsetzung benennen)?

Antwort

Es wurden in den letzten zehn Jahren keine Studien, die Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber oder die öffentliche Hand gerichtet haben, durch Bundesbehörden erstellt oder in Auftrag gegeben. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat die nachfolgenden Studien durchgeführt:

• A BRIEF JOURNEY THROUGH THE WORLD OF STANDARDIZA-TION OF FIREWORKS OF THE LAST DECADE AND INTO THE FUTURE; Proceedings of the 19th International Symposium on Fireworks, Liling, P.R. China, 21. bis 25. April 2025;

• CONSUMER FIREWORKS IN EUROPE – CHALLENGES FOR THE FUTURE; Proceedings of the 18th International Symposium on Fireworks, Valetta, Malta, 24. bis 28 April 2023;

• NORMUNG EXPLOSIVSTOFFE & PYROTECHNIK – QUO VADIS? Spreng-Info, Band 44, Ausgabe 2, 2022;

• Klassifizierung von Feuerwerk in Metallkäfigen, BG RCI Erfahrungsaustausch „Explosivstoff-Industrie“ 2022 Sachgebiet „Explosionsgefährliche Stoffe“, Bremerhaven, 2022;

• Diskussionspunkte und Themen im Forum der benannten Stellen für pyrotechnische Gegenstände, Spreng-Info, Band 41, Ausgabe 2, 2019;

• ISO-STANDARDS FOR FIREWORKS – TESTING AND ASSESSMENT CRITERIA, Proceedings of the 16th International Symposium on Fireworks, Omagari, Japan, 24. bis 29. April 2017;

• TUMBLING EFFECTS OF CYLINDRICAL SHELLS, Proceedings of the 16th International Symposium on Fireworks, Omagari, Japan, 24. bis 29. April 2017;

• ARE SHELLS’ “SAFETY” DISTANCES “SAFE”?, Proceedings of the 15th International Symposium on Fireworks, Bordeaux, France, 21. bis 27. September 2015;

• SAFETY RELATED BEHAVIOR OF CYLINDRICAL SHELLS, Proceedings of the 15th International Symposium on Fireworks, Bordeaux, France, 21. bis 27 September 2015;

• Folgenabschätzung für die Anwendung der neuen Pyrotechnik-Richtlinie 2013/29/EU, Spreng-Info, Band 37, Ausgabe 2, 2015;

• Towards the new pyrotechnics Directive 2013/29/EU – an impact assessment, Journal of Pyrotechnics, Issue 34, 2015;

• Display Fireworks and Stage Pyrotechnics in use – Which distances are ‘safe’ in Germany and other parts of the EU?, Journal of Pyrotechnics, Issue 33, 2014.

Frage 4 Seite 4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirksamkeit lokaler Böllerverbotszonen in deutschen Städten?

Antwort

Der Vollzug des Sprengstoffrechts ist Aufgabe der Länder. Der Bundesregierung liegen insoweit keine eigenen Erkenntnisse vor. Das Thema wurde im Rahmen einer Bund-Länder-Besprechung am 14. Februar 2025 erörtert.

Frage 5 Seite 5

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der stationären Aufnahmen in deutschen Krankenhäusern mit der Diagnose W49.9 (Verletzungen durch mechanische Kräfte unbelebter Objekte, die typisch für Feuerwerksunfälle sind) in den letzten zehn Jahren jeweils am Neujahrstag im Vergleich zum Jahresdurchschnitt entwickelt?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.

Frage 6 Seite 5

Welche Daten liegen der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren über ambulante Behandlungen von feuerwerksbedingten Verletzungen in den Silvesternächten vor?

Antwort

Der Bundesregierung liegen Zahlen zu ambulanten Behandlungen von feuerwerksbedingten Verletzungen in der Silvesternacht 2024/2025 für das Land Berlin vor. Auf das Inhaltsprotokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Pflege am 6. Januar 2025 des Abgeordnetenhauses Berlin (Nummer 19/47, Seite 2) wird verwiesen.

Frage 7 + 8 + 9 Seite 5

7Wie viele der ambulant oder stationär behandelten Verletzungen durch Feuerwerkskörper erforderten eine Operation?

