Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Der Grundsatz „Reha vor Rente“ gilt in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland bereits seit Jahrzehnten. Mit dem Rentenreformgesetz im Jahr 1972 wurde der Grundsatz gesetzlich verankert und 1992 in § 9 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) festgeschrieben. In den vergangenen Jahrzehnten wurde der Grundsatz dann erweitert zu „Prävention vor Reha vor Rente“. Das Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz aus dem Jahr 2001 betont Prävention als Aufgabe der Rentenversicherung. Seit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) im Jahr 2015 haben Präventionsleistungen einschließlich der Rentenversicherung eine feste rechtliche Basis. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention können gesundheitliche Schäden und menschliches Leid verhindern oder zeitlich hinauszögern. Die Kosten von Präventionsmaßnahmen vor dem ersten Auftreten von Beschwerden oder mit dem ersten Auftreten von kleineren Beschwerden sind oft erheblich niedriger als die von Rehamaßnahmen, und gleichzeitig sind die Erfolgschancen bei zeitgerechter Prävention höher. Insbesondere sorgen Prävention und Rehabilitation aber auch dafür, die Lebensqualität der Menschen deutlich zu steigern, indem Krankheiten ausbleiben oder ihre Chronifizierung verhindert bzw. gebremst werden kann. Dies führt vor allem auch dazu, dass die in Zeiten des demografischen Wandels immer wichtiger werdende Arbeitskraft der Menschen bis in ein höheres Alter, beispielsweise bis zum regulären Renteneintrittsalter oder auch noch darüber hinaus, erhalten werden kann. So können Prävention und Reha eine wichtige Rolle bei der Dämpfung des Fachkräftemangels spielen und dazu beitragen, dass sich das Verhältnis von Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern zu Rentnerinnen und Rentnern weniger schnell verschlechtert. Insbesondere können Prävention und Rehabilitation das Risiko für Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung vermindern und die Zahl der Erwerbsminderungsrenten reduzieren.
Da Präventionsleistungen im Katalog der Deutschen Rentenversicherung noch relativ neu sind, ist die Berichterstattung über sie weniger ausgeprägt als zu den Rehaleistungen. So finden sich etwa im Reha-Atlas 2024 nur wenige Daten zu den Präventionsleistungen (rehaatlas-2024-download.pdf). Aber auch zu den Rehaleistungen und zu Erwerbsminderungsrenten sind zahlreiche Fragen offen. Der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung nennt zahlreiche Aspekte zu Prävention und Reha im medizinisch-beruflichen Kontext, so soll die Prävention von psychischen Erkrankungen gestärkt werden und für gute Arbeitsbedingungen für körperlich stark belastete Berufsgruppen gesorgt werden, der Grundsatz „Prävention vor Reha vor Rente“ soll gestärkt werden, der „Ü45-Check“ soll flächendeckend umgesetzt werden, und Menschen in einer befristeten Erwerbsminderungsrente sollen mit Rehaleistungen zielgenauer erreicht werden. Die Beantragung soll digital, barrierearm und einfach werden, der gemeinsame Grundantrag für Reha und Teilhabe vorangebracht werden, ein Fallmanagement soll eingeführt werden, das betriebliche Gesundheitsmanagement bekannter gemacht und die Feststellung der Erwerbsfähigkeit beschleunigt werden. Vor diesem Hintergrund ist die Klärung offener Fragen notwendig.
Nur die Rehabilitationsangebote für psychisch kranke Menschen (RPK) verknüpfen bisher die medizinische und berufliche Rehabilitation bzw. Teilhabe am Arbeitsleben in einem Leistungsangebot (https://psag-potsdam.de/wp-cont ent/uploads/2025/05/250410_Handlungsempfehlungen.pdf). Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) enthält im ersten Teil Regelungen zur Zusammenarbeit und Kooperation, ohne das gegliederte System grundsätzlich infrage zu stellen. Die Zahl der Erwerbsminderungsrenten aufgrund einer psychischen Erkrankung steigt kontinuierlich. So entfielen laut der Deutschen Rentenversicherung Bund im Jahr 2000 noch 24,2 Prozent der erstmals gezahlten Erwerbsminderungsrenten auf psychische Leiden, im Jahr 2020 waren es bereits 41,5 Prozent. Bei den Angeboten zur medizinischen Rehabilitation bei schweren psychischen Erkrankungen ist eine Unterversorgung – mit Ausnahme der F1-Diagnose im Bereich der Erwachsenen – festzustellen. In RPK-Einrichtungen stehen derzeit nur ca. 2 000 Plätze zur Verfügung, dabei werden die Angebote stationär oder ganztägig ambulant vorgehalten, bedarfsbezogene rehabilitative Leistungen im häuslichen Umfeld sind noch nicht ausreichend implementiert. Die Aktion Psychisch Kranke (APK) hat mit dem zweiten Psychiatriedialog Handlungsempfehlungen zur Schnittstellenversorgung zwischen den Leistungen im Behandlungsbereich und denen der Teilhabe bei psychischen Erkrankungen entwickelt. Für das Themenfeld „Medizinische Rehabilitation“ wurden die Besonderheiten der Unterversorgung, des Ungleichgewichts stationär bzw. ambulant und der nicht ausreichenden Berücksichtigung der Partizipation bearbeitet.
Rehabilitationsfähigkeit wird wesentlich durch das Angebot der Rehaeinrichtungen geprägt, welches Selbstständigkeit und Verbindlichkeit in der Einhaltung von standardisierten Therapieeinrichtungen voraussetzt. Aktuell werden nicht selten Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen in Rehabilitationseinrichtungen als nicht rehabilitationsfähig eingeschätzt.
Wie haben sich seit 2016 die Zahlen zu den beantragten und zu den bewilligten Präventionsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die finanziellen Aufwendungen für Präventionsleistungen differenziert nach Geschlecht und Altersgruppen entwickelt, und um welche Präventionsleistungen hat es sich dabei jeweils gehandelt?
Die erfragten Daten können den folgenden Tabellen entnommen werden. Dabei sind Differenzierungen nach Geschlecht und Alter in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung (hier Antrags- und Erledigungsstatistik) erst ab dem Berichtsjahr 2022 möglich. Ein Merkmal zur Aufschlüsselung der Präventionsleistungen liegt nicht vor.
Anträge, Bewilligungen und Aufwendungen von Präventionsleistungen 2016 bis 2024, differenziert nach Geschlecht und Altersgruppe (jeweils ab 2022): Tabelle: Anträge
| nach Geschlecht | nach Altersgruppen | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Jahr | Insgesamt | Männer | Frauen | 0–19 Jahre | 20–29 Jahre | 30–39 Jahre | 40–49 Jahre | 50-59 Jahre | 60 und mehr Jahre |
| 2016 | 6.557 | ||||||||
| 2017 | 7.255 | ||||||||
| 2018 | 8.572 | ||||||||
| 2019 | 10.558 | ||||||||
| 2020 | 11.755 | ||||||||
| 2021 | 18.718 | ||||||||
| 2022 | 27.013 | 10.310 | 16.703 | 129 | 934 | 2.921 | 6.180 | 12.596 | 4.253 |
| 2023 | 50.540 | 19.161 | 31.379 | 165 | 1.451 | 5.615 | 11.322 | 23.268 | 8.719 |
| 2024 | 64.525 | 23.864 | 40.661 | 179 | 1.664 | 6.479 | 14.815 | 28.916 | 12.472 |
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Tabelle: Bewilligungen
| nach Geschlecht | nach Altersgruppen | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Jahr | Insgesamt | Männer | Frauen | 0–19 Jahre | 20–29 Jahre | 30–39 Jahre | 40–49 Jahre | 50–59 Jahre | 60 und mehr Jahre |
| 2016 | 3.854 | ||||||||
| 2017 | 4.831 | ||||||||
| 2018 | 6.104 | ||||||||
| 2019 | 7.277 | ||||||||
| 2020 | 9.479 | ||||||||
| 2021 | 14.785 | ||||||||
| 2022 | 22.518 | 8.439 | 14.079 | 97 | 779 | 2.447 | 5.190 | 10.602 | 3.403 |
| 2023 | 40.814 | 15.595 | 25.219 | 146 | 1.195 | 4.560 | 9.273 | 19.030 | 6.610 |
| 2024 | 56.233 | 20.823 | 35.410 | 157 | 1.442 | 5.804 | 13.166 | 25.416 | 10.248 |
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Tabelle: Aufwendungen
| Jahr | Aufwendungen in Mio. Euro |
|---|---|
| 2016 | 2,7 |
| 2017 | 4,0 |
| 2018 | 5,8 |
| 2019 | 6,6 |
| 2020 | 5,1 |
| 2021 | 9,8 |
| 2022 | 15,7 |
| 2023 | 26,6 |
| 2024 | 47,3 |
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Wie verteilen sich die Anträge und die Bewilligungen bei den Präventionsleistungen auf die verschiedenen sozialen Gruppen einschließlich vulnerabler Gruppen wie Versicherte über 60 Jahre, Versicherte mit Migrationsgeschichte, Versicherte ohne Schul- oder Berufsabschluss, Alleinerziehende und, insofern Daten dazu verfügbar sind, wie verteilen sie sich auf die Einkommensgruppen (bitte in Absolutzahlen und anteilsmäßig im Vergleich zu den Anteilen an der Gesamtbevölkerung angeben)?
Merkmale zu den sozialen Gruppen liegen in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung (hier Antrags- und Erledigungsstatistik) nicht vor.
Wie lange dauerten die Präventionsleistungen, aus wie vielen einzelnen Maßnahmen bestanden sie (bitte jeweils Mittelwert bzw. Median, Minimum, Maximum nennen), und welchen Anteil hatten die einzelnen Elemente Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung dabei jeweils?
Die Daten können der folgenden Tabelle entnommen werden. Dabei liegen die erbetenen Aufschlüsselungen nicht als Merkmale in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung vor. Die Eigenaktivitätsphase, die zwischen Trainings- und Auffrischungsphase eigenständig durchgeführt liegt, wird statistisch nicht erfasst.
Tabelle: Dauer der durchgeführten Präventionsleistungen nach den einzelnen Phasen, durchschnittliche Dauer (arithmetisches Mittel) in Tagen (2024)
| Phase der Prävention | durchschnittliche Dauer in Tagen |
|---|---|
| 1. Phase (Startphase) | 3,5 |
| 2. Phase (Trainingsphase) | 9,1 |
| 3. Phase (Auffrischungsphase) | 1,2 |
| nicht nach Phasen zugeordnet | 12,9 |
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Welche Beschwerden bzw. Indikationen lagen den Anträgen zugrunde, wie unterscheiden sich beantragte und genehmigte Präventionsleistungen bezüglich der dominierenden Beschwerdebilder und Indikationen, ist es nach Kenntnis der Bundesregierung richtig, dass rund 20 Prozent der Anträge abgelehnt wurden, und worin liegt das begründet?
Für Präventionsleistungen werden in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung (hier Antrags- und Erledigungsstatistik) keine Diagnosen bzw. dominierenden Beschwerdebilder erfasst. Die Daten zu den abgelehnten Anträgen können der folgenden Tabelle entnommen werden. Lediglich 8,3 Prozent der erledigten Präventionsanträge werden abgelehnt. Ablehnungsgründe werden aufgeführt.
