Lobbyarbeit im Auswärtigen Amt

Drucksache 21/289Antwortauf die Kleine Anfrage 21/7126.05.20258 Seiten5 FragenFraktion der AfDAuswärtiges AmtAußenpolitik und internationale BeziehungenStaat und Verwaltung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Im Oktober 2006 wurde bekannt, dass in Bundes- und Landesministerien in großem Umfang Mitarbeiter von Unternehmen und Unternehmensverbänden arbeiten (https://lobbypedia.de/wiki/Lobbyisten_in_ministerien). Die Mitarbeiter wurden weiter von ihren eigentlichen Arbeitgebern bezahlt, zumeist großen Unternehmen und Wirtschaftsverbänden (s. o.). In den Ministerien arbeiten diese Mitarbeiter an den Gesetzen mit, die eigentlich ihre Arbeitgeber regulieren sollen. Darüber hinaus wird diesen externen Mitarbeitern durch die Einbindung in die Verwaltungsabläufe der Legislativen ein umfassender Einblick in interne Arbeits- und Beratungsprozesse gewährt (s. o.). Dadurch erhalten sie einen privilegierten Zugang zur Politik und können auf diesem Wege gewonnene Informationen zum Vorteil ihrer Unternehmen nutzbar machen (s. o.).

Prüfungen durch den Bundesrechnungshof ergaben, dass Lobbyisten an Gesetzen mitwirkten und sogar in Führungspositionen arbeiteten (s. o.). Im Juli 2008 trat eine neue Verwaltungsvorschrift in Kraft, die den Einsatz dieser sogenannten externen Mitarbeiter deutlich einschränkt (s. o.). Allerdings gibt es bis heute erhebliche Defizite bei der Umsetzung der neuen Regeln (s. o.).

Text vor der ersten Frage

tegritätsbericht erfasst und enthält die von den Fragestellern gewünschten Angaben (www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/integritaet-der-ver waltung/integritaetsberichte/integritaetsberichte-artikel.html).

Diese regelmäßige Berichtspflicht besteht gegenüber dem Deutschen Bundestag. Die Berichte werden jährlich dem Haushalts- und dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet und liegen dem Bundestag damit vor. Die Berichte ab dem Jahr 2014 sind auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern veröffentlicht (www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/inte gritaet-der-verwaltung/externe-personen/externe-personen-artikel.html). Frühere Berichte waren dort veröffentlicht und können bei Bedarf eingesehen werden.

Die Anzahl von externen Personen in der Bundesverwaltung bewegt sich seit Jahren im mittleren zweistelligen Bereich mit sinkender Tendenz (Integritätsbericht 2023, S. 21: www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/oeffentlicher-dienst/BMI24045.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Sie ist also im Vergleich zur Gesamtzahl der Bundesbediensteten (im Jahr 2023 rund 590 000) verschwindend gering (S. 14 des Integritätsberichts 2023).

Für den Zeitraum zwischen dem Jahr 2006 und dem Ende des Jahres 2007 liegen keine statistischen Informationen zum Einsatz externer Personen vor. Der Begriff der externen Personen wurde erst mit Inkrafttreten der oben genannten Verwaltungsvorschrift eingeführt. Damit wurden die Daten dieser Personengruppe erst seit dem Jahr 2008 erfasst, eine Dokumentations- bzw. Berichtspflicht gab es vor dem Jahr 2008 nicht. Eine verlässliche Rekonstruktion für den Zeitraum 2006 bis Ende 2007 ist nachträglich nicht möglich, da nicht gezielt nach dieser Personengruppe in mittlerweile archivierten Akten gesucht werden kann, so dass durch Recherche keine belastbaren Ergebnisse erreicht werden können.

Die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 beziehen sich deshalb nur auf den Zeitraum ab dem Jahr 2008.

Frage 1 Seite 2

Wie viele externe Mitarbeiter waren bzw. sind in den Jahren von 2006 bis heute im Auswärtigen Amt (AA) tätig (bitte nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des externen Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche aufschlüsseln, konkreten Einsatzbereich benennen, befristetes oder unbefristete Arbeitsverhältnis, Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung angeben und angeben, ob und ggf. in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung durch das AA vorgenommen worden ist)?

Antwort

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Frage 2 Seite 2

Wie viele und welche der externen Mitarbeiter hatten bzw. haben in den Jahren von 2006 bis heute im AA an der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen mitgewirkt (bitte nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Titel und ggf. Bundestagsdrucksachennummer des Gesetzentwurfs, an dem der externe Mitarbeiter mitgewirkt hat, aufschlüsseln und angeben, welche Passagen auf Vorschlag des externen Mitarbeiters übernommen bzw. abgelehnt worden sind, befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung angeben und angeben, ob und ggf. in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung durch das AA vorgenommen worden ist)?

