Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die deutsche Wirtschaft ist branchenübergreifend dringend auf Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung angewiesen, wie aktuelle Statistiken zeigen. Das Institut der deutschen Wirtschaft prognostizierte im August 2024, dass 2027 rund 37 000 Stellen im Verkauf unbesetzt bleiben würden, mehr als 27 000 in der Kinderbetreuung und mehr als 22 000 in der Sozialarbeit und Pädagogik. Auch in der Gesundheits- und Krankenpflege ist mit mehr als 20 000 unbesetzten Stellen zu rechnen (www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/alexan der-burstedde-jurek-tiedemann-2027-fehlen-728000-fachkraefte-in-deutschlan d.html). Gerade im systemrelevanten Gesundheitswesen wird deutlich: Ausländische Fachkräfte sichern unsere gesundheitliche Versorgung – in den letzten zehn Jahren hat sich etwa die Anzahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte ohne deutsche Staatsangehörigkeit verdoppelt, auf rund 68 000 Ende des vergangenen Jahres. Mehr als 15 Prozent aller Ärztinnen und Ärzte besitzen inzwischen einen ausländischen Pass (www.spiegel.de/politik/deutschland/ges undheitswesen-bundesregierung-plant-schnellere-anerkennungsverfahren-fue r-auslaendische-aerzte-a-6b4fa5f8-bddd-4abc-a9ff-bb39f83cdd2d). Dass dennoch eine massive Fachkräftelücke besteht, zeigt aus Sicht der Fragestellenden, dass Deutschland weiterhin auf Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung angewiesen ist, um nicht in einen akuten Versorgungsengpass zu geraten.
Die damalige Bundesregierung hat aus Sicht der Fragestellenden hierzu wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht, etwa 2023 mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Dabei wurden zahlreiche neue Möglichkeiten geschaffen, um Deutschland als Einwanderungsland für Fach- und Arbeitskräfte attraktiver zu machen, Hürden abzubauen und Bürokratie zu reduzieren. So wurden etwa die Gehaltsgrenzen für die Blaue Karte EU deutlich abgesenkt und der Personenkreis erweitert – so können nun auch Berufseinsteiger und IT-Spezialisten die Blaue Karte EU in Anspruch nehmen. Die Liste der Mangelberufe wurde ergänzt, etwa um Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Lehr- und Erziehungskräfte und zahlreiche weitere Berufsgruppen, um einen einfacheren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu eröffnen. Im Juni 2024 wurde die Chancenkarte mit einem modernen Punktesystem eingeführt, um Aufenthalte zur Arbeitssuche zu vereinfachen. Neben der Anwerbung neuer Fachkräfte sollte das Gesetz auch die Anreize, in Deutschland zu bleiben, stärken. Dazu erhalten etwa ausländische Fachkräfte, die weder eine Ausbildung noch ein Studium in Deutschland absolviert haben, bereits nach drei statt zuvor vier Jahren rechtmäßigen Aufenthalts eine Niederlassungserlaubnis, auch der Familiennachzug wurde vereinfacht, was insbesondere für Fachkräfte, die dauerhaft in Deutschland bleiben möchten, essenziell ist.
Diese und viele weitere Änderungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz sollen aus Sicht der Fragestellenden einen Beitrag dazu leisten, Deutschland für ausländische Fachkräfte attraktiver zu machen, denn wir befinden uns in einem internationalen Wettbewerb um Arbeitskräfte, den wir uns nicht leisten können, zu verlieren. Im zweiten Jahr nach der Einführung sollten die neuen Möglichkeiten daher evaluiert werden, um erfolgreiche Maßnahmen weiterzuentwickeln sowie Defizite aufzuzeigen.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Regelungen von Gesetz und Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung werden derzeit durch die Bundesregierung evaluiert. Beauftragt wurden hiermit das Forschungszentrum des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) sowie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die finalen Ergebnisse liegen voraussichtlich im Herbst 2027 vor. Sollten bereits Ende 2026, also zwei Jahre nach Inkrafttreten der letzten Stufe des FEG 2.0 zum 1. Juni 2024, belastbare Zwischenergebnisse vorliegen, werden diese ebenfalls veröffentlicht.
Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, ob die Absenkung des erforderlichen Mindestgehalts zu einem Anstieg der erteilten Aufenthaltstitel Blaue Karte EU nach § 18g des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geführt hat (bitte die Erteilungen dieses Aufenthaltstitels nach Monaten aufschlüsseln)?
Aus den Visaerteilungen und dem Ausländerzentralregister (AZR) ist eine mengenmäßige Kausalität zwischen Absenkung der Gehaltsschwelle und Entwicklung der Zahl der erteilten Aufenthaltstitel nicht ableitbar. Die Zahl der erteilten Aufenthaltstitel hängt von verschiedenen Faktoren ab, vor allem von dem Angebot an offenen Stellen auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
Die Zahl der monatlich erteilten nationalen Visa nach § 18g des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
| 11.2023 | 375 |
| 12.2023 | 1.142 |
| 01.2024 | 1.408 |
| 02.2024 | 1.269 |
| 03.2024 | 1.134 |
| 04.2024 | 1.300 |
| 05.2024 | 1.177 |
| 06.2024 | 1.109 |
| 07.2024 | 1.348 |
| 08.2024 | 1.004 |
| 09.2024 | 1.025 |
| 10.2024 | 1.050 |
| 11.2024 | 986 |
| 12.2024 | 859 |
| 01.2025 | 953 |
| 02.2025 | 815 |
| 03.2025 | 787 |
| 04.2025 | 795 |
| 05.2025 | 883 |
| 06.2025 | 755 |
| 07.2025 | 937 |
| 08.2025 | 771 |
| 09.2025 | 740 |
| 10.2025 | 776 |
| 11.2025 | 517 |
| Gesamt | 23.915 |
Ausweislich des AZR waren zum Stichtag 31. Oktober 2025 insgesamt 115.196 erteilte Aufenthaltserlaubnisse (AE) nach § 18g AufenthG gespeichert. Die Angaben nach Monaten der Erteilung können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
| 2023.11 | 2.518 |
| 2023.12 | 3.999 |
| 2024.01 | 5.641 |
| 2024.02 | 5.674 |
| 2024.03 | 5.644 |
| 2024.04 | 5.749 |
| 2024.05 | 4.796 |
| 2024.06 | 5.230 |
| 2024.07 | 6.294 |
| 2024.08 | 5.561 |
| 2024.09 | 5.420 |
| 2024.10 | 5.854 |
| 2024.11 | 5.432 |
| 2024.12 | 3.803 |
| 2025.01 | 5.168 |
| 2025.02 | 4.936 |
| 2025.03 | 5.358 |
| 2025.04 | 5.000 |
| 2025.05 | 4.502 |
| 2025.06 | 4.617 |
| 2025.07 | 5.284 |
| 2025.08* | 4.124 |
| 2025.09* | 3.713 |
| 2025.10* | 879 |
| Gesamt | 115.196 |
* Hinweis: Die Daten zu den Monaten August bis Oktober 2025 sind aufgrund noch fehlender Nachmeldungen an das AZR untererfasst.
* Hinweis: Die Daten zu den Monaten August bis Oktober 2025 sind aufgrund noch fehlender Nachmeldungen an das AZR untererfasst.
Die Diskrepanz zwischen der Zahl der erteilten Visa und der Zahl der ausweislich des AZR erteilten Aufenthaltserlaubnisse im Inland – beides sind Aufenthaltstitel im Sinne des AufenthG – ergibt sich vor allem aus zwei Gründen: Erstens sind in den AZR-Angaben neben Ersterteilungen nach Einreise auch Wechsel aus anderen Inlandstiteln in § 18g AufenthG sowie Titelverlängerungen enthalten. Zweitens schlagen sich Visaerteilungen aufgrund der seit Sommer 2023 grundsätzlich zur Anwendung kommenden Visumgültigkeit von einem Jahr erst verzögert im AZR nieder.