8Welche Daten liegen der Bundesregierung für die letzten zehn Jahre über Schädigungen des Innenohrs durch Feuerwerkskörper zu Silvester vor?

9Wie hoch ist der Anteil von unter 18-Jährigen unter den Verletzten durch Feuerwerkskörper?

Antwort

Die Fragen 7 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten im Sinne der Fragen 7 bis 9 vor.

Frage 10 Seite 5

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Kinder und Jugendliche besser vor Verletzungen durch Feuerwerkskörper zu schützen?

Antwort

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) informiert in seinem Portal zur Kindergesundheit (www.kindergesundheit-info.de (www.kindergesu ndheit-info.de)) Eltern in der Rubrik „Sicher Aufwachsen“ über die mit Feuerwerken verbundene Verletzungsgefahr für Kinder und Jugendliche und gibt Tipps, was Eltern beachten müssen, wenn sie selbst ein Feuerwerk planen, bei dem Kinder zuschauen oder vielleicht auch mitmachen (www.kindergesundhei t-info.de/themen/sicher-aufwachsen/alltagstipps/sicher-im-alltag/feuerwerk/).

Frage 11 Seite 5

Sollten der Bundesregierung die in den Fragen 3 bis 9 erfragten Zahlen nicht vorliegen, bestehen seitens der Bundesregierung Pläne die entsprechenden Zahlen systematisch zu erfassen und zu veröffentlichen?

Antwort

Eine systematische Erhebung der entsprechenden Daten etwa auf Grundlage der zu Abrechnungszwecken in Deutschland erfassten Diagnosedaten erfolgt derzeit nicht: Sofern eine ärztliche Vorstellung erfolgt, wird in der Regel eine Diagnose gestellt und diese in den ärztlichen Behandlungsunterlagen dokumentiert. Die amtliche Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland (ICD-10-GM) verfügt bislang über keinen Kode, der Fälle mit einem Unfall durch pyrotechnische Gegenstände genau identifiziert. Es wird davon ausgegangen, dass diese Unfälle als Verletzung des entsprechenden Körperteils (Kapitel XIX Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen ICD 10 GM) sowie ggf. noch mit dem Zusatzkode „W49.9! Unfall durch Exposition gegenüber mechanischen Kräften unbelebter Objekte“ kodiert werden. Dieser Zusatzkode umfasst u. a. Feuerwerkskörper, weist diese aber nicht ausschließlich aus und umfasst auch andere Verletzungsursachen wie zum Beispiel durch Maschinen und Werkzeuge.

Frage 12 Seite 6

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Unfallkrankenhauses Berlin, dass 97 Prozent der Schwerverletzten durch Feuerwerk männlich sind („97 Prozent der Bölleropfer sind Männer“; Tagesspiegel am 28. Dezember 2023)?

Antwort

Die Bundesregierung hat zu dieser Aussage keine Bewertung vorgenommen.

Frage 13 Seite 6

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Umsatz mit Silvesterfeuerwerk in der Bundesrepublik seit 2015?

Antwort

Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.

Frage 13a Seite 6

Wie viele Tonnen Silvesterfeuerwerk mit welchem Warenwert wurden in den letzten zehn Jahren nach Deutschland importiert (bitte jährlich, und wenn möglich, nach Kategorien F1 bis F4 aufschlüsseln)?

Antwort

Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.

Frage 13b Seite 6

Wie viele Tonnen Silvesterfeuerwerk mit welchem Warenwert wurden in den letzten zehn Jahren in Deutschland produziert (bitte jährlich aufschlüsseln), und wie viele Arbeitsplätze existieren in der Produktion?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.