Antwort

Gemäß Ziffer 2.5 der Verwaltungsvorschrift zum Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung ist der Einsatz in folgenden Bereichen nicht zulässig:

• Formulierung von Gesetzesentwürfen und anderen Rechtsetzungsakten,

• leitende Funktionen,

• Funktionen im Leitungsbereich und in zentralen Kontrollbereichen,

• Funktionen mit abschließender Entscheidungsbefugnis,

• Funktionen, deren Ausübung die konkreten Geschäftsinteressen der entsendenden Stelle unmittelbar berührt; das ist insbesondere der Fall, wenn die Organisationseinheit der Bundesverwaltung, bei der die externe Person tätig werden soll, die Aufsicht über die entsendende Stelle wahrnimmt; dies gilt auch für Stellen außerhalb des öffentlichen Dienstes, bei denen die externe Person im zeitlichen Zusammenhang mit Ablauf der Beschäftigungszeit in der Bundesverwaltung voraussichtlich eine Tätigkeit aufnehmen wird,

• Funktionen im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen.

Frage 3 Seite 3

Wie viele und welche externen Mitarbeiter nahmen bzw. nehmen seit 2006 bis heute Führungsfunktionen im AA wahr bzw. hatten diese inne (bitte nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche aufschlüsseln, befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung angeben und angeben, ob und ggf. in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung durch das AA vorgenommen worden ist)?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 2, Spiegelstrich 2, wird verwiesen.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 4 Seite 3

Wie viele externe Mitarbeiter des AA verfügten bzw. verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2006 bis heute über einen Hausausweis, der ihnen den Zutritt zum Deutschen Bundestag gestattet (bitte nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des externen Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche aufschlüsseln, befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Dauer der Beschäftigung, Dauer der Zutrittsgewährung aufgrund des Hausausweises angeben und angeben, ob der Zugang auch für Feiertage, Wochenenden bzw. für nachts gewährt worden ist)?

Antwort

Externe Mitarbeiter erhalten regelmäßig begrenzt für die Zeit ihrer Tätigkeit im Auswärtigen Amt einen Hausausweis. Die Zutrittsberechtigung zum Deutschen Bundestag ist der jeweils geltenden Hausordnung des Deutschen Bundestages zu entnehmen.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 5 + 6 + 7 + 8 Seite 3

5Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das AA im ersten Quartal 2025 ins AA zu Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Name der teilnehmenden Unternehmen, Name und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten aufschlüsseln sowie Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Höhe der Kosten angeben)?

6Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das AA im ersten Quartal 2025 ins AA zu Gesprächen bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Name der teilnehmenden Unternehmen, Name und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten aufschlüsseln sowie Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Bezeichnung des Formats bzw. Titel der Veranstaltung, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Höhe der Kosten angeben)?

7Welche Verbände bzw. Organisationen hat das AA im ersten Quartal 2025 ins AA zu Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Name und Rechtsform der teilnehmenden Verbände bzw. Organisationen, Name der teilnehmenden Unternehmen, Name und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten aufschlüsseln sowie Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Höhe der Kosten angeben)?

8Welche Verbände bzw. Organisationen hat das AA im ersten Quartal 2025 ins AA zu Gesprächen bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Name und Rechtsform der teilnehmenden Verbände bzw. Organisationen, Name und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten aufschlüsseln sowie Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Bezeichnung des Formats bzw. Titel der Veranstaltung, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Höhe der Kosten angeben)?

Antwort

Die Fragen 5 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die Bundesrepublik im Dezember 2016 der internationalen Initiative „Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen.

Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen.

Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.

Bei der Abwägung mit dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages ist zu beachten, dass das Fragerecht als politisches Kontrollrecht auf Überprüfung des Verhaltens der Bundesregierung gerichtet ist (BVerfGE 67, 100, 140). Nach Auffassung der Bundesregierung ist das Verhalten einzelner Beschäftigter unterhalb der Leitungsebene nicht Gegenstand der parlamentarischen Kontrolle. Es werden daher keine Angaben zu den teilnehmenden Beamten unterhalb der Staatssekretärsebene und der Besoldungsgruppe gemacht.

Tabelle auf Seite 5 · 1 Zeilen × 4 Spalten
Unternehmen/Verband/ OrganisationBeteiligte des Auswärtigen AmtsTitel der VeranstaltungBeteiligung der Öffentlichkeit
Klima-Allianz Deutschland, ThyssenKrupp, Stiftung Klima- Wirtschaft, WWF, Germanwatch, OxfamStSin MorganPetersberger Impulse – Auftaktveranstaltung zum Petersberger Klimadialog mit Gästen aus der Zivilgesellschaft, Ressorts und WissenschaftNein