Tabelle: Erledigte Anträge auf Präventionsleistungen 2024 nach dem Ablehnungsgrund. Anzahl und Anteil der Ablehnungen an allen Erledigungen
| Erledigungsart Gruppen | Erledigungsart | Anzahl | Anteil in Prozent |
|---|---|---|---|
| Bewilligungen | 56.233 | ||
| Ablehnungen | Leistung nicht notwendig | 2.011 | 3,0 |
| Ablehnungen | Nichteinhaltung der Vierjahresfrist | 698 | 1,1 |
| Ablehnungen | Versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt | 400 | 0,6 |
| Ablehnungen | Leistungsausschluss gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3, 4, 5 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) | 27 | 0,0 |
| Ablehnungen | Leistungsausschluss gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 und 4a SGB VI | 403 | 0,6 |
| Ablehnungen | Leistungsausschluss gemäß §§ 110/111 SGB VI oder § 31 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) | 5 | 0,0 |
| Ablehnungen | Mangelnde Mitwirkung | 785 | 1,2 |
| Ablehnungen | Ablehnung aus sonstigen Gründen | 1.155 | 1,7 |
| Ablehnungen | Insgesamt | 5.484 | 8,3 |
| Sonstige Erledigungen | 4.421 | ||
| Summe Erledigungen | insgesamt | 66.138 |
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Inwiefern werden die Präventionsleistungen wissenschaftlich begleitet, und inwiefern gibt es ein Monitoring des Erfolgs der Präventionsleistungen, und wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige wissenschaftliche Begleitung?
Nach Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung wurden in unterschiedlichen Studien die psychischen und physischen Wirksamkeitsaspekte des Präventionsprogramms „RV Fit“ der Deutschen Rentenversicherung, sowie die Veränderung in Bezug auf die Leistungsfähigkeit und die Erwerbsfähigkeit evaluiert (Özen, E., Middel, S., Schmidt, J. & Tepohl, L., DRV-Schriften, Bd. 33, S. 170–172; Schäffer F. Krischak G., DRV-Schriften, Bd. 34., S. 472–474; Richter, M., Vogel, H., Gerlich, C., DRV-Schriften, Bd 32., S. 345– 346; Richter, M., Schwarze C., Winter S., Vogel H., DRV-Schriften, Bd. 34., S. 423–425; Hertrich L., Schmidt J., Hübner R., Lorenz N., Beh D., Schaal C., Tepohl L., Bd. 34., S. 213–215.). Aktuell wird im Rahmen eines Forschungsprojekts die Befragung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu den Präventionsleistungen und verschiedener Qualitätsaspekte vorbereitet. Die Konzeption benötigt Zeit, um nach wissenschaftlichen Kriterien entwickelt und geprüft zu werden. Ergebnisse sind gegen Ende 2026 zu erwarten.
Nach Auffassung der Bundesregierung zeigen die Studien, dass die Leistungen zur Prävention der gesetzlichen Rentenversicherung wirken und im Ergebnis den Grundsatz „Prävention vor Reha vor Rente“ stärken.
6Wie hoch war
6adie Rate der Teil- und Voll-Berentungen,
6bdie Rate der Inanspruchnahme von Rehaleistungen und
6cdie Zahl der Krankheitstage (Tage mit Arbeitsunfähigkeit) bei den Versicherten, die in den Jahren 2019 bis 2023 Präventionsleistungen erhalten haben, in den Folgejahren, und wie waren diese Raten 1. bei denjenigen, deren Präventionsanträge abgelehnt wurden, und 2. in vergleichbaren Alterskohorten ohne Präventionsanträge (bitte jeweils mit Angaben der Altersverteilung und Geschlechtsverteilung der Kohorten angeben)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Maßnahmen zur Früherkennung von potenziell arbeitseinschränkenden Krankheitssymptomen und die bisherigen Präventionsangebote der Rentenversicherung, und welchen Bedarf zur Weiterentwicklung sieht die Bundesregierung?
Zur Früherkennung von möglichen Krankheiten, die sich auch auf die Beschäftigungsfähigkeit der Versicherten auswirken können, besteht ein breites Leistungsspektrum im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, z. B. die Gesundheitsuntersuchung (Check-up) nach § 25 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V).
Darüber hinaus sieht die Bundesregierung den Bedarf, den Versicherten frühzeitig und zielgerichtet Zugang zu Präventionsleistungen sowie weitergehenden Teilhabeleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu ermöglichen. Hierzu soll die individuelle, berufsbezogene Gesundheitsvorsorge für Versicherte ab dem 45. Lebensjahr (Ü45-Check) gesetzlich verankert und flächendeckend umgesetzt werden. Dieser Ü45-Check soll sinnvoll mit bestehenden Angeboten, wie dem Check-up der gesetzlichen Krankenversicherung und der arbeitsmedizinischen Vorsorge, verzahnt werden.
Da Präventionsprogramme der Rentenversicherung wie RV Fit im Wesentlichen bei Beschäftigten ansetzen, die erste Beschwerden aufweisen, und einer Verschlechterung und Chronifizierung vorbeugen sollen, hält die Bundesregierung Programme zur Prävention für erforderlich, die bereits vor dem Auftreten von Beschwerden ansetzen, gibt es dabei bereits erste Ansätze, und welche Strategie verfolgt die Bundesregierung in dieser Hinsicht?
Die Präventionsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Fit) sollen im Sinne des Grundsatzes „Prävention vor Reha vor Rente“ weitergehende Bedarfe, insbesondere für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben, verhindern.
Die Leistungen der Krankenkassen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention richten sich grundsätzlich an gesunde Versicherte, mit gegebenenfalls gesundheitlichen Risikofaktoren, bei denen die Erkrankungen, auf deren Verhütung die Leistung zielt, noch nicht vorliegen. Darüber hinaus fördern die Krankenkassen den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen in Betrieben und anderen Lebenswelten. Weitere Programme sind nicht erforderlich.
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung in dieser Hinsicht dem Instrument des Tätigkeitswechsels bei, und welche Rolle können dabei die Formen „Job Rotation“, „Job Enlargement“ und „Job Enrichment“ spielen?
Die genannten Methoden können einen Beitrag zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Beschäftigten leisten.
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in Fragen der krankheitspräventiven Ausgestaltung der Arbeit und präventiver Qualifizierungsmaßnahmen, und welche finanziellen Mittel will sie dafür zur Verfügung stellen?
Das Arbeitsschutzrecht verpflichtet die Arbeitgeber zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Mit der Wahrnehmung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit tragen Bund, Länder und Unfallversicherungsträger dazu bei, die Ziele der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie zu erreichen. Dafür vereinbaren die Träger der Gemeinsamen Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) gemeinsame Arbeitsschutzziele sowie verständliche Regeln und Vorschriften und darüber hinaus auch verbesserte Beratungskonzepte und Überwachungspraxis.
Die Bundesregierung setzt durch Förderprogramme Impulse für die Stärkung der gesundheitsorientierten Prävention in der Arbeitswelt. Das Programm AR-BEIT: SICHER + GESUND (ASUG) nimmt Veränderungsprozesse der Arbeitswelt in den Blick und unterstützt die Gestaltung gesunder, sicherer und menschengerechter Arbeit. Ziel der Förderung sind Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsschutzes im Kontext der Transformation der Wirtschaft und Arbeitswelt. Die Förderprojekte sollen innovative, praxisgerechte und konsensuale Lösungen für Beschäftigte und Unternehmen sowie betriebliche und überbetriebliche Akteure des Arbeits- und Gesundheitsschutzes entwickeln. Der Schwerpunkt des neuen Förderaufrufes für das Jahr 2026 lautet „Gute Arbeitsbedingungen für körperlich stark belastete Berufsgruppen“. Diese Schwerpunktsetzung folgt unmittelbar aus dem Koalitionsvertrag für die aktuelle Legislaturperiode. Für die ASUG-Projektförderung sind insgesamt 600.000 Euro bis Ende des Jahres 2026 eingeplant. Informationen zum Förderprogram ASUG und zur aktuellen Förderperiode sind auf der Webseite www.arbeit-sicher-undgesund.de/ zusammengestellt.
Hält die Bundesregierung es für erforderlich, insbesondere in Berufen mit begrenzter Verweildauer frühzeitig und vorbeugend Qualifizierungen anzustreben, die den Wechsel aus der bisherigen Tätigkeit ermöglichen, und wenn ja, für welche Berufe hält die Regierung solche vorbeugenden Qualifizierungen für erforderlich?
Frühzeitige und vorbeugende Wechsel aus der bisherigen Tätigkeit, um durch Qualifizierungen ein neues Berufsfeld anzustreben, sind hoch individuell und müssen persönlich entschieden werden. Dabei sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zunächst selbst in der Verantwortung, ihre beruflichen Qualifikationen weiterzuentwickeln und auf sich wandelnde Bedarfe des Arbeitsmarktes auszurichten. Auch Arbeitgeber sind gefragt, wenn es darum geht, Qualifikationen ihrer Beschäftigten entsprechend anzupassen.
Der Aufgabenbereich der gesetzlichen Rentenversicherung ist bei einem lediglich vorbeugenden Wechsel aus der bisherigen Tätigkeit mangels Vorliegens eines Rehabilitationsbedarfes nicht berührt. Je nach Einzelfall kann eine Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit als Trägerin der allgemeinen Arbeitsförderung möglich sein. Die Berufsberatung im Erwerbsleben der Bundesagentur für Arbeit berät Ratsuchende individuell und bedarfsgerecht auch zu Themen der beruflichen Weiterentwicklung, der Entwicklung des Arbeitsmarktes und dem Substituierbarkeitspotenzial von Berufen. Daneben ist die Förderung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung u. a. möglich, wenn die Personen arbeitslos bzw. unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Zudem können auch Beschäftigte und ihre Arbeitgeber unterstützt werden, wenn sie Weiterbildungen in der laufenden Beschäftigung durchführen (auch grundsätzlich im Rahmen von Arbeitgeberwechseln). Eine darüber hinaus gehende präventive Förderung aus Mitteln der Versichertengemeinschaft wäre nicht sachgemäß.
Liegen der Bundesregierung zu den Präventionsberatungen, die die Berufsförderungswerke seit 2024 durchführen, bereits erste Ergebnisse vor?
Um den wachsenden Herausforderungen des Arbeitsmarktes infolge der demografischen Entwicklung gerecht werden zu können, haben die Berufsförderungswerke Konzepte für Präventionsberatungen entwickelt. Erste valide Ergebnisse sind in den Jahren 2026/2027 zu erwarten.
13Welche Hinweise hat die Bundesregierung darauf, dass viele Versicherte
13akeine ausreichende Kenntnis von der Möglichkeit der Präventionsleistungen der Rentenversicherung besitzen oder b) zwar die Möglichkeit kennen, aber das Antragsverfahren als problembehaftet und als zu umfangreich erachten, deswegen einen Antrag auf Präventionsleistungen trotz bestehender Indikation als wenig aussichtsreich betrachten und aus den Gründen nach a) und b) eine Unterinanspruchnahme von Präventionsleistungen resultiert und dies insbesondere gesellschaftlich benachteiligte Gruppen (z. B. Erwerbstätige mit Migrationsgeschichte oder mit niedrigerem sozialem Status) betrifft?
a) Nach Auffassung der Bunderegierung ist nicht auszuschließen, dass ein Teil der Versicherten, insbesondere sozioökonomisch benachteiligte Personen, nicht ausreichend über die Präventionsangebote der gesetzlichen Rentenversicherung informiert sind und diese daher seltener in Anspruch nehmen. Mögliche Ursachen könnten vor allem in sprachlichen, kulturellen und informativen Barrieren sowie in einer gering ausgeprägten Gesundheitskompetenz liegen.
