Toiletten an Bahnhöfen als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge

Drucksache 21/3163Antwortauf die Kleine Anfrage 21/270408.12.20254 Seiten10 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium für VerkehrVerkehr
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Eine funktionierende Toilettenversorgung muss Teil der grundlegenden Infrastruktur des öffentlichen Raumes sein. Gerade in Zeiten häufiger Zugausfälle und Verspätungen, wenn viele Menschen länger am Bahnhof ausharren müssen, braucht es insbesondere an Bahnhöfen verlässliche Anlagen.

Die Nutzung der Toilettenanlagen in den Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG (DB) ist in der Regel kostenpflichtig. In vielen kleineren Bahnhöfen existieren zum Teil gar keine Anlagen mehr. Dabei ist der Zugang zu einer Toilette eine grundlegende Voraussetzung der individuellen Mobilität, denn die Ausscheidung von Harn und Kot ist ein Grundbedürfnis des Menschen und bestimmt auch dessen Aufenthaltszeit an bestimmten Orten. Menschen sollen dafür einen abgeschiedenen Raum aufsuchen – das sogenannte stille Örtchen.

Von der Notwendigkeit, jederzeit Zugang zu einer Toilette zu haben, sind besonders Personengruppen betroffen, die aus unterschiedlichen Gründen häufiger eine Toilette aufsuchen müssen – etwa Kinder, ältere Menschen, Menstruierende, Schwangere oder Menschen mit krankheitsbedingt temporär oder dauerhaft eingeschränkter Kontinenz. Ausgerechnet unter diesen Gruppen ist das statistisch belegte Armutsrisiko überdurchschnittlich hoch (vgl. z. B. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/419433/umfrage/armutsgefaehrdu ngsquote-in-deutschland-nach-alter/, www.bpb.de/themen/soziale-lage/verteil ung-von-armut-reichtum/272372/armutsrisiken-von-kindern-und-familien/).

Damit wird der Zugang zu Toiletten nicht nur zu einer Frage der Infrastruktur, sondern auch zu einer Frage der sozialen Gerechtigkeit: Wer sich den Gang zur Toilette nicht leisten kann, wird in seiner Würde, Mobilität und somit Teilhabe eingeschränkt. Die Frage, ob eine Toilette nicht nur vorhanden, sondern ob sie auch kostenfrei oder entgeltpflichtig nutzbar ist, ist somit letzten Endes auch eine soziale Frage.

Wer Bahnfahren attraktiv und zukunftsfähig machen möchte, sollte die Bedürfnisse aller Reisenden ernst nehmen – insbesondere derjenigen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder aus anderen Gründen auf flächendeckend barrierefreie und zugängliche Toiletten angewiesen sind. Eine verlässliche, kostenlose Toilettenversorgung kann somit aus Sicht der Fragestellenden zu einem weiteren Argument werden, das Vertrauen in den öffentlichen Verkehr stärkt und ihn zu einer attraktiveren Alternative zum Auto macht – sowohl sozial als auch klimapolitisch.

Frage 1 Seite 2

Wie viele Bahnhöfe und Haltepunkte der Deutschen Bahn AG waren und sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit kostenlos bzw. kostenpflichtig nutzbaren, öffentlich zugänglichen Toilettenanlagen ausgestattet (bitte tabellarisch jeweils für die Jahre 1995, 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und 2025 nach Bundesländern getrennt aufführen und jeweils die Anzahl kostenlos bzw. kostenpflichtig nutzbarer Anlagen getrennt ausweisen)?

Antwort

An den von der DB InfraGO AG betriebenen Bahnhöfen befinden sich im Bahnhof oder im näheren Umfeld (z. B. Vorplatz, Nebengebäude):

• 142 Standorte mit vermieteten kostenpflichtigen WC-Anlagen.

• 32 Standorte mit verpachteten oder automatischen kostenpflichtigen WC-Anlagen (z. B. City-Toiletten). Hierzu liegen ihr jedoch keine systematisch erfassten, aktuellen Daten vor.

• 153 Standorte mit durch Dritte, Kommunen oder Gemeinden betriebenen WC-Anlagen, deren Gebührenstatus nicht bekannt ist. Hierzu liegen ihr keine systematisch erfassten, aktuellen Daten vor.

Die Toiletten verteilen sich wie folgt auf die Länder.

Tabelle auf Seite 2 · 17 Zeilen × 2 Spalten
BundeslandAnteil von Bahnhöfen mit WC
Baden-Württemberg14 %
Bayern24 %
Berlin4 %
Brandenburg4 %
Bremen1 %
Hamburg2 %
Hessen8 %
Mecklenburg-Vorpommern4 %
Niedersachsen7 %
Nordrhein-Westfalen17 %
Rheinland-Pfalz4 %
Saarland1 %
Sachsen2 %
Sachsen-Anhalt3 %
Schleswig-Holstein3 %
Thüringen2 %
Gesamtergebnis100 %

Verteilung der durch Partner betriebenen Toiletten nach Ländern

Tabelle auf Seite 2, 3 · 17 Zeilen × 2 Spalten
BundeslandAnzahl von Standort
Baden-Württemberg14 %
Bayern17 %
Berlin9 %
Brandenburg1 %
Bremen1 %
Hamburg4 %
Hessen8 %
Mecklenburg-Vorpommern3 %
Niedersachsen7 %
Nordrhein-Westfalen18 %
Rheinland-Pfalz4 %
Saarland1 %
Sachsen2 %
Sachsen-Anhalt4 %
Schleswig-Holstein5 %
Thüringen2 %
Gesamtergebnis100 %
Frage 2 Seite 3

Wie viele Toilettenanlagen an Bahnhöfen und Haltepunkten der DB befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf Flächen der öffentlichen Hand (bitte tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln), und wie viele davon sind jeweils kostenfrei oder kostenpflichtig nutzbar?