Wie viele der seit Inkrafttreten der Reform 2024 insgesamt erteilten Blauen Karten EU nach § 18g AufenthG sind nach Informationen der Bundesregierung allein durch die Absenkung der Gehaltsgrenze ermöglicht worden?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
Liegen der Bundesregierung Daten vor, die eine Segmentierung der durch die Gehaltsabsenkung neu berechtigten Erwerbstätigen nach Herkunftsstaat, Altersgruppe, Berufsgruppe, Aufenthaltszweck (z. B. Forschung, IT, Management) und Bundesland erlauben (wenn ja, bitte nach diesen Kategorien aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, in welchem Umfang die Erweiterung der Mangelberufsliste (mit damit verbundenen niedrigeren Schwellen) zur Erteilung zusätzlicher Blauer Karten EU nach § 18g AufenthG geführt hat (bitte aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, ob die Reform der §§ 18a und 18b AufenthG im Jahre 2023 (Ermöglichung, dass Fachkräfte nach § 18 Absatz 3 AufenthG mit Aufnahmezusage und Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) Tätigkeiten auch ohne unmittelbaren Zusammenhang zur Qualifikation ausüben dürfen) zu einem quantifizierbaren Anstieg der nach § 18a bzw. § 18b AufenthG erteilten Aufenthaltstitel führte (bitte monatlich aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Da die in der Frage angelegte Kausalität weder bestätigt noch verneint werden kann, wurde auf eine Darstellung der Erteilungszahlen nach den §§ 18a und 18b AufenthG verzichtet.
Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, wie viele der Aufenthaltstitel nach § 18a oder § 18b AufenthG für Tätigkeiten erteilt wurden, die nicht unmittelbar der formalen Qualifikation entsprechen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine statistisch auswertbaren Informationen vor.
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Antrags- und Erteilungszahlen der Chancenkarte nach § 20a AufenthG seit Einführung (1. Juni 2024) entwickelt (bitte monatlich aufschlüsseln)?
Die Erteilungszahlen für Chancenkarten durch die Auslandsvertretungen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
| 06.2024 | 191 |
| 07.2024 | 488 |
| 08.2024 | 636 |
| 09.2024 | 735 |
| 10.2024 | 833 |
| 11.2024 | 1.012 |
| 12.2024 | 1.059 |
| 01.2025 | 1.320 |
| 02.2025 | 1.240 |
| 03.2025 | 1.089 |
| 04.2025 | 1.153 |
| 05.2025 | 1.132 |
| 06.2025 | 1.072 |
| 07.2025 | 1.286 |
| 08.2025 | 1.038 |
| 09.2025 | 1.069 |
| 10.2025 | 1.051 |
| 11.2025 | 1.085 |
| Gesamt | 17.489 |
Ausweislich des AZR waren zum Stichtag 31. Oktober 2025 insgesamt 4.706 erteilte Aufenthaltserlaubnisse nach § 20a AufenthG gespeichert. Die Angaben nach Monaten der Erteilung können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
| 2024.06 | 170 |
| 2024.07 | 218 |
| 2024.08 | 249 |
| 2024.09 | 254 |
| 2024.10 | 311 |
| 2024.11 | 316 |
| 2024.12 | 259 |
| 2025.01 | 335 |
| 2025.02 | 340 |
| 2025.03 | 348 |
| 2025.04 | 359 |
| 2025.05 | 265 |
| 2025.06 | 322 |
| 2025.07 | 354 |
| 2025.08* | 283 |
| 2025.09* | 262 |
| 2025.10* | 61 |
| Gesamt | 4.706 |
* Hinweis: Die Daten zu den Monaten August bis Oktober 2025 sind aufgrund noch fehlender Nachmeldungen an das AZR untererfasst.
* Hinweis: Die Daten zu den Monaten August bis Oktober 2025 sind aufgrund noch fehlender Nachmeldungen an das AZR untererfasst.
Anzahl der Erteilungen einer Chancenkarte im Inland aus einem Vortitel aus Kapitel 2 Abschnitte 3 und 4 AufenthG heraus (als Teilmenge der o. g. Tabelle).
| 2024.06 | 73 |
| 2024.07 | 87 |
| 2024.08 | 74 |
| 2024.09 | 90 |
| 2024.10 | 101 |
| 2024.11 | 111 |
| 2024.12 | 59 |
| 2025.01 | 98 |
| 2025.02 | 95 |
| 2025.03 | 110 |
| 2025.04 | 104 |
| 2025.05 | 57 |
| 2025.06 | 68 |
| 2025.07 | 86 |
| 2025.08* | 85 |
| 2025.09* | 62 |
| 2025.10* | 17 |
| Gesamt | 1.377 |
* Hinweis: Die Daten zu den Monaten August bis Oktober 2025 sind aufgrund noch fehlender Nachmeldungen an das AZR untererfasst.
