Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Anfang Oktober 2025 fand im österreichischen Seefeld (Tirol) ein viertägiger privater Gipfel mit dem Titel „Moving MountAIns“ statt, organisiert von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (Österreich) und Ex-Bundesminister der Verteidigung Karl-Theodor zu Guttenberg (Deutschland). Zu dem Treffen sollen laut Medienberichten rund 80 hochrangige Personen aus dem In- und Ausland angereist sein, darunter Regierungsmitglieder mehrerer Länder (etwa der Türkei und Griechenlands), arabische Royals sowie mehrere milliardenschwere Unternehmer (www.derstandard.at/story/3000000292953/kurz-lud-illustre-run de-von-politikern-und-unternehmern-nach-tirol-ein). Medienberichten zufolge befand sich unter den Teilnehmern auch eine deutsche Bundesministerin (www.profil.at/morgenpost/sebastian-kurz-geheimer-gipfel-in-tirol/40309 5044). Die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 77 auf Bundestagsdrucksache /21/2665 legt nahe, dass Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche am Gipfel teilgenommen hat.
Inhaltlich befasste sich der exklusive Kreis den vorliegenden Informationen nach mit sicherheits- und wirtschaftspolitisch relevanten Themen. So ließ das griechische Verteidigungsministerium vorab verlauten, auf der Tagung sollten unter anderem „moderne Sicherheitsherausforderungen sowie die Entwicklung von Innovation und künstlicher Intelligenz in Dual-Use-Produkten“ erörtert werden (www.derstandard.de/consent/tcf/story/3000000292953/kurz-lud-illust re-runde-von-politikern-und-unternehmern-nach-tirol-ein). Bei Dual-Use-Produkten handelt es sich um Güter mit doppeltem Verwendungszweck – also Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch eingesetzt werden können und deren Export und Transfer in der EU besonderen Kontrollen unterliegt. Laut einem Bericht des österreichischen Magazins „Profil“ diskutierten die Teilnehmer in Seefeld vor allem „Themen der Zukunft, im Speziellen die künstliche Intelligenz [und] Geopolitik“ sowie die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Europa (www.derstandard.de/consent/tcf/story/3000000292953/kur z-lud-illustre-runde-von-politikern-und-unternehmern-nach-tirol-ein). Diese Themen berühren den Zuständigkeitsbereich der deutschen Bundeswirtschaftsministerin direkt (z. B. Exportkontrollen für Dual-Use-Technologien, internationale Innovations- und Wirtschaftskooperationen).
Dennoch hat sich die Bundesregierung zu möglichen Details der Teilnahme von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche an dem Treffen bislang nicht öffentlich geäußert. Das wirft zahlreiche Fragen auf, etwa zur Transparenz, zur Amtsführung, zur Abgrenzung von Privat- und Amtsrolle, zu etwaigen, möglichen Interessenkonflikten sowie zu Lehren für zukünftige Transparenzregeln.
Hat die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche nach Kenntnis der Bundesregierung am sogenannten „Moving MountAIns“-Gipfel Anfang Oktober 2025 in Seefeld (Tirol) teilgenommen, und wenn ja, an welchen Tagen?
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 77 des Abgeordneten Andreas Audretsch auf Bundestagsdrucksache 21/2665 ergibt sich, dass Katherina Reiche nicht als Bundesministerin bei der Veranstaltung war, auf die sich die Kleine Anfrage bezieht. Auch darüber hinaus liegen dem BMWE keine eigenen Informationen über die Veranstaltung vor.
2Wer hat außer der Bundeswirtschaftsministerin und dem früheren Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg an dem Treffen teilgenommen?
3Welche Personen aus dem Verantwortungsbereich der Bundesregierung haben außer der Bundeswirtschaftsministerin und dem früheren Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg an dem Treffen teilgenommen?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Dem BMWE liegen keine Informationen über die genannte Veranstaltung vor. Das gilt auch für den Kreis der Teilnehmer oder für die Teilnahme von Mitgliedern oder Mitarbeitern der Bundesregierung. Eine Ressortabfrage war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Auf wessen Einladung oder Veranlassung nahm Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche an dem Treffen teil, und wurde die Einladung zu dieser Veranstaltung an sie explizit in ihrer Rolle als Bundesministerin für Wirtschaft und Energie ausgesprochen oder erfolgte die Teilnahme rein als Privatperson ohne offiziellen Bezug?
Katherina Reiche hat als Bundesministerin keine Einladung zu der Veranstaltung erhalten.
Inwieweit hat Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche für die – nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) private Reise – zur „Moving MountAIns“-Konferenz nach Tirol den Fahrdienst ihres Bundesministeriums in Anspruch genommen (und wenn nur zum Flugplatz)?
Wie alle Mitglieder der Bundesregierung kann die Bundesministerin Katherina Reiche ihren Dienstwagen uneingeschränkt auch privat nutzen. Die Versteuerung des dadurch entstehenden geldwerten Vorteils erfolgt pauschal. Einzelne Fahrten werden nicht erfasst.
Gab es ein Vorauskommando vor Ort?
Nein.