Zur Verbesserung der Zugänglichkeit informiert die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit fortlaufend über das Präventionsprogramm „RV Fit“. Dies erfolgt u. a. über den Firmenservice, Veranstaltungen (z. B. Mittelstandstreffen), sowie über die Beratung in den Koordinierungsstellen Betriebliche Gesundheitsförderung sowie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die dort tätigen Beraterinnen und Berater werden über die Leistungen der Rentenversicherung geschult.
b) Das Antragsverfahren für das Präventionsprogramm „RV Fit“ der Deutschen Rentenversicherung wurde bewusst niedrigschwellig gestaltet und zusammen mit Versicherten entwickelt. Es erfordert lediglich persönliche Basisdaten sowie die Versicherungsnummer. Der Antrag erfolgt online direkt auf der Webseite für „RV Fit“. Mehr als 90 Prozent der Anträge werden online gestellt.
Sieht die Bundesregierung den Bedarf, Präventionsangebote bekannter und zugänglicher zu machen, und wenn ja, mit welchen Schritten möchte die Bundesregierung dies erreichen?
In Anbetracht dessen, dass entsprechend den Abstimmungen in der Nationalen Präventionskonferenz der Fokus der Präventionsleistungen der Deutschen Rentenversicherung auf einer Verzahnung von Verhältnis- und Verhaltensprävention in betrieblichen Lebenswelten liegt, welche Elemente der Verhältnisprävention und welche Elemente der Verhaltensprävention werden dabei bislang adressiert, wie gelingt die Verzahnung zwischen beiden Bereichen, und welche Modellprojekte und welche Best-Practice-Beispiele gibt es auf diesem Gebiet bereits, und in welcher Form geht die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf die Betriebe zu, und welche Schlussfolgerungen können bislang aus den gemachten Erfahrungen gezogen werden, und welche Weiterentwicklungsoptionen und Weiterentwicklungsnotwendigkeiten bestehen?
Die Präventionsleistungen der Deutschen Rentenversicherung sind entsprechend dem gesetzlichen Auftrag ausschließlich verhaltenspräventiv. Zur Förderung von Vernetzung und Kooperation mit anderen Akteuren der Prävention (insbesondere aus dem Bereich der gesetzlichen Unfall- und Krankenversicherung) unternimmt die Deutsche Rentenversicherung vielfältige Aktivitäten. Diese zielen unter anderem darauf ab, Präventions- und Rehabilitationsbedarfe in der betrieblichen Lebenswelt frühzeitig zu erkennen. Näheres, auch zu Modellprojekten, kann dem Zweiten Präventionsbericht der Nationalen Präventionskonferenz entnommen werden.
Der Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung berät Betriebe zu den Präventions- und Rehabilitationsangeboten, zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement sowie zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Die für den Firmenservice tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und weiteren Beratungsangeboten in ihrer Region sowie mit den anderen Rehabilitationsträgern vernetzt und stellen entsprechende Kontakte her.
Im Rahmen der Nationalen Präventionskonferenz setzt sich die Deutsche Rentenversicherung für Verhältnisprävention und „Health in all Policies“ als gesamtgesellschaftliches Anliegen ein.
Wie geht die DRV auf die berufstätigen Versicherten zu und macht wohn- und arbeitsortnahe Präventionsangebote und passt sie bedarfsgerecht den unterschiedlichen Lebenssituationen an?
Der Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung berät Arbeitgeber zum Leistungsangebot der Deutschen Rentenversicherung und adressiert dabei insbesondere das Präventionsangebot „RV Fit“.
Das Präventionsangebot „RV Fit“ verläuft in vier Phasen. Um das Angebot den Bedürfnissen der Versicherten bestmöglich anzupassen, werden auch digitale Phasen angeboten. Versicherte können sich die Leistung entsprechend ihren Bedürfnissen wohn- oder arbeitsortnah, in Präsenz oder digital zusammenstellen.
Welche Erfordernisse sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Verlängerung eines gesunden Arbeitens bezüglich der Weiterentwicklung bei den Themen Arbeitsschutz und Arbeitsplatzgestaltung, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in diesen Bereichen ergreifen?
Das Arbeitsschutzrecht verpflichtet die Arbeitgeber zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Mit der Wahrnehmung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit tragen Bund, Länder und Unfallversicherungsträger dazu bei, die Ziele der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie zu erreichen. Dafür vereinbaren deren Träger gemeinsame Arbeitsschutzziele sowie verständliche Regeln und Vorschriften und darüber hinaus auch verbesserte Beratungskonzepte und Überwachungspraxis.
Wie hat sich a) die Zahl der Anträge, b) die Zahl der durchgeführten Leistungen für medizinische Rehabilitation und wie haben sich c) die finanziellen Aufwendungen der Rentenversicherung für medizinische Rehabilitation in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die Gesamtzahlen pro Jahr angeben sowie getrennt nach Geschlecht, nach Altersgruppen, nach ambulanter und stationärer Reha und nach Indikationen darstellen)?
Die nachfolgende Tabelle enthält die Eckzahlen zu Anträgen, Bewilligungen, abgeschlossene Leistungen und Aufwendungen für medizinische Rehabilitationsleistungen. Für die Aufwendungen wurde folgende Abgrenzung verwendet: Aufwendungen für medizinische und ergänzende/sonstige Leistungen (ohne Übergangsgelder, ohne Sozialversicherungsbeiträge).
Tabelle: Anträge, Bewilligungen, abgeschlossene Leistungen und Aufwendungen für medizinische Rehabilitationsleistungen 2015 bis 2024
| Jahr | Anträge | Bewilligungen | Abgeschlossene Leistungen | Aufwendungen (in Mrd. Euro) |
|---|---|---|---|---|
| 2015 | 1.659.740 | 1.096.127 | 1.027.833 | 3,909 |
| 2016 | 1.641.199 | 1.109.448 | 1.009.207 | 4,014 |
| 2017 | 1.604.987 | 1.109.014 | 1.013.588 | 4,152 |
| 2018 | 1.610.054 | 1.131.270 | 1.031.294 | 4,339 |
| 2019 | 1.625.158 | 1.142.273 | 1.054.012 | 4,492 |
| 2020 | 1.394.608 | 1.011.417 | 865.673 | 4,255 |
| 2021 | 1.367.400 | 971.861 | 891.176 | 4,541 |
| 2022 | 1.466.865 | 1.079.864 | 922.820 | 4,701 |
| 2023 | 1.615.094 | 1.186.291 | 993.775 | 5,241 |
| 2024 | 1.632.003 | 1.200.398 | 1.050.386 | 5,833 |
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Die Brutto-Aufwendungen für Leistungen zur Rehabilitation können der Broschüre „Rentenversicherung in Zeitreihen 2025“ (S. 234, 235) entnommen werden. Die Tabellen sind unter dem Link: www.deutsche-rentenversicherung.de/S haredDocs/Downloads/DE/Statistiken-und-Berichte/statistikpublikationen/rv_i n_zeitreihen.html abrufbar.
Die abgeschlossenen Leistungen differenziert nach Berichtsjahr, Geschlecht, Altersgruppe und Indikation können den Tabellen zu Frage 18 im Anhang entnommen werden.* In den Tabellen erfolgt zusätzlichen eine Aufschlüsselung nach stationärer und ambulanter/ganztägig ambulanter Durchführung.
Wie verteilen sich a) die Anträge und b) die Bewilligungen bei den Rehaleistungen auf die verschiedenen sozialen Gruppen, einschließlich Versicherten mit Migrationsgeschichte, Versicherten ohne Schul- oder Berufsabschluss, Versicherten über 60 Jahre, alleinerziehenden Versicherten sowie – falls Daten hierzu verfügbar sind – auf unterschiedliche Einkommensgruppen (bitte in Absolutzahlen und im Vergleich zu den jeweiligen Anteilen an der Gesamtbevölkerung angeben)?
Hierzu liegen keine Daten vor. Merkmale zu sozialen Gruppen werden in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung (hier Antrags- und Erledigungsstatistik) nicht erfasst.
Wie lang sind die durchschnittlichen Wartezeiten nach der Genehmigung von Leistungen zur medizinischen Reha bis zum Beginn der Maßnahmen, und wie lange dauern die Maßnahmen durchschnittlich (bitte Gesamtzahlen und aufgeteilt nach Geschlecht, Altersgruppen und Indikationen angeben)?
Die Daten können den folgenden Tabellen entnommen werden. Dabei ist die Antrittslaufzeit die Zeit zwischen Bewilligung der Leistung und dem Beginn der Maßnahme.
Tabelle: Antretungen einer medizinischen Leistung zur Rehabilitation 2024 nach Geschlecht und nach Bewilligungsdiagnosengruppe
| Bewilligungsdiagnosengruppe | Anzahl (männlich) | Antrittslaufzeit (in Tagen) (männlich) | Anzahl (weiblich) | Antrittslaufzeit (in Tagen) (weiblich) | Anzahl (Summe) | Antrittslaufzeit (in Tagen) (Summe) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Krankheiten des Muskel-, Skelettsystems und des Bindegewebes | 8 | 31 | 13 | 60 | 21 | 49 |
| Zerebrovaskuläre Krankheiten | 1 | 0 | 1 | 0 | ||
| Krankheiten des Kreislaufsystems | 1 | 79 | 1 | 79 | ||
| Krankheiten des Verdauungssystems/ Endokrine/Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten | 4 | 0 | 5 | 265 | 9 | 147 |
| Krankheiten des Atmungssystems | 1 | 0 | 1 | 0 | ||
| Neubildungen | 12 | 44 | 15 | 208 | 27 | 135 |
| Störungen durch Alkohol | 1 | 82 | 1 | 82 | ||
| Psychische Erkrankungen | 15 | 223 | 26 | 437 | 41 | 359 |
| Krankheiten des Nervensystems | 4 | 571 | 4 | 571 | ||
| Krankheiten der Haut und der Unterhaut | 1 | 0 | 2 | 374 | 3 | 249 |
| Keine Aussage möglich | 14.973 | 134 | 24.162 | 134 | 39.135 | 134 |
| Augenheilkunde | 3.183 | 74 | 1.544 | 105 | 4.727 | 84 |
| Dermatologie | 2.742 | 140 | 4.945 | 153 | 7.687 | 149 |
| Endokrinologie | 11.040 | 104 | 10.117 | 123 | 21.157 | 113 |
| Gastroenterologie | 4.958 | 66 | 5.216 | 80 | 10.174 | 73 |
| Angiologie | 3.652 | 45 | 1.426 | 57 | 5.078 | 48 |
| Frauenheilkunde | 5 | 0 | 163 | 63 | 168 | 61 |
| Hämatologie | 368 | 130 | 577 | 126 | 945 | 127 |
| HNO | 1.967 | 118 | 2.607 | 127 | 4.574 | 123 |
| Kardiologie | 51.356 | 39 | 15.633 | 50 | 66.989 | 41 |
| Lymphologie | 370 | 114 | 2.653 | 128 | 3.023 | 126 |
| Nephrologie | 13.962 | 85 | 13.934 | 106 | 27.896 | 96 |
| Neurologie | 33.274 | 54 | 29.195 | 76 | 62.469 | 64 |
| Hämatologie und Onkologie | 58.768 | 47 | 70.738 | 76 | 129.506 | 63 |
| Orthopädie | 190.748 | 58 | 205.510 | 65 | 396.258 | 62 |
| Pulmologie | 15.860 | 126 | 20.857 | 149 | 36.717 | 139 |
| Psychosomatik und Psychotherapie | 65.827 | 144 | 121.836 | 153 | 187.663 | 149 |
| Rheumatologie | 3.796 | 121 | 9.748 | 129 | 13.544 | 127 |
| Abhängigkeitserkrankungen | 29.450 | 58 | 9.660 | 54 | 39.110 | 57 |
| Urologie | 13 | 38 | 21 | 33 | 34 | 35 |
| Sonstige Erkrankungen | 1.236 | 28 | 1.929 | 16 | 3.165 | 21 |
| Summe | 507.590 | 73 | 552.538 | 97 | 1.060.128 | 85 |
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Tabelle: Antretungen einer medizinischen Leistung zur Rehabilitation der Rentenversicherung 2024 nach Altersgruppen. Anzahl und durchschnittliche Antrittslaufzeit (in Tagen)
| Alter in Jahren | Anzahl | Antrittslaufzeit (in Tagen) |
|---|---|---|
| unter 20 | 1.018 | 62 |
| 20 bis 29 | 29.563 | 83 |
| 30 bis 39 | 86.480 | 103 |
| 40 bis 49 | 168.173 | 98 |
| 50 bis 59 | 406.768 | 87 |
| 60 und älter | 368.126 | 74 |
| Alle | 1.060.128 | 85 |
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Die durchschnittliche Dauer der Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation können den Tabellen zu Frage 20 im Anhang entnommen werden.*
Wie hoch waren die Zuzahlungen der Versicherten zu Leistungen der medizinischen Rehabilitation (bitte in Absolutzahlen und in Prozent der aufgewendeten Mittel angeben)?