Frage 13c Seite 6

Wie hoch sind die staatlichen Einnahmen durch Silvesterfeuerwerk (bitte jährlich seit 2015 in Einführzölle, Steuern und sonstigen Abgaben aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Daten zu Steuereinnahmen aus Silvesterfeuerwerk vor. Feuerwerk wird zolltariflich unter der Codenummer 3604 1000 00 0 erfasst. Es erfolgt hierbei jedoch keine weitere Unterscheidung nach Feuerwerksklassen. Unter diese Codenummer fallen daher sowohl Feuerwerkskörper für die Nutzung im Innenbereich sowie die betroffenen Silvesterraketen. Die Anzahl der Einfuhren auf Positionsebene sowie die erhobenen Zollabgaben und die erhobene Einfuhrumsatzsteuer sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 6, 7 · 11 Zeilen × 4 Spalten
JahrAnzahl PositionenZollbetragEinfuhrumsatzsteuer
20151.7094.587.790 Euro14.201.359 Euro
20162.8486.555.250 Euro20.704.382 Euro
20172.7275.710.648 Euro18.320.566 Euro
20183.4726.826.898 Euro21.500.880 Euro
20193.2536.300.452 Euro19.781.365 Euro
20202.7095.433.931 Euro15.192.398 Euro
2021329762.998 Euro1.829.731 Euro
20228822.292.867 Euro6.267.859 Euro
20232.6336.784.760 Euro21.064.661 Euro
20243.31710.003.575 Euro32.184.282 Euro
20253.7518.887.464 Euro29.032.744 Euro
Frage 13d Seite 7

Welche Kenntnisse über Umwelt- und Sozialstandards entlang der Produktionskette von in Drittstaaten hergestelltem Silvesterfeuerwerk hat die Bundesregierung, und wie bewertet sie diese?

Antwort

Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.

Frage 14 Seite 7

Welche Gesamtkosten entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung dem deutschen Gesundheitssystem in den letzten zehn Jahren durch feuerwerksbedingte Verletzungen in der Silvesternacht (bitte nach stationären und ambulanten Behandlungen aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Die Datengrundlage umfasst keine Diagnosen bzw. Ausgaben nach Behandlungstag. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.

Frage 15 Seite 7

Mit welchen zusätzlichen Kosten werden nach Kenntnis der Bundesregierung Feuerwehr und Rettungsdienste in der Silvesternacht belastet, insbesondere hinsichtlich personeller Überlastung und Überstunden, und wie entwickelten sich diese in den letzten zehn Jahren?

Antwort

Mangels Bundeszuständigkeit für Feuerwehr und Rettungsdienste verfügt die Bundesregierung hierzu über keine eigenen Erkenntnisse.

Frage 16 Seite 7

Welche Mehrkosten entstehen nach Informationen der Bundesregierung den Polizeibehörden durch verstärkte Einsätze in der Silvesternacht, und welche Schäden an Einsatzfahrzeugen sind dabei zu verzeichnen (bitte die jährlichen Kosten seit 2015 nach Ländern aufschlüsseln)?

Antwort

Mangels Bundeszuständigkeit für die Polizeien der Länder verfügt die Bundesregierung über keine eigenen Erkenntnisse zu Mehrkosten der Landespolizeibehörden durch verstärkte Einsätze in der Silvesternacht und zu Schäden an deren Einsatzfahrzeugen. Die Bundespolizei bewältigt die Einsatzmaßnahmen anlässlich des Jahreswechsels im Rahmen der gesetzlich zugewiesenen Aufgabenwahrnehmung. Anlassbezogen werden die örtlichen Bundespolizeidirektionen mit Kräften sowie Führungs- und Einsatzmitteln der Direktion Bundesbereitschaftspolizei oder Bundespolizeidirektion 11 unterstützt. Die dafür notwendigen Ausgabemittel sind im Kapitel 0625 des Bundeshaushalts veranschlagt. Eine monetäre Erfassung der Einsatzmaßnahmen erfolgt in der Bundespolizei grundsätzlich nicht. Darüber hinaus erfolgt keine anlassbezogene statistische Erhebung von Schäden an Einsatzfahrzeugen in der Bundespolizei.

Frage 17 Seite 8

Welche Kosten entstehen den Versicherungen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich durch feuerwerksbedingte Schäden (bitte die jährlichen Kosten seit 2015 aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.

Frage 18 Seite 8

Welche kommunalen Kosten entstehen nach Informationen der Bundesregierung durch die Beseitigung von Silvesterabfall (bitte nach Personal-, Entsorgungs- und Reinigungskosten im Jahr seit 2015 aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu mangels Zuständigkeit zur Beseitigung von Silvesterabfall keine Informationen vor.

