Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Rahmen der Haushaltsplanung und Haushaltsausführung des Bundeshaushalts für das Jahr 2024 wurde unter dem Kapitel für sonstige Bewilligungen (2310) der Titel „Sonderinitiative Geflüchtete und Aufnahmeländer“ (Titel 896 32) mit einem Gesamthaushaltsansatz von 408 792 000 Euro veranschlagt (www.bundeshaushalt.de/static/daten/2024/soll/epl23.pdf). Diese finanziellen Mittel sind für die humanitäre Unterstützung von Flüchtlingen sowie die Stärkung der Aufnahmekapazitäten in betroffenen Ländern und Regionen bestimmt. Damit soll den Herausforderungen globaler Migrationsbewegungen begegnet sowie langfristige Stabilität und nachhaltige Entwicklung gefördert werden (www.bmz.de/resource/blob/258780/250728-flyer-si-ga-de-f inal-barrierefrei.pdf).
Vor dem Hintergrund der besonderen Relevanz dieser Mittel für die Bewältigung internationaler humanitärer und entwicklungspolitischer Aufgaben sowie im Interesse größtmöglicher Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Mittelverwendung ist für die Fragesteller eine detaillierte Aufschlüsselung der Ausgaben erforderlich.
1Welche konkreten Ausgabenpositionen wurden im Haushaltsjahr 2024 aus dem Kapitel „Sonstige Bewilligungen“, Titel „Sonderinitiative Geflüchtete und Aufnahmeländer“ mit dem Ansatz von 408 792 000 Euro geleistet, und wie setzen sich diese Ausgaben im Einzelnen zusammen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
1aWelche einzelnen Posten wurden aus diesem Titel finanziert, und welche Empfänger – etwa internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, staatliche Stellen in Aufnahmeländern, Projektträger oder andere Begünstigte – haben jeweils Mittel erhalten?
1bWelche spezifischen Zweckbestimmungen lagen den einzelnen Ausgaben zugrunde, und inwiefern lassen sich diese den Kategorien Förderprogramme, humanitäre Hilfsmaßnahmen, Infrastrukturprojekte oder Kapazitätsaufbau zuordnen?
Die Fragen 1 bis 1b werden zusammen beantwortet.
Den einzelnen Ausgaben im Sinne der Fragestellung lag jeweils die folgende Zweckbestimmung gemäß Einzelplan 23 (2024) zugrunde:
Die Sonderinitiative „Geflüchtete und Aufnahmeländer“ (SI GA) trägt dazu bei, nachhaltig Perspektiven für Flüchtlinge und Binnenvertriebene zu schaffen, besonders in der Verantwortung stehende Aufnahmeländer und -gemeinden zu unterstützen und Fluchtursachen zu mindern.
Die öffentliche Nennung der hier erfragten Projektdetails würde ein nicht unerhebliches Risiko für die Umsetzung der Maßnahmen und das Personal vor Ort bedeuten. Dieses Risiko betrifft eine Reihe von Ländern, in denen zivilgesellschaftliche Akteure bedroht wären, wenn deren Beziehungen zum Ausland und ausländische Finanzierung bekannt werden würden. Weiterhin ist die vertrauliche Behandlung von sensiblen Informationen, die Maßnahmen vor Ort betreffen, grundlegende Voraussetzung dafür, dass die Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiten. Durch die flächendeckende Benennung würden die bestehenden Vertrauensverhältnisse nachhaltig beeinträchtigt und das Schaffen neuer Partnerschaften erschwert werden. Dies würde Nachteile und Beeinträchtigungen bei der Umsetzung der Projekte mit sich bringen und die funktionsgerechte und adäquate Wahrnehmung der Regierungsaufgaben gefährden. Um die Projekte, ihre Umsetzung und das Personal vor Ort nicht zu gefährden und Nachteile für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland durch Kenntnisnahme Unbefugter zu vermeiden, werden diese Informationen nur dem Deutschen Bundestag im Rahmen seines privilegierten Auskunftsrechts zur Verfügung gestellt. Daher wird auf die Projektliste in der Anlage 1 zu dieser Antwort verwiesen, die als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft ist und separat an den Deutschen Bundestag übermittelt wird.*
Wie stellt sich die zeitliche Verteilung der Auszahlungen über das Haushaltsjahr 2024 dar, und zu welchen konkreten Zeitpunkten oder in welchen Intervallen erfolgten die Mittelabflüsse?
Mittelabflüsse der Vorhaben, die im Auftrag des BMZ umgesetzt werden, erfolgen kontinuierlich und über das gesamte Jahr hinweg. Sie sind abhängig vom Planungsprozess und Beauftragungszyklus, der z. B. Prüfmissionen, Zwischenberichte, Anpassung von Vorhaben inklusive Wirkungsmatrix umfassen kann, um den effektivsten Mitteleinsatz sicherzustellen.
2In welchem Umfang und auf welche Weise wurden die unter dem Titel „Sonderinitiative Geflüchtete und Aufnahmeländer“ veranschlagten Mittel im Verlauf des Haushaltsjahres 2024 umverteilt, ergänzt oder nicht vollständig ausgeschöpft, und wie lassen sich diese haushaltsbezogenen Veränderungen im Einzelnen nachvollziehen?
2aWelche konkreten Haushaltsanpassungen oder Haushaltsverschiebungen wurden unter diesem Titel vorgenommen, und wie stellt sich deren chronologische Abfolge im Verlauf des Haushaltsjahres 2024 dar?
2bAuf welcher rechtlichen Grundlage erfolgten diese Anpassungen, und welche Beschlüsse des Haushaltsausschusses, Verordnungen oder sonstigen rechtlichen Instrumente wurden dabei herangezogen?