Die Zuzahlungen zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation betrugen im Jahr 2024 insgesamt 80,984 Mio. Euro. Ihr Anteil an den Aufwendungen für medizinische und sonstige oder ergänzende Rehabilitationsleistungen (ohne Übergangsgeld und ohne Beiträge zur Sozialversicherung) beträgt 1,4 Prozent. Die Quotierung erfolgte auf die bezifferten Aufwendungen in der Antwort zu Frage 18 (vgl. Broschüre „Rentenversicherung in Zeitreihen 2025“; endgültige Rechnungsergebnisse 2024, Konto: 335282).
Wie viele Rehaanträge wurden in den letzten zehn Jahren nicht bewilligt (bitte in Absolutzahlen und Prozent der gestellten Anträge angeben und nach Jahren, Geschlecht, Alter und Indikationen aufgliedern), und welche Gründe führten zur Ablehnung der Anträge?
Die Daten können der ersten Tabelle zu Frage 22 im Anhang entnommen werden.* Dargestellt werden dabei die Ablehnungen und sonstigen Erledigungen (nicht bewilligte Anträge) sowie die einzelnen Ablehnungsgründe. Die Quotierung als Anteilsquote bezieht sich bestenfalls auf alle erledigten Fälle und nicht auf die Anzahl der in einem Jahr gestellten Anträge, da diese sich im Berichtsjahr unterscheiden (Anträge werden nicht immer im gleichen Jahr erledigt).
Ab dem Berichtsjahr 2022 ist eine Differenzierung nach Alter und Geschlecht möglich. Diese Daten können der zweiten Tabelle zu Frage 22 im Anhang entnommen werden.*
Wie viele Rehaanträge wurden bei Menschen mit psychischen Erkrankungen in den letzten zehn Jahren aufgrund von fehlender Rehabilitationsfähigkeit nicht bewilligt?
Hierzu liegen keine Daten vor. Die Statistik der Deutschen Rentenversicherung erfasst für Rehabilitationsanträge keine Diagnosen.
24Plant die Bundesregierung eine grundsätzliche Überarbeitung der Zugangsvoraussetzungen für medizinische Rehabilitation bei psychischen Erkrankungen, insbesondere hinsichtlich der Kriterien der Rehabilitationsbedürftigkeit, Rehabilitationsfähigkeit und Rehabilitationsprognose, und wenn ja, wie sollen die Folgen dieser Kriterien gemindert und relativiert sowie eine entsprechende Flexibilität in der Leistungserbringung sichergestellt werden?
25Plant die Bundesregierung, die sogenannte Rehabilitationsprognose für eine medizinische Rehabilitation bei psychischen Erkrankungen auf eine „Teilhabewirksamkeitsprognose“ mit teilhabebezogenen Inhalten umzustellen, so wie es in den Handlungsempfehlungen des zweiten Psychiatriedialogs der APK empfohlen wird, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet.
Nach geltendem Recht bestimmt die Deutsche Rentenversicherung im Einzelfall unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechtes des Versicherten Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistung zur medizinischen Rehabilitation nach pflichtgemäßem Ermessen. Im Rahmen der Prüfung der persönlichen Voraussetzungen für die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bewertet die Deutsche Rentenversicherung dabei die Rehabilitationsbedürftigkeit und die Rehabilitationsprognose. Die Rehabilitationsfähigkeit hingegen wird aus der sozialmedizinischen Bewertung der körperlichen und psychischen Fähigkeit zur Rehabilitation in Abhängigkeit zum Rehabilitationsziel gebildet. Damit ist die Flexibilität der Leistungserbringung auch für Versicherte mit psychischen Erkrankungen sichergestellt. Daher sieht die Bundesregierung keinen gesetzlichen Handlungsbedarf im Sinne der Fragestellung.
Wie unterscheiden sich Versicherte mit bewilligten und durchgeführten medizinischen Rehaleistungen von Versicherten mit abgelehnten Rehaleistungen im Hinblick auf Alter, Geschlecht, soziale Gruppen (u. a. Migrationsgeschichte, Schul- und Berufsabschlüsse etc.), Erwerbsfähigkeit, stabile Beschäftigung, Arbeitslosenquote und Beantragung einer Erwerbsminderungsrente bzw. einer anderen Rentenart in den folgenden zwei Jahren?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
Müsste nach Ansicht der Bundesregierung die Zahl der Rehabewilligungen angesichts einer alternden Bevölkerung und des politischen Ziels eines längeren gesunden Arbeitens im Laufe der Jahre zunehmen, und wie beurteilt die Bundesregierung den tatsächlichen Verlauf der Zahl der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in den letzten 20 Jahren?
Die Daten können der folgenden Tabelle entnommen werden:
Tabelle: Abgeschlossene Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 2005 bis 2024
| Jahr | Anzahl |
|---|---|
| 2005 | 804.064 |
| 2006 | 818.433 |
| 2007 | 903.257 |
| 2008 | 942.622 |
| 2009 | 978.335 |
| 2010 | 996.154 |
| 2011 | 966.323 |
| 2012 | 1.004.617 |
| 2013 | 988.380 |
| 2014 | 1.014.763 |
| 2015 | 1.027.833 |
| 2016 | 1.009.207 |
| 2017 | 1.013.588 |
| 2018 | 1.031.294 |
| 2019 | 1.054.012 |
| 2020 | 865.673 |
| 2021 | 891.176 |
| 2022 | 922.820 |
| 2023 | 993.775 |
| 2024 | 1.050.386 |
Quelle: Rentenversicherung in Zeitreihen 2025, S. 218 Der gesetzliche Rahmen ist für die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Leistungserbringung im Einzelfall und unabhängig von der demografischen Entwicklung normiert. Die Durchführung der Leistungen obliegt dem Träger der Rentenversicherung.
Maßgebend für die Entwicklung der Zahl der Bewilligungen von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind eine Reihe von Faktoren, zu denen die in der Fragestellung benannten Rahmenbedingungen gehören. Die Zugangsvoraussetzungen zu den Leistungen zur Teilhabe der Deutschen Rentenversicherung werden nicht nach Lebensalter, sondern im individuellen Kontext der versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen gewährt.
Angesichts der Tatsache, dass nach den Zahlen des Reha-Berichts 2024 der Anteil der stationären Rehaleistungen zwischen 2006 und 2023 von 86 auf 80 Prozent zurückging, welches Potenzial sieht die Bundesregierung in der Zukunft in ambulanten und teilstationären Rehaangeboten, und wie unterscheiden sich die Kosten zwischen stationären und ambulanten Rehaleistungen in den einzelnen Indikationsgebieten?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Anteil ambulanter Leistungen weiter steigen wird, da es für viele Menschen vorteilhaft ist, die Rehabilitationsmaßnahme in Wohn- und Arbeitsortnähe zu absolvieren.
In der Statistik der Deutschen Rentenversicherung werden Aufwendungen nicht nach Indikationen erfasst. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
Plant die Bundesregierung einen Prüfauftrag, wie gesetzliche Verankerungen von ambulanten und mobilen Angeboten der medizinischen Rehabilitation über das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) hinaus zu realisieren wären, wie vom zweiten Psychiatriedialog der APK empfohlen wird, und wenn nein, warum nicht?
Die Prüfung der Handlungsempfehlungen der Aktion Psychisch Kranke e. V. (APK), die im Rahmen der Fortführung des Psychiatriedialogs erarbeitet wurden, ist noch nicht abgeschlossen.
Plant die Bundesregierung die Etablierung einer bedarfsorientierten Planung der Angebote der medizinischen Rehabilitation unter Berücksichtigung der settingbezogenen Angebotsstrukturen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
Wie häufig wurden nach Rehamaßnahmen auch Maßnahmen zur Nachsorge beantragt, wie häufig wurden sie gewährt, wie lange dauerten sie, und welche Kosten entstanden durch Maßnahmen zur Nachsorge (bitte nach stationären und ambulanten Rehamaßnahmen sowie nach Tele-Nachsorge und Nicht-Tele-Nachsorge aufschlüsseln)?
Die Daten können der Tabelle zu Frage 31 im Anhang entnommen werden.* Dabei wird die Entwicklung der wichtigsten Nachsorgeleistungen IRENA, T‑RENA, Psy-RENA dargestellt. Die Aufwendungen für Nachsorge (ohne Übergangsgeld) können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Tabelle: Aufwendungen für Leistungen zur Nachsorge 2019 bis 2024
| Jahr | Aufwendungen in Mio. Euro |
|---|---|
| 2019 | 95,6 |
| 2020 | 98,2 |
| 2021 | 108,0 |
| 2022 | 113,9 |
| 2023 | 158,7 |
| 2024 | 167,1 |
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Wie hoch waren in den letzten zehn Jahren die Zahl und der Anteil der medizinischen Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die nach ihrer Reha durch eine stufenweise Wiedereingliederung Unterstützung bei ihrer Rückkehr in den Beruf erhielten (bitte aufgegliedert nach Jahren, nach Geschlecht und Altersgruppen angeben)?
Die Daten können der Tabelle zu Frage 32 im Anhang entnommen werden.*
Wie hoch waren in den letzten zehn Jahren die Zahl und der Anteil der medizinischen Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die in den zwei Jahren nach ihrer medizinischen Reha erwerbsfähig waren, und wie haben sich die Quoten stabiler Beschäftigung ein Jahr nach einer medizinischen Reha im Laufe der Jahre verändert (bitte aufgegliedert nach Jahren, nach Geschlecht, Altersgruppen und Indikationsgebieten angeben)?