* Hinweis: Die Daten zu den Monaten August bis Oktober 2025 sind aufgrund noch fehlender Nachmeldungen an das AZR untererfasst.
Die im Vergleich zu den Visaerteilungen geringen Erteilungen von Aufenthaltstiteln im Inland erklären sich bei der Chancenkarte vor allem dadurch, dass Inhaber eines Chancenkartenvisums üblicherweise aus diesem direkt in einen Anschluss-Erwerbstitel wechseln und sich daher die Inhaberschaft der Chancenkarte nicht im AZR niederschlägt.
Wie viele Inhaberinnen und Inhaber einer Chancenkarte nach § 20a AufenthG konnten nach Informationen der Bundesregierung innerhalb von zwölf Monaten eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, und wie hoch ist deren Verbleibquote nach 24 Monaten?
Ausweislich des AZR zum Stichtag 31. Oktober 2025 haben im Jahr 2024 81 Personen und im bisherigen Jahr 2025 686 Personen im Anschluss an eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20a AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit erhalten. Von diesen Personen waren zum genannten Stichtag noch 718 mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit in Deutschland aufhältig (64 Personen mit Erhalt der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit im Jahr 2024 und 654 mit Erhalt im Jahr 2025).
Auf die Antwort zu Frage 7 wird insoweit verwiesen, als diese Angaben direkte Wechsel aus einem Chancenkarten-Visum in einen Inlandstitel zur Erwerbstätigkeit nicht abbilden, da es derzeit keinen entsprechenden Speichersachverhalt im AZR gibt. Die Zahl der Übergänge aus der Chancenkarte in einen Erwerbstitel dürfte daher weitaus höher sein.
Angaben im Sinne der letzten Teilfrage können nicht erfolgen, da die Chancenkarte erst zum 1. Juni 2024 eingeführt wurde und ein Aufenthalt von 24 Monaten und mehr im Sinne der Fragestellung noch nicht möglich ist.
Wie evaluiert die Bundesregierung das komplett digitale Antragsverfahren zur „Chancenkarte“, welche Synergien sind für die Visaantragsverfahren im Falle anderer Rechtsgrundlagen des AufenthG entstanden, und welche Verbesserungsbedarfe sieht die Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt?
Die Visadigitalisierung erreicht in der Praxis die intendierte Wirkung; die Qualität der eingereichten Anträge ist durch die Nutzendenführung im Auslandsportal gestiegen; an Standorten mit hoher Nachfrage sind die Einträge in die Wartelisten um 20 bis 30 Prozent reduziert, da Anträge für die Registrierung vollständig angelegt werden müssen.
Die Termindauer für die persönliche Vorsprache ist reduziert, Mehrfachtermine sind nicht mehr erforderlich. Dies betrifft nicht nur die Chancenkarte, sondern durchgehend alle im Auslandsportal derzeit vorhandenen Rechtsgrundlagen. Das Angebot im Auslandsportal wird für ein umfassendes digitales Angebot weiter ausgebaut.
Wie viele Aufenthaltstitel an Drittstaatsangehörige ohne Fachkräftestatus wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten der Reform 2024 auf Grundlage der Anerkennungspartnerschaft (Anerkennung nach der Einreise) gemäß § 16d Absatz 3 AufenthG erteilt (bitte monatlich aufschlüsseln)?
Die Erteilungszahlen für Visa gemäß § 16d Absatz 3 AufenthG durch die Auslandsvertretungen können der folgenden Tabelle entnommen werden.
