Aussagen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, zu der Berichterstattung über die Kandidatin für ein Richteramt am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf

Drucksache 21/2566Antwortauf die Kleine Anfrage 21/235604.11.20258 Seiten6 FragenFraktion der AfDBundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzRechtStaat und Verwaltung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, äußerte sich neben anderen Mitgliedern der Bundesregierung unlängst zum Rückzug der Kandidatur durch Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf für das Richteramt am Bundesverfassungsgericht.

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig behauptete, es wäre im Fall der Kandidatur von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf „Kampagnenartig gesteuert versucht worden, Zweifel an einer weithin anerkannten Staatsrechtlerin zu säen“ (Beitrag der Bundesministerin vom 8. August 2025, www.instagram.com/bundesjustizministerium/p/DNFdLDWNf-9/). Die Fragesteller interessieren sich hierbei für das Verständnis der Bundesministerin von einer „Kampagne“ und die konkreten Belege, die sie dazu anführen kann. Vor diesem Hintergrund bemerken die Fragesteller positiv, dass sich die Bundesministerin für „mehr Sorgfalt und Objektivität in unseren Debatten“ aussprach (ebd.) und hoffen daher auf eine ausführliche und vollständige Beantwortung der gestellten Fragen.

Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig bewertete ferner die fachliche Kompetenz von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf und sprach von einer „fachlich ausgezeichneten Besetzung“ (ebd.). Die Fragesteller interessieren sich daher dafür, ob und ggf. welche Primärquellen in Form von Aufsätzen oder Gutachten Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig von der Juristin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf persönlich gelesen und kritisch gewürdigt hat, die Dr. Stefanie Hubig zu ihrer Annahme haben gelangen lassen.

Weiter nannte Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig das Geschehen einen „Angriff auf die Demokratie“ (ebd.). Die Fragesteller wollen herausfinden, ob die Bundesministerin damit auch rechtlich zulässige Medienberichterstattung meint oder sich die Bundesministerin auch oder ausschließlich auf rechtswidrige oder gar nur strafbare Handlungen bezog, die den behaupteten „Angriff“ darstellen würden.

Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig schrieb am 8. August 2025 auf Instagram im Wortlaut: „Ich bedauere den Rückzug von Frau Professor Brosius-Gersdorf sehr und habe großen Respekt vor ihrer Entscheidung. In den vergangenen Wochen waren sie und ihre Familie extremen persönlichen Anfeindungen und Belastungen ausgesetzt. Kampagnenartig gesteuert wurde versucht, Zweifel an einer weithin anerkannten Staatsrechtlerin zu säen“ (ebd.).

Und weiter: „Frauke Brosius-Gersdorf wäre fachlich und persönlich eine ausgezeichnete Besetzung für das Bundesverfassungsgericht gewesen: Das hat sie gerade auch in den vergangenen Wochen bewiesen, in denen sie sich souverän und sachlich der öffentlichen Diskussion um ihre Positionen gestellt hat. Frau Professor Brosius-Gersdorf ist eine überzeugte Demokratin, und sie hat sich mit ihrer aufrechten Haltung um unseren Rechtstaat verdient gemacht.

Mir ist wichtig: Wir brauchen mehr Sorgfalt und Objektivität in unseren Debatten. Solche Kampagnen dürfen nicht dazu führen, dass wir talentierte und qualifizierte Bewerber – und vor allem Bewerberinnen – verlieren. Das ist eine Entwicklung, die wir uns schlichtweg nicht leisten dürfen und die weder im Interesse unseres Rechtsstaats noch des Bundesverfassungsgerichts ist.

Wir müssen daraus lernen – alle gemeinsam. Es geht um eine bessere Diskussionskultur und darum, solchen Angriffen auf die Demokratie künftig besser standzuhalten“ (ebd.).

Frage 1 + 1a + 1b + 2 + 3 + 3a + 3b + 4 + 5 + 6 Seite 2

1Was versteht die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, unter einer „kampagnenartige[n] Steuerung“, deren Existenz sie behauptete (Zitat, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

1aAnhand welcher Kriterien grenzt die Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig ein „kampagnenartig gesteuertes“ Vorgehen einerseits von kritischer und medialer Berichterstattung andererseits ab?

1bAnhand welcher Kriterien grenzt die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig ein „kampagnenartig gesteuertes“ Vorgehen einerseits von öffentlichen und kritischen Äußerungen von Bürgern andererseits ab?