Die Kategorie „Erwerbsfähigkeit“ wird nicht in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung abgebildet. Die Daten den Tabellen zu Frage 33 im Anhang enthalten deshalb Angaben zum Sozialmedizinischen Verlauf zwei Jahre nach Abschluss der Rehabilitationsleistungen, differenziert nach Geschlecht, Indikation und Altersgruppe.* Mit dem Sozialmedizinischen Verlauf misst die Deutsche Rentenversicherung die Wirksamkeit ihrer Rehabilitationsleistungen.
Für die zweite Teilfrage liegen keine Daten vor.
Welche Faktoren beeinflussen den Rehaerfolg, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen für die Weiterentwicklung der Rehaleistungen?
Für den Rehabilitationserfolg sind strukturelle und individuelle (teilnehmerbezogene) Faktoren zu unterscheiden.
Strukturelle Faktoren beziehen sich auf das gegliederte System der Rehabilitation, dessen Umsetzung durch den zuständigen Rehabilitationsträger und die inhaltliche Ausgestaltung von Rehabilitationsleistungen erfolgen.
Individuelle Faktoren beziehen sich auf die persönliche Ausgangslage der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden. Wissenschaftliche Untersuchungen auf Basis der Daten der Deutschen Rentenversicherung zeigen, dass Rehabilitandinnen und Rehabilitanden nach einer medizinischen Rehabilitation mit höherer Chance haben wieder in Arbeit kommen, wenn sie vorab geringe Fehlzeiten aufweisen, vor der Rehabilitationsleistung in einem Arbeitsverhältnis standen und ein höheres Einkommen erzielt haben. Umgekehrt steigt das Risiko einer Nichtrückkehr bei längerer vorangegangener Arbeitsunfähigkeit, bei Arbeitslosigkeit sowie beim vorherigen Bezug eines niedrigeren Einkommens.
Aus diesen Erkenntnissen lässt sich aktuell lediglich ableiten, dass es Gruppen mit grundsätzlich höherem Risiko gibt, aufgrund einer chronischen Erkrankung aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Dazu zählen insbesondere sozioökonomisch benachteiligte Versicherte, Arbeitslose und Versicherte mit langer Krankheitsgeschichte.
35Wie hat sich die Zufriedenheit der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit den Leistungen für medizinische Reha in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte aufgegliedert nach Geschlecht und den Fragen der Reha-Qualitätssicherung der Rentenversicherung angeben)?
36Wie hoch ist der Anteil der Rehabilitanden, die sich in den letzten zehn Jahren jeweils bei ihrer Rentenversicherung darüber beschwert haben, dass die ihnen zugewiesene Rehaeinrichtung fachlich nicht geeignet war?
37Wie beurteilt die Bundesregierung die aus Sicht der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden wahrgenommenen Behandlungserfolge in der stationären medizinischen Rehabilitation bei somatischen und bei psychosomatischen Indikationen, und welche Erfordernisse zur Verbesserung des Behandlungserfolgs ergeben sich daraus für die Bundesregierung?
Die Fragen 35 bis 37 werden gemeinsam beantwortet.
Die Zufriedenheit der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit den Leistungen der medizinischen Rehabilitation liegt im Zeitraum der letzten zehn Jahre insgesamt stabil auf einem hohen Niveau. Auf der verwendeten Skala von 0 (schlecht) bis 100 Punkten (sehr gut) bewegen sich die Werte durchweg im oberen Bereich (meist über 60 Punkte). Zwischen den Geschlechtern zeigen sich keine ausgeprägten Unterschiede. Beide Gruppen bewerten die durchgeführten Maßnahmen über den gesamten Zeitraum ähnlich positiv, wobei die Frauen zumeist einen höheren subjektiven Behandlungserfolg wahrnahmen als die Männer.
Der wahrgenommene Behandlungserfolg unterscheidet sich teils stark zwischen den einzelnen Indikationen. Ein im Durchschnitt höher wahrgenommener Behandlungserfolg zeigt sich bei den Abhängigkeitserkrankungen und der Dermatologie, wobei hier sowohl die Fallzahlen als auch – insbesondere bei den Abhängigkeitserkrankungen – die Rücklaufquote der verschickten Fragebögen mit nur 25 Prozent vergleichsweise gering sind.
Nach Auffassung der Bundesregierung bestätigen die stabilen Ergebnisse im oberen Bereich der Skala beim subjektiven Behandlungserfolg die Wirksamkeit der bestehenden Qualitätssicherungsmechanismen der Deutschen Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung arbeitet auf Umsetzungsebene kontinuierlich an der Weiterentwicklung und Verbesserung der Rehabilitationsangebote.
Die im Anhang zu Frage 35 abgebildeten Grafiken stellen die Zufriedenheit für die stationäre Somatik (Abbildungen 1 bis 12) und für die stationäre Psychosomatik und Abhängigkeitserkrankungen (Abbildungen 13 bis 24) dar, differenziert nach Geschlecht und Zeiträumen*. Die Zufriedenheit insgesamt (Abbildungen 1 und 13) und die Zufriedenheit mit bestimmten zugehörigen Kategorien werden ebenfalls aufgezeigt.
Zu Frage 36 liegen keine rentenversicherungsweiten Daten vor.
Die im Anhang zu Frage 37 abgebildete Tabelle zeigt den subjektiv wahrgenommenen Behandlungserfolg, differenziert nach Zeitraum, Geschlecht und Indikationsbereich. Grundlage dafür ist die von der Deutschen Rentenversicherung routinemäßig durchgeführte, standardisierte Befragung der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden im Rahmen der Rehabilitations-Qualitätssicherung.*
Angesichts dessen, dass sich ausweislich des Reha-Berichts 2024 der Rentenversicherung große Unterschiede zwischen den einzelnen Rehafachabteilungen hinsichtlich der Erfüllung der Mindestanforderungen in den neun Indikationen, in denen es Rehatherapiestandards gibt, zeigen, wie viele Rehafachabteilungen (Absolutzahlen und Prozent) erfüllen in einem, in zwei bis drei, in vier bis fünf und in über fünf der elf evidenzbasierten Therapiemodule in den einzelnen Indikationen die Mindestanforderungen nicht, und welche Wege sind zu beschreiten, um im Interesse der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden eine homogenere Zielerreichung in den Rehafachabteilungen zu erreichen und um außerdem die Zahl der Abteilungen mit gravierenden und mit deutlichen Mängeln im Peer review Prozess zu verringern?
In den nachfolgenden Tabellen ist die Anzahl der nicht erfüllten evidenzbasierten Therapiemodule (ETM) zu den Rehabilitations-Therapiestandards dargestellt. Die Auswertungen beruhen auf den in 2023 abgeschlossenen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, sofern das Quorum von 25 Entlassungsberichten pro Fachabteilung erfüllt wurde.
Tabelle: Reha-Therapiestandard Alkoholabhängigkeit
| Anzahl nicht erfüllter ETMs | Anzahl | Prozent |
|---|---|---|
| 0 | 12 | 13,6 |
| 1 | 16 | 18,2 |
| 2-3 | 29 | 33 |
| 4-5 | 22 | 25 |
| 5 | 9 | 10,2 |
Tabelle: Reha-Therapiestandard Brustkrebs
| Anzahl nicht erfüllter ETMs | Anzahl | Prozent |
|---|---|---|
| 0 | 31 | 34,4 |
| 1 | 22 | 24,4 |
| 2–3 | 21 | 23,3 |
| 4–5 | 10 | 11,1 |
| 5 | 6 | 6,7 |
Tabelle: Reha-Therapiestandard chronischer Rückenschmerz
| Anzahl nicht erfüllter ETMs | Anzahl | Prozent |
|---|---|---|
| 0 | 91 | 18,1 |
| 1 | 82 | 16,3 |
| 2–3 | 152 | 30,2 |
| 4–5 | 110 | 21,8 |
| 5 | 69 | 13,7 |
Tabelle: Reha-Therapiestandard depressive Störungen
| Anzahl nicht erfüllter ETMs | Anzahl | Prozent |
|---|---|---|
| 0 | 60 | 19,2 |
| 1 | 81 | 25,9 |
| 2–3 | 122 | 39 |
| 4–5 | 44 | 14,1 |
| 5 | 6 | 1,9 |
Tabelle: Reha-Therapiestandard Diabetes mellitus Typ 2
| Anzahl nicht erfüllter ETMs | Anzahl | Prozent |
|---|---|---|
| 0 | 6 | 20,7 |
| 1 | 15 | 51,7 |
| 2–3 | 5 | 17,2 |
| 4–5 | 2 | 6,9 |
| 5 | 1 | 3,4 |
Tabelle: Reha-Therapiestandard Hüft- und Kniee-TEP
| Anzahl nicht erfüllter ETMs | Anzahl | Prozent |
|---|---|---|
| 0 | 149 | 34,6 |
| 1 | 102 | 23,7 |
| 2–3 | 124 | 28,8 |
| 4–5 | 41 | 9,5 |
| 5 | 15 | 3,5 |
Tabelle: Reha-Therapiestandard Koronare Herzkrankheit
| Anzahl nicht erfüllter ETMs | Anzahl | Prozent |
|---|---|---|
| 0 | 44 | 31 |
| 1 | 36 | 25,4 |
| 2–3 | 43 | 30,3 |
| 4–5 | 12 | 8,5 |
| 5 | 7 | 4,9 |
Tabelle: Reha-Therapiestandard Schlaganfall – Phase D
| Anzahl nicht erfüllter ETMs | Anzahl | Prozent |
|---|---|---|
| 0 | 11 | 8,1 |
| 1 | 17 | 12,5 |
| 2–3 | 35 | 25,7 |
| 4–5 | 32 | 23,5 |
| 5 | 41 | 30,1 |
Tabelle: Reha-Therapiestandard Kinder und Jugendliche Asthma bronchiale (bis sieben Jahre)
| Anzahl nicht erfüllter ETMs | Anzahl | Prozent |
|---|---|---|
| 0 | – | – |
| 1 | 11 | 64,7 |
| 2–3 | 3 | 17,6 |
| 4–5 | 3 | 17,6 |
| 5 | – | – |
Tabelle: Reha-Therapiestandard Kinder und Jugendliche Asthma bronchiale (ab acht Jahre)
| Anzahl nicht erfüllter ETMs | Anzahl | Prozent |
|---|---|---|
| 0 | 9 | 45 |
| 1 | 4 | 20 |
| 2–3 | 6 | 30 |
| 4–5 | 1 | 5 |
| 5 | – | – |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund
Die externen Qualitätssicherungsdaten der Deutschen Rentenversicherung werden den Rehabilitations-Fachabteilungen in Form von Qualitätssicherungsberichten (QS-Berichte) zur Verfügung gestellt. Die Berichte enthalten Vergleichsdaten zu anderen Einrichtungen desselben Fachgebiets und dienen dem internen Qualitätsmanagement. Die qualitätsorientierte Einrichtungsauswahl schafft zusätzliche Anreize für kontinuierliche Qualitätsverbesserungen.