| 03.2024 | 10 |
| 04.2024 | 8 |
| 05.2024 | 10 |
| 06.2024 | 15 |
| 07.2024 | 19 |
| 08.2024 | 15 |
| 09.2024 | 20 |
| 10.2024 | 29 |
| 11.2024 | 44 |
| 12.2024 | 49 |
| 01.2025 | 69 |
| 02.2025 | 76 |
| 03.2025 | 65 |
| 04.2025 | 60 |
| 05.2025 | 62 |
| 06.2025 | 79 |
| 07.2025 | 86 |
| 08.2025 | 72 |
| 09.2025 | 115 |
| 10.2025 | 125 |
| 11.2025 | 69 |
| Gesamt | 1.097 |
Die Anzahl der ausweislich des AZR monatlich erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 16d Absatz 3 AufenthG seit der Reform 2024 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
| 2024.03 | 28 |
| 2024.04 | 25 |
| 2024.05 | 19 |
| 2024.06 | 20 |
| 2024.07 | 27 |
| 2024.08 | 16 |
| 2024.09 | 14 |
| 2024.10 | 19 |
| 2024.11 | 15 |
| 2024.12 | 11 |
| 2025.01 | 21 |
| 2025.02 | 15 |
| 2025.03 | 20 |
| 2025.04 | 22 |
| 2025.05 | 17 |
| 2025.06 | 16 |
| 2025.07 | 13 |
| 2025.08* | 14 |
| 2025.09* | 17 |
| 2025.10* | 2 |
| Gesamt | 351 |
* Hinweis: Die Daten zu den Monaten August bis Oktober 2025 sind aufgrund noch fehlender Nachmeldungen an das AZR untererfasst.
* Hinweis: Die Daten zu den Monaten August bis Oktober 2025 sind aufgrund noch fehlender Nachmeldungen an das AZR untererfasst.
Die Zahlen können auch Aufenthaltserlaubnisse umfassen, die nach § 16d Absatz 3 AufenthG in der bis 29. März 2024 geltenden Fassung erteilt worden sind, wenn die Personen zuvor mit einem entsprechenden Visum nach § 16d Absatz 3 AufenthG in der bis 29. März 2024 geltenden Fassung eingereist waren.
Welche Berufsgruppen bzw. Qualifikationen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Anerkennungspartnerschaft gemäß § 16d Absatz 3 AufenthG am häufigsten vor (bitte nach Berufsgruppen und Qualifikationen aufschlüsseln)?
Seit Inkrafttreten der Regelung im März 2024 hat die Bundesagentur für Arbeit in 1.750 Fällen nach § 39 i. V. m. § 16d Absatz 3 Satz 1, 2 und 3 AufenthG zugestimmt. Die meisten Zustimmungen entfielen auf Medizinische Gesundheitsberufe (884 Fälle), Nichtmedizinische Gesundheits-, Körperpflege- und medizinische Berufe (176 Fälle) und Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufe (166 Fälle).
Weitere Informationen können aus der beigefügten Tabelle (Anlage 1) entnommen werden. Eine Differenzierung nach der Qualifikation ist nicht möglich.*
PDF-Seiten 13–15 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Welche durchschnittliche Zeit verging nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Einreise und Anerkennung der Berufsqualifikation bei Personen, die einen Aufenthaltstitel im Rahmen der Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Absatz 3 AufenthG erhalten haben, und wie viele Verfahren dauern nach zwölf Monaten noch an?
Daten bezüglich der Dauer von Anerkennungsverfahren sind weder im AZR noch in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit enthalten. Entsprechend liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Wie viele Aufenthaltstitel an Drittstaatenangehörige ohne Fachkräftestatus sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten der Reform 2024 im Rahmen der Erfahrungssäule gemäß § 19c Absatz 2 AufenthG i. V. m. § 6 BSchV, bei der eine zweijährige vorherige einschlägige Berufserfahrung das Anerkennungserfordernis der ausländischen Qualifikation ersetzen kann, erteilt worden (bitte monatlich aufschlüsseln)?
Die Erteilungszahlen für Visa gemäß § 19c Absatz 2 AufenthG i. V. m. § 6 Beschäftigungsverordnung (BeschV) durch die Auslandsvertretungen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
| 03.2024 | 9 |
| 04.2024 | 10 |
| 05.2024 | 14 |
| 06.2024 | 13 |
| 07.2024 | 21 |
| 08.2024 | 28 |
| 09.2024 | 41 |
| 10.2024 | 51 |
| 11.2024 | 52 |
| 12.2024 | 44 |
| 01.2025 | 58 |
| 02.2025 | 62 |
| 03.2025 | 52 |
| 04.2025 | 35 |
| 05.2025 | 59 |
| 06.2025 | 49 |
| 07.2025 | 50 |
| 08.2025 | 45 |
| 09.2025 | 67 |
| 10.2025 | 50 |
| 11.2025 | 28 |
| Gesamt | 838 |
Die Anzahl der ausweislich des AZR monatlich erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 19c Absatz 2 AufenthG seit der Reform 2024 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
| 2024.03 | 23 |
| 2024.04 | 28 |
| 2024.05 | 23 |
| 2024.06 | 25 |
| 2024.07 | 30 |
| 2024.08 | 42 |
| 2024.09 | 31 |
| 2024.10 | 36 |
| 2024.11 | 81 |
| 2024.12 | 39 |
| 2025.01 | 32 |
| 2025.02 | 53 |
| 2025.03 | 49 |
| 2025.04 | 48 |
| 2025.05 | 46 |
| 2025.06 | 43 |
| 2025.07 | 59 |
| 2025.08* | 47 |
| 2025.09* | 38 |
| 2025.10* | 4 |
| Gesamt | 777 |
* Hinweis: Die Daten zu den Monaten August bis Oktober 2025 sind aufgrund noch fehlender Nachmeldungen an das AZR untererfasst.