Inwieweit gab es eine Terminvorbereitung für die Bundeswirtschaftsministerin durch Beschäftigte des BMWE?
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 77 des Abgeordneten Andreas Audretsch auf Bundestagsdrucksache 21/2665 ergibt sich, dass es sich nicht um einen dienstlichen Termin handelte. Eine Terminvorbereitung durch Beschäftigte des BMWE wurde nicht erstellt.
Hat Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche an einem weiteren, der „Moving MountAIns“-Konferenz ähnlichem Treffen, in Kitzbühel teilgenommen, und wenn ja, wann genau hat das Treffen stattgefunden (zudem wird um Beantwortung der Fragen 1 bis 6 auch zu diesem Treffen gebeten)?
Über mögliche weitere Treffen liegen dem BMWE keine Informationen vor.
Waren Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Bundeswirtschaftsministeriums, anderer Bundesbehörden oder ihres persönlichen Begleit- bzw. Personenschutzes an der Reise bzw. Teilnahme von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche in Seefeld beteiligt, wenn ja, in welcher Funktion (z. B. protokollarische Begleitung, inhaltliche Zuarbeit, Sicherheitsbegleitung vor Ort), und wie viele?
Nein.
10Welche inhaltlichen Schwerpunkte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung dort besprochen (z. B. Fragen der Sicherheitspolitik, der Dual-Use-Technologien oder wirtschaftspolitische Zukunftsthemen), und inwiefern betrafen diese Themenbereiche den Geschäftsbereich von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche?
11Hatten die Gespräche konkrete Gesetzesinitiativen aus dem BMWE oder die Politik von Katherina Reiche als Bundeswirtschaftsministerin zum Gegenstand?
12Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den weiteren Teilnehmerkreis des Gipfels „Moving MountAIns“ vor?
Die Fragen 10 bis 12 werden gemeinsam beantwortet.
Dem BMWE liegen keine Informationen über die Veranstaltung vor, weder zu Themen noch zum Teilnehmerkreis. Eine Ressortabfrage war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
13Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass es sich bei dem Treffen in Tirol – angesichts der hochrangigen internationalen Beteiligten und der behandelten Themen – um einen fachlich relevanten Austausch handelte, der zumindest amtsbezogen ist?
13aWenn ja, warum wurde die Teilnahme durch das Bundeswirtschaftsministerium dennoch als „nicht-dienstlich“ eingestuft?
13bWelche Kriterien legt die Bundesregierung generell an, um zu entscheiden, ob die Teilnahme eines Bundesregierungsmitglieds an einer derartigen Veranstaltung als privat oder als Teil der Amtsausübung zu bewerten ist, und wer trifft diese Einstufung im konkreten Fall?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Die Abgrenzung zwischen amtlicher Tätigkeit und nichtamtlicher Tätigkeit trifft grundsätzlich jedes Mitglied der Bundesregierung in eigener Verantwortung. Aus der zitierten Medienberichterstattung ergibt sich nicht zwingend ein amtlicher Bezug der Veranstaltung.
14Hat Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche vor ihrer Reise zu dem Treffen das Bundeskanzleramt oder andere Stellen der Bundesregierung über ihre geplante Teilnahme informiert oder nach ihrer Rückkehr einen Bericht über etwaige für die Bundesregierung relevante Gespräche und Ergebnisse erstattet?
14aWenn nein, warum nicht?
14bWenn ja, wurden das Kanzleramt, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Verteidigung und bzw. oder das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung über die Teilnahme informiert, im Zuge der Vorbereitung einbezogen oder im Nachgang informiert (bitte einzeln aufführen, welche Bundesministerien involviert waren)?
Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu bestand kein Anlass. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
15Mit welchen Personen (Regierungsvertretern, Unternehmensvertretern etc.) hat Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche während des Treffens in Einzelgesprächen oder kleineren Runden Kontakt gehabt, und wurden dabei Themen aus ihrem Bundesministeriumsressort (z. B. Energieversorgung, Exportkontrollen für Dual-Use-Güter, internationale Innovations- oder Investitionsprojekte) erörtert?
16Welche Erkenntnisse, Ergebnisse oder Vereinbarungen ergaben sich ggf. aus solchen Kontakten?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
17Wer hat die Kosten für die Anreise nach und das Hotel von Bundeswirtschaftsministerin Kathrina Reiche in Tirol sowie ggf. ihrer Begleitpersonen getragen (einschließlich Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten im Alpin Resort Sacher in Seefeld)?
17aWurden diese Ausgaben ganz bzw. teilweise aus öffentlichen Mitteln finanziert, von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche privat gezahlt oder ganz bzw. teilweise von Dritten (etwa den Veranstaltern oder Sponsoren des Treffens) übernommen (bitte nach Kostenkategorien aufschlüsseln)?
17bWenn eine Kostenübernahme von dritter Seite erfolgte, wann und bei wem hat die Bundeswirtschaftsministerin die Kostenübernahme deklariert?
Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 77 des Abgeordneten Andreas Audretsch auf Bundestagsdrucksache 21/2665 ausgeführt, erteilt das BMWE zu nicht-dienstlichen Terminen der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie grundsätzlich keine Auskunft. Bei der Wahrnehmung von Terminen jeder Art werden die geltenden Compliance-Regeln gewahrt.