Auch die Rentenversicherungsträger erhalten diese QS-Berichte. Bei Bedarf suchen sie im Rahmen von Visitationen regelhaft den Austausch mit den Fachabteilungen. Werden Qualitätsprobleme sichtbar, wird ein Strukturierter Qualitätsdialog geführt.
Das Peer Review der medizinischen Rehabilitation ergänzt die Qualitätsdaten um eine Bewertung der Prozessqualität. Erfahrene Rehabilitations-Medizinerinnen und Rehabilitations-Mediziner begutachten zufällig ausgewählte, anonymisierte Rehabilitations-Entlassungsberichte anderer Fachabteilungen. Die Ergebnisse der Begutachtung fließen in die QS-Berichte ein und bilden die Grundlage für gemeinsam entwickelte Maßnahmen zur Behebung festgestellter Prozessmängel.
Wie haben sich die Leistungen für die Teilhabe am Arbeitsleben in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte getrennt nach Geschlecht, nach Altersgruppen (bitte Durchschnittsalter angeben) und nach den Leistungsgruppen nach § 49 Absatz 3 SGB IX angeben)?
Die erfragten Daten können den Tabellen zu Frage 39 im Anhang entnommen werden.*
Welche Indikationen lagen den Leistungen für die Teilhabe am Arbeitsleben in den letzten zehn Jahren zugrunde (bitte aufgeteilt nach Jahren, Geschlecht und Altersgruppen angeben)?
Die erfragten Daten können den Tabellen zu Frage 40 im Anhang entnommen werden.*
Wie lange sind die durchschnittlichen Wartezeiten zwischen der Beantragung und der Genehmigung von Leistungen für die Teilhabe am Arbeitsleben und zwischen der Genehmigung und dem Beginn der Maßnahmen (bitte aufgeteilt nach Geschlecht, Altersgruppen und Leistungsgruppen nach § 49 Absatz 3 SGB IX angeben)?
Die Daten können den Tabellen zu Frage 41 im Anhang entnommen werden.* Differenzierungen nach Geschlecht und Altersgruppen sind dabei nicht möglich.
Worauf führt die Bundesregierung die Tatsache zurück, dass doppelt so viele Männer wie Frauen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen, und inwiefern sieht die Bundesregierung in diesen Zahlen einen Widerspruch zu den Ausführungen in § 49 Absatz 2 SGB IX, und welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um diesem Geschlechterunterschied entgegenzuwirken?
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung stellen Frauen deutlich weniger Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben als Männer. Im Jahr 2024 wurden 61 Prozent der Anträge von Männern und 39 Prozent von Frauen gestellt. Die Zahl der Bewilligungen verteilt sich mit 63 Prozent Männer zu 37 Prozent Frauen ähnlich.
Nach Auffassung der Bundesregierung sind hierfür die unterschiedlichen Tätigkeitsprofile von Männern und Frauen ursächlich. Noch immer arbeiten Männer eher in Berufen mit in der Regel körperlichen Arbeitsbedingungen, so dass bei Männern das Risiko höher ist, gesundheitsbedingt den Beruf nicht mehr ausüben zu können. Das betrifft alle Industrie- und viele Handwerksberufe. Beispielsweise wurden bei Männern im Jahr 2024 erheblich mehr Kostenübernahmen für Hilfsmittel erfasst (hierzu zählen etwa orthopädische Sicherheitsschuhe) als bei Frauen (Statistik der Deutschen Rentenversicherung, „Rehabilitation 2024“, S. 136 bis 139). Ausnahmen sind klassisch von Frauen besetzte Berufe mit hohem Risiko wie der Pflege.
Im Ergebnis besteht nach Auffassung der Bundesregierung kein Widerspruch zu den Ausführungen in § 49 Absatz 2 SGB IX.
Wie haben sich bei den Leistungsgruppen nach § 49 Absatz 3 a) die Zahl der Anträge, b) der genehmigten Leistungen, c) die Ablehnungsquoten und d) die finanziellen Aufwendungen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Geschlecht und Altersgruppen aufgliedern), und welche Gründe führten zur Ablehnung von Anträgen?
Die Daten können den Tabellen zu Frage 43 im Anhang entnommen werden.* Dabei können die Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht nach Geschlecht und Alter differenziert werden.
Plant die Bundesregierung, die Handlungsempfehlung des zweiten Psychiatriedialogs der APK zur Gestaltung von barrierefreien Zugängen bei notwendigen Leistungen zur Teilhabe umzusetzen, und wenn ja, durch welche Gesetzesänderung plant sie dies konkret umzusetzen?
Hinsichtlich der Umsetzung der Handlungsempfehlungen gilt im Allgemeinen die Antwort zu Frage 29.
Ein wichtiges Vorhaben der Bundesregierung zur Verbesserung des Zugangs zu Leistungen der Teilhabe stellt der Gemeinsame Grundantrag für Rehabilitations- und Teilhabeleistungen dar. Mit diesem sollen zukünftig sämtliche Leistungen von allen Rehabilitationsträgern in einem einzigen digitalen und niedrigschwelligen Antragsformular beantragt werden können. Die Antragsstellenden werden lediglich ihren Bedarf und ihre Lebenssituation darstellen müssen, ohne sich über etwaige Zuständigkeiten der verschiedenen Rehabilitationsträger oder die konkret benötigte Leistung Gedanken machen zu müssen. Auf diese Weise wird der Zugang zu Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe deutlich vereinfacht. Die gesetzlichen Regelungen befinden sich noch in der Vorbereitung.
Plant die Bundesregierung eine Arbeitsgruppe „Barrierefreie Zugänge zur Teilhabe“ auf Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales – so wie es vom APK-Dialog empfohlen wurde?
Es wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
Plant die Bundesregierung eine verstärkte Verantwortung und Verpflichtung der Arbeitsgebenden, dem Instrument der stufenwiesen Wiedereingliederung zuzustimmen, und wenn nein, warum nicht?
Bereits nach der jetzigen Rechtsprechung kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, an einer Maßnahme der stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben (nach SGB IX) mitzuwirken, soweit es um eine schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Person geht. Diese hat er entsprechend den Angaben im ärztlichen Wiedereingliederungsplan zu beschäftigen. Die Frage einer weitergehenden Stärkung der stufenweisen Wiedereingliederung wird gegenwärtig im Bundesministerium für Arbeit und Soziales geprüft.
Inwieweit plant die Bundesregierung, die komplexen Hilfebedarfe von Menschen mit psychischen Erkrankungen beim betrieblichen Eingliederungsmanagement zu berücksichtigen, um so die Teilhabe durch Rückkehr in den Berufsalltag positiv zu beeinflussen?
Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht vor, das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) auch aufgrund zunehmender psychischer Erkrankungen bekannter zu machen, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen. In Umsetzung dessen wird an einer Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelung mit dem Ziel einer besseren Bekanntmachung und Stärkung in der Praxis gearbeitet. Das BEM nach § 167 Absatz 2 SGB IX ist bewusst als verlaufs- und ergebnisoffener Suchprozess konzipiert. Diese Flexibilität und individuelle Ausgestaltung eines jeden BEM-Prozesses ermöglichen es, auf die individuellen Bedarfe der Betroffenen einzugehen. Insbesondere bei Menschen mit psychischen Erkrankungen, die einen komplexen Hilfebedarf aufweisen, soll der Arbeitgeber die Rehabilitationsträger hinzuziehen, damit frühzeitig individuell passende Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben beantragt und bereitgestellt werden können.
Woran misst die Bundesregierung den Erfolg und die Wirksamkeit der wesentlichen Leistungen und Leistungsgruppen nach § 49 Absatz 2 SGB IX (z. B. Quoten der beruflichen Wiedereingliederung, der langfristigen Eingliederung in den Arbeitsmarkt, der stabilen Beschäftigung in den folgenden zwei Jahren, der Rate an Beantragung und Genehmigung einer Erwerbsminderungsrente), wie haben sich die Erfolgsquoten in den letzten zehn Jahren verändert (bitte nach Geschlecht und Altersgruppen aufgliedern), und welche Handlungsnotwendigkeiten sieht die Bundesregierung bei der Erfolgs- und Wirksamkeitsanalyse der Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Verbesserung der Erfolgsquoten?
Eine Möglichkeit zur Quantifizierung des Teilhabeerfolgs ist der Sozialmedizinische Status zwei Jahre nach Abschluss der Leistungen. Diese Daten können den Tabellen zu Frage 48 im Anhang entnommen werden.* Die Tabellen stellen auf in den Jahren 2021 bzw. 2019 (zum Vergleich für die Vor-Corona-Zeit) abgeschlossene Leistungen ab. Die Daten lassen den Schluss zu, dass die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Deutschen Rentenversicherung wirksam sind und das Leistungsziel – die dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben – effektiv unterstützen. Die Bundesregierung sieht danach keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Wie unterscheiden sich Versicherte mit bewilligten und durchgeführten beruflichen Rehaleistungen von Versicherten mit abgelehnten Rehaleistungen im Hinblick auf Alter, Geschlecht, soziale Gruppen (u. a. Migrationsgeschichte, Schul- und Berufsabschlüsse etc.) bezüglich Erwerbsfähigkeit und stabiler Beschäftigung in den folgenden zwei Jahren, bezüglich Arbeitslosigkeit und Beantragung einer Erwerbsminderungsrente bzw. einer anderen Rentenart?
Der Bundesregierung liegen hierfür keine Daten vor.
Angesichts dessen, dass ausweislich des Reha-Berichts 2024 die Anträge und Bewilligungen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben seit 2017 nicht unerheblich zurückgingen und als einer der Gründe der Beschluss genannt wird, einzelne Leistungen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes aus den regelhaft bewilligten technischen Arbeitshilfen zur Berufsausübung herauszunehmen, weil diese Maßnahmen zu den Pflichten des Arbeitgebers nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gehörten (z. B. die Beschaffung von höhenverstellbaren Schreibtischen und orthopädischen Bürostühlen), welche Informationen besitzt die Bundesregierung, inwieweit die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Pflichten zur angemessenen Ausstattung des Arbeitsplatzes nachkommen, und welche weiteren Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung auf diesem Gebiet erforderlich?
Eine Kostenübernahme von Hilfsmitteln durch die Deutsche Rentenversicherung setzt voraus, dass diese wegen Art oder Schwere der Behinderung zur Berufsausübung erforderlich sind und eine vorrangige Verpflichtung des Arbeitgebers nicht besteht. Unter anderem hat der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzrecht für Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und Arbeitsbewegungen vorzusehen. Dies kann durch höhenverstellbare Schreibtische oder andere, einen Haltungswechsel ermöglichende, Elemente (z. B. Stehpult) gewährleistet werden. Sofern bereits Hilfsmittel Beschäftigten ohne Behinderung bereitgestellt werden, zum Beispiel auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung, zählen diese zur ergonomischen Grundausstattung des jeweiligen Betriebes. In diesen Fällen kommen Leistungen zur Teilhabe der Deutschen Rentenversicherung bereits deshalb nicht in Betracht, weil die Hilfen nicht behinderungsspezifisch sind.
Der Vollzug des Arbeitsschutzgesetzes und den darauf basierenden Rechtsverordnungen durch die Arbeitgeber obliegt den Arbeitsschutzbehörden der Länder, die diese Aufgabe in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Bundesregierung liegen deshalb keine entsprechenden Daten vor.