2Welche konkreten Akteure (Personen, Medien, Organisationen) identifiziert die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig als diejenigen, die ihrer Aussage nach die versuchte „kampagnenartige Steuerung“ ausgeübt haben (Zitat, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

3Liegen der Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig konkrete Belege oder Indizien vor, dass die Medienberichterstattung, die sich eher als kritisch gegenüber der Kandidatin oder Kandidatur von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf einordnen lässt, gegenüber der Medienberichterstattung, die sich eher als positiv einordnen lässt, quantitativ und hinsichtlich der Reichweite der Beiträge wesentlich überwog?

3aWenn ja, welche Belege oder Indizien sind das konkret?

3bWenn nein, hält die Bundesministerin dann ihre Behauptung einer „Kampagne“ gleichwohl für gerechtfertigt, und wenn ja, warum?

4Kann die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig ihre Äußerung, dass „Zweifel“ an der Kandidatin „gesät“ wurden, näher erläutern (bitte ggf. ausführen)?

5Ist die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig der Auffassung, dass generell keine „Zweifel“ an der Eignung von „weithin anerkannten Staatsrechtlern“ für ein Amt am Bundesverfassungsgericht gesät werden dürfen?

6Kann die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig einen Rechtsgrundsatz benennen, nachdem eine „Kampagne“ zum „Säen von Zweifeln“ unzulässig wäre, ohne dass die Fragesteller an dieser Stelle über die Existenz oder Nichtexistenz einer „Kampagne“ urteilen wollen?

Antwort

Die Fragen 1 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.

Politische Äußerungen von Regierungsmitgliedern stehen für sich und werden von der Bundesregierung weder kommentiert noch interpretiert. Entsprechende Deutungen oder Erläuterungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Informationsrechts. Gleiches gilt im Übrigen für Abläufe des individuellen Prozesses der Meinungsbildung, der einer entsprechenden politischen Äußerung eines Regierungsmitglieds vorausgegangen ist. Nur ergänzend sei darauf verwiesen, dass die Bundesministerin Dr. Hubig sich zu dem fraglichen Sachverhalt, auf den sich die hier in Bezug genommenen, auf den 8. August 2025 datierten Äußerungen bezogen, seither noch mehrfach und ausführlich gegenüber der Presse geäußert hat und sich in diesem Zusammenhang auch zu Fragen verhalten hat, die an die hier in Bezug genommenen Äußerungen anknüpfen. Zu nennen sind insoweit ein Interview mit der Tageszeitung „taz“ vom 24. Oktober 2025, ein Interview mit „Die Zeit“ vom 18. Oktober 2025, ein Interview mit „Die Rheinpfalz“ vom 4. September 2025 sowie ein Interview mit der Zeitung „Handelsblatt“ vom 28. August 2025. Die fraglichen Passagen des Interviews sind auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich. Auch die dort getroffenen politischen Äußerungen stehen für sich und werden von der Bundesregierung nicht kommentiert oder interpretiert.

Frage 7 Seite 3

Ist die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig der Ansicht, dass die Äußerung von Zweifeln an der Richtigkeit von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts durch Juristen, Wissenschaftler, Medien oder die Öffentlichkeit ebenfalls als ein unzulässiges „Säen von Zweifeln“ an einer Institution zu werten sein kann, und wenn ja, wann ist das der Fall (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig hat sich weder bei den hier in Rede stehenden Äußerungen noch bei ihren anderen Äußerungen zu dem hier in Rede stehenden Sachverhalt (vergleiche insoweit die Antwort zu Frage 1) dahingehend geäußert, dass Kritik an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts als solche in dem fraglichen Sinne zu bewerten sei.

Frage 8 + 9 + 9a + 9b + 10 + 10a + 10b Seite 3

8Was versteht die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig unter dem von ihr verwendeten Ausdruck „Angriff auf die Demokratie“ im Kontext dieses Vorgangs (Zitat, siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und worin konkret besteht dieser Angriff in seinen wesentlichen Merkmalen?

9Bezog sich die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig bei ihrer Äußerung, es läge ein „Angriff auf die Demokratie“ vor, auf eindeutig strafbare Tathandlungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

9aWenn ja, welche strafbaren Tathandlungen waren das, und wann wurden diese Taten der Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig erstmals bekannt?

9bWenn nein, hält die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig ihre Bewertung, es läge ein „Angriff auf die Demokratie“ vor, vor diesem Hintergrund dann weiterhin und trotzdem für gerechtfertigt, und wenn ja, aus welchen Gründen?