Frage 19 Seite 8

Prüft die Bundesregierung Maßnahmen, um die gesellschaftlichen Kosten von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 stärker in der Besteuerung abzubilden?

Antwort

Die Bundesregierung prüft derzeit keine Maßnahmen, um die gesellschaftlichen Kosten von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 stärker in der Besteuerung abzubilden.

Frage 20 Seite 8

Wie hoch ist die jährlich zu Silvester verkaufte Nettoexplosivmasse (NEM) (bitte jährlich seit 2015 aufschlüsseln)?

Antwort

Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.

Frage 21 Seite 8

Wie bewertet die Bundesregierung den legalen und unkontrollierten Verkauf von großen Mengen explosiver Stoffe in Bezug auf öffentliche Sicherheit und Terrorismusprävention?

Antwort

In Deutschland ist der Umgang mit Feuerwerkskörpern (pyrotechnischen Gegenständen) sowohl im gewerblichen Bereich (u. a. Herstellung, Handel, Verwendung) als auch im nicht gewerblichen Bereich durch das Sprengstoffgesetz stark reglementiert. Die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis in Deutschland ist an hohe rechtliche Hürden gebunden. Gleichwohl war in den vergangenen Jahren in Deutschland eine verstärkte Verwendung von Explosivstoffen bei der Begehung von Straftaten wie z. B. Geldautomatensprengungen festzustellen. Da der Schutz der Allgemeinheit und die öffentliche Sicherheit für die Bundesregierung oberste Priorität haben, hat die Bundesregierung mit ihrer jüngsten Gesetzesinitiative zur Bekämpfung von Straftaten mit explosionsgefährlichen Stoffen auf diese Formen des Missbrauchs reagiert, so dass diese künftig strenger reguliert und sanktioniert werden. Das Gesetz zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen auf Bundestagsdrucksache 21/1933 wurde am 5. November 2025 vom Bundestag beschlossen. Die Bundesregierung hat ferner kürzlich einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem im Straftatbestand des § 89a des Strafgesetzbuches (StGB) (Vorbereitung einer terroristischen Straftat; Versuch der Anstiftung und Androhung) die Vorbereitungshandlung einer terroristischen Straftat auch auf das Befördern von Sprengstoffen erstreckt wird (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit vom 10. Oktober 2025 auf Bundesratsdrucksache 559/25, Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b).

Frage 22 Seite 9

Welche Schwermetalle und sonstigen umweltschädlichen Substanzen werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch Feuerwerkskörper freigesetzt, und in welchen Mengen gelangen diese in Böden und Gewässer?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in welchen Mengen Schwermetalle und sonstige umweltschädliche Substanzen, die durch Feuerwerkskörper freigesetzt werden, in Böden und Oberflächengewässer gelangen. In der Europäischen Norm EN 15947-5:2022-123 sind Anforderungen an die Konstruktion und Funktion von Feuerwerkskörpern festgelegt. Sie schließt auch die Verwendung von verschiedenen Substanzen und Substanzgemischen aus, die zu einer Gefährdung führen würden.

Dazu zählen zum Beispiel Hexachlorbenzol, Schwermetalle wie Arsen, Blei und Quecksilber, Pikrate und Mischungen aus Chloraten mit Metallen, Schwefel oder Sulfiden. Gemäß dieser Norm werden von benannten Stellen in der Europäischen Union (EU) sogenannte EU-Baumusterprüfungen durchgeführt. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist eine dieser benannten Stellen und trägt für diese Zwecke die Kennnummer 0589. Nur nach bestandener Prüfung und nachgeschalteter positiver Bewertung des Qualitätssicherungssystems (QS-System) der Hersteller dürfen die Feuerwerkskörper mit dem CE-Kennzeichen für den gesamten Binnenmarkt der EU versehen werden.

Frage 23 Seite 9

Wie bewertet die Bundesregierung mögliche chemische Belastungen von Böden und Oberflächengewässern durch Rückstände von Feuerwerkskörpern (z. B. Perchlorate, Barium, Strontium oder andere Metallverbindungen), und welche Erkenntnisse liegen zu deren Eintrag nach dem Abbrennen von Silvesterfeuerwerk vor?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in welchen Mengen Rückstände von Feuerwerkskörpern nach dem Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in Böden und Oberflächengewässer eingetragen werden.

