Die Projektauswahl und Auswahlgremien des Bundesprogramms "Demokratie leben!"

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Seit 2015 fördert das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) „zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander“ (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/drittefoerderperiode-des-bundesprogramms-demokratie-leben-gestartet-254596).

In der dritten Förderphase (2025 bis 2032) war ein jährliches Budget von 182 Mio. Euro eingeplant (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/254622/c0f9d a0d567aa4bf0dc32aa019c69b33/infopapier-bundesfo-rderprogramm-demokrat ie-leben-dritte-fo-rderperiode-data.pdf). Inzwischen wurde dieses jährliche Budget auf rund 200 Mio. Euro erhöht (www.welt.de/politik/deutschland/artic le68ca6e87416a177d432ad6e0/demokratie-leben-prien-laesst-staatlich-finanzi erte-ngos-ueberpruefen-spd-abgeordnete-reagieren-extrem-irritiert.html).

Auf der Seite des BMBFSFJ ist zu lesen, dass für die dritte Förderphase anhand „standardisierter Kriterien sowie mit Unterstützung externer Expertinnen und Experten“ aus den rund 2 000 Interessenbekundungen „eine Vielzahl von Projekten“ ausgewählt wurde (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-m eldungen/dritte-foerderperiode-des-bundesprogramms-demokratie-leben-gesta rtet-254596).

Frage 1 + 2 Seite 1

1Wie sind die „standardisierten Kriterien“ definiert, und wo sind sie niedergelegt, auf welcher Grundlage wurden diese Kriterien entwickelt, und hat man sich dabei an anderen (wissenschafts-)fördernden Institutionen orientiert, wenn ja, welche Grundlage bzw. Institution bzw. Institutionen waren einschlägig, und wenn nein, worauf rekurriert der Begriff „standardisiert“?

2Wurden die „standardisierten Kriterien“ für die in den aktuellen Förderrichtlinien vom 20. November 2024 benannten fünf Programmbereiche und den Bereich Sondervorhaben jeweils spezifisch ausgestaltet, wenn ja, wo lassen sich die jeweiligen Kriterien zu den Bereichen einsehen, und wenn nein, findet die Zuordnung auf der Grundlage des von den Antragstellern in der Interessenbekundung angegebenen Bereichs statt?

Antwort

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Standardisierte Kriterien wurden im Rahmen der Projektauswahl bei den Interessenbekundungsverfahren in den Programmbereichen Partnerschaften für Demokratie, Innovationsprojekte sowie Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur angewendet.

Die Kriterien wurden vom damaligen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Basis fachlicher Expertise festgelegt und in den Förderaufrufen veröffentlicht.

Frage 3 Seite 2

Welchen akademischen Disziplinen sind die genannten Experten zuzuordnen (mit welchem akademischen Grad), die an der Auswahl aus den rund 2 000 eingegangenen Interessenbekundungen beteiligt waren?

Antwort

Die Begutachtung der eingegangen Interessenbekundungen in den Programmbereichen Innovationsprojekte und Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur erfolgte durch Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachdisziplinen. Bei der Auswahl der Expertinnen und Experten durch das damalige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend standen insbesondere die fachliche Eignung und die Erfahrung im Themenfeld im Vordergrund.

Frage 4 Seite 2

Welche staatlichen Stellen bzw. Behörden waren neben den Experten an der Auswahl der Interessenbekundungen beteiligt?

Antwort

An der Begutachtung der Interessenbekundungen waren das damalige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beteiligt.

Frage 5 + 6 + 7 Seite 2

5Welchen Umfang hatten die rund 2 000 Interessenbekundungen durchschnittlich (bitte ggf. die Zeichenzahl aufschlüsseln)?

6Welchen Umfang hatten die Interessenbekundungen der ausgewählten Projekte durchschnittlich (bitte ggf. die Zeichenzahl aufschlüsseln)?