* Hinweis: Die Daten zu den Monaten August bis Oktober 2025 sind aufgrund noch fehlender Nachmeldungen an das AZR untererfasst.
Die Zahlen können auch Aufenthaltserlaubnisse umfassen, die nach § 19c Absatz 2 AufenthG i. V. m. § 6 BeschV in der bis 29. März 2024 geltenden Fassung erteilt worden sind, wenn die Personen zuvor mit einem entsprechenden Visum nach § 19c Absatz 2 AufenthG i. V. m. § 6 BeschV in der bis 29. März 2024 geltenden Fassung eingereist waren.
Welche Nachweiskriterien für die zweijährige einschlägige Berufserfahrung im Rahmen der Erfahrungssäule gemäß § 19c Absatz 2 AufenthG i. V. m. § 6 der Beschäftigungsverordnung (BeSchV) werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Ausländerbehörden akzeptiert, und wie viele Anträge wurden aufgrund angeblich nicht nachgewiesener Berufserfahrung abgelehnt (bitte monatlich aufschlüsseln)?
Das Vorliegen der Berufserfahrung wird von der Bundesagentur für Arbeit im Zustimmungsverfahren und nicht von den Ausländerbehörden geprüft. Die einschlägige Berufserfahrung muss durch den im Lebenslauf dokumentierten Werdegang, mit entsprechenden Arbeitszeugnissen oder Beschäftigungsnachweisen eines bisherigen Arbeitgebers oder mehrerer bisheriger Arbeitgeber belegt werden. Eine statistische Erfassung, in wie vielen Fällen die Berufserfahrung nicht nachgewiesen wurde, wird nicht vorgenommen.
Wie viele Aufenthaltstitel an Drittstaatenangehörige ohne Fachkräftestatus sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten der Reform 2024 im Rahmen der Chancenkarte ohne Fachkräftestatus gemäß den §§ 20, 20b AufenthG, bei der Drittstaatenangehörige auch ohne Fachkräftestatus nach einem doppelten Auswahlverfahren zur Arbeitssuche einreisen können, erteilt worden (bitte monatlich aufschlüsseln)?
Aufenthaltstitel nach § 20a AufenthG werden in der Visastatistik und im AZR statistisch einheitlich ohne Differenzierung nach Erhalt als Fachkraft oder nach dem Punktesystem erfasst.
Wie viele Anträge auf eine Chancenkarte ohne Fachkräftestatus gemäß den §§ 20, 20b AufenthG wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund fehlender Mindestvoraussetzungen oder fehlender Mindestpunkteanzahl abgelehnt (bitte anhand der Ablehnungskriterien und monatlich aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor, weil die Ablehnungsgründe nicht statistisch erfasst werden.
Wie sieht der konkrete Zeitplan zur Errichtung der Work-and-Stay-Agentur als Teil der Modernisierungsagenda der Bundesregierung aus?
Das Bundeskabinett hat am 5. November 2025 Eckpunkte zum Aufbau der Work-and-Stay-Agentur (WSA) beschlossen. Zur Erreichung der mit der WSA verbundenen Ziele werden dort Maßnahmen in den Bereichen Prozessoptimierung, Digitalisierung und Zentralisierung skizziert. Der Prozess zur Planung und Durchführung der erforderlichen Schritte wird innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Aus den Eckpunkten ergibt sich, dass Ausschreibungen für die wichtigsten IT-Komponenten im Jahr 2026 erfolgen sollen.