Frage 24 Seite 9

Wie viele Tonnen Müll entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich durch das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk, und welcher Anteil davon besteht aus nicht biologisch abbaubaren Materialien (insbesondere Kunststoffe), und wie hat sich diese Menge seit 2015 entwickelt?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor.

Frage 25 Seite 9

Welche Mengen Feinstaub (PM10 und PM2,5) werden nach aktuellen Messungen jährlich durch Silvesterfeuerwerk in Deutschland freigesetzt, und wie hat sich diese Menge seit 2015 entwickelt?

Antwort

Die nationalen jährlichen Feinstaub-Emissionen aus dem Abbrand von Silvesterfeuerwerk seit dem Jahr 2015 sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Neben den Emissionen an Silvester werden auch Emissionen durch unterjähriges Feuerwerk freigesetzt.

Die Emissionen der Luftschadstoffe werden nach international einheitlichen Vorgaben berechnet, erfasst und berichtet. Das letzte verfügbare Jahr ist 2023 aus der Berichterstattung 2025. Zu beachten ist der Einfluss der Corona-Maßnahmen in den Jahren 2020 und 2021, weshalb hier die Emissionen wesentlich geringer ausfielen.

Tabelle auf Seite 10 · 4 Zeilen × 12 Spalten
AktivitätSchadstoffEinheit201520162017201820192020202120222023
SilvesterfeuerwerkPM10t1662154816241592147725715015031369
SilvesterfeuerwerkPM2,5t1378128813541310122920712512601152
Unterjähriges FeuerwerkPM10t5946275635775390,708,50260259
Unterjähriges FeuerwerkPM2,5t4704964454564260,556,72206205
Frage 26 Seite 10

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die lokalen Feinstaubspitzenwerte in deutschen Städten am Neujahrstag im Vergleich zu WHO (Weltgesundheitsorganisation)-Grenzwerten?

Antwort

Die Güte der Außenluft ist europaweit nach einheitlichen Vorgaben zu überwachen und bewerten. Das ist die Grundvoraussetzung, um zu vergleichbaren Daten zur Luftqualität in Europa zu gelangen. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist die EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG mit ihrer Änderung 2015/1480/EG. Diese europäische Richtlinie und deren Änderung sind mit der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) in deutsches Recht überführt worden. Die Luftqualitätsrichtlinie legt dabei Grenz- und Zielwerte fest, die rechtlich verbindlich sind.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt Empfehlungen zur Luftqualität, diese haben im Gegensatz zu den Grenzwerten der Luftqualitätsrichtlinie keine rechtliche Verbindlichkeit, d. h. Überschreitungen dieser Empfehlungen ziehen keine rechtlichen Konsequenzen nach sich.

Die WHO-Empfehlungen sehen folgende Werte für die Kurzfristbelastung mit PM und PM vor: der 99. Perzentil aller Tagesmittelwerte eines Jahres darf 2,5 10 • bei PM nicht 15 µg/m³, 2,5 • bei PM nicht 45 µg/m³ überschreiten. 10 Grundsätzlich ist die Belastung mit Feinstaub neben der freigesetzten Menge stark von den Wetterbedingungen abhängig. Ist es kalt, steigen die Mengen der freigesetzten Schadstoffe gewöhnlich, weil z. B. stärker geheizt wird. Winterliches Hochdruckwetter, das häufig durch geringe Windgeschwindigkeiten und einen eingeschränkten vertikalen Luftaustausch gekennzeichnet ist, führt dazu, dass sich Schadstoffe in den unteren Luftschichten anreichern und die Belastung steigt.

Wie schnell die Feinstaubbelastung nach dem Silvesterfeuerwerk abklingt, hängt ebenso von den Wetterverhältnissen ab. Kräftiger Wind hilft, die Schadstoffe rasch zu verteilen. Bei windschwachen Wettersituationen mit eingeschränktem vertikalen Luftaustausch verbleiben die Schadstoffe jedoch über viele Stunden in der Luft und reichern sich in den unteren Atmosphärenschichten an.

