Umsetzung der geplanten Frühstart-Rente

Drucksache 21/2557Antwortauf die Kleine Anfrage 21/232604.11.20254 Seiten5 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium der FinanzenSoziale SicherungÖffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundesregierung hat mit der sogenannten Frühstart-Rente angekündigt, ab 2026 monatlich 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot für Kinder im Alter von sechs bis 18 Jahren einzuzahlen, um junge Menschen dabei zu unterstützen, frühzeitig und langfristig privat für das Alter vorzusorgen.

Laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22. Juli 2025 (Bundestagsdrucksache 21/965) sollte dieses Vorhaben als Bestandteil des zweiten Teils des Rentenpakets noch im Herbst dieses Jahres im Bundeskabinett beschlossen werden. Die Auszahlung wurde zum 1. Januar 2026 angekündigt. Unklar bleibt, ob dieser Zeitplan einzuhalten ist und wie die Frühstart-Rente konkret ausgestaltet werden soll, z. B. hinsichtlich der Zielgruppe, der Verwaltung, der administrativen Umsetzung und der Produktauswahl. Aufgrund des Zeitplans ist aber davon auszugehen, dass die Bundesregierung mittlerweile detailliertere Überlegungen dazu angestellt hat.

Medienberichten zufolge wird diskutiert (vgl. z. B. www.wiwo.de/finanzen/ge ldanlage/geldanlage-fuer-kinder-warum-die-fruehstart-rente-jetzt-fuer-streit-so rgt/100159141.html), die Frühstart-Rente entgegen vorheriger Pläne nur noch an Kinder des Jahrgangs 2020, also zum Zeitpunkt der Einführung Sechsjährige, auszuzahlen, ältere Jahrgänge würden dann leer ausgehen. Außerdem wird von Überlegungen berichtet, die Verwaltung über den Staatsfonds KENFO zu organisieren (ebd.).

Notwendig wäre nach Ansicht der fragestellenden Fraktion sowie von Expertinnen und Experten, die Frühstart-Rente unbürokratisch, effizient und kostengünstig zu gestalten und insbesondere die Fehler der Riester-Rente nicht zu wiederholen – vor allem in Bezug auf Kosten, Komplexität der Produkte und Bürokratieaufwand. In einem Arbeitspapier des Sachverständigenrates für Wirtschaft (Malmendier et al., 2025; das Arbeitspapier gibt die persönliche Meinung der Autorinnen wieder und nicht notwendigerweise die des Sachverständigenrates) wird dargelegt, wie dies zu erreichen wäre. Die Einzahlungen sollten demnach über ein staatlich verwaltetes Standardprodukt oder in eine eingeschränkte Auswahl an privat verwalteten Fonds erfolgen. Weitere wesentliche Gelingensbedingungen für die Frühstart-Rente wären nach Ansicht von Ökonominnen und Ökonomen (vgl. z. B. ebd. und Haupt/Kerkhoff, 2025) eine einfache und transparente Produktauswahl, eine klare staatliche Rahmensetzung für Kosten und Qualität der Produkte sowie eine Möglichkeit der automatischen Einbeziehung für jene Kinder und deren Sorgeberechtigte, die keine aktive Entscheidung treffen. Außerdem gelte es, eine bürokratieärmere Lösung zur Feststellung der Anspruchsberechtigung zu finden als die bislang vorgesehene Verknüpfung mit dem Besuch einer Bildungseinrichtung.

Nach Ansicht von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Verbraucherschutz und Branche hängt der Erfolg dieses Vorhabens zudem maßgeblich davon ab, ob es der Bundesregierung gelingt, auch die Reform der privaten Altersvorsorge zeitnah anzugehen, damit nach Erreichen der Volljährigkeit die Frühstart-Rente nahtlos und unbürokratisch in ein reformiertes oder grundlegend neu aufgestelltes, staatlich gefördertes Altersvorsorgesystem übergehen kann und die Frühstart-Rente damit insgesamt zu mehr Verbindlichkeit und höherer Verbreitung in der privaten Altersvorsorge beiträgt.