Wenn Dritte (insbesondere die Gastgeber oder beteiligte Unternehmen) Kosten der Reise oder Unterkunft von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche übernommen haben sollten, hält die Bundesregierung dies für vereinbar mit den geltenden Regeln über die Annahme von Vorteilen oder Geschenken durch Bundesregierungsmitglieder, und hat Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche etwaige erhaltene Zuwendungen oder Sachleistungen im Zusammenhang mit der Reise ordnungsgemäß angezeigt bzw. deklariert?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wer den Gipfel „Moving MountAIns“ ausgerichtet hat, wer die Kosten getragen hat und inwieweit die Ausrichter, Karl-Theodor zu Guttenberg und Sebastian Kurz, an der Ausrichtung verdient haben?
Dem BMWE liegen keine Informationen über die Veranstaltung vor, auf die sich die Frage und die dort zitierte Presseberichterstattung beziehen.
20Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem vorliegenden Fall im Hinblick auf Transparenzpflichten und parlamentarische Rechenschaft bei informellen Treffen von Bundesregierungsmitgliedern mit externen Akteuren (Wirtschaftsvertretern, ausländischen Amtsträgern etc.)?
20aSieht die Bundesregierung einen Reformbedarf für strengere Transparenzregeln oder Meldepflichten bei solchen Kontakten – etwa die Offenlegung von Lobbytreffen der Mitglieder der Bundesregierung im Lobbyregister oder jedenfalls verbindliche interne Richtlinien zur Offenlegung solcher formellen und informellen Treffen sowie zu der Übernahme von Reisekosten durch Dritte?
20bInformiert sich die Bundesregierung im Vorfeld von Treffen mit Lobbyistinnen und Lobbyisten über deren Eintrag im Lobbyregister?
Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf für Regelungen über das zuletzt im März 2024 geänderte Lobbyregistergesetz hinaus. Nach § 5 des Lobbyregistergesetzes (Grundsätze integrer Interessenvertretung) sind Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter verpflichtet, ihre Identität und ihr Anliegen gegenüber ihren Kontakten im Deutschen Bundestag und der Bundesregierung von sich aus offenzulegen, was nach Einschätzung der Bundesregierung auch regelmäßig erfolgt, so dass die Bundesregierung die entsprechenden Informationen in der Regel auf diesem Wege erhält.
21Sieht die Bundesregierung Anhaltspunkte für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Teilnahme von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche an dem von ihrem Lebensgefährten, Karl-Theodor zu Guttenberg, mitorganisierten Treffen?
21aWenn ja, welche Schritte gedenkt sie zu unternehmen, um möglichen Vorteilsnahmen oder unzulässiger Einflussnahme vorzubeugen, und wenn nein, warum erachtet die Bundesregierung die Konstellation – insbesondere die potenzielle Nutzung des Bundesministerinnenamts zur Aufwertung oder Unterstützung einer privaten Veranstaltung – als unbedenklich?
Die Fragen 21 und 21a werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung sieht keine Anhaltspunkte für Interessenkonflikte.
22Welche Auslandsreisen hat Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche seit ihrem Amtsantritt absolviert (bitte mit dem jeweiligen Datum, Zweck der Reise sowie Abflug- und Ankunftsflughafen auflisten)?
23Wenn die Rückkehr von Auslandsreisen nicht nach Berlin erfolgte,
23awar dies jeweils dienstlich begründet, und wenn ja, mit welchen Begründungen (bitte nach Reisen auflisten),
23bmit welchen Verkehrsmitteln ist die Bundeswirtschaftsministerin vom Ort des Ankunftsflughafens nach Berlin gekommen,
23cwer hat die Kosten für diese Fahrten bzw. Flüge getragen, und
23dwenn die Bundeswirtschaftsministerin dafür einen Regierungsflieger in Anspruch genommen hat, wie lautete jeweils die Begründung?
24Welche Inlandsreisen hat Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche seit ihrem Amtsantritt absolviert (bitte mit dem jeweiligen Datum, Zweck der Reise sowie den Zielorten auflisten)?
25Wenn die Endstationen einzelner Inlandsreisen nicht in Berlin lagen, mit welchen Verkehrsmitteln ist die Bundeswirtschaftsministerin in diesen Fällen nach Berlin zurückgekommen, und wer hat die Kosten für diese Reisen getragen?
Die Fragen 22 bis 25 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesministerin Katherina Reiche hat seit ihrem Amtsantritt eine erhebliche Zahl dienstlicher Reisen ins In- und Ausland absolviert. Eine Auflistung der hier erfragten Angaben ist in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit schon aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Die Wahl der bei Reisen genutzten Verkehrsmittel erfolgt grundsätzlich entsprechend der dienstlichen Erfordernisse, um angesichts des häufig dicht gedrängten Kalenders die Wahrnehmung der dienstlichen Termine sicherstellen zu können, und nach Maßgabe der hierfür geltenden Vorschriften und Richtlinien.