Antwort

An 32 Standorten befinden sich laut Angaben der DB AG verpachtete oder automatische kostenpflichtige WC-Anlagen (z. B. City Toiletten).

153 Standorte werden nach Angaben der DB AG durch Dritte, Kommunen oder Gemeinden betrieben, deren Gebührenstatus nicht bekannt ist (meist außerhalb des Bahnhofs).

Frage 3 Seite 3

Wie viele Toilettenanlagen an Bahnhöfen und Haltepunkten der DB befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf privatisierten Flächen (bitte tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln), und wie viele davon sind jeweils kostenfrei oder kostenpflichtig nutzbar?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Frage 4 Seite 3

Wie hoch war bzw. ist derzeit der Preis für die Toilettennutzung nach Kenntnis der Bundesregierung bei den kostenpflichtigen Toilettenanlagen (bitte entlang der Fünfjahresscheiben in Frage 1 jeweils Durchschnitt und Preisspanne angeben)?

Antwort

Nach Auskunft der DB AG werden die WC-Anlagen an den Standorten der DB InfraGO AG durch externe Partner betrieben. Die Nutzungsgebühr beträgt in der Regel 1 Euro. An 15 stark frequentierten Bahnhöfen 1,50 Euro.

Frage 5 Seite 3

Wer trug nach Kenntnis der Bundesregierung nach den Fünfjahresscheiben in Frage 1 jeweils die Verantwortung für den Betrieb und die Finanzierung der Toilettenanlagen?

Antwort

Die Verantwortung von Betrieb und Finanzierung der WC-Anlagen liegt laut Auskunft der DB AG bei den jeweiligen Betreibern oder Kommunen/Gemeinden.

Frage 6 + 7 Seite 3

6Welche Mindestanzahl an Toiletten ist nach Kenntnis der Bundesregierung nach Fahrgastaufkommen an Bahnhöfen vorgeschrieben (bitte tabellarisch aufführen)?

7An welchen Bahnhöfen wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Mindestanzahl von Toiletten derzeit nach heutigem Standard durch z. B. Bestandsschutzregelungen unterschritten?

Antwort

Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es ist keine Mindestanzahl an Toiletten festgelegt.

Frage 8 + 9 Seite 4

8Gibt es derzeit bundeseinheitliche Regelungen für die Ausstattung von Bahnhöfen oder Haltepunkten mit Toiletten (wenn ja, bitte erläutern, wenn nein, bitte die Zuständigkeit für entsprechende Regelungen benennen)?

9Welche bundeseinheitlichen Regelungen galten für die Ausstattung von Bahnhöfen oder Haltepunkten mit Toiletten in den letzten 35 Jahren?

Antwort

Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

In den letzten Jahren bestanden keine bundeseinheitlichen Regelungen zur Ausstattung von Bahnhöfen mit Toiletten.

Frage 10 Seite 4

Welche Personengruppen werden in besonderer Weise bei der sanitären Versorgung an Bahnhöfen berücksichtigt, und in welcher Weise werden sie das?

Antwort

Nach Auskunft der DB AG sollen Toilettenanlagen an Bahnhöfen allen Personengruppen zur Verfügung stehen, um eine verlässliche und sichere Nutzung für alle Reisenden zu gewährleisten.

Frage 11 Seite 4

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Anstrengungen für eine kostenfreie Toilettenversorgung im Obhutsbereich der DB unternommen?

Antwort

Nach Auskunft der DB AG ist eine kostenfreie Nutzung derzeit nicht realisierbar, da hohe Standards bei Sauberkeit, Hygiene und Ausstattung erhebliche Investitionen erfordern. Ein kostendeckender Betrieb durch die DB InfraGO AG ist an kleineren, weniger frequentierten Bahnhöfen nicht möglich. An höher frequentierten Bahnhöfen ist ein kostendeckender Betrieb nur durch ein Nutzungsentgelt von 1 Euro bis 1,50 Euro pro Nutzung möglich.

Frage 12 + 13 Seite 4

12Wie bewertet die Bundesregierung ihre Rolle in der Bereitstellung der öffentlichen sanitären Infrastruktur, insbesondere an Bahnhöfen?

13An welchen Stellen sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der sanitären Versorgung, insbesondere an Bahnhöfen?

Antwort

Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung strebt an, dass Empfangsgebäude im Zusammenhang mit Verkehrsstationen bedarfsgerecht und ganzheitlich nach abgestimmten Qualitätsstandards modernisiert werden. Diese Qualitätsstandards umfassen auch öffentlich zugängliche WC-Anlagen.