7Stand der Umfang der Interessenbekundungen in einem Verhältnis zu den beantragten Mitteln (ausführlichere Interessenbekundung bei mehr beantragten Mitteln)?

Antwort

Die Fragen 5 bis 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Interessenbekundungen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ basieren auf spezifischen, auf den jeweiligen Programmbereich zugeschnittenen, standardisierten Formularen. Damit wird die Vergleichbarkeit der Interessenbekundungen innerhalb eines Programmbereichs sichergestellt. Im Interessenbekundungsverfahren werden keine Fördermittel beantragt. Die Beantragung von Fördermitteln erfolgt im Rahmen des Antragsverfahrens.

Frage 8 Seite 3

Sind die Interessenbekundungen die einzige Grundlage für die Projektauswahl, wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage wird dieses Verfahren geregelt, und wenn nein, welche weiteren Verfahrensschritte der Auswahl gibt es, wie viele Stufen der Auswahl gibt es?

Antwort

Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erfolgt die Auswahl zu fördernder Projekte in der Regel zweistufig: Stufe 1 ist ein sogenanntes bundesweites Interessenbekundungsverfahren; Stufe 2 ist das Antragsverfahren.

Alle eingereichten Interessenbekundungen wurden einer formellen Prüfung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben unterzogen. Anschließend erfolgte die sachliche Prüfung, jeweils durch zwei unabhängig voneinander arbeitende Sachverständige nach einem für jeden betroffenen Programmbereich vorgegebenen, standardisierten Verfahren. Die Gutachterinnen und Gutachter erhielten Bewertungsbögen, die für die jeweiligen Interessensbekundungsverfahren erstellt wurden. Zudem wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.

In den Programmbereichen „Landes-Demokratiezentren“ und „Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe“ fanden landesweite Auswahlverfahren statt, die von den Ländern verantwortet wurden.

Im Bereich der Sondervorhaben (unter anderem Teile der Evaluation und spezielle Forschungsprojekte) gab es einstufige Antragsverfahren.

Frage 9 Seite 3

Wurden Interessenbekundungen im Vorfeld der Auswahl zurückgezogen (bitte ggf. die Gesamtanzahl und den durchschnittlich beantragten Förderbetrag und die zehn Anträge mit dem höchsten angestrebten Fördervolumen angeben)?

Antwort

Im Vorfeld der Auswahl wurden 17 Interessenbekundungen zurückgezogen. Zudem wird auf die Antwort zu den Fragen 5 bis 7 verwiesen.

Frage 10 Seite 3

Wurden Interessenbekundungen nach der Auswahl zurückgezogen (bitte ggf. die Gesamtanzahl und den durchschnittlich beantragten Förderbetrag und die zehn Anträge mit dem höchsten angestrebten Fördervolumen angeben)?

Antwort

Es wurden zwei Interessenbekunden nach der Auswahl zurückgezogen. Zudem wird auf die Antwort zu den Fragen 5 bis 7 verwiesen.

Frage 11 Seite 3

Liefen bzw. laufen Gerichtsverfahren zur Überprüfung von negativen Förderentscheidungen (bitte ggf. für die Jahre 2015 bis 2025 nach Bundesländern und Programmbereichen bzw. Sondervorhaben aufschlüsseln und die zehn Verfahren mit dem höchsten angestrebten Fördervolumen nennen)?

Antwort

Nein.

Frage 12 Seite 3

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob und ggf. wie viele der geförderten Projekte zu Unrecht (aus formalen oder inhaltlichen Gründen) gefördert wurden, und wenn ja, gibt es eine Prüfung diesbezüglich, wie erfolgt diese, und wie viele Fälle sind für die Jahre 2015 bis 2025 bekannt?

Antwort

Nein.

Frage 13 Seite 4

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob Mittelempfänger mit ausländischen Projektträgern oder ausländischen Akteuren zusammenarbeiten und an diese Fördergelder weiterleiten?

Antwort

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sieht keine Auslandsförderung vor.