Um zu ermitteln, wie hoch die Belastung an den Neujahrstagen bezüglich der WHO-Empfehlungen war, wurden die PM - und PM -Werte aller deutschen 2,5 10 Messstationen an den letzten 3 Neujahrstagen ausgewertet, siehe untenstehende Tabelle. Zusätzlich wurden die Silvestertage betrachtet, um kurzfristige Anstiege der Belastungen abzubilden. Um die Werte in einem breiteren Kontext darzustellen, wurde der durchschnittliche Anteil an einem Januar-/Dezembertag außerhalb des Jahreswechsels angeben.

Die Belastung steigt für beide Feinstaubfraktionen sprunghaft vom Silvesterzum Neujahrstag an. Die Überschreitungsanteil am Silvester- bzw. Neujahrtag liegt meist weit über dem des durchschnittlichen Anteils im restlichen Monat. Wetter- und emissionsbedingte Schwankungen können vor allem in den Wintermonaten zu (tagelangen) Episoden erhöhter Feinstaubwerte führen, so dass im Dezember 2022 und 2023 ein durchschnittlicher Dezembertag stärker mit PM belastet war als der Silvestertag des Jahres. 2,5 PM : 2,5 Zwischen 24 Prozent bis 39 Prozent aller Messstationen weisen an den Neujahrstagen Tagemittelwerte oberhalb der WHO-Empfehlung auf. Diese Anteile liegen teilweise sehr deutlich über dem mittleren Anteil im restlichen Monat (2023 und 2025). Am Neujahrstag 2024 führte der oben beschriebene Einfluss des Wetters zu günstigeren Ausbreitungsbedingungen und damit niedrigen Belastungen im Vergleich zu den Neujahrstagen 2023 und 2025.

PM : 10 Für die gröberen Feinstaubpartikel PM traten weniger Überschreitungen der 10 WHO-Empfehlung als für PM auf, sowohl am Neujahrstag als auch an den 2,5 Tagen des restlichen Januars. Aber auch hier liegt der Überschreitungsanteil am Neujahrtag 2023 und 2025 weit über dem des restlichen Monats. Im Jahr 2024 ist dieser Unterschied auch für PM nicht so stark ausgeprägt. 10

Tabelle auf Seite 11 · 4 Zeilen × 7 Spalten
Jahreswechsel 2022/2023Jahreswechsel 2023/2024Jahreswechsel 2024/2025
Anteil StationenDezember 2022Januar 2023Dezember 2023Januar 2024Dezember 2024Januar 2025
mit Überschreitung des PM2,5-Tagesmittels von 15 µg/m³ am Jahreswechseltag (31.12 bzw. 01.01)9 %39 %5 %24 %24 %32 %
mit Überschreitung des PM2,5-Tagesmittels von 15 µg/m³ im restlichen Monat40 %9 %13 %21 %11 %20 %
mit Überschreitung des PM10-Tagesmittels von 45 µg/m³am Jahreswechseltag (31.12 bzw. 01.01)0.6 %15 %0.3 %3.1 %2.2 %13 %
mit Überschreitung des PM10-Tagesmittels von 45 µg/m³ im restlichen Monat2.4 %0.1 %0.6 %2.2 %0.1 %0.5 %

Die Emissionen des Silvesterfeuerwerks führen somit meist zu einem überdurchschnittlich hoch belasteten Neujahrstag. Wie hoch die Belastung vor Ort ist, hängt allerdings stark von den Wetterbedingungen ab.

Frage 27 Seite 11

Inwieweit werden die Emissionen aus Feuerwerken in den kommunalen oder landesweiten Klimaschutzstrategien berücksichtigt, und liegen der Bundesregierung hierzu Erfahrungswerte aus Kommunen mit „Böllerverbot“ vor?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.

Frage 28 + 28a + 28b + 28c Seite 12

28Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen von Silvesterfeuerwerk auf Wildtiere vor, insbesondere auf

28aZugvögel und deren Orientierung,

28bWinterschlaf haltende Arten,

28cStress und Energieverlust bei Wildtieren?