2cWelche Beträge wurden im Rahmen der jeweiligen Anpassungen konkret verändert, und wie verteilen sich diese auf die verschiedenen Formen der Umverteilung, Ergänzung oder Nichtausschöpfung?
Die Fragen 2 bis 2c werden zusammen beantwortet.
Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt gemäß den Vorgaben des Haushaltsgrundsätzegesetzes, der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazugehörenden Verwaltungsvorschriften (VV-BHO), dem jährlichen Haushaltsgesetz sowie den jährlichen Verwaltungsvorschriften über die Haushalts- und Wirtschaftsführung. Bis Mitte Februar 2024 galt zudem die Verwaltungsvorschrift über die vorläufige Haushaltsführung.
Den Antrag auf überplanmäßige Ausgaben für die Libanon-Krise hat der Haushaltsausschuss am 16. Oktober 2024 zur Kenntnis genommen. Der Antrag wurde am 17. Oktober 2024 vom BMF bewilligt.
Der Titel hatte einen Ansatz von rund 408,8 Mio. Euro. Im Oktober 2024 wurde der Titel mit 25 Mio. Euro überplanmäßige Haushaltsmittel im Rahmen der Libanon-Krise, im November mit rund 1,5 Mio. Euro durch die Inanspruchnahme von Ausgaberesten verstärkt.
Infolge dieser unterjährigen Anpassungen einzelner Projekte wurden Haushaltsmittel in Höhe von rund 8,9 Mio. Euro auf andere SI-GA-Projekte umgeplant. Vom Titelansatz wurden rund 4,1 Mio. Euro nicht in Anspruch genommen und dem Bundeshaushalt wieder zugeführt.
2dWelche Gründe lagen den jeweiligen Änderungen zugrunde, etwa veränderte Bedarfe, unvorhergesehene Entwicklungen oder Prioritätenverschiebungen?
2eWelche Auswirkungen hatten die vorgenommenen Anpassungen auf die ursprünglich geplanten Maßnahmen, und inwiefern lässt sich daraus die Flexibilität und Reaktionsfähigkeit der Haushaltsführung im Bereich der Sonderinitiative ableiten?
Die Fragen 2d und 2e werden zusammen beantwortet.
Die SI GA verfolgt den Ansatz, kontextangepasst und konfliktsensibel Aufnahmeländer und -regionen zu unterstützen und sowohl Bedarfe der Flüchtlinge, Binnenvertriebenen und Rückkehrenden sowie der Aufnahmegemeinden zu adressieren. Die SI GA kann schnell und flexibel auf Herausforderungen globaler Flüchtlingskrisen reagieren. Hierzu kann die Mittelplanung kurzfristig innerhalb des jeweiligen Haushaltsjahres angepasst werden.
3Welche Evaluierungskriterien wurden im Haushaltsjahr 2024 angewandt, um die Wirksamkeit und Effizienz der unter dem Titel „Sonderinitiative Geflüchtete und Aufnahmeländer“ verausgabten Mittel zu bewerten, und welche Ergebnisse haben diese Evaluierungen erbracht?
3aWelche methodischen Ansätze und konkreten Kriterien wurden zur Evaluierung der Mittelverwendung herangezogen, und inwiefern wurden diese auf die Zielsetzung der Sonderinitiative abgestimmt?
Die Fragen 3 und 3a werden zusammen beantwortet.
Die Projekte der Sonderinitiative durchlaufen verschiedene interne und externe Monitoring- und Evaluierungssysteme, bei denen sowohl qualitative als auch quantitative Indikatoren zum Einsatz kommen. Die Durchführung von maßnahmenbezogenen und strategischen Evaluierungen folgt den Leitlinien für die Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit (www.bmz.de/de/ministerium/e valuierung).
Welche Ergebnisse wurden im Rahmen der Evaluierungen festgestellt, insbesondere im Hinblick auf die Zielerreichung, die Mittelverwendung und die Wirkung der geförderten Maßnahmen?
Die Wirkungsmessung in der SI GA erfolgt projektspezifisch, da die beabsichtigten Wirkungen stark vom jeweiligen Projektkontext abhängen. Um übergreifende Entwicklungen der Sonderinitiative dennoch sichtbar zu machen, wird ein umfassendes Ergebniszahlenmonitoring durchgeführt, das auch für das Berichtsjahr 2024 vorliegt. Dieses Monitoring erfasst die erreichten Personen nach Zielgruppen und Sektoren (www.250728-flyer-si-ga-de-final-barrierefre i.pdf).
Wie wurden die Mittel konkret auf die Unterstützung von Flüchtlingen und Aufnahmeländern verteilt, und welche geografische Verteilung – etwa nach Regionen oder Ländern – lässt sich dabei nachvollziehen?
Für die SI GA findet jährlich ein Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen („Call for Proposals“) statt, in dessen Rahmen das BMZ thematische Schwerpunkte und strategische Prioritäten definiert.
Die im Jahr 2024 beauftragten Mittel für die SI GA gingen überwiegend in Vorhaben in der Region Nahost, gefolgt von Sub-Sahara Afrika, Globalvorhaben mit unterschiedlichen Umsetzungsregionen, Mittel-, Ost- und Südosteuropa sowie Lateinamerika und Asien.
3dWelche quantitativen Indikatoren wurden zur Bewertung herangezogen, etwa hinsichtlich der Anzahl der unterstützten Personen, der errichteten Infrastruktur oder der durchgeführten Projekte?
3eWelche qualitativen Indikatoren wurden berücksichtigt, insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung der Lebensbedingungen, die Stärkung lokaler Kapazitäten oder die Beiträge zu nachhaltiger Entwicklung?