Wie wird die Zufriedenheit der Versicherten mit den Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben erfasst, wie haben sich die Bewertungen der Versicherten bei den einzelnen Maßnahmen in den letzten zehn Jahren entwickelt, und welche Notwendigkeiten ergeben sich für die Bundesregierung, die Einschätzung der Versicherten zu diesen Leistungen besser zu erfassen und die Zufriedenheitswerte zu erhöhen?
Die Zufriedenheit der Teilnehmenden an beruflichen Bildungsleistungen wird im Rahmen einer standardisierten Befragung erfasst. Diese Befragung läuft kontinuierlich und erfolgt in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Befragt werden alle Teilnehmenden sechs Monate nach Abschluss der beruflichen Bildungsleistung. Die Rückmeldung der Befragungsergebnisse erfolgt in Form von einrichtungsvergleichenden QS-Berichten sowohl an die Bildungseinrichtungen als auch an die Leistungsträger.
Die nachfolgende Abbildung zeigt die Bewertungen der verschiedenen Maßnahmen innerhalb der letzten zehn Jahre. Auf eine Unterteilung nach Geschlecht konnte aufgrund sehr geringer Unterschiede verzichtet werden. Pro Zeitraum konnten jeweils rund 10.000 Fragebögen ausgewertet werden.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund
Es zeigt sich, dass die Gesamtzufriedenheit der Teilnehmenden mit den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in den letzten zehn Jahren kontinuierlich gestiegen ist und im Jahr 2022 bei rund 2,5 (bei einer Skala von 1 = sehr zufrieden bis 5 = sehr unzufrieden) liegt. Die Zufriedenheit mit den Qualifizierungsmaßnahmen ist von 2,7 auf 2,4 gestiegen und mit den Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von 2,6 auf 2,4. Nach Auffassung der Bundesregierung besteht angesichts der guten Zufriedenheitswerte kein Handlungsbedarf.
Die Datenqualität der aktuellen Befragung der Teilnehmenden ist hoch und es beteiligen sich rund 40 Prozent aller Angeschriebenen. Mittelfristig plant die Deutsche Rentenversicherung eine inhaltliche und methodische Überarbeitung des Fragebogens. Es wird zudem überlegt, die Befragung zukünftig als online-Befragung durchzuführen. Insofern ergibt sich für Bunderegierung keine Notwendigkeit, auf eine Verbesserung der Datenerfassung hinzuwirken.
Wie hat sich das Rehabudget in den letzten zehn Jahren entwickelt, und welche Anteile hatten dabei die Leistungen für medizinische Rehabilitation, die Leistungen für die Teilhabe am Arbeitsleben, die Leistungen für Kinderreha und sonstige Leistungen (z. B. Übergangsgeld oder ergänzende Hilfen), und in welchem Ausmaß unterschritten die tatsächlichen Ausgaben für Rehabilitationsleistungen jeweils die durch das Rehabudget definierte Obergrenze?
Die Daten können der Grafik und der Tabelle zu Frage 52 im Anhang entnommen werden.*
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass sich laut des Reha-Berichts 2024 die Aufwendungen für medizinische und sonstige Rehaleistungen inklusive Übergangsgeld zwischen 2006 und 2023 um etwa 80 Prozent und die für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt nur um 9 Prozent erhöht haben?
Leistungen zur Teilhabe sind von der allgemeinen Preis- und Kostenentwicklung betroffen. Während die Anzahl der Anträge sowie der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach Ende der Corona-Pandemie sich relativ schnell normalisiert hat, ist die Zahl der Anträge und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben seit 2017 im Durchschnitt rückläufig. Darüber hinaus sind die Leistungsgruppen der medizinischen Rehabilitation und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Bezug auf Zugangswege, Inhalte und Kostenstruktur sehr unterschiedlich und daher schwer in den Vergleich zu setzen.
War das Rehabudget nach Ansicht der Bundesregierung in den letzten Jahren ausreichend, um die Rehabilitationsbedarfe zu decken, und wird das Rehabudget auch 2025 ausreichen, um die Bedarfe zu decken?
Die Ausschöpfungsquote des Reha-Budgets lag im Jahr 2023 bei 97,1 Prozent und im Jahr 2024 bei 99,5 Prozent. Die Ausschöpfungsquote für 2025 ist erst nach Abschluss des Jahres 2025 bekannt.
Hält die Bundesregierung die Regeln zur Festsetzung der jährlichen Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe nach § 220 Absatz 1 SGB VI für angemessen, und ist insbesondere die Klausel, dass eine Budgetüberschreitung zur Minderung des Budgets im jeweiligen Bereich im zweiten Folgejahr führt, zeitgemäß angesichts der Ziele, ein längeres Arbeiten zu ermöglichen, oder wäre es nach Ansicht der Bundesregierung sinnvoll, die Budgetierung bei den Rehaleistungen zu streichen, um für das Ziel eines möglichst langen gesunden Arbeitens bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen?
Die Bundesregierung beobachtet die Ausschöpfung des Reha-Budgets. Das Reha-Budget hat sich seit seiner Einführung grundsätzlich bewährt, gerade auch im Hinblick auf die Gewährleistung der Beitragssatzstabilität in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Bruttolohnentwicklung und die demografische Entwicklung sind grundsätzlich geeignete Parameter für die jährliche Fortschreibung des Reha-Mittelbedarfs.
Welche Hinweise hat die Bundesregierung darauf, dass ein nennenswerter Anteil der Versicherten a) keine ausreichende Kenntnis von der Möglichkeit einer medizinischen und/oder beruflichen Reha besitzt oder b) zwar die Möglichkeit kennt, aber das Antragsverfahren als problembehaftet und als zu umfangreich erachtet, deswegen einen Antrag auf Rehaleistungen trotz bestehender Indikation als wenig aussichtsreich betrachtet und aus den Gründen nach a) und b) eine Unterinanspruchnahme von Rehaleistungen resultiert und dies insbesondere gesellschaftlich benachteiligte Gruppen (z. B. Erwerbstätige mit Migrationshintergrund oder mit niedrigerem sozialem Status) betrifft, und sieht die Bundesregierung den Bedarf, Rehaangebote bekannter und zugänglicher zu machen, und wenn ja, mit welchen Schritten möchte die Bundesregierung dies erreichen?
Nach Auffassung der Bundesregierung können ähnliche Zugangshemmnisse, die bei Präventionsangeboten der Deutschen Rentenversicherung beobachtet werden (vgl. Antwort zu Frage 13), auch im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation auftreten.
Die Bundesregierung arbeitet gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung daran, den Zugang zu Rehabilitationsleistungen zu optimieren und bestehende Hemmnisse abzubauen. Fragen des Zugangs zu den Rehabilitationsleistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation werden fortlaufend und systematisch wissenschaftlich untersucht, u. a. im Rahmen von Forschungsarbeiten sowie von Modell- und Pilotprojekten. Ziel ist es, mögliche Zugangsbarrieren, Informationsdefizite oder Hemmnisse zu identifizieren und auf Grundlage empirisch gesicherter Erkenntnisse Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten. Dazu zählen insbesondere auch die Erkenntnisse aus dem Bundesprogramm rehapro.
Die Deutsche Rentenversicherung verfolgt im Rahmen ihrer Initiative „Weiterentwicklung von Prävention und Rehabilitation“ verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Bekanntheitsgrades der Präventions- und Teilhabeangebote sowie der Stärkung der Kooperation und Vernetzung mit relevanten Partnern im Rehabilitationsprozess. So stellt z. B. die seit Juli 2023 freigeschaltete Webseite https://meine-rehabilitation.de/pr-web/ zentrale Informationen und Unterstützungsangebote zur Verfügung und trägt zu einer leichteren Orientierung der Versicherten sowie Steigerung des Bekanntheitsgrades der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bei.
Welche Funktion hat die Rehabilitation aus Sicht der Bundesregierung im Kontext der sozialen Sicherung, und welche Bedeutung hat die Rehabilitation aus Sicht der Bundesregierung im Kontext der Fachkräftesicherung, und was bedeutet dies aus Sicht der Bundesregierung für die weitere Investition in die Rehabilitation?
Die Rehabilitation ist eine wichtige Säule der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie sorgt für die Sicherung des Lebensstandards, wenn der Arbeitsplatz durch gesundheitliche Probleme in Gefahr gerät und beugt Ausfallzeiten bei der Sozialversicherung vor.
Auch und gerade für die Fachkräftesicherung kann die Rehabilitation einen unverzichtbaren Beitrag leisten, denn Firmen können durch gezielten und individuellen Einsatz der Rehabilitationsinstrumente Fachkräfte und damit Fachwissen trotz auftretender gesundheitlicher Probleme im Unternehmen halten, oder ausgeschiedene Fachkräfte durch die Absolventen von beruflichen Rehabilitationsprogrammen ersetzen.
Eine Investition in die Rehabilitation lohnt sich aus diesen Gründen. Aktuelle Studien (Prognos-Studie „Reha wirkt – volkswirtschaftlich und individuell“ – siehe www.prognos.com/de/projekt/reha-beschaeftigung-wertschoepfung und Analyse der Deutschen Rentenversicherung „Wirksamkeit und volkswirtschaftlicher Nutzen der Rehabilitation“ – siehe: www.deutsche-rentenversicherun g.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistiken-und-Berichte/Berichte/reha_wirks amkeitsreport.html) zeigen, dass diese Investition sich auch volkswirtschaftlich rechnet. Die weitere Investition in die Rehabilitation und Teilhabe der gesetzlichen Rentenversicherung sollte nach Auffassung der Bundesregierung vor allem eine noch effizientere Verwendung der eingesetzten Mittel anstreben.
Die Deutsche Rentenversicherung arbeitet daher stetig an der Weiterentwicklung ihrer Rehabilitationsangebote, um die Planung und Umsetzung zeitnaher, individueller und passgenau marktgerechter Rehabilitationslösungen zu realisieren.
Wie viele Versicherte bezogen im Jahr 2024 eine volle und wie viele bezogen eine teilweise Erwerbsminderungsrente, und wie haben sich die Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie hoch lag der Anteil der vollen und teilweisen Erwerbsminderungsrenten an allen Rentenbezieherinnen und Rentenbeziehern im selben Zeitraum (bitte nach Jahren, Geschlecht und Altersgruppen sowie nach medizinischen Antragsgründen (Indikationsgruppen) aufgliedern)?
Im Datensatz zum Rentenbestand liegen keine Informationen zu den Indikationen (Diagnosen) vor. Diese Information wird nur beim Rentenzugang erfasst. Die Anteile der vollen und teilweisen Erwerbsminderungsrenten wurden an den Versichertenrenten (Erwerbsminderungs- und Altersrenten) gemessen. Diese Daten können der Tabelle zu Frage 58 im Anhang entnommen werden.*
Wie hoch waren die Leistungen bei den Erwerbsminderungsrenten, und wie ist der Verlauf in den letzten zehn Jahren (bitte Mittelwerte, Mediane und geeignete Verteilungsmaße angeben und nach voller und teilweiser Erwerbsminderung, Geschlecht und Altersgruppen aufgliedern)?
Die erfragten Daten können der Tabelle zu Frage 59 im Anhang entnommen werden.* Dargestellt wird der Rentenzahlbetrag als arithmetisches Mittel und als Median.
Wie hoch war in den letzten zehn Jahren die Zurechnungszeit, und wie hoch sind die sich aus der Zurechnungszeit errechnenden Leistungen für Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente (bitte nach Jahren, nach voller und teilweiser Erwerbsminderung, Geschlecht und Altersgruppen aufgliedern)?