Antwort

Wildtiere werden durch Silvesterfeuerwerk aufgeschreckt und erleiden dadurch Stress, da sie Lärm und Lichtreflexe nicht zuordnen können. Viele Wildtiere reduzieren im Winter ihren Stoffwechsel auf ein Minimum. Jede Flucht ist deshalb äußerst kräftezehrend. Zudem können Wildtiere durch Feuerwerk bleibende Hörschäden erleiden.

Zugvögel verlassen ihre Schlafplätze und flüchten in Gebiete mit geringer menschlichen Populationsdichte. Die aufgeschreckten Vögel verkürzen ihre Nachtruhe und legen in ihren nächtlichen Flügen deutlich weitere Strecken zurück als in Nächten ohne Feuerwerk. Das veränderte Verhalten der Vögel kann dabei noch nach Silvester anhalten. Auch winterschlafhaltende Tiere, wie zum Beispiel der Igel, können durch Feuerwerke gestört bzw. geweckt werden, wodurch sie wichtige Energiereserven verlieren.

Frage 29 Seite 12

Wie viele geschützte Arten nach Bundesnaturschutzgesetz sind nach Einschätzung der Bundesregierung von den Auswirkungen des Silvesterfeuerwerks betroffen?

Antwort

Eine pauschale Aussage lässt sich nicht treffen, da abhängig von Ort, Uhrzeit, Dauer und Art des Silvesterfeuerwerks (z. B. Großfeuerwerk, privates Feuerwerk) verschiedene geschützte Wildtiere von den Auswirkungen des Silvesterfeuerwerks betroffen sind.

Frage 30 Seite 12

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zum Schutz besonders geschützter Arten vor den Störungen durch Feuerwerk gemäß § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes?

Antwort

Maßnahmen zum Schutz besonders geschützter Arten vor den Störungen durch Feuerwerk gemäß § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes liegen in der Zuständigkeit der Länder.

Frage 31 Seite 12

Wie viele Wildtiere werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich tot oder verletzt im Zusammenhang mit Silvesterfeuerwerk aufgefunden?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor.

Frage 32 Seite 12

Welche Auswirkungen hat Silvesterfeuerwerk auf Haus- und Nutztiere, und welche wirtschaftlichen Schäden entstehen dadurch der Landwirtschaft?

Antwort

Aufgrund des wesentlich empfindlicheren Gehör- und Geruchssinns kann Feuerwerk auf die meisten Haus- und Nutztierarten erhebliche negative Auswirkungen haben. So kann das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in der Nähe von Tieren bzw. Tierhaltungen aufgrund der Lärm- und Rauchbelästigung zu Leiden und teilweise auch zu Schmerzen oder Schäden bei den dort befindlichen Tieren führen. Die Bundesregierung verfügt über keine Kenntnisse, welche wirtschaftlichen Schäden der Landwirtschaft durch Silvesterfeuerwerke entstehen.

Frage 33 Seite 13

Welche Präventionskampagnen zum Schutz vor Verletzungen durch Silvester-Pyrotechnik hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren finanziert?

Antwort

Sowohl das Bundesinnenministerium, als auch die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes sowie die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung klären in Informationsblättern und auf ihren Homepages darüber auf, worauf im Umgang mit Silvesterfeuerwerk zu achten ist und welche gesetzlichen Vorschriften es diesbezüglich gibt (abrufbar unter www.b mi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/12/silvester_24-25.html und www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/225-silvesterfeuerwerk/ sowie www.bam.de/Content/DE/Standardartikel/Aktuelles/Themenseiten/Silvester/sil vester-faqs.html; letzter Abruf jeweils am 2. Dezember 2025).

Frage 34 Seite 13

Wie bewertet die Bundesregierung die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Recht auf Silvesterfeuerwerk und den dargestellten gesellschaftlichen Kosten und Schäden?

Antwort

Auf die Antworten zu den Fragen 1a und 1c wird verwiesen.

Frage 35 Seite 13

Welche Alternativen zum privaten Feuerwerk (wie öffentliche, professionelle Feuerwerke, Laser- oder Drohnenshows) werden von der Bundesregierung als gleichwertige Möglichkeiten zur Silvesterfeier bewertet?

Antwort

Die Bundesregierung hat hierzu keine Bewertung vorgenommen.