Wann ist mit der Verabschiedung der notwendigen Gesetze als Voraussetzung für die Ausschreibung maßgeblicher Entwicklungsleistungen für die Work-and-Stay-Agentur zu rechnen?
Der Umfang der erforderlichen gesetzlichen Änderungen ist von den konkreten Umsetzungsschritten abhängig. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
Wie ist der Zeitplan für die Einbindung der Länder und Kommunen sowie weiterer „Stakeholder“ bei der Errichtung der Work-and-Stay-Agentur?
Die Bundesregierung wird die Länder, ihre Kommunen sowie weitere relevante Akteure in einem strukturierten Prozess fortlaufend zielgerichtet in die Umsetzung der Eckpunkte einbinden. Der vorgeschaltete Konsultationsprozess zur Frage der Zentralisierung wird zeitnah angestoßen.
Rechnet die Bundesregierung damit, dass die Work-and-Stay-Agentur noch im Jahr 2026 für die Erwerbseinwanderung zur Verfügung steht?
Auf die Antwort auf Frage 17 wird verwiesen.
Welche Kriterien und Statistikquellen (z. B. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [BAMF], BMI-Statistiken [BMI = Bundesministerium des Innern], BA-Zustimmungen [BA= Bundesagentur für Arbeit]) nutzt die Bundesregierung zur Evaluation der Reformwirkung?
Die Regelungen von Gesetz und Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung werden derzeit durch die Bundesregierung evaluiert.
Beauftragt wurden hiermit das Forschungszentrum des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) sowie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Im Zuge dieser Evaluierung ziehen das BAMF-FZ und das IAB in eigener fachlicher und wissenschaftlicher Verantwortung alle verfügbaren und relevanten Datenquellen und Statistiken heran, um die Wirkung der gesetzlichen Änderungen evaluieren zu können.
Liegen der Bundesregierung belastbare Daten dazu vor, inwieweit die Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2023 zur Deckung von Fachkräfteengpässen beigetragen hat (bitte sektoral nach IT, Pflege, Handwerk, MINT [Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik], Logistik etc. aufschlüsseln)?
Fachkräfteengpässe können statistisch nur nach Berufen ausgewiesen werden, eine Darstellung nach Sektoren oder Branchen ist nicht möglich.
Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in Engpassberufen nahm im Zeitraum von Januar 2024 bis April 2025 deutlich zu. Zu Jahresbeginn 2024 arbeiteten rund 690.000 Drittstaatsangehörige in Engpassberufen. Bis April 2025 stieg diese Zahl kontinuierlich auf über 790.000. Das entspricht einem Zuwachs von gut 100.000 Personen bzw. etwa 15 Prozent. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit deutscher Staatsangehörigkeit in Engpassberufen von 8,19 Millionen auf 8,13 Millionen gesunken. Dies entspricht einem Rückgang von rund 58.000 Personen bzw. 0,7 Prozent. Die Zahlen zeigen, dass Drittstaatsangehörige zunehmend zur Deckung des Fachkräftebedarfs in Engpassberufen beitragen.
Welche Sektoren verzeichnen nach Informationen der Bundesregierung weiterhin kritische Engpässe trotz Reformen, und welche zusätzlichen Instrumente hält die Bundesregierung für notwendig?
Eine Darstellung der Engpässe nach Berufen kann der Fachkräfteengpassanalyse entnommen werden, die jährlich durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht wird und hier abrufbar ist: https://statistik.arbeitsagentu r.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=20626&topi c_f=fachkraefte-engpassanalyse. Dem Bericht zufolge zeigen sich Engpässe vor allem in Pflegeberufen, im Bereich der medizinischen Berufe, in Bau- und Handwerksberufen und in IT-Berufen.
Die Fachkräftestrategie der Bundesregierung vom Herbst 2022 nennt verschiedene Maßnahmen in fünf zentralen Handlungsfeldern für die Fachkräftesicherung. Die Bundesregierung arbeitet weiter an der Umsetzung dieser Maßnahmen.
Dazu gehören u. a. die Ausbildungsgarantie, Arbeitsmarktdrehscheiben bzw. Job-to-Job-Vermittlung, der Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, der auch zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Eltern beitragen soll. Die Fachkräftestrategie wird in dieser Legislaturperiode mit den Ländern weiterentwickelt.