10Bezog sich die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig bei ihrer Äußerung, es läge ein „Angriff auf die Demokratie“ vor, auf nicht strafbare, aber sonst rechtswidrige Handlungen im zivilrechtlichen oder öffentlichrechtlichen Sinn (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

10aWenn ja, welche waren das, und wann wurden diese Handlungen der Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig erstmals bekannt?

10bWenn nein, hält die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig ihre Bewertung, es läge ein „Angriff auf die Demokratie“ vor, vor diesem Hintergrund dann weiterhin und trotzdem für gerechtfertigt, und wenn ja, aus welchen Gründen?

Antwort

Die Fragen 8 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.

Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 6 wird verwiesen.

Frage 11 Seite 4

Sind der Bundesregierung oder der Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig mögliche Straftaten über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) bekannt geworden, bei denen die Kandidatin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf Geschädigte ist und die sich seit dem 1. Juli 2025 ereignet haben, und welche waren das?

Antwort

Straftaten, die aus einer politischen Motivation heraus begangen werden, werden im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) registriert. Der KPMD-PMK ist ein gemeinsames System von Bund und Ländern, das zum 1. Januar 2001 eingeführt wurde. Es gewährleistet bundesweit eine einheitliche, detaillierte und systematische Erhebung der gesamten Straftaten zur Politisch motivierten Kriminalität. Im Rahmen des KPMD-PMK werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. In dieser erfolgt eine pseudonymisierte Erfassung von Opfern. Ein Rückschluss auf die Personalien dieser Personen ist in der Fallzahlendatei nicht möglich.

Frage 12 + 12a + 12b Seite 4

12Liegen der Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig irgendwelche Informationen zu rechtskräftig oder noch nicht rechtskräftig ergangenen zivilgerichtlichen Entscheidungen über falsche Tatsachenbehauptungen zum Nachteil von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf vor?

12aWenn ja, welche sind das?

12bWenn nein, hält die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig ihre Bewertung, es läge ein „Angriff auf die Demokratie“ vor, vor diesem Hintergrund dann weiterhin und trotzdem für gerechtfertigt, und wenn ja, aus welchen Gründen?

Antwort

Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.

Es liegen keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Frage 13 + 13a + 13b + 14 + 14a + 14b + 15 + 15a + 15b Seite 4

13Hat die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig wissenschaftliche Primärquellen (Aufsätze, Gutachten oder andere Veröffentlichungen) von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, auf deren Basis sie deren Eignung als „fachlich ausgezeichnete Besetzung“ bewertet, persönlich und zum zumindest überwiegenden Teil gelesen und kritisch gewürdigt (Zitat, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

13aWenn ja, welche Texte waren das (bitte eindeutig benennen)?

13bWenn nein, worauf stützt sich ihre fachliche Bewertung der Eignung stattdessen?

14Hat die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig die erhobenen Vorwürfe bezüglich behaupteter Unregelmäßigkeiten in der Dissertation von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf persönlich zur Kenntnis genommen, diese kritisch gewürdigt, und ist sie nach dieser Prüfung zu der Schlussfolgerung gelangt, dass diese Vorwürfe entweder vollständig unbegründet oder widerlegt sind (https://plagiatsgutachten.com/blog/ghostwriting-ver dacht-brosius-gersdorf/)?

14aWenn ja, welche Behauptungen in dem o. g. Gutachten hält die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig konkret für nicht ausreichend belegt oder widerlegt?

14bWenn nein, wie begründet die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig angesichts der offenstehenden Vorwürfe dann ihre Aussage, es handle sich bei der Kandidatin um eine „fachlich ausgezeichnete Besetzung“?

15Wie ist die Aussage der Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig, „solche Kampagnen dürfen nicht dazu führen, dass wir talentierte und qualifizierte Bewerber – und vor allem Bewerberinnen – verlieren“ genau zu verstehen (Zitat, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

15aIst die Aussage der Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig so zu verstehen, dass Medienberichte, wie sie beispielsweise von Apollo News veröffentlicht wurden, ungeachtet ihres Inhalts und ihrer Richtigkeit niemals zu einem Rückzug eines Kandidaten führen „darf“?

15bWenn ja, aus welchen rechtlichen oder demokratietheoretischen Gründen soll dieser Kausalzusammenhang untersagt sein?

Antwort

Die Fragen 13 bis 15b werden gemeinsam beantwortet.

Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 6 wird verwiesen.