Frage 1 Seite 2

Hält die Bundesregierung an ihrem Zeitplan fest, der einen Kabinettsbeschluss im Herbst 2025 vorsieht, hält sie eine Auszahlung der Frühstart-Rente ab 2026, wie angekündigt, für realisierbar, und wie sieht der Zeitplan konkret aus?

Antwort

Es wird auf den Beschluss des Koalitionsausschusses vom 9. Oktober 2025 verwiesen.

Frage 2 + 3 Seite 2

2Gibt es zwischenzeitlich konkrete Pläne zu der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, und wenn ja, mit welchem Zeitplan?

3Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), dass eine reformierte staatlich geförderte, private Altersvorsorge für Menschen aller Altersgruppen, nicht nur für junge Menschen, zeitnah verfügbar sein sollte?

Antwort

Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.

Die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ist ein prioritäres Vorhaben der Bundesregierung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Frage 4 Seite 2

Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Guthaben der Frühstart-Rente mit Erreichen der Volljährigkeit umgegangen werden?

Antwort

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass zur Ausgestaltung der Frühstart-Rente zunächst ein Gesetzgebungsvorschlag erforderlich ist. Schlussfolgerungen bleiben insoweit dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.

Frage 5 Seite 2

Welche Absichten verfolgt die Bundesregierung zur Verknüpfung der Frühstart-Rente mit der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge?

Antwort

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel einer sinnvollen Verknüpfung der Frühstart-Rente und der reformierten steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Zur Ausgestaltung ist zunächst ein Gesetzgebungsvorschlag erforderlich. Schlussfolgerungen bleiben insoweit dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.

Frage 6 + 6a + 6b + 7 + 8 + 9 + 10 + 11 + 12 + 13 + 14 + 15 + 16 + 17 + 18 + 19 + 19a + 19b + 20 + 20a + 20b + 20c + 21 + 22 + 23 + 23a + 23b + 23c + 23d + 24 + 25 Seite 3

6Beabsichtigt die Bundesregierung, die Frühstart-Rente automatisch an Berechtigte auszuzahlen oder plant sie ein Antragsverfahren für den Erhalt der Zahlungen?

6aSollte ein Antragsverfahren vorgesehen sein, wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass alle anspruchsberechtigten Personen erreicht werden?

6bSollte eine automatische Einbeziehung vorgesehen sein, wie soll diese organisiert werden?

7Soll es Familien ermöglicht werden, zusätzliche private Einzahlungen zu tätigen?

8Inwiefern ist vorgesehen, dass Kinder bzw. deren Sorgeberechtigte selbst Anlageentscheidungen treffen müssen?

9Inwiefern ist vorgesehen, dass es eine Default-Option, z. B. ein Standardprodukt für jene gibt, die keine Entscheidung treffen, und wie soll dieses ausgestaltet werden?

10Inwiefern ist vorgesehen, dass alternativ zur einer Default-Option, diejenigen, die keine Entscheidung treffen, verpflichtet werden, ein privates Depot zu eröffnen?

11Welche positiven oder negativen Effekte hätte die eigenständige Anlageentscheidung durch die Berechtigten, und welche positiven oder negativen Effekte hätte die automatische Einbeziehung in ein Default-Produkt aus Sicht der Bundesregierung?

12Inwiefern gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, die Verwaltung der Frühstart-Rente öffentlich-rechtlich statt privatwirtschaftlich zu organisieren (vgl. o. g. Pressebericht)?

13Wie soll nach aktuellem Planungsstand die Verwaltung erfolgen (z. B. öffentlich-rechtlich, privatwirtschaftlich, durch eine kombinierte Lösung)?

14Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Anregung aus dem Arbeitspapier von Malmendier et al. (2025), ein „Standardprodukt als staatlich verwaltete kollektive Anlage zu organisieren und zusätzlich eine gewisse Anzahl Fonds von privaten Anbietern zuzulassen, die alternativ gewählt werden können“, und inwiefern erwägt sie, diesem zu folgen (bitte begründen)?