Details zu Angaben aus der Rentenberechnung – hier Zurechnungszeiten – liegen nicht für alle Erwerbsminderungsrenten im Rentenbestand vor. Die Auswertung basiert auf einer kleineren Grundgesamtheit und kann der Tabelle zu Frage 60 im Anhang entnommen werden (siehe dort auch die Fußnote zur Grundgesamtheit).* Dabei wird die Höhe der Zurechnungszeit durch die durchschnittliche Anzahl an Monaten mit Zurechnungszeit dargestellt und die Höhe der Leistung aus der Zurechnungszeit durch die hierauf entfallenden persönlichen Entgeltpunkte.
Wie viele Versicherte bezogen in den letzten zehn Jahren eine „arbeitsmarktbedingte volle Erwerbsminderungsrente“, waren also nur teilweise erwerbsgemindert, bezogen aber eine volle Rente, weil sie arbeitslos waren und keinen entsprechenden Teilzeitjob fanden (bitte nach Jahren, Geschlecht und Altersgruppen aufgliedern)?
Die Daten können der Tabelle zu Frage 61 im Anhang entnommen werden.* Dabei liegen Daten für Renten wegen voller Erwerbsminderung aufgrund eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes nur für Renten nach dem seit dem 1. Januar 2001 geltenden Recht vor. Für diese Fälle erfolgt eine teilweise pauschale Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit (nach § 224 SGB VI pro Zugangsfall für 10,4 Monate in Höhe der Differenz zwischen halber und voller Rente zuzüglich des Zuschusses zur Krankenversicherung der Rentner).
Wie viele Anträge auf Erwerbsminderungsrente wurden in den letzten zehn Jahren gestellt, und wie viele davon wurden genehmigt (bitte in absoluten Zahlen und Ablehnungsquoten, aufgegliedert nach Jahren, Geschlecht und Altersgruppen sowie nach medizinischen Antragsgründen (Indikationsgruppen), angeben), und welche Gründe haben zur Ablehnung der Anträge geführt?
Die Daten können der Tabelle zu Frage 62 im Anhang entnommen werden.* Alle Zahlen beziehen sich auf die Erledigungen von Anträgen auf Erwerbsminderungsrenten (ohne Umwandlungen) insgesamt, damit eine Quote der Ablehnungen als Anteil an allen Erledigungen eines Jahres gebildet werden kann. Differenzierungen nach Geschlecht und Alter sind in der Rentenantrags- und Erledigungsstatistik erst ab dem Berichtsjahr 2019 möglich. Im Datensatz liegen keine Informationen zu den Indikationen (Diagnosen) vor.
Wie hat sich der Altersdurchschnitt bei den beantragten und genehmigten vollen und teilweisen Erwerbsminderungsrenten in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?
Die Daten können der Tabelle zu Frage 63 im Anhang entnommen werden.* Dargestellt wird das durchschnittliche Alter der Versicherten mit bewilligten Anträgen auf Erwerbsminderungsrenten. Differenzierungen nach Alter sind erst ab dem Berichtsjahr 2019 möglich.
Hinsichtlich der Ursachen für den grundsätzlich zu begrüßendem Anstieg des durchschnittlichen Zugangsalters in Erwerbsminderungsrenten liegen der Bundesregierung keine validen Daten vor.
Wie hat sich seit 2012 der Anteil der vollen und der teilweisen Erwerbsminderungsrenten mit Rentenbeginn ab dem Alter von 63 Jahren an der Gesamtzahl der Rentenzugänge ab dem Alter von 63 Jahren entwickelt?
Die Daten können der Tabelle zu Frage 64 im Anhang entnommen werden.* Die Anteile der Zugänge in Renten wegen voller und teilweiser Erwerbsminderung im Zugangsalter ab 63 Jahren wurden an den Versichertenrentenzugängen (Erwerbsminderungsrenten und Altersrenten) ab dem Alter von 63 Jahren gebildet.
Wie viele Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrente arbeiten neben dem Rentenbezug, wie viele Arbeitsstunden arbeiten sie, und wie hoch sind die Einkommen (bitte nach voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente, nach Geschlecht und Altersgruppen aufgliedern)?
Die Daten können der Tabelle zu Frage 65 im Anhang entnommen werden.* Informationen zu den Arbeitsstunden und dem Einkommen liegen in der Versichertenstatistik nicht vor. Dargestellt wird die Beschäftigung in einer mehr als geringfügigen Beschäftigung mit Bezug zur Rentenversicherung sowie als ausschließlicher Minijob.
Bei wie vielen Erwerbsminderungsrenten war vor der Erhöhung durch das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz) die Hinzuverdienstgrenze relevant, und bei wie vielen ist seit der Erhöhung der Hinzuverdienst noch oberhalb der Grenze?
Die Daten können der Tabelle zu Frage 66 im Anhang entnommen werden.*
Wie viele Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrente erhalten Leistungen aus der Grundsicherung, wie hoch sind diese Leistungen, und wie haben sich diese Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte aufgegliedert nach voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente und nach Leistungen aus dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (teilweise Erwerbsminderung) und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (volle Erwerbsminderung), nach Geschlecht und Altersgruppen angeben)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Anrechnung des Hinzuverdiensts neben der Erwerbsminderungsrente auf die SGB-XII-Leistungen eine Anpassung an die Einkommensanrechnung des SGB II?
Über die konkrete Umsetzung des Koalitionsvertrages in Bezug auf die Reform der Einkommensregelungen in der Grundsicherung ist noch nicht entschieden. Hierbei wird die Bundesregierung die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform berücksichtigen.
Wie viele Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrente erhalten noch Renten nach anderen Rentenarten (bitte Absolut- und Prozentzahlen, aufgegliedert nach voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente, nach Altersgruppen, Geschlecht und den Rentenarten, angeben)?
Die Daten können der Tabelle zu Frage 69 im Anhang entnommen werden.* Diese wurden auf Basis des Rentenzahlbestands ermittelt und liegen lediglich für den gleichzeitigen Bezug von Erwerbsminderungsrenten sowie von Witwen- und Witwerrenten vor. Auf Basis dieses Datenbestandes sind keine weiteren Differenzierungen als dargestellt möglich.
Wie viele der Erwerbsminderungsrenten wurden mit einer Befristung genehmigt (bitte in Absolutzahlen und Prozentzahlen, aufgegliedert nach Jahren (letzte zehn Jahre), nach vollen und teilweisen Erwerbsminderungsrenten, nach Geschlecht und Altersgruppen, angeben), und wie lange war die Befristung (bitte Mittelwert, Minimum und Maximum angeben)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
Bei wie vielen Bezieherinnen und Beziehern von teilweiser und voller Erwerbsminderungsrente hat seit der Einführung (bitte nach Jahren aufschlüsseln) ein Wiedereingliederungsversuch in den Arbeitsmarkt stattgefunden, und wie hoch ist die Erfolgsquote (bitte getrennt nach Geschlecht, Altersgruppen, Indikationsgebieten angeben)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie sich die Möglichkeit zur rentenunschädlichen Arbeitserprobung nach § 43 Absatz 7 SGB VI, die seit Januar 2024 besteht, ausgewirkt hat, und wie viele Versicherte haben davon Gebrauch gemacht, und bei wie vielen war nach der Arbeitserprobung eine fortgesetzte Beschäftigung möglich (bitte getrennt nach Geschlecht, Altersgruppen, Indikationsgebieten angeben)?
Hierzu liegen keine Daten in den rentenversicherungsweiten Statistiken vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1792 verwiesen.
73Bei wie vielen Bezieherinnen und Beziehern von teilweiser und voller Erwerbsminderungsrente gab es in den letzten zehn Jahren eine Rehamaßnahme, und in wie vielen Fällen hat diese zu einer Verbesserung der Erwerbsfähigkeit beigetragen?
74Bei wie vielen Versicherten ist der Ablehnungsgrund für eine Erwerbsminderungsrente ausschließlich, dass es noch Berufe außerhalb ihres vor Eintritt der medizinischen Verschlechterung ausgeübten Berufes gibt, für die sie noch arbeitsfähig sind (bitte nach Alter, nach Anträgen auf volle Erwerbsminderung und teilweise Erwerbsminderung und danach, ob eine vollständige Ablehnung des Antrags oder eine niedrigere Einstufung des Grades der Minderung das Ergebnis war, aufschlüsseln)?
Die Fragen 73 und 74 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Rentenexperten, dass die Erwerbsminderungsrente zunehmend zu einer Form des Altersübergangs aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen geworden ist?
Die vorliegenden Daten lassen keinen Rückschluss auf die Ursachen der Inanspruchnahme einer Rente wegen Erwerbsminderung zu.
Welche Defizite sieht die Bundesregierung bei der aktuellen Erwerbsminderungsrente, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Einschätzung, und müssten insbesondere Elemente der früheren Berufsunfähigkeitsrente wieder ins Rentenrecht integriert werden?
Das Recht der Erwerbsminderungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung ist nach Einschätzung der Bundesregierung, auch im Hinblick auf die wesentlichen Leistungsverbesserungen der letzten Jahre, zielgerecht ausgestaltet.
Wie viele Versicherte gehen aus Arbeitslosigkeit (Bezug von Arbeitslosengeld I nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)) in Rente, und wie haben sich die Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte in Absolutzahlen und Prozentzahlen (bezogen auf alle Neurentnerinnen und Neurentner) und aufgeteilt nach Geschlecht und Rentenarten angeben)?
Die Daten können der Tabelle zu Frage 77 im Anhang entnommen werden.* Dargestellt werden die Versichertenrentenzugänge, die am 31. Dezember im Jahr vor dem Leistungsfall den maßgeblichen Versicherungsstatus „Leistungsempfänger nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch – SGB III“ aufweisen. Quotiert wird auf alle Versichertenrentenzugänge (Erwerbsminderungs- und Altersrenten) beziehungsweise in der jeweiligen Subgruppe (Geschlecht, Alter).
Wie viele Versicherte gehen aus einem Bezug von Grundsicherungsleistungen (Bezug von Bürgergeld nach SGB II) in Rente, und wie haben sich die Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte in Absolutzahlen und Prozentzahlen (bezogen auf alle Neurentnerinnen und Neurentner) und aufgeteilt nach Geschlecht und Rentenarten angeben)?
Die Daten können der Tabelle zu Frage 78 im Anhang entnommen werden.* Dargestellt werden die Versichertenrentenzugänge, die am 31. Dezember im Jahr vor dem Leistungsfall den maßgeblichen Versicherungsstatus „Anrechnungszeit wegen Bezug von Arbeitslosengeld II (§ 58 Absatz 1 Nr. 6 SGB VI)“ aufweisen. Das ist erst ab dem Berichtsjahr 2016 möglich. Quotiert wird auf alle Versichertenrentenzugänge (Erwerbsminderungs- und Altersrenten) bzw. in der jeweiligen Subgruppe (Geschlecht, Alter).
Wie viele Versicherte gehen aus einem Bezug von Krankengeld in Rente, und wie haben sich die Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte in Absolutzahlen und Prozentzahlen (bezogen auf alle Neurentnerinnen und Neurentner) und aufgeteilt nach Geschlecht und Rentenarten sowie Dauer des Krankengeldbezugs angeben)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
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