15Wie wäre aus Sicht der Bundesregierung bei einer privatwirtschaftlichen Lösung die Auswahl der zugelassenen Anlageprodukte auszugestalten, und wie und anhand welcher Kriterien würde die Qualität und Effizienz der Produkte überprüft und sichergestellt werden?

16Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag aus dem Arbeitspapier von Malmendier et al. (ebd.), die Produktauswahl nach schwedischem Vorbild über ein Ausschreibungsverfahren zu organisieren, zieht sie diese Lösung in Erwägung, und inwiefern erwägt sie, diesem zu folgen (bitte begründen)?

17Welche Produktgruppen und welche Anforderungen an Produkte für die Frühstart-Rente wären nach Ansicht der Bundesregierung geeignet und festzulegen?

18Gibt es Produktgruppen, die die Bundesregierung in Verbindung mit der Frühstart-Rente jetzt schon ausschließt, wenn ja, welche sind das, und warum sollen sie ausgeschlossen werden?

19Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag aus dem o. g. Arbeitspapier und einiger weiterer Expertinnen und Experten, eine Kostenobergrenze für Anlageprodukte im Rahmen der Frühstart-Rente festzulegen, und inwiefern erwägt sie, diesem zu folgen?

19aWenn ja, in welcher Höhe sollten die Kosten gedeckelt werden?

19bWenn nein, warum nicht?

20Inwiefern gibt es Überlegungen oder ist geplant, dass, entgegen früheren Plänen, die Auszahlungen zunächst nur an Kinder des Jahrgangs 2020, also dann Sechsjährige, erfolgen (vgl. o. g. Pressebericht)?

20aWenn ja, würde dies nach Ansicht der Bundesregierung eine Benachteiligung älterer Kinder im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen bedeuten, und wie wäre diese zu rechtfertigen?

20bWenn nein, für welche Jahrgänge soll die Frühstart-Rente ausgezahlt werden?

20cWelche Haushaltsmittel plant die Bundesregierung, für die Jahre 2027 und 2028 für die Frühstart-Rente zur Verfügung zu stellen?

21Erwägt die Bundesregierung, den Personenkreis für die Frühstart-Rente auszuweiten und bereits ab einem früheren Lebensjahr oder über 18 Jahre hinaus auszuzahlen, und gibt es diesbezüglich Pläne seitens der Bundesregierung (bitte begründen)?

22Inwiefern gibt es Überlegungen oder ist geplant, die Frühstart-Rente sozial ausgewogener auszugestalten, etwa durch einen Zuschuss zum monatlichen Grundbetrag für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten?

23Ist weiterhin vorgesehen oder bereits entschieden, dass Voraussetzung für den Erhalt der Frühstart-Rente der Besuch einer Bildungseinrichtung in Deutschland ist?

23aWenn ja, wie und durch wen soll nach Auffassung der Bundesregierung der Besuch einer Bildungseinrichtung nachgewiesen werden, und wie häufig muss ein Nachweis erbracht werden?

23bWenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung den Bürokratieaufwand der Nachweiserbringung ein?

23cWarum legt die Bundesregierung Wert darauf, dass die Kinder und Jugendlichen eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen?

23dWie will die Bundesregierung im Sinne der Chancengerechtigkeit sicherstellen, dass insbesondere Kinder und Jugendliche, die keinen gradlinigen Lebenslauf haben und nicht dauerhaft eine Bildungseinrichtung besuchen, von der Förderung nicht ausgeschlossen werden?

24Welche weiteren Möglichkeiten der Prüfung einer Anspruchsberechtigung sind der Bundesregierung bekannt, und welche werden aktuell innerhalb der Bundesregierung diskutiert oder in Erwägung gezogen?

25Durch welche begleitenden Maßnahmen soll die finanzielle Bildung über die Frühstart-Rente gestärkt werden?

Antwort

Die Fragen 6 bis 25 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.